Grundstudium - Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien ...
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WICHTIG!<br />
Versäumnis, Rücktritt,<br />
Täuschung, Ordnungsverstoß<br />
HINWEIS:<br />
Ausschlussfrist!<br />
Ausnahme<br />
Anmeldung zur<br />
Hausarbeit<br />
Wann und wo?<br />
WICHTIG!<br />
einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.<br />
Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß<br />
regelt § 8 SfAP mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Prüfungsleistung<br />
im Falle des § 8 Abs. 1 SfAP als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet<br />
gilt bzw. im Falle des § 8 Abs. 2 SfAP bewertet wird. –<br />
Achtung: Das gilt auch für die Wie<strong>der</strong>holungsklausur!<br />
Während <strong>der</strong> Klausur herrscht absolutes Rauchverbot in den gesamten<br />
Räumlichkeiten <strong>der</strong> Universität. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungsverstoß<br />
gemäß § 11 Abs. 4 PO geahndet.<br />
Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die<br />
Anmeldung versäumt haben, können sich nur für das folgende<br />
Semester zu den Klausuren (und <strong>der</strong> Hausarbeit) anmelden. Bei unverschuldeter<br />
Säumnis kann Wie<strong>der</strong>einsetzung in den vorherigen<br />
Stand beim Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s über das Prüfungsbüro<br />
beantragt werden.<br />
Studierende, die sich wegen späterer Zulassung zum Studiengang<br />
durch das Zulassungsbüro <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> Universität Berlin nicht rechtzeitig<br />
anmelden konnten, ist nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist die evtl. Anmeldung<br />
im Prüfungsbüro zu ermöglichen.<br />
Siehe § 10 Abs. 2 PO<br />
Die Hausarbeit aus den Studienbereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht<br />
und Öffentliches Recht wird in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit vor Beginn<br />
des dritten Fachsemesters zur Bearbeitung ausgegeben. Es darf<br />
nur eine Hausarbeit bearbeitet werden.<br />
Die Ausgabe <strong>der</strong> Sachverhalte + Anmeldeformulare + Hausarbeitsvorblätter<br />
erfolgt am zweiten Montag <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit in<br />
unserem Wartezimmer während <strong>der</strong> Sprechzeiten, -Boltzmannstr.<br />
3,Raum 1122-sowie davor in den Prospekthaltern.<br />
Teilweise werden die Sachverhalte von den Hochschullehrern auch ab<br />
Ausgabetermin im Internet veröffentlicht<br />
Die Anmeldeformulare zu <strong>der</strong> Hausarbeit können während <strong>der</strong><br />
Sprechzeiten in den dafür vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3,Raum<br />
1122- eingeworfen werden.<br />
Spätestens bis 15. August des jeweiligen Jahres.<br />
[Fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt<br />
als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.]<br />
Die Anmeldung zur Hausarbeit ist zugleich Anmeldung zur Wie<strong>der</strong>holung<br />
im Folgesemester gemäß § 12 PO.<br />
HAUSARBEIT nicht bestanden?<br />
Anmeldung<br />
überprüfen<br />
Erneute Anmeldung (spätestens bis 15. März des jeweiligen Jahres)<br />
bei Wechsel des Studienbereichs im Wie<strong>der</strong>holungsfalle notwendig,<br />
§ 12 Abs. 2 PO!<br />
Nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist: Bitte überprüfen Sie auch hier, ob sich<br />
Ihre Matrikelnummer in <strong>der</strong> entsprechenden Anmeldeliste befindet.<br />
„Äußere Form“<br />
Bearbeitungszeit<br />
WICHTIG!<br />
Die Vorgaben (Seitenzahl, Schriftgröße etc.) werden am Ende des<br />
Sachverhalts aufgeführt. Um die Anonymität zu gewährleisten, heften<br />
Sie bitte das ausgefüllte Hausarbeitsvorblatt vor die Hausarbeit in<br />
einen Schnellhefter. Bitte keinen Namen und keine Unterschrift<br />
angeben und keine gebundenen Hausarbeiten abgeben!<br />
Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 10 Abs. 2 PO 6 Wochen. Der<br />
letzte Abgabetermin ist auf dem Sachverhalt verzeichnet und als Aushang<br />
im Zwischenprüfungsaushangkasten des Prüfungsbüros (Wandelhalle)<br />
sowie im Internet zu finden. Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit kann<br />
im jeweiligen Sekretariat o<strong>der</strong> per Post erfolgen. Es gilt <strong>der</strong> Poststempel<br />
(kein Freistempler, nicht per Telefax o<strong>der</strong> e-mail!).<br />
Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit an <strong>der</strong> Information ist unzulässig.