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Grundstudium - Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien ...

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WICHTIG!<br />

Versäumnis, Rücktritt,<br />

Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

HINWEIS:<br />

Ausschlussfrist!<br />

Ausnahme<br />

Anmeldung zur<br />

Hausarbeit<br />

Wann und wo?<br />

WICHTIG!<br />

einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.<br />

Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß<br />

regelt § 8 SfAP mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Prüfungsleistung<br />

im Falle des § 8 Abs. 1 SfAP als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet<br />

gilt bzw. im Falle des § 8 Abs. 2 SfAP bewertet wird. –<br />

Achtung: Das gilt auch für die Wie<strong>der</strong>holungsklausur!<br />

Während <strong>der</strong> Klausur herrscht absolutes Rauchverbot in den gesamten<br />

Räumlichkeiten <strong>der</strong> Universität. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungsverstoß<br />

gemäß § 11 Abs. 4 PO geahndet.<br />

Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die<br />

Anmeldung versäumt haben, können sich nur für das folgende<br />

Semester zu den Klausuren (und <strong>der</strong> Hausarbeit) anmelden. Bei unverschuldeter<br />

Säumnis kann Wie<strong>der</strong>einsetzung in den vorherigen<br />

Stand beim Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s über das Prüfungsbüro<br />

beantragt werden.<br />

Studierende, die sich wegen späterer Zulassung zum Studiengang<br />

durch das Zulassungsbüro <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> Universität Berlin nicht rechtzeitig<br />

anmelden konnten, ist nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist die evtl. Anmeldung<br />

im Prüfungsbüro zu ermöglichen.<br />

Siehe § 10 Abs. 2 PO<br />

Die Hausarbeit aus den Studienbereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht<br />

und Öffentliches Recht wird in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit vor Beginn<br />

des dritten Fachsemesters zur Bearbeitung ausgegeben. Es darf<br />

nur eine Hausarbeit bearbeitet werden.<br />

Die Ausgabe <strong>der</strong> Sachverhalte + Anmeldeformulare + Hausarbeitsvorblätter<br />

erfolgt am zweiten Montag <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit in<br />

unserem Wartezimmer während <strong>der</strong> Sprechzeiten, -Boltzmannstr.<br />

3,Raum 1122-sowie davor in den Prospekthaltern.<br />

Teilweise werden die Sachverhalte von den Hochschullehrern auch ab<br />

Ausgabetermin im Internet veröffentlicht<br />

Die Anmeldeformulare zu <strong>der</strong> Hausarbeit können während <strong>der</strong><br />

Sprechzeiten in den dafür vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3,Raum<br />

1122- eingeworfen werden.<br />

Spätestens bis 15. August des jeweiligen Jahres.<br />

[Fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt<br />

als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.]<br />

Die Anmeldung zur Hausarbeit ist zugleich Anmeldung zur Wie<strong>der</strong>holung<br />

im Folgesemester gemäß § 12 PO.<br />

HAUSARBEIT nicht bestanden?<br />

Anmeldung<br />

überprüfen<br />

Erneute Anmeldung (spätestens bis 15. März des jeweiligen Jahres)<br />

bei Wechsel des Studienbereichs im Wie<strong>der</strong>holungsfalle notwendig,<br />

§ 12 Abs. 2 PO!<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist: Bitte überprüfen Sie auch hier, ob sich<br />

Ihre Matrikelnummer in <strong>der</strong> entsprechenden Anmeldeliste befindet.<br />

„Äußere Form“<br />

Bearbeitungszeit<br />

WICHTIG!<br />

Die Vorgaben (Seitenzahl, Schriftgröße etc.) werden am Ende des<br />

Sachverhalts aufgeführt. Um die Anonymität zu gewährleisten, heften<br />

Sie bitte das ausgefüllte Hausarbeitsvorblatt vor die Hausarbeit in<br />

einen Schnellhefter. Bitte keinen Namen und keine Unterschrift<br />

angeben und keine gebundenen Hausarbeiten abgeben!<br />

Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 10 Abs. 2 PO 6 Wochen. Der<br />

letzte Abgabetermin ist auf dem Sachverhalt verzeichnet und als Aushang<br />

im Zwischenprüfungsaushangkasten des Prüfungsbüros (Wandelhalle)<br />

sowie im Internet zu finden. Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit kann<br />

im jeweiligen Sekretariat o<strong>der</strong> per Post erfolgen. Es gilt <strong>der</strong> Poststempel<br />

(kein Freistempler, nicht per Telefax o<strong>der</strong> e-mail!).<br />

Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit an <strong>der</strong> Information ist unzulässig.

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