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Grundstudium - Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien ...

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WAS – WANN - WO?<br />

Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2007/08<br />

Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen, Anmelde- und<br />

Prüfungstermine zur Zwischenprüfung<br />

Zulassung zur Zwischenprüfung<br />

Studienfach- o<strong>der</strong><br />

Studienortwechsel zur<br />

FU Berlin<br />

Zwischenprüfungsleistungen<br />

Anmeldung zu den<br />

Abschlussklausuren<br />

Wann?<br />

Wo und wie?<br />

WICHTIG!<br />

Anmeldung<br />

überprüfen<br />

Klausurtermine<br />

<strong>Grundstudium</strong> (1.-3. Semester) - Zwischenprüfung<br />

Siehe § 9 Prüfungsordnung (PO 2007)<br />

In aller Kürze:<br />

1. Zugelassen: Immatrikulation an <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> Universität Berlin mit<br />

dem Abschlussziel <strong>der</strong> ersten juristischen Prüfung<br />

2. Nicht zugelassen: Zwischenprüfung/1. Jur. Staatsprüfung/1. Jur.<br />

Prüfung o<strong>der</strong> Gleichwertiges endgültig nicht bestanden<br />

Bitte melden Sie sich im Prüfungsbüro! Bereits erbrachte Prüfungsleistungen<br />

müssen (anerkannt und) erfasst werden.<br />

Siehe hierzu § 7 PO bzw. § 6 <strong>der</strong> Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten<br />

vom 4. Juli 2001 und 17. April 2002 (SfAP) im Studienführer<br />

Kapitel 4.<br />

Gemäß § 10 PO in den Modulen <strong>der</strong> Pflichtfächer mindestens:<br />

1 Klausur in den Grundlagenfächern (§ 9 Studienordnung – StO)<br />

2 Klausuren in den Pflichtmodulen Bürgerliches Recht (§ 10 StO)<br />

2 Klausuren in den Pflichtmodulen Strafrecht (§ 11 StO) und<br />

2 Klausuren in den Pflichtmodulen Öffentlichen Recht (§ 12 StO)<br />

1 Hausarbeit wahlweise aus den Studienbereichen Bürgerliches<br />

Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (§ 10 Abs. 2 PO).<br />

Siehe § 11 Abs. 1 PO<br />

Studierende müssen sich für die Teilnahme an den studienbegleitenden<br />

Zwischenprüfungsleistungen gemäß § 10 Abs. 1 (PO)<br />

bis zum 15. Dezember (Wintersemester)<br />

bzw. 31. Mai (Sommersemester)<br />

des jeweiligen Jahres im Prüfungsbüro des <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Rechtswissenschaft</strong><br />

anmelden. [Fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag<br />

o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.]<br />

Anmeldebeginn wird über das Internet und per Aushang (erster<br />

Schaukasten in <strong>der</strong> Wandelhalle) bekannt gegeben.<br />

Die Anmeldeformulare sind im Wartezimmer sowie auch davor im<br />

Prospekthalter erhältlich.<br />

Die Anmeldeformulare können während <strong>der</strong> Sprechzeiten in den dafür<br />

vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3,<br />

Raum 1122- eingeworfen werden!<br />

Die Anmeldung zur Zwischenprüfungsleistung ist zugleich Anmeldung<br />

zur Wie<strong>der</strong>holung einer nicht bestandener Leistung im<br />

Folgesemester (§ 12 PO).<br />

Studierende, die mit Rechtsgrund von <strong>der</strong> Arbeit zurückgetreten sind<br />

(Attest), müssen sich erneut anmelden.<br />

Nach Ende <strong>der</strong> Anmeldefrist: Bitte überprüfen Sie die für Sie maßgeblichen<br />

Anmeldelisten im Zwischenprüfungsaushangkasten<br />

des Prüfungsbüros in <strong>der</strong> Wandelhalle anhand Ihrer Matrikelnummer.<br />

Bei Fehlen Ihrer Matrikelnummer bitte im Prüfungsbüro<br />

melden.<br />

Die Termine <strong>der</strong> Abschlussklausuren ersehen Sie bitte im Internet und<br />

im ZP-Schaukasten des Prüfungsbüros sowie in unserem Wartezimmer<br />

(§ 11 Abs. 2 S. 1 PO). Achtung: Das Studien- und Prüfungsbüro<br />

behält sich vor, eventuelle (Wie<strong>der</strong>holungs-) Abschlussklausurtermine<br />

wegen zu geringer Anmeldezahlen zu verlegen. Dies wird umgehend<br />

im Zwischenprüfungsaushangkasten in <strong>der</strong> Wandelhalle und im Internet<br />

bekannt gegeben. Die Klausuren werden i.d.R. in <strong>der</strong> Mensa II<br />

(Silberlaube), Otto-von-Simson-Straße, geschrieben. Einlass ab 15.15<br />

Uhr, Ort: „Geschirrrückgabe und Ausgang“.<br />

Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle den Studierenden- und


WICHTIG!<br />

Versäumnis, Rücktritt,<br />

Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

HINWEIS:<br />

Ausschlussfrist!<br />

Ausnahme<br />

Anmeldung zur<br />

Hausarbeit<br />

Wann und wo?<br />

WICHTIG!<br />

einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.<br />

Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß<br />

regelt § 8 SfAP mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Prüfungsleistung<br />

im Falle des § 8 Abs. 1 SfAP als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet<br />

gilt bzw. im Falle des § 8 Abs. 2 SfAP bewertet wird. –<br />

Achtung: Das gilt auch für die Wie<strong>der</strong>holungsklausur!<br />

Während <strong>der</strong> Klausur herrscht absolutes Rauchverbot in den gesamten<br />

Räumlichkeiten <strong>der</strong> Universität. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungsverstoß<br />

gemäß § 11 Abs. 4 PO geahndet.<br />

Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die<br />

Anmeldung versäumt haben, können sich nur für das folgende<br />

Semester zu den Klausuren (und <strong>der</strong> Hausarbeit) anmelden. Bei unverschuldeter<br />

Säumnis kann Wie<strong>der</strong>einsetzung in den vorherigen<br />

Stand beim Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s über das Prüfungsbüro<br />

beantragt werden.<br />

Studierende, die sich wegen späterer Zulassung zum Studiengang<br />

durch das Zulassungsbüro <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> Universität Berlin nicht rechtzeitig<br />

anmelden konnten, ist nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist die evtl. Anmeldung<br />

im Prüfungsbüro zu ermöglichen.<br />

Siehe § 10 Abs. 2 PO<br />

Die Hausarbeit aus den Studienbereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht<br />

und Öffentliches Recht wird in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit vor Beginn<br />

des dritten Fachsemesters zur Bearbeitung ausgegeben. Es darf<br />

nur eine Hausarbeit bearbeitet werden.<br />

Die Ausgabe <strong>der</strong> Sachverhalte + Anmeldeformulare + Hausarbeitsvorblätter<br />

erfolgt am zweiten Montag <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit in<br />

unserem Wartezimmer während <strong>der</strong> Sprechzeiten, -Boltzmannstr.<br />

3,Raum 1122-sowie davor in den Prospekthaltern.<br />

Teilweise werden die Sachverhalte von den Hochschullehrern auch ab<br />

Ausgabetermin im Internet veröffentlicht<br />

Die Anmeldeformulare zu <strong>der</strong> Hausarbeit können während <strong>der</strong><br />

Sprechzeiten in den dafür vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3,Raum<br />

1122- eingeworfen werden.<br />

Spätestens bis 15. August des jeweiligen Jahres.<br />

[Fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt<br />

als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.]<br />

Die Anmeldung zur Hausarbeit ist zugleich Anmeldung zur Wie<strong>der</strong>holung<br />

im Folgesemester gemäß § 12 PO.<br />

HAUSARBEIT nicht bestanden?<br />

Anmeldung<br />

überprüfen<br />

Erneute Anmeldung (spätestens bis 15. März des jeweiligen Jahres)<br />

bei Wechsel des Studienbereichs im Wie<strong>der</strong>holungsfalle notwendig,<br />

§ 12 Abs. 2 PO!<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist: Bitte überprüfen Sie auch hier, ob sich<br />

Ihre Matrikelnummer in <strong>der</strong> entsprechenden Anmeldeliste befindet.<br />

„Äußere Form“<br />

Bearbeitungszeit<br />

WICHTIG!<br />

Die Vorgaben (Seitenzahl, Schriftgröße etc.) werden am Ende des<br />

Sachverhalts aufgeführt. Um die Anonymität zu gewährleisten, heften<br />

Sie bitte das ausgefüllte Hausarbeitsvorblatt vor die Hausarbeit in<br />

einen Schnellhefter. Bitte keinen Namen und keine Unterschrift<br />

angeben und keine gebundenen Hausarbeiten abgeben!<br />

Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 10 Abs. 2 PO 6 Wochen. Der<br />

letzte Abgabetermin ist auf dem Sachverhalt verzeichnet und als Aushang<br />

im Zwischenprüfungsaushangkasten des Prüfungsbüros (Wandelhalle)<br />

sowie im Internet zu finden. Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit kann<br />

im jeweiligen Sekretariat o<strong>der</strong> per Post erfolgen. Es gilt <strong>der</strong> Poststempel<br />

(kein Freistempler, nicht per Telefax o<strong>der</strong> e-mail!).<br />

Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit an <strong>der</strong> Information ist unzulässig.


Rücktritt bzw. Ab- und<br />

Ummeldung<br />

Klausur- und Hausarbeitsergebnisse<br />

Bestanden?<br />

Nicht bestanden?<br />

Gegenvorstellung<br />

Wie<strong>der</strong>holung von nicht<br />

bestandenen Klausuren<br />

und Hausarbeiten<br />

Zwischenprüfung<br />

bestanden<br />

Zwischenprüfungszeugnis<br />

Zwischenprüfung<br />

endgültig nicht bestanden<br />

Bescheinigung<br />

Bis zum letzten Tag <strong>der</strong> Anmeldefrist kann von einer angemeldeten<br />

Klausur o<strong>der</strong> Hausarbeit zurückgetreten werden, bzw. eine Ab- o<strong>der</strong><br />

Ummeldung erfolgen. Ein späterer Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen<br />

(Krankheit etc.) möglich. Der Rücktrittsgrund ist darzulegen und zu<br />

beweisen.<br />

Die Ergebnisse werden umgehend nach Erhalt <strong>der</strong> Klausuren (ca. 6-8<br />

Wochen nach Klausurtermin) und Eingabe in das Datensystem per<br />

Aushang in <strong>der</strong> Wandelhalle bekannt gegeben. Telefonische Auskünfte<br />

können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben<br />

werden. Wir bitten von Nachfragen abzusehen.<br />

§ 4 Abs. 2 PO<br />

Glückwunsch! Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung<br />

mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet wurde. Bestandene<br />

Klausuren können im Sekretariat <strong>der</strong> Hochschullehrerin/des Hochschullehrers<br />

abgeholt werden, <strong>der</strong> die Klausur gestellt hat. Eine „Notenverbesserung“<br />

ist nicht möglich.<br />

Nicht bestandene Klausuren können immer Mittwochnachmittags im<br />

Prüfungsbüro eingesehen werden. Bitte tragen Sie sich vorher in unserem<br />

Wartezimmer in die dort ausliegende gelbe Liste ein.<br />

Nur zum Zweck <strong>der</strong> Gegenvorstellung senden wir Ihnen eine Kopie<br />

<strong>der</strong> nicht bestandenen Klausur/ Hausarbeit per e-mail zu.<br />

Bitte tragen Sie dazu leserlich Ihre Daten in die die rosafarbene Liste<br />

ein!<br />

Gemäß § 6 PO bzw. § 5 SfAP haben Sie das Recht, innerhalb von<br />

drei Monaten nach Veröffentlichung <strong>der</strong> Ergebnisse ein Gegenvorstellungsverfahren<br />

einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss schriftlich<br />

an den Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Rechtswissenschaft</strong><br />

über das Prüfungsbüro erfolgen, sie muss innerhalb von drei Monaten<br />

ab Datum <strong>der</strong> Einsichtnahme erfolgen.<br />

Die Prüfer/-innen entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung.<br />

Das Ergebnis sowie die Stellungnahme wird dem<br />

Studierenden vom Prüfungsbüro per e-mail mitgeteilt.<br />

§ 12 Abs. 1 PO<br />

Nicht bestandene Klausuren sowie die Hausarbeit können nur einmal<br />

im Folgesemester wie<strong>der</strong>holt werden. Zur Wie<strong>der</strong>holungsklausur/<br />

-hausarbeit erfolgt keine geson<strong>der</strong>te Anmeldung.<br />

Ausnahme: Wechsel des Studienbereichs bei Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong><br />

Hausarbeit, § 12 Abs. 2 PO!<br />

Siehe § 13 Abs. 1 PO<br />

Beispiel zur bestandenen Zwischenprüfung gemäß § 10 Abs. 1 PO:<br />

jeweils bestanden: 2 Klausuren BGB + 2 Klausuren Strafrecht + 2<br />

Klausuren ÖR + 1 Klausur Grundlagenfach + 1 Hausarbeit.<br />

Das Zwischenprüfungszeugnis wird nach Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse<br />

im Prüfungsbüro beantragt, indem Sie sich in eine im Vorraum<br />

des Studien- und Prüfungsbüros ausliegende weiße Liste eintragen.<br />

Das Zeugnis kann einige Tage später abgeholt werden. Es beinhaltet<br />

alle bestandenen Prüfungsergebnisse.<br />

BITTE ERST DAS ZEUGNIS BEANTRAGEN, WENN ALLE<br />

PRÜFUNGSLEISTUNGEN VOLLSTÄNDIG SIND!!!<br />

Das Zeugnis wird nur EINMAL ausgestellt! Bitte NIE das Original<br />

aus <strong>der</strong> Hand geben!<br />

§ 13 Abs. 2 PO<br />

Beispiel zur nicht bestandenen Zwischenprüfung gemäß § 10 Abs. 1<br />

PO: zwei Klausuren aus einem Pflichtfach (z.B. BGB I + II) im<br />

1. und 2. Versuch nicht bestanden.<br />

Bei endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung erfolgt automatisch<br />

die Exmatrikulation. Siehe § 13 Abs. 3 PO.<br />

§ 13 Abs. 5 PO<br />

Auf Antrag kann eine Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen<br />

ausgestellt werden.


Studienortwechsel<br />

Leistungsübersicht<br />

Sollten Sie innerhalb <strong>der</strong> ersten drei Semester den Studienort wechseln,<br />

erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung vom Prüfungsbüro<br />

des <strong>Fachbereich</strong>s über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen.<br />

Studierende, die als Leistungsnachweis eine Übersicht über die bisher<br />

erbrachten Prüfungsleistungen benötigen, können sich eine Leistungsübersicht<br />

im Prüfungsbüro ausstellen lassen. Die Leistungsübersicht<br />

enthält alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen.<br />

Wenn auch alle Studienleistungen (Fremdsprachenfachkompetenz,<br />

Schlüsselqualifikation, Übungen im BGB, StrafR und ÖR)<br />

in <strong>der</strong> Leistungsübersicht erscheinen sollen, müssen die Originalscheine<br />

im Prüfungsbüro zwecks Erfassung im Datensystem<br />

eingereicht werden.<br />

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro:<br />

zur Zwischenprüfung: Frau Gredel (838 52522), Boltzmannstr.3, Erdgeschoss, Raum 1122

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