Grundstudium - Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien ...
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WAS – WANN - WO?<br />
Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2007/08<br />
Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen, Anmelde- und<br />
Prüfungstermine zur Zwischenprüfung<br />
Zulassung zur Zwischenprüfung<br />
Studienfach- o<strong>der</strong><br />
Studienortwechsel zur<br />
FU Berlin<br />
Zwischenprüfungsleistungen<br />
Anmeldung zu den<br />
Abschlussklausuren<br />
Wann?<br />
Wo und wie?<br />
WICHTIG!<br />
Anmeldung<br />
überprüfen<br />
Klausurtermine<br />
<strong>Grundstudium</strong> (1.-3. Semester) - Zwischenprüfung<br />
Siehe § 9 Prüfungsordnung (PO 2007)<br />
In aller Kürze:<br />
1. Zugelassen: Immatrikulation an <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> Universität Berlin mit<br />
dem Abschlussziel <strong>der</strong> ersten juristischen Prüfung<br />
2. Nicht zugelassen: Zwischenprüfung/1. Jur. Staatsprüfung/1. Jur.<br />
Prüfung o<strong>der</strong> Gleichwertiges endgültig nicht bestanden<br />
Bitte melden Sie sich im Prüfungsbüro! Bereits erbrachte Prüfungsleistungen<br />
müssen (anerkannt und) erfasst werden.<br />
Siehe hierzu § 7 PO bzw. § 6 <strong>der</strong> Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten<br />
vom 4. Juli 2001 und 17. April 2002 (SfAP) im Studienführer<br />
Kapitel 4.<br />
Gemäß § 10 PO in den Modulen <strong>der</strong> Pflichtfächer mindestens:<br />
1 Klausur in den Grundlagenfächern (§ 9 Studienordnung – StO)<br />
2 Klausuren in den Pflichtmodulen Bürgerliches Recht (§ 10 StO)<br />
2 Klausuren in den Pflichtmodulen Strafrecht (§ 11 StO) und<br />
2 Klausuren in den Pflichtmodulen Öffentlichen Recht (§ 12 StO)<br />
1 Hausarbeit wahlweise aus den Studienbereichen Bürgerliches<br />
Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (§ 10 Abs. 2 PO).<br />
Siehe § 11 Abs. 1 PO<br />
Studierende müssen sich für die Teilnahme an den studienbegleitenden<br />
Zwischenprüfungsleistungen gemäß § 10 Abs. 1 (PO)<br />
bis zum 15. Dezember (Wintersemester)<br />
bzw. 31. Mai (Sommersemester)<br />
des jeweiligen Jahres im Prüfungsbüro des <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Rechtswissenschaft</strong><br />
anmelden. [Fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag<br />
o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.]<br />
Anmeldebeginn wird über das Internet und per Aushang (erster<br />
Schaukasten in <strong>der</strong> Wandelhalle) bekannt gegeben.<br />
Die Anmeldeformulare sind im Wartezimmer sowie auch davor im<br />
Prospekthalter erhältlich.<br />
Die Anmeldeformulare können während <strong>der</strong> Sprechzeiten in den dafür<br />
vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3,<br />
Raum 1122- eingeworfen werden!<br />
Die Anmeldung zur Zwischenprüfungsleistung ist zugleich Anmeldung<br />
zur Wie<strong>der</strong>holung einer nicht bestandener Leistung im<br />
Folgesemester (§ 12 PO).<br />
Studierende, die mit Rechtsgrund von <strong>der</strong> Arbeit zurückgetreten sind<br />
(Attest), müssen sich erneut anmelden.<br />
Nach Ende <strong>der</strong> Anmeldefrist: Bitte überprüfen Sie die für Sie maßgeblichen<br />
Anmeldelisten im Zwischenprüfungsaushangkasten<br />
des Prüfungsbüros in <strong>der</strong> Wandelhalle anhand Ihrer Matrikelnummer.<br />
Bei Fehlen Ihrer Matrikelnummer bitte im Prüfungsbüro<br />
melden.<br />
Die Termine <strong>der</strong> Abschlussklausuren ersehen Sie bitte im Internet und<br />
im ZP-Schaukasten des Prüfungsbüros sowie in unserem Wartezimmer<br />
(§ 11 Abs. 2 S. 1 PO). Achtung: Das Studien- und Prüfungsbüro<br />
behält sich vor, eventuelle (Wie<strong>der</strong>holungs-) Abschlussklausurtermine<br />
wegen zu geringer Anmeldezahlen zu verlegen. Dies wird umgehend<br />
im Zwischenprüfungsaushangkasten in <strong>der</strong> Wandelhalle und im Internet<br />
bekannt gegeben. Die Klausuren werden i.d.R. in <strong>der</strong> Mensa II<br />
(Silberlaube), Otto-von-Simson-Straße, geschrieben. Einlass ab 15.15<br />
Uhr, Ort: „Geschirrrückgabe und Ausgang“.<br />
Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle den Studierenden- und
WICHTIG!<br />
Versäumnis, Rücktritt,<br />
Täuschung, Ordnungsverstoß<br />
HINWEIS:<br />
Ausschlussfrist!<br />
Ausnahme<br />
Anmeldung zur<br />
Hausarbeit<br />
Wann und wo?<br />
WICHTIG!<br />
einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.<br />
Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß<br />
regelt § 8 SfAP mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Prüfungsleistung<br />
im Falle des § 8 Abs. 1 SfAP als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet<br />
gilt bzw. im Falle des § 8 Abs. 2 SfAP bewertet wird. –<br />
Achtung: Das gilt auch für die Wie<strong>der</strong>holungsklausur!<br />
Während <strong>der</strong> Klausur herrscht absolutes Rauchverbot in den gesamten<br />
Räumlichkeiten <strong>der</strong> Universität. Die Nichteinhaltung wird als Ordnungsverstoß<br />
gemäß § 11 Abs. 4 PO geahndet.<br />
Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die<br />
Anmeldung versäumt haben, können sich nur für das folgende<br />
Semester zu den Klausuren (und <strong>der</strong> Hausarbeit) anmelden. Bei unverschuldeter<br />
Säumnis kann Wie<strong>der</strong>einsetzung in den vorherigen<br />
Stand beim Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s über das Prüfungsbüro<br />
beantragt werden.<br />
Studierende, die sich wegen späterer Zulassung zum Studiengang<br />
durch das Zulassungsbüro <strong>der</strong> <strong>Freien</strong> Universität Berlin nicht rechtzeitig<br />
anmelden konnten, ist nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist die evtl. Anmeldung<br />
im Prüfungsbüro zu ermöglichen.<br />
Siehe § 10 Abs. 2 PO<br />
Die Hausarbeit aus den Studienbereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht<br />
und Öffentliches Recht wird in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit vor Beginn<br />
des dritten Fachsemesters zur Bearbeitung ausgegeben. Es darf<br />
nur eine Hausarbeit bearbeitet werden.<br />
Die Ausgabe <strong>der</strong> Sachverhalte + Anmeldeformulare + Hausarbeitsvorblätter<br />
erfolgt am zweiten Montag <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit in<br />
unserem Wartezimmer während <strong>der</strong> Sprechzeiten, -Boltzmannstr.<br />
3,Raum 1122-sowie davor in den Prospekthaltern.<br />
Teilweise werden die Sachverhalte von den Hochschullehrern auch ab<br />
Ausgabetermin im Internet veröffentlicht<br />
Die Anmeldeformulare zu <strong>der</strong> Hausarbeit können während <strong>der</strong><br />
Sprechzeiten in den dafür vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3,Raum<br />
1122- eingeworfen werden.<br />
Spätestens bis 15. August des jeweiligen Jahres.<br />
[Fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt<br />
als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.]<br />
Die Anmeldung zur Hausarbeit ist zugleich Anmeldung zur Wie<strong>der</strong>holung<br />
im Folgesemester gemäß § 12 PO.<br />
HAUSARBEIT nicht bestanden?<br />
Anmeldung<br />
überprüfen<br />
Erneute Anmeldung (spätestens bis 15. März des jeweiligen Jahres)<br />
bei Wechsel des Studienbereichs im Wie<strong>der</strong>holungsfalle notwendig,<br />
§ 12 Abs. 2 PO!<br />
Nach Ablauf <strong>der</strong> Anmeldefrist: Bitte überprüfen Sie auch hier, ob sich<br />
Ihre Matrikelnummer in <strong>der</strong> entsprechenden Anmeldeliste befindet.<br />
„Äußere Form“<br />
Bearbeitungszeit<br />
WICHTIG!<br />
Die Vorgaben (Seitenzahl, Schriftgröße etc.) werden am Ende des<br />
Sachverhalts aufgeführt. Um die Anonymität zu gewährleisten, heften<br />
Sie bitte das ausgefüllte Hausarbeitsvorblatt vor die Hausarbeit in<br />
einen Schnellhefter. Bitte keinen Namen und keine Unterschrift<br />
angeben und keine gebundenen Hausarbeiten abgeben!<br />
Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 10 Abs. 2 PO 6 Wochen. Der<br />
letzte Abgabetermin ist auf dem Sachverhalt verzeichnet und als Aushang<br />
im Zwischenprüfungsaushangkasten des Prüfungsbüros (Wandelhalle)<br />
sowie im Internet zu finden. Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit kann<br />
im jeweiligen Sekretariat o<strong>der</strong> per Post erfolgen. Es gilt <strong>der</strong> Poststempel<br />
(kein Freistempler, nicht per Telefax o<strong>der</strong> e-mail!).<br />
Die Abgabe <strong>der</strong> Hausarbeit an <strong>der</strong> Information ist unzulässig.
Rücktritt bzw. Ab- und<br />
Ummeldung<br />
Klausur- und Hausarbeitsergebnisse<br />
Bestanden?<br />
Nicht bestanden?<br />
Gegenvorstellung<br />
Wie<strong>der</strong>holung von nicht<br />
bestandenen Klausuren<br />
und Hausarbeiten<br />
Zwischenprüfung<br />
bestanden<br />
Zwischenprüfungszeugnis<br />
Zwischenprüfung<br />
endgültig nicht bestanden<br />
Bescheinigung<br />
Bis zum letzten Tag <strong>der</strong> Anmeldefrist kann von einer angemeldeten<br />
Klausur o<strong>der</strong> Hausarbeit zurückgetreten werden, bzw. eine Ab- o<strong>der</strong><br />
Ummeldung erfolgen. Ein späterer Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen<br />
(Krankheit etc.) möglich. Der Rücktrittsgrund ist darzulegen und zu<br />
beweisen.<br />
Die Ergebnisse werden umgehend nach Erhalt <strong>der</strong> Klausuren (ca. 6-8<br />
Wochen nach Klausurtermin) und Eingabe in das Datensystem per<br />
Aushang in <strong>der</strong> Wandelhalle bekannt gegeben. Telefonische Auskünfte<br />
können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben<br />
werden. Wir bitten von Nachfragen abzusehen.<br />
§ 4 Abs. 2 PO<br />
Glückwunsch! Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung<br />
mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet wurde. Bestandene<br />
Klausuren können im Sekretariat <strong>der</strong> Hochschullehrerin/des Hochschullehrers<br />
abgeholt werden, <strong>der</strong> die Klausur gestellt hat. Eine „Notenverbesserung“<br />
ist nicht möglich.<br />
Nicht bestandene Klausuren können immer Mittwochnachmittags im<br />
Prüfungsbüro eingesehen werden. Bitte tragen Sie sich vorher in unserem<br />
Wartezimmer in die dort ausliegende gelbe Liste ein.<br />
Nur zum Zweck <strong>der</strong> Gegenvorstellung senden wir Ihnen eine Kopie<br />
<strong>der</strong> nicht bestandenen Klausur/ Hausarbeit per e-mail zu.<br />
Bitte tragen Sie dazu leserlich Ihre Daten in die die rosafarbene Liste<br />
ein!<br />
Gemäß § 6 PO bzw. § 5 SfAP haben Sie das Recht, innerhalb von<br />
drei Monaten nach Veröffentlichung <strong>der</strong> Ergebnisse ein Gegenvorstellungsverfahren<br />
einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss schriftlich<br />
an den Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Rechtswissenschaft</strong><br />
über das Prüfungsbüro erfolgen, sie muss innerhalb von drei Monaten<br />
ab Datum <strong>der</strong> Einsichtnahme erfolgen.<br />
Die Prüfer/-innen entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung.<br />
Das Ergebnis sowie die Stellungnahme wird dem<br />
Studierenden vom Prüfungsbüro per e-mail mitgeteilt.<br />
§ 12 Abs. 1 PO<br />
Nicht bestandene Klausuren sowie die Hausarbeit können nur einmal<br />
im Folgesemester wie<strong>der</strong>holt werden. Zur Wie<strong>der</strong>holungsklausur/<br />
-hausarbeit erfolgt keine geson<strong>der</strong>te Anmeldung.<br />
Ausnahme: Wechsel des Studienbereichs bei Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong><br />
Hausarbeit, § 12 Abs. 2 PO!<br />
Siehe § 13 Abs. 1 PO<br />
Beispiel zur bestandenen Zwischenprüfung gemäß § 10 Abs. 1 PO:<br />
jeweils bestanden: 2 Klausuren BGB + 2 Klausuren Strafrecht + 2<br />
Klausuren ÖR + 1 Klausur Grundlagenfach + 1 Hausarbeit.<br />
Das Zwischenprüfungszeugnis wird nach Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse<br />
im Prüfungsbüro beantragt, indem Sie sich in eine im Vorraum<br />
des Studien- und Prüfungsbüros ausliegende weiße Liste eintragen.<br />
Das Zeugnis kann einige Tage später abgeholt werden. Es beinhaltet<br />
alle bestandenen Prüfungsergebnisse.<br />
BITTE ERST DAS ZEUGNIS BEANTRAGEN, WENN ALLE<br />
PRÜFUNGSLEISTUNGEN VOLLSTÄNDIG SIND!!!<br />
Das Zeugnis wird nur EINMAL ausgestellt! Bitte NIE das Original<br />
aus <strong>der</strong> Hand geben!<br />
§ 13 Abs. 2 PO<br />
Beispiel zur nicht bestandenen Zwischenprüfung gemäß § 10 Abs. 1<br />
PO: zwei Klausuren aus einem Pflichtfach (z.B. BGB I + II) im<br />
1. und 2. Versuch nicht bestanden.<br />
Bei endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung erfolgt automatisch<br />
die Exmatrikulation. Siehe § 13 Abs. 3 PO.<br />
§ 13 Abs. 5 PO<br />
Auf Antrag kann eine Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen<br />
ausgestellt werden.
Studienortwechsel<br />
Leistungsübersicht<br />
Sollten Sie innerhalb <strong>der</strong> ersten drei Semester den Studienort wechseln,<br />
erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung vom Prüfungsbüro<br />
des <strong>Fachbereich</strong>s über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen.<br />
Studierende, die als Leistungsnachweis eine Übersicht über die bisher<br />
erbrachten Prüfungsleistungen benötigen, können sich eine Leistungsübersicht<br />
im Prüfungsbüro ausstellen lassen. Die Leistungsübersicht<br />
enthält alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen.<br />
Wenn auch alle Studienleistungen (Fremdsprachenfachkompetenz,<br />
Schlüsselqualifikation, Übungen im BGB, StrafR und ÖR)<br />
in <strong>der</strong> Leistungsübersicht erscheinen sollen, müssen die Originalscheine<br />
im Prüfungsbüro zwecks Erfassung im Datensystem<br />
eingereicht werden.<br />
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro:<br />
zur Zwischenprüfung: Frau Gredel (838 52522), Boltzmannstr.3, Erdgeschoss, Raum 1122