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Hinweise zur mündlichen Prüfung im Rahmen der universitären ...

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<strong>Hinweise</strong> zum Verfahren <strong>der</strong> mündlichen Prüfung <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong><br />

<strong>der</strong> universitären Schwerpunktbereichsprüfung<br />

Die Zugangsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung sind:<br />

● Immatrikulation an <strong>der</strong> FU Berlin (Studierendenausweis),<br />

● bestandene Zwischenprüfung <strong>im</strong> Studiengang Rechtswissenschaft,<br />

● beide schriftlichen Prüfungsleistungen gemäß § 15 Abs. 1 lit. a) und b) abgelegt<br />

und mindestens eine bestanden<br />

● Nachweise des Besuchs <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtmodule<br />

eines Schwerpunktbereichs gemäß § 20 Abs. 2 StO (SB-Studienbuchseiten)<br />

● Nachweis <strong>der</strong> Fremdsprachenfachqualifikation (Zeugnis).<br />

Hinweis: Studierende, die die Studienabschlussarbeit nicht bestanden haben<br />

o<strong>der</strong> das Ergebnis noch nicht kennen, melden sich unter dem Vorbehalt des<br />

Bestehens <strong>der</strong> Abschlussklausur an und sind zugelassen, wenn eine <strong>der</strong><br />

beiden schriftlichen Prüfungsleistungen bestanden ist.<br />

Studierende, die keine schriftliche Prüfungsleistung bestanden haben, sind <strong>zur</strong><br />

mündlichen Prüfung nicht zugelassen und haben die Schwerpunktbereichsprüfung<br />

<strong>im</strong> ersten bzw. Freiversuch (bis einschließlich des 9. Fachsemesters) nicht<br />

bestanden.<br />

● Anmeldeformulare (hellgrün) sind ab 3. Juni 2013 <strong>im</strong> Vorraum des Prüfungsbüros<br />

(Bo 3, 1122) erhältlich (bzw. <strong>im</strong> Prospekthalter davor).<br />

● Bitte das<br />

Anmeldeformular ausfüllen und zusammen mit den<br />

Original-Studienbuchseiten (betreffend SB-Studium) sowie<br />

dem Zeugnis über die Fremdsprachenfachqualifikation in einer<br />

Klarsichthülle (mit Heftrand, oben offen)<br />

unter Vorlage des Studierendenausweises<br />

möglichst an den zentralen Anmeldeterminen<br />

Dienstag - 4. Juni - von 9.30-12.30 und 13.30-14.30 Uhr<br />

Mittwoch - 5. Juni - -------- von 13.30-14.30 Uhr<br />

Donnerstag - 6. Juni - von 9.30-12.30 und 13.30-14.30 Uhr<br />

bis spätestens 17. Juni 2013 <strong>im</strong> Prüfungsbüro, Raum 1122, Bo 3.<br />

vorlegen. Wer an diesen Tagen aus wichtigem Grund verhin<strong>der</strong>t ist, kann sich<br />

innerhalb <strong>der</strong> Anmeldefrist vom 1. bis spätestens 17. Juni anmelden (Ausschlussfrist!).


● Ein vorläufiger Übersichtsplan, aus dem die Kandidatengruppen, Prüfer,<br />

Prüfungsfächer und Termine ersichtlich sind, wird voraussichtlich Ende Juli<br />

ausgehängt. In diesem Plan finden sich aus organisatorischen Gründen auch<br />

die Studierenden, die bei nicht bestandener Studienabschlussarbeit wegen<br />

<strong>der</strong> noch fehlenden Abschlussklausurnote noch nicht zugelassen sind. Diese<br />

Studierenden werden nach Bekanntgabe <strong>der</strong> Ergebnisse bei Nichtbestehen<br />

<strong>der</strong> Abschlussklausur wegen Fehlens <strong>der</strong> Zulassungsvoraussetzung gestrichen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong> Übersichtsplan bleiben deshalb vorbehalten. Mit dem<br />

Fehlen einzelner Prüfungstermine ist zu rechnen. Hinweis: Da ich mich<br />

ab Ende Juli <strong>im</strong> Urlaub befinde, möchte ich Sie herzlich bitten, Fragen zu<br />

dieser Übersicht erst ab 20. August an mich zu stellen. Eventuell notwendige<br />

Än<strong>der</strong>ungen werden dann von mir noch vorgenommen.<br />

● Sie erhalten rechtzeitig vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Ladung<br />

<strong>zur</strong> mündlichen Prüfung (Ladungsfrist 14 Tage) an die <strong>im</strong> Anmeldevordruck<br />

angegebene Anschrift.<br />

● Die mündliche Prüfung findet in <strong>der</strong> Zeit vom 1.-31. Oktober 2013 statt. Die<br />

Termine werden von den verantwortlichen Prüfungsberechtigten des<br />

Schwerpunktbereichs und dem Prüfungsbüro festgelegt. Es besteht kein<br />

Anspruch <strong>der</strong> Studierenden auf Prüfung durch Prüfer/innen, bei denen<br />

die Veranstaltungen besucht wurden. Prüfungsberechtigt sind alle <strong>im</strong> entsprechenden<br />

Schwerpunktbereich lehrenden Hochschullehrer/innen, Lehrstuhlvertreter/innen<br />

und Lehrbeauftragte sowie wissenschaftliches Personal.<br />

● Die mündliche Prüfung umfasst den Stoff zweier von den Studierenden<br />

besuchten (Wahl-)Pflichtmodule (Modulinhalte auf <strong>der</strong> Homepage) und<br />

kann in einer Gruppe von bis zu drei Studierenden abgenommen werden,<br />

wobei für jeden Prüfling 10 Minuten Prüfungszeit pro Prüfer vorgesehen ist.<br />

● Bitte bringen Sie Ihren Studierenden- und einen Lichtbildausweis mit. Prüfungsunfähigkeit<br />

<strong>im</strong> Krankheitsfall muss vor <strong>der</strong> Prüfung angezeigt werden<br />

und ist unverzüglich nachzuweisen. Es wird um gepflegte Kleidung gebeten.<br />

Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß regelt 8 SfAP mit<br />

<strong>der</strong> Maßgabe, dass die Prüfungsleistung <strong>im</strong> Falle des § 8 Abs. 1 SfAP als mit „ungenügend“<br />

(0 Punkte) bewertet wird bzw. <strong>im</strong> Falle des § 8 Abs. 2 SfAP bewertet gilt.<br />

Prüfungsbüro,<br />

S. Molkenthin, 3. Mai 2013

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