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Benutzungssatzung für die außerschulische Nutzung der ...

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Satzung über <strong>die</strong> <strong>außerschulische</strong> <strong>Nutzung</strong> von Schulgebäuden und Schulanlagen<br />

Durchführung von Sanierungsarbeiten, Grundreinigungsarbeiten o<strong>der</strong> Abwesenheit des<br />

Hausmeisters) dem entgegenstehen.<br />

Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten haben <strong>die</strong> Vereine und sonstigen Veranstalter<br />

in den Schulferien da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass bei einer geringen Teilnehmerzahl<br />

(von unter 6) o<strong>der</strong> gänzlichem Ausfall <strong>der</strong> Trainingsstunden <strong>die</strong>s rechtzeitig <strong>der</strong> Kreisverwaltung<br />

Kaiserslautern Fachbereich 5.2, o<strong>der</strong> den Hausmeistern mitgeteilt wird.<br />

(5) Aus Gründen <strong>der</strong> Energieeinsparung bleiben <strong>die</strong> Schulgebäude, Sporthallen und Lehrschwimmbä<strong>der</strong><br />

in den Weihnachtsferien <strong>für</strong> eine <strong>außerschulische</strong> <strong>Nutzung</strong> grundsätzlich<br />

geschlossen. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen erteilt werden.<br />

§ 3 – Einschränkung und Rücknahme <strong>der</strong> Benutzungserlaubnis<br />

(1) Aus wichtigem Grund kann <strong>die</strong> Benutzungserlaubnis eingeschränkt o<strong>der</strong> zurückgenommen<br />

werden. Wichtige Gründe sind insbeson<strong>der</strong>e Verstöße gegen <strong>die</strong> Benutzungsordnung,<br />

dringen<strong>der</strong> Eigenbedarf sowie eine vorübergehende Schließung <strong>der</strong> Räume (z.B.<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Pflege und Unterhaltung.<br />

(2) Benutzer, <strong>die</strong> schwerwiegend o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holt gegen <strong>die</strong> Benutzungsordnung verstoßen,<br />

können von <strong>der</strong> weiteren <strong>Nutzung</strong> ausgeschlossen werden.<br />

(3) Einschränkungen o<strong>der</strong> Rücknahme <strong>der</strong> Benutzungserlaubnis nach den Absätzen 1 und<br />

2 haben keine Verpflichtung des Landkreises zu Schadenersatz o<strong>der</strong> Entschädigung zur<br />

Folge. Insbeson<strong>der</strong>e wird <strong>für</strong> einen evtl. eintretenden Einnahmeausfall keine Haftung<br />

übernommen.<br />

§ 4 – Pflichten des Benutzers<br />

(1) Die zur Verfügung gestellten Räume sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Verän<strong>der</strong>ungen<br />

dürfen nicht vorgenommen werden.<br />

(2) Die genutzten Räume und Sportanlagen sind nach Beendigung <strong>der</strong> Veranstaltung in<br />

sauberem und aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen. Hierzu zählt auch eine ordnungsgemäße<br />

Abfallentsorgung. Der Abfall ist vom Veranstalter zu sammeln und auf eigene<br />

Kosten zu entsorgen. Sollten zusätzliche Son<strong>der</strong>reinigungsarbeiten erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden, so sind <strong>die</strong> dadurch entstehenden Kosten vom Nutzer dem Landkreis zu erstatten.<br />

(3) Sollte <strong>die</strong> Verschmutzung des Sporthallenbodens so stark sein, dass eine Nassreinigung<br />

stattfinden muss, darf <strong>die</strong>s nur durch das <strong>für</strong> <strong>die</strong> sonst übliche Hallenreinigung zuständige<br />

Fachpersonal erfolgen. Die Beauftragung erfolgt auf Kosten des Veranstalters durch<br />

<strong>die</strong> Kreisverwaltung.<br />

(4) Zum Schutz des Sporthallenbodens ist bei nichtsportlichen Veranstaltungen vom Veranstalter<br />

ein geeigneter Hallenschutzboden auszulegen.<br />

(5) Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Hausmeister/Hallenwart mitzuteilen. Fundsachen<br />

sind beim Hausmeister/Hallenwart abzuliefern.<br />

(6) Die schulische <strong>Nutzung</strong> hat absolute Priorität. Es ist daher da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass<br />

an dem <strong>der</strong> Veranstaltung folgenden Schultag <strong>die</strong> genutzten Schulräume, Schulanlagen<br />

und Schulsporthallen/Schwimmhallen in ihrem ursprünglichen Zustand <strong>für</strong> <strong>die</strong> schulische<br />

<strong>Nutzung</strong> bereitstehen.

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