Kap. III Absenzen- und Urlaubsordnung Art. 1 - Kantonsschule ...
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<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 1<br />
Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />
<strong>Kap</strong>. <strong>III</strong><br />
<strong>Absenzen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong><br />
<strong>Art</strong>. 1: Gr<strong>und</strong>satz<br />
Der Schulbesuch ist obligatorisch.<br />
Als Gründe für <strong>Absenzen</strong> gelten im Normalfall Unfall <strong>und</strong> Krankheit der Schülerin<br />
bzw. des Schülers (Lernende) <strong>und</strong> Todesfälle in der Familie.<br />
Termine für ausserschulische Verpflichtungen (wie z.B. gewöhnliche Arzt- <strong>und</strong><br />
Zahnarztbesuche, Fahrprüfungen usw.) sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen (s.<br />
auch Anhang).<br />
<strong>Art</strong>. 2: Verfahren<br />
Jedes Schulversäumnis muss von den Lernenden auf einem <strong>Absenzen</strong>blatt<br />
eingetragen werden. Die Begründung der Absenz ist durch den Inhaber der<br />
elterlichen Gewalt oder bei mündigen Lernenden durch sie selber zu unterschreiben.<br />
Wirtschaftsmittelschülerinnen <strong>und</strong> Wirtschaftsmittelschüler müssen während dem<br />
Praxisjahr die Schulabsenzen zusätzlich auch vom Praxisbetrieb unterschreiben<br />
lassen. (Verlangt sind Stempel <strong>und</strong> Unterschrift. Zusätzlich muss in Blockschrift<br />
ergänzt werden, wer im Namen des Praxisbetriebes unterschrieben hat {i.d.R. die<br />
Kontaktperson Betrieb/Schule.})<br />
Das vollständig ausgefüllte <strong>Absenzen</strong>blatt ist zu kopieren (keine Abschrift!) <strong>und</strong><br />
spätestens eine Woche nach der Absenz der Klassenlehrperson abzugeben. Diese<br />
visiert das Original <strong>und</strong> behält die Kopie. Die Kopie bleibt so lange bei der<br />
Klassenlehrperson, bis das Original zum 2. Visum vorgewiesen wird. Nach dem 2.<br />
Visum behält die Klassenlehrkraft das Original <strong>und</strong> gibt den Lernenden die Kopie<br />
zurück.<br />
Die Visa der Fachlehrpersonen sind innert 2 Wochen nach dem 1. Visum einzuholen.<br />
Die Lernenden erhalten beim Eintritt in die Klasse ein Muster eines vollständig<br />
ausgefüllten <strong>Absenzen</strong>blattes oder können im Internet unter www. kantisargans.ch<br />
ein Muster finden.<br />
<strong>Absenzen</strong>blätter können ab www.kantisargans.ch heruntergeladen werden.<br />
Wenn Lernende die Schule vor der letzten Unterrichtsst<strong>und</strong>e eines Schultages<br />
verlassen, so haben sie sich auf dem Sekretariat mit Angabe des Gr<strong>und</strong>es<br />
abzumelden.<br />
Die Lernenden haben eine Absenz sofort der betroffenen Fachlehrperson zu melden,<br />
wenn während der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit eine Arbeit<br />
vorzuweisen oder ein Unterrichtsbeitrag (wie z.B. Vortrag, Übungslektion usw.) zu<br />
leisten ist.<br />
Die Klassenlehrperson oder die Schulleitung kann die Auflage machen, dass bei<br />
jeder Absenz sofort das Sekretariat der Schule telefonisch zu informieren ist.<br />
<strong>Art</strong>. 3: Urlaubsgesuche<br />
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub.<br />
Für jede voraussehbare Absenz ist im Voraus ein Gesuch zu stellen. Ein Muster<br />
eines Urlaubsgesuches kann unter www.kantisargans.ch eingesehen werden.<br />
V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc
<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 2<br />
Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />
Urlaubsgesuche sind der Klassenlehrperson einzureichen. Das Urlaubsgesuch ist<br />
vom Inhaber der elterlichen Gewalt oder bei mündigen Lernenden durch diese selber<br />
zu unterschreiben. Zusammen mit dem Urlaubsgesuch ist ein vollständig<br />
ausgefülltes <strong>Absenzen</strong>blatt (inkl. Kopie) einzureichen.<br />
Jene Fachlehrpersonen, die auf einen beantragten Urlaubstag bereits eine Prüfung<br />
angesagt haben oder ansagen, sind sofort durch die Lernenden über das<br />
Urlaubsgesuch zu informieren.<br />
In eindeutigen Fällen kann die Klassenlehrperson Urlaub bis zu einem Tag gewähren<br />
(s. dazu Anhang: Ausführungsbestimmungen zu <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> der <strong>Absenzen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong>).<br />
In allen anderen Fällen leitet sie das Gesuch sofort zusammen mit dem<br />
<strong>Absenzen</strong>blatt (inkl. Kopie) mit einem Antrag versehen an den Abteilungsvorstand<br />
zur Beurteilung weiter (s. Anhang).<br />
Ferienverlängerungen, sich wiederholende Urlaube <strong>und</strong> Urlaubsgesuche für Lager<br />
<strong>und</strong> Reisen fallen in keinem Fall in die Kompetenz der Klassenlehrperson (s. Anhang).<br />
Vom Klassenlehrer abgelehnte Gesuche können von den betroffenen Lernenden der<br />
Schulleitung zum endgültigen Entscheid vorgelegt werden. Diese orientiert die<br />
Klassenlehrperson.<br />
Urlaubsgesuche sind so früh wie möglich, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem<br />
gewünschten Urlaub, der Klassenlehrperson einzureichen.<br />
Auf Gesuche, die ohne ausreichende schriftliche Begründung zu spät eintreffen, wird<br />
nicht eingetreten.<br />
<strong>Art</strong>. 4: Verstösse gegen die <strong>Absenzen</strong>ordnung<br />
Verstösse gegen die <strong>Absenzen</strong>ordnung werden bestraft.<br />
Insbesondere gilt:<br />
a) Wenn während eines Semesters mehr als zwei Mal Nachlässigkeiten (wie z. B.<br />
"verschlafen", "Bus verpasst" usw.) als Entschuldigungsgr<strong>und</strong> angeführt werden,<br />
sind die Lernenden durch die Klassenlehrperson ab dem dritten Mal jeweils mit<br />
zwei St<strong>und</strong>en zusätzlicher Arbeit zu bestrafen. Die Erteilung der entsprechenden<br />
Arbeit kann der betroffenen Fachlehrperson übertragen werden.<br />
b) Beim gezielten Fehlen ("Schwänzen") einzelner Lektionen können neben der<br />
Anordnung von zusätzlicher Arbeit durch die betroffenen Fachlehrpersonen auch<br />
weitere disziplinarische Massnahmen durch die Schulleitung getroffen werden.<br />
Dies gilt insbesondere auch bei nicht ausreichend entschuldigtem Fernbleiben von<br />
Nachprüfungen. (vgl. <strong>Art</strong>. 6, Abs. 3)<br />
c) Bei formellen Verstössen gegen die <strong>Absenzen</strong>ordnung kann die<br />
Klassenlehrperson die fehlbaren Lernenden mit zwei St<strong>und</strong>en zusätzlicher Arbeit<br />
bestrafen.<br />
Die strafende Lehrperson bestimmt Zeitpunkt <strong>und</strong> <strong>Art</strong> der zusätzlichen Arbeit <strong>und</strong><br />
sorgt für eine Kontrolle. Als Zeitpunkt für zusätzliche Arbeit kommt der Zeitraum von<br />
Montag, 1. Lektion bis Samstag, 5. Lektion in Frage.<br />
Wenn in einem Quartal mehr als drei <strong>Absenzen</strong> vorliegen, muss die Klassenlehrkraft<br />
den Abteilungsvorstand informieren.<br />
V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc
<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 3<br />
Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />
<strong>Art</strong>. 5: Ärztliche Zeugnisse<br />
Wenn pro Semester mehr als vier ges<strong>und</strong>heitlich begründete <strong>Absenzen</strong> vorgelegt<br />
werden, ist ab der 5. Absenz jedes Mal ein ärztliches Zeugnis beizubringen.<br />
Dauert eine Absenz länger als drei Tage, so ist die Schulleitung spätestens am<br />
dritten Tag zu benachrichtigen. Die Schülerin bzw. der Schüler muss ein Arztzeugnis<br />
beibringen. Ärztliche Zeugnisse können von den Lernenden auch beim Schularzt<br />
beantragt werden. (Termine über das Sekretariat 1 vereinbaren.)<br />
<strong>Art</strong>. 6: <strong>Absenzen</strong>kontrolle durch die Fachlehrpersonen<br />
Wer nicht zu einer Nachprüfung erscheinen kann, hat die betroffene Fachlehrperson<br />
vorher zu informieren. Für die Absenz ist ein Arztzeugnis vorzuweisen.<br />
Die Schulleitung kann ein vertrauensärztliches Zeugnis verlangen.<br />
Die Fachlehrpersonen führen für jede Klasse (auch in Frei- <strong>und</strong> Wahlfächern) eine<br />
Präsenzliste.<br />
Aufgabenheftführerinnen <strong>und</strong> -führer sind dafür besorgt, dass das Aufgabenheft<br />
sauber <strong>und</strong> korrekt geführt wird. Insbesondere tragen sie die fehlenden Lernenden<br />
ins Aufgabenheft ein. Die Fachlehrperson kontrolliert den Eintrag <strong>und</strong> bestätigt<br />
diesen mit ihrem Visum. Fehlt das Aufgabenheft, so melden die Fachlehrpersonen<br />
die <strong>Absenzen</strong> direkt der Klassenlehrperson.<br />
<strong>Art</strong>. 7: <strong>Absenzen</strong>kontrolle <strong>und</strong> <strong>Absenzen</strong>blätter<br />
Die Klassenlehrperson vergleicht wöchentlich die <strong>Absenzen</strong>eintragungen im<br />
Aufgabenheft mit den vorliegenden <strong>Absenzen</strong>blättern der Lernenden <strong>und</strong> führt das<br />
Formular „Zusammenstellung der Klassenabsenzen“.<br />
Die Klassenlehrperson bewahrt die <strong>Absenzen</strong>blätter bis zum Austritt der Lernenden<br />
aus der Schule auf.<br />
<strong>Art</strong>. 8: Eintrag von <strong>Absenzen</strong> im Zeugnis<br />
Die Klassenlehrperson bringt die <strong>Absenzen</strong>blätter zur Besprechung an die Zwischenbzw.<br />
Promotionskonferenzen mit.<br />
Bei Lernenden, die in einem Semester mehr als fünf <strong>Absenzen</strong> (inkl. Urlaube usw.)<br />
vorweisen, wird die Zahl der <strong>Absenzen</strong> <strong>und</strong> die Anzahl der verpassten Lektionen im<br />
Zeugnis vermerkt. Bei Jahrespromotion erfolgt der Eintrag, wenn mehr als zehn<br />
<strong>Absenzen</strong> vorliegen. Im Praxisjahr der Wirtschaftsmittelschule erfolgt der Eintrag,<br />
wenn mehr als drei <strong>Absenzen</strong> vorliegen.<br />
Beim Eintrag wird zwischen entschuldigten <strong>und</strong> unentschuldigten <strong>Absenzen</strong><br />
unterschieden. Nicht rechtzeitig entschuldigte <strong>Absenzen</strong>, formal nicht korrekt<br />
entschuldigte <strong>Absenzen</strong> <strong>und</strong> <strong>Absenzen</strong> mit nicht akzeptierten Begründungen können<br />
im Zeugnis als unentschuldigt vermerkt werden.<br />
Die Klassenkonferenz kann in besonderen Fällen beschliessen, dass der Eintrag<br />
nicht vorgenommen wird.<br />
V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc
<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 4<br />
Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />
Anhang: Ausführungsbestimmungen zu <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> der <strong>Absenzen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong><br />
Einstufung von Urlaubsgesuchen durch Klassenlehrperson<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches zur Erinnerung:<br />
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub (s. <strong>Art</strong> 3).<br />
• Urlaubsgesuche sind so früh wie möglich, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem<br />
gewünschten Urlaub, der Klassenlehrperson schriftlich einzureichen (s. <strong>Art</strong> 3).<br />
• Urlaubsgesuchen ist zusätzlich zur Begründung ein ausgefülltes <strong>Absenzen</strong>blatt sowie<br />
eine Bestätigung des Inhabers der elterlichen Gewalt bzw. der entsprechenden<br />
Institution beizulegen.<br />
Grün: Bewilligung durch Klassenlehrperson<br />
Gelb: Bewilligung durch Abteilungsvorstand/Schulleitung<br />
Rot: Gesuche werden in der Regel abgelehnt<br />
Bereich Grün Gelb Rot<br />
Urlaub<br />
beantragt für:<br />
• Abwesenheiten<br />
bis zu einem Tag<br />
mit plausibler<br />
Begründung<br />
(Ausnahme:<br />
Veranstaltungen,<br />
die zahlreiche<br />
SchülerInnen<br />
besuchen<br />
möchten, z. B.<br />
Open air)<br />
• Arztbesuche,<br />
sofern nicht<br />
ausserhalb der<br />
Unterrichtszeit<br />
möglich (Begründung<br />
nötig)<br />
• Besuch von<br />
Beerdigungen<br />
(Angehörige <strong>und</strong><br />
Verwandte)<br />
• Fahrprüfungen,<br />
sofern nicht<br />
ausserhalb der<br />
Unterrichtszeit<br />
möglich (Begründung<br />
nötig)<br />
• Informationstage<br />
bei Militär für<br />
Mädchen<br />
• Schnupperpraktika<br />
WMS/WMI/FMS<br />
(bis 1 Tag)<br />
• Abwesenheit für<br />
den Besuch von<br />
kulturellen,<br />
sportlichen <strong>und</strong><br />
politischen Veranstaltungen<br />
(z. B.<br />
Open air), die<br />
zahlreiche<br />
SchülerInnen<br />
betreffen<br />
• Lager <strong>und</strong> Reisen<br />
(Bewilligung 1x in<br />
gesamter<br />
Schulzeit bis max.<br />
1 Woche). Als<br />
Gegenleistung<br />
kann ein Bericht<br />
verlangt werden.<br />
• J+S-LeiterInnen-<br />
Kurse<br />
• Schnupperpraktika<br />
WMS/WMI/FMS<br />
(mehr als 1 Tag)<br />
• Mitarbeit an sportlichen,<br />
kulturellen,<br />
sozialen Projekten<br />
• sich wiederholende<br />
Abwesenheiten<br />
(z. B.<br />
für Teilnahme an<br />
Veran-staltungen<br />
als SpitzensportlerIn)<br />
• 4-wöchiger<br />
Sprachaufenthalt<br />
mit 1 Woche<br />
Abwesenheit vor<br />
den Sommerferien<br />
• Ferienverlängerungen<br />
• Gesuche ohne<br />
ausreichende, schriftliche<br />
Begründung<br />
• Gesuche, die ohne<br />
Gr<strong>und</strong> zu spät<br />
eingereicht wurden<br />
V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc