17.03.2014 Aufrufe

Kap. III Absenzen- und Urlaubsordnung Art. 1 - Kantonsschule ...

Kap. III Absenzen- und Urlaubsordnung Art. 1 - Kantonsschule ...

Kap. III Absenzen- und Urlaubsordnung Art. 1 - Kantonsschule ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 1<br />

Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />

<strong>Kap</strong>. <strong>III</strong><br />

<strong>Absenzen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong><br />

<strong>Art</strong>. 1: Gr<strong>und</strong>satz<br />

Der Schulbesuch ist obligatorisch.<br />

Als Gründe für <strong>Absenzen</strong> gelten im Normalfall Unfall <strong>und</strong> Krankheit der Schülerin<br />

bzw. des Schülers (Lernende) <strong>und</strong> Todesfälle in der Familie.<br />

Termine für ausserschulische Verpflichtungen (wie z.B. gewöhnliche Arzt- <strong>und</strong><br />

Zahnarztbesuche, Fahrprüfungen usw.) sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen (s.<br />

auch Anhang).<br />

<strong>Art</strong>. 2: Verfahren<br />

Jedes Schulversäumnis muss von den Lernenden auf einem <strong>Absenzen</strong>blatt<br />

eingetragen werden. Die Begründung der Absenz ist durch den Inhaber der<br />

elterlichen Gewalt oder bei mündigen Lernenden durch sie selber zu unterschreiben.<br />

Wirtschaftsmittelschülerinnen <strong>und</strong> Wirtschaftsmittelschüler müssen während dem<br />

Praxisjahr die Schulabsenzen zusätzlich auch vom Praxisbetrieb unterschreiben<br />

lassen. (Verlangt sind Stempel <strong>und</strong> Unterschrift. Zusätzlich muss in Blockschrift<br />

ergänzt werden, wer im Namen des Praxisbetriebes unterschrieben hat {i.d.R. die<br />

Kontaktperson Betrieb/Schule.})<br />

Das vollständig ausgefüllte <strong>Absenzen</strong>blatt ist zu kopieren (keine Abschrift!) <strong>und</strong><br />

spätestens eine Woche nach der Absenz der Klassenlehrperson abzugeben. Diese<br />

visiert das Original <strong>und</strong> behält die Kopie. Die Kopie bleibt so lange bei der<br />

Klassenlehrperson, bis das Original zum 2. Visum vorgewiesen wird. Nach dem 2.<br />

Visum behält die Klassenlehrkraft das Original <strong>und</strong> gibt den Lernenden die Kopie<br />

zurück.<br />

Die Visa der Fachlehrpersonen sind innert 2 Wochen nach dem 1. Visum einzuholen.<br />

Die Lernenden erhalten beim Eintritt in die Klasse ein Muster eines vollständig<br />

ausgefüllten <strong>Absenzen</strong>blattes oder können im Internet unter www. kantisargans.ch<br />

ein Muster finden.<br />

<strong>Absenzen</strong>blätter können ab www.kantisargans.ch heruntergeladen werden.<br />

Wenn Lernende die Schule vor der letzten Unterrichtsst<strong>und</strong>e eines Schultages<br />

verlassen, so haben sie sich auf dem Sekretariat mit Angabe des Gr<strong>und</strong>es<br />

abzumelden.<br />

Die Lernenden haben eine Absenz sofort der betroffenen Fachlehrperson zu melden,<br />

wenn während der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit eine Arbeit<br />

vorzuweisen oder ein Unterrichtsbeitrag (wie z.B. Vortrag, Übungslektion usw.) zu<br />

leisten ist.<br />

Die Klassenlehrperson oder die Schulleitung kann die Auflage machen, dass bei<br />

jeder Absenz sofort das Sekretariat der Schule telefonisch zu informieren ist.<br />

<strong>Art</strong>. 3: Urlaubsgesuche<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub.<br />

Für jede voraussehbare Absenz ist im Voraus ein Gesuch zu stellen. Ein Muster<br />

eines Urlaubsgesuches kann unter www.kantisargans.ch eingesehen werden.<br />

V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc


<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 2<br />

Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />

Urlaubsgesuche sind der Klassenlehrperson einzureichen. Das Urlaubsgesuch ist<br />

vom Inhaber der elterlichen Gewalt oder bei mündigen Lernenden durch diese selber<br />

zu unterschreiben. Zusammen mit dem Urlaubsgesuch ist ein vollständig<br />

ausgefülltes <strong>Absenzen</strong>blatt (inkl. Kopie) einzureichen.<br />

Jene Fachlehrpersonen, die auf einen beantragten Urlaubstag bereits eine Prüfung<br />

angesagt haben oder ansagen, sind sofort durch die Lernenden über das<br />

Urlaubsgesuch zu informieren.<br />

In eindeutigen Fällen kann die Klassenlehrperson Urlaub bis zu einem Tag gewähren<br />

(s. dazu Anhang: Ausführungsbestimmungen zu <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> der <strong>Absenzen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong>).<br />

In allen anderen Fällen leitet sie das Gesuch sofort zusammen mit dem<br />

<strong>Absenzen</strong>blatt (inkl. Kopie) mit einem Antrag versehen an den Abteilungsvorstand<br />

zur Beurteilung weiter (s. Anhang).<br />

Ferienverlängerungen, sich wiederholende Urlaube <strong>und</strong> Urlaubsgesuche für Lager<br />

<strong>und</strong> Reisen fallen in keinem Fall in die Kompetenz der Klassenlehrperson (s. Anhang).<br />

Vom Klassenlehrer abgelehnte Gesuche können von den betroffenen Lernenden der<br />

Schulleitung zum endgültigen Entscheid vorgelegt werden. Diese orientiert die<br />

Klassenlehrperson.<br />

Urlaubsgesuche sind so früh wie möglich, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem<br />

gewünschten Urlaub, der Klassenlehrperson einzureichen.<br />

Auf Gesuche, die ohne ausreichende schriftliche Begründung zu spät eintreffen, wird<br />

nicht eingetreten.<br />

<strong>Art</strong>. 4: Verstösse gegen die <strong>Absenzen</strong>ordnung<br />

Verstösse gegen die <strong>Absenzen</strong>ordnung werden bestraft.<br />

Insbesondere gilt:<br />

a) Wenn während eines Semesters mehr als zwei Mal Nachlässigkeiten (wie z. B.<br />

"verschlafen", "Bus verpasst" usw.) als Entschuldigungsgr<strong>und</strong> angeführt werden,<br />

sind die Lernenden durch die Klassenlehrperson ab dem dritten Mal jeweils mit<br />

zwei St<strong>und</strong>en zusätzlicher Arbeit zu bestrafen. Die Erteilung der entsprechenden<br />

Arbeit kann der betroffenen Fachlehrperson übertragen werden.<br />

b) Beim gezielten Fehlen ("Schwänzen") einzelner Lektionen können neben der<br />

Anordnung von zusätzlicher Arbeit durch die betroffenen Fachlehrpersonen auch<br />

weitere disziplinarische Massnahmen durch die Schulleitung getroffen werden.<br />

Dies gilt insbesondere auch bei nicht ausreichend entschuldigtem Fernbleiben von<br />

Nachprüfungen. (vgl. <strong>Art</strong>. 6, Abs. 3)<br />

c) Bei formellen Verstössen gegen die <strong>Absenzen</strong>ordnung kann die<br />

Klassenlehrperson die fehlbaren Lernenden mit zwei St<strong>und</strong>en zusätzlicher Arbeit<br />

bestrafen.<br />

Die strafende Lehrperson bestimmt Zeitpunkt <strong>und</strong> <strong>Art</strong> der zusätzlichen Arbeit <strong>und</strong><br />

sorgt für eine Kontrolle. Als Zeitpunkt für zusätzliche Arbeit kommt der Zeitraum von<br />

Montag, 1. Lektion bis Samstag, 5. Lektion in Frage.<br />

Wenn in einem Quartal mehr als drei <strong>Absenzen</strong> vorliegen, muss die Klassenlehrkraft<br />

den Abteilungsvorstand informieren.<br />

V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc


<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 3<br />

Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />

<strong>Art</strong>. 5: Ärztliche Zeugnisse<br />

Wenn pro Semester mehr als vier ges<strong>und</strong>heitlich begründete <strong>Absenzen</strong> vorgelegt<br />

werden, ist ab der 5. Absenz jedes Mal ein ärztliches Zeugnis beizubringen.<br />

Dauert eine Absenz länger als drei Tage, so ist die Schulleitung spätestens am<br />

dritten Tag zu benachrichtigen. Die Schülerin bzw. der Schüler muss ein Arztzeugnis<br />

beibringen. Ärztliche Zeugnisse können von den Lernenden auch beim Schularzt<br />

beantragt werden. (Termine über das Sekretariat 1 vereinbaren.)<br />

<strong>Art</strong>. 6: <strong>Absenzen</strong>kontrolle durch die Fachlehrpersonen<br />

Wer nicht zu einer Nachprüfung erscheinen kann, hat die betroffene Fachlehrperson<br />

vorher zu informieren. Für die Absenz ist ein Arztzeugnis vorzuweisen.<br />

Die Schulleitung kann ein vertrauensärztliches Zeugnis verlangen.<br />

Die Fachlehrpersonen führen für jede Klasse (auch in Frei- <strong>und</strong> Wahlfächern) eine<br />

Präsenzliste.<br />

Aufgabenheftführerinnen <strong>und</strong> -führer sind dafür besorgt, dass das Aufgabenheft<br />

sauber <strong>und</strong> korrekt geführt wird. Insbesondere tragen sie die fehlenden Lernenden<br />

ins Aufgabenheft ein. Die Fachlehrperson kontrolliert den Eintrag <strong>und</strong> bestätigt<br />

diesen mit ihrem Visum. Fehlt das Aufgabenheft, so melden die Fachlehrpersonen<br />

die <strong>Absenzen</strong> direkt der Klassenlehrperson.<br />

<strong>Art</strong>. 7: <strong>Absenzen</strong>kontrolle <strong>und</strong> <strong>Absenzen</strong>blätter<br />

Die Klassenlehrperson vergleicht wöchentlich die <strong>Absenzen</strong>eintragungen im<br />

Aufgabenheft mit den vorliegenden <strong>Absenzen</strong>blättern der Lernenden <strong>und</strong> führt das<br />

Formular „Zusammenstellung der Klassenabsenzen“.<br />

Die Klassenlehrperson bewahrt die <strong>Absenzen</strong>blätter bis zum Austritt der Lernenden<br />

aus der Schule auf.<br />

<strong>Art</strong>. 8: Eintrag von <strong>Absenzen</strong> im Zeugnis<br />

Die Klassenlehrperson bringt die <strong>Absenzen</strong>blätter zur Besprechung an die Zwischenbzw.<br />

Promotionskonferenzen mit.<br />

Bei Lernenden, die in einem Semester mehr als fünf <strong>Absenzen</strong> (inkl. Urlaube usw.)<br />

vorweisen, wird die Zahl der <strong>Absenzen</strong> <strong>und</strong> die Anzahl der verpassten Lektionen im<br />

Zeugnis vermerkt. Bei Jahrespromotion erfolgt der Eintrag, wenn mehr als zehn<br />

<strong>Absenzen</strong> vorliegen. Im Praxisjahr der Wirtschaftsmittelschule erfolgt der Eintrag,<br />

wenn mehr als drei <strong>Absenzen</strong> vorliegen.<br />

Beim Eintrag wird zwischen entschuldigten <strong>und</strong> unentschuldigten <strong>Absenzen</strong><br />

unterschieden. Nicht rechtzeitig entschuldigte <strong>Absenzen</strong>, formal nicht korrekt<br />

entschuldigte <strong>Absenzen</strong> <strong>und</strong> <strong>Absenzen</strong> mit nicht akzeptierten Begründungen können<br />

im Zeugnis als unentschuldigt vermerkt werden.<br />

Die Klassenkonferenz kann in besonderen Fällen beschliessen, dass der Eintrag<br />

nicht vorgenommen wird.<br />

V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc


<strong>Kantonsschule</strong> Sargans <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> <strong>Absenzen</strong>-<strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong> / Seite 4<br />

Lehrerordner Register 8 15. August 2005<br />

Anhang: Ausführungsbestimmungen zu <strong>Kap</strong>. <strong>III</strong> der <strong>Absenzen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Urlaubsordnung</strong><br />

Einstufung von Urlaubsgesuchen durch Klassenlehrperson<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches zur Erinnerung:<br />

• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub (s. <strong>Art</strong> 3).<br />

• Urlaubsgesuche sind so früh wie möglich, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem<br />

gewünschten Urlaub, der Klassenlehrperson schriftlich einzureichen (s. <strong>Art</strong> 3).<br />

• Urlaubsgesuchen ist zusätzlich zur Begründung ein ausgefülltes <strong>Absenzen</strong>blatt sowie<br />

eine Bestätigung des Inhabers der elterlichen Gewalt bzw. der entsprechenden<br />

Institution beizulegen.<br />

Grün: Bewilligung durch Klassenlehrperson<br />

Gelb: Bewilligung durch Abteilungsvorstand/Schulleitung<br />

Rot: Gesuche werden in der Regel abgelehnt<br />

Bereich Grün Gelb Rot<br />

Urlaub<br />

beantragt für:<br />

• Abwesenheiten<br />

bis zu einem Tag<br />

mit plausibler<br />

Begründung<br />

(Ausnahme:<br />

Veranstaltungen,<br />

die zahlreiche<br />

SchülerInnen<br />

besuchen<br />

möchten, z. B.<br />

Open air)<br />

• Arztbesuche,<br />

sofern nicht<br />

ausserhalb der<br />

Unterrichtszeit<br />

möglich (Begründung<br />

nötig)<br />

• Besuch von<br />

Beerdigungen<br />

(Angehörige <strong>und</strong><br />

Verwandte)<br />

• Fahrprüfungen,<br />

sofern nicht<br />

ausserhalb der<br />

Unterrichtszeit<br />

möglich (Begründung<br />

nötig)<br />

• Informationstage<br />

bei Militär für<br />

Mädchen<br />

• Schnupperpraktika<br />

WMS/WMI/FMS<br />

(bis 1 Tag)<br />

• Abwesenheit für<br />

den Besuch von<br />

kulturellen,<br />

sportlichen <strong>und</strong><br />

politischen Veranstaltungen<br />

(z. B.<br />

Open air), die<br />

zahlreiche<br />

SchülerInnen<br />

betreffen<br />

• Lager <strong>und</strong> Reisen<br />

(Bewilligung 1x in<br />

gesamter<br />

Schulzeit bis max.<br />

1 Woche). Als<br />

Gegenleistung<br />

kann ein Bericht<br />

verlangt werden.<br />

• J+S-LeiterInnen-<br />

Kurse<br />

• Schnupperpraktika<br />

WMS/WMI/FMS<br />

(mehr als 1 Tag)<br />

• Mitarbeit an sportlichen,<br />

kulturellen,<br />

sozialen Projekten<br />

• sich wiederholende<br />

Abwesenheiten<br />

(z. B.<br />

für Teilnahme an<br />

Veran-staltungen<br />

als SpitzensportlerIn)<br />

• 4-wöchiger<br />

Sprachaufenthalt<br />

mit 1 Woche<br />

Abwesenheit vor<br />

den Sommerferien<br />

• Ferienverlängerungen<br />

• Gesuche ohne<br />

ausreichende, schriftliche<br />

Begründung<br />

• Gesuche, die ohne<br />

Gr<strong>und</strong> zu spät<br />

eingereicht wurden<br />

V:\Lehrerordner\08 KSS Schulordnung\K3 <strong>Absenzen</strong>ordnung.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!