Neues Punktesystem ab 01.05.2014 / richtiges Verhalten bei Unfällen (Vortrag)
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2. Teil<br />
IV.<br />
Absehen von der Erfassung<br />
Ab dem <strong>01.05.2014</strong> werden Taten nicht mehr eingetragen,<br />
die keinen unmittelbaren Bezug zur Verkehrssicherheit<br />
h<strong>ab</strong>en<br />
Es werden nur noch Taten erfasst, die in der Anlage 13 FeVO<br />
(neu) <strong>ab</strong>schließend aufgeführt sind<br />
z.B wird eine Beleidigung nicht mehr eingetragen<br />
Aber: Eintragung erfolg dann, wenn Fahrverbot, Entziehung oder<br />
isolierte Sperrfrist angeordnet wurde<br />
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