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Neues Punktesystem ab 01.05.2014 / richtiges Verhalten bei Unfällen (Vortrag)

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2. Teil<br />

IV.<br />

Absehen von der Erfassung<br />

Ab dem <strong>01.05.2014</strong> werden Taten nicht mehr eingetragen,<br />

die keinen unmittelbaren Bezug zur Verkehrssicherheit<br />

h<strong>ab</strong>en<br />

Es werden nur noch Taten erfasst, die in der Anlage 13 FeVO<br />

(neu) <strong>ab</strong>schließend aufgeführt sind<br />

z.B wird eine Beleidigung nicht mehr eingetragen<br />

Aber: Eintragung erfolg dann, wenn Fahrverbot, Entziehung oder<br />

isolierte Sperrfrist angeordnet wurde<br />

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