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Informationsbroschüre - Keine Gewalt gegen Polizisten eV

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* S e i t e | 1<br />

<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />

Eine Übersicht in Zahlen


* S e i t e | 1<br />

Impressum<br />

V.i.S.d.P.<br />

Gerke Minrath-Grunwald<br />

Auf der Neide 3<br />

53424 Remagen<br />

Postadresse des Vereins:<br />

<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V.<br />

Postfach 13 12<br />

53403 Remagen<br />

2. unveränderte Auflage: 12/2012<br />

Das Urheberrecht an den in dieser Broschüre verwendeten Bildern liegt bei<br />

Gerke Minrath. Ausnahmen werden entsprechend gekennzeichnet. Eine<br />

Verwendung ohne Zustimmung ist grundsätzlich nicht gestattet.


* S e i t e | 2<br />

Inhalt<br />

Impressum ......................................................................................................... 1<br />

Inhalt ................................................................................................................. 2<br />

Zur Autorin ......................................................................................................... 4<br />

Eine Nacht im August ......................................................................................... 5<br />

Vorwort .............................................................................................................. 6<br />

Beispiel Baden-Württemberg .............................................................................. 8<br />

Winnenden: Sieben verletzte Polizeibeamte nach Schlägerei in einer Gaststätte ................................ 8<br />

Beispiel Bayern ................................................................................................... 9<br />

Regensburg: Zunehmende <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> auf Maidult 2011 ........................................... 9<br />

1 Wer ist überhaupt betroffen? ........................................................................ 10<br />

Beispiel Berlin .................................................................................................. 11<br />

Vier <strong>Polizisten</strong> in Friedrichshain verletzt .........................................................................11<br />

Ausschreitungen bei Demonstrationen in Kreuzberg .............................................................11<br />

Beispiel Brandenburg ....................................................................................... 12<br />

Massen: Polizeibeamte bei Verkehrskontrolle verletzt ...........................................................12<br />

2 Polizeiliche Kriminalstatistik ......................................................................... 12<br />

Beispiel Bremen ................................................................................................ 13<br />

Polizeibeamter erlitt schwere Kopfverletzungen..................................................................13<br />

Zwei verletzte Polizeibeamte nach Widerstandshandlung .......................................................14<br />

3 Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte gemäß §113 StGB ......................... 14<br />

Beispiel Hessen ................................................................................................ 17<br />

Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht ......................................................17<br />

Beispiel 8: Mecklenburg-Vorpommern .............................................................. 18<br />

Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt ...........................................18<br />

4 Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte ............................................. 18<br />

Beispiel Niedersachsen ..................................................................................... 22<br />

Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch Schusswaffengebrauch ab 22<br />

Beispiel Nordrhein-Westfalen ........................................................................... 23<br />

5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte ................................................................. 24<br />

Beispiel Rheinland-Pfalz ................................................................................... 25


* S e i t e | 3<br />

Speyer: Polizeibeamter verletzt ....................................................................................25<br />

Beispiel Saarland .............................................................................................. 25<br />

Wadgassen: Mit Holzlatte auf <strong>Polizisten</strong> losgegangen ...........................................................25<br />

6 Beleidigung von Polizeibeamten .................................................................... 25<br />

Beispiel Sachsen ............................................................................................... 27<br />

Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt .............................................27<br />

Beispiel Sachsen-Anhalt ................................................................................... 28<br />

Stendal: Nach Verfolgungsfahrt Polizeibeamter leicht verletzt ..................................................28<br />

7 Körperverletzung im Amt............................................................................... 29<br />

Beispiel Schleswig-Holstein .............................................................................. 33<br />

Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt .....................................................33<br />

Beispiel Thüringen ............................................................................................ 33<br />

Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt ......................................33<br />

8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland überhaupt?.................................... 33<br />

Beispiel Bundespolizei ...................................................................................... 36<br />

Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger Hauptbahnhof- Festnahme ........................36<br />

Anhang Endnoten: ............................................................................................ 40


* S e i t e | 4<br />

Zur Autorin<br />

Diese Informationsschrift wurde verfasst und zusammengestellt von Gerke<br />

Minrath, der Vorsitzenden des im September 2011 gegründeten<br />

eingetragenen und gemeinnützigen Vereins "<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />

e.V.". Der Verein ging hervor aus einem von Frau Minrath ins Leben<br />

gerufenem Internet-Projekt, das ebenfalls den Namen "<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong>" trug.<br />

Diese Broschüre dient in erster Linie der Darstellung des Problems der<br />

steigenden <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Da Frau Minrath als Autorin der<br />

Broschüre die Informationen dazu zusammen getragen hat, schreibt sie<br />

im Regelfall aus der Ich-Perspektive. Ist die wertvolle Arbeit des Vereins<br />

gemeint, so wird selbstverständlich das "wir" benutzt.<br />

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Mitarbeitern und<br />

Mitarbeiterinnen diverser Innenbehörden, Landeskriminalämter,<br />

Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen sowie des Statistischen<br />

Bundesamtes bedanken, die mir beim Zusammentragen der Zahlen sehr<br />

geholfen haben und mir bei offenen Fragen geduldig Rede und Antwort<br />

gestanden haben.


* S e i t e | 5<br />

Eine Nacht im August 1<br />

Die Scheinwerfer des Streifenwagens tasten sich durch die Nacht.<br />

"Hier ist doch gar nichts", wundert sie sich.<br />

Ihr Kollege funkt noch einmal die Zentrale an: "Wo sollte noch einmal der<br />

Rempler sein?"<br />

"Auf dem Parkplatz bei der Nummer 22", lautet die Antwort.<br />

"Da sind wir doch. Man sieht aber auch nichts bei dieser miesen Beleuchtung."<br />

Die Polizistin stoppt den Wagen und zieht die Zündschlüssel ab. In diesem<br />

Moment sieht sie einen jungen Mann neben der Fahrertür.<br />

"Der sieht aber nett", dachte sie bei sich. "Und dem armen Kerl muss ich auch<br />

noch Geld abnehmen. Wer meldet denn heutzutage noch solche Unfälle?"<br />

"Dann wollen wir mal", sagt sie.<br />

Gleichzeitig greifen sie und ihr Kollege nach den Türgriffen und verlassen den<br />

Streifenwagen.<br />

Sie spürt die eine Klinge in ihrem Körper, bevor sie begreift, dass es der nette<br />

junge Mann ist, der ihr ein Jagdmesser in den Leib rammt. Wieder und wieder.<br />

Kalt und erbarmungslos. Sie weiß nicht einmal, ob sie schreit oder nicht.<br />

Auch ihr Kollege hat keine Chance. Es geht zu schnell, die Beleuchtung ist zu<br />

schlecht. Er kann gerade noch, während die Messerstiche auf ihn einprasseln,<br />

seine Dienstwaffe ziehen und schießen. Offenbar hat er getroffen, denn endlich<br />

hören die Stiche auf. Mit letzter Kraft setzt er einen Notruf an die Zentrale ab.<br />

Erna Meyer sitzt gemütlich vor ihrem Fernseher, als draußen Schüsse fallen. Sie<br />

springt auf. Vorsichtig geht sie zum Fenster, späht durch die Vorhänge. Viel ist<br />

nicht zu erkennen, auf dem schlecht beleuchteten Parkplatz. Ein Streifenwagen.<br />

Verlassen. Da hört sie ein Geräusch, das ihr eine Gänsehaut verursacht. Schnell<br />

kippt sie das Fenster. Jetzt hört sie deutlich eine Frau um Hilfe rufen, mit letzter<br />

Kraft. So viel Leiden und Panik in der Stimme. Mit zitternden Fingern wählt sie<br />

die 110.<br />

Dieses Bild werden die am Tatort eintreffenden Kollegen niemals vergessen. Drei<br />

Menschen in ihrem Blut.<br />

Obwohl er größte Lust hat, den Messerstecher eigenhändig zu erwürgen,<br />

beherrscht sich der Polizist, der die ersten Worte mit ihm wechselt.<br />

"Warst du allein?"<br />

"Fick dich", bekommt er zur Antwort.<br />

"Ob Du allein warst", brüllt der Polizist nun.<br />

Diesmal bekommt er seine Antwort: "Allein."<br />

Jetzt klärt er den Täter kühl über seine Rechte auf.<br />

Andere <strong>Polizisten</strong> sehen, dass ihre Kollegin in beängstigender Geschwindigkeit<br />

Blut verliert. Sie drücken die Wunden zu, mit aller Kraft, bis endlich die<br />

Rettungswagen eintreffen. Sie retten ihr damit das Leben.<br />

Der Täter wurde in Blase und Darm getroffen.<br />

Der Polizist wird am Tag nach dem Anschlag aus dem Koma geholt. Seine<br />

Kollegin und er sind beide über Tage nicht vernehmungsfähig, ebenso wie der<br />

Täter.<br />

Das geschah in Gelsenkirchen in der Nacht zum 9. August 2011. Im Februar<br />

2012 fand der Prozess <strong>gegen</strong> den Täter vor dem Essener Schwurgericht statt. Am


* S e i t e | 6<br />

6. März 2012 wurde er wegen einer Psychose als schuldunfähig eingestuft und in<br />

die Psychiatrie eingewiesen.<br />

Die beiden Polizeibeamten sind bis heute nicht wieder dienstfähig. Eine<br />

Besserung ist nicht absehbar.<br />

Bildquelle: Falk Jaquart / pixelio.de<br />

Vorwort<br />

Die Messerattacke von Gelsenkirchen war ein Extremfall. Ebenso wie der Mord an<br />

dem Augsburger <strong>Polizisten</strong> Mathias Vieth, der bundesweit für Aufsehen sorgte,<br />

oder der Hinterhalt, in den am 17. Januar 2010 zwei <strong>Polizisten</strong> in Mecklenburg-<br />

Vorpommern gerieten. Nach einem fingierten Notruf wurde ihr Streifenwagen am<br />

vermeintlichen Einsatzort mit Molotow-Cocktails beworfen.<br />

Die Hintergründe dieser Extremfälle sind ein Verbrechen (Mathias Vieth), eine<br />

Psychose (Gelsenkirchen) und vielleicht politisch motivierte Kriminalität<br />

(Mecklenburg-Vorpommern).<br />

Derzeit streiten sich die Gelehrten noch, ob die <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte nun<br />

steigt oder nicht. "Grundsätzlich sinkt die Gesamtgewalt, die der Polizei in<br />

Deutschland ent<strong>gegen</strong>gebracht wird. Für die Behauptung, dass diese <strong>Gewalt</strong><br />

steigt oder schlimmer wird, gibt es keine empirischen Grundlagen", sagte bspw.<br />

der Hamburger Kriminologe Rafael Behr in einem Interview mit dem<br />

österreichischen Standard 2 . Allerdings hat Herr Behr einen ungleich engeren<br />

<strong>Gewalt</strong>begriff als <strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V. So betrachtet er verbale


* S e i t e | 7<br />

<strong>Gewalt</strong> nicht als <strong>Gewalt</strong>… was erklärt, warum seine Feststellungen nicht immer<br />

sensibel formuliert sind und vielen Polizeibeamten, die Tag für Tag ihren Dienst<br />

am Bürger ableisten, Schaum vor den Mund treiben.<br />

Polizeibeamte, die ihren Dienst auf der Straße verrichten, erzählen hin<strong>gegen</strong> von<br />

steigender Aggression und sinkendem Respekt.<br />

Unstrittig ist, dass es <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte gibt. Eine Studie des<br />

Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachen 3 machte einen Anfang, den<br />

Eindruck der Polizeibeamten, dass die <strong>Gewalt</strong>bereitschaft <strong>gegen</strong> sie ansteigt, in<br />

Zahlen zu fassen. Die Politik hat nun nachgezogen. Seit 2011 wurde die<br />

Erhebung von <strong>Gewalt</strong>akten <strong>gegen</strong> Polizeibeamte bundesweit vereinheitlicht, um<br />

eine Vergleichbarkeit der Zahlen herzustellen. Da in 2011 das erste Mal<br />

bundesweit die gleiche Systematik angewandt wurde, werden vor 2013 keine<br />

Zahlen vorliegen, aus denen sich bundesweite Trends ablesen lassen.<br />

Allerdings führen die Bundesländer selbst Statistiken, die durchaus über die<br />

Jahre vergleichbar sind und kommen zu Aussagen, mit denen Rafael Behr<br />

widerlegt wird.<br />

Der Freistaat Bayern erstellt, wie einige andere Bundesländer auch, seit 2010<br />

jährlich ein Lagebild über <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Bei der Vorstellung des<br />

Lagebildes für 2011 stellte Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister,<br />

fest: "Leider sehen sich unsere Polizeibeamtinnen und -beamten immer häufiger<br />

Angriffen gewaltbereiter Personen ausgesetzt. Das ist schon… 2010… sehr<br />

deutlich geworden. Und dieser Trend setzt sich verstärkt fort." 4<br />

"Auch wenn mit dem zweiten Landeslagebild noch kein Langzeitvergleich möglich<br />

ist, müssen wir doch eine deutliche Steigerung der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> unsere<br />

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Vergleich zu 2010 feststellen." 5<br />

"2011 ereigneten sich im Freistaat 6.909 Fälle, in denen <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong><br />

Polizeibeamtinnen und -beamte verübt wurde. Dies ist im Vergleich zu den 6.278<br />

Fällen im Jahr 2010 eine Steigerung um 10%." 6<br />

"14.645 Polizeibeamtinnen und –beamte waren 2011 von physischer und<br />

psychischer <strong>Gewalt</strong> betroffen. Sie wurden beleidigt, bespuckt, bedroht,<br />

geschlagen oder getreten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von<br />

13,4%." 7<br />

Auch im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz wird seit 2010 ein jährliches Lagebild<br />

erstellt. Dort heißt es: "Durchschnittlich kommt es jeden Monat zu 93 Vorfällen,<br />

bei denen <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte ausgeübt wird, dies ist eine Steigerung<br />

um 10 Fälle pro Monat im Vergleich zum Jahr 2010." 8<br />

Im Rahmen unserer Vereinsarbeit erreichen uns oft Anfragen zu der Thematik.<br />

Manchmal fragen uns angehende <strong>Polizisten</strong> nach Material, manchmal Schüler.<br />

Vor einigen Wochen erreichte mich die E-Mail einer Auszubildenden einer<br />

Justizbehörde, die ein Referat über das Thema halten sollte. Sie suchte nach<br />

einer Übersicht, in der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte bundesweit nach Ländern<br />

aufgelistet und erfasst wird.<br />

Eine solche Übersicht gibt es nicht. Also kam mir die Idee, dass ich doch "mal<br />

eben" eine mache.<br />

Mir war schon klar, dass das eine komplizierte Sache sein würde, weil Polizei<br />

Ländersache ist und somit jedes Bundesland andere Prioritäten setzen würde –<br />

aber dass es so schwierig werden würde, das hat mich dann doch überrascht.


* S e i t e | 8<br />

Letztlich habe ich es trotz hartnäckiger Versuche nicht geschafft, alle Zahlen<br />

zusammenzutragen, die ich gern in der Übersicht gesehen hätte.<br />

Liebe Leser, bitte beachten Sie die Hinweise in den Endnoten zu den einzelnen<br />

Zahlen – so einfach, wie diese Tabellen auf den ersten Blick aussehen, sind sie<br />

nämlich nicht.<br />

Bildquelle: Michael Hirschka / pixelio.de<br />

Beispiel Baden-Württemberg<br />

Winnenden: Sieben verletzte Polizeibeamte nach Schlägerei in einer Gaststätte<br />

Am Dienstag, 01.11.2011, <strong>gegen</strong> 01.45 Uhr,<br />

ereignete sich in Winnenden, in einer<br />

Gaststätte am Kronenplatz eine körperliche<br />

Auseinandersetzung unter Gästen, bei der ein<br />

Gast schwer verletzt wurde. Das Polizeirevier<br />

Winnenden fuhr daraufhin mit drei<br />

Streifenwagenbesatzungen vor Ort. Nachdem<br />

der Täter der Körperverletzung festgenommen<br />

wurde, entwickelte sich aus Reihen weiterer<br />

Besucher der Gaststätte eine aggressive<br />

Haltung <strong>gegen</strong>über der Polizei, an der sich<br />

auch die Wirtin aktiv beteiligte. Die<br />

eingesetzten Beamten wurden mit Schlägen<br />

angegriffen. Die Angriffe auf die<br />

Polizeibeamten verlagerten sich auf die Straße<br />

vor der Gaststätte. Ein Polizeibeamter erhielt<br />

einen so massiven Faustschlag auf die Schläfe,<br />

dass er vorübergehend das Bewusstsein verlor.<br />

In der Folge beteiligten sich weitere<br />

umstehende Personen am Angriff <strong>gegen</strong> die<br />

Polizei. Letztlich wurden die eingesetzten<br />

Beamten von einer äußerst aggressiven<br />

Menschenmenge aus etwa 20 – 30 Personen<br />

attackiert. Nur durch weitere Unterstützung<br />

sämtlicher im Rems-Murr-Kreis verfügbarer<br />

Kräfte gelang es, die Angreifer abzudrängen<br />

und vier festgenommene Personen zum<br />

Polizeirevier Winnenden zu verbringen. Zur<br />

Abwehr der Angreifer musste Pfefferspray und<br />

Schlagstock eingesetzt werden. Weisungen<br />

und Anordnungen der Polizeibeamten wurden<br />

missachtet.


* S e i t e | 9<br />

Das DRK war zur Versorgung der Verletzten<br />

mit drei Rettungswagen und einem Notarzt vor<br />

Ort.<br />

Während der anschließend durchgeführten<br />

Ermittlungsmaßnahmen versammelten sich ca.<br />

20 Personen vor dem Polizeirevier Winnenden.<br />

Aus dieser Gruppe heraus wurden weitere<br />

Beleidigungen <strong>gegen</strong> Polizeibeamte getätigt.<br />

Gegen die vier vorläufig festgenommenen<br />

Personen, sowie weitere namentlich<br />

feststehende Beteiligte wurden<br />

Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher<br />

Körperverletzung, Widerstand <strong>gegen</strong><br />

Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und<br />

Beleidigung eingeleitet. Nach Beendigung der<br />

polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen wurden<br />

die vier Festgenommenen im Lauf des Tages<br />

wieder auf freien Fuß gesetzt.<br />

Bei den Angriffen wurden ein Polizeibeamter<br />

schwer verletzt und sechs weitere<br />

Polizeibeamte leicht verletzt. Der schwer<br />

verletzte Beamte musste stationär in einem<br />

Krankenhaus aufgenommen werden. Des<br />

Weiteren machen sechs Gaststättenbesucher<br />

leichte Verletzungen geltend.<br />

Die Ermittlungen wurden noch in der Nacht<br />

von der Kriminalpolizei übernommen. 9<br />

Beispiel Bayern<br />

Regensburg: Zunehmende <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> auf Maidult 2011<br />

Die zuständige Polizeiinspektion Regensburg 2<br />

ist mit dem Verlauf der Maidult 2011<br />

insgesamt zufrieden.<br />

Zwei Problembereiche werden allerdings mit<br />

Besorgnis beobachtet: zum einen nimmt die<br />

Zahl betrunkener Kinder und Jugendlicher<br />

offensichtlich zu, zum anderen werden die<br />

einschreitenden Polizeibeamten selbst<br />

vermehrt Opfer verbaler und körperlicher<br />

Attacken.<br />

…<br />

In 6 Fällen (Vorjahr nur 1) waren die<br />

Polizeibeamten selbst Ziel von Straftaten. Drei<br />

erheblich betrunkene Männer im Alter von 26<br />

bis 32 Jahre wurden jeweils <strong>gegen</strong> Dultende<br />

aggressiv und sollten durch die Beamten zur<br />

Verhinderung einer weiteren Eskalation in<br />

Gewahrsam genommen werden. Einer hatte<br />

zuvor auf seine Freundin einschlagen wollen,<br />

ein anderer war auf seine eigenen Freunde<br />

losgegangen. Alle wehrten sich massiv <strong>gegen</strong><br />

das polizeiliche Einschreiten und schlugen<br />

zum Teil um sich. Ein 18-jähriger war bereits<br />

mehrfach negativ auffällig geworden und mit<br />

Provokationen in Erscheinung getreten. Einen<br />

Platzverweis von der Dult befolgte er jedoch<br />

nicht. Gegen die anschließende Festnahme<br />

wehrte er sich mit aller Kraft und biss sogar<br />

einen Beamten in die Hand. Ein weiterer<br />

Polizeibeamter wurde durch Tritte verletzt. Die<br />

Verletzten konnten ihren Dienst jedoch<br />

fortsetzen.<br />

Außerdem waren 2 Fälle von ganz massiver<br />

Beleidigung <strong>gegen</strong> eingesetzte Beamte zu<br />

verzeichnen. Hierbei tat sich ein 15-jähriger<br />

besonders negativ hervor, der im Rahmen einer<br />

ärztlichen Behandlung Sanitäter und Beamte<br />

mit derben Schimpfworten und als pädophil<br />

betitelte.<br />

…<br />

Zusammenfassend kann die Maidult als<br />

ereignisreich umschrieben werden:<br />

Die Anzahl der <strong>Gewalt</strong>- und Eigentumsdelikte<br />

blieb überschaubar.<br />

Allerdings gibt der Alkoholmissbrauch gerade<br />

unter Minderjährigen und die zunehmende<br />

<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte Anlass zur Sorge.<br />

Trotzdem zieht die Polizeiinspektion<br />

Regensburg 2 insgesamt ein positives Resümee<br />

und ist mit den eigenen Einsatzplanungen und<br />

dem Verlauf zufrieden. 10


* S e i t e | 10<br />

1 Wer ist überhaupt betroffen?<br />

Das erste, was ich gelernt habe, seit ich mich mit der Problematik der "<strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> Polizeibeamte" befasse, ist, dass Eskalationen auf Demonstrationen zwar<br />

medial am meisten auffallen, aber im Endeffekt nur einen kleinen Teil des<br />

Problems darstellen.<br />

Studien 11 haben ergeben, dass die ganz überwiegende Mehrheit von ihnen im<br />

täglichen Streifendienst Opfer von <strong>Gewalt</strong> wird. Kriminalpolizisten werden selten<br />

Opfer von <strong>Gewalt</strong>.<br />

Exemplarisch dazu eine Tabelle, die die Situation in Rheinland-Pfalz deutlich<br />

macht. Man erkennt, dass im Jahr 2011 insgesamt 1.785 Polizeibeamte aus dem<br />

Streifendienst Opfer von <strong>Gewalt</strong> wurden. Hin<strong>gegen</strong> traf es "nur" 75 Polizeibeamte<br />

aus geschlossenen Einheiten; das sind jene <strong>Polizisten</strong>, die bei Demonstrationen<br />

und Fußballspielen antreten.<br />

In anderen Bundesländern sind die Relationen vergleichbar.<br />

Funktionsbereich<br />

Geschädigte<br />

Polizeivollzugsbeamte<br />

2010 2011<br />

Streifendienst 1.585 1.785<br />

Ermittlungsdienst / Kriminalpolizei 72 64<br />

Einsatzeinheit / geschlossene Einheit 59 75<br />

Sonstige 15 20<br />

Quelle: Lagebild Rheinland-Pfalz 12<br />

Ebenfalls ist aus dieser Tabelle ablesbar, dass in<br />

2011 mehr Polizeibeamte <strong>Gewalt</strong>opfer wurden als<br />

in 2010.<br />

Rheinland-Pfalz hatte zum 1. Juli 2012 insgesamt<br />

9.353 Polizeibeamte, davon 7.569 bei der<br />

Schutzpolizei. Die Schutzpolizei teilt sich auf in den<br />

Streifendienst und die Bereitschaftspolizei<br />

(Einsatzeinheiten). 1.458 aller Schutzpolizisten<br />

verrichten Dienst in geschlossenen Einheiten. 13<br />

Im letzten Kapitel (S. 33) dieser Broschüre<br />

befindet sich eine bundesweite Übersicht über die<br />

Anzahl aller Polizeibeamten in Deutschland.


* S e i t e | 11<br />

Beispiel Berlin<br />

Vier <strong>Polizisten</strong> in Friedrichshain verletzt<br />

Mehrere <strong>Polizisten</strong> wurden vergangene Nacht<br />

in Friedrichshain von Unbekannten verletzt.<br />

Aufgrund mehrerer in Brand gesetzter<br />

Müllcontainer und Miettoiletten wurden<br />

Polizeibeamte einer Einsatzhundertschaft<br />

<strong>gegen</strong> 2 Uhr in die Rigaer Straße alarmiert. Die<br />

dort brennenden Gegenstände löschten sie mit<br />

Handfeuerlöschern. Dabei trafen die Beamten<br />

immer wieder auf kleinere Gruppen schwarz<br />

gekleideter und zum Teil vermummter<br />

Personen, die sich sofort in angrenzende<br />

Häuser zurückzogen. Aus einem der Häuser<br />

sprühten Unbekannte <strong>gegen</strong> 3 Uhr 30<br />

Pfefferspray <strong>gegen</strong> die Beamten. Dabei erlitten<br />

vier <strong>Polizisten</strong> Reizungen an den Augen und<br />

Atemwegen. Anschließend warfen die<br />

Unbekannten Feuerwerkskörper auf die<br />

<strong>Polizisten</strong>. Glücklicherweise wurde dadurch<br />

niemand verletzt. Nachdem weitere <strong>Polizisten</strong><br />

hinzugezogen worden waren, kam es zu keinen<br />

weiteren Störungen. Die Beamten leiteten<br />

Strafermittlungsverfahren wegen gefährlicher<br />

Körperverletzung und Widerstandes <strong>gegen</strong><br />

Vollstreckungsbeamte ein. 14<br />

Berlin erlebt als Hauptstadt sehr viele Demonstrationen. Deswegen folgt nun ein<br />

weiteres Beispiel aus Berlin.<br />

Ausschreitungen bei Demonstrationen in Kreuzberg<br />

Auch an diesem Wochenende betreute die<br />

Berliner Polizei zahlreiche Kundgebungen und<br />

Demonstrationen. Während die Mehrheit der<br />

angemeldeten Veranstaltungen völlig friedlich<br />

und störungsfrei verlief, kam es in den späten<br />

Abendstunden zu gewaltsamen<br />

Ausschreitungen durch linksextreme Gruppen<br />

im Bereich Kreuzberg.<br />

…<br />

Das seit längerer Zeit in Szenemedien<br />

angekündigte und bundesweit beworbene<br />

aktionsbetonte Gedenken an einen 2001 im<br />

italienischen Genua erschossenen<br />

Globalisierungsgegner erfuhr die polizeilich<br />

erwartete Resonanz. Gegen 22 Uhr hielten sich<br />

im Bereich des Görlitzer Parks und des<br />

Lausitzer Platzes mehrere hundert Personen<br />

der linksextremen Szene auf, die auf ein Signal<br />

hin mit angelegter Vermummung und ein<br />

Fronttransparent nutzend als Aufzug in<br />

Richtung Eisenbahnstraße zogen. Als sich<br />

Einsatzkräfte der Polizei der unfriedlichen<br />

Menge näherten, um eine Begleitung der<br />

bewusst ohne Versammlungsanmeldung<br />

laufenden Personen zu gewährleisten,<br />

wurden sie massiv mit Steinen, Flaschen<br />

und Feuerwerkskörpern attackiert.<br />

In den folgenden Einsatzphasen gelang es den<br />

Polizistinnen und <strong>Polizisten</strong>, geplante<br />

<strong>Gewalt</strong>tätigkeiten an den variablen<br />

Bildquelle: Fionn Große / pixelio.de<br />

Treffpunkten und Sammelstellen linksextremer<br />

<strong>Gewalt</strong>täter rund um den Heinrich- und<br />

Mariannenplatz mit gezielter Durchmischung<br />

und beweissicheren Festnahmen<br />

einzudämmen. Trotz immer wieder neu<br />

ansetzender <strong>Gewalt</strong>wellen mit Stein- und<br />

Flaschenwürfen auf die Beamtinnen und<br />

Beamten folgten die angegriffenen<br />

Einsatzkräfte den erkannten Rädelsführern<br />

und ihren Mittätern, setzten Platzverweise<br />

durch und verhinderten größere<br />

Sachbeschädigungen an Baustellen,<br />

Häusern und geparkten Fahrzeugen.<br />

Die Berliner Feuerwehr musste <strong>gegen</strong> 0 Uhr 30<br />

brennende Müllcontainer und Gerümpel auf<br />

einem benachbarten Gelände eines<br />

Szeneobjekts in der Köpenicker Straße<br />

löschen. Die Löscharbeiten sichernde


* S e i t e | 12<br />

Polizeibeamte wurden währenddessen aus<br />

der Dunkelheit mit Steinen beworfen.<br />

Im Bereich des südlichen Mariannenplatzes<br />

wurden <strong>Polizisten</strong> <strong>gegen</strong> Mitternacht mit<br />

einem Brandsatz beworfen, blieben jedoch<br />

unverletzt. Nahe einer Wagenburg am<br />

Bethaniendamm kam es zu einem gezielten<br />

mutmaßlichen Zwillenbeschuss mit<br />

Hartgeschossen, der zwar die anvisierten<br />

Beamten verfehlte, jedoch erhebliche<br />

Schäden und Zerstörungen an schützenden<br />

Einsatzfahrzeugen hinterließ.<br />

Insgesamt 34 der eingesetzten 500<br />

Polizistinnen und <strong>Polizisten</strong> wurden durch<br />

<strong>Gewalt</strong>täter verletzt, darunter sind auch<br />

erlittene Knalltraumata.<br />

Im Zuge des Einsatzes nahmen die Beamten 33<br />

Personen fest, von denen 25 in das<br />

Zentralgewahrsam eingeliefert und nach<br />

erfolgten kriminalpolizeilichen Maßnahmen<br />

entlassen wurden. Die Ermittlungen zu den<br />

insgesamt 37 eingeleiteten Verfahren wegen<br />

Landfriedensbruchs, gefährlicher<br />

Körperverletzung, Widerstands <strong>gegen</strong><br />

Vollstreckungsbeamte und Verstoßes <strong>gegen</strong><br />

das Sprengstoffgesetz dauern an. Ein<br />

festgenommener 20-jähriger Tatverdächtiger,<br />

dem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen<br />

wird, wird heute einem Bereitschaftsrichter<br />

zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt. 15<br />

Beispiel Brandenburg<br />

Massen: Polizeibeamte bei Verkehrskontrolle verletzt<br />

Am Morgen des 04.12.2011 wurden<br />

Polizeibeamte <strong>gegen</strong> 02:45 Uhr bei einer<br />

Verkehrskontrolle an der Massener<br />

Nobelstraße angegriffen und verletzt. Der unter<br />

Alkoholeinfluss stehende Fahrer eines IVECO-<br />

Kleintransporters und sein Beifahrer waren<br />

bereits zu Beginn der Kontrolle aus dem Auto<br />

gestiegen und hatten einen massiven Angriff<br />

auf die <strong>Polizisten</strong> gestartet, bei dem beide<br />

Beamte leicht verletzt wurden. Nach<br />

Beendigung des Angriffs wurden durch die<br />

beiden Polizeibeamten Atemalkoholkontrollen<br />

durchgeführt, die bei dem 23-jährigen Fahrer<br />

einen Wert von 1,49 Promille und bei dem 27-<br />

jährigen Beifahrer, der einen der beiden<br />

Beamten angegriffen hatte, einen Wert von<br />

2,37 Promille ergaben. Da der Fahrer des<br />

Kleintransporters überdies noch nicht einmal<br />

im Besitz eines Führerscheins war, wurden<br />

insgesamt5 Ermittlungsverfahren eingeleitet.<br />

Gegen den Fahrer wird nun wegen der<br />

Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Führerschein<br />

und Widerstand <strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte<br />

ermittelt. Den Beifahrer erwartet ein<br />

Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands<br />

und wegen Körperverletzung. 16<br />

Bildquelle: Polizei Bayern<br />

2 Polizeiliche Kriminalstatistik<br />

Die in dieser Broschüre aufgeführten Zahlen sind Auszüge aus den Polizeilichen<br />

Kriminalstatistiken (PKS) der Länder und des Bundes. Bei der Betrachtung dieser<br />

Zahlen ist grundsätzlich zu beachten, dass es sich um eine so genannte<br />

"Ausgangsstatistik" handelt. Das heißt, sie zählt die Fälle, die im jeweiligen Jahr<br />

nach Bearbeitung durch die Polizei an die Strafverfolgungsbehörden abgeben<br />

werden. Sie berücksichtigt nicht die Tatzeit. Es kann also ein Delikt im Dezember


* S e i t e | 13<br />

2010 stattgefunden haben, aber in die PKS 2011 einfließen, weil der Fall erst im<br />

Januar 2011 so weit bearbeitet war, dass er an die Staatsanwaltschaft<br />

abgegeben werden konnte. Auch ist der Ausgang eines Verfahrens nicht erfasst.<br />

Sollte also ein Verfahren eingestellt werden, weil bspw. eine Anzeige<br />

unberechtigt war, so findet dies keinen Niederschlag in der Statistik.<br />

Die PKS ist also lediglich eine statistische Zusammenstellung strafrechtlich<br />

relevanter Inhalte, aber sie bildet nicht die tatsächliche Kriminalitäts- und<br />

Lebenswirklichkeit ab.<br />

Da wir aber nun mal auf irgendeine Statistik zurückgreifen müssen, wenn wir<br />

Zahlen haben wollen, ist die Polizeiliche Kriminalstatistik immer noch die beste<br />

Wahl.<br />

Zudem werden die Zahlen, die ich abgefragt habe, nicht in jedem Bundesland in<br />

der gleichen Behörde geführt. Irgendwann habe ich auch auf Anfragen bei<br />

bestimmten Behörden verzichtet, um die Broschüre zeitnah fertig zu stellen.<br />

Beispiel Bremen<br />

Polizeibeamter erlitt schwere Kopfverletzungen<br />

Zwei Polizeibeamte im Alter von 38 und 56<br />

Jahren wurden Samstagnacht bei einer<br />

Personenkontrolle unvermittelt von einer<br />

sechsköpfigen Gruppe massiv angegriffen. Es<br />

gelang der extrem aggressiv agierenden<br />

Gruppe, den 38-Jährigen zu Boden zu bringen.<br />

Anschließend wurde er mit Füßen <strong>gegen</strong> Kopf<br />

und Oberkörper getreten. Auch der Ältere<br />

wurde massiv angegriffen und erlitt bei den<br />

Attacken Verletzungen. Der 38-Jährige wurde<br />

mit schweren Kopfverletzungen in ein<br />

Krankenhaus eingeliefert.<br />

Die Beamten des zivilen Einsatzdienstes<br />

wurden von der Gruppe, bestehend aus vier<br />

Männern und zwei Frauen, zunächst<br />

angepöbelt. Unter anderem wurde vor den<br />

Beamten ausgespuckt. Als diese daraufhin eine<br />

Personenkontrolle durchführen wollten und<br />

sich durch ihre Dienstausweise legitimierten,<br />

reagierte die Gruppe unmittelbar aggressiv.<br />

Zwei Männer griffen den jüngeren Beamten an<br />

und brachten ihn zu Boden. Dort traten sie mit<br />

großer Wucht <strong>gegen</strong> seinen Kopf und seinen<br />

Oberkörper. Der zweite Beamte wurde parallel<br />

ebenfalls durch Schläge attackiert und von den<br />

beiden Frauen daran gehindert, seinem<br />

Kollegen zu Hilfe zu kommen. Nach dieser<br />

<strong>Gewalt</strong>eskalation ergriff die Gruppe<br />

geschlossen die Flucht. Mit<br />

Unterstützungskräften konnten ein 23 Jahre<br />

alter Tatbeteiligter und die beiden Frauen im<br />

Alter von 22 und 25 Jahren in einer Wohnung<br />

vorläufig festgenommen werden. Auch dort<br />

kam es zu weiteren Widerstandshandlungen,<br />

an denen sich auch Familienangehörige<br />

beteiligten. Die beiden Beamten wurden zur<br />

ärztlichen Versorgung ihrer Verletzungen in<br />

ein Krankenhaus eingeliefert.<br />

Bildquelle: s.media/pixelio.de<br />

Der 38-jährige verblieb dort stationär. Die<br />

weiteren Tatverdächtigen, drei Männer im<br />

Alter von 19 bis 25 Jahren, sind durch<br />

intensive Ermittlungen inzwischen namentlich<br />

bekannt, jedoch noch nicht angetroffen<br />

worden. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss<br />

aller polizeilichen Maßnahmen entlassen.<br />

Gegen alle Beteiligten wird wegen<br />

Gefährlicher Körperverletzung ermittelt. 17


* S e i t e | 14<br />

Beispiel Hamburg<br />

Zwei verletzte Polizeibeamte nach Widerstandshandlung<br />

Beamte des Polizeikommissariates 31 haben<br />

einen 31-jährigen Spanier nach einem tätlichen<br />

Streit mit seiner Ehefrau (31) vorläufig<br />

festgenommen. Der Spanier leistete bei seiner<br />

Festnahme erheblichen Widerstand.<br />

Die Polizeibeamten fuhren in die<br />

Hasselbrookstraße, da eine Frau nach einem<br />

Ehestreit um Hilfe geschrien haben sollte. Die<br />

31-jährige Geschädigte teilte den Beamten mit,<br />

dass ihr Ehemann mit ihrem Sohn (3) nach<br />

dem Ehestreit aus dem Haus geflüchtet sei.<br />

Zivilfahnder entdeckten den Flüchtigen mit<br />

dem Kleinkind auf dem Arm in der<br />

Wandsbeker Chaussee. Er saß mit seinem<br />

Sohn auf der Fensterbank eines Geschäfts. Als<br />

ein Taxi vorbeifuhr, sprang der Mann plötzlich<br />

auf und fing an, unaufhaltsam zu schreien. Der<br />

Junge bekam Angst und weinte. Die Beamten<br />

versuchten dem 31-Jährigen das Kind aus dem<br />

Arm zu nehmen. Da<strong>gegen</strong> wehrte sich der 31-<br />

Jährige massiv. Plötzlich beugte sich der 31-<br />

Jährige nach vorne und versuchte, dem Kind<br />

ins Gesicht zu beißen. Mit einem gezielten<br />

Faustschlag ins Gesicht versuchte der<br />

Polizeibeamte, dies zu verhindern. In diesem<br />

Moment ergriff eine Beamtin den Jungen und<br />

brachte ihn in Sicherheit. Da der 31-Jährige<br />

erneut versuchte, an sein Kind zu kommen,<br />

wurde er von den Beamten zu Boden gebracht<br />

und vorläufig festgenommen. Dabei leistete<br />

der Beschuldigte enormen Widerstand, indem<br />

er um sich schlug und trat. Die Beamten legten<br />

ihm Hand-und Fußfesseln an. Ein Beamter<br />

brach sich bei den Widerstandshandlungen<br />

einen Finger, ein weiterer Beamter zog sich<br />

eine leichte Handverletzung zu. Der<br />

Beschuldigte erlitt Schürfwunden im Gesicht.<br />

Der 31-Jährige wurde einem Amtsarzt<br />

vorgeführt und anschließend in die<br />

psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses<br />

eingeliefert.<br />

Der Junge ist wieder bei seiner Mutter. 18<br />

3 Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte gemäß<br />

§113 StGB 19<br />

Obwohl "Widerstand" ein umgangssprachlich positiv besetztes Wort geworden ist,<br />

handelt es sich bei diesem Delikt ganz klar um <strong>Gewalt</strong>. Werfen wir einen Blick in<br />

den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches:<br />

Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de<br />

(1) Wer einem Amtsträger… , der zur Vollstreckung von Gesetzen,<br />

Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen<br />

berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit <strong>Gewalt</strong><br />

oder durch Drohung mit <strong>Gewalt</strong> Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich<br />

angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.<br />

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn<br />

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,<br />

oder<br />

2. der Täter durch eine <strong>Gewalt</strong>tätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer<br />

schweren Gesundheitsschädigung bringt.<br />

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.<br />

Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.


* S e i t e | 15<br />

Bei den ausgewiesenen Zahlen zu den Widerstandsdelikten ist folgendes zu<br />

beachten: Findet gleichzeitig mit dem Widerstand ein "schlimmeres Delikt" (mit<br />

höherer Strafandrohung) statt, so wird nur das "schlimmere" Delikt erfasst. Wird<br />

also ein Polizeibeamter bei einer Widerstandshandlung verletzt, so findet er sich<br />

in der Statistik der Körperverletzungsdelikte wieder und nicht mehr in der der<br />

Widerstandsdelikte.<br />

Durch die bundesweite Neuregelung der Erfassung der <strong>Gewalt</strong>delikte <strong>gegen</strong><br />

Polizeibeamte wurde diese Regel in 2011 in vielen Bundesländern sauberer<br />

befolgt als zuvor. Das erklärt den vordergründigen Rückgang der<br />

Widerstandsdelikte in vielen Bundesländern und bedeutet leider nicht<br />

automatisch, dass die <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte sinkt. Dennoch denke ich, gibt<br />

die Tabelle einen gewissen Überblick.<br />

Ein realistisches Bild erhält man zudem, indem man die Widerstandsdelikte mit<br />

den Körperverletzungsdelikten <strong>gegen</strong> Polizeibeamte addiert.


* S e i t e | 16<br />

Bundesland<br />

betroffene Polizeibeamte<br />

Baden-<br />

Württemberg 20<br />

Widerstandsdelikte<br />

2010<br />

Fallzahl<br />

betroffene Polizeibeamte<br />

Widerstandsdelikte<br />

2011<br />

Fallzahl<br />

1.406 n.e. 21 1.415 2.676<br />

Bayern 1.524 22 k.A. 23 1.491 24 3.421 25<br />

Berlin 26 2.529 n.e. 2.130 4.018<br />

Brandenburg 27 431 n.e. 352 555<br />

Bremen 362 28 n.e. 366 29 747 30<br />

Hamburg 31 922 n.e. 941 1.400<br />

Hessen 1.218 32 n.e. 1.246 33 2.321 34<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern 35<br />

429 n.e. 409 k.A.<br />

Niedersachsen 2.010 36 n.e. 2.189 37 4.436 38<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen 39<br />

Rheinland-<br />

Pfalz 40<br />

5.667 n.e. 5.695 k.A.<br />

845 n.e. 945 k.A.<br />

Saarland 41 388 n.e. 372 k.A.<br />

Sachsen 42 903 n.e. 945 1.802<br />

Sachsen-<br />

Anhalt 43<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Thüringen 47<br />

n.e. n.e. n.e. n.e.<br />

1.064 44 n.e. 1.036 45 1.959 46<br />

122<br />

(2. Halbjahr)<br />

253<br />

(2. Halbjahr)<br />

464 1.021<br />

Bundespolizei 48 n.e. n.e. 534 1.014<br />

Bundesweit 49 21.498 n.e. 21.257 35.636 50


* S e i t e | 17<br />

Da Polizeibeamte in der Regel zu zweit oder noch mehreren unterwegs sind,<br />

betrifft ein Widerstandsdelikt häufig mehr als einen Beamten. Deswegen habe ich<br />

die beiden Zahlen getrennt ausgewiesen.<br />

In einigen Bundesländern haben sich von 2010 nach 2011 die statistischen<br />

Erfassungsgrundlagen verändert, also sind die Zahlen nicht unbedingt über die<br />

Zeit vergleichbar. Deswegen habe ich auf eine Berechnung der<br />

Veränderungsraten bewusst verzichtet.<br />

Da allerdings bspw. Rheinland-Pfalz seit 2010 ein entsprechendes Lagebild<br />

erstellt und damit über beide Jahre auf der gleichen Erfassungsbasis operiert, ist<br />

hier eine Veränderung berechenbar:<br />

Rheinland-Pfalz weist eine Steigerung der Widerstandsdelikte von 2010 nach<br />

2011 von 11,83 % 51 aus.<br />

Bundesweit gab es einen leichten Rückgang der Widerstandsdelikte um 1,1% 52 .<br />

Dies ist aber kein Grund zur Entwarnung, sondern kann auch auf Änderungen in<br />

der statistischen Erfassung zurückzuführen sein. Zudem ist ein Einjahreszeitraum<br />

zu kurz, um daraus valide Folgerungen ziehen zu können.<br />

Der bayerische Innenminister hat allerdings kürzlich vermeldet, dass im Freistaat<br />

Bayern von 2003 bis 2009 die Widerstandshandlungen um über 20%<br />

angestiegen sind. 53<br />

Beispiel Hessen<br />

Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht<br />

Am gestrigen Montag führten Beamte des<br />

Polizeireviers Mitte gemeinsam mit<br />

Mitarbeitern der Kasseler Verkehrsgesellschaft<br />

Fahrscheinkontrollen in den Straßenbahnen der<br />

Linie 5 zwischen den Haltestellen “Rathaus”<br />

und “Park Schönfeld” durch. Während die<br />

Polizeibeamten <strong>gegen</strong> 15.30 Uhr mit der<br />

Überprüfung eines Fahrgastes beschäftigt<br />

waren, wollte sich eine KVG-Kontrolleurin<br />

den Fahrschein eines 43-jährigen Mannes aus<br />

Kassel vorzeigen lassen. Dieser vermittelte<br />

zunächst den Eindruck, sein Ticket nicht<br />

finden zu können. Als die Straßenbahn an der<br />

Haltestelle “Am Weinberg” hielt und der<br />

Fahrer die Türen öffnete, wollte der Mann die<br />

KVG-Mitarbeiterin mit beiden Händen aus der<br />

Tür stoßen und flüchten. Der Kontrolleurin<br />

gelang es gerade noch rechtzeitig, eine<br />

Haltestange zu ergreifen. Jedoch konnte sie<br />

den 43-Jährigen nicht festhalten.<br />

Sofort eilte ihr ein Polizeibeamter zu Hilfe und<br />

ergriff den Mann an dessen Rucksack. Mit den<br />

Worten “Stopp Polizei” wurde er angewiesen,<br />

seine Fluchtversuche einzustellen. Anstatt den<br />

Anweisungen des Beamten Folge zu leisten,<br />

holte er aus und schlug dem <strong>Polizisten</strong> so stark<br />

in das Gesicht, dass dessen Nase sofort zu<br />

bluten begann.<br />

Bildquelle: joschka knoblauch / pixelio.de<br />

Unbeeindruckt über die Tatsache, dass er den<br />

Gesetzeshüter bereits verletzt hatte, schlug er<br />

noch mehrfach in die Richtung dessen Gesichts<br />

um seine Flucht zu ermöglichen. Erst durch die<br />

Unterstützung eines weiteren Polizeibeamten<br />

und drei ebenfalls an der Kontrolle beteiligten<br />

Mitarbeitern der KVG gelang es, den<br />

renitenten Fahrgast festzuhalten und ihm<br />

Handfesseln anzulegen. Die Frage, ob er einen


* S e i t e | 18<br />

gültigen Fahrschein bei sich führte, musste der<br />

Mann verneinen.<br />

Als Grund für die massiven Reaktionen<br />

<strong>gegen</strong>über der Polizei gab der Schwarzfahrer<br />

an, dass er Angst vor einer Anzeige gehabt<br />

hätte.<br />

Nun muss er sich neben dem Vorwurf des<br />

Erschleichens von Beförderungsleistungen<br />

noch wegen Körperverletzung und<br />

Widerstands <strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte<br />

verantworten.<br />

Die übrigen Polizeibeamten und die<br />

Mitarbeiter der KVG wurden durch die<br />

Maßnahme nicht verletzt. 54<br />

Beispiel 8: Mecklenburg-Vorpommern<br />

Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt<br />

Ein 56-jähriger Polizeibeamter aus dem<br />

Polizeihauptrevier Anklam wurde am<br />

Mittwochnachmittag beim Leisten einer<br />

Amtshilfe schwer verletzt.<br />

Gemeinsam mit einem weiteren <strong>Polizisten</strong><br />

unterstützte er einen Krankentransport zur<br />

Einweisung eines 25-jährigen Patienten in die<br />

Psychiatrie nach Ueckermünde. In der<br />

Abteilung des Krankenhauses angekommen,<br />

widersetzte sich dieser massiv der Einweisung.<br />

Dabei wurde der Beamte zu Boden gestoßen,<br />

der dadurch einen schweren<br />

Oberschenkelbruch erlitt und sofort operiert<br />

werden musste.<br />

Der Amtshilfe war ein Einsatz in der<br />

elterlichen Wohnung des Mannes bei<br />

Ducherow vorausgegangen. Die Mutter hatte<br />

die Polizei kurz nach 12:00 Uhr um Hilfe<br />

gerufen, da “ihr Sohn sie bedrohen würde”.<br />

Die Polizei vor Ort angekommen, zog einen<br />

Notarzt hinzu, worauf auf dessen Einweisung<br />

und Bitte um Unterstützung der Transport in<br />

die Psychiatrie erfolgte.<br />

Die Polizei ermittelt wegen Widerstandes<br />

<strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte. 55<br />

4 Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />

Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten ist deshalb interessant, weil<br />

erst diese Zahl in Verbindung mit den Widerstandsdelikten einen realitätsnahen<br />

Überblick über die körperliche <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte gibt.<br />

Wie bereits in Kapitel 3 (S. 14) beschrieben, geht bei einem Vorfall, der mehrere<br />

Delikte zugleich beinhaltet, das Delikt mit der höheren Strafandrohung in die<br />

Statistik ein. Wurde also Polizeibeamter im Rahmen eines Widerstandsdeliktes<br />

auch Opfer eines Körperverletzungsdeliktes, so findet er sich in der Statistik über<br />

Körperverletzungen wieder, nicht jedoch in der über Widerstandsdelikte.


* S e i t e | 19<br />

§ 223 Körperverletzung<br />

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit<br />

schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de<br />

§ 224 Gefährliche Körperverletzung<br />

(1) Wer die Körperverletzung<br />

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,<br />

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,<br />

3 mittels eines hinterlistigen Überfalls,<br />

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder<br />

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung<br />

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen<br />

mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

§ 226 Schwere Körperverletzung<br />

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person<br />

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die<br />

Fortpflanzungsfähigkeit verliert,<br />

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder<br />

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit<br />

oder Behinderung verfällt,<br />

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.<br />

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist<br />

die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.<br />

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf<br />

Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn<br />

Jahren zu erkennen.<br />

§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei<br />

(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon<br />

wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn<br />

durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung<br />

(§ 226) verursacht worden ist.<br />

(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß<br />

ihm dies vorzuwerfen ist.<br />

Da auch versuchte Körperverletzung bereits strafbar ist (jeweils Absatz 2 der<br />

oberen beiden Paragrafen), weisen die Statistiken der Länder hier die<br />

Gesamtzahl der Delikte aus, sowie die vollendeten Delikte. Vollendet heißt hier,<br />

dass der betreffende Polizeibeamte tatsächlich verletzt wurde.


* S e i t e | 20<br />

Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamten<br />

Bundesland<br />

Baden-<br />

Württemberg 56<br />

2010 2011 Veränderung<br />

davon<br />

davon<br />

davon<br />

insgesamt<br />

insgesamt<br />

insgesamt<br />

vollendet<br />

vollendet<br />

vollendet<br />

1.559 1.169 1.825 1.270 14,1% 8,6%<br />

Bayern 2.178 57 k.A. 2.351 58 k.A. 8% -<br />

Berlin 59 n.e. n.e. 1.947 1.129 - -<br />

Brandenburg 60 194 38 153 7 -21,1% -81,6%<br />

Bremen 61 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Hamburg n.e. n.e. 533 62 k.A. - -<br />

Hessen 63 k.A. k.A. k.A. k.A. - -<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Niedersachsen<br />

65<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen 66<br />

Rheinland-<br />

Pfalz 67<br />

101 64 k.A. 91 k.A. -9,9%<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

434<br />

(eine mit<br />

Todesfolge)<br />

k.A. 455 k.A. 4,8% -<br />

Saarland 68 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Sachsen 69 231 137 189 116 -18,2% -15,3%<br />

Sachsen-<br />

Anhalt 70<br />

Schleswig-<br />

Holstein 71<br />

Thüringen 72<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

57<br />

(2.<br />

Halbjahr)<br />

36 k.A. 100 k.A. 177,8% -<br />

k.A. 134 k.A.<br />

nicht<br />

berechenba.<br />

-<br />

Bundespolizei n.e. n.e. 463 290 - -<br />

Bei dem auffallend hohen Anstieg in Schleswig-Holstein handelt es sich nicht um<br />

das Ergebnis eines besonderen Vorkommnisses wie bspw. einer großen<br />

Demonstration o.ä. Dies ergab eine Rückfrage beim Landespolizeiamt sowie der


* S e i t e | 21<br />

Polizeidirektion AFB (Aus- und Fortbildung für die Bereitschaftspolizei) in<br />

Schleswig-Holstein. Der Einjahreszeitraum ist schlicht zu kurz, um aus dieser<br />

Schwankung gesichert schließen zu können, dass die <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />

in Schleswig-Holstein ansteigt.<br />

Sicher ist hin<strong>gegen</strong>, dass man aus diesen Zahlen schließen kann, dass die <strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> Polizeibeamte auch in Schleswig-Holstein zu hoch ist.<br />

In Baden-Württemberg bewegt sich die Gesamtzahl an <strong>Gewalt</strong>delikten <strong>gegen</strong><br />

Polizeibeamte (Widerstand addiert mit Körperverletzungsdelikten) seit Jahren auf<br />

konstant hohem Niveau. Im Jahr 2011 ist sie um 7,8% auf 3.240 Fälle<br />

angestiegen. 73<br />

Bevor ich nun auf Zahlen zu sprechen komme, die mir aus unterschiedlichen<br />

Gründen nicht aus allen Bundesländern vorliegen, möchte ich die bundesweite<br />

Zusammenfassung der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte vorlegen.<br />

Polizeivollzugsbeamte als Opfer 74<br />

Straftat<br />

Delikte<br />

gesamt<br />

Versuche<br />

Mord §211 StGB 23 22<br />

Totschlag §212 StGB 70 70<br />

Raub, räuberische Erpressung und räuberischer<br />

Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a<br />

67 20<br />

StGB<br />

Gefährliche und schwere Körperverletzung §§<br />

224,226,231 StGB<br />

3.326 1.675<br />

(Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223<br />

StGB<br />

11.308 4.128<br />

Bedrohung § 241 StGB 2.949 0<br />

Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte 35.636 0<br />

Zum Vergleich: Bundesweit gibt es 255.984 75 Polizeibeamte.<br />

Die erste Zeile dieser Tabelle sagt aus, dass es in 2011 insgesamt 22<br />

Mordversuche an Polizeibeamten gegeben hat, einer davon wurde vollendet, d.h.<br />

ein Polizist wurde tatsächlich ermordet. Es handelt sich dabei um Mathias Vieth<br />

(<strong>Polizisten</strong>mord von Augsburg).<br />

Glücklicherweise ist dies der einzige Versuch, einen Polizeibeamten zu töten, der<br />

gelungen ist.<br />

-


* S e i t e | 22<br />

Beispiel Niedersachsen<br />

Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch<br />

Schusswaffengebrauch ab<br />

Am Mittwochabend kam es kurz nach 18:30<br />

Uhr nach bisher vorliegenden Erkenntnissen<br />

im Gebäude des Kreishauses aus einer<br />

Notwehrsituation heraus zu einem<br />

Schusswaffengebrauch durch einen 25-<br />

jährigen Polizeibeamten, der angegriffen<br />

wurde. Der Angreifer wurde tödlich verletzt.<br />

Während einer Fortbildungsveranstaltung<br />

erschien an dem Abend ein zunächst<br />

unbekannter Mann, der die Teilnehmer des<br />

Seminars, Bürgerinnen und Bürger aus der<br />

Region, beleidigt und bedroht haben soll.<br />

Anschließend soll er mehrere Unbeteiligte im<br />

Gebäude mit Metallstangen angegriffen und<br />

verletzt haben.<br />

Die Polizei wurde per Notruf von der<br />

Rettungsleitstelle des Landkreises alarmiert<br />

und traf wenig später im Kreishaus ein. Laut<br />

Angaben von Zeugen befanden sich die<br />

Beamten (25 und 41 Jahre) in einer<br />

bedrohlichen Situation, als der Angreifer mit<br />

zwei Metallstangen, die er wie Lanzen hielt,<br />

auf die Beamten losging. Es kam daraufhin zu<br />

einer Schussabgabe durch den 25-jährigen<br />

Polizeibeamten. Zeugenangaben zufolge habe<br />

der Beamte den Angreifer zuvor mehrfach<br />

aufgefordert, die Gegenstände hinzulegen. Der<br />

mutmaßliche Angreifer wurde durch den<br />

Schuss in den Oberkörper tödlich verletzt. Das<br />

Opfer wird am heutigen Nachmittag obduziert<br />

werden. Die Ermittlungen zur Rekonstruktion<br />

des Moments der Schussabgabe dauern an.<br />

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der<br />

Polizei handelt es sich bei dem Verstorbenen<br />

um einen 47-Jährigen aus dem Landkreis<br />

Cuxhaven, der derzeit ohne festen Wohnsitz<br />

ist. Er ist bereits mehrfach wegen<br />

Aggressionsdelikten polizeilich in Erscheinung<br />

getreten. Ob er am Mittwochabend aufgrund<br />

Alkoholkonsums in einer Ausnahmesituation<br />

handelte, ist derzeit Gegenstand der<br />

polizeilichen Ermittlungen.<br />

Diese werden laut Anweisung des Oldenburger<br />

Polizeipräsidenten Hans-Jürgen Thurau aus<br />

Gründen der größtmöglichen Objektivität von<br />

Polizeibeamten des entsprechenden<br />

Fachkommissariats aus Delmenhorst<br />

durchgeführt. Auch die spezialisierte<br />

Kriminaltechniker-Gruppe der Polizeidirektion<br />

Oldenburg wurde zur Spurensuche und -<br />

sicherung am Tatort hinzugezogen.<br />

Hartmut Nitz, Leitender Oberstaatsanwalt der<br />

Staatsanwaltschaft Stade, verschaffte sich noch<br />

am Abend einen persönlichen Überblick in<br />

Cuxhaven. 76<br />

Dieser Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Im Januar 2012 wurde das<br />

Verfahren <strong>gegen</strong> den <strong>Polizisten</strong>, der schießen musste, eingestellt. Das<br />

Ermittlungsverfahren hatte ergeben, dass er sich in einer Notwehrlage befunden<br />

hatte.


* S e i t e | 23<br />

"Die Schussabgabe erfolgte laut Zeugenaussagen und einem eingeholten<br />

Abstandsgutachten, als sich der Getötete ca. einen Meter vor dem<br />

Polizeibeamten befand. Dieser habe zuvor mit gezogener Dienstwaffe und den<br />

Worten: "Stopp, Polizei, Waffen weg, runter auf den Boden!" den<br />

Schusswaffengebrauch angedroht. 77<br />

Ebenfalls berücksichtigte die Staatsanwaltschaft die beengten Verhältnisse<br />

innerhalb des Windfangs, in dem sich die Situation abgespielt hatte. Der Beamte<br />

sei deshalb "nicht mehr in der Lage gewesen, Schlagstock oder Pfefferspray<br />

herauszuziehen und einzusetzen. Zwar hätte sein Kollege Pfefferspray<br />

bereitgehalten. Diesem sei jedoch durch die Tür des Windfangs der Weg und<br />

damit der schnelle Einsatz abgeschnitten gewesen." 78<br />

Zufällig kenne ich diesen Windfang ganz gut und kann deshalb die Erläuterungen<br />

der Staatsanwaltschaft dazu sehr gut nachvollziehen. Ich bin persönlich sehr<br />

beeindruckt davon, dass der zuständige Oberstaatsanwalt sich noch am Abend<br />

des Vorfalls selbst vor Ort ein Bild gemacht hat. Das sollte jeder tun, der eine<br />

Meinung zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch äußern möchte.<br />

Beispiel Nordrhein-Westfalen<br />

Mönchengladbach: Demo <strong>gegen</strong> <strong>Gewalt</strong> eskaliert – vier Polizeibeamte verletzt<br />

Heute wurde der 21-jährige David M., der<br />

unter tragischen Umständen vor einem<br />

Altstadtkiosk ums Leben gekommen war, unter<br />

starker Anteilnahme zu Grabe getragen.<br />

Für 13:00 Uhr, unmittelbar im Anschluss an<br />

die Beerdigung, hatte die Verwandtschaft<br />

einen Demonstrationszug unter dem Motto<br />

“Gegen <strong>Gewalt</strong>” vom Hauptfriedhof auf der<br />

Viersener bis zum Kapuzinerplatz angemeldet.<br />

Am Vorfallsort, einem Kiosk auf der<br />

Waldhausener Straße, wollte der engste<br />

Familienkreis absprachegemäß Blumen<br />

ablegen und einige Gebete sprechen. Bereits<br />

während der Trauerfeier hatten<br />

Verantwortliche der Familie an die Teilnehmer<br />

appelliert, in Würde und Ruhe an den<br />

Verstorbenen zu gedenken und sich auf dem<br />

Demonstrationsweg friedlich zu verhalten.<br />

Während einer ähnlichen Demonstration am<br />

vergangenen Samstag, sowie auch schon unter<br />

der Woche, hat es immer wieder Vorfälle mit<br />

hochemotionalisierten Einzelpersonen oder<br />

kleinen Gruppen gegeben, bei denen die<br />

Betreiberfamilie bedroht wurde. Daher hatte<br />

sich die Einsatzleitung entschlossen, am<br />

Grünewald rund um den Vorfallsort kurz vor<br />

Eintreffen des Aufzuges eine Absperrung mit<br />

Gittern zu errichten. An einer Durchlassstelle<br />

Aachener-/Waldhausener Straße sollte der<br />

Aufmarsch verharren und es sollte die<br />

abgesprochene Trauerbekundung der Familie<br />

stattfinden.<br />

Als sich die Demonstrationsteilnehmer der<br />

Absperrung näherte, stürmte ein Großteil unter<br />

“Mörder,Mörder”-Skandieren auf die Gitter zu.<br />

Schnell flogen die ersten Steine und Flaschen.<br />

Eine große Zahl von Teilnehmern versuchte<br />

gewaltsam die Absperrgitter zu überwinden.<br />

Die dort eingesetzten Polizeikräfte sahen sich<br />

gezwungen, die Schutzhelme aufzusetzen und<br />

sich mit Schildern zu schützen.<br />

Die Versammlungsanmelder versuchten<br />

eindringlich auf die emotionalisierte Masse<br />

einzuwirken, fanden aber kein Gehör. Die<br />

<strong>Gewalt</strong>tätigkeiten eskalierten immer weiter,<br />

erste Polizeibeamte wurden verletzt, Teile aus<br />

der Menge rüsteten sich fortwährend mit


* S e i t e | 24<br />

Steinen aus, sodass sich die Einsatzleitung<br />

entschloss, <strong>gegen</strong> die <strong>Gewalt</strong>täter vorzugehen.<br />

Es gelang schnell, die Störer zurück zu<br />

drängen und die Lage zu kontrollieren. Dazu<br />

war auch der Einsatz von Pfefferspray<br />

erforderlich.<br />

Nachdem die Polizei vor Ort durch intensive<br />

Gespräche die Stimmung wieder etwas<br />

beruhigt hatte, gelang es schließlich doch noch,<br />

der Verwandtschaft einen würdigen Abschied<br />

am Ort des tragischen Geschehens zu<br />

ermöglichen. Es wurden Kerzen angezündet,<br />

Blumen abgelegt und ein Pastor sprach einige<br />

Gebete.<br />

Im Anschluss beendete der<br />

Versammlungsleiter offiziell die<br />

Veranstaltung. Langsam verliefen sich die<br />

Teilnehmer in der Stadt.<br />

Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte vier<br />

Personen fest. Gegen sie wird jetzt ein<br />

Verfahren wegen Landfriedensbruch<br />

eingeleitet. Insgesamt wurden vier<br />

Polizeibeamte leicht verletzt. 79<br />

5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte<br />

Einige Bundesländer haben zusätzliche Zahlen über verletzte Polizeibeamte<br />

gemeldet, die nicht in meine hier genutzte Systematik passen. Diese<br />

interessanten Zahlen sollen nicht untergehen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

In Baden-Württemberg wurden 2010 insgesamt 1.267 Polizeibeamte durch<br />

Rechtsbrecher verletzt, 2011 waren es 1.603 Polizeibeamte 80 . Das ist eine<br />

Steigerung von 26,5%.<br />

Im Freistaat Bayern wurden 2011 insgesamt 1.918 Polizeibeamte im<br />

Dienst verletzt (21 schwer), vorwiegend durch Körperverletzungsdelikte<br />

und Widerstandshandlungen. Das sind 17,1% mehr als im Vorjahr. 2010<br />

wurden insgesamt 1.638 Polizeibeamte im Dienst verletzt, 31 davon<br />

schwer. 81<br />

In Berlin hat sich die Anzahl "der durch Widerstandshandlungen verletzten<br />

Polizeimitarbeiter von 741 im Vorjahr auf nunmehr 799 Personen<br />

erhöht." 82<br />

Im Land Brandenburg wurden in 2011 insgesamt 197 Polizeibeamte im<br />

Dienst verletzt (2010 waren es 180), davon zwei schwer (2010 einer). Bei<br />

Widerstandshandlungen wurden 113 im Jahr 2011 verletzt, davon einer<br />

schwer. Für das Jahr 2010 liegen keine entsprechenden Angaben vor. 83<br />

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2010 921 Polizeibeamte der<br />

Landespolizei nach Angriffen als verletzt registriert, im Jahr 2011 waren es<br />

924 Polizeibeamte. 84<br />

In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2011 insgesamt 475 Polizeibeamte<br />

durch <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte verletzt. Vier davon mussten sich einer<br />

stationären Behandlung unterziehen, 211 einer ambulanten. In 2010<br />

waren es insgesamt 377 verletzte Polizeibeamte, davon wurden 204<br />

ambulant und vier stationär behandelt. In 2010 wurde auch ein<br />

Polizeibeamter getötet. 85 Die Gesamtzahl der Verletzungen durch<br />

<strong>Gewalt</strong>einwirkung ist von 2010 nach 2011 um fast 26% angestiegen.<br />

Im Saarland wurden 2010 insgesamt 103 Polizeibeamte durch<br />

Widerstände verletzt, 2011 waren es 372 Fälle 86 .<br />

In Schleswig-Holstein wurden 2011 insgesamt 77 Polizeibeamte durch<br />

Widerstandshandlungen verletzt 87 .<br />

Durch Angriffe bzw. Widerstandshandlungen wurden 2011 insgesamt 498<br />

Bundespolizisten verletzt. 88


* S e i t e | 25<br />

Beispiel Rheinland-Pfalz<br />

Speyer: Polizeibeamter verletzt<br />

Nach der tel. Meldung über eine leblose Person<br />

am Königsplatz trafen die eingesetzten<br />

<strong>Polizisten</strong> am Sonntag, <strong>gegen</strong> 01.00 h, dort<br />

einen stark alkoholisierten 45-Jährigen aus<br />

Speyer an, der bei der Ansprache sofort<br />

aggressiv reagierte und in der Folge falsche<br />

Personalien angab. Im weiteren Verlauf<br />

brachten die Beamten den Probanden zu<br />

seinem in der Nähe gelegenen Anwesen, damit<br />

er sich dort zu Bett begeben konnte. Hier<br />

wurde der Mann urplötzlich gewalttätig, ballte<br />

die Fäuste und wollte auf einen <strong>Polizisten</strong><br />

einschlagen, was die Beamten gemeinsam<br />

verhindern konnten. Nach weiterem Gerangel<br />

versuchte er, die Beamten bei der<br />

Ingewahrsamnahme zu treten und verletzte<br />

dabei einen <strong>Polizisten</strong> an der Hand. Wegen<br />

seines Zustandes wurde der Mann schließlich<br />

in die Landesnervenklinik eingewiesen. 89<br />

Bildquelle: Dietmar Silber / pixelio.de<br />

Beispiel Saarland<br />

Wadgassen: Mit Holzlatte auf <strong>Polizisten</strong> losgegangen<br />

Bei einem Einsatz wegen<br />

Familienstreitigkeiten<br />

versteckte sich der Ehemann im<br />

Garten, mit einer Holzlatte<br />

bewaffnet.<br />

Die eingesetzten Polizeibeamten<br />

versuchten, den Mann zu<br />

beruhigen. Währenddessen bedrohte er sie<br />

damit, seinen Revolver zu ziehen. Plötzlich<br />

stürmte er mit einer Holzlatte auf die Beamten<br />

zu. Durch den Einsatz von Pfefferspray wurde<br />

er angriffsunfähig gemacht. Es wurde kein<br />

Revolver bei ihm gefunden. 90<br />

6 Beleidigung von Polizeibeamten<br />

Das Kapitel der Beleidigung von Polizeibeamten ist ein schwieriges, weil hierzu<br />

kaum eindeutige Zahlen vorliegen.<br />

Diese sind auch schwierig zu erheben. Zum einen haben Menschen sehr<br />

unterschiedliche Schwellen, ab denen sie sich beleidigt fühlen. So kenne ich<br />

persönlich Polizeibeamte, denen es nichts ausmacht, als "Bulle" bezeichnet zu<br />

werden. Andere wiederum stört es kolossal.<br />

Die Rechtsprechung sagt dazu, dass durch die steigende umgangssprachliche<br />

Verwendung der Vokabel "Bulle" sowie durch die Wortherkunft nicht in allen<br />

Fällen eine Beleidigung vorliegt. Die Vorgänger dieses Wortes bedeuteten so viel<br />

wie "kluger Mensch". Erst durch entsprechende Erweiterungen wie in "Bullen-<br />

Auftrieb" für "Polizeieinsatz" oder "Scheiß-Bulle" ist der Straftatbestand der<br />

Beleidigung erfüllt. 91


* S e i t e | 26<br />

Ähnlich verhält sich das persönliche Empfinden auch bei anderen Beleidigungen.<br />

Hinzu kommt, dass viele Polizeibeamte mir erzählen, dass sie täglich beleidigt<br />

werden. Manche von ihnen so oft, dass sie auf die Anzeigen verzichten, weil sie<br />

schlicht irgendwann einmal nach Hause wollen.<br />

In der einen oder anderen Polizeidienststelle scheint es auch Vorgesetzte zu<br />

geben, die ihren Mitarbeitern durch die Blume zu verstehen geben, dass sie es<br />

nicht schätzen, wenn wegen Beleidigungen Anzeigen erstattet werden. Offenbar<br />

gehört es für manche zum Bild eines nervenstarken <strong>Polizisten</strong>, dass er sich über<br />

Unverschämtheiten nicht ärgern darf.<br />

Ergebnis einer kleinen Umfrage unter Polizeibeamten, welche Beleidigungen sie sich in den letzten<br />

Tagen anhören durften. Die Ergebnisse habe ich ein wenig nach "Zielgruppen" geordnet.<br />

Überwiegend an männliche Polizeibeamte gerichtet,<br />

bundesweit, kann teilweise auch für Polizistinnen genutzt<br />

werden:<br />

Hurensohn, Kinderschläger, Kinderschänder, Bastard, Schwein,<br />

Nazi(schwein),Drecksack, hirnloser Prügelpolizist,<br />

Bullenschwein, Arschloch, Scheißbulle, Drecksau, Sau,<br />

Faschoschwein, Faschobulle, Drecksbulle, Blutbulle,<br />

Erfüllungsgehilfe, Kampfhund, Mörder, kleiner Führer, Pit Bull,<br />

Wichser, SS-Bulle, KZ-Aufseher, Raubritter, Schweinebande,<br />

Schweinebrut, Rassistenschwein, Grüne Dreckfresser,<br />

Schleimige Knüppelnazis<br />

<br />

Vorwiegend in den neuen Ländern:<br />

Honeckers letzte Rache, Stasischwein<br />

<br />

Nur an Polizeibeamtinnen:<br />

(Bullen)schlampe, Fotze, Bullentussi, blöde Kuh<br />

<br />

<br />

Mehrwortsätze, geschlechtsneutral verwendet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Geht dir dabei einer ab, du kleiner Vasall der Mächtigen? (bei der Festnahme eines Mannes, der den<br />

Polizeibeamten geschlagen hatte)<br />

Macht euch das Spaß, willkürlich Menschen zu verhaften?<br />

Haben Sie keine anderen Hobbys als Leute willkürlich aus dem Verkehr zu ziehen?<br />

Deine Mutter lutscht Schwänze in der Hölle.<br />

Ich ficke deine Mutter!<br />

Na? Geht dir jetzt einer ab? Is das gut, was du fühlst? Das gefällt dir, was? (Hausdurchsuchung)<br />

Sie kontrollieren mich nur, weil Sie Ausländer hassen!<br />

Du kontrollierst mich nur, weil du noch schwärzer bist als ich. (Ein Mann türkischer Herkunft zu<br />

einem sehr dunkelhäutigen <strong>Polizisten</strong>.)<br />

Mehrwortsätze an Polizistinnen gerichtet:<br />

Dich sollte man mal so richtig in den Arsch ficken, das ist gut für den Charakter!<br />

Ich fick dich in den Hals bis du kotzt!


* S e i t e | 27<br />

Beleidigungen<br />

Bundesland 2010 2011 Veränderung<br />

Bayern 92 2.235 2.756 13%<br />

Brandenburg 93 24 - -<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern 94<br />

313 269 14,1%<br />

Rheinland-Pfalz 95 294 419 42,5%<br />

Schleswig-Holstein 96 109 75 -31,2%<br />

In Brandenburg werden Beleidigungen <strong>gegen</strong> Polizeibeamte seit 2011 nicht mehr<br />

erfasst.<br />

Aus den anderen Bundesländern habe ich dazu keine Zahlen bekommen,<br />

teilweise, weil sie dort nicht erfasst werden.<br />

Noch einmal zur Erinnerung: 2011 gab es in Bayern 1.491 Widerstands- und<br />

2.351 Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Die Zahl der hier<br />

ausgewiesenen Beleidigungen liegt deutlich über diesen Zahlen.<br />

In Rheinland-Pfalz gab es in 2011 allerdings 945 Widerstands- und 455<br />

Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Im Vergleich dazu mutet die Zahl<br />

der Beleidigungen mit 419 doch eher gering an.<br />

Sind die Rheinland-Pfälzer Bürger höflicher als die Bayern? Oder haben die<br />

Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz ein dickeres Fell?<br />

Angesichts der mir vorliegenden Berichte von Polizeibeamten, auch aus Bayern,<br />

dass sie quasi täglich beleidigt werden, körperliche Angriffe jedoch trotz ihrer<br />

Häufung noch nicht jeden Tag passieren, halte ich diese Zahlen letztlich für nicht<br />

allzu belastbar. Sie müssen deutlich nach oben korrigiert werden.<br />

Beispiel Sachsen<br />

Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt<br />

Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel der<br />

2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo<br />

Dresden und dem FC Energie Cottbus führte<br />

die Polizeidirektion Dresden heute einen<br />

Polizeieinsatz durch. Dabei wurde sie von<br />

Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei<br />

sowie der Bundespolizei unterstützt. Es waren<br />

rund 1.000 Beamte im Einsatz.<br />

Zur Gewährleistung der strikten Fantrennung<br />

wurden bahnreisende Gästefans und auch<br />

individuell anreisende Fans mit Bussen vom<br />

Hauptbahnhof zum Stadion gebracht. Die<br />

Begleitung erfolgte durch die Polizei.<br />

Vor dem Fußballspiel stellten Beamte <strong>gegen</strong><br />

09.45 Uhr zwölf „Dynamo-Fans“ am<br />

Mosaikbrunnen im Großen Garten fest, wobei<br />

ein Freitaler (27) Pyrotechnik, unter anderem<br />

sogenannte „La Bomba“ Böller, bei sich<br />

führte. Der 27-jährige Anführer der Gruppe<br />

wurde in das Dresdner Polizeigewahrsam<br />

verbracht. Er muss sich nunmehr wegen des<br />

Verstoßes <strong>gegen</strong> das Sprengstoffgesetz<br />

verantworten.<br />

Ein Ordner stellte weiterhin einen Mann im<br />

Gästeblock fest, welcher einen Böller zündete.<br />

Der 31-jährige Senftenberger wurde an die


* S e i t e | 28<br />

Polizei übergeben und zur Durchsetzung eines<br />

Platzverweises in Gewahrsam genommen.<br />

Darüberhinaus wurde <strong>gegen</strong> 12.00 Uhr an der<br />

Strehlener Straße eine Frau (33) mit acht „La<br />

Bomba“ Böllern festgestellt. Sie wurde von<br />

ihrem elfjährigen Sohn begleitet.<br />

Von den 400, vor „Acki´s Sportsbar“<br />

versammelten Fans, formierten sich etwa 100<br />

Personen zu einem Fanmarsch in Richtung<br />

Stadion. In diesem wurde ein gelber<br />

Nebelkörper gezündet. Wer den Nebelkopf<br />

zündete, wird Gegenstand weiterer<br />

Ermittlungen sein. Aus diesem Marsch heraus<br />

warfen zudem zwei Fans eine Flasche auf die<br />

Einsatzbeamten, wodurch ein Beamter verletzt<br />

wurde. Einer der Flaschenwerfer konnte kurz<br />

darauf identifiziert werden.<br />

…<br />

Vier vermummte Dynamo-Fans brannten zu<br />

Spielbeginn im K-Block Bengalfeuer sowie<br />

zwei Nebelkörper ab.<br />

Die polizeilichen Beobachtungen nach dem<br />

Spiel verliefen ergebnisfrei. 97<br />

Beispiel Sachsen-Anhalt<br />

Stendal: Nach Verfolgungsfahrt Polizeibeamter leicht verletzt<br />

In der Nacht am 01.06.11, lieferte sich gg.<br />

00.40 Uhr ein 27-jähriger VW-Golf-Fahrer mit<br />

der Stendaler Polizei eine Verfolgungsjagd.<br />

Weil der aus Tangermünde stammende<br />

auffallend mit überhöhter Geschwindigkeit<br />

von einer Tankstelle in der Lützower Straße<br />

weggefahren war, sollte der PKW-Fahrer<br />

einer Kontrolle unterzogen werden. Zuerst<br />

hatte er auch in einer Parkbucht angehalten,<br />

aber als die Beamten aus dem Streifenwagen<br />

ausstiegen, gab er Gas und flüchtete mit<br />

überhöhter Geschwindigkeit in Richtung<br />

Ludwig-Turek-Straße und weiter in Richtung<br />

Wahrburg. Die Sondersignale Blaulicht und<br />

Sirene ignorierte er.<br />

Nach dem er in der Sackgasse Braunland<br />

gewendet hatte, fuhr er frontal auf den ihn<br />

verfolgenden Funkstreifenwagen zu und es<br />

kam zum Zusammenstoß. Der Flüchtende<br />

setzte nach dem Crash mit seinem Fahrzeug<br />

zurück und fuhr am FuStw vorbei in Richtung<br />

Dahlener Straße. Dort überfuhr er den<br />

Bordstein und weiter in Richtung Kirchstraße.<br />

Nachdem er mehrfach seitlich den FuStw.<br />

rammte, endete seine Fahrt auf dem Parkplatz<br />

vor der „Billard-Fabrik“. Er wurde vorläufig<br />

festgenommen und zur Vernehmung ins<br />

Polizeirevier gebracht.<br />

Der 46-jährige Polizeibeamte des<br />

Funkstreifenwagens ist durch die Kollisionen<br />

leicht verletzt worden. Die zwei Hunde, die<br />

sich in dem VW Golf befanden, wurden dem<br />

Tierheim übergeben. Die ersten Ermittlungen<br />

haben ergeben, dass zum einen der PKW VW<br />

Golf nicht zugelassen war und sich am<br />

Fahrzeug im Jahr 2009 als gestohlen gemeldete<br />

Kennzeichen aus dem Bördekreis<br />

befanden. Mit den Kennzeichen war mehrfach<br />

Tankbetrug begangen worden. Neben dem<br />

Funkstreifenwagen hatte der 27-Jährige bei<br />

seiner Flucht noch einen PKW Audi A 4, der<br />

in der Alten Dorfstraße geparkt war,<br />

beschädigt. 98


* S e i t e | 29<br />

7 Körperverletzung im Amt<br />

Wer sich mit dem Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong>" beschäftigt, bekommt immer<br />

früher oder später mit der Frage nach diesem Deliktfeld zu tun. Es ist noch keine<br />

Vortragsveranstaltung vergangen, in der ich nicht darauf angesprochen wurde.<br />

Oft hört sich das in etwa so an: "Wissen Sie eigentlich nicht, was für eine brutale<br />

Meute Sie da verteidigen? Sogar Amnesty International kritisiert die deutsche<br />

Polizei."<br />

Es ist auch nicht so, als würden wir die Augen davor verschließen, dass es auch<br />

unter Polizeibeamten Menschen gibt, die <strong>Gewalt</strong> austeilen. Aus dem Untertitel<br />

unseres Vereins "Menschenrechte gelten auch für Polizeibeamte" geht zweierlei<br />

hervor – Polizeibeamte sind Menschen und somit haben sie Anspruch darauf,<br />

dass man ihnen Menschenrechte gewährt. Und sie müssen sich auch an die<br />

Menschenrechte halten. Dass das nicht alle schaffen, gehört auch zu ihrem<br />

Menschsein. Menschen sind nicht perfekt.<br />

Dazu an dieser Stelle ein paar Zahlen.<br />

Ermittlungsverfahren <strong>gegen</strong> Polizeibedienstete 99 2011<br />

Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 23<br />

<strong>Gewalt</strong>ausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 2.417<br />

Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 1.816<br />

Gesamt 4.265<br />

Dies sind Zahlen, die Amnesty International in seiner Broschüre "Täter<br />

unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmasslichen Misshandlungen durch die<br />

Polizei in Deutschland" von 2010 ausweist, allerdings aktualisiert, denn Amnesty<br />

bezieht sich auf das Jahr 2009. 100<br />

Gleichzeitig ist in dieser Broschüre zu lesen, viele Menschen würden sich nicht<br />

trauen, eine Anzeige <strong>gegen</strong> Polizeibeamte zu erstatten. "Einige mutmaßliche<br />

Opfer erstatten aus Furcht vor Gegenanzeigen durch die Polizei keine<br />

Anzeige." 101 Abgesehen davon, dass diese Aussage nicht belegbar ist, stelle ich –<br />

ebenso unbelegbar – die Behauptung auf, dass es ebenfalls viele Menschen gibt,<br />

die sich aus Furcht vor Gegenanzeigen oder Schlimmerem nicht wagen, Anzeigen<br />

<strong>gegen</strong> Nichtpolizisten zu erstatten. In meinem persönlichen Bekanntenkreis fallen<br />

mir, ohne lange nachzudenken, schon vier Personen ein.<br />

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass es für 2009 insgesamt lediglich 2.955<br />

Ermittlungsverfahren <strong>gegen</strong> Polizeibeamte gegeben hat. Es scheinen also viele<br />

Menschen ihre Zurückhaltung in Sachen Anzeigenerstattung <strong>gegen</strong> die Polizei<br />

aufgegeben zu haben.<br />

Weiters zitiert Amnesty International eine wissenschaftliche Untersuchung von<br />

Tobias Singelnstein aus dem Jahr 2003 102 , nach der "Ermittlungsverfahren wegen<br />

Körperverletzung im Amt <strong>gegen</strong> Polizeibeamte häufiger ohne eine<br />

Gerichtsentscheidung eingestellt [werden] als sonstige Ermittlungsverfahren<br />

<strong>gegen</strong> andere Personen." 103<br />

Allerdings schreibt Singelnstein selbst schon in seiner Einführung, dass er nicht<br />

nachweisen kann, dass diese Tatsache aus einer gesonderten Behandlung von<br />

Verfahren <strong>gegen</strong> Polizeibeamte herrührt, sondern lediglich "Hinweise" für diese<br />

Annahme vorweisen kann. Innenministerien, Staatsanwaltschaften und


* S e i t e | 30<br />

Polizeibeamte berichten, dass viele Anzeigen lediglich aus Rache <strong>gegen</strong> die<br />

Beamten erstattet werden, in der irrigen Annahme, ein Strafverfahren <strong>gegen</strong> sich<br />

selbst abzuwenden, oder in dem Versuch, demjenigen, der einem Probleme<br />

verursacht, mit gleicher Münze zurückzuzahlen. Singelnstein hält da<strong>gegen</strong>, dass<br />

Strafverteidiger, Betroffene und Bürgerrechtsgruppen angeben, dass das von der<br />

Polizei eingeleitete Widerstandsverfahren die Retourkutsche sei. 104 Wer da nun<br />

glaubhafter erscheint, muss jeder für sich selbst entscheiden.<br />

Man darf bei der Beurteilung dieser Zahlen auch nicht vergessen, dass, speziell<br />

bei Demonstrationen, Polizeibeamte auch gezielt provoziert werden, damit ihnen<br />

irgendwann der Geduldsfaden reißt. Das kann so aussehen, dass ihnen<br />

unangenehm nahe gerückt wird, dass sie bedrängt werden, dass sie stundenlang<br />

Beleidigungen anhören müssen, dass ihnen nackte Gesäße gezeigt werden, dass<br />

sie immer wieder berührt werden, auch an sehr intimen Stellen, dass sie<br />

lächerlich gemacht werden und dass man ihre Persönlichkeitsrechte bricht, indem<br />

man ihnen mit einer Kamera so nahe rückt wie diesem jungen Polizeibeamten<br />

auf diesem Foto hier.<br />

Bildquelle: schubalu / pixelio.de<br />

Er verrichtet seinen Dienst übrigens nicht im deutschsprachigen Raum. Nicht nur<br />

deshalb weiche ich hier von meinem Grundsatz ab, keine Gesichter zu zeigen,<br />

auch wenn die Rechtsprechung das erlaubt. Dieses Foto war, dem Text darunter<br />

nach zu urteilen, ursprünglich nicht gerade polizeifreundlich intendiert. Aber ich<br />

sehe in den Augen des jungen Mannes eine Menge Emotionen, die die Botschaft<br />

des Vereins transportieren, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind.<br />

Mit diesen Ausführungen soll nicht gerechtfertigt werden, wenn ein<br />

Polizeibeamter überzieht. Aber es soll eine realistische Betrachtungsweise der<br />

Situationen erfolgen, in denen <strong>Polizisten</strong> sich wieder und wieder befinden und die<br />

nach dem x-ten Wochenende, das wegen einer Demo oder einem Fußballspiel ins<br />

Wasser fällt, die dünner werdenden Nerven zum Zerreißen bringen können.


* S e i t e | 31<br />

Mit Sicherheit sind nicht alle Ermittlungsverfahren <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />

unberechtigt. Aber m.E. kann man aus den Aussagen von Amnesty International<br />

nicht zwingend schließen, dass unsere Polizeibeamten kollektiv eine "brutale<br />

Meute" sind, wie es oft geschieht.<br />

In den Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten sind auch jene Verfahren<br />

enthalten, die <strong>gegen</strong> Polizeibeamte eingeleitet werden, die von ihrer Schusswaffe<br />

Gebrauch machen mussten, wie in unserem Beispiel aus Cuxhaven (siehe Seite<br />

22). Wir erinnern uns, dass in diesem Fall auf Notwehr erkannt wurde. Da<br />

entsprechende Ermittlungen auch dann eingeleitet werden, wenn es nach einem<br />

polizeilichen Schusswaffengebrauch keine Toten gab, bedeutet die vom<br />

Statistischen Bundesamt ausgewiesene Zahl nicht, dass wir hier 23 Leichen als<br />

Folge deutscher Polizeiarbeit vorliegen hätten. Sie bedeutet auch nicht, dass hier<br />

23 Fälle von Tötungsabsicht anfielen, denn die Fälle von Notwehr und Nothilfe<br />

sind darin mit erfasst.<br />

Ein beliebtes Schlagwort in diesem Zusammenhang ist das Delikt<br />

"Körperverletzung im Amt". Da es auch Niederschlag in den Polizeilichen<br />

Kriminalstatistiken findet, habe ich auch diese Zahlen angefragt.<br />

Bundesland<br />

Anzahl<br />

Polizeibeamte<br />

insgesamt<br />

(vgl. Kapitel<br />

8, S. 33)<br />

Körperverletzungsdelikte<br />

zum<br />

Nachteil von<br />

Polizeibeamten<br />

(vgl. Kapitel<br />

4, S. 18)<br />

Widerstand<br />

gem. § 133<br />

StGB<br />

Körperverletzung<br />

im Amt<br />

Bayern 33.000 2.351 1491 222 105<br />

Berlin 27.942 1.947 2130 531 106<br />

Hamburg 9.900 533 941 104 107<br />

Hessen 13.674 1246 24 108<br />

Mecklenburg-Vorpommern 5.196 91 409 55 109<br />

Niedersachsen 18.200 2189 227 110<br />

Nordrhein-Westfalen 40.000 5695 157 111<br />

Rheinland-Pfalz 9.353 455 945<br />

Saarland 3.010 372<br />

Sachsen 10.977 189 945<br />

105<br />

(2010) 112<br />

21<br />

(2010) 113<br />

133 114<br />

(alle Vollzugsbeamten)<br />

Sachsen-Anhalt 6.873 108 115<br />

Schleswig-Holstein 7.681 100 1036 53 116<br />

Thüringen 6.498 464 35 117<br />

Bundesweit 255.984 3.326 21.257 1.936 118


* S e i t e | 32<br />

Aus einigen Bundesländern habe ich keine Angaben bekommen. Es war immer<br />

eine sehr nette Begründung dabei, die ganz deutlich machte, dass es sich hierbei<br />

nicht um einen Vertuschungsversuch handelt, sondern schlicht um die Sorge,<br />

dass diese Zahlen unfair <strong>gegen</strong> Polizeibeamte eingesetzt werden könnten.<br />

Vertuschung wäre absolut sinnlos, da diese Zahl akkumuliert in der Polizeilichen<br />

Kriminalstatistik des Bundes ausgewiesen wird.<br />

Ich stelle diese Zahlen bewusst den Delikten "Körperverletzung zu Lasten von<br />

Polizeibeamten" und Widerstand sowie der Gesamtzahl aller Polizeibeamten in<br />

dem entsprechenden Bundesland <strong>gegen</strong>über.<br />

Würden wir der Einfachheit halber annehmen (was nicht stimmt), dass alle<br />

Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt berechtigt sind, dann wären im Jahr<br />

2011 bundesweit 1.939 von insgesamt 255.984 Polizeibeamten gewalttätig<br />

gewesen. Das sind gerade mal 0,8% aller Polizeibeamten. Hin<strong>gegen</strong> wurden<br />

bundesweit 14.634 Polizeibeamte Opfer von Körperverletzungsdelikten (vgl. S.<br />

21, Addition von leichter und schwerer Körperverletzung). Das sind 5,7%.<br />

Zudem wurden 35.636 Polizeibeamte Opfer von Widerstandsdelikten. Das sind<br />

13,9%.<br />

Damit dürften drei Dinge klar gestellt sein:<br />

1. Polizeibeamte werden weitaus häufiger Opfer von <strong>Gewalt</strong> als sie<br />

auszuteilen.<br />

2. Selbst unter der Annahme, dass alle Anzeigen <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />

berechtigt wären, ist es nur ein Bruchteil aller Polizeibeamten, der<br />

betroffen ist.<br />

3. Die Mär vom gewalttätigen deutschen <strong>Polizisten</strong> ist schlicht nicht haltbar.<br />

Die ganz überwiegende Mehrheit der Polizeibeamten macht ihre Arbeit ordentlich<br />

und mit Hingabe und verdient in keiner Weise die <strong>Gewalt</strong>, mit der sie zunehmend<br />

überzogen werden.


* S e i t e | 33<br />

Beispiel Schleswig-Holstein<br />

Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt<br />

Samstagmorgen, <strong>gegen</strong> 05:20 Uhr, eilten<br />

Beamte des 1. Polizeireviers in die Süderlücke,<br />

weil hier ein 21jähriger Flensburger in eine<br />

körperliche Auseinandersetzung mit einem<br />

Bekannten in der Wohnung seiner Exfreundin<br />

geraten war.<br />

Der <strong>Gewalt</strong>täter verhielt sich auch den<br />

Beamten <strong>gegen</strong>über aggressiv, beleidigte sie<br />

und versuchte, die <strong>Polizisten</strong> zu bespucken, zu<br />

treten oder Kopfnüsse zu verteilen.<br />

Der 21jährige musste zu Boden gebracht und<br />

gefesselt werden. Die Beamten brachten ihn<br />

zur Beruhigung und Verhinderung weiterer<br />

Straftaten ins Polizeigewahrsam beim 1.<br />

Polizeirevier und sicherten eine Blutprobe. Im<br />

Rahmen dieser Auseinandersetzungen sprang<br />

der junge Flensburger mit angelegten<br />

Handfesseln einen Beamten von hinten an und<br />

kugelte diesem die Schulter aus.<br />

Der Beamte ließ sich im Krankenhaus ärztlich<br />

versorgen und ist vorerst nicht dienstfähig.<br />

Der <strong>Gewalt</strong>täter wird sich wegen Widerstandes<br />

<strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte,<br />

Körperverletzung und Beleidigung in einem<br />

Strafverfahren verantworten müssen. Die<br />

Kosten für Blutprobe, das toxikologische<br />

Gutachten, die Unterbringung im<br />

Polizeigewahrsam und den<br />

krankheitsbedingten Ausfall des Beamten<br />

werden auferlegt. 119<br />

Beispiel Thüringen<br />

Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt<br />

Im Rahmen einer Amtshilfe bei einer<br />

Zwangsvollstreckung setzte sich eine 57-<br />

Jährige massiv <strong>gegen</strong> die beiden eingesetzten<br />

Polizeibeamten zur Wehr. Beide wurden durch<br />

Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt. Die<br />

Frau wurde in eine psychiatrische Klinik<br />

verbracht und wegen Widerstands <strong>gegen</strong><br />

Vollstreckungsbeamte und gefährlicher<br />

Körperverletzung angezeigt. 120<br />

8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland<br />

überhaupt?<br />

Das Beantworten dieser Fragestellung warf einige Schwierigkeiten auf, da in<br />

manchen Bundesländern <strong>Polizisten</strong> im Angestellenverhältnis arbeiten. Zudem gibt<br />

es Hilfspolizisten. Polizeibeamte im Ausbildungsverhältnis werden bei den<br />

meisten Bundesländern nicht mit eingerechnet.<br />

Ein Mitarbeiter eines Innenministeriums verweigerte mir die Angabe bestimmter<br />

Zahlen, da er eine bundesweite Vergleichbarkeit in Frage stellt, schließlich sei der<br />

Begriff "Schutzpolizei" von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert.


* S e i t e | 34<br />

Da hat er Recht. Mein Ziel ist aber gar nicht, die Bundesländer miteinander zu<br />

vergleichen, sondern das Ausmaß der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte deutlicher zu<br />

machen. Wenn die Zahlen der <strong>Gewalt</strong>akte einfach so im Raum schweben würden,<br />

fehlt die Bezugsgröße. Insofern hätten diese Zahlen schon geholfen…<br />

Deswegen denke ich, dass man sich mit Hilfe dieser Tabelle ein besseres Bild<br />

vom Ausmaß der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> machen kann.


* S e i t e | 35<br />

Anzahl <strong>Polizisten</strong> in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Bundesland<br />

davon bei der<br />

Bereitschaftspolizei<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Polizeibeamte<br />

/ -bedienstete<br />

davon bei der<br />

Schutzpolizei<br />

23.800 121 19.500 122 1.900 123<br />

Bayern 33.000 124 23.000 125 5.000 126<br />

Berlin 16.230 127 13.235 k.A.<br />

Brandenburg 7.344 128 5.141 129 575 130<br />

Bremen<br />

2.969 131<br />

2.572 (Bremen Stadt)<br />

1.035 132 368 133<br />

Hamburg 9.900 134 6.200 135 720 136<br />

Hessen 13.674 137 10.589 138 1.236 139<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

5.196 140 4.000 141 413 142<br />

Niedersachsen 18.200 143 14.836 144 1.000 145<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

40.000 146 16.000 147 2.600 148<br />

Rheinland-Pfalz 9.353 149 7.569 150 1.458 151<br />

Saarland 3.010 152 k.A. k.A.<br />

Sachsen 10.977 153 k.A. k.A.<br />

Sachsen-Anhalt 6.873 154 4.941 155 300 156<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

7.681 157 5.457 158 k.A. 159<br />

Thüringen 6.498 160 k.A. k.A.<br />

Bundespolizei 33.000 161 20.000 162 5.000 163<br />

Bundesweit 255.984 164 k.A. k.A.


* S e i t e | 36<br />

Beispiel Bundespolizei<br />

Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger Hauptbahnhof-<br />

Festnahme<br />

Am 30.10.2011 <strong>gegen</strong> 05.30 Uhr wurde die<br />

Bundespolizei telefonisch über eine völlig<br />

unbekleidete männliche Person im Hamburger<br />

Hauptbahnhof informiert. Bundespolizisten<br />

entdeckten auf einer Treppe in der<br />

Wandelhalle einen zunächst am Boden<br />

liegenden unbekleideten Mann. Sie forderten<br />

den Mann auf, die neben sich liegende<br />

Bekleidung anzuziehen. Die Aufforderung<br />

ignorierte der Beschuldigte und griff die<br />

Polizeibeamten mit Faustschlägen und<br />

gezielten Fußtritten an. Aufgrund der<br />

erheblichen Widerstandshandlungen stürzten<br />

alle Beteiligten die Treppe hinunter. Ein<br />

Bundespolizist (42) erlitt erhebliche<br />

Schulterverletzungen und wurde in ein<br />

Krankenhaus verbracht.<br />

Der Polizeibeamte konnte das Krankenhaus<br />

nach ärztlicher Behandlung zwar wieder<br />

verlassen, ist aber zunächst nicht mehr<br />

dienstfähig.<br />

Dem Beschuldigten wurden Handfesseln<br />

angelegt. Unter erheblichen weiteren<br />

Widerstandshandlungen wurde der<br />

Beschuldigte dem Bundespolizeirevier am<br />

Hauptbahnhof zugeführt.<br />

In der Bekleidung des Beschuldigten konnten<br />

keine Ausweisdokumente aufgefunden werden.<br />

Die Identität des Beschuldigten konnte bislang<br />

nicht festgestellt werden; Bundespolizisten<br />

führten eine erkennungsdienstliche<br />

Behandlung durch.<br />

Über den psychiatrischen Notdienst erfolgte<br />

die Einweisung des Beschuldigten in ein<br />

Krankenhaus.<br />

Bundespolizisten leiteten entsprechende<br />

Strafverfahren (Körperverletzung, Widerstand<br />

<strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte) <strong>gegen</strong> den<br />

Beschuldigten ein. Die Ermittlungen der<br />

Bundespolizei zur Feststellung der Identität<br />

dauern noch an. 165


* S e i t e | 37


* S e i t e | 38<br />

Aufnahmeantrag / Mitgliedsdatenblatt<br />

für die Mitgliedschaft im Verein<br />

"<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V."<br />

<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V.<br />

Postfach 13 12<br />

53403 Remagen<br />

Hiermit beantrage ich<br />

(Name, Vorname, Geburtsdatum)<br />

(PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer<br />

(Telefon, Handy, E-Mail – Angabe der E-Mail-Adresse notwendig)<br />

ab dem _____________________________<br />

die Mitgliedschaft im Verein "<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V."<br />

Ich erkenne die Satzung und Ordnungen des Vereins an.<br />

Meinen Mitgliedsbeitrag in Höhe von ____________ pro Monat<br />

□ überweise ich auf das Konto des Vereins (Kontonummer 1000228039, BLZ 577 513<br />

10, Kreissparkasse Ahrweiler)<br />

□ lasse ich durch den Verein einziehen. (siehe am Aufnahmeantrag angehängte<br />

Einzugsermächtigung)<br />

Einzugsermächtigung<br />

Ich ermächtige den Verein<br />

<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e. V.<br />

widerruflich meinen Beitrag und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, welche laut<br />

Satzung erhoben werden dürfen,<br />

□ vierteljährlich □ halbjährlich □ jährlich<br />

von folgendem Konto durch Lastschrift einzuziehen:<br />

Name des Kontoinhabers: _______________________________<br />

Anschrift des Kontoinhabers (wenn abweichend vom Antragsteller)<br />

Kreditinstitut: ________________ Bankleitzahl: _______________<br />

Kontonummer: ______________________<br />

Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten<br />

für Vereinszwecke gemäß Bundesdatenschutzgesetz bin ich einverstanden.<br />

Unterschrift Vereinsmitglied


* S e i t e | 39<br />

Spendeneinzugsermächtigung<br />

<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V.<br />

Postfach 13 12<br />

53403 Remagen<br />

Hiermit ermächtige ich den Verein <strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> zum Einzug<br />

meiner Spende.<br />

Einmalspende (erst ab 5 Euro möglich)<br />

Betrag<br />

____________________________________________<br />

Dauerspende<br />

o vierteljährlich<br />

o halbjährlich<br />

o jährlich<br />

Betrag pro Abbuchung<br />

_________________________________<br />

Kontoinhaber<br />

_______________________________________________________<br />

Kreditinstitut<br />

_______________________________________________________<br />

Bankleitzahl / Kontonummer<br />

_______________________________________________________<br />

Datum und Unterschrift<br />

________________________________________________________


* S e i t e | 40<br />

Anhang Endnoten:<br />

1<br />

Quellen:<br />

Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen vom 09.08.2011 und vom 11.08.2011<br />

"21-jähriger gesteht Mordanschlag", Online-Artikel wdr.de vom 08.02.2012 (URL:<br />

http://www1.wdr.de/themen/panorama/messerattacke104.html)<br />

"Markus K. entschuldigt sich bei <strong>Polizisten</strong> für Hinterhaltangriff", Online-Artikel "Der Westen" vom 08.02.2012,<br />

(URL http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/markus-k-entschuldigt-sich-bei-polizisten-fuerhinterhalt-angriff-id6329087.html)<br />

"Messerangriff auf <strong>Polizisten</strong> – Täter nicht schuldfähig", Online-Artikel "Der Westen" vom 06.03.2012 URL:<br />

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/messerangriff-auf-polizisten-taeter-nicht-schuldfaehigid6432044.html)<br />

"Kollegen retteten <strong>Polizisten</strong> nach Messerattacke das Leben", Online Artikel "Der Westen" vom 16.02.2012 URL:<br />

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/kollegen-retteten-polizisten-nach-messerattacke-das-lebenid6360796.html<br />

2<br />

Quelle: "<strong>Polizisten</strong> brauchen Liebe, Harmonie und Ordnung", Interview mit Rafael Behr in der Online-Ausgabe<br />

des Standard (österreichische Tageszeitung) vom 17.08.2012<br />

3<br />

Quellen:<br />

Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 1, (7 Thesen<br />

zur <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Erste Ergebnisse einer Polizeibefragung in den Bundesländern Berlin,<br />

Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland,<br />

Schleswig-Holstein und Thüringen), KFN Hannover, 2010<br />

Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 2,<br />

(Ausgewählte Befunde zu den Tätern der <strong>Gewalt</strong>), KFN Hannover, 2010<br />

Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 3,<br />

(Ausgewählte Befunde zu Einsatzbeamten, Situationsmerkmalen und Folgen von <strong>Gewalt</strong>übergriffen), KFN<br />

Hannover, 2011<br />

4<br />

Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz<br />

zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7.<br />

August 2012 in Nürnberg, S. 2<br />

5<br />

Quelle: ebd., S.6<br />

6<br />

Quelle: ebd., S. 7f<br />

7<br />

Quelle: ebd., S. 10<br />

8<br />

Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />

Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 20<br />

9<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Waiblingen vom 01.11.2011<br />

10<br />

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 30.05.2011<br />

11<br />

Vgl. die in Endnote 3 erwähnte Studie des KfN sowie "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> die Polizei: Studie am Beispiel der PD<br />

Montabaur", Polizeikurier RLP 01.11<br />

12<br />

Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />

Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18<br />

13<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012<br />

14<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 30.10.2011<br />

15<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 17.07.2011<br />

16<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Brandenburg vom 05.12.2011<br />

17<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Bremen vom 30.10.2011<br />

18<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 03.11.2011<br />

19<br />

StGB = Strafgesetzbuch<br />

20<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012<br />

21<br />

n.e. = nicht erfasst; in Baden-Württemberg wird diese Zahl erst seit dem 01.01.2011 erfasst<br />

22<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2010<br />

23<br />

k.A. = keine Angabe<br />

24<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2011<br />

25<br />

Quelle: ebd.<br />

26<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 14 und 16<br />

27<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 16.06.2012<br />

28<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2010<br />

29<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2011<br />

30<br />

Quelle: ebd.<br />

31<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012<br />

32<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik in Hessen, Jahrbuch 2010, S. 43<br />

33<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen 2011, Tabelle 01, S. 16<br />

34<br />

Quelle: ebd., Tabelle 91, S. 11<br />

35<br />

Quelle für alle Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-<br />

Vorpommern vom 31.05.2012<br />

36<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2010, Tabelle 01, S. 18<br />

37<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2011, Tabelle 01, S. 18<br />

38<br />

Quelle, ebd., Tabelle 6P, S. 24<br />

39<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom<br />

13.06.2012<br />

40<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-<br />

Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11


* S e i t e | 41<br />

41<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012<br />

42<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012<br />

43<br />

Für das Land Sachsen-Anhalt ist im veröffentlichten Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik sowohl für 2010 als<br />

auch für 2011 kein gesonderter Nachweis des Deliktes "Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte" zu finden.<br />

Dort wird lediglich der Widerstand <strong>gegen</strong> die Staatsgewalt ausgewiesen, das beinhaltet aber auch<br />

Justizvollzugsbeamte, Gerichtsvollzieher etc. und passt deshalb nicht in diese Tabelle. Auf eine Anfrage per Mail<br />

und später per Brief erhielt ich leider keine Antwort.<br />

44<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2010, Tabelle 01<br />

45<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 01<br />

46<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 91<br />

47<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer<br />

Umstellung in der Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es<br />

ist kein Trend daraus ablesbar.<br />

48<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Bundesinnenministeriums vom 04.06.2012. Aussagen zu<br />

Polizeivollzugsbeamten als Opfer von <strong>Gewalt</strong> sind für den Zeitraum vor 2011 nicht möglich, da die<br />

"Geschädigtenspezifik" erst in 2011 in die PKS eingeführt wurde.<br />

49<br />

Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S. 8<br />

50<br />

Quelle: ebd., S. 26<br />

51<br />

Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />

Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11<br />

52<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S.8, eigene Berechnung<br />

53<br />

Quelle: Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern vom 1. Juni 2011 in München anlässlich der<br />

Vorstellung des Lagebildes Bayern 2010 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte"<br />

54<br />

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Kassel vom 22.11.2011<br />

55<br />

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Neubrandenburg vom 07.12.2011<br />

56<br />

Quelle: Alle absoluten Zahlen: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012,<br />

Prozentuale Steigerung: eigene Berechnung<br />

57<br />

Quelle: Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Vorstellung des<br />

Lagebildes Bayern 2010 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 1. Juni 2011 in<br />

München, S.7<br />

58<br />

Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz<br />

zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7.<br />

August 2012 in Nürnberg, S. 8<br />

59<br />

Quelle: Es handelt sich bei diesen Angaben nicht um die Anzahl der Delikte, sondern die Anzahl der<br />

geschädigten Polizeibeamte. "Seit diesem Jahr ist es aufgrund bundesweiter Vereinbarungen erstmals möglich,<br />

die Anzahl geschädigter Polizeibeamter/-beamtinnen zu den in der PKS ausgewiesenen Straftaten zu benennen:<br />

Im Jahr 2011 wurden 4.018 Polizeibeamte/-beamtinnen Opfer eines Widerstands und 1.947 wurden Opfer einer<br />

Körperverletzung, davon 1.129 zu einer vollendeten Körperverletzung." Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 des<br />

Landes Berlin, S. 14<br />

60<br />

Quelle aller Zahlen: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 16.06.2012, Prozentuale<br />

Senkung: eigene Berechnung<br />

61<br />

In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine Anfragen per Mail und<br />

per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />

62<br />

Quelle: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012<br />

63<br />

In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine Anfragen per Mail und<br />

per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />

64<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012, (Angaben: 2011:<br />

Einfache KV 62 Fälle, Gefährliche KV 27 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle; 2010: Einfache KV 61 Fälle,<br />

Gefährliche KV 35 Fälle, Versuchter Totschlag 3 Fälle, Versuchter Mord 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten<br />

Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte <strong>gegen</strong> das Leben<br />

handelt.<br />

65<br />

In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine diesbezüglichen<br />

Anfragen per Mail und per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />

66<br />

Aus NRW habe ich keine spezifischen Informationen bekommen, die in diese Tabelle passen, ich verweise auf<br />

Kapitel 5 auf Seite 18<br />

67<br />

Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />

Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11<br />

68<br />

Auch für das Saarland verweise ich auf Kapitel 5 auf Seite 18<br />

69<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012, Prozentuale Verminderung<br />

eigene Berechnung<br />

70<br />

In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine Anfragen per Mail und<br />

per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />

71<br />

Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012<br />

72<br />

Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der<br />

Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend<br />

daraus ablesbar.<br />

73<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012<br />

74<br />

Quelle: Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2011" des Bundesministerium des Innern, S. 26<br />

75<br />

Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />

Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, hier habe ich nur Beamte ausgewiesen, die im<br />

Aufgabenbereich Polizei arbeiten. Zusätzlich arbeiten 40.478 Arbeitnehmer in diesem Aufgabenbereich. Das ist


* S e i t e | 42<br />

zwar eine beträchtliche Anzahl, aber im Vergleich zu über 255.000 Beamten eine, die statistisch nicht so sehr<br />

ins Gewicht fällt. Dies zeigt wiederum, dass mein Ziel, ein grobes Bild durch die Nennung dieser Zahlen,<br />

durchaus erreicht wird, auch wenn die Zahlen untereinander von Bundesland zu Bundesland nicht zu 100%<br />

vergleichbar sind<br />

76<br />

Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stade vom 27.10.2011<br />

77<br />

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch und der<br />

Staatsanwaltschaft Stade vom 09.01.2012<br />

78<br />

Quelle: ebd.<br />

79<br />

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach vom 03.06.2011<br />

80<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012<br />

81<br />

Quelle: : Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer<br />

Pressekonferenz zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und<br />

–beamte" am 7. August 2012 in Nürnberg, S. 13<br />

82<br />

Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 93<br />

83<br />

Quelle: Brief des LKA Brandenburg vom 19.06.2012<br />

84<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012<br />

85<br />

Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />

Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18<br />

86<br />

Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012<br />

87<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012<br />

88<br />

Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 06.06.2011<br />

89<br />

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 30.05.2011<br />

90<br />

Quelle: Um den 25.11.2011 herum auf der Homepage von RTL-Radio Luxemburg, derzeit nur noch im Blog<br />

"Galerie der <strong>Gewalt</strong>"<br />

URL: http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2011/11/25/wadgassen-saarland-mit-holzlatte-auf-polizistenlosgegangen/<br />

91<br />

Quelle: "Richterin: "Bulle" ist nicht immer eine Beleidigung", Artikel in der Online-Ausgabe der Augsburger<br />

Allgemeinen vom 03.11.2011, URL: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Richterin-Bulle-ist-nichtimmer-eine-Beleidigung-id14068686.html<br />

92<br />

Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz<br />

zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7.<br />

August 2012 in Nürnberg, S. 8<br />

93<br />

Quelle: Brief des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 19.06.2012<br />

94<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012<br />

95<br />

Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />

Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11<br />

96<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 12.06.2012<br />

97<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Dresden vom 11.12.2011<br />

98<br />

Quelle: Pressemitteilung des Polizeireviers Stendal vom 01.06.2011<br />

99<br />

Quelle: "Rechtspflege - Staatsanwaltschaften", Fachserie 10, Reihe 2.6 des Statistischen Bundesamtes,<br />

Wiesbaden, 2012, S. 22<br />

100<br />

Quelle: "Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmasslichen Misshandlungen durch die Polizei in<br />

Deutschland", Amnesty International, 2010, S. 119<br />

101<br />

Quelle: ebd., S. 70<br />

102<br />

Singelnstein, Tobias, Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit<br />

Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte. In: Monatsschrift für<br />

Kriminologie und Strafrechtsreform 2003, S. 1ff.<br />

103<br />

Quelle: ebd., S. 20<br />

104<br />

Vgl. Singelnstein, S. 12<br />

105<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern von 2011<br />

106<br />

Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 14<br />

107<br />

Quelle: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012<br />

108<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen von 2011, Tabelle 01, S. 17<br />

109<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012<br />

110<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2011, Tabelle 01, S. 22<br />

111<br />

Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2012<br />

112<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Rheinland-Pfalz von 2010, Tabelle 01, S. 9<br />

113<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Saarlandes, Tabelle 01, S. 10<br />

114<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012, in dieser Zahl sind PVB nicht<br />

einzeln ausgewiesen<br />

115<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt, Jahrbuch 2011, Anlage7, S. 70<br />

116<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein, Tabelle 01<br />

117<br />

Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012.<br />

118<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S.55<br />

119<br />

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 08.08.2011<br />

120<br />

Quelle: Artikel in der Online-Ausgabe der Ostthüringer Zeitung (otz.de) vom 25.11.2011<br />

URL: http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Polizei-erschiesst-beissenden-Terrier-in-Gera-859130758<br />

121<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 06.07.12, Wert gerundet<br />

122<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

123<br />

Quelle: ebd., davon 800 Einsatzbeamte, Werte gerundet<br />

124<br />

Quelle: Mail des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 10.07.2012, Wert gerundet


* S e i t e | 43<br />

125<br />

Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus in der Mail vorhandenen Angaben über Gesamtzahl (33.000), Anzahl<br />

der Kriminalbeamte (5.000) sowie Anzahl der Angehörigen der Bereitschaftspolizei (5.000), alle Werte gerundet<br />

126<br />

Quelle: ebd.<br />

127<br />

Quelle: Telefonat mit der Pressestelle der Polizei Berlin vom 27.08.2012, Stand 30.04.2012<br />

128<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Brandenburg vom 02.07.2012, Stichtag 01.06.2012, Anzahl der<br />

Vollzugsbeamten und -beschäftigten<br />

129<br />

Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus der Angabe, dass rund 70% der Gesamtzahl zum Stichtag 1. Juni<br />

2012 schutzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, Wert anschließend gerundet<br />

130<br />

Quelle: ebd. Stichtag 01.01.2012<br />

131<br />

Quellen: :"Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des<br />

Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, Zahl Bremen Stadt (ohne<br />

Bremerhaven) Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012<br />

132<br />

Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012, Zahl ohne<br />

Bremerhaven. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat meine Anfrage nicht beantwortet.<br />

133<br />

Quelle: ebd., Zahl ohne Bremerhaven<br />

134<br />

Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabs der Polizei Hamburg vom 03.07.2012, Wert gerundet<br />

135<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

136<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

137<br />

Quelle: Schreiben des Hessischen Minis.teriums des Innern und für Sport vom 26.07.2012, Stichtag<br />

01.01.2012, ohne HMdIS und Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, ohne Anwärter<br />

138<br />

Quelle: ebd., gleiche Bedingungen<br />

139<br />

Quelle: ebd., gleiche Bedingungen<br />

140<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 02.07.2012, zum Zeitpunkt der Mail<br />

existierende Stellen im Polizeivollzugsdienst<br />

141<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

142<br />

Quelle: ebd., zum Zeitpunkt der Mail existierende Stellen<br />

143<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Niedersachsen vom 16.07.2012, Wert gerundet<br />

144<br />

Quelle: ebd., Stellen gemäß Haushaltsplan 2011, ab 2012 keine getrennte Erfassung mehr von Schutzpolizei<br />

und Kriminalpolizei<br />

145<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

146<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2012, Wert gerundet<br />

147<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

148<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

149<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012<br />

150<br />

Quelle: ebd., Stand 01.07.2012<br />

151<br />

Quelle: ebd., Stand 01.07.2012<br />

152<br />

Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />

Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen<br />

153<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen vom 04.07.2012, Stand 01.01.2012, einschließlich<br />

Landespolizeipräsidium, ohne Beamten auf Widerruf<br />

154<br />

Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt vom 02.07.2012, Stand 01.01.2012, Anzahl<br />

Polizeivollzugsbeamte<br />

155<br />

Quelle: ebd., Stand 01.01.2012<br />

156<br />

Quelle: ebd., persönliche Schätzung, der Originalsatz lautete: "Die Landesbereitschaftspolizei besteht aus<br />

drei Einsatzhundertschaften."<br />

157<br />

Quelle: Mail des Landespolizeiamtes von Schleswig-Holstein vom 02.07.2012, eigene Rechnung aus den<br />

Angaben "Bei der Landespolizei arbeiten 5.457 Schutzpolizeibeamte…, 1.137 Kriminalpolizeibeamte…, 142<br />

Verwaltungsbeamte…, sowie 345 Tarifangestellte"<br />

158<br />

Quelle: ebd.<br />

159<br />

Da es in Schleswig-Holstein so genannte Optionshundertschaften gibt, die nur bei Bedarf aus "normalen"<br />

Schutzpolizisten zusammengestellt werden, kann man diese Angabe nicht so einfach machen.<br />

160<br />

Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />

Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen<br />

161<br />

Quelle: Mail des Bundespolizeipräsidiums Potsdam vom 03.07.2012, 40.000 Beschäftigte bei der<br />

Bundespolizei insgesamt, davon ca. 33.000 Polizeivollzugsbeamte, Werte gerundet<br />

162<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

163<br />

Quelle: ebd., Wert gerundet<br />

164<br />

Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />

Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, hier habe ich nur Beamte ausgewiesen, die im<br />

Aufgabenbereich Polizei arbeiten. Zusätzlich arbeiten 40.478 Arbeitnehmer in diesem Aufgabenbereich. Das ist<br />

zwar eine beträchtliche Anzahl, aber im Vergleich zu über 255.000 Beamten eine, die statistisch nicht so sehr<br />

ins Gewicht fällt. Dies zeigt wiederum, dass mein Ziel, ein grobes Bild durch die Nennung dieser Zahlen,<br />

durchaus erreicht wird, auch wenn die Zahlen untereinander von Bundesland zu Bundesland nicht zu 100%<br />

vergleichbar sind<br />

165<br />

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 30.10.2011

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