Informationsbroschüre - Keine Gewalt gegen Polizisten eV
Informationsbroschüre - Keine Gewalt gegen Polizisten eV
Informationsbroschüre - Keine Gewalt gegen Polizisten eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
* S e i t e | 1<br />
<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />
Eine Übersicht in Zahlen
* S e i t e | 1<br />
Impressum<br />
V.i.S.d.P.<br />
Gerke Minrath-Grunwald<br />
Auf der Neide 3<br />
53424 Remagen<br />
Postadresse des Vereins:<br />
<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V.<br />
Postfach 13 12<br />
53403 Remagen<br />
2. unveränderte Auflage: 12/2012<br />
Das Urheberrecht an den in dieser Broschüre verwendeten Bildern liegt bei<br />
Gerke Minrath. Ausnahmen werden entsprechend gekennzeichnet. Eine<br />
Verwendung ohne Zustimmung ist grundsätzlich nicht gestattet.
* S e i t e | 2<br />
Inhalt<br />
Impressum ......................................................................................................... 1<br />
Inhalt ................................................................................................................. 2<br />
Zur Autorin ......................................................................................................... 4<br />
Eine Nacht im August ......................................................................................... 5<br />
Vorwort .............................................................................................................. 6<br />
Beispiel Baden-Württemberg .............................................................................. 8<br />
Winnenden: Sieben verletzte Polizeibeamte nach Schlägerei in einer Gaststätte ................................ 8<br />
Beispiel Bayern ................................................................................................... 9<br />
Regensburg: Zunehmende <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> auf Maidult 2011 ........................................... 9<br />
1 Wer ist überhaupt betroffen? ........................................................................ 10<br />
Beispiel Berlin .................................................................................................. 11<br />
Vier <strong>Polizisten</strong> in Friedrichshain verletzt .........................................................................11<br />
Ausschreitungen bei Demonstrationen in Kreuzberg .............................................................11<br />
Beispiel Brandenburg ....................................................................................... 12<br />
Massen: Polizeibeamte bei Verkehrskontrolle verletzt ...........................................................12<br />
2 Polizeiliche Kriminalstatistik ......................................................................... 12<br />
Beispiel Bremen ................................................................................................ 13<br />
Polizeibeamter erlitt schwere Kopfverletzungen..................................................................13<br />
Zwei verletzte Polizeibeamte nach Widerstandshandlung .......................................................14<br />
3 Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte gemäß §113 StGB ......................... 14<br />
Beispiel Hessen ................................................................................................ 17<br />
Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht ......................................................17<br />
Beispiel 8: Mecklenburg-Vorpommern .............................................................. 18<br />
Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt ...........................................18<br />
4 Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte ............................................. 18<br />
Beispiel Niedersachsen ..................................................................................... 22<br />
Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch Schusswaffengebrauch ab 22<br />
Beispiel Nordrhein-Westfalen ........................................................................... 23<br />
5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte ................................................................. 24<br />
Beispiel Rheinland-Pfalz ................................................................................... 25
* S e i t e | 3<br />
Speyer: Polizeibeamter verletzt ....................................................................................25<br />
Beispiel Saarland .............................................................................................. 25<br />
Wadgassen: Mit Holzlatte auf <strong>Polizisten</strong> losgegangen ...........................................................25<br />
6 Beleidigung von Polizeibeamten .................................................................... 25<br />
Beispiel Sachsen ............................................................................................... 27<br />
Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt .............................................27<br />
Beispiel Sachsen-Anhalt ................................................................................... 28<br />
Stendal: Nach Verfolgungsfahrt Polizeibeamter leicht verletzt ..................................................28<br />
7 Körperverletzung im Amt............................................................................... 29<br />
Beispiel Schleswig-Holstein .............................................................................. 33<br />
Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt .....................................................33<br />
Beispiel Thüringen ............................................................................................ 33<br />
Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt ......................................33<br />
8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland überhaupt?.................................... 33<br />
Beispiel Bundespolizei ...................................................................................... 36<br />
Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger Hauptbahnhof- Festnahme ........................36<br />
Anhang Endnoten: ............................................................................................ 40
* S e i t e | 4<br />
Zur Autorin<br />
Diese Informationsschrift wurde verfasst und zusammengestellt von Gerke<br />
Minrath, der Vorsitzenden des im September 2011 gegründeten<br />
eingetragenen und gemeinnützigen Vereins "<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />
e.V.". Der Verein ging hervor aus einem von Frau Minrath ins Leben<br />
gerufenem Internet-Projekt, das ebenfalls den Namen "<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong><br />
<strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong>" trug.<br />
Diese Broschüre dient in erster Linie der Darstellung des Problems der<br />
steigenden <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Da Frau Minrath als Autorin der<br />
Broschüre die Informationen dazu zusammen getragen hat, schreibt sie<br />
im Regelfall aus der Ich-Perspektive. Ist die wertvolle Arbeit des Vereins<br />
gemeint, so wird selbstverständlich das "wir" benutzt.<br />
An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Mitarbeitern und<br />
Mitarbeiterinnen diverser Innenbehörden, Landeskriminalämter,<br />
Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen sowie des Statistischen<br />
Bundesamtes bedanken, die mir beim Zusammentragen der Zahlen sehr<br />
geholfen haben und mir bei offenen Fragen geduldig Rede und Antwort<br />
gestanden haben.
* S e i t e | 5<br />
Eine Nacht im August 1<br />
Die Scheinwerfer des Streifenwagens tasten sich durch die Nacht.<br />
"Hier ist doch gar nichts", wundert sie sich.<br />
Ihr Kollege funkt noch einmal die Zentrale an: "Wo sollte noch einmal der<br />
Rempler sein?"<br />
"Auf dem Parkplatz bei der Nummer 22", lautet die Antwort.<br />
"Da sind wir doch. Man sieht aber auch nichts bei dieser miesen Beleuchtung."<br />
Die Polizistin stoppt den Wagen und zieht die Zündschlüssel ab. In diesem<br />
Moment sieht sie einen jungen Mann neben der Fahrertür.<br />
"Der sieht aber nett", dachte sie bei sich. "Und dem armen Kerl muss ich auch<br />
noch Geld abnehmen. Wer meldet denn heutzutage noch solche Unfälle?"<br />
"Dann wollen wir mal", sagt sie.<br />
Gleichzeitig greifen sie und ihr Kollege nach den Türgriffen und verlassen den<br />
Streifenwagen.<br />
Sie spürt die eine Klinge in ihrem Körper, bevor sie begreift, dass es der nette<br />
junge Mann ist, der ihr ein Jagdmesser in den Leib rammt. Wieder und wieder.<br />
Kalt und erbarmungslos. Sie weiß nicht einmal, ob sie schreit oder nicht.<br />
Auch ihr Kollege hat keine Chance. Es geht zu schnell, die Beleuchtung ist zu<br />
schlecht. Er kann gerade noch, während die Messerstiche auf ihn einprasseln,<br />
seine Dienstwaffe ziehen und schießen. Offenbar hat er getroffen, denn endlich<br />
hören die Stiche auf. Mit letzter Kraft setzt er einen Notruf an die Zentrale ab.<br />
Erna Meyer sitzt gemütlich vor ihrem Fernseher, als draußen Schüsse fallen. Sie<br />
springt auf. Vorsichtig geht sie zum Fenster, späht durch die Vorhänge. Viel ist<br />
nicht zu erkennen, auf dem schlecht beleuchteten Parkplatz. Ein Streifenwagen.<br />
Verlassen. Da hört sie ein Geräusch, das ihr eine Gänsehaut verursacht. Schnell<br />
kippt sie das Fenster. Jetzt hört sie deutlich eine Frau um Hilfe rufen, mit letzter<br />
Kraft. So viel Leiden und Panik in der Stimme. Mit zitternden Fingern wählt sie<br />
die 110.<br />
Dieses Bild werden die am Tatort eintreffenden Kollegen niemals vergessen. Drei<br />
Menschen in ihrem Blut.<br />
Obwohl er größte Lust hat, den Messerstecher eigenhändig zu erwürgen,<br />
beherrscht sich der Polizist, der die ersten Worte mit ihm wechselt.<br />
"Warst du allein?"<br />
"Fick dich", bekommt er zur Antwort.<br />
"Ob Du allein warst", brüllt der Polizist nun.<br />
Diesmal bekommt er seine Antwort: "Allein."<br />
Jetzt klärt er den Täter kühl über seine Rechte auf.<br />
Andere <strong>Polizisten</strong> sehen, dass ihre Kollegin in beängstigender Geschwindigkeit<br />
Blut verliert. Sie drücken die Wunden zu, mit aller Kraft, bis endlich die<br />
Rettungswagen eintreffen. Sie retten ihr damit das Leben.<br />
Der Täter wurde in Blase und Darm getroffen.<br />
Der Polizist wird am Tag nach dem Anschlag aus dem Koma geholt. Seine<br />
Kollegin und er sind beide über Tage nicht vernehmungsfähig, ebenso wie der<br />
Täter.<br />
Das geschah in Gelsenkirchen in der Nacht zum 9. August 2011. Im Februar<br />
2012 fand der Prozess <strong>gegen</strong> den Täter vor dem Essener Schwurgericht statt. Am
* S e i t e | 6<br />
6. März 2012 wurde er wegen einer Psychose als schuldunfähig eingestuft und in<br />
die Psychiatrie eingewiesen.<br />
Die beiden Polizeibeamten sind bis heute nicht wieder dienstfähig. Eine<br />
Besserung ist nicht absehbar.<br />
Bildquelle: Falk Jaquart / pixelio.de<br />
Vorwort<br />
Die Messerattacke von Gelsenkirchen war ein Extremfall. Ebenso wie der Mord an<br />
dem Augsburger <strong>Polizisten</strong> Mathias Vieth, der bundesweit für Aufsehen sorgte,<br />
oder der Hinterhalt, in den am 17. Januar 2010 zwei <strong>Polizisten</strong> in Mecklenburg-<br />
Vorpommern gerieten. Nach einem fingierten Notruf wurde ihr Streifenwagen am<br />
vermeintlichen Einsatzort mit Molotow-Cocktails beworfen.<br />
Die Hintergründe dieser Extremfälle sind ein Verbrechen (Mathias Vieth), eine<br />
Psychose (Gelsenkirchen) und vielleicht politisch motivierte Kriminalität<br />
(Mecklenburg-Vorpommern).<br />
Derzeit streiten sich die Gelehrten noch, ob die <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte nun<br />
steigt oder nicht. "Grundsätzlich sinkt die Gesamtgewalt, die der Polizei in<br />
Deutschland ent<strong>gegen</strong>gebracht wird. Für die Behauptung, dass diese <strong>Gewalt</strong><br />
steigt oder schlimmer wird, gibt es keine empirischen Grundlagen", sagte bspw.<br />
der Hamburger Kriminologe Rafael Behr in einem Interview mit dem<br />
österreichischen Standard 2 . Allerdings hat Herr Behr einen ungleich engeren<br />
<strong>Gewalt</strong>begriff als <strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V. So betrachtet er verbale
* S e i t e | 7<br />
<strong>Gewalt</strong> nicht als <strong>Gewalt</strong>… was erklärt, warum seine Feststellungen nicht immer<br />
sensibel formuliert sind und vielen Polizeibeamten, die Tag für Tag ihren Dienst<br />
am Bürger ableisten, Schaum vor den Mund treiben.<br />
Polizeibeamte, die ihren Dienst auf der Straße verrichten, erzählen hin<strong>gegen</strong> von<br />
steigender Aggression und sinkendem Respekt.<br />
Unstrittig ist, dass es <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte gibt. Eine Studie des<br />
Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachen 3 machte einen Anfang, den<br />
Eindruck der Polizeibeamten, dass die <strong>Gewalt</strong>bereitschaft <strong>gegen</strong> sie ansteigt, in<br />
Zahlen zu fassen. Die Politik hat nun nachgezogen. Seit 2011 wurde die<br />
Erhebung von <strong>Gewalt</strong>akten <strong>gegen</strong> Polizeibeamte bundesweit vereinheitlicht, um<br />
eine Vergleichbarkeit der Zahlen herzustellen. Da in 2011 das erste Mal<br />
bundesweit die gleiche Systematik angewandt wurde, werden vor 2013 keine<br />
Zahlen vorliegen, aus denen sich bundesweite Trends ablesen lassen.<br />
Allerdings führen die Bundesländer selbst Statistiken, die durchaus über die<br />
Jahre vergleichbar sind und kommen zu Aussagen, mit denen Rafael Behr<br />
widerlegt wird.<br />
Der Freistaat Bayern erstellt, wie einige andere Bundesländer auch, seit 2010<br />
jährlich ein Lagebild über <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Bei der Vorstellung des<br />
Lagebildes für 2011 stellte Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister,<br />
fest: "Leider sehen sich unsere Polizeibeamtinnen und -beamten immer häufiger<br />
Angriffen gewaltbereiter Personen ausgesetzt. Das ist schon… 2010… sehr<br />
deutlich geworden. Und dieser Trend setzt sich verstärkt fort." 4<br />
"Auch wenn mit dem zweiten Landeslagebild noch kein Langzeitvergleich möglich<br />
ist, müssen wir doch eine deutliche Steigerung der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> unsere<br />
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Vergleich zu 2010 feststellen." 5<br />
"2011 ereigneten sich im Freistaat 6.909 Fälle, in denen <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong><br />
Polizeibeamtinnen und -beamte verübt wurde. Dies ist im Vergleich zu den 6.278<br />
Fällen im Jahr 2010 eine Steigerung um 10%." 6<br />
"14.645 Polizeibeamtinnen und –beamte waren 2011 von physischer und<br />
psychischer <strong>Gewalt</strong> betroffen. Sie wurden beleidigt, bespuckt, bedroht,<br />
geschlagen oder getreten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von<br />
13,4%." 7<br />
Auch im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz wird seit 2010 ein jährliches Lagebild<br />
erstellt. Dort heißt es: "Durchschnittlich kommt es jeden Monat zu 93 Vorfällen,<br />
bei denen <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte ausgeübt wird, dies ist eine Steigerung<br />
um 10 Fälle pro Monat im Vergleich zum Jahr 2010." 8<br />
Im Rahmen unserer Vereinsarbeit erreichen uns oft Anfragen zu der Thematik.<br />
Manchmal fragen uns angehende <strong>Polizisten</strong> nach Material, manchmal Schüler.<br />
Vor einigen Wochen erreichte mich die E-Mail einer Auszubildenden einer<br />
Justizbehörde, die ein Referat über das Thema halten sollte. Sie suchte nach<br />
einer Übersicht, in der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte bundesweit nach Ländern<br />
aufgelistet und erfasst wird.<br />
Eine solche Übersicht gibt es nicht. Also kam mir die Idee, dass ich doch "mal<br />
eben" eine mache.<br />
Mir war schon klar, dass das eine komplizierte Sache sein würde, weil Polizei<br />
Ländersache ist und somit jedes Bundesland andere Prioritäten setzen würde –<br />
aber dass es so schwierig werden würde, das hat mich dann doch überrascht.
* S e i t e | 8<br />
Letztlich habe ich es trotz hartnäckiger Versuche nicht geschafft, alle Zahlen<br />
zusammenzutragen, die ich gern in der Übersicht gesehen hätte.<br />
Liebe Leser, bitte beachten Sie die Hinweise in den Endnoten zu den einzelnen<br />
Zahlen – so einfach, wie diese Tabellen auf den ersten Blick aussehen, sind sie<br />
nämlich nicht.<br />
Bildquelle: Michael Hirschka / pixelio.de<br />
Beispiel Baden-Württemberg<br />
Winnenden: Sieben verletzte Polizeibeamte nach Schlägerei in einer Gaststätte<br />
Am Dienstag, 01.11.2011, <strong>gegen</strong> 01.45 Uhr,<br />
ereignete sich in Winnenden, in einer<br />
Gaststätte am Kronenplatz eine körperliche<br />
Auseinandersetzung unter Gästen, bei der ein<br />
Gast schwer verletzt wurde. Das Polizeirevier<br />
Winnenden fuhr daraufhin mit drei<br />
Streifenwagenbesatzungen vor Ort. Nachdem<br />
der Täter der Körperverletzung festgenommen<br />
wurde, entwickelte sich aus Reihen weiterer<br />
Besucher der Gaststätte eine aggressive<br />
Haltung <strong>gegen</strong>über der Polizei, an der sich<br />
auch die Wirtin aktiv beteiligte. Die<br />
eingesetzten Beamten wurden mit Schlägen<br />
angegriffen. Die Angriffe auf die<br />
Polizeibeamten verlagerten sich auf die Straße<br />
vor der Gaststätte. Ein Polizeibeamter erhielt<br />
einen so massiven Faustschlag auf die Schläfe,<br />
dass er vorübergehend das Bewusstsein verlor.<br />
In der Folge beteiligten sich weitere<br />
umstehende Personen am Angriff <strong>gegen</strong> die<br />
Polizei. Letztlich wurden die eingesetzten<br />
Beamten von einer äußerst aggressiven<br />
Menschenmenge aus etwa 20 – 30 Personen<br />
attackiert. Nur durch weitere Unterstützung<br />
sämtlicher im Rems-Murr-Kreis verfügbarer<br />
Kräfte gelang es, die Angreifer abzudrängen<br />
und vier festgenommene Personen zum<br />
Polizeirevier Winnenden zu verbringen. Zur<br />
Abwehr der Angreifer musste Pfefferspray und<br />
Schlagstock eingesetzt werden. Weisungen<br />
und Anordnungen der Polizeibeamten wurden<br />
missachtet.
* S e i t e | 9<br />
Das DRK war zur Versorgung der Verletzten<br />
mit drei Rettungswagen und einem Notarzt vor<br />
Ort.<br />
Während der anschließend durchgeführten<br />
Ermittlungsmaßnahmen versammelten sich ca.<br />
20 Personen vor dem Polizeirevier Winnenden.<br />
Aus dieser Gruppe heraus wurden weitere<br />
Beleidigungen <strong>gegen</strong> Polizeibeamte getätigt.<br />
Gegen die vier vorläufig festgenommenen<br />
Personen, sowie weitere namentlich<br />
feststehende Beteiligte wurden<br />
Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher<br />
Körperverletzung, Widerstand <strong>gegen</strong><br />
Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und<br />
Beleidigung eingeleitet. Nach Beendigung der<br />
polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen wurden<br />
die vier Festgenommenen im Lauf des Tages<br />
wieder auf freien Fuß gesetzt.<br />
Bei den Angriffen wurden ein Polizeibeamter<br />
schwer verletzt und sechs weitere<br />
Polizeibeamte leicht verletzt. Der schwer<br />
verletzte Beamte musste stationär in einem<br />
Krankenhaus aufgenommen werden. Des<br />
Weiteren machen sechs Gaststättenbesucher<br />
leichte Verletzungen geltend.<br />
Die Ermittlungen wurden noch in der Nacht<br />
von der Kriminalpolizei übernommen. 9<br />
Beispiel Bayern<br />
Regensburg: Zunehmende <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> auf Maidult 2011<br />
Die zuständige Polizeiinspektion Regensburg 2<br />
ist mit dem Verlauf der Maidult 2011<br />
insgesamt zufrieden.<br />
Zwei Problembereiche werden allerdings mit<br />
Besorgnis beobachtet: zum einen nimmt die<br />
Zahl betrunkener Kinder und Jugendlicher<br />
offensichtlich zu, zum anderen werden die<br />
einschreitenden Polizeibeamten selbst<br />
vermehrt Opfer verbaler und körperlicher<br />
Attacken.<br />
…<br />
In 6 Fällen (Vorjahr nur 1) waren die<br />
Polizeibeamten selbst Ziel von Straftaten. Drei<br />
erheblich betrunkene Männer im Alter von 26<br />
bis 32 Jahre wurden jeweils <strong>gegen</strong> Dultende<br />
aggressiv und sollten durch die Beamten zur<br />
Verhinderung einer weiteren Eskalation in<br />
Gewahrsam genommen werden. Einer hatte<br />
zuvor auf seine Freundin einschlagen wollen,<br />
ein anderer war auf seine eigenen Freunde<br />
losgegangen. Alle wehrten sich massiv <strong>gegen</strong><br />
das polizeiliche Einschreiten und schlugen<br />
zum Teil um sich. Ein 18-jähriger war bereits<br />
mehrfach negativ auffällig geworden und mit<br />
Provokationen in Erscheinung getreten. Einen<br />
Platzverweis von der Dult befolgte er jedoch<br />
nicht. Gegen die anschließende Festnahme<br />
wehrte er sich mit aller Kraft und biss sogar<br />
einen Beamten in die Hand. Ein weiterer<br />
Polizeibeamter wurde durch Tritte verletzt. Die<br />
Verletzten konnten ihren Dienst jedoch<br />
fortsetzen.<br />
Außerdem waren 2 Fälle von ganz massiver<br />
Beleidigung <strong>gegen</strong> eingesetzte Beamte zu<br />
verzeichnen. Hierbei tat sich ein 15-jähriger<br />
besonders negativ hervor, der im Rahmen einer<br />
ärztlichen Behandlung Sanitäter und Beamte<br />
mit derben Schimpfworten und als pädophil<br />
betitelte.<br />
…<br />
Zusammenfassend kann die Maidult als<br />
ereignisreich umschrieben werden:<br />
Die Anzahl der <strong>Gewalt</strong>- und Eigentumsdelikte<br />
blieb überschaubar.<br />
Allerdings gibt der Alkoholmissbrauch gerade<br />
unter Minderjährigen und die zunehmende<br />
<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte Anlass zur Sorge.<br />
Trotzdem zieht die Polizeiinspektion<br />
Regensburg 2 insgesamt ein positives Resümee<br />
und ist mit den eigenen Einsatzplanungen und<br />
dem Verlauf zufrieden. 10
* S e i t e | 10<br />
1 Wer ist überhaupt betroffen?<br />
Das erste, was ich gelernt habe, seit ich mich mit der Problematik der "<strong>Gewalt</strong><br />
<strong>gegen</strong> Polizeibeamte" befasse, ist, dass Eskalationen auf Demonstrationen zwar<br />
medial am meisten auffallen, aber im Endeffekt nur einen kleinen Teil des<br />
Problems darstellen.<br />
Studien 11 haben ergeben, dass die ganz überwiegende Mehrheit von ihnen im<br />
täglichen Streifendienst Opfer von <strong>Gewalt</strong> wird. Kriminalpolizisten werden selten<br />
Opfer von <strong>Gewalt</strong>.<br />
Exemplarisch dazu eine Tabelle, die die Situation in Rheinland-Pfalz deutlich<br />
macht. Man erkennt, dass im Jahr 2011 insgesamt 1.785 Polizeibeamte aus dem<br />
Streifendienst Opfer von <strong>Gewalt</strong> wurden. Hin<strong>gegen</strong> traf es "nur" 75 Polizeibeamte<br />
aus geschlossenen Einheiten; das sind jene <strong>Polizisten</strong>, die bei Demonstrationen<br />
und Fußballspielen antreten.<br />
In anderen Bundesländern sind die Relationen vergleichbar.<br />
Funktionsbereich<br />
Geschädigte<br />
Polizeivollzugsbeamte<br />
2010 2011<br />
Streifendienst 1.585 1.785<br />
Ermittlungsdienst / Kriminalpolizei 72 64<br />
Einsatzeinheit / geschlossene Einheit 59 75<br />
Sonstige 15 20<br />
Quelle: Lagebild Rheinland-Pfalz 12<br />
Ebenfalls ist aus dieser Tabelle ablesbar, dass in<br />
2011 mehr Polizeibeamte <strong>Gewalt</strong>opfer wurden als<br />
in 2010.<br />
Rheinland-Pfalz hatte zum 1. Juli 2012 insgesamt<br />
9.353 Polizeibeamte, davon 7.569 bei der<br />
Schutzpolizei. Die Schutzpolizei teilt sich auf in den<br />
Streifendienst und die Bereitschaftspolizei<br />
(Einsatzeinheiten). 1.458 aller Schutzpolizisten<br />
verrichten Dienst in geschlossenen Einheiten. 13<br />
Im letzten Kapitel (S. 33) dieser Broschüre<br />
befindet sich eine bundesweite Übersicht über die<br />
Anzahl aller Polizeibeamten in Deutschland.
* S e i t e | 11<br />
Beispiel Berlin<br />
Vier <strong>Polizisten</strong> in Friedrichshain verletzt<br />
Mehrere <strong>Polizisten</strong> wurden vergangene Nacht<br />
in Friedrichshain von Unbekannten verletzt.<br />
Aufgrund mehrerer in Brand gesetzter<br />
Müllcontainer und Miettoiletten wurden<br />
Polizeibeamte einer Einsatzhundertschaft<br />
<strong>gegen</strong> 2 Uhr in die Rigaer Straße alarmiert. Die<br />
dort brennenden Gegenstände löschten sie mit<br />
Handfeuerlöschern. Dabei trafen die Beamten<br />
immer wieder auf kleinere Gruppen schwarz<br />
gekleideter und zum Teil vermummter<br />
Personen, die sich sofort in angrenzende<br />
Häuser zurückzogen. Aus einem der Häuser<br />
sprühten Unbekannte <strong>gegen</strong> 3 Uhr 30<br />
Pfefferspray <strong>gegen</strong> die Beamten. Dabei erlitten<br />
vier <strong>Polizisten</strong> Reizungen an den Augen und<br />
Atemwegen. Anschließend warfen die<br />
Unbekannten Feuerwerkskörper auf die<br />
<strong>Polizisten</strong>. Glücklicherweise wurde dadurch<br />
niemand verletzt. Nachdem weitere <strong>Polizisten</strong><br />
hinzugezogen worden waren, kam es zu keinen<br />
weiteren Störungen. Die Beamten leiteten<br />
Strafermittlungsverfahren wegen gefährlicher<br />
Körperverletzung und Widerstandes <strong>gegen</strong><br />
Vollstreckungsbeamte ein. 14<br />
Berlin erlebt als Hauptstadt sehr viele Demonstrationen. Deswegen folgt nun ein<br />
weiteres Beispiel aus Berlin.<br />
Ausschreitungen bei Demonstrationen in Kreuzberg<br />
Auch an diesem Wochenende betreute die<br />
Berliner Polizei zahlreiche Kundgebungen und<br />
Demonstrationen. Während die Mehrheit der<br />
angemeldeten Veranstaltungen völlig friedlich<br />
und störungsfrei verlief, kam es in den späten<br />
Abendstunden zu gewaltsamen<br />
Ausschreitungen durch linksextreme Gruppen<br />
im Bereich Kreuzberg.<br />
…<br />
Das seit längerer Zeit in Szenemedien<br />
angekündigte und bundesweit beworbene<br />
aktionsbetonte Gedenken an einen 2001 im<br />
italienischen Genua erschossenen<br />
Globalisierungsgegner erfuhr die polizeilich<br />
erwartete Resonanz. Gegen 22 Uhr hielten sich<br />
im Bereich des Görlitzer Parks und des<br />
Lausitzer Platzes mehrere hundert Personen<br />
der linksextremen Szene auf, die auf ein Signal<br />
hin mit angelegter Vermummung und ein<br />
Fronttransparent nutzend als Aufzug in<br />
Richtung Eisenbahnstraße zogen. Als sich<br />
Einsatzkräfte der Polizei der unfriedlichen<br />
Menge näherten, um eine Begleitung der<br />
bewusst ohne Versammlungsanmeldung<br />
laufenden Personen zu gewährleisten,<br />
wurden sie massiv mit Steinen, Flaschen<br />
und Feuerwerkskörpern attackiert.<br />
In den folgenden Einsatzphasen gelang es den<br />
Polizistinnen und <strong>Polizisten</strong>, geplante<br />
<strong>Gewalt</strong>tätigkeiten an den variablen<br />
Bildquelle: Fionn Große / pixelio.de<br />
Treffpunkten und Sammelstellen linksextremer<br />
<strong>Gewalt</strong>täter rund um den Heinrich- und<br />
Mariannenplatz mit gezielter Durchmischung<br />
und beweissicheren Festnahmen<br />
einzudämmen. Trotz immer wieder neu<br />
ansetzender <strong>Gewalt</strong>wellen mit Stein- und<br />
Flaschenwürfen auf die Beamtinnen und<br />
Beamten folgten die angegriffenen<br />
Einsatzkräfte den erkannten Rädelsführern<br />
und ihren Mittätern, setzten Platzverweise<br />
durch und verhinderten größere<br />
Sachbeschädigungen an Baustellen,<br />
Häusern und geparkten Fahrzeugen.<br />
Die Berliner Feuerwehr musste <strong>gegen</strong> 0 Uhr 30<br />
brennende Müllcontainer und Gerümpel auf<br />
einem benachbarten Gelände eines<br />
Szeneobjekts in der Köpenicker Straße<br />
löschen. Die Löscharbeiten sichernde
* S e i t e | 12<br />
Polizeibeamte wurden währenddessen aus<br />
der Dunkelheit mit Steinen beworfen.<br />
Im Bereich des südlichen Mariannenplatzes<br />
wurden <strong>Polizisten</strong> <strong>gegen</strong> Mitternacht mit<br />
einem Brandsatz beworfen, blieben jedoch<br />
unverletzt. Nahe einer Wagenburg am<br />
Bethaniendamm kam es zu einem gezielten<br />
mutmaßlichen Zwillenbeschuss mit<br />
Hartgeschossen, der zwar die anvisierten<br />
Beamten verfehlte, jedoch erhebliche<br />
Schäden und Zerstörungen an schützenden<br />
Einsatzfahrzeugen hinterließ.<br />
Insgesamt 34 der eingesetzten 500<br />
Polizistinnen und <strong>Polizisten</strong> wurden durch<br />
<strong>Gewalt</strong>täter verletzt, darunter sind auch<br />
erlittene Knalltraumata.<br />
Im Zuge des Einsatzes nahmen die Beamten 33<br />
Personen fest, von denen 25 in das<br />
Zentralgewahrsam eingeliefert und nach<br />
erfolgten kriminalpolizeilichen Maßnahmen<br />
entlassen wurden. Die Ermittlungen zu den<br />
insgesamt 37 eingeleiteten Verfahren wegen<br />
Landfriedensbruchs, gefährlicher<br />
Körperverletzung, Widerstands <strong>gegen</strong><br />
Vollstreckungsbeamte und Verstoßes <strong>gegen</strong><br />
das Sprengstoffgesetz dauern an. Ein<br />
festgenommener 20-jähriger Tatverdächtiger,<br />
dem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen<br />
wird, wird heute einem Bereitschaftsrichter<br />
zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt. 15<br />
Beispiel Brandenburg<br />
Massen: Polizeibeamte bei Verkehrskontrolle verletzt<br />
Am Morgen des 04.12.2011 wurden<br />
Polizeibeamte <strong>gegen</strong> 02:45 Uhr bei einer<br />
Verkehrskontrolle an der Massener<br />
Nobelstraße angegriffen und verletzt. Der unter<br />
Alkoholeinfluss stehende Fahrer eines IVECO-<br />
Kleintransporters und sein Beifahrer waren<br />
bereits zu Beginn der Kontrolle aus dem Auto<br />
gestiegen und hatten einen massiven Angriff<br />
auf die <strong>Polizisten</strong> gestartet, bei dem beide<br />
Beamte leicht verletzt wurden. Nach<br />
Beendigung des Angriffs wurden durch die<br />
beiden Polizeibeamten Atemalkoholkontrollen<br />
durchgeführt, die bei dem 23-jährigen Fahrer<br />
einen Wert von 1,49 Promille und bei dem 27-<br />
jährigen Beifahrer, der einen der beiden<br />
Beamten angegriffen hatte, einen Wert von<br />
2,37 Promille ergaben. Da der Fahrer des<br />
Kleintransporters überdies noch nicht einmal<br />
im Besitz eines Führerscheins war, wurden<br />
insgesamt5 Ermittlungsverfahren eingeleitet.<br />
Gegen den Fahrer wird nun wegen der<br />
Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Führerschein<br />
und Widerstand <strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte<br />
ermittelt. Den Beifahrer erwartet ein<br />
Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands<br />
und wegen Körperverletzung. 16<br />
Bildquelle: Polizei Bayern<br />
2 Polizeiliche Kriminalstatistik<br />
Die in dieser Broschüre aufgeführten Zahlen sind Auszüge aus den Polizeilichen<br />
Kriminalstatistiken (PKS) der Länder und des Bundes. Bei der Betrachtung dieser<br />
Zahlen ist grundsätzlich zu beachten, dass es sich um eine so genannte<br />
"Ausgangsstatistik" handelt. Das heißt, sie zählt die Fälle, die im jeweiligen Jahr<br />
nach Bearbeitung durch die Polizei an die Strafverfolgungsbehörden abgeben<br />
werden. Sie berücksichtigt nicht die Tatzeit. Es kann also ein Delikt im Dezember
* S e i t e | 13<br />
2010 stattgefunden haben, aber in die PKS 2011 einfließen, weil der Fall erst im<br />
Januar 2011 so weit bearbeitet war, dass er an die Staatsanwaltschaft<br />
abgegeben werden konnte. Auch ist der Ausgang eines Verfahrens nicht erfasst.<br />
Sollte also ein Verfahren eingestellt werden, weil bspw. eine Anzeige<br />
unberechtigt war, so findet dies keinen Niederschlag in der Statistik.<br />
Die PKS ist also lediglich eine statistische Zusammenstellung strafrechtlich<br />
relevanter Inhalte, aber sie bildet nicht die tatsächliche Kriminalitäts- und<br />
Lebenswirklichkeit ab.<br />
Da wir aber nun mal auf irgendeine Statistik zurückgreifen müssen, wenn wir<br />
Zahlen haben wollen, ist die Polizeiliche Kriminalstatistik immer noch die beste<br />
Wahl.<br />
Zudem werden die Zahlen, die ich abgefragt habe, nicht in jedem Bundesland in<br />
der gleichen Behörde geführt. Irgendwann habe ich auch auf Anfragen bei<br />
bestimmten Behörden verzichtet, um die Broschüre zeitnah fertig zu stellen.<br />
Beispiel Bremen<br />
Polizeibeamter erlitt schwere Kopfverletzungen<br />
Zwei Polizeibeamte im Alter von 38 und 56<br />
Jahren wurden Samstagnacht bei einer<br />
Personenkontrolle unvermittelt von einer<br />
sechsköpfigen Gruppe massiv angegriffen. Es<br />
gelang der extrem aggressiv agierenden<br />
Gruppe, den 38-Jährigen zu Boden zu bringen.<br />
Anschließend wurde er mit Füßen <strong>gegen</strong> Kopf<br />
und Oberkörper getreten. Auch der Ältere<br />
wurde massiv angegriffen und erlitt bei den<br />
Attacken Verletzungen. Der 38-Jährige wurde<br />
mit schweren Kopfverletzungen in ein<br />
Krankenhaus eingeliefert.<br />
Die Beamten des zivilen Einsatzdienstes<br />
wurden von der Gruppe, bestehend aus vier<br />
Männern und zwei Frauen, zunächst<br />
angepöbelt. Unter anderem wurde vor den<br />
Beamten ausgespuckt. Als diese daraufhin eine<br />
Personenkontrolle durchführen wollten und<br />
sich durch ihre Dienstausweise legitimierten,<br />
reagierte die Gruppe unmittelbar aggressiv.<br />
Zwei Männer griffen den jüngeren Beamten an<br />
und brachten ihn zu Boden. Dort traten sie mit<br />
großer Wucht <strong>gegen</strong> seinen Kopf und seinen<br />
Oberkörper. Der zweite Beamte wurde parallel<br />
ebenfalls durch Schläge attackiert und von den<br />
beiden Frauen daran gehindert, seinem<br />
Kollegen zu Hilfe zu kommen. Nach dieser<br />
<strong>Gewalt</strong>eskalation ergriff die Gruppe<br />
geschlossen die Flucht. Mit<br />
Unterstützungskräften konnten ein 23 Jahre<br />
alter Tatbeteiligter und die beiden Frauen im<br />
Alter von 22 und 25 Jahren in einer Wohnung<br />
vorläufig festgenommen werden. Auch dort<br />
kam es zu weiteren Widerstandshandlungen,<br />
an denen sich auch Familienangehörige<br />
beteiligten. Die beiden Beamten wurden zur<br />
ärztlichen Versorgung ihrer Verletzungen in<br />
ein Krankenhaus eingeliefert.<br />
Bildquelle: s.media/pixelio.de<br />
Der 38-jährige verblieb dort stationär. Die<br />
weiteren Tatverdächtigen, drei Männer im<br />
Alter von 19 bis 25 Jahren, sind durch<br />
intensive Ermittlungen inzwischen namentlich<br />
bekannt, jedoch noch nicht angetroffen<br />
worden. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss<br />
aller polizeilichen Maßnahmen entlassen.<br />
Gegen alle Beteiligten wird wegen<br />
Gefährlicher Körperverletzung ermittelt. 17
* S e i t e | 14<br />
Beispiel Hamburg<br />
Zwei verletzte Polizeibeamte nach Widerstandshandlung<br />
Beamte des Polizeikommissariates 31 haben<br />
einen 31-jährigen Spanier nach einem tätlichen<br />
Streit mit seiner Ehefrau (31) vorläufig<br />
festgenommen. Der Spanier leistete bei seiner<br />
Festnahme erheblichen Widerstand.<br />
Die Polizeibeamten fuhren in die<br />
Hasselbrookstraße, da eine Frau nach einem<br />
Ehestreit um Hilfe geschrien haben sollte. Die<br />
31-jährige Geschädigte teilte den Beamten mit,<br />
dass ihr Ehemann mit ihrem Sohn (3) nach<br />
dem Ehestreit aus dem Haus geflüchtet sei.<br />
Zivilfahnder entdeckten den Flüchtigen mit<br />
dem Kleinkind auf dem Arm in der<br />
Wandsbeker Chaussee. Er saß mit seinem<br />
Sohn auf der Fensterbank eines Geschäfts. Als<br />
ein Taxi vorbeifuhr, sprang der Mann plötzlich<br />
auf und fing an, unaufhaltsam zu schreien. Der<br />
Junge bekam Angst und weinte. Die Beamten<br />
versuchten dem 31-Jährigen das Kind aus dem<br />
Arm zu nehmen. Da<strong>gegen</strong> wehrte sich der 31-<br />
Jährige massiv. Plötzlich beugte sich der 31-<br />
Jährige nach vorne und versuchte, dem Kind<br />
ins Gesicht zu beißen. Mit einem gezielten<br />
Faustschlag ins Gesicht versuchte der<br />
Polizeibeamte, dies zu verhindern. In diesem<br />
Moment ergriff eine Beamtin den Jungen und<br />
brachte ihn in Sicherheit. Da der 31-Jährige<br />
erneut versuchte, an sein Kind zu kommen,<br />
wurde er von den Beamten zu Boden gebracht<br />
und vorläufig festgenommen. Dabei leistete<br />
der Beschuldigte enormen Widerstand, indem<br />
er um sich schlug und trat. Die Beamten legten<br />
ihm Hand-und Fußfesseln an. Ein Beamter<br />
brach sich bei den Widerstandshandlungen<br />
einen Finger, ein weiterer Beamter zog sich<br />
eine leichte Handverletzung zu. Der<br />
Beschuldigte erlitt Schürfwunden im Gesicht.<br />
Der 31-Jährige wurde einem Amtsarzt<br />
vorgeführt und anschließend in die<br />
psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses<br />
eingeliefert.<br />
Der Junge ist wieder bei seiner Mutter. 18<br />
3 Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte gemäß<br />
§113 StGB 19<br />
Obwohl "Widerstand" ein umgangssprachlich positiv besetztes Wort geworden ist,<br />
handelt es sich bei diesem Delikt ganz klar um <strong>Gewalt</strong>. Werfen wir einen Blick in<br />
den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches:<br />
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de<br />
(1) Wer einem Amtsträger… , der zur Vollstreckung von Gesetzen,<br />
Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen<br />
berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit <strong>Gewalt</strong><br />
oder durch Drohung mit <strong>Gewalt</strong> Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich<br />
angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.<br />
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn<br />
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,<br />
oder<br />
2. der Täter durch eine <strong>Gewalt</strong>tätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer<br />
schweren Gesundheitsschädigung bringt.<br />
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.<br />
Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
* S e i t e | 15<br />
Bei den ausgewiesenen Zahlen zu den Widerstandsdelikten ist folgendes zu<br />
beachten: Findet gleichzeitig mit dem Widerstand ein "schlimmeres Delikt" (mit<br />
höherer Strafandrohung) statt, so wird nur das "schlimmere" Delikt erfasst. Wird<br />
also ein Polizeibeamter bei einer Widerstandshandlung verletzt, so findet er sich<br />
in der Statistik der Körperverletzungsdelikte wieder und nicht mehr in der der<br />
Widerstandsdelikte.<br />
Durch die bundesweite Neuregelung der Erfassung der <strong>Gewalt</strong>delikte <strong>gegen</strong><br />
Polizeibeamte wurde diese Regel in 2011 in vielen Bundesländern sauberer<br />
befolgt als zuvor. Das erklärt den vordergründigen Rückgang der<br />
Widerstandsdelikte in vielen Bundesländern und bedeutet leider nicht<br />
automatisch, dass die <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte sinkt. Dennoch denke ich, gibt<br />
die Tabelle einen gewissen Überblick.<br />
Ein realistisches Bild erhält man zudem, indem man die Widerstandsdelikte mit<br />
den Körperverletzungsdelikten <strong>gegen</strong> Polizeibeamte addiert.
* S e i t e | 16<br />
Bundesland<br />
betroffene Polizeibeamte<br />
Baden-<br />
Württemberg 20<br />
Widerstandsdelikte<br />
2010<br />
Fallzahl<br />
betroffene Polizeibeamte<br />
Widerstandsdelikte<br />
2011<br />
Fallzahl<br />
1.406 n.e. 21 1.415 2.676<br />
Bayern 1.524 22 k.A. 23 1.491 24 3.421 25<br />
Berlin 26 2.529 n.e. 2.130 4.018<br />
Brandenburg 27 431 n.e. 352 555<br />
Bremen 362 28 n.e. 366 29 747 30<br />
Hamburg 31 922 n.e. 941 1.400<br />
Hessen 1.218 32 n.e. 1.246 33 2.321 34<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern 35<br />
429 n.e. 409 k.A.<br />
Niedersachsen 2.010 36 n.e. 2.189 37 4.436 38<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen 39<br />
Rheinland-<br />
Pfalz 40<br />
5.667 n.e. 5.695 k.A.<br />
845 n.e. 945 k.A.<br />
Saarland 41 388 n.e. 372 k.A.<br />
Sachsen 42 903 n.e. 945 1.802<br />
Sachsen-<br />
Anhalt 43<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Thüringen 47<br />
n.e. n.e. n.e. n.e.<br />
1.064 44 n.e. 1.036 45 1.959 46<br />
122<br />
(2. Halbjahr)<br />
253<br />
(2. Halbjahr)<br />
464 1.021<br />
Bundespolizei 48 n.e. n.e. 534 1.014<br />
Bundesweit 49 21.498 n.e. 21.257 35.636 50
* S e i t e | 17<br />
Da Polizeibeamte in der Regel zu zweit oder noch mehreren unterwegs sind,<br />
betrifft ein Widerstandsdelikt häufig mehr als einen Beamten. Deswegen habe ich<br />
die beiden Zahlen getrennt ausgewiesen.<br />
In einigen Bundesländern haben sich von 2010 nach 2011 die statistischen<br />
Erfassungsgrundlagen verändert, also sind die Zahlen nicht unbedingt über die<br />
Zeit vergleichbar. Deswegen habe ich auf eine Berechnung der<br />
Veränderungsraten bewusst verzichtet.<br />
Da allerdings bspw. Rheinland-Pfalz seit 2010 ein entsprechendes Lagebild<br />
erstellt und damit über beide Jahre auf der gleichen Erfassungsbasis operiert, ist<br />
hier eine Veränderung berechenbar:<br />
Rheinland-Pfalz weist eine Steigerung der Widerstandsdelikte von 2010 nach<br />
2011 von 11,83 % 51 aus.<br />
Bundesweit gab es einen leichten Rückgang der Widerstandsdelikte um 1,1% 52 .<br />
Dies ist aber kein Grund zur Entwarnung, sondern kann auch auf Änderungen in<br />
der statistischen Erfassung zurückzuführen sein. Zudem ist ein Einjahreszeitraum<br />
zu kurz, um daraus valide Folgerungen ziehen zu können.<br />
Der bayerische Innenminister hat allerdings kürzlich vermeldet, dass im Freistaat<br />
Bayern von 2003 bis 2009 die Widerstandshandlungen um über 20%<br />
angestiegen sind. 53<br />
Beispiel Hessen<br />
Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht<br />
Am gestrigen Montag führten Beamte des<br />
Polizeireviers Mitte gemeinsam mit<br />
Mitarbeitern der Kasseler Verkehrsgesellschaft<br />
Fahrscheinkontrollen in den Straßenbahnen der<br />
Linie 5 zwischen den Haltestellen “Rathaus”<br />
und “Park Schönfeld” durch. Während die<br />
Polizeibeamten <strong>gegen</strong> 15.30 Uhr mit der<br />
Überprüfung eines Fahrgastes beschäftigt<br />
waren, wollte sich eine KVG-Kontrolleurin<br />
den Fahrschein eines 43-jährigen Mannes aus<br />
Kassel vorzeigen lassen. Dieser vermittelte<br />
zunächst den Eindruck, sein Ticket nicht<br />
finden zu können. Als die Straßenbahn an der<br />
Haltestelle “Am Weinberg” hielt und der<br />
Fahrer die Türen öffnete, wollte der Mann die<br />
KVG-Mitarbeiterin mit beiden Händen aus der<br />
Tür stoßen und flüchten. Der Kontrolleurin<br />
gelang es gerade noch rechtzeitig, eine<br />
Haltestange zu ergreifen. Jedoch konnte sie<br />
den 43-Jährigen nicht festhalten.<br />
Sofort eilte ihr ein Polizeibeamter zu Hilfe und<br />
ergriff den Mann an dessen Rucksack. Mit den<br />
Worten “Stopp Polizei” wurde er angewiesen,<br />
seine Fluchtversuche einzustellen. Anstatt den<br />
Anweisungen des Beamten Folge zu leisten,<br />
holte er aus und schlug dem <strong>Polizisten</strong> so stark<br />
in das Gesicht, dass dessen Nase sofort zu<br />
bluten begann.<br />
Bildquelle: joschka knoblauch / pixelio.de<br />
Unbeeindruckt über die Tatsache, dass er den<br />
Gesetzeshüter bereits verletzt hatte, schlug er<br />
noch mehrfach in die Richtung dessen Gesichts<br />
um seine Flucht zu ermöglichen. Erst durch die<br />
Unterstützung eines weiteren Polizeibeamten<br />
und drei ebenfalls an der Kontrolle beteiligten<br />
Mitarbeitern der KVG gelang es, den<br />
renitenten Fahrgast festzuhalten und ihm<br />
Handfesseln anzulegen. Die Frage, ob er einen
* S e i t e | 18<br />
gültigen Fahrschein bei sich führte, musste der<br />
Mann verneinen.<br />
Als Grund für die massiven Reaktionen<br />
<strong>gegen</strong>über der Polizei gab der Schwarzfahrer<br />
an, dass er Angst vor einer Anzeige gehabt<br />
hätte.<br />
Nun muss er sich neben dem Vorwurf des<br />
Erschleichens von Beförderungsleistungen<br />
noch wegen Körperverletzung und<br />
Widerstands <strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte<br />
verantworten.<br />
Die übrigen Polizeibeamten und die<br />
Mitarbeiter der KVG wurden durch die<br />
Maßnahme nicht verletzt. 54<br />
Beispiel 8: Mecklenburg-Vorpommern<br />
Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt<br />
Ein 56-jähriger Polizeibeamter aus dem<br />
Polizeihauptrevier Anklam wurde am<br />
Mittwochnachmittag beim Leisten einer<br />
Amtshilfe schwer verletzt.<br />
Gemeinsam mit einem weiteren <strong>Polizisten</strong><br />
unterstützte er einen Krankentransport zur<br />
Einweisung eines 25-jährigen Patienten in die<br />
Psychiatrie nach Ueckermünde. In der<br />
Abteilung des Krankenhauses angekommen,<br />
widersetzte sich dieser massiv der Einweisung.<br />
Dabei wurde der Beamte zu Boden gestoßen,<br />
der dadurch einen schweren<br />
Oberschenkelbruch erlitt und sofort operiert<br />
werden musste.<br />
Der Amtshilfe war ein Einsatz in der<br />
elterlichen Wohnung des Mannes bei<br />
Ducherow vorausgegangen. Die Mutter hatte<br />
die Polizei kurz nach 12:00 Uhr um Hilfe<br />
gerufen, da “ihr Sohn sie bedrohen würde”.<br />
Die Polizei vor Ort angekommen, zog einen<br />
Notarzt hinzu, worauf auf dessen Einweisung<br />
und Bitte um Unterstützung der Transport in<br />
die Psychiatrie erfolgte.<br />
Die Polizei ermittelt wegen Widerstandes<br />
<strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte. 55<br />
4 Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />
Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten ist deshalb interessant, weil<br />
erst diese Zahl in Verbindung mit den Widerstandsdelikten einen realitätsnahen<br />
Überblick über die körperliche <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte gibt.<br />
Wie bereits in Kapitel 3 (S. 14) beschrieben, geht bei einem Vorfall, der mehrere<br />
Delikte zugleich beinhaltet, das Delikt mit der höheren Strafandrohung in die<br />
Statistik ein. Wurde also Polizeibeamter im Rahmen eines Widerstandsdeliktes<br />
auch Opfer eines Körperverletzungsdeliktes, so findet er sich in der Statistik über<br />
Körperverletzungen wieder, nicht jedoch in der über Widerstandsdelikte.
* S e i t e | 19<br />
§ 223 Körperverletzung<br />
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit<br />
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de<br />
§ 224 Gefährliche Körperverletzung<br />
(1) Wer die Körperverletzung<br />
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,<br />
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,<br />
3 mittels eines hinterlistigen Überfalls,<br />
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder<br />
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung<br />
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen<br />
mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
§ 226 Schwere Körperverletzung<br />
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person<br />
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die<br />
Fortpflanzungsfähigkeit verliert,<br />
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder<br />
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit<br />
oder Behinderung verfällt,<br />
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.<br />
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist<br />
die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.<br />
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf<br />
Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn<br />
Jahren zu erkennen.<br />
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei<br />
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon<br />
wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn<br />
durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung<br />
(§ 226) verursacht worden ist.<br />
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß<br />
ihm dies vorzuwerfen ist.<br />
Da auch versuchte Körperverletzung bereits strafbar ist (jeweils Absatz 2 der<br />
oberen beiden Paragrafen), weisen die Statistiken der Länder hier die<br />
Gesamtzahl der Delikte aus, sowie die vollendeten Delikte. Vollendet heißt hier,<br />
dass der betreffende Polizeibeamte tatsächlich verletzt wurde.
* S e i t e | 20<br />
Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamten<br />
Bundesland<br />
Baden-<br />
Württemberg 56<br />
2010 2011 Veränderung<br />
davon<br />
davon<br />
davon<br />
insgesamt<br />
insgesamt<br />
insgesamt<br />
vollendet<br />
vollendet<br />
vollendet<br />
1.559 1.169 1.825 1.270 14,1% 8,6%<br />
Bayern 2.178 57 k.A. 2.351 58 k.A. 8% -<br />
Berlin 59 n.e. n.e. 1.947 1.129 - -<br />
Brandenburg 60 194 38 153 7 -21,1% -81,6%<br />
Bremen 61 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />
Hamburg n.e. n.e. 533 62 k.A. - -<br />
Hessen 63 k.A. k.A. k.A. k.A. - -<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Niedersachsen<br />
65<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen 66<br />
Rheinland-<br />
Pfalz 67<br />
101 64 k.A. 91 k.A. -9,9%<br />
k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />
k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />
434<br />
(eine mit<br />
Todesfolge)<br />
k.A. 455 k.A. 4,8% -<br />
Saarland 68 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />
Sachsen 69 231 137 189 116 -18,2% -15,3%<br />
Sachsen-<br />
Anhalt 70<br />
Schleswig-<br />
Holstein 71<br />
Thüringen 72<br />
k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />
57<br />
(2.<br />
Halbjahr)<br />
36 k.A. 100 k.A. 177,8% -<br />
k.A. 134 k.A.<br />
nicht<br />
berechenba.<br />
-<br />
Bundespolizei n.e. n.e. 463 290 - -<br />
Bei dem auffallend hohen Anstieg in Schleswig-Holstein handelt es sich nicht um<br />
das Ergebnis eines besonderen Vorkommnisses wie bspw. einer großen<br />
Demonstration o.ä. Dies ergab eine Rückfrage beim Landespolizeiamt sowie der
* S e i t e | 21<br />
Polizeidirektion AFB (Aus- und Fortbildung für die Bereitschaftspolizei) in<br />
Schleswig-Holstein. Der Einjahreszeitraum ist schlicht zu kurz, um aus dieser<br />
Schwankung gesichert schließen zu können, dass die <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />
in Schleswig-Holstein ansteigt.<br />
Sicher ist hin<strong>gegen</strong>, dass man aus diesen Zahlen schließen kann, dass die <strong>Gewalt</strong><br />
<strong>gegen</strong> Polizeibeamte auch in Schleswig-Holstein zu hoch ist.<br />
In Baden-Württemberg bewegt sich die Gesamtzahl an <strong>Gewalt</strong>delikten <strong>gegen</strong><br />
Polizeibeamte (Widerstand addiert mit Körperverletzungsdelikten) seit Jahren auf<br />
konstant hohem Niveau. Im Jahr 2011 ist sie um 7,8% auf 3.240 Fälle<br />
angestiegen. 73<br />
Bevor ich nun auf Zahlen zu sprechen komme, die mir aus unterschiedlichen<br />
Gründen nicht aus allen Bundesländern vorliegen, möchte ich die bundesweite<br />
Zusammenfassung der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte vorlegen.<br />
Polizeivollzugsbeamte als Opfer 74<br />
Straftat<br />
Delikte<br />
gesamt<br />
Versuche<br />
Mord §211 StGB 23 22<br />
Totschlag §212 StGB 70 70<br />
Raub, räuberische Erpressung und räuberischer<br />
Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a<br />
67 20<br />
StGB<br />
Gefährliche und schwere Körperverletzung §§<br />
224,226,231 StGB<br />
3.326 1.675<br />
(Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223<br />
StGB<br />
11.308 4.128<br />
Bedrohung § 241 StGB 2.949 0<br />
Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte 35.636 0<br />
Zum Vergleich: Bundesweit gibt es 255.984 75 Polizeibeamte.<br />
Die erste Zeile dieser Tabelle sagt aus, dass es in 2011 insgesamt 22<br />
Mordversuche an Polizeibeamten gegeben hat, einer davon wurde vollendet, d.h.<br />
ein Polizist wurde tatsächlich ermordet. Es handelt sich dabei um Mathias Vieth<br />
(<strong>Polizisten</strong>mord von Augsburg).<br />
Glücklicherweise ist dies der einzige Versuch, einen Polizeibeamten zu töten, der<br />
gelungen ist.<br />
-
* S e i t e | 22<br />
Beispiel Niedersachsen<br />
Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch<br />
Schusswaffengebrauch ab<br />
Am Mittwochabend kam es kurz nach 18:30<br />
Uhr nach bisher vorliegenden Erkenntnissen<br />
im Gebäude des Kreishauses aus einer<br />
Notwehrsituation heraus zu einem<br />
Schusswaffengebrauch durch einen 25-<br />
jährigen Polizeibeamten, der angegriffen<br />
wurde. Der Angreifer wurde tödlich verletzt.<br />
Während einer Fortbildungsveranstaltung<br />
erschien an dem Abend ein zunächst<br />
unbekannter Mann, der die Teilnehmer des<br />
Seminars, Bürgerinnen und Bürger aus der<br />
Region, beleidigt und bedroht haben soll.<br />
Anschließend soll er mehrere Unbeteiligte im<br />
Gebäude mit Metallstangen angegriffen und<br />
verletzt haben.<br />
Die Polizei wurde per Notruf von der<br />
Rettungsleitstelle des Landkreises alarmiert<br />
und traf wenig später im Kreishaus ein. Laut<br />
Angaben von Zeugen befanden sich die<br />
Beamten (25 und 41 Jahre) in einer<br />
bedrohlichen Situation, als der Angreifer mit<br />
zwei Metallstangen, die er wie Lanzen hielt,<br />
auf die Beamten losging. Es kam daraufhin zu<br />
einer Schussabgabe durch den 25-jährigen<br />
Polizeibeamten. Zeugenangaben zufolge habe<br />
der Beamte den Angreifer zuvor mehrfach<br />
aufgefordert, die Gegenstände hinzulegen. Der<br />
mutmaßliche Angreifer wurde durch den<br />
Schuss in den Oberkörper tödlich verletzt. Das<br />
Opfer wird am heutigen Nachmittag obduziert<br />
werden. Die Ermittlungen zur Rekonstruktion<br />
des Moments der Schussabgabe dauern an.<br />
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der<br />
Polizei handelt es sich bei dem Verstorbenen<br />
um einen 47-Jährigen aus dem Landkreis<br />
Cuxhaven, der derzeit ohne festen Wohnsitz<br />
ist. Er ist bereits mehrfach wegen<br />
Aggressionsdelikten polizeilich in Erscheinung<br />
getreten. Ob er am Mittwochabend aufgrund<br />
Alkoholkonsums in einer Ausnahmesituation<br />
handelte, ist derzeit Gegenstand der<br />
polizeilichen Ermittlungen.<br />
Diese werden laut Anweisung des Oldenburger<br />
Polizeipräsidenten Hans-Jürgen Thurau aus<br />
Gründen der größtmöglichen Objektivität von<br />
Polizeibeamten des entsprechenden<br />
Fachkommissariats aus Delmenhorst<br />
durchgeführt. Auch die spezialisierte<br />
Kriminaltechniker-Gruppe der Polizeidirektion<br />
Oldenburg wurde zur Spurensuche und -<br />
sicherung am Tatort hinzugezogen.<br />
Hartmut Nitz, Leitender Oberstaatsanwalt der<br />
Staatsanwaltschaft Stade, verschaffte sich noch<br />
am Abend einen persönlichen Überblick in<br />
Cuxhaven. 76<br />
Dieser Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Im Januar 2012 wurde das<br />
Verfahren <strong>gegen</strong> den <strong>Polizisten</strong>, der schießen musste, eingestellt. Das<br />
Ermittlungsverfahren hatte ergeben, dass er sich in einer Notwehrlage befunden<br />
hatte.
* S e i t e | 23<br />
"Die Schussabgabe erfolgte laut Zeugenaussagen und einem eingeholten<br />
Abstandsgutachten, als sich der Getötete ca. einen Meter vor dem<br />
Polizeibeamten befand. Dieser habe zuvor mit gezogener Dienstwaffe und den<br />
Worten: "Stopp, Polizei, Waffen weg, runter auf den Boden!" den<br />
Schusswaffengebrauch angedroht. 77<br />
Ebenfalls berücksichtigte die Staatsanwaltschaft die beengten Verhältnisse<br />
innerhalb des Windfangs, in dem sich die Situation abgespielt hatte. Der Beamte<br />
sei deshalb "nicht mehr in der Lage gewesen, Schlagstock oder Pfefferspray<br />
herauszuziehen und einzusetzen. Zwar hätte sein Kollege Pfefferspray<br />
bereitgehalten. Diesem sei jedoch durch die Tür des Windfangs der Weg und<br />
damit der schnelle Einsatz abgeschnitten gewesen." 78<br />
Zufällig kenne ich diesen Windfang ganz gut und kann deshalb die Erläuterungen<br />
der Staatsanwaltschaft dazu sehr gut nachvollziehen. Ich bin persönlich sehr<br />
beeindruckt davon, dass der zuständige Oberstaatsanwalt sich noch am Abend<br />
des Vorfalls selbst vor Ort ein Bild gemacht hat. Das sollte jeder tun, der eine<br />
Meinung zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch äußern möchte.<br />
Beispiel Nordrhein-Westfalen<br />
Mönchengladbach: Demo <strong>gegen</strong> <strong>Gewalt</strong> eskaliert – vier Polizeibeamte verletzt<br />
Heute wurde der 21-jährige David M., der<br />
unter tragischen Umständen vor einem<br />
Altstadtkiosk ums Leben gekommen war, unter<br />
starker Anteilnahme zu Grabe getragen.<br />
Für 13:00 Uhr, unmittelbar im Anschluss an<br />
die Beerdigung, hatte die Verwandtschaft<br />
einen Demonstrationszug unter dem Motto<br />
“Gegen <strong>Gewalt</strong>” vom Hauptfriedhof auf der<br />
Viersener bis zum Kapuzinerplatz angemeldet.<br />
Am Vorfallsort, einem Kiosk auf der<br />
Waldhausener Straße, wollte der engste<br />
Familienkreis absprachegemäß Blumen<br />
ablegen und einige Gebete sprechen. Bereits<br />
während der Trauerfeier hatten<br />
Verantwortliche der Familie an die Teilnehmer<br />
appelliert, in Würde und Ruhe an den<br />
Verstorbenen zu gedenken und sich auf dem<br />
Demonstrationsweg friedlich zu verhalten.<br />
Während einer ähnlichen Demonstration am<br />
vergangenen Samstag, sowie auch schon unter<br />
der Woche, hat es immer wieder Vorfälle mit<br />
hochemotionalisierten Einzelpersonen oder<br />
kleinen Gruppen gegeben, bei denen die<br />
Betreiberfamilie bedroht wurde. Daher hatte<br />
sich die Einsatzleitung entschlossen, am<br />
Grünewald rund um den Vorfallsort kurz vor<br />
Eintreffen des Aufzuges eine Absperrung mit<br />
Gittern zu errichten. An einer Durchlassstelle<br />
Aachener-/Waldhausener Straße sollte der<br />
Aufmarsch verharren und es sollte die<br />
abgesprochene Trauerbekundung der Familie<br />
stattfinden.<br />
Als sich die Demonstrationsteilnehmer der<br />
Absperrung näherte, stürmte ein Großteil unter<br />
“Mörder,Mörder”-Skandieren auf die Gitter zu.<br />
Schnell flogen die ersten Steine und Flaschen.<br />
Eine große Zahl von Teilnehmern versuchte<br />
gewaltsam die Absperrgitter zu überwinden.<br />
Die dort eingesetzten Polizeikräfte sahen sich<br />
gezwungen, die Schutzhelme aufzusetzen und<br />
sich mit Schildern zu schützen.<br />
Die Versammlungsanmelder versuchten<br />
eindringlich auf die emotionalisierte Masse<br />
einzuwirken, fanden aber kein Gehör. Die<br />
<strong>Gewalt</strong>tätigkeiten eskalierten immer weiter,<br />
erste Polizeibeamte wurden verletzt, Teile aus<br />
der Menge rüsteten sich fortwährend mit
* S e i t e | 24<br />
Steinen aus, sodass sich die Einsatzleitung<br />
entschloss, <strong>gegen</strong> die <strong>Gewalt</strong>täter vorzugehen.<br />
Es gelang schnell, die Störer zurück zu<br />
drängen und die Lage zu kontrollieren. Dazu<br />
war auch der Einsatz von Pfefferspray<br />
erforderlich.<br />
Nachdem die Polizei vor Ort durch intensive<br />
Gespräche die Stimmung wieder etwas<br />
beruhigt hatte, gelang es schließlich doch noch,<br />
der Verwandtschaft einen würdigen Abschied<br />
am Ort des tragischen Geschehens zu<br />
ermöglichen. Es wurden Kerzen angezündet,<br />
Blumen abgelegt und ein Pastor sprach einige<br />
Gebete.<br />
Im Anschluss beendete der<br />
Versammlungsleiter offiziell die<br />
Veranstaltung. Langsam verliefen sich die<br />
Teilnehmer in der Stadt.<br />
Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte vier<br />
Personen fest. Gegen sie wird jetzt ein<br />
Verfahren wegen Landfriedensbruch<br />
eingeleitet. Insgesamt wurden vier<br />
Polizeibeamte leicht verletzt. 79<br />
5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte<br />
Einige Bundesländer haben zusätzliche Zahlen über verletzte Polizeibeamte<br />
gemeldet, die nicht in meine hier genutzte Systematik passen. Diese<br />
interessanten Zahlen sollen nicht untergehen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
In Baden-Württemberg wurden 2010 insgesamt 1.267 Polizeibeamte durch<br />
Rechtsbrecher verletzt, 2011 waren es 1.603 Polizeibeamte 80 . Das ist eine<br />
Steigerung von 26,5%.<br />
Im Freistaat Bayern wurden 2011 insgesamt 1.918 Polizeibeamte im<br />
Dienst verletzt (21 schwer), vorwiegend durch Körperverletzungsdelikte<br />
und Widerstandshandlungen. Das sind 17,1% mehr als im Vorjahr. 2010<br />
wurden insgesamt 1.638 Polizeibeamte im Dienst verletzt, 31 davon<br />
schwer. 81<br />
In Berlin hat sich die Anzahl "der durch Widerstandshandlungen verletzten<br />
Polizeimitarbeiter von 741 im Vorjahr auf nunmehr 799 Personen<br />
erhöht." 82<br />
Im Land Brandenburg wurden in 2011 insgesamt 197 Polizeibeamte im<br />
Dienst verletzt (2010 waren es 180), davon zwei schwer (2010 einer). Bei<br />
Widerstandshandlungen wurden 113 im Jahr 2011 verletzt, davon einer<br />
schwer. Für das Jahr 2010 liegen keine entsprechenden Angaben vor. 83<br />
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2010 921 Polizeibeamte der<br />
Landespolizei nach Angriffen als verletzt registriert, im Jahr 2011 waren es<br />
924 Polizeibeamte. 84<br />
In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2011 insgesamt 475 Polizeibeamte<br />
durch <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte verletzt. Vier davon mussten sich einer<br />
stationären Behandlung unterziehen, 211 einer ambulanten. In 2010<br />
waren es insgesamt 377 verletzte Polizeibeamte, davon wurden 204<br />
ambulant und vier stationär behandelt. In 2010 wurde auch ein<br />
Polizeibeamter getötet. 85 Die Gesamtzahl der Verletzungen durch<br />
<strong>Gewalt</strong>einwirkung ist von 2010 nach 2011 um fast 26% angestiegen.<br />
Im Saarland wurden 2010 insgesamt 103 Polizeibeamte durch<br />
Widerstände verletzt, 2011 waren es 372 Fälle 86 .<br />
In Schleswig-Holstein wurden 2011 insgesamt 77 Polizeibeamte durch<br />
Widerstandshandlungen verletzt 87 .<br />
Durch Angriffe bzw. Widerstandshandlungen wurden 2011 insgesamt 498<br />
Bundespolizisten verletzt. 88
* S e i t e | 25<br />
Beispiel Rheinland-Pfalz<br />
Speyer: Polizeibeamter verletzt<br />
Nach der tel. Meldung über eine leblose Person<br />
am Königsplatz trafen die eingesetzten<br />
<strong>Polizisten</strong> am Sonntag, <strong>gegen</strong> 01.00 h, dort<br />
einen stark alkoholisierten 45-Jährigen aus<br />
Speyer an, der bei der Ansprache sofort<br />
aggressiv reagierte und in der Folge falsche<br />
Personalien angab. Im weiteren Verlauf<br />
brachten die Beamten den Probanden zu<br />
seinem in der Nähe gelegenen Anwesen, damit<br />
er sich dort zu Bett begeben konnte. Hier<br />
wurde der Mann urplötzlich gewalttätig, ballte<br />
die Fäuste und wollte auf einen <strong>Polizisten</strong><br />
einschlagen, was die Beamten gemeinsam<br />
verhindern konnten. Nach weiterem Gerangel<br />
versuchte er, die Beamten bei der<br />
Ingewahrsamnahme zu treten und verletzte<br />
dabei einen <strong>Polizisten</strong> an der Hand. Wegen<br />
seines Zustandes wurde der Mann schließlich<br />
in die Landesnervenklinik eingewiesen. 89<br />
Bildquelle: Dietmar Silber / pixelio.de<br />
Beispiel Saarland<br />
Wadgassen: Mit Holzlatte auf <strong>Polizisten</strong> losgegangen<br />
Bei einem Einsatz wegen<br />
Familienstreitigkeiten<br />
versteckte sich der Ehemann im<br />
Garten, mit einer Holzlatte<br />
bewaffnet.<br />
Die eingesetzten Polizeibeamten<br />
versuchten, den Mann zu<br />
beruhigen. Währenddessen bedrohte er sie<br />
damit, seinen Revolver zu ziehen. Plötzlich<br />
stürmte er mit einer Holzlatte auf die Beamten<br />
zu. Durch den Einsatz von Pfefferspray wurde<br />
er angriffsunfähig gemacht. Es wurde kein<br />
Revolver bei ihm gefunden. 90<br />
6 Beleidigung von Polizeibeamten<br />
Das Kapitel der Beleidigung von Polizeibeamten ist ein schwieriges, weil hierzu<br />
kaum eindeutige Zahlen vorliegen.<br />
Diese sind auch schwierig zu erheben. Zum einen haben Menschen sehr<br />
unterschiedliche Schwellen, ab denen sie sich beleidigt fühlen. So kenne ich<br />
persönlich Polizeibeamte, denen es nichts ausmacht, als "Bulle" bezeichnet zu<br />
werden. Andere wiederum stört es kolossal.<br />
Die Rechtsprechung sagt dazu, dass durch die steigende umgangssprachliche<br />
Verwendung der Vokabel "Bulle" sowie durch die Wortherkunft nicht in allen<br />
Fällen eine Beleidigung vorliegt. Die Vorgänger dieses Wortes bedeuteten so viel<br />
wie "kluger Mensch". Erst durch entsprechende Erweiterungen wie in "Bullen-<br />
Auftrieb" für "Polizeieinsatz" oder "Scheiß-Bulle" ist der Straftatbestand der<br />
Beleidigung erfüllt. 91
* S e i t e | 26<br />
Ähnlich verhält sich das persönliche Empfinden auch bei anderen Beleidigungen.<br />
Hinzu kommt, dass viele Polizeibeamte mir erzählen, dass sie täglich beleidigt<br />
werden. Manche von ihnen so oft, dass sie auf die Anzeigen verzichten, weil sie<br />
schlicht irgendwann einmal nach Hause wollen.<br />
In der einen oder anderen Polizeidienststelle scheint es auch Vorgesetzte zu<br />
geben, die ihren Mitarbeitern durch die Blume zu verstehen geben, dass sie es<br />
nicht schätzen, wenn wegen Beleidigungen Anzeigen erstattet werden. Offenbar<br />
gehört es für manche zum Bild eines nervenstarken <strong>Polizisten</strong>, dass er sich über<br />
Unverschämtheiten nicht ärgern darf.<br />
Ergebnis einer kleinen Umfrage unter Polizeibeamten, welche Beleidigungen sie sich in den letzten<br />
Tagen anhören durften. Die Ergebnisse habe ich ein wenig nach "Zielgruppen" geordnet.<br />
Überwiegend an männliche Polizeibeamte gerichtet,<br />
bundesweit, kann teilweise auch für Polizistinnen genutzt<br />
werden:<br />
Hurensohn, Kinderschläger, Kinderschänder, Bastard, Schwein,<br />
Nazi(schwein),Drecksack, hirnloser Prügelpolizist,<br />
Bullenschwein, Arschloch, Scheißbulle, Drecksau, Sau,<br />
Faschoschwein, Faschobulle, Drecksbulle, Blutbulle,<br />
Erfüllungsgehilfe, Kampfhund, Mörder, kleiner Führer, Pit Bull,<br />
Wichser, SS-Bulle, KZ-Aufseher, Raubritter, Schweinebande,<br />
Schweinebrut, Rassistenschwein, Grüne Dreckfresser,<br />
Schleimige Knüppelnazis<br />
<br />
Vorwiegend in den neuen Ländern:<br />
Honeckers letzte Rache, Stasischwein<br />
<br />
Nur an Polizeibeamtinnen:<br />
(Bullen)schlampe, Fotze, Bullentussi, blöde Kuh<br />
<br />
<br />
Mehrwortsätze, geschlechtsneutral verwendet:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Geht dir dabei einer ab, du kleiner Vasall der Mächtigen? (bei der Festnahme eines Mannes, der den<br />
Polizeibeamten geschlagen hatte)<br />
Macht euch das Spaß, willkürlich Menschen zu verhaften?<br />
Haben Sie keine anderen Hobbys als Leute willkürlich aus dem Verkehr zu ziehen?<br />
Deine Mutter lutscht Schwänze in der Hölle.<br />
Ich ficke deine Mutter!<br />
Na? Geht dir jetzt einer ab? Is das gut, was du fühlst? Das gefällt dir, was? (Hausdurchsuchung)<br />
Sie kontrollieren mich nur, weil Sie Ausländer hassen!<br />
Du kontrollierst mich nur, weil du noch schwärzer bist als ich. (Ein Mann türkischer Herkunft zu<br />
einem sehr dunkelhäutigen <strong>Polizisten</strong>.)<br />
Mehrwortsätze an Polizistinnen gerichtet:<br />
Dich sollte man mal so richtig in den Arsch ficken, das ist gut für den Charakter!<br />
Ich fick dich in den Hals bis du kotzt!
* S e i t e | 27<br />
Beleidigungen<br />
Bundesland 2010 2011 Veränderung<br />
Bayern 92 2.235 2.756 13%<br />
Brandenburg 93 24 - -<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern 94<br />
313 269 14,1%<br />
Rheinland-Pfalz 95 294 419 42,5%<br />
Schleswig-Holstein 96 109 75 -31,2%<br />
In Brandenburg werden Beleidigungen <strong>gegen</strong> Polizeibeamte seit 2011 nicht mehr<br />
erfasst.<br />
Aus den anderen Bundesländern habe ich dazu keine Zahlen bekommen,<br />
teilweise, weil sie dort nicht erfasst werden.<br />
Noch einmal zur Erinnerung: 2011 gab es in Bayern 1.491 Widerstands- und<br />
2.351 Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Die Zahl der hier<br />
ausgewiesenen Beleidigungen liegt deutlich über diesen Zahlen.<br />
In Rheinland-Pfalz gab es in 2011 allerdings 945 Widerstands- und 455<br />
Körperverletzungsdelikte <strong>gegen</strong> Polizeibeamte. Im Vergleich dazu mutet die Zahl<br />
der Beleidigungen mit 419 doch eher gering an.<br />
Sind die Rheinland-Pfälzer Bürger höflicher als die Bayern? Oder haben die<br />
Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz ein dickeres Fell?<br />
Angesichts der mir vorliegenden Berichte von Polizeibeamten, auch aus Bayern,<br />
dass sie quasi täglich beleidigt werden, körperliche Angriffe jedoch trotz ihrer<br />
Häufung noch nicht jeden Tag passieren, halte ich diese Zahlen letztlich für nicht<br />
allzu belastbar. Sie müssen deutlich nach oben korrigiert werden.<br />
Beispiel Sachsen<br />
Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt<br />
Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel der<br />
2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo<br />
Dresden und dem FC Energie Cottbus führte<br />
die Polizeidirektion Dresden heute einen<br />
Polizeieinsatz durch. Dabei wurde sie von<br />
Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei<br />
sowie der Bundespolizei unterstützt. Es waren<br />
rund 1.000 Beamte im Einsatz.<br />
Zur Gewährleistung der strikten Fantrennung<br />
wurden bahnreisende Gästefans und auch<br />
individuell anreisende Fans mit Bussen vom<br />
Hauptbahnhof zum Stadion gebracht. Die<br />
Begleitung erfolgte durch die Polizei.<br />
Vor dem Fußballspiel stellten Beamte <strong>gegen</strong><br />
09.45 Uhr zwölf „Dynamo-Fans“ am<br />
Mosaikbrunnen im Großen Garten fest, wobei<br />
ein Freitaler (27) Pyrotechnik, unter anderem<br />
sogenannte „La Bomba“ Böller, bei sich<br />
führte. Der 27-jährige Anführer der Gruppe<br />
wurde in das Dresdner Polizeigewahrsam<br />
verbracht. Er muss sich nunmehr wegen des<br />
Verstoßes <strong>gegen</strong> das Sprengstoffgesetz<br />
verantworten.<br />
Ein Ordner stellte weiterhin einen Mann im<br />
Gästeblock fest, welcher einen Böller zündete.<br />
Der 31-jährige Senftenberger wurde an die
* S e i t e | 28<br />
Polizei übergeben und zur Durchsetzung eines<br />
Platzverweises in Gewahrsam genommen.<br />
Darüberhinaus wurde <strong>gegen</strong> 12.00 Uhr an der<br />
Strehlener Straße eine Frau (33) mit acht „La<br />
Bomba“ Böllern festgestellt. Sie wurde von<br />
ihrem elfjährigen Sohn begleitet.<br />
Von den 400, vor „Acki´s Sportsbar“<br />
versammelten Fans, formierten sich etwa 100<br />
Personen zu einem Fanmarsch in Richtung<br />
Stadion. In diesem wurde ein gelber<br />
Nebelkörper gezündet. Wer den Nebelkopf<br />
zündete, wird Gegenstand weiterer<br />
Ermittlungen sein. Aus diesem Marsch heraus<br />
warfen zudem zwei Fans eine Flasche auf die<br />
Einsatzbeamten, wodurch ein Beamter verletzt<br />
wurde. Einer der Flaschenwerfer konnte kurz<br />
darauf identifiziert werden.<br />
…<br />
Vier vermummte Dynamo-Fans brannten zu<br />
Spielbeginn im K-Block Bengalfeuer sowie<br />
zwei Nebelkörper ab.<br />
Die polizeilichen Beobachtungen nach dem<br />
Spiel verliefen ergebnisfrei. 97<br />
Beispiel Sachsen-Anhalt<br />
Stendal: Nach Verfolgungsfahrt Polizeibeamter leicht verletzt<br />
In der Nacht am 01.06.11, lieferte sich gg.<br />
00.40 Uhr ein 27-jähriger VW-Golf-Fahrer mit<br />
der Stendaler Polizei eine Verfolgungsjagd.<br />
Weil der aus Tangermünde stammende<br />
auffallend mit überhöhter Geschwindigkeit<br />
von einer Tankstelle in der Lützower Straße<br />
weggefahren war, sollte der PKW-Fahrer<br />
einer Kontrolle unterzogen werden. Zuerst<br />
hatte er auch in einer Parkbucht angehalten,<br />
aber als die Beamten aus dem Streifenwagen<br />
ausstiegen, gab er Gas und flüchtete mit<br />
überhöhter Geschwindigkeit in Richtung<br />
Ludwig-Turek-Straße und weiter in Richtung<br />
Wahrburg. Die Sondersignale Blaulicht und<br />
Sirene ignorierte er.<br />
Nach dem er in der Sackgasse Braunland<br />
gewendet hatte, fuhr er frontal auf den ihn<br />
verfolgenden Funkstreifenwagen zu und es<br />
kam zum Zusammenstoß. Der Flüchtende<br />
setzte nach dem Crash mit seinem Fahrzeug<br />
zurück und fuhr am FuStw vorbei in Richtung<br />
Dahlener Straße. Dort überfuhr er den<br />
Bordstein und weiter in Richtung Kirchstraße.<br />
Nachdem er mehrfach seitlich den FuStw.<br />
rammte, endete seine Fahrt auf dem Parkplatz<br />
vor der „Billard-Fabrik“. Er wurde vorläufig<br />
festgenommen und zur Vernehmung ins<br />
Polizeirevier gebracht.<br />
Der 46-jährige Polizeibeamte des<br />
Funkstreifenwagens ist durch die Kollisionen<br />
leicht verletzt worden. Die zwei Hunde, die<br />
sich in dem VW Golf befanden, wurden dem<br />
Tierheim übergeben. Die ersten Ermittlungen<br />
haben ergeben, dass zum einen der PKW VW<br />
Golf nicht zugelassen war und sich am<br />
Fahrzeug im Jahr 2009 als gestohlen gemeldete<br />
Kennzeichen aus dem Bördekreis<br />
befanden. Mit den Kennzeichen war mehrfach<br />
Tankbetrug begangen worden. Neben dem<br />
Funkstreifenwagen hatte der 27-Jährige bei<br />
seiner Flucht noch einen PKW Audi A 4, der<br />
in der Alten Dorfstraße geparkt war,<br />
beschädigt. 98
* S e i t e | 29<br />
7 Körperverletzung im Amt<br />
Wer sich mit dem Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong>" beschäftigt, bekommt immer<br />
früher oder später mit der Frage nach diesem Deliktfeld zu tun. Es ist noch keine<br />
Vortragsveranstaltung vergangen, in der ich nicht darauf angesprochen wurde.<br />
Oft hört sich das in etwa so an: "Wissen Sie eigentlich nicht, was für eine brutale<br />
Meute Sie da verteidigen? Sogar Amnesty International kritisiert die deutsche<br />
Polizei."<br />
Es ist auch nicht so, als würden wir die Augen davor verschließen, dass es auch<br />
unter Polizeibeamten Menschen gibt, die <strong>Gewalt</strong> austeilen. Aus dem Untertitel<br />
unseres Vereins "Menschenrechte gelten auch für Polizeibeamte" geht zweierlei<br />
hervor – Polizeibeamte sind Menschen und somit haben sie Anspruch darauf,<br />
dass man ihnen Menschenrechte gewährt. Und sie müssen sich auch an die<br />
Menschenrechte halten. Dass das nicht alle schaffen, gehört auch zu ihrem<br />
Menschsein. Menschen sind nicht perfekt.<br />
Dazu an dieser Stelle ein paar Zahlen.<br />
Ermittlungsverfahren <strong>gegen</strong> Polizeibedienstete 99 2011<br />
Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 23<br />
<strong>Gewalt</strong>ausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 2.417<br />
Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 1.816<br />
Gesamt 4.265<br />
Dies sind Zahlen, die Amnesty International in seiner Broschüre "Täter<br />
unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmasslichen Misshandlungen durch die<br />
Polizei in Deutschland" von 2010 ausweist, allerdings aktualisiert, denn Amnesty<br />
bezieht sich auf das Jahr 2009. 100<br />
Gleichzeitig ist in dieser Broschüre zu lesen, viele Menschen würden sich nicht<br />
trauen, eine Anzeige <strong>gegen</strong> Polizeibeamte zu erstatten. "Einige mutmaßliche<br />
Opfer erstatten aus Furcht vor Gegenanzeigen durch die Polizei keine<br />
Anzeige." 101 Abgesehen davon, dass diese Aussage nicht belegbar ist, stelle ich –<br />
ebenso unbelegbar – die Behauptung auf, dass es ebenfalls viele Menschen gibt,<br />
die sich aus Furcht vor Gegenanzeigen oder Schlimmerem nicht wagen, Anzeigen<br />
<strong>gegen</strong> Nichtpolizisten zu erstatten. In meinem persönlichen Bekanntenkreis fallen<br />
mir, ohne lange nachzudenken, schon vier Personen ein.<br />
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass es für 2009 insgesamt lediglich 2.955<br />
Ermittlungsverfahren <strong>gegen</strong> Polizeibeamte gegeben hat. Es scheinen also viele<br />
Menschen ihre Zurückhaltung in Sachen Anzeigenerstattung <strong>gegen</strong> die Polizei<br />
aufgegeben zu haben.<br />
Weiters zitiert Amnesty International eine wissenschaftliche Untersuchung von<br />
Tobias Singelnstein aus dem Jahr 2003 102 , nach der "Ermittlungsverfahren wegen<br />
Körperverletzung im Amt <strong>gegen</strong> Polizeibeamte häufiger ohne eine<br />
Gerichtsentscheidung eingestellt [werden] als sonstige Ermittlungsverfahren<br />
<strong>gegen</strong> andere Personen." 103<br />
Allerdings schreibt Singelnstein selbst schon in seiner Einführung, dass er nicht<br />
nachweisen kann, dass diese Tatsache aus einer gesonderten Behandlung von<br />
Verfahren <strong>gegen</strong> Polizeibeamte herrührt, sondern lediglich "Hinweise" für diese<br />
Annahme vorweisen kann. Innenministerien, Staatsanwaltschaften und
* S e i t e | 30<br />
Polizeibeamte berichten, dass viele Anzeigen lediglich aus Rache <strong>gegen</strong> die<br />
Beamten erstattet werden, in der irrigen Annahme, ein Strafverfahren <strong>gegen</strong> sich<br />
selbst abzuwenden, oder in dem Versuch, demjenigen, der einem Probleme<br />
verursacht, mit gleicher Münze zurückzuzahlen. Singelnstein hält da<strong>gegen</strong>, dass<br />
Strafverteidiger, Betroffene und Bürgerrechtsgruppen angeben, dass das von der<br />
Polizei eingeleitete Widerstandsverfahren die Retourkutsche sei. 104 Wer da nun<br />
glaubhafter erscheint, muss jeder für sich selbst entscheiden.<br />
Man darf bei der Beurteilung dieser Zahlen auch nicht vergessen, dass, speziell<br />
bei Demonstrationen, Polizeibeamte auch gezielt provoziert werden, damit ihnen<br />
irgendwann der Geduldsfaden reißt. Das kann so aussehen, dass ihnen<br />
unangenehm nahe gerückt wird, dass sie bedrängt werden, dass sie stundenlang<br />
Beleidigungen anhören müssen, dass ihnen nackte Gesäße gezeigt werden, dass<br />
sie immer wieder berührt werden, auch an sehr intimen Stellen, dass sie<br />
lächerlich gemacht werden und dass man ihre Persönlichkeitsrechte bricht, indem<br />
man ihnen mit einer Kamera so nahe rückt wie diesem jungen Polizeibeamten<br />
auf diesem Foto hier.<br />
Bildquelle: schubalu / pixelio.de<br />
Er verrichtet seinen Dienst übrigens nicht im deutschsprachigen Raum. Nicht nur<br />
deshalb weiche ich hier von meinem Grundsatz ab, keine Gesichter zu zeigen,<br />
auch wenn die Rechtsprechung das erlaubt. Dieses Foto war, dem Text darunter<br />
nach zu urteilen, ursprünglich nicht gerade polizeifreundlich intendiert. Aber ich<br />
sehe in den Augen des jungen Mannes eine Menge Emotionen, die die Botschaft<br />
des Vereins transportieren, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind.<br />
Mit diesen Ausführungen soll nicht gerechtfertigt werden, wenn ein<br />
Polizeibeamter überzieht. Aber es soll eine realistische Betrachtungsweise der<br />
Situationen erfolgen, in denen <strong>Polizisten</strong> sich wieder und wieder befinden und die<br />
nach dem x-ten Wochenende, das wegen einer Demo oder einem Fußballspiel ins<br />
Wasser fällt, die dünner werdenden Nerven zum Zerreißen bringen können.
* S e i t e | 31<br />
Mit Sicherheit sind nicht alle Ermittlungsverfahren <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />
unberechtigt. Aber m.E. kann man aus den Aussagen von Amnesty International<br />
nicht zwingend schließen, dass unsere Polizeibeamten kollektiv eine "brutale<br />
Meute" sind, wie es oft geschieht.<br />
In den Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten sind auch jene Verfahren<br />
enthalten, die <strong>gegen</strong> Polizeibeamte eingeleitet werden, die von ihrer Schusswaffe<br />
Gebrauch machen mussten, wie in unserem Beispiel aus Cuxhaven (siehe Seite<br />
22). Wir erinnern uns, dass in diesem Fall auf Notwehr erkannt wurde. Da<br />
entsprechende Ermittlungen auch dann eingeleitet werden, wenn es nach einem<br />
polizeilichen Schusswaffengebrauch keine Toten gab, bedeutet die vom<br />
Statistischen Bundesamt ausgewiesene Zahl nicht, dass wir hier 23 Leichen als<br />
Folge deutscher Polizeiarbeit vorliegen hätten. Sie bedeutet auch nicht, dass hier<br />
23 Fälle von Tötungsabsicht anfielen, denn die Fälle von Notwehr und Nothilfe<br />
sind darin mit erfasst.<br />
Ein beliebtes Schlagwort in diesem Zusammenhang ist das Delikt<br />
"Körperverletzung im Amt". Da es auch Niederschlag in den Polizeilichen<br />
Kriminalstatistiken findet, habe ich auch diese Zahlen angefragt.<br />
Bundesland<br />
Anzahl<br />
Polizeibeamte<br />
insgesamt<br />
(vgl. Kapitel<br />
8, S. 33)<br />
Körperverletzungsdelikte<br />
zum<br />
Nachteil von<br />
Polizeibeamten<br />
(vgl. Kapitel<br />
4, S. 18)<br />
Widerstand<br />
gem. § 133<br />
StGB<br />
Körperverletzung<br />
im Amt<br />
Bayern 33.000 2.351 1491 222 105<br />
Berlin 27.942 1.947 2130 531 106<br />
Hamburg 9.900 533 941 104 107<br />
Hessen 13.674 1246 24 108<br />
Mecklenburg-Vorpommern 5.196 91 409 55 109<br />
Niedersachsen 18.200 2189 227 110<br />
Nordrhein-Westfalen 40.000 5695 157 111<br />
Rheinland-Pfalz 9.353 455 945<br />
Saarland 3.010 372<br />
Sachsen 10.977 189 945<br />
105<br />
(2010) 112<br />
21<br />
(2010) 113<br />
133 114<br />
(alle Vollzugsbeamten)<br />
Sachsen-Anhalt 6.873 108 115<br />
Schleswig-Holstein 7.681 100 1036 53 116<br />
Thüringen 6.498 464 35 117<br />
Bundesweit 255.984 3.326 21.257 1.936 118
* S e i t e | 32<br />
Aus einigen Bundesländern habe ich keine Angaben bekommen. Es war immer<br />
eine sehr nette Begründung dabei, die ganz deutlich machte, dass es sich hierbei<br />
nicht um einen Vertuschungsversuch handelt, sondern schlicht um die Sorge,<br />
dass diese Zahlen unfair <strong>gegen</strong> Polizeibeamte eingesetzt werden könnten.<br />
Vertuschung wäre absolut sinnlos, da diese Zahl akkumuliert in der Polizeilichen<br />
Kriminalstatistik des Bundes ausgewiesen wird.<br />
Ich stelle diese Zahlen bewusst den Delikten "Körperverletzung zu Lasten von<br />
Polizeibeamten" und Widerstand sowie der Gesamtzahl aller Polizeibeamten in<br />
dem entsprechenden Bundesland <strong>gegen</strong>über.<br />
Würden wir der Einfachheit halber annehmen (was nicht stimmt), dass alle<br />
Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt berechtigt sind, dann wären im Jahr<br />
2011 bundesweit 1.939 von insgesamt 255.984 Polizeibeamten gewalttätig<br />
gewesen. Das sind gerade mal 0,8% aller Polizeibeamten. Hin<strong>gegen</strong> wurden<br />
bundesweit 14.634 Polizeibeamte Opfer von Körperverletzungsdelikten (vgl. S.<br />
21, Addition von leichter und schwerer Körperverletzung). Das sind 5,7%.<br />
Zudem wurden 35.636 Polizeibeamte Opfer von Widerstandsdelikten. Das sind<br />
13,9%.<br />
Damit dürften drei Dinge klar gestellt sein:<br />
1. Polizeibeamte werden weitaus häufiger Opfer von <strong>Gewalt</strong> als sie<br />
auszuteilen.<br />
2. Selbst unter der Annahme, dass alle Anzeigen <strong>gegen</strong> Polizeibeamte<br />
berechtigt wären, ist es nur ein Bruchteil aller Polizeibeamten, der<br />
betroffen ist.<br />
3. Die Mär vom gewalttätigen deutschen <strong>Polizisten</strong> ist schlicht nicht haltbar.<br />
Die ganz überwiegende Mehrheit der Polizeibeamten macht ihre Arbeit ordentlich<br />
und mit Hingabe und verdient in keiner Weise die <strong>Gewalt</strong>, mit der sie zunehmend<br />
überzogen werden.
* S e i t e | 33<br />
Beispiel Schleswig-Holstein<br />
Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt<br />
Samstagmorgen, <strong>gegen</strong> 05:20 Uhr, eilten<br />
Beamte des 1. Polizeireviers in die Süderlücke,<br />
weil hier ein 21jähriger Flensburger in eine<br />
körperliche Auseinandersetzung mit einem<br />
Bekannten in der Wohnung seiner Exfreundin<br />
geraten war.<br />
Der <strong>Gewalt</strong>täter verhielt sich auch den<br />
Beamten <strong>gegen</strong>über aggressiv, beleidigte sie<br />
und versuchte, die <strong>Polizisten</strong> zu bespucken, zu<br />
treten oder Kopfnüsse zu verteilen.<br />
Der 21jährige musste zu Boden gebracht und<br />
gefesselt werden. Die Beamten brachten ihn<br />
zur Beruhigung und Verhinderung weiterer<br />
Straftaten ins Polizeigewahrsam beim 1.<br />
Polizeirevier und sicherten eine Blutprobe. Im<br />
Rahmen dieser Auseinandersetzungen sprang<br />
der junge Flensburger mit angelegten<br />
Handfesseln einen Beamten von hinten an und<br />
kugelte diesem die Schulter aus.<br />
Der Beamte ließ sich im Krankenhaus ärztlich<br />
versorgen und ist vorerst nicht dienstfähig.<br />
Der <strong>Gewalt</strong>täter wird sich wegen Widerstandes<br />
<strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte,<br />
Körperverletzung und Beleidigung in einem<br />
Strafverfahren verantworten müssen. Die<br />
Kosten für Blutprobe, das toxikologische<br />
Gutachten, die Unterbringung im<br />
Polizeigewahrsam und den<br />
krankheitsbedingten Ausfall des Beamten<br />
werden auferlegt. 119<br />
Beispiel Thüringen<br />
Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt<br />
Im Rahmen einer Amtshilfe bei einer<br />
Zwangsvollstreckung setzte sich eine 57-<br />
Jährige massiv <strong>gegen</strong> die beiden eingesetzten<br />
Polizeibeamten zur Wehr. Beide wurden durch<br />
Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt. Die<br />
Frau wurde in eine psychiatrische Klinik<br />
verbracht und wegen Widerstands <strong>gegen</strong><br />
Vollstreckungsbeamte und gefährlicher<br />
Körperverletzung angezeigt. 120<br />
8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland<br />
überhaupt?<br />
Das Beantworten dieser Fragestellung warf einige Schwierigkeiten auf, da in<br />
manchen Bundesländern <strong>Polizisten</strong> im Angestellenverhältnis arbeiten. Zudem gibt<br />
es Hilfspolizisten. Polizeibeamte im Ausbildungsverhältnis werden bei den<br />
meisten Bundesländern nicht mit eingerechnet.<br />
Ein Mitarbeiter eines Innenministeriums verweigerte mir die Angabe bestimmter<br />
Zahlen, da er eine bundesweite Vergleichbarkeit in Frage stellt, schließlich sei der<br />
Begriff "Schutzpolizei" von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert.
* S e i t e | 34<br />
Da hat er Recht. Mein Ziel ist aber gar nicht, die Bundesländer miteinander zu<br />
vergleichen, sondern das Ausmaß der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte deutlicher zu<br />
machen. Wenn die Zahlen der <strong>Gewalt</strong>akte einfach so im Raum schweben würden,<br />
fehlt die Bezugsgröße. Insofern hätten diese Zahlen schon geholfen…<br />
Deswegen denke ich, dass man sich mit Hilfe dieser Tabelle ein besseres Bild<br />
vom Ausmaß der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> machen kann.
* S e i t e | 35<br />
Anzahl <strong>Polizisten</strong> in der Bundesrepublik Deutschland<br />
Bundesland<br />
davon bei der<br />
Bereitschaftspolizei<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Polizeibeamte<br />
/ -bedienstete<br />
davon bei der<br />
Schutzpolizei<br />
23.800 121 19.500 122 1.900 123<br />
Bayern 33.000 124 23.000 125 5.000 126<br />
Berlin 16.230 127 13.235 k.A.<br />
Brandenburg 7.344 128 5.141 129 575 130<br />
Bremen<br />
2.969 131<br />
2.572 (Bremen Stadt)<br />
1.035 132 368 133<br />
Hamburg 9.900 134 6.200 135 720 136<br />
Hessen 13.674 137 10.589 138 1.236 139<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
5.196 140 4.000 141 413 142<br />
Niedersachsen 18.200 143 14.836 144 1.000 145<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
40.000 146 16.000 147 2.600 148<br />
Rheinland-Pfalz 9.353 149 7.569 150 1.458 151<br />
Saarland 3.010 152 k.A. k.A.<br />
Sachsen 10.977 153 k.A. k.A.<br />
Sachsen-Anhalt 6.873 154 4.941 155 300 156<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
7.681 157 5.457 158 k.A. 159<br />
Thüringen 6.498 160 k.A. k.A.<br />
Bundespolizei 33.000 161 20.000 162 5.000 163<br />
Bundesweit 255.984 164 k.A. k.A.
* S e i t e | 36<br />
Beispiel Bundespolizei<br />
Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger Hauptbahnhof-<br />
Festnahme<br />
Am 30.10.2011 <strong>gegen</strong> 05.30 Uhr wurde die<br />
Bundespolizei telefonisch über eine völlig<br />
unbekleidete männliche Person im Hamburger<br />
Hauptbahnhof informiert. Bundespolizisten<br />
entdeckten auf einer Treppe in der<br />
Wandelhalle einen zunächst am Boden<br />
liegenden unbekleideten Mann. Sie forderten<br />
den Mann auf, die neben sich liegende<br />
Bekleidung anzuziehen. Die Aufforderung<br />
ignorierte der Beschuldigte und griff die<br />
Polizeibeamten mit Faustschlägen und<br />
gezielten Fußtritten an. Aufgrund der<br />
erheblichen Widerstandshandlungen stürzten<br />
alle Beteiligten die Treppe hinunter. Ein<br />
Bundespolizist (42) erlitt erhebliche<br />
Schulterverletzungen und wurde in ein<br />
Krankenhaus verbracht.<br />
Der Polizeibeamte konnte das Krankenhaus<br />
nach ärztlicher Behandlung zwar wieder<br />
verlassen, ist aber zunächst nicht mehr<br />
dienstfähig.<br />
Dem Beschuldigten wurden Handfesseln<br />
angelegt. Unter erheblichen weiteren<br />
Widerstandshandlungen wurde der<br />
Beschuldigte dem Bundespolizeirevier am<br />
Hauptbahnhof zugeführt.<br />
In der Bekleidung des Beschuldigten konnten<br />
keine Ausweisdokumente aufgefunden werden.<br />
Die Identität des Beschuldigten konnte bislang<br />
nicht festgestellt werden; Bundespolizisten<br />
führten eine erkennungsdienstliche<br />
Behandlung durch.<br />
Über den psychiatrischen Notdienst erfolgte<br />
die Einweisung des Beschuldigten in ein<br />
Krankenhaus.<br />
Bundespolizisten leiteten entsprechende<br />
Strafverfahren (Körperverletzung, Widerstand<br />
<strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte) <strong>gegen</strong> den<br />
Beschuldigten ein. Die Ermittlungen der<br />
Bundespolizei zur Feststellung der Identität<br />
dauern noch an. 165
* S e i t e | 37
* S e i t e | 38<br />
Aufnahmeantrag / Mitgliedsdatenblatt<br />
für die Mitgliedschaft im Verein<br />
"<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V."<br />
<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V.<br />
Postfach 13 12<br />
53403 Remagen<br />
Hiermit beantrage ich<br />
(Name, Vorname, Geburtsdatum)<br />
(PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer<br />
(Telefon, Handy, E-Mail – Angabe der E-Mail-Adresse notwendig)<br />
ab dem _____________________________<br />
die Mitgliedschaft im Verein "<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V."<br />
Ich erkenne die Satzung und Ordnungen des Vereins an.<br />
Meinen Mitgliedsbeitrag in Höhe von ____________ pro Monat<br />
□ überweise ich auf das Konto des Vereins (Kontonummer 1000228039, BLZ 577 513<br />
10, Kreissparkasse Ahrweiler)<br />
□ lasse ich durch den Verein einziehen. (siehe am Aufnahmeantrag angehängte<br />
Einzugsermächtigung)<br />
Einzugsermächtigung<br />
Ich ermächtige den Verein<br />
<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e. V.<br />
widerruflich meinen Beitrag und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, welche laut<br />
Satzung erhoben werden dürfen,<br />
□ vierteljährlich □ halbjährlich □ jährlich<br />
von folgendem Konto durch Lastschrift einzuziehen:<br />
Name des Kontoinhabers: _______________________________<br />
Anschrift des Kontoinhabers (wenn abweichend vom Antragsteller)<br />
Kreditinstitut: ________________ Bankleitzahl: _______________<br />
Kontonummer: ______________________<br />
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten<br />
für Vereinszwecke gemäß Bundesdatenschutzgesetz bin ich einverstanden.<br />
Unterschrift Vereinsmitglied
* S e i t e | 39<br />
Spendeneinzugsermächtigung<br />
<strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> e.V.<br />
Postfach 13 12<br />
53403 Remagen<br />
Hiermit ermächtige ich den Verein <strong>Keine</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> zum Einzug<br />
meiner Spende.<br />
Einmalspende (erst ab 5 Euro möglich)<br />
Betrag<br />
____________________________________________<br />
Dauerspende<br />
o vierteljährlich<br />
o halbjährlich<br />
o jährlich<br />
Betrag pro Abbuchung<br />
_________________________________<br />
Kontoinhaber<br />
_______________________________________________________<br />
Kreditinstitut<br />
_______________________________________________________<br />
Bankleitzahl / Kontonummer<br />
_______________________________________________________<br />
Datum und Unterschrift<br />
________________________________________________________
* S e i t e | 40<br />
Anhang Endnoten:<br />
1<br />
Quellen:<br />
Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen vom 09.08.2011 und vom 11.08.2011<br />
"21-jähriger gesteht Mordanschlag", Online-Artikel wdr.de vom 08.02.2012 (URL:<br />
http://www1.wdr.de/themen/panorama/messerattacke104.html)<br />
"Markus K. entschuldigt sich bei <strong>Polizisten</strong> für Hinterhaltangriff", Online-Artikel "Der Westen" vom 08.02.2012,<br />
(URL http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/markus-k-entschuldigt-sich-bei-polizisten-fuerhinterhalt-angriff-id6329087.html)<br />
"Messerangriff auf <strong>Polizisten</strong> – Täter nicht schuldfähig", Online-Artikel "Der Westen" vom 06.03.2012 URL:<br />
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/messerangriff-auf-polizisten-taeter-nicht-schuldfaehigid6432044.html)<br />
"Kollegen retteten <strong>Polizisten</strong> nach Messerattacke das Leben", Online Artikel "Der Westen" vom 16.02.2012 URL:<br />
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/kollegen-retteten-polizisten-nach-messerattacke-das-lebenid6360796.html<br />
2<br />
Quelle: "<strong>Polizisten</strong> brauchen Liebe, Harmonie und Ordnung", Interview mit Rafael Behr in der Online-Ausgabe<br />
des Standard (österreichische Tageszeitung) vom 17.08.2012<br />
3<br />
Quellen:<br />
Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 1, (7 Thesen<br />
zur <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Erste Ergebnisse einer Polizeibefragung in den Bundesländern Berlin,<br />
Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland,<br />
Schleswig-Holstein und Thüringen), KFN Hannover, 2010<br />
Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 2,<br />
(Ausgewählte Befunde zu den Tätern der <strong>Gewalt</strong>), KFN Hannover, 2010<br />
Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 3,<br />
(Ausgewählte Befunde zu Einsatzbeamten, Situationsmerkmalen und Folgen von <strong>Gewalt</strong>übergriffen), KFN<br />
Hannover, 2011<br />
4<br />
Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz<br />
zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7.<br />
August 2012 in Nürnberg, S. 2<br />
5<br />
Quelle: ebd., S.6<br />
6<br />
Quelle: ebd., S. 7f<br />
7<br />
Quelle: ebd., S. 10<br />
8<br />
Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 20<br />
9<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Waiblingen vom 01.11.2011<br />
10<br />
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 30.05.2011<br />
11<br />
Vgl. die in Endnote 3 erwähnte Studie des KfN sowie "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> die Polizei: Studie am Beispiel der PD<br />
Montabaur", Polizeikurier RLP 01.11<br />
12<br />
Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18<br />
13<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012<br />
14<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 30.10.2011<br />
15<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 17.07.2011<br />
16<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Brandenburg vom 05.12.2011<br />
17<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Bremen vom 30.10.2011<br />
18<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 03.11.2011<br />
19<br />
StGB = Strafgesetzbuch<br />
20<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012<br />
21<br />
n.e. = nicht erfasst; in Baden-Württemberg wird diese Zahl erst seit dem 01.01.2011 erfasst<br />
22<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2010<br />
23<br />
k.A. = keine Angabe<br />
24<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2011<br />
25<br />
Quelle: ebd.<br />
26<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 14 und 16<br />
27<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 16.06.2012<br />
28<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2010<br />
29<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2011<br />
30<br />
Quelle: ebd.<br />
31<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012<br />
32<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik in Hessen, Jahrbuch 2010, S. 43<br />
33<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen 2011, Tabelle 01, S. 16<br />
34<br />
Quelle: ebd., Tabelle 91, S. 11<br />
35<br />
Quelle für alle Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-<br />
Vorpommern vom 31.05.2012<br />
36<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2010, Tabelle 01, S. 18<br />
37<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2011, Tabelle 01, S. 18<br />
38<br />
Quelle, ebd., Tabelle 6P, S. 24<br />
39<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom<br />
13.06.2012<br />
40<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-<br />
Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11
* S e i t e | 41<br />
41<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012<br />
42<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012<br />
43<br />
Für das Land Sachsen-Anhalt ist im veröffentlichten Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik sowohl für 2010 als<br />
auch für 2011 kein gesonderter Nachweis des Deliktes "Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte" zu finden.<br />
Dort wird lediglich der Widerstand <strong>gegen</strong> die Staatsgewalt ausgewiesen, das beinhaltet aber auch<br />
Justizvollzugsbeamte, Gerichtsvollzieher etc. und passt deshalb nicht in diese Tabelle. Auf eine Anfrage per Mail<br />
und später per Brief erhielt ich leider keine Antwort.<br />
44<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2010, Tabelle 01<br />
45<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 01<br />
46<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 91<br />
47<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer<br />
Umstellung in der Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es<br />
ist kein Trend daraus ablesbar.<br />
48<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Mail des Bundesinnenministeriums vom 04.06.2012. Aussagen zu<br />
Polizeivollzugsbeamten als Opfer von <strong>Gewalt</strong> sind für den Zeitraum vor 2011 nicht möglich, da die<br />
"Geschädigtenspezifik" erst in 2011 in die PKS eingeführt wurde.<br />
49<br />
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S. 8<br />
50<br />
Quelle: ebd., S. 26<br />
51<br />
Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11<br />
52<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S.8, eigene Berechnung<br />
53<br />
Quelle: Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern vom 1. Juni 2011 in München anlässlich der<br />
Vorstellung des Lagebildes Bayern 2010 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte"<br />
54<br />
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Kassel vom 22.11.2011<br />
55<br />
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Neubrandenburg vom 07.12.2011<br />
56<br />
Quelle: Alle absoluten Zahlen: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012,<br />
Prozentuale Steigerung: eigene Berechnung<br />
57<br />
Quelle: Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Vorstellung des<br />
Lagebildes Bayern 2010 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 1. Juni 2011 in<br />
München, S.7<br />
58<br />
Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz<br />
zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7.<br />
August 2012 in Nürnberg, S. 8<br />
59<br />
Quelle: Es handelt sich bei diesen Angaben nicht um die Anzahl der Delikte, sondern die Anzahl der<br />
geschädigten Polizeibeamte. "Seit diesem Jahr ist es aufgrund bundesweiter Vereinbarungen erstmals möglich,<br />
die Anzahl geschädigter Polizeibeamter/-beamtinnen zu den in der PKS ausgewiesenen Straftaten zu benennen:<br />
Im Jahr 2011 wurden 4.018 Polizeibeamte/-beamtinnen Opfer eines Widerstands und 1.947 wurden Opfer einer<br />
Körperverletzung, davon 1.129 zu einer vollendeten Körperverletzung." Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 des<br />
Landes Berlin, S. 14<br />
60<br />
Quelle aller Zahlen: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 16.06.2012, Prozentuale<br />
Senkung: eigene Berechnung<br />
61<br />
In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine Anfragen per Mail und<br />
per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />
62<br />
Quelle: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012<br />
63<br />
In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine Anfragen per Mail und<br />
per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />
64<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012, (Angaben: 2011:<br />
Einfache KV 62 Fälle, Gefährliche KV 27 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle; 2010: Einfache KV 61 Fälle,<br />
Gefährliche KV 35 Fälle, Versuchter Totschlag 3 Fälle, Versuchter Mord 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten<br />
Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte <strong>gegen</strong> das Leben<br />
handelt.<br />
65<br />
In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine diesbezüglichen<br />
Anfragen per Mail und per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />
66<br />
Aus NRW habe ich keine spezifischen Informationen bekommen, die in diese Tabelle passen, ich verweise auf<br />
Kapitel 5 auf Seite 18<br />
67<br />
Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11<br />
68<br />
Auch für das Saarland verweise ich auf Kapitel 5 auf Seite 18<br />
69<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012, Prozentuale Verminderung<br />
eigene Berechnung<br />
70<br />
In den öffentlich zugänglichen Informationen konnte ich dazu nichts finden, auf meine Anfragen per Mail und<br />
per Brief erhielt ich keine Antwort.<br />
71<br />
Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012<br />
72<br />
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der<br />
Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend<br />
daraus ablesbar.<br />
73<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012<br />
74<br />
Quelle: Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2011" des Bundesministerium des Innern, S. 26<br />
75<br />
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />
Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, hier habe ich nur Beamte ausgewiesen, die im<br />
Aufgabenbereich Polizei arbeiten. Zusätzlich arbeiten 40.478 Arbeitnehmer in diesem Aufgabenbereich. Das ist
* S e i t e | 42<br />
zwar eine beträchtliche Anzahl, aber im Vergleich zu über 255.000 Beamten eine, die statistisch nicht so sehr<br />
ins Gewicht fällt. Dies zeigt wiederum, dass mein Ziel, ein grobes Bild durch die Nennung dieser Zahlen,<br />
durchaus erreicht wird, auch wenn die Zahlen untereinander von Bundesland zu Bundesland nicht zu 100%<br />
vergleichbar sind<br />
76<br />
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stade vom 27.10.2011<br />
77<br />
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch und der<br />
Staatsanwaltschaft Stade vom 09.01.2012<br />
78<br />
Quelle: ebd.<br />
79<br />
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach vom 03.06.2011<br />
80<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012<br />
81<br />
Quelle: : Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer<br />
Pressekonferenz zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und<br />
–beamte" am 7. August 2012 in Nürnberg, S. 13<br />
82<br />
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 93<br />
83<br />
Quelle: Brief des LKA Brandenburg vom 19.06.2012<br />
84<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012<br />
85<br />
Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18<br />
86<br />
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012<br />
87<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012<br />
88<br />
Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 06.06.2011<br />
89<br />
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 30.05.2011<br />
90<br />
Quelle: Um den 25.11.2011 herum auf der Homepage von RTL-Radio Luxemburg, derzeit nur noch im Blog<br />
"Galerie der <strong>Gewalt</strong>"<br />
URL: http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2011/11/25/wadgassen-saarland-mit-holzlatte-auf-polizistenlosgegangen/<br />
91<br />
Quelle: "Richterin: "Bulle" ist nicht immer eine Beleidigung", Artikel in der Online-Ausgabe der Augsburger<br />
Allgemeinen vom 03.11.2011, URL: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Richterin-Bulle-ist-nichtimmer-eine-Beleidigung-id14068686.html<br />
92<br />
Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz<br />
zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7.<br />
August 2012 in Nürnberg, S. 8<br />
93<br />
Quelle: Brief des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 19.06.2012<br />
94<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012<br />
95<br />
Quelle: Lagebild "<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des<br />
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11<br />
96<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 12.06.2012<br />
97<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Dresden vom 11.12.2011<br />
98<br />
Quelle: Pressemitteilung des Polizeireviers Stendal vom 01.06.2011<br />
99<br />
Quelle: "Rechtspflege - Staatsanwaltschaften", Fachserie 10, Reihe 2.6 des Statistischen Bundesamtes,<br />
Wiesbaden, 2012, S. 22<br />
100<br />
Quelle: "Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmasslichen Misshandlungen durch die Polizei in<br />
Deutschland", Amnesty International, 2010, S. 119<br />
101<br />
Quelle: ebd., S. 70<br />
102<br />
Singelnstein, Tobias, Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit<br />
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte. In: Monatsschrift für<br />
Kriminologie und Strafrechtsreform 2003, S. 1ff.<br />
103<br />
Quelle: ebd., S. 20<br />
104<br />
Vgl. Singelnstein, S. 12<br />
105<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern von 2011<br />
106<br />
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 14<br />
107<br />
Quelle: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012<br />
108<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen von 2011, Tabelle 01, S. 17<br />
109<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012<br />
110<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2011, Tabelle 01, S. 22<br />
111<br />
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2012<br />
112<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Rheinland-Pfalz von 2010, Tabelle 01, S. 9<br />
113<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Saarlandes, Tabelle 01, S. 10<br />
114<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012, in dieser Zahl sind PVB nicht<br />
einzeln ausgewiesen<br />
115<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt, Jahrbuch 2011, Anlage7, S. 70<br />
116<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein, Tabelle 01<br />
117<br />
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012.<br />
118<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S.55<br />
119<br />
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 08.08.2011<br />
120<br />
Quelle: Artikel in der Online-Ausgabe der Ostthüringer Zeitung (otz.de) vom 25.11.2011<br />
URL: http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Polizei-erschiesst-beissenden-Terrier-in-Gera-859130758<br />
121<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 06.07.12, Wert gerundet<br />
122<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
123<br />
Quelle: ebd., davon 800 Einsatzbeamte, Werte gerundet<br />
124<br />
Quelle: Mail des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 10.07.2012, Wert gerundet
* S e i t e | 43<br />
125<br />
Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus in der Mail vorhandenen Angaben über Gesamtzahl (33.000), Anzahl<br />
der Kriminalbeamte (5.000) sowie Anzahl der Angehörigen der Bereitschaftspolizei (5.000), alle Werte gerundet<br />
126<br />
Quelle: ebd.<br />
127<br />
Quelle: Telefonat mit der Pressestelle der Polizei Berlin vom 27.08.2012, Stand 30.04.2012<br />
128<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Brandenburg vom 02.07.2012, Stichtag 01.06.2012, Anzahl der<br />
Vollzugsbeamten und -beschäftigten<br />
129<br />
Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus der Angabe, dass rund 70% der Gesamtzahl zum Stichtag 1. Juni<br />
2012 schutzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, Wert anschließend gerundet<br />
130<br />
Quelle: ebd. Stichtag 01.01.2012<br />
131<br />
Quellen: :"Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des<br />
Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, Zahl Bremen Stadt (ohne<br />
Bremerhaven) Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012<br />
132<br />
Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012, Zahl ohne<br />
Bremerhaven. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat meine Anfrage nicht beantwortet.<br />
133<br />
Quelle: ebd., Zahl ohne Bremerhaven<br />
134<br />
Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabs der Polizei Hamburg vom 03.07.2012, Wert gerundet<br />
135<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
136<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
137<br />
Quelle: Schreiben des Hessischen Minis.teriums des Innern und für Sport vom 26.07.2012, Stichtag<br />
01.01.2012, ohne HMdIS und Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, ohne Anwärter<br />
138<br />
Quelle: ebd., gleiche Bedingungen<br />
139<br />
Quelle: ebd., gleiche Bedingungen<br />
140<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 02.07.2012, zum Zeitpunkt der Mail<br />
existierende Stellen im Polizeivollzugsdienst<br />
141<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
142<br />
Quelle: ebd., zum Zeitpunkt der Mail existierende Stellen<br />
143<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Niedersachsen vom 16.07.2012, Wert gerundet<br />
144<br />
Quelle: ebd., Stellen gemäß Haushaltsplan 2011, ab 2012 keine getrennte Erfassung mehr von Schutzpolizei<br />
und Kriminalpolizei<br />
145<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
146<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2012, Wert gerundet<br />
147<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
148<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
149<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012<br />
150<br />
Quelle: ebd., Stand 01.07.2012<br />
151<br />
Quelle: ebd., Stand 01.07.2012<br />
152<br />
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />
Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen<br />
153<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen vom 04.07.2012, Stand 01.01.2012, einschließlich<br />
Landespolizeipräsidium, ohne Beamten auf Widerruf<br />
154<br />
Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt vom 02.07.2012, Stand 01.01.2012, Anzahl<br />
Polizeivollzugsbeamte<br />
155<br />
Quelle: ebd., Stand 01.01.2012<br />
156<br />
Quelle: ebd., persönliche Schätzung, der Originalsatz lautete: "Die Landesbereitschaftspolizei besteht aus<br />
drei Einsatzhundertschaften."<br />
157<br />
Quelle: Mail des Landespolizeiamtes von Schleswig-Holstein vom 02.07.2012, eigene Rechnung aus den<br />
Angaben "Bei der Landespolizei arbeiten 5.457 Schutzpolizeibeamte…, 1.137 Kriminalpolizeibeamte…, 142<br />
Verwaltungsbeamte…, sowie 345 Tarifangestellte"<br />
158<br />
Quelle: ebd.<br />
159<br />
Da es in Schleswig-Holstein so genannte Optionshundertschaften gibt, die nur bei Bedarf aus "normalen"<br />
Schutzpolizisten zusammengestellt werden, kann man diese Angabe nicht so einfach machen.<br />
160<br />
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />
Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen<br />
161<br />
Quelle: Mail des Bundespolizeipräsidiums Potsdam vom 03.07.2012, 40.000 Beschäftigte bei der<br />
Bundespolizei insgesamt, davon ca. 33.000 Polizeivollzugsbeamte, Werte gerundet<br />
162<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
163<br />
Quelle: ebd., Wert gerundet<br />
164<br />
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen<br />
Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, hier habe ich nur Beamte ausgewiesen, die im<br />
Aufgabenbereich Polizei arbeiten. Zusätzlich arbeiten 40.478 Arbeitnehmer in diesem Aufgabenbereich. Das ist<br />
zwar eine beträchtliche Anzahl, aber im Vergleich zu über 255.000 Beamten eine, die statistisch nicht so sehr<br />
ins Gewicht fällt. Dies zeigt wiederum, dass mein Ziel, ein grobes Bild durch die Nennung dieser Zahlen,<br />
durchaus erreicht wird, auch wenn die Zahlen untereinander von Bundesland zu Bundesland nicht zu 100%<br />
vergleichbar sind<br />
165<br />
Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 30.10.2011