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Schreiben der KHS Ulm vom 27.02.2009 an das Landratsamt Alb ...

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_________________<br />

Kreish<strong>an</strong>dwerkerschaft <strong>Ulm</strong> · Schaffnerstr. 8 · 89073 <strong>Ulm</strong><br />

An<br />

- die Stadt <strong>Ulm</strong><br />

- <strong>das</strong> L<strong>an</strong>dratsamt <strong>Alb</strong>-Donau-Kreis<br />

- und die Kommunen des <strong>Alb</strong>-Donau-Kreises<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

für den Stadtkreis <strong>Ulm</strong> und <strong>Alb</strong>-Donau-Kreis<br />

Schaffnerstr. 8<br />

89073 <strong>Ulm</strong>/Donau<br />

Telefon (07 31) 140 30-0<br />

Fax (0731) 140 30-20<br />

email: info@khs-ulm.de<br />

http://www.khs-ulm.de<br />

Konten:<br />

Sparkasse <strong>Ulm</strong> (BLZ 630 500 00) 76 326<br />

<strong>Ulm</strong>er Volksb<strong>an</strong>k (BLZ 630 901 00) 15 15 004<br />

Unser Zeichen Bearbeiter(in) Telefondurchwahl Den<br />

RO022601.doc Fr. Roskoschny 0731/140 30-11 <strong>27.02.2009</strong><br />

ju-ro<br />

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben<br />

bei <strong>der</strong> Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich<br />

Unser <strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 07.05.2008<br />

VwV Beschleunigung öA – im Zuge <strong>der</strong> Konjunkturpakete<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister ...,<br />

bereits mit <strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 07.05.2008 hatten wir Sie über die Erhöhung <strong>der</strong> Wertgrenzen bei <strong>der</strong><br />

Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich ab 25.01.2008 informiert. Aufgrund Ihrer<br />

Rückmeldung gehen wir davon aus, <strong>das</strong>s diese erhöhten Wertgrenzen seither von Ihnen auch<br />

<strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt wurden.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Konjunkturpakete wird mit <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Ministerien zur<br />

Beschleunigung <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher Aufträge <strong>vom</strong> 17.02.2009 auch den kommunalen<br />

Auftraggebern in Baden-Württemberg empfohlen, folgende Wertgrenzen für die Vergabe von<br />

Aufträgen ab 01.03.2009 <strong>an</strong>zuwenden:<br />

VOB-Bereich<br />

Freihändige Vergabe: 100.000 Euro<br />

Beschränkte Ausschreibung: 1.000.000 Euro<br />

VOL-Bereich<br />

Freihändige Vergabe: 100.000 Euro<br />

Beschränkte Ausschreibung: 100.000 Euro<br />

Die gen<strong>an</strong>nten Beträge gelten jeweils ohne Umsatzsteuer.<br />

Dem regionalen H<strong>an</strong>dwerk wäre mit <strong>der</strong> konsequenten Anwendung dieser Wertgrenzen und <strong>der</strong><br />

Vergabe <strong>an</strong> orts<strong>an</strong>sässige Unternehmen sehr geholfen, die Krise zu meistern.<br />

- bitte wenden -


- 2 –<br />

Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob diese neuen Wertgrenzen für beschränkte<br />

Ausschreibungen und freihändige Vergaben von Ihnen <strong>an</strong>gewendet werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Kreish<strong>an</strong>dwerksmeister<br />

gez. Max Semler<br />

Geschäftsführer<br />

gez. Thomas Jung<br />

Anlage<br />

Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Ministerien zur<br />

Beschleunigung <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher Aufträge


Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Ministerien<br />

zur Beschleunigung <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

(VwV Beschleunigung öA)<br />

Vom 17. Februar 2009 - Az.: 6-4460.0/302 -<br />

1. Die Bundesregierung hat am 27. J<strong>an</strong>uar 2009 zur Beschleunigung von Investitionen<br />

beschlossen, die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und<br />

2010 zu vereinfachen. Nach Maßgabe <strong>der</strong> nachstehenden Regelungen k<strong>an</strong>n<br />

auch in Baden-Württemberg entsprechend verfahren werden.<br />

2. Ergänzend zu den geltenden Regelungen zur Anwendung <strong>der</strong> VOL/A und <strong>der</strong><br />

VOB/A 1 sind Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne<br />

nähere Begründung zugelassen, wenn <strong>der</strong> geschätzte Auftragswert folgende<br />

Wertgrenzen nicht überschreitet:<br />

bei Bauleistungen:<br />

Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe c VOB/A bis<br />

1 000 000 Euro,<br />

Freihändige Vergaben nach § 3 Nr. 4 Buchstabe d VOB/A bis 100 000 Euro.<br />

bei Liefer- und Dienstleistungen:<br />

Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Nr. 3 Buchstabe d VOL/A und<br />

Freihändige Vergaben nach § 3 Nr. 4 Buchstabe f VOL/A<br />

jeweils bis 100 000 Euro.<br />

Die gen<strong>an</strong>nten Beträge gelten jeweils ohne Umsatzsteuer.<br />

Angesichts <strong>der</strong> drohenden konjunkturellen Lage ist von einer Dringlichkeit auszugehen,<br />

die eine solche Ausnahme rechtfertigt.<br />

3. Unverzüglich nach Erteilung des Auftrags veröffentlichen die Vergabestellen im<br />

Internet für die Dauer von mindestens einem Monat die nachfolgend gen<strong>an</strong>nten<br />

Angaben, wenn <strong>der</strong> Auftragswert bei Beschränkten Ausschreibungen über Bauleistungen<br />

150 000 Euro, bei Freihändigen Vergaben über Bauleistungen<br />

1 Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Ministerien über die Anwendung <strong>der</strong> Verdingungsordnung für Leistungen Teil A<br />

(VOL/A), Ausgabe 2006, Teil B (VOL/B) und <strong>der</strong> Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF <strong>vom</strong><br />

8. November 2006 (GABl. S. 867)<br />

Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Ministerien über die Einführung <strong>der</strong> Vergabe- und Vertragsordnung für<br />

Bauleistungen, Teile A, B und C (VOB/A, VOB/B und VOB/C) <strong>vom</strong> 7. Dezember 2006 (GABl. S. 729)


- 2 -<br />

50 000 Euro bzw. bei Beschränkten Ausschreibungen o<strong>der</strong> Freihändigen Vergaben<br />

über Liefer- o<strong>der</strong> Dienstleistungen 25 000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer)<br />

erreicht o<strong>der</strong> übersteigt und Sicherheitsinteressen nicht entgegenstehen:<br />

1. Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Email-Adresse des Auftraggebers,<br />

2. Gewähltes Vergabeverfahren,<br />

3. Auftragsgegenst<strong>an</strong>d (mindestens Art und Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Leistung),<br />

4. Zeitraum <strong>der</strong> Ausführung,<br />

5. Name des beauftragten Unternehmens.<br />

Die Einstellung <strong>der</strong> Veröffentlichungen erfolgt auf dem Internetportal<br />

www.service-bw.de o<strong>der</strong> einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en für Vergabebek<strong>an</strong>ntmachungen geeigneten<br />

Seite im Internet. Die Verfahrensregelungen für die Einstellung auf<br />

www.service-bw.de werden auf diesem Internetportal bek<strong>an</strong>nt gegeben.<br />

4. Zum Nachweis <strong>der</strong> Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit (Eignung)<br />

gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A und § 8 Nr. 3 VOB/A sind im Regelfall Eigenerklärungen<br />

<strong>der</strong> Unternehmen ausreichend.<br />

5. Für die Vergabe von Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab den EU-<br />

Schwellenwerten (Oberschwellenbereich) ist die Anwendung <strong>der</strong> beschleunigten<br />

Verfahren (§ 18a Nr. 2 VOL/A, § 18a Nr. 2 VOB/A, § 14 Abs. 2 VOF) ohne<br />

Nachweis eines Ausnahmetatbest<strong>an</strong>des gerechtfertigt. Die dafür erfor<strong>der</strong>liche<br />

beson<strong>der</strong>e Dringlichkeit ergibt sich aus <strong>der</strong> außergewöhnlichen gegenwärtigen<br />

Wirtschaftslage. Die Europäische Kommission hat dies <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt und empfiehlt<br />

die Ausschöpfung <strong>der</strong> verkürzten Fristen im beschleunigten Nichtoffenen Verfahren<br />

bzw. Verh<strong>an</strong>dlungsverfahren. Darüber hinausgehende Interpretationsspielräume<br />

<strong>der</strong> EU-Vergaberichtlinien sind hieraus nicht abzuleiten.<br />

6. Die Grundsätze des Wettbewerbs, <strong>der</strong> Tr<strong>an</strong>sparenz sowie <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit bleiben unberührt.<br />

Im Hinblick auf die zu erwartende Zunahme Beschränkter Ausschreibungen,<br />

Freihändiger Vergaben sowie Nichtoffener Verfahren ist verstärkt auf die Anwendung<br />

bzw. Einhaltung <strong>der</strong> jeweils geeigneten Maßnahmen zur Korruptionsprävention<br />

zu achten (vgl. VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung <strong>vom</strong><br />

28. Dezember 2005, GABl. 2006 S. 125).


- 3 -<br />

7. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Behörden und Betriebe des L<strong>an</strong>des<br />

unmittelbar.<br />

Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen <strong>der</strong> Aufsicht des L<strong>an</strong>des<br />

unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen,<br />

entsprechend zu verfahren. Das Gleiche gilt für Empfänger von Zuwendungen<br />

des L<strong>an</strong>des, die aufgrund von Zuwendungsbestimmungen zur Anwendung <strong>der</strong><br />

VOL o<strong>der</strong> VOB verpflichtet sind.<br />

8. Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen<br />

im kommunalen Bereich (Vergabe VwV) <strong>vom</strong> 20. November 2008<br />

(GABl. S. 366), wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

In Nummer 2.3.6 wird am Ende <strong>der</strong> Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Nach<br />

Nummer 2.3.6 wird <strong>an</strong>gefügt:<br />

„2.3.7 Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Ministerien zur Vermeidung des Erwerbs von<br />

Produkten aus ausbeuterischer Kin<strong>der</strong>arbeit bei <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

(VwV Kin<strong>der</strong>arbeit öA) <strong>vom</strong> 20. August 2008 (GABl. S. 325);<br />

2.3.8 Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Ministerien zur Beschleunigung <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge (VwV Beschleunigung öA) <strong>vom</strong> 17. Februar 2009 (GABl. S.<br />

___).“ 2<br />

9. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf<br />

des 31. Dezember 2010 außer Kraft.<br />

2 Hinweis <strong>an</strong> die Redaktion des Gemeinsamen Amtsblatts:<br />

In die Nummer 8, 4. Absatz, ist die Fundstelle <strong>der</strong> vorstehenden zu veröffentlichenden Verwaltungsvorschrift<br />

einzusetzen.

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