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deutsch - Kinderhaus Böblingen eV

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Kindertagesstätte <strong>Kinderhaus</strong> e. V.<br />

Heusteigstr. 8<br />

71032 Böblingen<br />

Tel. (0 70 31) 22 52 93<br />

Liebe Eltern,<br />

liebe „<strong>Kinderhaus</strong>“ Interessenten,<br />

Böblingen im September 2012<br />

wir sind ein privater, gemeinnütziger Verein, der sich aus Elternbeiträgen, Landeszuschüssen und<br />

Firmenspenden (Hewlett Packard, Agilent, Avago, Verigy) finanziert. Seit der Gründung im Jahre 1989<br />

wurden in der Kindertagestätte (Kita) mehrere hundert Kinder betreut und deren Eltern damit der<br />

Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht. Wir haben viele positive Erfahrungen mit Erzieherinnen, Kindern<br />

und Eltern sammeln können und sind überzeugt, dass dieses Projekt eine gute Möglichkeit ist, Familie und<br />

Beruf miteinander zu verbinden.Es bietet sowohl eine professionelle als auch eine vorausdenkende<br />

Tagesbetreuungsform für Kinder im Alter von 1 bis zum Kindergarten Alter (3 Jahre).<br />

Eine gemeinnützige Vereinsform hat der Kindertagesstätte „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“ das Gerüst gegeben, sich als<br />

Träger selbst zu organisieren und zu finanzieren. Der Vorstand dieses Vereins besteht teils aus Eltern, die<br />

ihre Kinder in der Kita haben und teils aus Mitarbeitern der Sponsor-Firmen, die zwar keine Kinder (mehr)<br />

dort haben, jedoch die gute Sache unterstützen wollen. Unsere Kita bietet 20 Plätze, die als Ganztags-,<br />

geteilte Ganztags-, Vormittags- oder Nachmittagsbelegung in Anspruch genommen werden können. Die<br />

Kinder werden von professionellem, qualifiziertem Personal (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und<br />

Kinderkrankenschwestern und einer englischsprachigen Erzieherin bilingual) im sozial-integrativen<br />

Erziehungsstil betreut.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit im <strong>Kinderhaus</strong> e.V. ab € 50 jährlich Fördermitglied zu werden und damit<br />

das <strong>Kinderhaus</strong> zu unterstützen. Nebenbei sammelt man auch gleich ein paar Punkte, die wichtig sind für<br />

die Platzvergabe.<br />

In diesem Informationspacket finden Sie die Informationen und Antrag auf Förder- oder<br />

Passivmitgliedschaft, die Richtlinien für den Besuch der Kindertagesstätte, die Hausordnung, den<br />

Tagesablauf, das Pädagogisches Konzept mit Zielen und einen Wegweiser.<br />

Weitere Infos erhalten Sie bei: Stefan Ries Tel (priv): 0176/21638654<br />

Janine Reif Tel (priv): 0170/9160464<br />

info@kinderhaus-boeblingen.de<br />

oder auf unserer Web-Page:<br />

www.kinderhaus-boeblingen.de<br />

Alle weiteren Unterlagen bekommen Sie mit einer Zusage für einen Platz in der Kindertagesstätte. Diese<br />

weiteren Unterlagen sollten Sie dann direkt in der Kindertagesstätte abgeben.<br />

Entscheidend für Ihren Aufnahmeprozess ist u.a. das Eingangsdatum der Anmeldung. Weiterhin<br />

beeinflusst das Bestehen einer passiven Mitgliedschaft die Aufnahme positiv.<br />

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an den Vorstand, Janine Reif oder Stefan Ries. Sie<br />

können sicher sein, dass wir, der Kita-Vorstand und das Kita-Team, uns sehr darum bemühen werden,<br />

dass sich der Nachwuchs bei uns wohlfühlen wird. Wir wünschen Ihnen als Eltern ein gutes,<br />

partnerschaftliches und vertrauensvolles Miteinander und freuen uns darauf, vielen Kindern eine gute und<br />

fröhliche Lebenswegbegleitung zu sein.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Kindertagesstätte „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“<br />

-Vorstand-<br />

Matthias Guenther Frank Lauteslager<br />

(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender)


So werden Sie Fördermitglied<br />

Mit der Umsetzung einer Idee und durch praktische Initiative wurde im Mai 1988 der selbständige Verein<br />

„<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“ gegründet. Seit April 1989 ist das <strong>Kinderhaus</strong> für Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren<br />

etabliert. Unser Ziel ist es, professionelle Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis zum Kindergartenalter<br />

anzubieten, da es hierfür viel zu wenige Einrichtungen gibt. Mit diesem Projekt wollen wir der immer<br />

aktueller werdenden Herausforderung ein Beispiel geben, wie Berufstätigkeit und Familie besser vereinbart<br />

werden kann.<br />

Da wir uns durch Elternbeiträge selbst finanzieren, sind wir zweifellos auf weitere finanzielle Unterstützung<br />

angewiesen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich entschließen könnten, unseren Verein durch einen<br />

Beitrag / eine Spende zu unterstützen. Eine Spende von beispielsweise 50 € hilft bereits, pädagogisch<br />

wertvolles Spielmaterial oder Bücher anschaffen zu können. Den „Antrag zur passiven Mitgliedschaft“<br />

finden Sie gleich auf der folgenden Seite.<br />

Sollte Ihr Kind in die Kindertagestätte aufgenommen werden, so werden Sie für diese Zeit "aktives Mitglied"<br />

des <strong>Kinderhaus</strong> e.V. Der Beitrag als passives Mitglied wird in dieser Zeit nicht mehr abgebucht. Erst mit der<br />

Kündigung des Betreuungsplatzes werden Sie wieder "passives Mitglied" bis Sie Ihre Mitgliedschaft<br />

schriftlich widerrufen. Der Beitrag wird jeweils Anfang des Folgejahres abgebucht.<br />

Spendenbeiträge können direkt auf unser Bankkonto 208 2002 bei der Kreissparkasse Böblingen BLZ 603<br />

501 30 überwiesen werden.<br />

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die im Rahmen der jährlichen<br />

Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden kann.<br />

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Natalia Bousfifa<br />

Kassenwart des Vereins „<strong>Kinderhaus</strong> e. V.“<br />

Tel (priv): 0173-4079709<br />

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.


Kindertagesstätte <strong>Kinderhaus</strong> e.V.<br />

z. H. Natalia Bousfifa<br />

Heusteigstr. 8<br />

71032 Böblingen<br />

Antrag zur passiven Mitgliedschaft mit Bankeinzugsermächtigung<br />

Hiermit möchte ich passives Mitglied im Verein der Kindertagesstätte <strong>Kinderhaus</strong> e.V. werden:<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

Wohnort (PLZ, Ort)<br />

Email oder Telefon<br />

_____________<br />

Datum<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

Unterschrift<br />

Dazu erteile ich Ihnen die folgende Bankeinzugsermächtigung<br />

An<br />

Kindertagesstätte <strong>Kinderhaus</strong> e.V.<br />

Kreissparkasse Böblingen<br />

Heusteigstr. 8 Konto-Nr. 208 2002<br />

71032 Böblingen BLZ. 603 501 30<br />

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den Betrag von jährlich € _________ zu Lasten meines/unseres<br />

Girokontos<br />

Girokonto-Nr.:<br />

Bank<br />

BLZ:<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden<br />

Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren<br />

nicht vorgenommen.<br />

______________________________________________________________________________<br />

Name, Vorname, Adresse<br />

__________________<br />

Datum<br />

________________________________<br />

Unterschrift


Richtlinien für den Besuch der Kindertagesstätte<br />

Mit der Zeit haben wir festgestellt, dass einige Dinge geregelt sein müssen, darum hier...<br />

Unsere Spielregeln für den Besuch der Kindertagesstätte:<br />

I. Allgemeines<br />

Die Kindertagesstätte wird nach den gesetzlichen Vorschriften geführt. Für die Aufnahme der Kinder gelten weder<br />

konfessionelle noch politische Einschränkungen.<br />

Die Kindertagesstätte nimmt im Rahmen ihrer finanziellen, personellen und räumlichen Möglichkeiten Kinder im Alter von<br />

(mindestens) 10 Monaten bis 3 Jahren auf. Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt längstens bis das Kind die<br />

Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Kindergarten erfüllt, in der Regel mit 3 Jahren. Überschreitet ein Kind diese<br />

Altersgrenze und soll es weiterhin in der Kindertagesstätte betreut werden, so muss ein Nachweis erbracht werden, dass<br />

für dieses Kind momentan kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht (höchstens jedoch bis das Kind 3 Jahre und 4<br />

Monate alt ist).<br />

II.<br />

Das Ziel der Kindertagesstätte ist, die Kinder in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung zu fördern. Der<br />

Erziehungsstil in der Kindertagesstätte ist sozial-integrativ. Das heißt, das Betreuungspersonal regt die Kinder an und<br />

unterstützt, es befiehlt und ermahnt nicht; es geht auf die Gefühle und Bedürfnisse der Kinder ein. Dadurch werden<br />

Selbstachtung, Selbstvertrauen und partnerschaftliches Verhalten gefördert. Die Aktivitäten sind fördernder, nicht<br />

dirigierender Art.<br />

Aufnahme von Kindern<br />

1. Voraussetzungen<br />

Die Platzvergabe für die Kinder erfolgt nach einem Punktesystem. Kinder aus Sponsorenfirmen werden bevorzugt<br />

aufgenommen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch für die Aufnahme eines Kindes in die Kindertagesstätte.<br />

1.1 Persönliche Voraussetzungen der Eltern<br />

Die Kindertagesstätte nimmt das Kind auf, wenn beide Eltern berufstätig sind bzw. die Mutter oder der Vater alleinstehend<br />

und berufstätig ist.<br />

Lebt ein Paar ohne Trauschein in einer gemeinsamen Wohnung, gilt dies wie verheiratet.<br />

Ein Betreuungsplatz kann dann in Anlehnung an die Wochenarbeitszeit gebucht werden.<br />

Die Kopie des Arbeitsvertrags oder Bescheinigung des Arbeitgebers muss eingereicht werden..<br />

Mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte sind die Erziehungsberechtigten automatisch Mitglieder des<br />

Vereins „<strong>Kinderhaus</strong> e.V.“<br />

Von diesen Regelungen kann abgewichen werden, wenn die Nachfrage anhaltend geringer ist als Plätze in der<br />

Kindertagesstätte zur Verfügung stehen.<br />

Weist eine Person eine Notlage nach, so wird der Vorstand nach Rücksprache mit dem Betreuungspersonal klären, ob<br />

das Kind vorübergehend, oder gegebenenfalls auf Dauer, aufgenommen werden kann.<br />

1.2 Persönliche Voraussetzungen des Kindes<br />

Kinder werden frühestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn der Erziehungsberechtigten aufgenommen. Das Kind muss die<br />

gesundheitlichen und entwicklungsbedingten Voraussetzungen für den Besuch der Kindertagesstätte mitbringen.<br />

2. Verfahren<br />

2.1 Antrag<br />

Aufnahmeanträge sind an die für die Anmeldungen zuständige Vertreterung des Vorstandes zu richten<br />

(anmeldung@kinderhaus-boeblingen.de).<br />

2.2 Aufnahmezeitpunkt<br />

Die Aufnahme eines Kindes erfolgt im Allgemeinen zum Ersten oder zur Mitte eines Monats.<br />

2.3 Abgabe der Formulare des Anmeldepakets<br />

Spätestens eine Woche vor der endgültigen Aufnahme, das heißt mit Beginn der Eingewöhnungszeit, müssen alle<br />

Formulare des Anmeldepakets abgegeben sein. Bei verbindlicher Zusage eines Kitaplatzes wird die<br />

Bankeinzugsermächtigung sofort benötigt, um die Änderungen in der Buchhaltung rechtzeitig vorbereiten zu können.<br />

Vor der Aufnahme in die Kindertagesstätte muss das Kind einem Kinderarzt vorgestellt werden. Das Kind darf die<br />

Kindertagesstätte erst dann besuchen, wenn dem Vereinsvorstand die Unbedenklichkeit der Aufnahme durch die ärztliche<br />

Bescheinigung nachgewiesen wird. Diese Bescheinigung darf nicht älter als vier Wochen (vor Eintritt in die<br />

Kindertagesstätte) sein. In dieser ist auch auf eventuelle gesundheitliche Besonderheiten des Kindes (z.B. Allergien)<br />

hinzuweisen. Es ist außerdem eine Kopie des Impfzeugnisses des Kindes vorzulegen, wenn das Kind bereits Impfungen<br />

bekommen hat.


III. Besuch der Kindertagesstätte<br />

1. Ärztliche Betreuung<br />

Das Kind sollte während seines Aufenthalts in der Kindertagesstätte in regelmäßigen Abständen, in der Regel<br />

halbjährlich, ärztlich untersucht werden. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen. In dringenden Notfällen während der<br />

Betreuungszeiten setzt sich der/die Erzieher/in mit Eltern und dem Notarzt in Verbindung.<br />

2. Abwesenheit des Kindes<br />

Kann das Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen, sind die Erzieherinnen der Kindertagesstätte in Fällen<br />

vorhersehbarer Abwesenheit (z.B. Urlaub) rechtzeitig, ansonsten unverzüglich, zu unterrichten. Wird dies wiederholt<br />

unterlassen, kann das Kind seinen Anspruch auf einen Kitaplatz verlieren. Die Entscheidung darüber wird nach<br />

Rücksprache mit dem Vereinsvorstand getroffen.<br />

3. Ein Kind wird nicht abgeholt<br />

Wird ein Kind nicht bis 18 Uhr aus der Kindertagesstätte abgeholt, so ist der/die Erzieher/in befugt, zusammen mit dem<br />

Kind in einem Taxi entweder zu dem Kind oder zu sich nach Hause zu fahren. Dies geht zu Lasten der Eltern.<br />

4. Krankheiten<br />

Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes müssen<br />

der Erzieherin der jeweiligen Gruppe der Kindertagesstätte unverzüglich gemeldet werden. Kinder, die selbst eine<br />

übertragbare Krankheit haben, insbesondere Hautausschläge, Halsschmerzen, Augenkatarrh, Erbrechen, anfallweiser<br />

Husten oder Fieber, dürfen die Kindertagesstätte nicht besuchen. Hat das Kind eine typische ansteckende<br />

Kinderkrankheit, wie z.B. Röteln, Keuchhusten, Angina, Windpocken, Scharlach, muss nach Gesundung und<br />

Wiederaufnahme in die Kindergruppe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes vorgelegt werden. Hierzu<br />

kann entweder die Ärztliche Bescheinigung der Kita oder ein anderes formloses Schreiben gleichen Inhalts verwendet<br />

werden.<br />

Hat ein Kind am Vormittag Temperatur über 38,0 °C, so ist das Kind zu Hause zu lassen, beziehungsweise aus der<br />

Kindertagesstätte abzuholen. Es darf erst nach einem fieberfreien Tag wieder die Kita besuchen. Es liegt weiterhin<br />

jederzeit im Ermessen der Erzieher/innen, ein Kind wegen Unwohlsein oder sonstiger Krankheit nach Hause zu schicken.<br />

Bei Vorliegen ansteckender Erkrankungen in der Wohngemeinschaft kann der Vorsitzende des Vereinsvorstands oder<br />

sein Stellvertreter das Fernbleiben des Kindes von der Kindertagesstätte bestimmen. Fehlt ein Kind aus<br />

Krankheitsgründen oder aus Gründen der Erkrankung eines Mitglieds der Wohngemeinschaft, so kann der Vorsitzende<br />

des Vereinsvorstands bzw. sein Stellvertreter vor der Rückkehr in die Kindertagesstätte ein entsprechendes Attest des<br />

behandelnden Arztes über die Unbedenklichkeit der Wiederaufnahme verlangen.<br />

Für die vom Vereinsvorstand zu ergreifenden Maßnahmen in Krankheitsfällen gilt der Hygieneplan unserer Einrichtung.<br />

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass keine Medikamentengabe erfolgt [Hinweis auf das Merkblatt zur<br />

Medikamentengabe im Infopaket.]<br />

IV. Beitragssätze und Mittagessensgeld<br />

Die Mutter / der Vater hat für jedes Kind den von der Mitgliederversammlung des Vereins festgelegten Beitrag für den<br />

Besuch der Kindertagesstätte zu entrichten (Beitragssätze zu finden im Anmeldepaket). Der Beitrag wird für den<br />

laufenden Monat per Lastschrift abgebucht. Die Zahlungspflicht bleibt während Krankheit, Urlaub oder sonstige<br />

Abwesenheiten eines Kindes oder Erziehers bestehen.<br />

Wenn die Erziehungsberechtigten trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrags länger als 4 Wochen in Verzug<br />

sind, kann der Vorstand den Platz fristlos kündigen.<br />

Wird von den Eltern ein reservierter Platz in der Kindertagesstätte innerhalb sechs Wochen vor Inanspruchnahme<br />

abgesagt, der nicht durch ein Kind aus der Warteliste belegt werden kann, wird eine Zahlung in Höhe eines<br />

Monatsbeitrages fällig.<br />

Für das Mittagessen von Ganztages- und Vormittagskindern fallen zusätzliche Kosten pro Monat an. Die Kosten für das<br />

Mittagessen werden wie der Monatsbeitrag für die Betreuung per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.<br />

V. Mitarbeit/Arbeitseinsätze<br />

Pro Jahr Anwesenheit eines Kindes in der Kindertagesstätte müssen sechs Arbeitsstunden von den Eltern geleistet<br />

werden. Bei Kindern, die während eines Jahres kommen bzw. gehen, werden die Arbeitsstunden anteilig auf das Jahr<br />

berechnet. Mögliche Arbeiten sowie Arbeitseinsätze werden rechtzeitig in der Kindertagesstätte von den Erzieherinnen<br />

bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt entweder über Aushänge, per Email-Verteiler oder beim Elternabend. Wenn<br />

Sie Arbeitsstunden geleistet haben, melden Sie bitte was und wie lange sie gearbeitet haben beim Betreuungspersonal.<br />

Nur gemeldete Arbeitsstunden können angerechnet werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden am Ende des<br />

Jahres 40€ berechnet.<br />

Anfallende Wäsche wie Lätzchen, Waschlappen, Handtücher, und Bettwäsche müssen von den Eltern abwechselnd<br />

gewaschen werden. Diese Arbeiten werden nicht als Arbeitsstunden angerechnet.<br />

Während der Weihnachtsferien müssen diejenigen Eltern, deren Kinder in der Kindertagesstätte schlafen, das gesamte<br />

Bettinlet ihres Kindes (Decke und Kopfkisseninlet) waschen und es rechtzeitig zu Beginn der Kinderbetreuung wieder<br />

bringen. Bei Kindern, die sich ein Bett teilen, muss eine Absprache unter den Eltern erfolgen.


VI. Betreuungszeiten<br />

Die Kindertagesstätte vergibt Vormittags-, Nachmittags- und Ganztagesplätze je nach Belegung. Die freien Plätze werden<br />

nach einem Punktesystem an die Bewerber vergeben.<br />

Vormittagsplatz (ganze Woche):<br />

von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr<br />

Nachmittagsplatz (ganze Woche):<br />

von 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Ganztagesplatz (mind. 2 ganze Tage pro Woche): von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Falls der Wunsch auf Änderung der Betreuungszeit eines Platzes besteht, muss ein Antrag auf Wiederbewerbung gestellt<br />

werden. Diese Wiederbewerbung wird ebenfalls nach dem Punktesystem bewertet d.h. gleichberechtigt mit allen anderen<br />

Neu- oder Wiederbewerbungen behandelt. Der bisherige Platz bleibt bis zur Zusage des neuen Platzes erhalten. Mit der<br />

Zusage des neuen Platzes erlischt die vorige Zusage automatisch.<br />

Um den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Seminare, Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu ermöglichen, dürfen die<br />

Kinder in Ausnahmefälle die Kindertagesstätte zusätzlich zur angemeldeten Zeit betreut werden. Dies erfolgt nur über<br />

Online-Antrag und Genehmigung. Die maximale Anzahl von Zusatztagen pro Kind und Kalenderjahr beträgt 3 Tage. Falls<br />

darüberhinaus weitere Tage benötigt werden, wird diese extra Zeit mit einem Betrag von 20€ für einen Halbtagsplatz und<br />

40€ für einen Ganztagesplatz verrechnet.<br />

VII. Zeitweise Schließung der Kindertagesstätte<br />

Der Verein behält sich vor, die Kindertagesstätte zeitweise für einige Tage zu schließen. Der Zeitraum wird rechtzeitig<br />

vorher bekannt gegeben. Üblich ist es, die Kindertagesstätte an Brückentagen zu schließen. Sonstige regelmäßige<br />

Schließungszeiten bestehen mit Ausnahme der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr nicht.<br />

Die Kindertagesstätte kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen<br />

werden.<br />

VIII. Beendigung des Besuchs der Kindertagesstätte<br />

Kinder können generell bis zum 3. Geburtstag und ggf. maximal 4 Monate über ihren 3. Geburtstag hinaus in der<br />

Kindertagesstätte bleiben. Das Kita-Team kann je nach Entwicklungsstand des Kindes die Eltern beraten und eine<br />

Empfehlung bzgl. des Wechsels in den Kindergarten aussprechen (aber nicht entscheiden!).<br />

Die Eltern müssen den Kindertagesstättenplatz 3 Kalendermonate vor Austritt schriftlich kündigen, der Austritt kann<br />

jeweils zum 1. oder 15. eines Monats erfolgen.<br />

Der Vereinsvorstand kann den Verbleib des Kindes in der Kindertagesstätte unter Einhaltung einer Frist von einem Monat<br />

aufkündigen:<br />

wenn die Mutter bzw. der Vater das Arbeitsverhältnis beendet, also nicht mehr beide Elternteile berufstätig sind<br />

wenn die Eltern die Arbeit des Betreuungspersonals nicht ausreichend unterstützen<br />

wenn andere wichtige Gründe den weiteren Verbleib des Kindes in der Kindergruppe unmöglich machen (z.B. falls<br />

sich das Kind auch nach einer Eingewöhnungszeit von mindestens vier Wochen nicht in die Gruppe einfügen kann).<br />

Bei einer weiteren Schwangerschaft besteht für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach<br />

Geburt) folgende Regelung: Das Kind darf in der Kindertagestätte bleiben bis zum Ende des Mutterschutzes. Ein Verbleib<br />

des Kindes auch während der Elternzeit kann im Einzelfall in Abhängigkeit der Belegung geprüft werden.<br />

Stand: November 2011


Hinweise zur Medikamentengabe und Betreuung von kranken<br />

oder körperlich beeinträchtigten Kindern<br />

Die veränderten Lebenssituationen von Kindern und Familien erfordern heute einen differenzierten Umgang mit<br />

kranken, chronisch kranken oder körperlich beeinträchtigten Kindern sowie in der Abgabe von Medikamenten in den<br />

Tageseinrichtungen für Kinder.<br />

Die folgenden Ausführungen dienen als Orientierungshilfe für den Umgang mit kranken Kindern in den<br />

Kindertageseinrichtungen sowie für die differenzierte Regelung eines konkreten Einzelfalles.<br />

1. Akute Erkrankungen<br />

1.1. Ein akut krankes Kind kann die Tageseinrichtung für Kinder nicht besuchen.<br />

1.2. Wiederzulassung in die Tageseinrichtung<br />

1.2.1. Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten<br />

Das Infektionsschutzgesetz regelt die Wiederzulassung von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die an<br />

bestimmten Infektionskrankheiten leiden. Nach Abklingen der akuten Symptome sind bei einigen Infektionen die<br />

Erkrankten längerfristig „Ausscheider“ (z.B. bei Salmonellen). Diese dürfen mit Zustimmung des Gesundheitsamtes<br />

unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie der räumlichen und personellen Bedingungen die<br />

Tageseinrichtung für Kinder wieder besuchen.<br />

1.2.2. Längerfristige Beeinträchtigungen<br />

Kindern mit längerfristigen Beeinträchtigungen (z.B. mit Gipsverbänden, Gehhilfen etc.) kann unter Berücksichtigung<br />

der krankheitsbedingten Behinderungen der Besuch der Tageseinrichtung ermöglicht werden. Eine Abstimmung mit<br />

dem behandelnden Arzt sollte erfolgen.<br />

2. Chronische Erkrankungen<br />

Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Anfallsleiden, Asthma, Allergien, Herz-, Nierenerkrankungen,<br />

Rheuma, Mukoviszidose etc. können in der Regel eine Tageseinrichtung besuchen. Vor der Aufnahme sollten<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Es sollte eine schriftliche Stellungnahme bzw. Information des behandelnden Kinderarztes folgenden Inhalts<br />

vorliegen:<br />

- Beschreibung des Krankheitsbildes<br />

- Beschreibung der individuellen Krankheitszeichen<br />

- Dauer- und Notfallmedikation<br />

- notwendige Verhaltensweisen der Mitarbeiterinnen<br />

- Befürwortung des Besuches einer Tageseinrichtung<br />

Die Grundmedikation müssen die Eltern selbst durchführen. Nur wenn eine regelmäßige Medikation während des<br />

Tages unabdingbar ist oder in akut bedrohlichen Situationen, kann und soll dies die Einrichtung übernehmen. Der Arzt<br />

muss eine exakte schriftliche Anweisung über die Dosierung und den Zeitpunkt der Einnahme eines Medikamentes<br />

sowie für den Notfall geben.<br />

Alle Medikamente müssen sachgerecht (im Medikamentenschrank oder Kühlschrank) und kindersicher gelagert<br />

werden. Jedes Medikament muss mit dem Namen des Kindes versehen sein. Auf die Verfallsdaten ist zu achten.<br />

Bei der Aufnahme chronisch kranker Kinder ist eine zusätzliche, über den Betreuungsvertrag hinausgehende<br />

Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten zu treffen. Diese soll sicherstellen, dass die Kinder eine möglichst<br />

optimale Betreuung in der Tageseinrichtung erfahren. Ein Mustervereinbarung die im Grundsatz dieser Zielsetzung<br />

entspricht ist dem Starterpaket beigefügt und ist auf den jeweiligen Einzelfall hin zu konkretisieren.<br />

Grundsätzlich sollten alle pädagogischen Fachkräfte einschließlich der Vertretungskräfte der Tageseinrichtung über<br />

die besondere Situation eines Kindes informiert sein. Der offene Umgang mit der chronischen oder akuten Erkrankung<br />

ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung.<br />

Bei Unsicherheiten sind die zuständigen Kinder- und Jugendärzte des Gesundheitsamtes oder andere geeignete<br />

Fachdienste hinzuziehen. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.


Hausordnung<br />

1. Die Kindertagesstätte ist an Arbeitstagen in der Zeit von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Eltern sollten<br />

möglichst bis spätestens 18:00 Uhr in der Kindertagesstätte sein, damit Zeit zum Umziehen und Aufräumen bleibt.<br />

Eltern, die ihr Kind halbtags in der Kindertagesstätte untergebracht haben, werden gebeten, ihr Kind pünktlich<br />

abzuholen, um eventuelle Überschneidungen zu vermeiden. Kinder, die vormittags in der Kindertagesstätte sind,<br />

müssen spätestens bis 12:45 Uhr abgeholt werden. Kinder, die nachmittags in der Kindertagesstätte sind, dürfen<br />

zwischen 12:30 Uhr und 12:45 Uhr gebracht werden.<br />

2. Die Kinder müssen von einem erwachsenen Angehörigen oder schriftlich Beauftragten gebracht und abgeholt<br />

werden.<br />

3. Wenn die Kinder gebracht werden, sind sie aus- bzw. umzuziehen. Für die Kinder sollten Hausschuhe zum<br />

Wechseln in die Kindertagesstätte mitgebracht werden. Alle Gegenstände wie Vesperdose, Bürste etc. sollten mit<br />

dem Namen des Kindes versehen sein.<br />

4. Für jedes Kind ist eine komplette Garnitur an Ersatzkleidung in der Kindertagesstätte zu hinterlegen. Bei<br />

Benutzung dieser Ersatzkleidung muss am darauffolgenden Tag eine neue Garnitur zur Hinterlegung mitgebracht<br />

werden. Vereinseigene Wäsche ist sobald als möglich gewaschen zurückzubringen.<br />

5. Die Kindertagesstätte stellt ausreichend Windeln zur Verfügung. Die Kosten dafür werden über eine monatliche<br />

Pauschale abgedeckt. Für Kinder mit einem Halbtages- oder geteilten Ganztagesplatz werden die Kosten anteilig<br />

abgerechnet.<br />

6. Die Eltern waschen wechselseitig die vereinseigene Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher. Die Zuteilung<br />

der Wäsche wird von den Erziehern vorgenommen.<br />

7. Das Fernbleiben des Kindes ist schriftlich oder telefonisch einer Erzieherin der Kindertagesstätte bis spätestens<br />

9.00 Uhr anzuzeigen.<br />

8. Unreinlichkeit, dauernde Krankheit oder andere Gebrechen körperlicher oder geistiger Art, die andere Kinder<br />

gefährden bzw. stark belästigen, oder die geordnete Führung der Kindertagesstätte erschweren, können zur<br />

Entlassung des Kindes führen, ebenfalls der Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung. Eine solche<br />

Entscheidung trifft der Vorstand der Kindertagesstätte.<br />

9. Medikamente werden von den Erziehern nur verabreicht, wenn eine schriftliche Anweisung des behandelnden<br />

Arztes vorgelegt wird. Antibiotika werden in der Kindertagesstätte nicht verabreicht. Kinder, die Antibiotika<br />

einnehmen, dürfen die Kindertagesstätte nur nach einem fieberfreien Tag und mit Genehmigung des Arztes<br />

kommen. Die Erzieherinnen übernehmen keine Verantwortung für Über- oder Unterdosierung durch zu häufige<br />

oder unterlassene Arzneimittelgabe.<br />

10. Die Vormittags- und Ganztageskinder erhalten in der Kindertagesstätte ein altersgemäßes, vollständiges<br />

Mittagessen. Nachmittagskinder erhalten kein Mittagessen. Vormittags und nachmittags werden bei Bedarf<br />

Getränke (Tee, Mineralwasser, keine Flaschennahrung) ausgegeben. Sowohl für den Vormittag als auch für den<br />

Nachmittag bitten wir die Eltern, eine geeignete Vesper den Kindern mitzugeben.<br />

11. Eigenes Spielzeug sollte nicht mitgegeben werden, davon ausgenommen sind „Schmuse-Gegenstände“; sie<br />

dürfen mitgebracht werden.<br />

12. Das Tragen von Schmuck (z.B. Halsketten, Fingerringe etc.) kann aus Gründen eventueller Verletzungsgefahr<br />

nicht gestattet werden. Dies gilt ebenso für nicht festes Schuhwerk (z.B. Clogs).<br />

13. Es wird vorausgesetzt, dass die Eltern oder die sonstigen Erziehungsberechtigten im Interesse des Kindes an den<br />

Elternabenden teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Erzieherinnen nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

zur Verfügung. Bei Bedarf kann auch auf den Vereinsvorstand einbezogen werden. Die Eltern sollten auch die am<br />

Eingang der Kindertagesstätte befindliche Elterninfoecke beachten, wo Vorstandsinformationen etc. aushängen.<br />

Es ist Voraussetzung, dass die Eltern der in der Kindertagesstätte untergebrachten Kinder im Bedarfsfall zu<br />

Eigenleistungen an der Kindertagesstätte bereit sind.<br />

14. Die aktuellen Geschäfts- bzw. Privatadressen und Telefonnummern der Eltern sollten den Erzieherinnen immer<br />

bekannt sein, so dass eine Kontaktaufnahme unverzüglich möglich ist. Bitte denken Sie auch bei einem<br />

Arbeitsplatzwechsel oder Umzug daran.<br />

15. Alle Maßnahmen in der Kindertagesstätte werden zum Wohle der Kinder getroffen. Es wird darum gebeten, die<br />

Mitarbeiter der Kindertagesstätte entsprechend zu unterstützen.<br />

Stand: September 2011


Tagesablauf in der Kindertagesstätte<br />

Der beschriebene Tagesablauf soll einen Einblick in das regelmäßige Geschehen in der Kindertagesstätte geben.<br />

Selbstverständlich wird bei einem Fest oder auch wenn es die Situation erfordert davon abgewichen.<br />

7.15 Uhr Der Frühdienst öffnet die KITA, lüftet, stuhlt ab und kocht Tee.<br />

7.30 Uhr Die ersten Kinder kommen an und spielen im großen Gruppenraum alleine, mit anderen<br />

Kindern oder dem päd. Personal. Spätestens um 9:00 Uhr sind die letzten Kinder<br />

angekommen.<br />

8.15 Uhr Freies Frühstück.<br />

9.00 Uhr Nach dem Frühstück gehen wir Hände waschen, auf die Toilette und bei Bedarf wickeln.<br />

9.15 Uhr Findet der Singkreis statt (tlw. in Gruppen; am Freitag gemeinsam). In dieser Gemeinschaft<br />

werden zum Beispiel Fingerspiele, Lieder, Tänze und rhythmische Bewegungen<br />

durchgeführt.<br />

Mittwochs lassen wir den Singkreis öfter ausfallen, da wir an diesem Tag auf den Markt<br />

gehen.<br />

10.00 Uhr Sowohl Freispiel als auch gezielte Aktivitäten im Haus, im Garten oder beim Spaziergang<br />

werden zu dieser Zeit den Kindern angeboten.<br />

11.00 Uhr Die erste Gruppe geht zum Mittagessen.<br />

11.30 Uhr Die zweite Gruppe geht zum Mittagessen.<br />

Beide Gruppen gehen jeweils nach dem Essen zum Waschen, Wickeln und auf die<br />

Toilette.<br />

12.45 Uhr In dieser Zeit laufen einige Vorgänge parallel:<br />

Die Ganztageskinder gehen zu Bett, die Vormittagskinder werden abgeholt, die<br />

Nachmittagskinder kommen an und gehen ebenfalls schlafen.<br />

15.00 Uhr Die Mittagsruhe ist zu Ende.<br />

Die Kinder werden gewickelt und angezogen; im Anschluss findet ein gemeinsames<br />

Vesper statt. Nach dem Vesper gehen wir Hände waschen, auf die Toilette und bei Bedarf<br />

wickeln.<br />

15.30 Uhr Gemeinsamer Singkreis, Freispiel und/oder gezielte Aktivitäten<br />

18.00 Uhr Die KITA schließt.<br />

18.15 Uhr Der Spätdienst verlässt das Haus.<br />

Stand: September 2011


Unser Pädagogisches Konzept<br />

Liebe Eltern!<br />

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Kinder.<br />

In unserer Arbeit orientieren wir uns an dem Besten aus unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen und schöpfen<br />

aus mehr als zwei Jahrzehnten eigener Erfahrungen im Umgang mit Kleinkindern in der Kindertagesstätte.<br />

Wir orientieren uns an Pädagogen wie z.B. Maria Montessori und der ungarischen Kinderärztin Emmi Pikler, die<br />

sowohl die Unterstützung der Selbstständigkeit des Kleinkindes, als auch dessen Beziehung zu sich und seiner<br />

Umwelt von Geburt an in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen.<br />

Wir geben den Kindern die Zeit und den Raum, damit sie sich die Welt aneignen können.<br />

Mit unserer Konzeption möchten wir Ihnen einen Einblick in unser Haus geben und Sie teilhaben lassen an unserer<br />

Lebens- und Arbeitsweise, an unseren Zielen und Schwerpunkten.<br />

Die Bedürfnisse der Kinder erfassen<br />

Ein Kind braucht...<br />

Zuwendung, Schlaf, Essen, körperliche Hygiene, zuverlässige Bezugspersonen, Vertrauen und Sicherheit,<br />

Geborgenheit, Körperkontakt, das Gefühl angenommen zu sein, Wertschätzung, Empathie, das Gefühl ernst<br />

genommen zu werden, Achtung, Respekt, Orientierung durch den Erwachsenen, das soziale Miteinander,<br />

Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit, Bewegung, eine anregende Umgebung in der es Erfahrungen machen<br />

kann, eine positive Bindung.<br />

Aus diesen Bedürfnissen lassen sich die Ziele unserer pädagogischen Arbeit formulieren.<br />

"Ein Kind, das durch selbständige Experimente etwas erreicht, erwirbt ein ganz andersartiges Wissen, als eines, dem<br />

die Lösung fertig geboten wird."<br />

(Emmi Pikler, Friedliche Babys, zufriedene Mütter)<br />

Unsere Ziele in der Arbeit mit Kindern<br />

Aus den allgemeinen Erkenntnissen zur Entwicklung von Kindern und den Bedürfnissen, die wir bei unseren Kindern<br />

feststellen, haben wir die Ziele, an denen sich unsere Arbeit orientiert, formuliert.<br />

Für unsere Kinder haben wir das Ziel, dass die Kindertagesstätte ein Ort sein soll, in dem sie Geborgenheit und<br />

Zuneigung erfahren.<br />

• Wir gehen liebevoll, offen und zugewandt auf die Kinder zu und begleiten sie in ihrer Entwicklung.<br />

• Wir nehmen die Kinder ernst und üben einen respektvollen, wertschätzenden Umgang mit ihnen aus.<br />

• Wir schaffen eine räumliche Atmosphäre, in der sich Kinder wohl fühlen.<br />

• Wir bieten den Kindern verlässliche, zugewandte und konsequente Bezugspersonen an.<br />

• Wir gewähren ihnen selbstverständlich die Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie essen, trinken, schlafen<br />

und Körperpflege.<br />

• Wir schaffen den Kindern Situationen, in denen sie ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln können und<br />

Erfahrungen mit anderen Kindern machen.<br />

• Wir ermutigen die Kinder, ihre Schritte zu machen und stärken sie dadurch in ihrem Selbstwert.<br />

• Wir beobachten die Kinder, um ihre Interessen wahrzunehmen und sie entsprechend zu fördern.<br />

Unsere Rolle als Erzieher<br />

Wenn Menschen an eine Erzieherin denken, dann denken sie immer noch oft an eine Frau, die mit einigen Kindern<br />

am Tisch sitzt und bastelt.<br />

Wir haben einmal zusammengetragen, was wir an einem durchschnittlichen Tag alles gemacht haben:<br />

... Tee gekocht, Kinder empfangen, Schneideübungen gemacht. Kind getröstet, Windeln gewechselt, Kind beobachtet,<br />

Schnuppertermin mit Eltern gemacht, Praktikantin eingelernt, Buch vorgelesen, Teambesprechung gehabt, Kind in<br />

den Arm genommen, Dienstpläne ausgearbeitet, Tisch gedeckt, Kind verarztet, Streicheleinheiten gegeben, zugehört,<br />

aus- und angezogen, eingecremt, gekuschelt, gesungen, Gitarre gespielt, Fragen der Kinder beantwortet, vorgelesen,<br />

Schuhe gebunden, Po abgewischt, umgezogen, auf den Arm genommen, Rollenspiele gemacht, Tischspiele gemacht,<br />

spazieren gegangen, gehüpft und gesungen, Elterngespräche geführt, ...<br />

Wir Erwachsene sind für Kinder Vorbild. Kinder nehmen unser Tun, unseren Umgang miteinander und mit


den Dingen genau wahr. Für die Erreichung der mit unserer Arbeit verfolgten Ziele ist die Haltung, die wir<br />

Kindern gegenüber einnehmen, von sehr großer Bedeutung.<br />

Für uns bedeutet das, dass wir verlässliche Bezugspersonen sind und uns Zeit für das einzelne Kind nehmen.<br />

Das bedeutet, dass das Kind Vertrauen zu seiner Gruppenbetreuungsperson bekommt und dadurch mit der Zeit<br />

sicherer wird und somit dieses Vertrauen auf die anderen ErzieherInnen ausweiten kann.<br />

Die Grundlage unseres erzieherischen Handelns ist die Beobachtung. Nur so können wir die Bedürfnisse der<br />

einzelnen Kinder wahrnehmen und diese Beobachtungen gemeinsam mit den KollegInnen besprechen.<br />

Wir sind BegleiterInnen und GestalterInnen der Umwelt der Kinder. Kinder wollen die Umwelt entdecken, sie wollen<br />

alles wissen, alles selbst ausprobieren und erfahren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Bedürfnisse und den<br />

Entwicklungsstand der einzelnen Kinder zu erfassen. Auf dem Weg zur Selbstständigkeit ermutigen wir die Kinder bei<br />

ihren Versuchen, auftretende Probleme selbst zu lösen und begleiten sie dabei individuell.<br />

Das bedeutet, dass wir uns oft sehr bewusst zurückhalten, um dem Kind ein begleitetes, eigenständiges Tun<br />

zu ermöglichen.<br />

Zitat Maria Montessori: „Hilf mir es selbst zu tun!“<br />

D.h. wir sind AnleiterInnen für das Tun der Kinder. Wir sind Vorbild in unserem Verhalten. Wir führen die Kinder in die<br />

Gruppe ein und begleiten sie, den Kontakt zu anderen Kindern zu finden, Freundschaften zu knüpfen, Konflikte zu<br />

lösen und sich als Teil der Gruppe zu fühlen. Wir führen sie in den Tagesablauf, die Regeln, den Umgang mit<br />

Materialien und Spielen, Räumen und Möglichkeiten in unserem Haus ein. Wir ermutigen sie, sich mit Dingen zu<br />

beschäftigen oder etwas zu tun, dass sie sich bisher nicht getraut haben und begleiten sie in ihrer Entwicklung.<br />

„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jedes Kind eine Bezugsperson bekommt, von der es von Grund auf<br />

gemocht wird, als Voraussetzung für eine wechselseitige emotionale Beziehung, deren Fragen und Antworten<br />

„verstanden“ werden.“<br />

(„Zusammen leben mit Kleinstkindern“ Inga Bodenburg, Grunhild Grimm, 1993)<br />

Eingewöhnung neuer Kinder<br />

In der Eingewöhnungsphase lehnen wir uns an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“ an, d.h. die Kinder werden auf<br />

„sanfte Art“ in den Kindergartenalltag eingeführt.<br />

Am ersten Tag kommt das Kind für eine Stunde mit seiner engen Bezugsperson in die Einrichtung. Das ist in der<br />

Regel die Mutter oder der Vater. So kann es sich seine neue Umgebung in Ruhe anschauen und hat mit seiner<br />

vertrauten Bezugsperson immer einen „sicheren Hafen“, zu dem es zurück gehen kann.<br />

Am zweiten Tag kommt das Kind für zwei Stunden. Je nachdem, wie sich das Kind von der Bezugsperson lösen kann,<br />

geht die Bezugsperson für eine halbe Stunde spazieren, ist aber immer erreichbar, falls das Kind weint.<br />

Am dritten Tag bleibt das Kind schon ca. 3,5 Stunden und isst z.B. auch beim Mittagessen mit. Die Bezugsperson<br />

geht für ein bis zwei Stunden außer Haus.<br />

Ab dem fünften oder sechsten Termin macht dann das Kind den Mittagsschlaf bei uns.<br />

Wir haben mit diesem Modell sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Kinder können sich die neue Umgebung in Ruhe<br />

aneignen und bauen eine Beziehung zur Gruppenbetreuungsperson auf. Dabei hilft ihnen die Sicherheit, dass Mama,<br />

Papa bzw. die Bezugsperson anfangs immer in der Nähe sind. Nach einigen Wochen haben die Kinder zu allen<br />

ErzieherInnen einen guten Kontakt. Wir sagen auch: „Sie sind angekommen!“<br />

Angebote und Aktivitäten<br />

Als Kindertagesstätte verstehen wir uns als Einrichtung, die Kinder ihrem Alter und Entwicklungsstand gemäß fördert,<br />

ihnen ein Lern- und Erfahrungsfeld bietet und Elementarerfahrungen vermittelt.<br />

Neben dem Raumangebot und unserem Verhalten als ErzieherInnen den Kindern gegenüber geschieht dies durch die<br />

freien und gezielten Angebote, die wir den Kindern anbieten.<br />

Ein freies Angebot ist ein Angebot, das in der freien Spielzeit stattfindet und bei dem sich die Kinder entscheiden, ob<br />

sie am Angebot teilnehmen oder nicht. Sie können im gestalterischen, sprachlichen, rhythmischen oder motorischen<br />

Bereich liegen.<br />

Unsere gezielten Angebote werden als so genanntes „Angebot der Woche“ von uns ErzieherInnen angeboten. Es<br />

sind Themen, die teilweise jahreszeitlich orientiert sind, wie z.B. Plätzchen backen oder auch Themen, die<br />

situationsorientiert bzw. vom Kind ausgehend sind.<br />

Die Themen orientieren sich an der Umwelt und dem Umfeld der Kinder. Wir möchten die Kinder darin unterstützen,<br />

ihre Identität zu entwickeln, sich in ihrer Umwelt selbstständig und kompetent zu Recht zu finden und Achtung vor<br />

ihren Mitmenschen und der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen zu haben.


Bilingualität<br />

Eine Besonderheit unserer Kindertagesstätte ist die Bilingualität.<br />

Wir haben eine englischsprachige ErzieherIn, die mit den Kindern englisch spricht, singt, Kreisspiele und viele andere<br />

Aktivitäten in der Fremdsprache anbietet.<br />

Somit werden bereits die Einjährigen mit der Klangfarbe einer Fremdsprache vertraut gemacht.<br />

Teambesprechungen<br />

Die Grundlage unserer Arbeit im Haus ist eine gute Zusammenarbeit unter uns KollegInnen. Dazu gehört für uns ein<br />

gutes Arbeitsklima, Offenheit für andere Meinungen, gemeinsame positive und negative Auseinandersetzung, keine<br />

Konkurrenz unter den KollegInnen, Vertrauen und fröhliches Beisammensein im Team.<br />

Die Teamsitzungen finden 14-tägig statt. Hier werden Feste geplant, Dienstpläne besprochen, Wochenaktivitäten<br />

geplant, Fallbesprechungen diskutiert, Regeln besprochen, Tagesabläufe hinterfragt, allgemeine Informationen<br />

ausgetauscht und Elterngespräche vorbereitet.<br />

Informationen aus der Vorstandssitzung werden weiter gegeben.<br />

Wenn eine KollegIn auf Fortbildung war, berichtet sie den anderen und gibt Anregungen weiter.<br />

Auch unsere teaminternen Feiern haben für uns Bedeutung. Sie stärken unseren Zusammenhalt und geben uns<br />

Gelegenheit zum Austausch.<br />

Erziehungspartnerschaft<br />

Unsere Arbeit in der Kindertagesstätte verstehen wir als Beziehungsarbeit. Sie basiert auf dem Vertrauen, das die<br />

Eltern in uns setzen und auf einem guten Verhältnis zu den Eltern. Unsere Arbeit kann nur erfolgreich sein, wenn die<br />

Eltern wissen, dass ihre Kinder bei uns gut betreut sind. Daher legen wir auf eine intensive Zusammenarbeit und auf<br />

einen kontinuierlichen Austausch großen Wert. Dazu gehören Gespräche beim Bringen und Abholen der Kinder, die<br />

Elternabende und Veranstaltungen.<br />

Wir wünschen uns von den Eltern, dass sie bereit sind, mit uns zusammen zu arbeiten, sich in den Austausch mit uns<br />

zu begeben und an den Veranstaltungen teilnehmen. Dazu bieten wir regelmäßige Elterngespräche an, in denen wir<br />

über die Entwicklung und den Stand des Kindes und seine Situation in der Kindertagesstätte und zu Hause sprechen,<br />

unsere Arbeit mit dem Kind transparent machen und Beratung bei Fragen der Eltern anbieten.<br />

Abschließend noch ein Gedanke:<br />

Unsere Arbeit ist zunächst einmal optisch nicht messbar. Wissenschaftliche Erkenntnisse haben ergeben, dass die<br />

ersten vier Lebensjahre nachhaltig von größter Bedeutung sind für das ganze Leben eines Menschen.<br />

Wir, das „Team der Kita“, fühlen uns privilegiert, Ihre Kinder in diesem wichtigen Lebensabschnitt zu begleiten und<br />

ihnen ein Vorbild zu sein, das ihnen für ihre Entwicklung zum Erwachsenen wertvoll, nützlich und von Vorteil ist.<br />

Stand: September 2011


Wegweiser zum <strong>Kinderhaus</strong><br />

So finden Sie den Weg zu uns:<br />

Wir bewohnen den ehemaligen "Bauhof" der Stadt Böblingen, direkt neben dem Baumoval. Die Benennung der Staße<br />

ist etwas unlogisch, daher hier ein Lageplan. Leider dürfen wir keinen Wegweiser anbringen.

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