Die Präsentation des Projektes - Deutscher Kinderschutzbund ...
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Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung als Konstrukt<br />
„... es bleibt festzustellen, dass Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung kein<br />
beobachtbarer Sachverhalt ist, sondern ein rechtlich und<br />
normatives Konstrukt.<br />
<strong>Die</strong>ses Konstrukt basiert auf dem Bestehen objektiver<br />
Sachverhalte (Kind ist unterernährt, Kind hat blaue Flecken, ...)<br />
und der Bewertung dieser Sachverhalte hinsichtlich der<br />
dargestellten Faktoren.“<br />
Feststellung einer Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung als Ergebnis komplexer Bewertungsprozesse<br />
unter anderem bezüglich der Faktoren:<br />
* Schädigung für weitere Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />
* Erheblichkeit, Intensität, Häufigkeit und Dauer <strong>des</strong> schädigenden Einflusses<br />
* Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern bzw. Bezugspersonen die Gefahr abzuwenden<br />
* Möglichkeiten der öffentlichen Jugendhilfe, geeignete Maßnahmen einzuleiten<br />
und durchzuführen<br />
nach Prof.Dr.Reinhold Schone<br />
© Ulrich Kaulen, Hamburg