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Die Präsentation des Projektes - Deutscher Kinderschutzbund ...

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Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung als Konstrukt<br />

„... es bleibt festzustellen, dass Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung kein<br />

beobachtbarer Sachverhalt ist, sondern ein rechtlich und<br />

normatives Konstrukt.<br />

<strong>Die</strong>ses Konstrukt basiert auf dem Bestehen objektiver<br />

Sachverhalte (Kind ist unterernährt, Kind hat blaue Flecken, ...)<br />

und der Bewertung dieser Sachverhalte hinsichtlich der<br />

dargestellten Faktoren.“<br />

Feststellung einer Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung als Ergebnis komplexer Bewertungsprozesse<br />

unter anderem bezüglich der Faktoren:<br />

* Schädigung für weitere Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />

* Erheblichkeit, Intensität, Häufigkeit und Dauer <strong>des</strong> schädigenden Einflusses<br />

* Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern bzw. Bezugspersonen die Gefahr abzuwenden<br />

* Möglichkeiten der öffentlichen Jugendhilfe, geeignete Maßnahmen einzuleiten<br />

und durchzuführen<br />

nach Prof.Dr.Reinhold Schone<br />

© Ulrich Kaulen, Hamburg

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