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- 2 - Grußwort Ministerialdirigent Hans-Ernst Hanten anlässlich des ...

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Grußwort <strong>Ministerialdirigent</strong> <strong>Hans</strong>-<strong>Ernst</strong> <strong>Hanten</strong> anlässlich <strong>des</strong> Symposiums der<br />

Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen am 13./14<br />

September 2007 in Berlin<br />

Dieses Dokument ist urheberrechtlich gesch¸tzt. Es darf ohne die schriftliche<br />

Einwilligung <strong>des</strong> Autors nicht genutzt werden!<br />

- Es gilt das gesprochene Wort -<br />

Sehr geehrter Herr Rother,<br />

sehr geehrter Herr Klimpel,<br />

meine sehr verehrten Damen und Herren,<br />

der Titel Ihrer heutigen Veranstaltung klingt sehr pessimistisch, auch wenn – wie wir<br />

alle wissen – im Schatten wunderschöne Blumen blühen können. Sollte Ihr Titel aber<br />

tatsächlich einen Zustand beschreiben, so müssen wir uns alle gemeinsam an <strong>des</strong>sen<br />

Veränderung machen.<br />

Der Gegenstand, über den Sie reden, verdient nämlich in jedem Fall einen positiven<br />

Angang wie Ausgang und ich finde, es wäre angemessen, die Chancen, die Sie in Ihren<br />

Händen halten, zur Überschrift für diese Veranstaltung zu machen. Es geht um nichts<br />

weniger als die Schaffung von Öffentlichkeit für ein Lebenselixier dieser Gesellschaft:<br />

Ich meine damit die Aufgabe, Kulturgüter in der Gesellschaft lebendig zu halten,<br />

lebendig zu machen. Kulturgüter, die zugleich das Gedächtnis einer Nation bilden!<br />

Ich hoffe, ja ich weiß, dass wir in diesem Punkt auch bei unterschiedlichen<br />

Interessenlagen einer Meinung sind: Kultur braucht Öffentlichkeit! Ob in Filmarchiven<br />

oder -museen – Sie, meine Damen und Herren, tragen dazu bei, unser Filmerbe zu<br />

bewahren, zu pflegen, bereitzustellen und der Öffentlichkeit zu vermitteln.<br />

Mir ist natürlich klar, woher Ihr Titel kommt. Es gibt unterschiedliche Interessen und<br />

unterschiedliche Ansichten über deren Auflösung. Auf der einen Seite stehen die<br />

Urheber, die einen angemessenen Schutz ihres geistigen Eigentums einfordern und oft<br />

eine möglichst lukrative Verwertung erhoffen. Auf der anderen Seite stehen Sie mit<br />

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Ihrer Aufgabe und die Nutzer mit ihrer Forderung, einen möglichst umfassenden und<br />

freien Zugang zum Filmerbe zu bekommen.<br />

Je<strong>des</strong> Gesetz hat die Aufgabe, hier einen angemessenen Ausgleich zu finden.<br />

Technisch nennt man dies die Entwicklung von Lösungen, die dem Gedanken<br />

praktischer Konkordanz Rechnung tragen. Schauen wir uns die Rechtslage einmal<br />

daraufhin an: Im Urhebergesetz finden sich zahlreiche Bestimmungen, die Museen und<br />

Archive bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien begünstigen.<br />

Daran hat auch die Reform <strong>des</strong> Urheberrechts nichts geändert.<br />

Das Recht ist die eine Sache! Fast immer kommt es allerdings darauf an, aus dem<br />

Recht heraus praktische Lösungen zu entwickeln. Hierüber wollen Sie sich unterhalten.<br />

Ich kann das nur begrüßen, weil wir in der Vergangenheit oft Debatten hatten, die uns<br />

pragmatischen Lösungen nicht näher brachten. Ich bin mir sicher, dass Ihre heutige<br />

Diskussion zum zweiten Korb der Novellierung <strong>des</strong> Urheberrechtsgesetzes<br />

ergebnisorientiert und nach vorne gerichtet sein wird.<br />

Nach wie vor besteht eine große Verunsicherung, wie weit die Schrankenbestimmungen<br />

letztlich reichen. Auf der einen Seite ist nicht alles, was technisch möglich ist,<br />

rechtlich zulässig. Auf der anderen Seite können aber auch technische Möglichkeiten<br />

wie das Digital Rights Management (DRM) zu Einschränkungen bei Nutzungen führen,<br />

die an sich rechtlich zulässig wären. In der Praxis führt das dann dazu, dass nur<br />

wenige von dem Recht zur Durchsetzung von Schrankenbestimmungen Gebrauch<br />

machen.<br />

Sie haben hier viel zu tun. Gibt es doch bei den Neuregelungen wie beispielsweise dem<br />

§ 52 b Urheberrechtsgesetz noch zahlreiche Blindstellen in der Praxis.<br />

Ihre Veranstaltung widmet sich aber nicht nur der praktischen Anwendung der<br />

Urheberrechtsreform. Sie hat auch einen interessanten rechtspolitischen Schwerpunkt:<br />

Denn bereits parallel zu den Diskussionen zum zweiten Korb wurde ein Thema<br />

diskutiert, das manche schon dort geregelt wissen wollten: Ich meine das Thema der<br />

„verwaisten Werke“.<br />

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Von einem Vorschlag für eine gesetzliche Regelung wurde bewusst abgesehen, weil es<br />

noch Klärungsbedarf gibt. Die praktische Relevanz liegt auf der Hand: Die Museen und<br />

Archive haben einen unschätzbaren Fundus an kulturellen Inhalten, die sie Nutzern nun<br />

auch digital anbieten könnten. Doch was tun, wenn der Urheber – oder bei Filmen<br />

sogar recht viele Urheber – sich für die Einräumung <strong>des</strong> Nutzungsrechts nicht auffinden<br />

lassen?<br />

Allerdings muss erst einmal ein Missverständnis aufgeklärt werden: die „Eltern“ solcher<br />

Werke sind oft nicht verstorben – schon gar nicht vor mehr als 70 Jahren –, sondern<br />

lassen sich nur nicht „auffinden“. In diesen Fällen haben sie aber durchaus vitale<br />

Interessen, die beim Umgang mit den „verwaisten Werken“ nicht vernachlässigt<br />

werden dürfen.<br />

Manche fordern, „verwaiste Werke“ solange als gemeinfrei zu betrachten, bis der<br />

Urheber bzw. Rechteinhaber widerspricht. Voraussetzung dafür soll sein, dass<br />

„gewissenhaft“ versucht worden ist, ihn ausfindig zu machen. Diese Forderung ist<br />

zwiespältig. Aus kulturpolitischer Sicht haben wir die Interessen der Urheber, der<br />

Verwerter und der Nutzer zu verteidigen. In dieser Gemengelage von Interessen<br />

berufen sich die Archive und Museen sicher zu Recht darauf, dass sie die neuen<br />

technischen Möglichkeiten nutzen dürfen, um ihre kulturbewahrende und -vermittelnde<br />

Funktion erfüllen zu können. Je mehr Urheber an einem Werk beteiligt sind, <strong>des</strong>to<br />

dringender ist es, praktikable Lösungen zu finden.<br />

Das Thema der „verwaisten Werke“ spielt auch eine wichtige Rolle im Rahmen der EU-<br />

Initiative zu digitalen Bibliotheken. Die „Copyright Subgroup“ sprach im April dieses<br />

Jahres die Empfehlung an die Mitgliedstaaten aus, Mechanismen zu etablieren, um<br />

„verwaiste Werke“ nach einer gewissenhaften, aber im Ergebnis erfolglosen Suche<br />

nach dem Rechteinhaber nutzbar zu machen. Den Archiven und Museen soll dabei die<br />

Aufgabe zukommen, in „best practices“ oder „guide lines“ Kriterien für eine<br />

„gewissenhafte Suche“ zu entwickeln. Das ist wahrhaftig keine leichte Aufgabe. Denn<br />

es geht darum, die Interessen der Zugangsvermittlung mit den Interessen der Urheber<br />

in Übereinstimmung zu bringen.<br />

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Die Vereinigung der europäischen Kinematheken hat bereits zu Recht darauf<br />

hingewiesen, dass sie einen aktiven Beitrag zur Rechteklärung leisten kann, weil<br />

Archive über das nötige Expertenwissen verfügen. Ich bin mir sicher, dass Sie es sich<br />

dabei nicht zu leicht machen werden. Denn alle sind darauf angewiesen, dass eine<br />

Lösung bei allen auf Akzeptanz stößt. Und da sind wir wieder bei dem Punkt, dass alle<br />

betroffenen Interessen möglichst gut berücksichtigt werden müssen.<br />

Meine Damen und Herren, wenn auch vieles, von dem was Sie besprechen, sehr<br />

technisch daher kommt, so arbeiten Sie doch an einem wichtigen Mosaik: An dem<br />

Mosaik, das die bunte Vielfalt unseres Filmschaffens der Öffentlichkeit zugänglich<br />

macht. Hierzu wird Ihnen diese Veranstaltung sicherlich zahlreiche Anregungen geben.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

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