- 2 - GruÃwort Ministerialdirigent Hans-Ernst Hanten anlässlich des ...
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Grußwort <strong>Ministerialdirigent</strong> <strong>Hans</strong>-<strong>Ernst</strong> <strong>Hanten</strong> anlässlich <strong>des</strong> Symposiums der<br />
Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen am 13./14<br />
September 2007 in Berlin<br />
Dieses Dokument ist urheberrechtlich gesch¸tzt. Es darf ohne die schriftliche<br />
Einwilligung <strong>des</strong> Autors nicht genutzt werden!<br />
- Es gilt das gesprochene Wort -<br />
Sehr geehrter Herr Rother,<br />
sehr geehrter Herr Klimpel,<br />
meine sehr verehrten Damen und Herren,<br />
der Titel Ihrer heutigen Veranstaltung klingt sehr pessimistisch, auch wenn – wie wir<br />
alle wissen – im Schatten wunderschöne Blumen blühen können. Sollte Ihr Titel aber<br />
tatsächlich einen Zustand beschreiben, so müssen wir uns alle gemeinsam an <strong>des</strong>sen<br />
Veränderung machen.<br />
Der Gegenstand, über den Sie reden, verdient nämlich in jedem Fall einen positiven<br />
Angang wie Ausgang und ich finde, es wäre angemessen, die Chancen, die Sie in Ihren<br />
Händen halten, zur Überschrift für diese Veranstaltung zu machen. Es geht um nichts<br />
weniger als die Schaffung von Öffentlichkeit für ein Lebenselixier dieser Gesellschaft:<br />
Ich meine damit die Aufgabe, Kulturgüter in der Gesellschaft lebendig zu halten,<br />
lebendig zu machen. Kulturgüter, die zugleich das Gedächtnis einer Nation bilden!<br />
Ich hoffe, ja ich weiß, dass wir in diesem Punkt auch bei unterschiedlichen<br />
Interessenlagen einer Meinung sind: Kultur braucht Öffentlichkeit! Ob in Filmarchiven<br />
oder -museen – Sie, meine Damen und Herren, tragen dazu bei, unser Filmerbe zu<br />
bewahren, zu pflegen, bereitzustellen und der Öffentlichkeit zu vermitteln.<br />
Mir ist natürlich klar, woher Ihr Titel kommt. Es gibt unterschiedliche Interessen und<br />
unterschiedliche Ansichten über deren Auflösung. Auf der einen Seite stehen die<br />
Urheber, die einen angemessenen Schutz ihres geistigen Eigentums einfordern und oft<br />
eine möglichst lukrative Verwertung erhoffen. Auf der anderen Seite stehen Sie mit<br />
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Ihrer Aufgabe und die Nutzer mit ihrer Forderung, einen möglichst umfassenden und<br />
freien Zugang zum Filmerbe zu bekommen.<br />
Je<strong>des</strong> Gesetz hat die Aufgabe, hier einen angemessenen Ausgleich zu finden.<br />
Technisch nennt man dies die Entwicklung von Lösungen, die dem Gedanken<br />
praktischer Konkordanz Rechnung tragen. Schauen wir uns die Rechtslage einmal<br />
daraufhin an: Im Urhebergesetz finden sich zahlreiche Bestimmungen, die Museen und<br />
Archive bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien begünstigen.<br />
Daran hat auch die Reform <strong>des</strong> Urheberrechts nichts geändert.<br />
Das Recht ist die eine Sache! Fast immer kommt es allerdings darauf an, aus dem<br />
Recht heraus praktische Lösungen zu entwickeln. Hierüber wollen Sie sich unterhalten.<br />
Ich kann das nur begrüßen, weil wir in der Vergangenheit oft Debatten hatten, die uns<br />
pragmatischen Lösungen nicht näher brachten. Ich bin mir sicher, dass Ihre heutige<br />
Diskussion zum zweiten Korb der Novellierung <strong>des</strong> Urheberrechtsgesetzes<br />
ergebnisorientiert und nach vorne gerichtet sein wird.<br />
Nach wie vor besteht eine große Verunsicherung, wie weit die Schrankenbestimmungen<br />
letztlich reichen. Auf der einen Seite ist nicht alles, was technisch möglich ist,<br />
rechtlich zulässig. Auf der anderen Seite können aber auch technische Möglichkeiten<br />
wie das Digital Rights Management (DRM) zu Einschränkungen bei Nutzungen führen,<br />
die an sich rechtlich zulässig wären. In der Praxis führt das dann dazu, dass nur<br />
wenige von dem Recht zur Durchsetzung von Schrankenbestimmungen Gebrauch<br />
machen.<br />
Sie haben hier viel zu tun. Gibt es doch bei den Neuregelungen wie beispielsweise dem<br />
§ 52 b Urheberrechtsgesetz noch zahlreiche Blindstellen in der Praxis.<br />
Ihre Veranstaltung widmet sich aber nicht nur der praktischen Anwendung der<br />
Urheberrechtsreform. Sie hat auch einen interessanten rechtspolitischen Schwerpunkt:<br />
Denn bereits parallel zu den Diskussionen zum zweiten Korb wurde ein Thema<br />
diskutiert, das manche schon dort geregelt wissen wollten: Ich meine das Thema der<br />
„verwaisten Werke“.<br />
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Von einem Vorschlag für eine gesetzliche Regelung wurde bewusst abgesehen, weil es<br />
noch Klärungsbedarf gibt. Die praktische Relevanz liegt auf der Hand: Die Museen und<br />
Archive haben einen unschätzbaren Fundus an kulturellen Inhalten, die sie Nutzern nun<br />
auch digital anbieten könnten. Doch was tun, wenn der Urheber – oder bei Filmen<br />
sogar recht viele Urheber – sich für die Einräumung <strong>des</strong> Nutzungsrechts nicht auffinden<br />
lassen?<br />
Allerdings muss erst einmal ein Missverständnis aufgeklärt werden: die „Eltern“ solcher<br />
Werke sind oft nicht verstorben – schon gar nicht vor mehr als 70 Jahren –, sondern<br />
lassen sich nur nicht „auffinden“. In diesen Fällen haben sie aber durchaus vitale<br />
Interessen, die beim Umgang mit den „verwaisten Werken“ nicht vernachlässigt<br />
werden dürfen.<br />
Manche fordern, „verwaiste Werke“ solange als gemeinfrei zu betrachten, bis der<br />
Urheber bzw. Rechteinhaber widerspricht. Voraussetzung dafür soll sein, dass<br />
„gewissenhaft“ versucht worden ist, ihn ausfindig zu machen. Diese Forderung ist<br />
zwiespältig. Aus kulturpolitischer Sicht haben wir die Interessen der Urheber, der<br />
Verwerter und der Nutzer zu verteidigen. In dieser Gemengelage von Interessen<br />
berufen sich die Archive und Museen sicher zu Recht darauf, dass sie die neuen<br />
technischen Möglichkeiten nutzen dürfen, um ihre kulturbewahrende und -vermittelnde<br />
Funktion erfüllen zu können. Je mehr Urheber an einem Werk beteiligt sind, <strong>des</strong>to<br />
dringender ist es, praktikable Lösungen zu finden.<br />
Das Thema der „verwaisten Werke“ spielt auch eine wichtige Rolle im Rahmen der EU-<br />
Initiative zu digitalen Bibliotheken. Die „Copyright Subgroup“ sprach im April dieses<br />
Jahres die Empfehlung an die Mitgliedstaaten aus, Mechanismen zu etablieren, um<br />
„verwaiste Werke“ nach einer gewissenhaften, aber im Ergebnis erfolglosen Suche<br />
nach dem Rechteinhaber nutzbar zu machen. Den Archiven und Museen soll dabei die<br />
Aufgabe zukommen, in „best practices“ oder „guide lines“ Kriterien für eine<br />
„gewissenhafte Suche“ zu entwickeln. Das ist wahrhaftig keine leichte Aufgabe. Denn<br />
es geht darum, die Interessen der Zugangsvermittlung mit den Interessen der Urheber<br />
in Übereinstimmung zu bringen.<br />
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Die Vereinigung der europäischen Kinematheken hat bereits zu Recht darauf<br />
hingewiesen, dass sie einen aktiven Beitrag zur Rechteklärung leisten kann, weil<br />
Archive über das nötige Expertenwissen verfügen. Ich bin mir sicher, dass Sie es sich<br />
dabei nicht zu leicht machen werden. Denn alle sind darauf angewiesen, dass eine<br />
Lösung bei allen auf Akzeptanz stößt. Und da sind wir wieder bei dem Punkt, dass alle<br />
betroffenen Interessen möglichst gut berücksichtigt werden müssen.<br />
Meine Damen und Herren, wenn auch vieles, von dem was Sie besprechen, sehr<br />
technisch daher kommt, so arbeiten Sie doch an einem wichtigen Mosaik: An dem<br />
Mosaik, das die bunte Vielfalt unseres Filmschaffens der Öffentlichkeit zugänglich<br />
macht. Hierzu wird Ihnen diese Veranstaltung sicherlich zahlreiche Anregungen geben.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!