Satzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich
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§ 11<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt nach der Genehmigung durch das Lan<strong>des</strong>kirchenamt<br />
und der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt am<br />
1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig treten entgegenstehende<br />
Beschlüsse und Regelungen der Kreissynode oder <strong>des</strong> Kreissynodalvorstan<strong>des</strong><br />
außer Kraft.<br />
Änderungen dieser <strong>Satzung</strong> bedürfen der Genehmigung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>kirchenamtes.<br />
<strong>Min<strong>den</strong></strong>, <strong>den</strong> 4. Dezember 2004<br />
(Siegel)<br />
gez. Schäffer<br />
Superinten<strong>den</strong>tin<br />
gez. Awolin<br />
Synodalassessor<br />
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