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Satzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich

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§ 11<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt nach der Genehmigung durch das Lan<strong>des</strong>kirchenamt<br />

und der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt am<br />

1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig treten entgegenstehende<br />

Beschlüsse und Regelungen der Kreissynode oder <strong>des</strong> Kreissynodalvorstan<strong>des</strong><br />

außer Kraft.<br />

Änderungen dieser <strong>Satzung</strong> bedürfen der Genehmigung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>kirchenamtes.<br />

<strong>Min<strong>den</strong></strong>, <strong>den</strong> 4. Dezember 2004<br />

(Siegel)<br />

gez. Schäffer<br />

Superinten<strong>den</strong>tin<br />

gez. Awolin<br />

Synodalassessor<br />

- 7 -

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