Info-Brief Acht zur KV-Wahl
Info-Brief Acht zur KV-Wahl
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Hannover, 7. Februar 2012<br />
Verteiler: Landessuperintendenturen, Superintendenturen, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit in den<br />
Sprengeln und Kirchenkreisen, Kirchen(kreis)ämter<br />
mit der Bitte um Weiterleitung an alle Gemeinden<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
heute bekommen Sie den achten <strong>Info</strong>-<strong>Brief</strong> aus dem Projektbüro <strong>KV</strong>-<strong>Wahl</strong> 2012:<br />
1) WICHTIG: Änderungen im <strong>Wahl</strong>gesetz gegenüber der letzten <strong>Wahl</strong>!<br />
Im aktuellen <strong>Wahl</strong>gesetz gibt es Änderungen gegenüber der <strong>KV</strong>-<strong>Wahl</strong> von 2006, die Folgen<br />
für die Erstellung der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen haben.<br />
Eine Zusammenfassung dieser Änderungen finden Sie im Anhang. Es empfiehlt sich,<br />
diese <strong>Info</strong>rmationen auch an die Redaktionen der Gemeindebriefe weiterzugeben, falls dort<br />
ein Artikel <strong>zur</strong> Erklärung des <strong>Wahl</strong>verfahrens geplant ist.<br />
2) <strong>Wahl</strong>aufruf für Gemeindebriefe von Landesbischof Ralf Meister<br />
In einem <strong>Wahl</strong>aufruf lädt LB Ralf Meister die Mitglieder der Kirchengemeinden <strong>zur</strong><br />
Teilnahme an der <strong>KV</strong>-<strong>Wahl</strong> auf. Dieser Aufruf kann in Gemeindebriefen und Zeitungen<br />
veröffentlicht werden. Sie finden diesen Text im Anhang und im Internet unter<br />
http://www.gemeinde-stark-machen.de/de/hannover/materialien/gemeindebrief<br />
<br />
Anfang März wird es auch eine Andacht zum <strong>Wahl</strong>tag von LB Ralf Meister geben, die in<br />
Zeitungen abgedruckt werden kann.<br />
3) Neues auf der Homepage (www.gemeinde-stark-machen.de)<br />
Unter dem Motto: „Ich bin dabei!“ lädt jetzt das Video der Evangelischen Jugend auf der<br />
Homepage <strong>zur</strong> <strong>Wahl</strong> ein. Auf einer Unterseite wird vom Making-of des Films berichtet und<br />
Jugendliche erzählen, warum sie die <strong>KV</strong>-<strong>Wahl</strong> wichtig finden:<br />
http://www.gemeinde-stark-machen.de/film<br />
<br />
Aufgrund von Nachfragen steht das Bild des Samentütchens „Für ein blühendes<br />
Gemeindeleben“ auf der Seite Materialien-Gemeindebrief zum Download bereit.<br />
4) Werbemittel<br />
Fast alle Werbemittel sind noch vorrätig und können beim LVH bestellt werden.<br />
Die Banner sind seit dieser Woche vergriffen.<br />
Bestelladresse: wisch@lvh.de; 0511/1241-739 oder im Internet unter:<br />
http://www.gemeinde-stark-machen.de/de/hannover/materialien/werbemittel<br />
Die Bestellungen werden der Reihe nach abgearbeitet, solange der Vorrat reicht!<br />
5) Medien-Workshop-Tag<br />
Am 11. Februar 2012 findet der 3. Medien-Workshop-Tag des Kirchenkreises Neustadt-<br />
Wunstorf zum Thema Kirchenvorstandswahl statt. Eingeladen sind auch Teilnehmer aus<br />
anderen Kirchenkreisen – noch sind Plätze frei. <strong>Info</strong>rmationen dazu finden Sie unter:<br />
http://www.kknw.de/pages/subpages/3__medientag_des_kirchenkreises/index.html<br />
Im Namen des Projektteams <strong>zur</strong> Öffentlichkeitsarbeit grüßen<br />
Dr. Johannes Neukirch<br />
Christian Weisker<br />
Susanne Ruge<br />
Projektbüro Kirchenvorstandswahl 2012<br />
Susanne Ruge<br />
Archivstraße 3<br />
30169 Hannover<br />
0511/1241-979<br />
susanne.ruge@evlka.de<br />
www.gemeinde-stark-machen.de
Anzahl der Wählerstimmen bei der <strong>KV</strong>-<strong>Wahl</strong> 2012<br />
betrifft:<br />
Vorbereitung der Stimmzettel<br />
Berichterstattung über <strong>Wahl</strong>verfahren im Gemeindebrief<br />
Auszählung der Stimmen<br />
Die Stimmzettel bereitet jede Gemeinde selbst vor oder einige Kirchenkreisämter bieten das als<br />
Serviceleistung an. Im aktuellen <strong>Wahl</strong>gesetz ist die Zahl der Stimmen, die jede/r abgeben darf, in der<br />
Regel geringer als bei der letzten <strong>KV</strong>-<strong>Wahl</strong>. In Gemeinden<br />
• bis 1.999 Kirchenmitglieder dürfen nur 3 Stimmen abgeben werden,<br />
• bei 2.000 bis 3.999 Kirchenmitgliedern 4 Stimmen und in Gemeinden<br />
• ab 4.000 Kirchenmitgliedern 6 Stimmen (auch wenn dort bis zu 15 Kirchenvorsteher/ -innen<br />
gewählt und berufen werden).<br />
Hat eine Kirchengemeinde mehrere <strong>Wahl</strong>bezirke eingerichtet, darf trotzdem die Gesamtzahl der<br />
Stimmen nicht überschritten werden, also je nach Größe regulär 3, 4 oder 6 Stimmen.<br />
Wenn man zum Beispiel in einer großen Gemeinde mit über 4.000 Kirchenmitglieder 4 <strong>Wahl</strong>bezirke<br />
hat, dann dürfen in 2 kleineren Bezirken nur 1 Stimme und bei 2 gleich großen Bezirken nur 2<br />
Stimmen abgeben werden (zusammen also die maximalen 6 Stimmen). Je nach Größe der<br />
<strong>Wahl</strong>bezirke sind verschiedene Aufteilungen der Stimmen denkbar. Im Beispielfalle wäre bei 6<br />
Stimmen und 4 <strong>Wahl</strong>bezirken z.B. auch folgende Aufteilung der Stimmen möglich: 1:1:1:3.<br />
Als Wähler aus einem kleinen <strong>Wahl</strong>bezirk in einer Gemeinde mit mehreren <strong>Wahl</strong>bezirken kann es<br />
einem passieren, dass man nur eine Stimme abgeben kann/darf.<br />
Es ist nicht möglich, Stimmen zu kumulieren, also einem Kandidaten mehrere Stimmen zu geben.<br />
Entsprechend sollte auf dem Stimmzettel nur ein Feld/Kreis pro Kandidat/in zum Ankreuzen sein<br />
(siehe auch Muster in der <strong>Wahl</strong>mappe: Anlage 9 zu den AB <strong>KV</strong>BG). Sollte ein Wähler trotzdem<br />
mehrere Kreuzchen hinter einem Kandidaten gemacht haben, zählt das als eine Stimme und der<br />
Stimmzettel ist trotzdem gültig!<br />
Vgl. hierzu folgende Rechtstexte:<br />
<strong>KV</strong>BG § 11 Abs. 1; § 22 und § 25 Abs. 5<br />
Ausführungsbestimmungen zum <strong>KV</strong>BG Nr. 19, 30 und 32<br />
Eine Synopse zum <strong>KV</strong>BG und den Ausführungsbestimmungen finden Sie in der <strong>Wahl</strong>mappe und im<br />
Downloadbereich auf folgender Seite im Internet:<br />
http://www.gemeinde-stark-machen.de/de/hannover/wahl-organisieren/rechtliche-grundlagen