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Stellungnahme zum geplanten Kita-Erlass des MBK am 01.03.11 ...

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Lan<strong>des</strong>elternvertretung der<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

in Schleswig-Holstein<br />

Lilienthalstr. 11 24159 Kiel<br />

Tel 01522-5813063<br />

eFax 03212-5463379<br />

vorstand@kita-eltern-sh.de<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>zum</strong> <strong>geplanten</strong> <strong>Kita</strong>-<strong>Erlass</strong> <strong>des</strong> <strong>MBK</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>01.03.11</strong> Umdruck 17/1861<br />

Vorbemerkung:<br />

Mit diesem <strong>geplanten</strong> <strong>Erlass</strong> <strong>des</strong> <strong>MBK</strong> 1 zur Umstellung der Lan<strong>des</strong>finanzierung werden die zusätzlichen<br />

10 Mio. € in der Lan<strong>des</strong>kitafinanzierung, die bei der 35 Mio. starken Wiedereinführung von<br />

<strong>Kita</strong>gebühren für das letzte <strong>Kita</strong>jahr den Eltern und <strong>Kita</strong>s als qualitätsgebundenes „Plus“ zugesagt<br />

wurden, einer abweichenden Verwendung zugeführt. Statt direkter Qualitätssteigerung in allen <strong>Kita</strong>s<br />

Schleswig-Holsteins fungieren sie als Puffer für eine Umverteilung der – unter den Kreisfreien<br />

Städten und Kreisen ungleich verteilten – Lan<strong>des</strong>mittel. Dabei versäumt das <strong>MBK</strong> die Koppelung<br />

dieser Mittel an qualitätssteigernde Aspekte. Für eine Gewichtung quantitativer Aspekte – wie die<br />

Anzahl der Kinder in den Gruppen, für Betreuungsstunden und die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund<br />

– sichern sie lediglich den Bestandsschutz der kreisfreien Städte und Kreise. Auf<br />

eine verpflichtende Aufstockung bei den <strong>Kita</strong>s wurde verzichtet.<br />

Aus Sicht vieler Eltern kommt es dadurch zu einer Zweckentfremdung von finanziellen Mitteln, die<br />

ausschließlich durch erhebliche Gebührenmehrbelastungen generiert wurden. Das Vertrauen dieser<br />

Eltern in die Zusagen und Verlässlichkeit der Lan<strong>des</strong>regierung ist erheblich und nachhaltig gestört.<br />

Die angespannte <strong>Kita</strong>-Bildungssituation Schleswig-Holsteins in oftmals überfüllten Gruppen<br />

mit Krankenhöchststand bei den Fachkräften, latenter Überforderung auf Leitungsebene und behördlichen,<br />

finanziellen Knebeln bei den Trägern kann in dieser Art und Weise keineswegs zu einer<br />

Verbesserung führen.<br />

Zum Entwurf: 2<br />

„1 Zuschusszweck, Rechtsgrundlage<br />

1.1 Das Land beteiligt sich gemäß §§ 25 und 30 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) an den<br />

Kosten der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen.“<br />

Mit der Umverteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>zuschusses beteiligt sich das Land nicht – wie in der Vergangenheit<br />

– an den Kosten, sondern macht eine pauschale Zuwendung zur Förderung der Betreuung von<br />

Kindern in Kindertagesstätten aus. Mit Kosten bzw. der Kostensituation vor Ort hat das nichts<br />

(mehr) zu tun!<br />

„2 Zuschussempfängerinnen/ Zuschussempfänger<br />

Zuschussempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollen als örtliche Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe eigenverantwortlich ihre Aufgaben zur Betreuung und Förderung<br />

von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen erfüllen können und die<br />

Mittel entsprechend weiterleiten. Soweit die Mittel in der Form der Zuwendung weitergegeben<br />

werden, sind die VV-K zu § 44 LHO zu Grunde zu legen.“<br />

Ziel dieser Umverteilung ist eine einheitliche und transparente Mittelverteilung an die Kreise und<br />

kreisfreien Städte. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Ansatz von Vereinheitlichung dort endet.<br />

1 <strong>MBK</strong> = Ministerium für Bildung und Kultur unter Leitung von Dr. Ekkehard Klug (FDP).<br />

2 Der Originaltext <strong>des</strong> <strong>Erlass</strong>-Entwurfes ist im Folgenden <strong>zum</strong> besseren Verständnis fett wiedergegeben.<br />

(Anmerkung d. Verf.)


Lan<strong>des</strong>elternvertretung der<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

in Schleswig-Holstein<br />

Lilienthalstr. 11 24159 Kiel<br />

Tel 01522-5813063<br />

eFax 03212-5463379<br />

vorstand@kita-eltern-sh.de<br />

Eine eigenverantwortliche Weitergabe der Gelder durch die Kreise an die Städte und Gemeinden<br />

führt erneut zu sehr unterschiedlichen Finanzierungskriterien, unterschiedlichen Finanzierungssituationen<br />

im Kreis- und Lan<strong>des</strong>vergleich und vor allem zu erheblichen Gebührenunterschieden für<br />

Eltern in Schleswig-Holstein. In einigen Kreisen senkt sich somit der Finanzierungsanteil <strong>des</strong> Kreises<br />

an den <strong>Kita</strong>kosten – ohne weitere Verbesserung der finanziellen Situation für die Städte, Gemeinden,<br />

<strong>Kita</strong>s und Eltern. Es bedürfte klarer Vorgaben durch das <strong>MBK</strong>, d<strong>am</strong>it ein derartiges Szenario<br />

nicht zur Realität würde. Anderenfalls erfüllt die Einführung einer solchen Umstellung nicht<br />

den propagierten bildungspolitischen Zweck (Ausbau, Unterstützung von Sprachförderung, Anreiz<br />

zur Betreuungszeitausweitung).<br />

Sofern das <strong>MBK</strong> den Kreisen ergänzende Kriterien der Mittelverteilung vorgeben würde, sollte dem<br />

Gruppenbezug eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Für Kinder, die als 21. bis 25.<br />

Kind in einer Gruppe betreut werden, bedarf es eines Abschlages für die anteilige Weitergabe von<br />

Lan<strong>des</strong>mitteln. Dieses würde unmissverständlich die Einhaltung der gesetzlichen Standards sicherstellen<br />

und keinen Anreiz mehr für eine systematische Gruppenüberbelegung schaffen, wie wir sie<br />

heute vielerorts erleben müssen. Zudem entspräche dies dann der tatsächlichen Kostenentwicklung,<br />

da für das 21. bis 25. Kind einer Gruppe kein zusätzliches Personal <strong>zum</strong> Einsatz kommt.<br />

Gleichzeitig muss – insbesondere im ländlichen Bereich – sichergestellt werden, dass anteilig ausreichend<br />

Lan<strong>des</strong>mittel zur Verfügung für eine Min<strong>des</strong>tpersonalausstattung auch bei nicht voll belegten<br />

Gruppen stehen. In beiden Konstellationen hat die Lan<strong>des</strong>regierung eine qualitätssichernde<br />

Grundverantwortung!<br />

„3 Zuschussvoraussetzungen<br />

3.1 Die Lan<strong>des</strong>mittel dürfen von den Kreisen und kreisfreien Städte nur an die Träger von<br />

Kindertageseinrichtungen oder an die Tagespflegestellen im Sinne von § 30 Abs. 2 KiTaG<br />

gezahlt werden, die in den Bedarfsplan aufgenommen sind.“<br />

Diese Vorgabe steht im Widerspruch zur Eigenverantwortung der kreisfreien Städte und Kreise. Da<br />

fast ein Viertel der Schleswig-Holsteiner Kinder im H<strong>am</strong>burger Randbereich leben, bietet eine<br />

kindbezogene Bemessung der Lan<strong>des</strong>mittel den Kreisen und Kreisfreien Städten erstmalig die<br />

Chance, auch eine Betreuung außerhalb Schleswig-Holsteins durch Lan<strong>des</strong>mittel zu unterstützen.<br />

Hierfür muss eine Lösung gefunden werden, die es den Kreisen frei stellt, ggf. auch eine Betreuung<br />

außerhalb Schleswig-Holsteins mit Lan<strong>des</strong>mitteln zu unterstützen, für die eine Stadt oder Gemeinde<br />

Ausgleichszahlungen leistet. Insbesondere vor dem drohenden Platzmangel im U3-Bereich kann<br />

dies für alle Beteiligten zu einer Entlastung führen. Gleiches gilt beispielsweise auch für Betriebskindergärten,<br />

<strong>Kita</strong>s <strong>am</strong> Stadtrand oder <strong>Kita</strong>s mit besonderen Betreuungszeiten oder Konzepten, die<br />

eine Betriebserlaubnis gemäß dem betreffenden Recht <strong>des</strong> jeweiligen Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> haben, bzw.<br />

dort als Einrichtung in die Bedarfsplanung aufgenommen sind.<br />

„3.3 Zuschüsse für die Sprachbildung dürfen nur an diejenigen Kindertageseinrichtungen<br />

weitergeleitet werden, die in ihrer pädagogischen Konzeption eine Sprachbildung insbesondere<br />

für Kinder mit Migrationshintergrund ausdrücklich vorsehen und deren Personal dafür<br />

entsprechend fortgebildet ist.“<br />

Sprachförderung ist ein fester Bestandteil der <strong>Kita</strong>arbeit und ist daher auch in den Bildungsleitlinien<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beschrieben. Es ist daher anzustreben, möglichst in jeder <strong>Kita</strong> speziell ausgebildetes<br />

Fachpersonal – auch für Kinder mit Migrationshintergrund – <strong>zum</strong> Einsatz kommen zu lassen. Eine<br />

strikte Begrenzung der – eigentlich in die Eigenverantwortung der Kreise gegebenen – Verteilungslogik<br />

sollte – wenn überhaupt – <strong>Kita</strong> bezogen sein. Berlin und H<strong>am</strong>burg haben eine ähnliche Regelung,<br />

nach der eine <strong>Kita</strong> ab einem bestimmten Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund einen<br />

Extra-Zuschuss erhält. Eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip wird weder zu einer optimalen<br />

Personalbesetzung noch zu einer Qualitätssteigerung im eigentlichen Sinn führen!


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„4.1 Die Verteilung der Mittel gem. § 25 e und § 31 c Abs. 3 FAG auf die Kreise und Kreisfreien<br />

Städte richtet sich im Umfang von 86 % nach dem Verhältnis, in dem die Zahl der dort in<br />

Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuten Kinder zur<br />

Ges<strong>am</strong>tzahl aller dieser im Land betreuten Kinder steht (60 Mio. Euro). In Höhe von 14 %<br />

werden die Mittel (10 Mio. Euro) als Aufschlag für Betreuungszeiten von mehr als 5 Stunden<br />

bzw. über 7 Stunden sowie für Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Elternhaus überwiegend<br />

nicht deutsch gesprochen wird, entsprechend der Übersicht (Anlage 1) gewährt.“<br />

Für die Gewichtung der Mittelverteilung scheint die Höhe <strong>des</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrages im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit den ehemals gezahlten Beträgen im Vordergrund zu stehen, weniger die aktuellen Kostenstrukturen.<br />

Ziel ist es jedoch u. a., dass keine Kreisfreie Stadt und kein Kreis weniger bekommen als<br />

bisher. Ein sachlogischer inhaltlicher Zus<strong>am</strong>menhang <strong>des</strong> Sockelbetrages zu den Zuschlägen ist<br />

nicht zu erkennen. So ist beispielsweise durch den im Verhältnis niedrigen Zuschlag für Zusatzstunden<br />

ein Gebührenanstieg für diese Betreuungsplätze zu erwarten.<br />

Gleichwohl koppelt das <strong>MBK</strong> im Zukunftsbericht der jungen Generation die Umverteilung mit einem<br />

Anreizsystem – für mehr Qualität, bedarfsgerechten Ausbau und bessere Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie<br />

und Beruf. Fraglich ist, bei wem diese Anreize geschaffen werden sollen, solange die Verteilung<br />

der Mittel in den Kreisen eigenen Kriterien verteilen erfolgt – ggf. sogar konträr zu den lan<strong>des</strong>politischen<br />

Zielen. Es stimmt ebenfalls nachdenklich, wie es bei dem geringen Ges<strong>am</strong>tanteil <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

an der <strong>Kita</strong>finanzierung überhaupt Anreize geben kann, wenn Kommunen und Eltern weiterhin über<br />

80% der Folgekosten tragen müssen.<br />

„Maßgeblich für die dabei zu Grunde zu legende Zahl der Kinder ist die <strong>am</strong>tliche Kinder- und<br />

Jugendhilfestatistik; Teil 3 Heft 1 <strong>des</strong> Statistischen Amtes für H<strong>am</strong>burg und Schleswig-<br />

Holstein für das dem Zuweisungszeitraum vorvergangene Jahr.“<br />

Bei den zur Berechnung herangezogenen Kinderzahlen und Betreuungsumfängen handelt es sich<br />

um Angaben aus dem März 2009! Seitdem hat es in vielen Gemeinden und Städten erhebliche<br />

Veränderungen von durchschnittlich über 5 % gegeben: Hin zu längeren Betreuungszeit und einer<br />

erhöhten Inanspruchnahme von Kindern mit Migrationshintergrund. Das war politisch ausdrücklich<br />

gewollt! Diese Veränderungen innerhalb der zwei Jahre bleiben d<strong>am</strong>it unberücksichtigt und bestrafen<br />

insbesondere die aktiven Kreisfreien Städte und Kreise mit ihren Städten, Gemeinden und Trägern<br />

und – nicht zuletzt die durch <strong>Kita</strong>gebühren an der Finanzierung beteiligten – Eltern. Hier ist<br />

dringend eine Aktualisierung geboten! Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Datenerhebung für<br />

das Jahr 2009 gravierende Ungenauigkeiten in Kauf genommen wurden. Diese wurden bislang<br />

vernachlässigt, da sie nicht weiter ins Gewicht fielen und keine monetären Auswirkungen nach sich<br />

zogen. An dieser Stelle sei beispielhaft die Anzahl der bis zu 5 Stunden betreuten Kinder benannt.<br />

Aus der umgangssprachlichen Verwendung wurden Halbtagskinder gezählt, wobei vielerorts Randzeiten<br />

bzw. Frühdienst von bis zu 2 Std. <strong>am</strong> Tag unberücksichtigt blieben. Für diese Kinder ist entsprechend<br />

eine Korrektur – und zwar um den Zuschlag von bis zu 7 Std. Betreuung – vorzunehmen.<br />

Ohne Korrektur werden die angebotsstarken Kommunen und alle davon finanziell Betroffenen<br />

(Gemeinden, <strong>Kita</strong>s, Eltern) von Anfang an schlechter gestellt.<br />

„4.2 Die Verteilung der Mittel gem. § 31 d FAG richtet sich zur Hälfte nach der Zahl der Kindertageseinrichtungen<br />

sowie der öffentlich geförderten Kindertagespflege und zur anderen<br />

Hälfte nach der Zahl der Kinder über drei Jahren, in deren Elternhaus überwiegend nicht<br />

deutsch gesprochen wird. Maßgeblich für die dabei zu Grunde zu legenden Zahlen ist ebenfalls<br />

die <strong>am</strong>tliche Kinder- und Jugendhilfestatistik; Teil 3 Heft 1 <strong>des</strong> Statistischen Amtes für<br />

H<strong>am</strong>burg und Schleswig-Holstein für das dem Zuweisungszeitraum vorvergangenen Jahr.“<br />

Der Zuschuss für ein einzelnes Kind ist sehr kritisch zu bewerten. Zunächst kommt eine speziell<br />

qualifizierte Fachkraft im Regelfall im Gruppenbezug <strong>zum</strong> Einsatz – und nicht in einer Einzelmaß-


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nahme. Zur Aufsummierung der Zuschüsse wäre jedoch eine Konzentration dieser Kinder notwendig,<br />

die weder dem gesellschaftlichen, noch den pädagogischen Grundsätzen der Integration entspräche.<br />

Darüber hinaus schafft eine Bemessung – unabhängig vom Betreuungsumfang – keinen<br />

nennenswerten Anreiz zur Förderung dieser Kinder über 5 Std. hinaus; sie belässt diese Kinder<br />

statt<strong>des</strong>sen in ihrem muttersprachlichen Umfeld.<br />

„4.3 Im Haushaltsjahr 2011 stehen für die Zuwendungen nach<br />

§ 25 e FAG 70 Mio. Euro<br />

§ 31 c FAG 23,52 Mio. Euro<br />

§ 31 d FAG 4 Mio. Euro zur Verfügung.“<br />

Der Vorteil dieser Kind- und Umfangbezogenen Mittelzuweisung ist die erstmalige transparente<br />

Gegenüberstellung der Verhältnismäßigkeit der Lan<strong>des</strong>mittel zu den Ausgaben der Gemeinden,<br />

Städte, aber vor allem denjenigen der Eltern. Dabei geben wir noch einmal zu bedenken, dass dieser<br />

Versuch einer gerechten Verteilungssystematik ausschließlich die bisherige Verteilungsungerechtigkeit<br />

unter den kreisfreien Städten und Kreisen ausgleicht! Sofern diese oder ähnliche Par<strong>am</strong>eter<br />

für eine Weiterverteilung der Mittel verwendet werden sollten – und davon ist mittelfristig<br />

auszugehen – so ist die Gewichtung bzw. die Verhältnismäßigkeit der auslösenden Kriterien zwingend<br />

nochmals zu überdenken!<br />

Gemessen an der Kostensituation einer <strong>Kita</strong> ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum die<br />

Lan<strong>des</strong>mittel für die 6.und 7. Betreuungsstunde – mit 150,-€ p.a./Kind – signifikant niedriger sind,<br />

als der ergänzende Zuschlag ab der 8. Stunde (250,-€). Das Betreuungssegment mit bis zu 7 Stunden<br />

wird von Eltern – sofern überhaupt angeboten – besonders stark nachgefragt. Durch ungleiche<br />

Lan<strong>des</strong>zuschüsse sind auch ungleiche Gebührenbelastungen zu erwarten.<br />

Gegenüberstellung Lan<strong>des</strong>mittel/ Elterngebühr (in €)<br />

Ganztagskind ¾-tags Kind Halbtagskind<br />

Sockelbetrag 673,77 673,77 673,77<br />

Zuschlag 6.+7 Std. 150,00 150,- --<br />

Zuschlag > 7 Std. 250,00 -- --<br />

Summe p.a. 1.073,77 823,77 673,77<br />

Lan<strong>des</strong>mittel pro<br />

89,48 68,64 56,15<br />

Monat<br />

durchschn. Elterngebühr<br />

pro Monat 300,00 220,00 135,00<br />

Dieser begrenzte und niedrige Anteil <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> an der <strong>Kita</strong>finanzierung belastet Eltern in Schleswig-Holstein<br />

mit den bun<strong>des</strong>weit höchsten Gebühren. Während inzwischen andere Bun<strong>des</strong>länder<br />

mind. ein <strong>Kita</strong>jahr gebührenbefreit umgesetzt haben, zahlen Eltern in Schleswig-Holstein diesen<br />

Anteil über alle <strong>Kita</strong>jahre.<br />

Durch das vorgeschlagene neue Verteilungschema <strong>des</strong> <strong>MBK</strong> werden in Zukunft Ansprüche für die<br />

Kreise und Kreisfreien Städten in Aussicht gestellt, die nur schwer regulier- oder veränderbar wären.<br />

Sofern das <strong>MBK</strong> trotz aller Bedenken und Unzulänglichkeiten an diesem Entwurf festhalten<br />

sollte, empfehlen wir eine Schadensbegrenzung in Form eines Schattenlaufes. Es bestünde ausreichend<br />

Zeit, unter Beteiligung aller an der <strong>Kita</strong>-Finanzierung Beteiligten, eine sachgerechte Auswahl<br />

und Gewichtung der Kriterien zu erarbeiten und in einem Stufenplan mögliche finanzielle Verschiebungen<br />

zu vereinbaren. Die Verteilung der 10 Mio. Aufstockung sollte zunächst an bestimmte qualitätssteigernde<br />

Maßnahmen gekoppelt werden und nicht in die alte Verteilungsungerechtigkeit einfließen.

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