Stellungnahme zum geplanten Kita-Erlass des MBK am 01.03.11 ...
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Lan<strong>des</strong>elternvertretung der<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
in Schleswig-Holstein<br />
Lilienthalstr. 11 24159 Kiel<br />
Tel 01522-5813063<br />
eFax 03212-5463379<br />
vorstand@kita-eltern-sh.de<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>zum</strong> <strong>geplanten</strong> <strong>Kita</strong>-<strong>Erlass</strong> <strong>des</strong> <strong>MBK</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>01.03.11</strong> Umdruck 17/1861<br />
Vorbemerkung:<br />
Mit diesem <strong>geplanten</strong> <strong>Erlass</strong> <strong>des</strong> <strong>MBK</strong> 1 zur Umstellung der Lan<strong>des</strong>finanzierung werden die zusätzlichen<br />
10 Mio. € in der Lan<strong>des</strong>kitafinanzierung, die bei der 35 Mio. starken Wiedereinführung von<br />
<strong>Kita</strong>gebühren für das letzte <strong>Kita</strong>jahr den Eltern und <strong>Kita</strong>s als qualitätsgebundenes „Plus“ zugesagt<br />
wurden, einer abweichenden Verwendung zugeführt. Statt direkter Qualitätssteigerung in allen <strong>Kita</strong>s<br />
Schleswig-Holsteins fungieren sie als Puffer für eine Umverteilung der – unter den Kreisfreien<br />
Städten und Kreisen ungleich verteilten – Lan<strong>des</strong>mittel. Dabei versäumt das <strong>MBK</strong> die Koppelung<br />
dieser Mittel an qualitätssteigernde Aspekte. Für eine Gewichtung quantitativer Aspekte – wie die<br />
Anzahl der Kinder in den Gruppen, für Betreuungsstunden und die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund<br />
– sichern sie lediglich den Bestandsschutz der kreisfreien Städte und Kreise. Auf<br />
eine verpflichtende Aufstockung bei den <strong>Kita</strong>s wurde verzichtet.<br />
Aus Sicht vieler Eltern kommt es dadurch zu einer Zweckentfremdung von finanziellen Mitteln, die<br />
ausschließlich durch erhebliche Gebührenmehrbelastungen generiert wurden. Das Vertrauen dieser<br />
Eltern in die Zusagen und Verlässlichkeit der Lan<strong>des</strong>regierung ist erheblich und nachhaltig gestört.<br />
Die angespannte <strong>Kita</strong>-Bildungssituation Schleswig-Holsteins in oftmals überfüllten Gruppen<br />
mit Krankenhöchststand bei den Fachkräften, latenter Überforderung auf Leitungsebene und behördlichen,<br />
finanziellen Knebeln bei den Trägern kann in dieser Art und Weise keineswegs zu einer<br />
Verbesserung führen.<br />
Zum Entwurf: 2<br />
„1 Zuschusszweck, Rechtsgrundlage<br />
1.1 Das Land beteiligt sich gemäß §§ 25 und 30 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) an den<br />
Kosten der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen.“<br />
Mit der Umverteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>zuschusses beteiligt sich das Land nicht – wie in der Vergangenheit<br />
– an den Kosten, sondern macht eine pauschale Zuwendung zur Förderung der Betreuung von<br />
Kindern in Kindertagesstätten aus. Mit Kosten bzw. der Kostensituation vor Ort hat das nichts<br />
(mehr) zu tun!<br />
„2 Zuschussempfängerinnen/ Zuschussempfänger<br />
Zuschussempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollen als örtliche Träger der<br />
öffentlichen Jugendhilfe eigenverantwortlich ihre Aufgaben zur Betreuung und Förderung<br />
von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen erfüllen können und die<br />
Mittel entsprechend weiterleiten. Soweit die Mittel in der Form der Zuwendung weitergegeben<br />
werden, sind die VV-K zu § 44 LHO zu Grunde zu legen.“<br />
Ziel dieser Umverteilung ist eine einheitliche und transparente Mittelverteilung an die Kreise und<br />
kreisfreien Städte. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Ansatz von Vereinheitlichung dort endet.<br />
1 <strong>MBK</strong> = Ministerium für Bildung und Kultur unter Leitung von Dr. Ekkehard Klug (FDP).<br />
2 Der Originaltext <strong>des</strong> <strong>Erlass</strong>-Entwurfes ist im Folgenden <strong>zum</strong> besseren Verständnis fett wiedergegeben.<br />
(Anmerkung d. Verf.)
Lan<strong>des</strong>elternvertretung der<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
in Schleswig-Holstein<br />
Lilienthalstr. 11 24159 Kiel<br />
Tel 01522-5813063<br />
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Eine eigenverantwortliche Weitergabe der Gelder durch die Kreise an die Städte und Gemeinden<br />
führt erneut zu sehr unterschiedlichen Finanzierungskriterien, unterschiedlichen Finanzierungssituationen<br />
im Kreis- und Lan<strong>des</strong>vergleich und vor allem zu erheblichen Gebührenunterschieden für<br />
Eltern in Schleswig-Holstein. In einigen Kreisen senkt sich somit der Finanzierungsanteil <strong>des</strong> Kreises<br />
an den <strong>Kita</strong>kosten – ohne weitere Verbesserung der finanziellen Situation für die Städte, Gemeinden,<br />
<strong>Kita</strong>s und Eltern. Es bedürfte klarer Vorgaben durch das <strong>MBK</strong>, d<strong>am</strong>it ein derartiges Szenario<br />
nicht zur Realität würde. Anderenfalls erfüllt die Einführung einer solchen Umstellung nicht<br />
den propagierten bildungspolitischen Zweck (Ausbau, Unterstützung von Sprachförderung, Anreiz<br />
zur Betreuungszeitausweitung).<br />
Sofern das <strong>MBK</strong> den Kreisen ergänzende Kriterien der Mittelverteilung vorgeben würde, sollte dem<br />
Gruppenbezug eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Für Kinder, die als 21. bis 25.<br />
Kind in einer Gruppe betreut werden, bedarf es eines Abschlages für die anteilige Weitergabe von<br />
Lan<strong>des</strong>mitteln. Dieses würde unmissverständlich die Einhaltung der gesetzlichen Standards sicherstellen<br />
und keinen Anreiz mehr für eine systematische Gruppenüberbelegung schaffen, wie wir sie<br />
heute vielerorts erleben müssen. Zudem entspräche dies dann der tatsächlichen Kostenentwicklung,<br />
da für das 21. bis 25. Kind einer Gruppe kein zusätzliches Personal <strong>zum</strong> Einsatz kommt.<br />
Gleichzeitig muss – insbesondere im ländlichen Bereich – sichergestellt werden, dass anteilig ausreichend<br />
Lan<strong>des</strong>mittel zur Verfügung für eine Min<strong>des</strong>tpersonalausstattung auch bei nicht voll belegten<br />
Gruppen stehen. In beiden Konstellationen hat die Lan<strong>des</strong>regierung eine qualitätssichernde<br />
Grundverantwortung!<br />
„3 Zuschussvoraussetzungen<br />
3.1 Die Lan<strong>des</strong>mittel dürfen von den Kreisen und kreisfreien Städte nur an die Träger von<br />
Kindertageseinrichtungen oder an die Tagespflegestellen im Sinne von § 30 Abs. 2 KiTaG<br />
gezahlt werden, die in den Bedarfsplan aufgenommen sind.“<br />
Diese Vorgabe steht im Widerspruch zur Eigenverantwortung der kreisfreien Städte und Kreise. Da<br />
fast ein Viertel der Schleswig-Holsteiner Kinder im H<strong>am</strong>burger Randbereich leben, bietet eine<br />
kindbezogene Bemessung der Lan<strong>des</strong>mittel den Kreisen und Kreisfreien Städten erstmalig die<br />
Chance, auch eine Betreuung außerhalb Schleswig-Holsteins durch Lan<strong>des</strong>mittel zu unterstützen.<br />
Hierfür muss eine Lösung gefunden werden, die es den Kreisen frei stellt, ggf. auch eine Betreuung<br />
außerhalb Schleswig-Holsteins mit Lan<strong>des</strong>mitteln zu unterstützen, für die eine Stadt oder Gemeinde<br />
Ausgleichszahlungen leistet. Insbesondere vor dem drohenden Platzmangel im U3-Bereich kann<br />
dies für alle Beteiligten zu einer Entlastung führen. Gleiches gilt beispielsweise auch für Betriebskindergärten,<br />
<strong>Kita</strong>s <strong>am</strong> Stadtrand oder <strong>Kita</strong>s mit besonderen Betreuungszeiten oder Konzepten, die<br />
eine Betriebserlaubnis gemäß dem betreffenden Recht <strong>des</strong> jeweiligen Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> haben, bzw.<br />
dort als Einrichtung in die Bedarfsplanung aufgenommen sind.<br />
„3.3 Zuschüsse für die Sprachbildung dürfen nur an diejenigen Kindertageseinrichtungen<br />
weitergeleitet werden, die in ihrer pädagogischen Konzeption eine Sprachbildung insbesondere<br />
für Kinder mit Migrationshintergrund ausdrücklich vorsehen und deren Personal dafür<br />
entsprechend fortgebildet ist.“<br />
Sprachförderung ist ein fester Bestandteil der <strong>Kita</strong>arbeit und ist daher auch in den Bildungsleitlinien<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beschrieben. Es ist daher anzustreben, möglichst in jeder <strong>Kita</strong> speziell ausgebildetes<br />
Fachpersonal – auch für Kinder mit Migrationshintergrund – <strong>zum</strong> Einsatz kommen zu lassen. Eine<br />
strikte Begrenzung der – eigentlich in die Eigenverantwortung der Kreise gegebenen – Verteilungslogik<br />
sollte – wenn überhaupt – <strong>Kita</strong> bezogen sein. Berlin und H<strong>am</strong>burg haben eine ähnliche Regelung,<br />
nach der eine <strong>Kita</strong> ab einem bestimmten Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund einen<br />
Extra-Zuschuss erhält. Eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip wird weder zu einer optimalen<br />
Personalbesetzung noch zu einer Qualitätssteigerung im eigentlichen Sinn führen!
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„4.1 Die Verteilung der Mittel gem. § 25 e und § 31 c Abs. 3 FAG auf die Kreise und Kreisfreien<br />
Städte richtet sich im Umfang von 86 % nach dem Verhältnis, in dem die Zahl der dort in<br />
Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuten Kinder zur<br />
Ges<strong>am</strong>tzahl aller dieser im Land betreuten Kinder steht (60 Mio. Euro). In Höhe von 14 %<br />
werden die Mittel (10 Mio. Euro) als Aufschlag für Betreuungszeiten von mehr als 5 Stunden<br />
bzw. über 7 Stunden sowie für Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Elternhaus überwiegend<br />
nicht deutsch gesprochen wird, entsprechend der Übersicht (Anlage 1) gewährt.“<br />
Für die Gewichtung der Mittelverteilung scheint die Höhe <strong>des</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrages im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit den ehemals gezahlten Beträgen im Vordergrund zu stehen, weniger die aktuellen Kostenstrukturen.<br />
Ziel ist es jedoch u. a., dass keine Kreisfreie Stadt und kein Kreis weniger bekommen als<br />
bisher. Ein sachlogischer inhaltlicher Zus<strong>am</strong>menhang <strong>des</strong> Sockelbetrages zu den Zuschlägen ist<br />
nicht zu erkennen. So ist beispielsweise durch den im Verhältnis niedrigen Zuschlag für Zusatzstunden<br />
ein Gebührenanstieg für diese Betreuungsplätze zu erwarten.<br />
Gleichwohl koppelt das <strong>MBK</strong> im Zukunftsbericht der jungen Generation die Umverteilung mit einem<br />
Anreizsystem – für mehr Qualität, bedarfsgerechten Ausbau und bessere Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie<br />
und Beruf. Fraglich ist, bei wem diese Anreize geschaffen werden sollen, solange die Verteilung<br />
der Mittel in den Kreisen eigenen Kriterien verteilen erfolgt – ggf. sogar konträr zu den lan<strong>des</strong>politischen<br />
Zielen. Es stimmt ebenfalls nachdenklich, wie es bei dem geringen Ges<strong>am</strong>tanteil <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
an der <strong>Kita</strong>finanzierung überhaupt Anreize geben kann, wenn Kommunen und Eltern weiterhin über<br />
80% der Folgekosten tragen müssen.<br />
„Maßgeblich für die dabei zu Grunde zu legende Zahl der Kinder ist die <strong>am</strong>tliche Kinder- und<br />
Jugendhilfestatistik; Teil 3 Heft 1 <strong>des</strong> Statistischen Amtes für H<strong>am</strong>burg und Schleswig-<br />
Holstein für das dem Zuweisungszeitraum vorvergangene Jahr.“<br />
Bei den zur Berechnung herangezogenen Kinderzahlen und Betreuungsumfängen handelt es sich<br />
um Angaben aus dem März 2009! Seitdem hat es in vielen Gemeinden und Städten erhebliche<br />
Veränderungen von durchschnittlich über 5 % gegeben: Hin zu längeren Betreuungszeit und einer<br />
erhöhten Inanspruchnahme von Kindern mit Migrationshintergrund. Das war politisch ausdrücklich<br />
gewollt! Diese Veränderungen innerhalb der zwei Jahre bleiben d<strong>am</strong>it unberücksichtigt und bestrafen<br />
insbesondere die aktiven Kreisfreien Städte und Kreise mit ihren Städten, Gemeinden und Trägern<br />
und – nicht zuletzt die durch <strong>Kita</strong>gebühren an der Finanzierung beteiligten – Eltern. Hier ist<br />
dringend eine Aktualisierung geboten! Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Datenerhebung für<br />
das Jahr 2009 gravierende Ungenauigkeiten in Kauf genommen wurden. Diese wurden bislang<br />
vernachlässigt, da sie nicht weiter ins Gewicht fielen und keine monetären Auswirkungen nach sich<br />
zogen. An dieser Stelle sei beispielhaft die Anzahl der bis zu 5 Stunden betreuten Kinder benannt.<br />
Aus der umgangssprachlichen Verwendung wurden Halbtagskinder gezählt, wobei vielerorts Randzeiten<br />
bzw. Frühdienst von bis zu 2 Std. <strong>am</strong> Tag unberücksichtigt blieben. Für diese Kinder ist entsprechend<br />
eine Korrektur – und zwar um den Zuschlag von bis zu 7 Std. Betreuung – vorzunehmen.<br />
Ohne Korrektur werden die angebotsstarken Kommunen und alle davon finanziell Betroffenen<br />
(Gemeinden, <strong>Kita</strong>s, Eltern) von Anfang an schlechter gestellt.<br />
„4.2 Die Verteilung der Mittel gem. § 31 d FAG richtet sich zur Hälfte nach der Zahl der Kindertageseinrichtungen<br />
sowie der öffentlich geförderten Kindertagespflege und zur anderen<br />
Hälfte nach der Zahl der Kinder über drei Jahren, in deren Elternhaus überwiegend nicht<br />
deutsch gesprochen wird. Maßgeblich für die dabei zu Grunde zu legenden Zahlen ist ebenfalls<br />
die <strong>am</strong>tliche Kinder- und Jugendhilfestatistik; Teil 3 Heft 1 <strong>des</strong> Statistischen Amtes für<br />
H<strong>am</strong>burg und Schleswig-Holstein für das dem Zuweisungszeitraum vorvergangenen Jahr.“<br />
Der Zuschuss für ein einzelnes Kind ist sehr kritisch zu bewerten. Zunächst kommt eine speziell<br />
qualifizierte Fachkraft im Regelfall im Gruppenbezug <strong>zum</strong> Einsatz – und nicht in einer Einzelmaß-
Lan<strong>des</strong>elternvertretung der<br />
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nahme. Zur Aufsummierung der Zuschüsse wäre jedoch eine Konzentration dieser Kinder notwendig,<br />
die weder dem gesellschaftlichen, noch den pädagogischen Grundsätzen der Integration entspräche.<br />
Darüber hinaus schafft eine Bemessung – unabhängig vom Betreuungsumfang – keinen<br />
nennenswerten Anreiz zur Förderung dieser Kinder über 5 Std. hinaus; sie belässt diese Kinder<br />
statt<strong>des</strong>sen in ihrem muttersprachlichen Umfeld.<br />
„4.3 Im Haushaltsjahr 2011 stehen für die Zuwendungen nach<br />
§ 25 e FAG 70 Mio. Euro<br />
§ 31 c FAG 23,52 Mio. Euro<br />
§ 31 d FAG 4 Mio. Euro zur Verfügung.“<br />
Der Vorteil dieser Kind- und Umfangbezogenen Mittelzuweisung ist die erstmalige transparente<br />
Gegenüberstellung der Verhältnismäßigkeit der Lan<strong>des</strong>mittel zu den Ausgaben der Gemeinden,<br />
Städte, aber vor allem denjenigen der Eltern. Dabei geben wir noch einmal zu bedenken, dass dieser<br />
Versuch einer gerechten Verteilungssystematik ausschließlich die bisherige Verteilungsungerechtigkeit<br />
unter den kreisfreien Städten und Kreisen ausgleicht! Sofern diese oder ähnliche Par<strong>am</strong>eter<br />
für eine Weiterverteilung der Mittel verwendet werden sollten – und davon ist mittelfristig<br />
auszugehen – so ist die Gewichtung bzw. die Verhältnismäßigkeit der auslösenden Kriterien zwingend<br />
nochmals zu überdenken!<br />
Gemessen an der Kostensituation einer <strong>Kita</strong> ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum die<br />
Lan<strong>des</strong>mittel für die 6.und 7. Betreuungsstunde – mit 150,-€ p.a./Kind – signifikant niedriger sind,<br />
als der ergänzende Zuschlag ab der 8. Stunde (250,-€). Das Betreuungssegment mit bis zu 7 Stunden<br />
wird von Eltern – sofern überhaupt angeboten – besonders stark nachgefragt. Durch ungleiche<br />
Lan<strong>des</strong>zuschüsse sind auch ungleiche Gebührenbelastungen zu erwarten.<br />
Gegenüberstellung Lan<strong>des</strong>mittel/ Elterngebühr (in €)<br />
Ganztagskind ¾-tags Kind Halbtagskind<br />
Sockelbetrag 673,77 673,77 673,77<br />
Zuschlag 6.+7 Std. 150,00 150,- --<br />
Zuschlag > 7 Std. 250,00 -- --<br />
Summe p.a. 1.073,77 823,77 673,77<br />
Lan<strong>des</strong>mittel pro<br />
89,48 68,64 56,15<br />
Monat<br />
durchschn. Elterngebühr<br />
pro Monat 300,00 220,00 135,00<br />
Dieser begrenzte und niedrige Anteil <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> an der <strong>Kita</strong>finanzierung belastet Eltern in Schleswig-Holstein<br />
mit den bun<strong>des</strong>weit höchsten Gebühren. Während inzwischen andere Bun<strong>des</strong>länder<br />
mind. ein <strong>Kita</strong>jahr gebührenbefreit umgesetzt haben, zahlen Eltern in Schleswig-Holstein diesen<br />
Anteil über alle <strong>Kita</strong>jahre.<br />
Durch das vorgeschlagene neue Verteilungschema <strong>des</strong> <strong>MBK</strong> werden in Zukunft Ansprüche für die<br />
Kreise und Kreisfreien Städten in Aussicht gestellt, die nur schwer regulier- oder veränderbar wären.<br />
Sofern das <strong>MBK</strong> trotz aller Bedenken und Unzulänglichkeiten an diesem Entwurf festhalten<br />
sollte, empfehlen wir eine Schadensbegrenzung in Form eines Schattenlaufes. Es bestünde ausreichend<br />
Zeit, unter Beteiligung aller an der <strong>Kita</strong>-Finanzierung Beteiligten, eine sachgerechte Auswahl<br />
und Gewichtung der Kriterien zu erarbeiten und in einem Stufenplan mögliche finanzielle Verschiebungen<br />
zu vereinbaren. Die Verteilung der 10 Mio. Aufstockung sollte zunächst an bestimmte qualitätssteigernde<br />
Maßnahmen gekoppelt werden und nicht in die alte Verteilungsungerechtigkeit einfließen.