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1. Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede volljährige natürliche Person und jede<br />

juristische Person werden.<br />

2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der<br />

Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben,<br />

entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.<br />

3. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung verdienstvolle<br />

Förderer als Ehrenmitglieder auf Lebenszeit aufnehmen. In gleicher Weise können<br />

Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br />

§ 4<br />

Beendigung der Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<br />

2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er wird mit dem Tag<br />

des Zugangs wirksam.<br />

3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein<br />

ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft das Ansehen, die Interessen oder die<br />

Ziele des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der<br />

Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit<br />

zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung<br />

zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.<br />

§ 5<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

1. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<br />

2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu wahren und soweit es in<br />

seinen Kräften steht zu unterstützen.<br />

§ 6<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

1. Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeit von<br />

der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Dabei ist angemessen zu berücksichtigen,<br />

dass der Verein für die Allgemeinheit offen ist.<br />

2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<br />

§ 7<br />

Organe des Vereins<br />

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

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