Lieferprogramm 2011 - Knauf Insulation
Lieferprogramm 2011 - Knauf Insulation
Lieferprogramm 2011 - Knauf Insulation
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<strong>Lieferprogramm</strong> WDVS<br />
und Kellerdecke<br />
gültig ab Januar <strong>2011</strong><br />
<strong>Lieferprogramm</strong> <strong>2011</strong><br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> WDVS und Kellerdecke
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> – Unsere Preislisten/<strong>Lieferprogramm</strong>e im Überblick<br />
Heraklith ® Holzwolleprodukte<br />
Preisliste <strong>2011</strong><br />
gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />
Heraklith ® Tektalan A2<br />
Preisliste <strong>2011</strong><br />
gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />
Preisliste Hochbau gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />
Preisliste Flachdach gültig ab 1. Oktober 2010<br />
Preisliste <strong>2011</strong><br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Hochbau<br />
Preisliste 2010<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Flachdach und Industriefassade<br />
Preisliste Hochbau<br />
Preisliste Flachdach und Industriefassade<br />
Preisliste Heraklith<br />
Holzwolleprodukte<br />
Preisliste Heraklith<br />
Tektalan A2<br />
Preisliste Projektbau gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />
Preisliste<br />
Technische Isolierung<br />
gültig ab 01. Februar 2010<br />
Preisliste <strong>2011</strong><br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Projektbau<br />
Preisliste 2010<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Process Solutions<br />
Preisliste Projektbau<br />
Preisliste Process Solutions<br />
<strong>Lieferprogramm</strong> <strong>2011</strong><br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> WDVS und Kellerdecke<br />
<strong>Lieferprogramm</strong> WDVS<br />
und Kellerdecke<br />
gültig ab Januar <strong>2011</strong><br />
Alle Preislisten gibt es bei:<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> GmbH<br />
Heraklithstraße 8<br />
D-84359 Simbach am Inn<br />
Telefon +49 (0)8571 40-0<br />
Telefax +49 (0)8571 40-261<br />
info@knaufinsulation.de<br />
<strong>Lieferprogramm</strong> WDVS und Kellerdecke<br />
oder zum Herunterladen im Internet<br />
unter www.knaufinsulation.de
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> – Ihre Ansprechpartner<br />
Verkaufsleiter WDVS<br />
Michael Tump Mobil: 0171 6218845<br />
michael.tump@knaufinsulation.com<br />
Key Account Manager WDVS<br />
Key Account Manager WDVS<br />
1 PLZ: 01 - 09, 10 - 19, 20 - 29, 30 - 39, 40 - 49, 50 - 53, 57 - 59, 98, 99 2 PLZ: 54 - 56, 60 - 69, 70 - 79, 80 - 89, 90 - 97<br />
Bitte wenden Sie sich an den Verkaufsleiter. Gerhard Müller Mobil: 0151 12590474<br />
gerhard.mueller@knaufinsulation.com<br />
Innendienst Auftragsannahme<br />
Elke Dreilich Telefon: 08571 40-255<br />
elke.dreilich@knaufinsulation.com<br />
Franz Hasenkopf Telefon: 08571 40-234<br />
franz.hasenkopf@knaufinsulation.com<br />
1<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> GmbH<br />
Heraklithstraße 8<br />
D-84359 Simbach am Inn<br />
Telefon +49 (0)8571 40-0<br />
Telefax +49 (0)8571 40-251<br />
www.knaufinsulation.de<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die<br />
Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlamelle FKL C2 (Putzträgerlamelle PLB)................................................. 6<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD C1 (Putzträgerplatte PTP-E)................................................... 6<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C1 (Putzträgerplatte PTP-E-035)........................................ 7<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus)................................. 7<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-T C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus W).............................. 8<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlaibungsplatte FKD-U RS C2 (Putzträgerlaibungsplatte PTP-B-LB-035)..... 8<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerbrandriegel FKD-U FB C2 (Putzträgerbrandriegel PTP-BR-035) ............... 9<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die<br />
Kellerdeckendämmung<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckenlamelle KLB..................................................................................... 10<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte KDP-B-035 plus............................................................ 10<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte DP-7-GNR..................................................................... 11<br />
Wissenswertes<br />
Auftrags- und Logistikservice.................................................................................................. 12-13<br />
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.......................................................... 14-16<br />
1
Europäische Normung/allgemeine Anforderungen nach DIN EN 13162 für Mineralwolle<br />
Bauprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Übereinstimmung<br />
mit einer harmonisierten europäischen Norm oder einer europäischen technischen<br />
Zulassung durch ein CE-Zeichen nachgewiesen ist.<br />
DIN EN 13162<br />
Bereits seit März 2002 gilt DIN EN 13162 „Wärmedämm stoffe für Gebäude –<br />
werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW)“. Die DIN EN 13162<br />
erhebt Anforderungen an werkmäßig hergestellte Mineralwolle-Dämmstoffe für<br />
die Dämmung von Gebäuden. Im Einzelnen werden hier<br />
• die Produktanforderungen,<br />
• die Prüfverfahren für die Produkteigenschaften,<br />
• die neuen Bezeichnungsschlüssel,<br />
• Festlegungen zur Konformitätsbewertung sowie<br />
• die erforderliche Kennzeichnung und Etikettierung<br />
beschrieben.<br />
DIN 4108-10<br />
DIN 4108-10 „Wärmeschutz und Energieein sparung in Gebäuden; anwendungsbezogene<br />
An forderungen an Wärmedämmstoffe; Teil 10: werk mäßig hergestellte<br />
Wärmedämmstoffe“<br />
• formuliert Anforderungen an gewisse Produkt eigen schaften<br />
in Abhängigkeit vom Einsatzzweck (z. B. Hydrophobierung<br />
bei Fassadendämmplatten; Druckbelastbarkeit bei Trittschalldämmplatten),<br />
• definiert neue Kurzzeichen für die Anwendungsgebiete der<br />
Dämmstoffe (siehe Tabelle).<br />
Nachfolgend werden die allgemeinen Anforder ungen an die Produktqualität<br />
nach DIN EN 13162 vorgestellt.<br />
Wärmeleitfähigkeit λ D<br />
und<br />
Wärmedurchlasswiderstand R D<br />
Wesentliche Kenngrößen für die Wärmedämmeigenschaften eines Dämmstoffes<br />
sind die Wärme leitfähigkeit λ D<br />
sowie der Wärmedurchlass wider stand R D<br />
. Die<br />
Nennwerte dieser Größen müssen als Grenzwerte angegeben werden, diese<br />
müssen mindestens 90 % der Produktion mit einer Annahmewahrscheinlichkeit<br />
von 90 % bezeichnen.<br />
Länge und Breite<br />
Kein Prüfergebnis darf von den Nennwerten um mehr als die folgenden Werte<br />
abweichen:<br />
± 2 % für die Länge des Produktes<br />
± 1,5 % für die Breite des Produktes<br />
Dicke<br />
Die Dicken der Toleranzklassen T1 bis T5 müssen unter einer Belastung von<br />
50 Pa gemessen werden; für die Trittschalldämmplatten (Klassen T6 und T7)<br />
sind es 250 Pa.<br />
Zulässige Grenzabweichungen von der Nenndicke<br />
Stufe oder<br />
Klassen<br />
Grenzabmaße<br />
T1 –5 % oder –5 mm a Überschreitung zulässig<br />
T2 –5 % oder –5 mm a +15 % oder +15 mm b<br />
T3 –3 % oder –3 mm a +10 % oder +10 mm b<br />
T4 –3 % oder –3 mm a +5 % oder + 5 mm b<br />
T5 –1 % oder –1 mm a + 3 mm<br />
a<br />
Der größere numerische Wert ist maßgebend<br />
b<br />
Der kleinere numerische Wert ist maßgebend<br />
Brandverhalten<br />
Das Brandverhalten der Mineralwolle-Dämmstoffe muss nach DIN EN 13501-1<br />
klassifiziert werden. Die Einstufung der Produkte erfolgt in den neuen<br />
„Euroklassen“.<br />
Weitere Größen<br />
Des Weiteren müssen Rechtwinkligkeit, Ebenheit, Dimensionsstabilität sowie<br />
die Zugfestigkeit parallel zur Plattenebene unter definierten Randbe ding ungen<br />
geprüft werden.<br />
2
Europäische Normung/allgemeine Anforderungen nach DIN EN 13162 für Mineralwolle<br />
Euroklassen/Hauptklassen<br />
und ihre Definition nach ISO 9705<br />
Euroklassen<br />
Euroklasse A1<br />
Euroklasse A2<br />
Euroklasse B<br />
Euroklasse C<br />
Euroklasse D<br />
Euroklasse E<br />
Euroklasse F<br />
Zeit bis zum „Flash over“<br />
Kein „Flash over“;<br />
Brennwert ≤ 2 MJ/kg<br />
Kein „Flash over“;<br />
Brennwert ≤ 3 MJ/kg<br />
Kein „Flash over“<br />
10 – 20 Minuten<br />
2 – 10 Minuten<br />
0 – 2 Minuten<br />
Keine Leistung festgestellt<br />
Die Grenzwerte der neuen Euroklassen beruhen auf einem Testverfahren nach ISO 9705. Auf<br />
Basis der ermittelten Ergebnisse dieses Versuches werden Bauprodukte in die ent sprechen den<br />
Euroklassen eingestuft. Die Abgrenzung der Klassen erfolgt nach der Zeitspanne bis zum<br />
Erreichen einer Brandphase, in der die gesamte Oberfläche der brennbaren Materialien in<br />
einem geschlossenen Raum am Brand beteiligt ist (Flash over).<br />
Euroklassen/Unterklassen der Brandnebenerscheinungen<br />
s1<br />
s2<br />
s3<br />
Rauchentwicklung<br />
Keine/kaum<br />
Rauchentwicklung<br />
Mittlere<br />
Rauchentwicklung<br />
Starke<br />
Rauchentwicklung<br />
Brennendes Abtropfen / Abfallen<br />
Die Brandnebenerscheinungen sind Bestandteil der europäischen Klassifizierung nach<br />
DIN EN 13501-1.<br />
d0<br />
d1<br />
d2<br />
Kein Abtropfen<br />
Begrenztes<br />
Abtropfen<br />
Starkes Abtropfen<br />
Baurechtliche Anforderungen an das<br />
Brandverhalten von Baustoffen<br />
Zusatzanforderungen Europäische<br />
Bauaufsichtliche<br />
Kein brennendes Klasse nach<br />
Benennungen Kein Rauch Abfallen/<br />
Abtropfen<br />
DIN EN<br />
13501-1<br />
Nichtbrennbar<br />
X X A1<br />
X X A2– s1 d0<br />
X<br />
X<br />
B – s1 d0<br />
C – s1 d0<br />
X<br />
A2 – s2 d0<br />
A2 – s3 d0<br />
B – s2 d0<br />
B – s3 d0<br />
C – s2 d0<br />
C – s3 d0<br />
Schwerentflammbar<br />
A2 – s1 d1<br />
A2 – s1 d2<br />
X<br />
B – s1 d1<br />
B – s1 d2<br />
C – s1 d1<br />
C – s1 d2<br />
A2– s3 d2<br />
B – s3 d2<br />
C – s3 d2<br />
D – s1 d0<br />
X<br />
D – s2 d0<br />
D – s3 d0<br />
Normalentflammbar<br />
E<br />
D – s1 d2<br />
D – s2 d2<br />
D – s3 d2<br />
E - d2<br />
Leichtentflammbar<br />
F<br />
aus: Bauregelliste A, Teil 1; Anlage 0.2.2, Ausgabe 2007/1<br />
3
Anforderungen an Mineralwolle-Produkte für spezielle Anwendungszwecke<br />
Wenn für ein spezielles Produkt keine anwendungs bezogenen Anforderungen<br />
auf Basis der DIN 4108-10 bestehen, muss diese Eigen schaft vom Hersteller nicht<br />
bestimmt und angegeben werden.<br />
Kurzzeitige Wasseraufnahme / langzeitige Wasseraufnahme<br />
Relevante Größe für hydrophobierte Produkte, die an Fassaden, in Außenwänden<br />
und Deckenkonstruktionen eingesetzt werden. Die Wasseraufnahme infolge von<br />
Witterungseinflüssen wird bei diesen Produkten stark abgemindert. Die maximal<br />
zulässige Wasseraufnahme ist fol gen der maßen begrenzt:<br />
• kurzzeitige Wasseraufnahme bei teilweisem Eintauchen: max. 1,0 kg/m 2<br />
• langzeitige Wasseraufnahme bei teilweisem Eintauchen: max. 3,0 kg/m 2<br />
Weitere Größen<br />
Des Weiteren müssen in Abhängigkeit von den Anforderungen an das Produkt<br />
Dimensionsstabilität, Druckspannung oder Druckfestigkeit, Zugfestigkeit senkrecht<br />
zur Plattenebene, Punktlast, Wasser dampfdiffusion und Kriechverhalten<br />
unter defi nierten Randbedingungen geprüft werden.<br />
Bezeichnungsschlüssel<br />
Auf Basis der neuen „Bezeichnungsschlüssel“ nach DIN EN 13162 werden neue<br />
Etiketten eingeführt. Der Bezeichnungsschlüssel beinhaltet die wichtig sten Angaben<br />
zu den bauphysikalischen und mechanischen Eigenschaften des Dämmstoffes.<br />
Der Hersteller muss einen Bezeichnungsschlüssel für das Produkt angeben,<br />
der Angaben gemäß Tabelle „Bezeichnungsschlüssel“ zu enthalten hat. Auf die<br />
Angabe kann verzichtet werden, wenn nach DIN 4108-10 keine Anforderungen<br />
an diese Material eigenschaft erhoben werden.<br />
Beispiel<br />
Der Bezeichnungsschlüssel für die <strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte<br />
PTP-E-035: MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />
Es bedeutet<br />
MW<br />
EN 13162<br />
T5<br />
DS(T+)<br />
DS(TH)<br />
CS(10)5<br />
TR5<br />
WS<br />
WL(P)<br />
MU1<br />
Mineralwolle<br />
Produktnorm für<br />
Mineralwolle-Dämmstoffe<br />
Dickentoleranz<br />
Dimensionsstabilität bei Temperatur<br />
Dimensionsstabilität bei<br />
Temperatur & Feuchte<br />
Druckspannung oder Druckfestigkeit<br />
Zugfestigkeit<br />
kurzzeitige Wasseraufnahme<br />
langzeitige Wasseraufnahme<br />
Wasserdampf-Diffusionswiderstand<br />
Bezeichnungsschlüssel<br />
nach DIN EN 13162<br />
MW<br />
Abkürzung für Mineralwolle<br />
EN 13162 Nummer dieser europäischen Norm<br />
Ti<br />
DS(T+)<br />
DS(TH)<br />
CS(10\Y)i<br />
TRi<br />
WS<br />
WL(P)<br />
MUi oder Zi<br />
Grenzabmaße für die Dicke<br />
Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur<br />
Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und<br />
Feuchtebedingungen<br />
Druckspannung oder Druckfestigkeit<br />
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene<br />
Kurzzeitige Wasseraufnahme<br />
Langzeitige Wasseraufnahme<br />
Wasserdampfdiffusion<br />
Wobei für „i“ die entsprechende Klassen- oder Stufennummer anzugeben ist.<br />
Etikettangaben<br />
Erforderliche Angaben auf dem Produktetikett<br />
Produktbezeichnung<br />
Hersteller mit Adresse<br />
Bezeichnungsschlüssel nach DIN EN 13162 (z. B. MW – EN 13162 – T2 – AF5)<br />
Dicke des Produktes; Abmessungen des Produktes<br />
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit (λ D<br />
)<br />
Nennwert des Wärmedurchlasswiderstandes (R D<br />
)<br />
Kurzzeichen des Anwendungsgebietes nach DIN V 4108-10 (z. B. DZ, DI etc.)<br />
Zahl der Einheiten pro Verpackung<br />
Produktmenge pro Packungseinheit (m 2 )<br />
Evtl. Kaschierung (Facing)<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501 (Euroklasse)<br />
Ü-Zeichen<br />
Zeichen der Überwachungsstellen und Überwachungssysteme (z. B. „Keymark“)<br />
4
Anwendungsgebiete von Mineralwolle-Dämmstoffen und Mindestanforderungen nach DIN 4108-10<br />
Anwendungsgebiet Kurzzeichen Anwendungsbeschreibung nach DIN 4108-10 Tab. 1 + 2<br />
Wand WAP-zg Außendämmung der Wand unter Putz<br />
– geringe Anforderungen an die Zugfestigkeit<br />
Mindestanforderungen an<br />
Mineralwolle-Dämmstoffe (MW) nach DIN 4108-10<br />
Grenzabmaße für die Dicken: T4;<br />
Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur DS(T+);<br />
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene TR: ≥5 kPa;<br />
langzeitige Wasseraufnahme WL(P): ≤3,0 kg/m 2<br />
Steinwolle Produkte<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerdämmplatte FKD C1<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerdämmplatte FKD-U C2<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlaibungsplatte FKD-U RS C2<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerbrandriegel FKD-U FB C2<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-T C2<br />
WAP-zh<br />
Außendämmung der Wand unter Putz<br />
– hohe Anforderungen an die Zugfestigkeit<br />
Grenzabmaße für die Dicken: T4;<br />
Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur DS(T+);<br />
Druckspannung (10% Stauchung) CS(10): ≥10 kPa;<br />
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene TR: ≥7,5 kPa;<br />
langzeitige Wasseraufnahme WL(P): ≤3,0 kg/m 2<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlamelle FKL C2<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD C1<br />
Decke DI Innendämmung der Decke (unterseitig) oder des Daches,<br />
Dämmung unter den Sparren/Tragkonstruktion, abgehängte<br />
Decke usw.<br />
Grenzabmaße für die Dicken: T2;<br />
Strömungswiderstand AF: ≥5 kPa * s/m 2<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckenlamelle KLB<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte KDP-B-035 plus<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte DP-7-GNR<br />
5
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />
WDVS<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlamelle FKL C2 (Putzträgerlamelle PLB)<br />
Steinwolle-Putzträgerlamelle<br />
mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Lamellen/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
242 1453 9 002 824 389 836 60 200 1200 8 1,92 10 19,20<br />
242 1456 9 002 824 389 850 80 200 1200 6 1,44 10 14,40<br />
242 1457 9 002 824 389 867 100 200 1200 4 0,96 12 11,52<br />
242 1492 9 002 824 394 656 120 200 1200 4 0,96 10 9,60<br />
242 1769 9 002 824 436 998 140 200 1200 4 0,96 8 7,68<br />
242 1770 9 002 824 436 981 160 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />
241 7492 9 002 824 082 546 180 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />
242 1795 9 002 824 441 343 200 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />
Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />
Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zh<br />
MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />
CS(Y)40-TR80-WS-WL(P)-MU1-SS20<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,041 W/mK<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD C1 (Putzträgerplatte PTP-E)<br />
Steinwolle-Putzträgerplatte<br />
mit einseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
241 7419 9 002 824 076 637 60 625 800 4 2,00 10 20,00<br />
241 7416 9 002 824 076 613 80 625 800 3 1,50 10 15,00<br />
241 7420 9 002 824 076 644 100 625 800 2 1,00 12 12,00<br />
241 7421 9 002 824 076 668 120 625 800 2 1,00 10 10,00<br />
241 7478 9 002 824 081 211 140 625 800 2 1,00 8 8,00<br />
241 7537 9 002 824 084 724 160 625 800 2 1,00 6 6,00<br />
241 7644 9 002 824 093 092 180 625 800 2 1,00 6 6,00<br />
241 7674 9 002 824 096 369 200 625 800 1 0,50 12 6,00<br />
Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />
Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zh<br />
MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />
CS(10)40-TR15-WS-WL(P)-MU1<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,040 W/mK<br />
6
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />
WDVS<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C1 (Putzträgerplatte PTP-E-035)<br />
Steinwolle-Putzträgerplatte<br />
mit einseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
241 7413 9 002 824 076 446 60 625 800 4 2,00 10 20,00<br />
241 7393 9 002 824 075 289 80 625 800 3 1,50 10 15,00<br />
241 7386 9 002 824 074 787 100 625 800 2 1,00 12 12,00<br />
241 7395 9 002 824 075 395 120 625 800 2 1,00 10 10,00<br />
241 7443 9 002 824 077 771 140 625 800 2 1,00 8 8,00<br />
241 7449 9 002 824 078 099 160 625 800 2 1,00 6 6,00<br />
241 7446 9 002 824 077 917 180 625 800 2 1,00 6 6,00<br />
241 7590 9 002 824 087 770 200 625 800 2 1,00 6 6,00<br />
Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />
Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />
MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />
CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,036 W/mK<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus)<br />
Steinwolle-Putzträgerplatte<br />
mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
241 8093 9 002 824 142 851 60 400 1200 4 1,92 10 19,20<br />
241 8095 9 002 824 142 868 80 400 1200 3 1,44 10 14,40<br />
241 8096 9 002 824 142 882 100 400 1200 2 0,96 12 11,52<br />
241 8094 9 002 824 142 899 120 400 1200 2 0,96 10 9,60<br />
241 8099 9 002 824 142 905 140 400 1200 2 0,96 8 7,68<br />
241 8100 9 002 824 142 967 160 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />
241 8101 9 002 824 142 950 180 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />
242 3393 9 002 824 526 880 200 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />
Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />
Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />
MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />
CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,036 W/mK<br />
7
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />
WDVS<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-T C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus W)<br />
Steinwolle-Putzträgerplatte mit<br />
beidseitiger Haftbeschichtung<br />
NEU!<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
243 4613 9 002 825 003 113 120 400 1200 2 0,96 10 9,60<br />
243 4614 9 002 825 003 137 140 400 1200 2 0,96 8 7,68<br />
243 4615 9 002 825 003 151 160 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />
243 4616 9 002 825 003 175 180 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />
243 4617 9 002 825 003 199 200 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />
Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />
Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />
MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />
CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,035 W/mK<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlaibungsplatte FKD-U RS C2 (Putzträgerlaibungsplatte PTP-B-LB-035)<br />
Steinwolle-Putzträgerlaibungsplatte mit<br />
beidseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
242 3208 9 002 824 521 311 20 625 800 12 6,00 10 60,00<br />
242 3205 9 002 824 521 304 30 625 800 8 4,00 10 40,00<br />
Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg MW EN 13162 T5-DS(T+)-TR5-WL(P)<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,036 W/mK<br />
8
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />
WDVS<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerbrandriegel FKD-T FB C2 (Putzträgerbrandriegel PTP-BR-035)<br />
Steinwolle-Putzträgerbrandriegel mit<br />
beidseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Streifen/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
243 3133 9 002 824 724 071 100 200 1200 4 0,96 12 11,52<br />
243 3135 9 002 824 724 095 120 200 1200 4 0,96 10 9,60<br />
243 3136 9 002 824 724 118 140 200 1200 4 0,96 8 7,68<br />
243 3138 9 002 824 724 125 160 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />
243 3139 9 002 824 724 149 180 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />
243 3140 9 002 824 724 170 200 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />
Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS). Ausschließlich für die Anwendung als Brandriegel in Wärmedämmverbundsystemen aus expandiertem Polystyrol (EPS) zugelassen und geeignet.<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />
Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />
MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />
CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,035 W/mK<br />
9
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Kellerdeckendämmung<br />
Kellerdecke<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckenlamelle KLB<br />
Steinwolle-Kellerdeckenlamelle<br />
mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Lamellen/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
241 7533 9 002 824 085 202 40 200 1200 12 2,88 10 28,80<br />
241 7539 9 002 824 085 400 60 200 1200 8 1,92 10 19,20<br />
241 7544 9 002 824 085 417 80 200 1200 6 1,44 10 14,40<br />
241 7540 9 002 824 085 424 100 200 1200 4 0,96 12 11,52<br />
242 2477 9 002 824 498 156 120 200 1200 4 0,96 10 9,60<br />
241 7983 9 002 824 130 582 140 200 1200 4 0,96 8 7,68<br />
Anwendungsbereich: Kellerdeckendämmung<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI MW EN 13162 T5-CS(10)40-TR20-AF5<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,041 W/mK<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte KDP-B-035 plus<br />
Steinwolle-Kellerdeckenplatte<br />
mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />
242 4316 9 002 824 561 560 60 400 1200 4 1,92 10 19,20<br />
242 5460 9 002 824 664 117 80 400 1200 3 1,44 10 14,40<br />
242 5475 9 002 824 665 428 100 400 1200 2 0,96 12 11,52<br />
242 4203 9 002 824 558 409 120 400 1200 2 0,96 10 9,60<br />
242 5480 9 002 824 665 817 140 400 1200 2 0,96 8 7,68<br />
Anwendungsbereich: Kellerdeckendämmung<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI MW EN 13162 T4-TR1-AFr25<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,035 W/mK<br />
10
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Kellerdeckendämmung<br />
Kellerdecke<br />
<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte DP-7-GNR<br />
Steinwolle-Kellerdeckendämmplatte<br />
einseitig vlieskaschiert<br />
Artikel-Nr.<br />
EAN Code<br />
Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Karton m 2 /Karton Karton/Palette m 2 /Palette<br />
241 7009 9 002 824 023 914 60 625 800 7 3,50 6 21,00<br />
242 5787 9 002 824 671 931 80 625 800 5 2,50 6 15,00<br />
242 5788 9 002 824 671 948 100 625 800 4 2,00 6 12,00<br />
242 5789 9 002 824 671 979 120 625 800 3 1,50 6 9,00<br />
242 2482 9 002 824 498 170 140 625 800 3 1,50 6 9,00<br />
Anwendungsbereich: Kellerdeckendämmung<br />
Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI MW EN 13162 T4-TR1-AF5<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
λ = 0,035 W/mK<br />
11
Auftrags- und Logistikservice<br />
Sonderprodukte<br />
Andere Maße sind bei Sonderbestellungen erhältlich. Da diese nur auf Bestellung hergestellt<br />
werden, weichen die Lieferzeiten und Mindestbestellmengen von denen der<br />
Standardprodukte ab. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den bekannten<br />
Kundenservice.<br />
Verpackung<br />
Die Ware wird nur in vollen Paletteneinheiten auf Euro-Norm-Paletten geliefert.<br />
Abholungen<br />
Abholungen sind nach Ansprache im Werk Bad Berka möglich.<br />
Auftragsbestätigung<br />
Für jeden angenommenen Auftrag erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung.<br />
Um Ihnen den gewohnten Service bieten zu können, überprüfen Sie bitte, dass für<br />
jeden Auftrag auch eine Bestätigung vorhanden ist.<br />
Lieferzeiten für Standardprodukte<br />
Lieferung für WDVS-Produkte nach Auftragsbestätigung binnen 5 Arbeitstagen<br />
innerhalb Deutschlands.<br />
Entladehilfen<br />
Nach vorheriger Absprache können Ihnen verschiedene Entladehilfen zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Sonstiges<br />
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Verkaufs-,<br />
Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, welche auf den Seiten 14-16<br />
nachzulesen sind.<br />
Für Rückfragen und weitere Beratungen steht Ihnen unser Kundenservice gerne<br />
zur Verfügung.<br />
12
Hinweise<br />
Vertrieb<br />
Der Vertrieb dieser Produkte erfolgt ausschließlich über Systemanbieter von<br />
Wärmedämmverbundsystemen bzw. als bauaufsichtlich zugelassener Steinwolle-<br />
Dämmstoff für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen über<br />
Systemanbieter.<br />
Sonderprodukte<br />
Die aktuell erhältlichen Maße sind in diesem <strong>Lieferprogramm</strong> aufgeführt. Andere<br />
Maße sind bei Sonderbestellungen, wenn herstellbar, erhältlich. Wenden Sie sich<br />
in diesem Fall an den Kundenservice.<br />
Entsorgung von Produktreststoffen<br />
Generell sind für alle unsere Produkte entsprechende Sicherheitsdatenblätter<br />
verfügbar. Diese können jederzeit angefordert werden. Grundsätzlich sollte aber<br />
für alle Fragen der Entsorgung die Angabe der Abfallschlüsselnummer für die zu<br />
entsorgenden Produkte ausreichend sein.<br />
Entsorgung und Recycling der Transportverpackung<br />
Als Vertragspartner der <strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> GmbH übernimmt<br />
in Deutschland das Ent sorgungssystem Interseroh<br />
ohne Kosten für unsere Kunden die Entsorgung und das<br />
Recycling der Transportverpackung. Als Nachweis tragen<br />
unsere Verpackungen das Interseroh-Ent sorgungszeichen.<br />
Grundsätzlich werden alle unsere Transportverpackungen<br />
über das Entsorgungsnetz der Interseroh AG unter der Mitgliedsnummer 31763<br />
entsorgt. Im Falle größerer Mengen Holzplatten können wir auf Basis individueller<br />
Absprache auch eine Abholung unserer Holz-Einweg-Paletten vornehmen.<br />
Hierzu ist jedoch die Abstimmung mit dem Operations Coordinator<br />
Herrn Huber unter Tel.: 08571 40-220 oder<br />
E-Mail: siegfried.huber@knaufinsulation.com erforderlich.<br />
Reklamation und Rückgabe<br />
Reklamation bezüglich Menge und/ oder Transportschäden müssen auf dem<br />
Lieferschein bei Lieferung vermerkt werden. Die Haftung für eine solche<br />
Reklamation beschränkt sich auf den Ersatz und die Lieferung der betroffenen<br />
Produkte. Nachträgliche Verlustmeldungen werden nicht angenommen. Bei<br />
Qualitätsbeanstandungen wenden Sie sich bitte an den Key account Manager.<br />
Bei jeder Reklamation müssen die Produktionsdaten und die Produktreferenzen<br />
angegeben werden. Die Rückgabe kann nur nach Überprüfung und Zustimmung<br />
unseres Vertriebsleiters erfolgen.<br />
Für unsere Produkte gelten folgende Abfallschlüsselnummern:<br />
Entsorgung Produktreststoffe<br />
Produktgruppe<br />
Abfallschüsselnummer<br />
Steinwolle EAK-Nr. 170 604<br />
Sie finden diese Schlüsselnummern ebenfalls in unseren<br />
Sicherheitsdatenblättern wieder.<br />
13
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
I. Allgemeines – Geltungsbereich<br />
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden<br />
Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte<br />
zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch<br />
dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere<br />
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen<br />
Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen<br />
oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.<br />
2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des<br />
Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.<br />
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besteller durch unsere Preislisten,<br />
Rechnungen, E-Mails und Internetveröffentlichungen bekannt.<br />
II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt<br />
1. Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als<br />
bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch<br />
Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten<br />
Lieferungen oder Leistungen.<br />
2. Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder<br />
Werbematerialien und technische Merkblätter, sowie Angaben durch Hersteller oder<br />
seiner Gehilfen im Sinne des § 434 Abs. 1, Satz 3 BGB, sind keine Beschaffenheits- oder<br />
Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden<br />
einzelvertraglich vereinbart.<br />
Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Europäischen<br />
Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen<br />
Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.<br />
3. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte<br />
Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der<br />
von uns zu liefernden Waren dar.<br />
4. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte<br />
über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen<br />
und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke.<br />
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug<br />
1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im<br />
Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht<br />
ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise<br />
gemäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten<br />
Volumina, Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach<br />
Empfang der Ware widerspricht.<br />
Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommen zusätzlich die am Liefertag geltende<br />
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und – soweit vereinbart – die<br />
Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige<br />
länderspezifische Abgaben hinzukommen. Der sich hieraus ergebende Betrag ist der<br />
Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer).<br />
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach<br />
Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der<br />
Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden<br />
spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern<br />
der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht,<br />
gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde.<br />
3. Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 30<br />
Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung<br />
mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug.<br />
Soweit wir unseren Kunden Skonto gewähren, berechnet sich der Skontobetrag aus dem<br />
Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich einer Frachtkostenpauschale<br />
i.H.v. 8 %, eventueller Kosten der Transportversicherung und – bei Auslandslieferungen –<br />
anderweitiger länderspezifischer Abgaben.<br />
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig<br />
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung<br />
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen<br />
Vertragsverhältnis beruht.<br />
5. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel<br />
überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers<br />
verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller<br />
erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen,<br />
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter<br />
Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder<br />
nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben<br />
Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine<br />
Zahlungen einstellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein Insolvenzverfahren<br />
über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das<br />
Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.<br />
IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug<br />
1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein<br />
Fixgeschäft vereinbart worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter<br />
dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers.<br />
Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Umständen<br />
überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten<br />
angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, vom Vertrag<br />
zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Samstagen sind nur<br />
nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich.<br />
2. Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die<br />
mindestens 15 Werktage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger<br />
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände,<br />
wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von<br />
Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von<br />
unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder<br />
Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung,<br />
Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir – soweit wir durch die genannten<br />
Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert<br />
sind – berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich<br />
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung<br />
um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss<br />
jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen gem. Ziff. VIII. 1 - 5<br />
dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom<br />
Vertrag schriftlich zurückzutreten.<br />
3. In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der Regelungen in<br />
Ziff. VIII. 1-5 begrenzt.<br />
4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und<br />
Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.<br />
5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße<br />
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten<br />
Vertrages bleibt uns vorbehalten.<br />
6. Etwaige Stehzeit- oder Manipulationskostenforderungen werden bei Zurechtbestehen<br />
jedenfalls nur bis zur Höhe der Frachtkosten der gegenständlichen Lieferung ersetzt.<br />
7. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist<br />
eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir<br />
unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der<br />
ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder<br />
einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder<br />
ein niedrigerer Schaden entstanden ist.<br />
V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten<br />
1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, also auch dann, wenn<br />
Preisstellung franko Empfangsbahnhof oder frei Baustelle vereinbart wurde. Wir sind zur<br />
Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahme- oder Schuldnerverzug,<br />
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der<br />
Ware auf ihn über. Das gleiche gilt bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten. Führen<br />
wir Ver- und/oder Entladungen und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher<br />
Regelungen durch, erfolgen diese auf Grund der Allgemeinen Bedingungen der Spediteure<br />
(ADSp) oder der Frachtführer, die für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung<br />
haben. Schadenersatzansprüche gegen uns können insoweit nur bei grobem Verschulden<br />
(Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich mit<br />
Standardverpackung, frei Bestimmungsort, nicht entladen, in kompletten Lademitteln, sofern<br />
nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vereinbart wurde.<br />
2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese<br />
zum Selbstkostenpreis berechnet.<br />
3. Erfolgt der Versand der Ware auf Europaletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier<br />
Rückgabe der Europaletten in unbeschädigtem Zustand an eines unserer Werke/<br />
Auslieferungslager werden sie durch Gutschrift unter Abzug einer individuell zu vereinbarenden<br />
Bearbeitungsgebühr wieder vergütet.<br />
4. Eventuelle LKW-KRAN-Selbstentladungen geschehen auf Kosten und Risiko des<br />
Bestellers.<br />
14
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung<br />
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen<br />
gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung<br />
gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung<br />
gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos<br />
berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.<br />
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb<br />
pfleglich zu behandeln.<br />
3. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch<br />
sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen<br />
berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu<br />
verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der<br />
Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner –<br />
jeweils wirksam – im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm<br />
ein Abtretungsverbot vereinbart hat.<br />
4. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI. 1 genannten<br />
Ansprüche schon jetzt alle – auch künftig entstehenden und bedingten – Forderungen aus<br />
einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von<br />
110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner<br />
Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.<br />
5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt,<br />
ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen<br />
ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich<br />
dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu<br />
vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein<br />
Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware,<br />
bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im<br />
Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.<br />
6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen<br />
und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung,<br />
bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt,<br />
jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und<br />
die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen<br />
Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und<br />
ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers<br />
nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten<br />
Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen<br />
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen<br />
Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.<br />
7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich<br />
schriftlich zu benachrichtigen.<br />
8. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden<br />
Gegenständen verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das<br />
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware<br />
(Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit<br />
der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende<br />
Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<br />
Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des<br />
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns<br />
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder<br />
Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang<br />
ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der<br />
Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine Forderungen<br />
aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon<br />
jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Waren zur Sicherung an uns<br />
ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt,<br />
tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Ditten bis zur Höhe des Wertes unserer<br />
Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.<br />
9. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur<br />
Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem<br />
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.<br />
10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen<br />
des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu<br />
sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt.<br />
11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit<br />
mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind<br />
wir – unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche – berechtigt,<br />
vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurück zu verlangen. Wir<br />
sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der<br />
Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers<br />
– abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.<br />
VII. Rechte des Bestellers bei Mängeln<br />
1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber<br />
vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den<br />
Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht<br />
Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls<br />
durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist<br />
und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie in Systemen<br />
verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei<br />
der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht<br />
verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen<br />
zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr<br />
auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1. sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen<br />
und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer<br />
gemäß Ziff. VII. Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten<br />
Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII. 1 bis 5 dieser<br />
Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig<br />
verschwiegen worden.<br />
2. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur<br />
Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind<br />
wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese<br />
über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt<br />
in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,<br />
vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine<br />
Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der<br />
Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller<br />
wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche<br />
Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziff. VII.1, Ziff. VIII. 1 bis 5<br />
und Ziff. IX.<br />
VIII. Rechte und Pflichten unseres Unternehmens<br />
1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen –<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen<br />
Aufwendungen<br />
a) von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen<br />
Vertragspflicht verursacht worden oder<br />
b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer<br />
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.<br />
Gemäß Ziff.VIII. 1 a) und b) haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen,<br />
die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht<br />
worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese<br />
Pflichtverletzung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware<br />
darstellt.<br />
2. Haften wir gemäß Ziffer VIII. 1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht,<br />
ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung<br />
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in<br />
diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare<br />
mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß<br />
Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit<br />
oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden.<br />
Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der<br />
Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen.<br />
3. Die vorstehenden in Ziffer VIII. 1. bis 2. genannten Haftungsbeschränkungen gelten<br />
nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes<br />
zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine<br />
garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand<br />
der Garantie war.<br />
4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII. 1.-3. vorgesehen ist,<br />
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen.<br />
Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden<br />
bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß<br />
§ 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.<br />
15
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
5. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen,<br />
wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Besteller veranlassten ordnungsgemäßen<br />
Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der<br />
Europäischen Chemikalienverordnung REACH beruhen.<br />
6. Soweit diese Schadensersatzhaftungen ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII. 1. - 4.<br />
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung<br />
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie<br />
Verrichtungsgehilfen.<br />
IX. Verjährung von Ansprüchen<br />
1. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns<br />
pflichtwidrig erbrachter Leistungen – einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen<br />
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres, soweit sich nicht<br />
aus den nachfolgenden Ziffern IX. 2. bis 4. etwas anderes ergibt oder das Gesetz gemäß §§<br />
439 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs.<br />
1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.<br />
2. Ist der Besteller Unternehmer und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als<br />
Unternehmer aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die<br />
auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden, Ansprüche des<br />
Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers gegen uns aus<br />
§§ 437 und 478 Abs. 2 BGB frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem<br />
der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des<br />
Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/<br />
Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung<br />
der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware<br />
tritt in jedem Fall ein, soweit die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers<br />
wegen Mängeln an den von uns an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller<br />
verjährt sind, spätestens aber 5 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweiligen<br />
Waren an unseren Besteller abgeliefert haben.<br />
3. Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft pflichtwidrig<br />
erbracht, ohne dass wir im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert<br />
haben oder ohne dass die pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel<br />
gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt, verjähren darauf beruhende<br />
Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.<br />
Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher<br />
oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns<br />
zu liefernden bzw. gelieferten Ware darstellen, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres<br />
ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen<br />
Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns im Zusammenhang mit der Beratung oder<br />
Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten für die Verjährung der darauf beruhenden<br />
Ansprüche die in Ziff. 1 und 2 sowie 4 getroffenen Regelungen.<br />
4. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen<br />
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit<br />
verursacht haben, verjähren die Ansprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab<br />
gesetzlichem Verjährungsbeginn. Abweichend von Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier<br />
Jahren, soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache für die Erfüllung von Verträgen<br />
verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt<br />
einbezogen worden ist oder zwei Jahre, sofern es sich nur rein für Bauwerksreparaturen<br />
verwandte Materialien handelt. Die Verjährung gemäß vorstehendem Satz tritt frühestens<br />
zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die Ansprüche aus<br />
Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von uns gelieferte Sache verursacht worden<br />
ist, gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich<br />
gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich<br />
berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns<br />
gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Ansprüche des Kunden/<br />
Vertragspartners des Bestellers gegen den Besteller wegen Mängeln an der von uns an den<br />
Besteller gelieferten Ware verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in<br />
dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller geliefert haben.<br />
5. Die in Ziff. 1 bis 3 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von<br />
Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit<br />
nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen<br />
Rechtsmängeln der von uns gelieferten Waren, die in einem dinglichen Recht eines Dritten<br />
bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangt werden<br />
kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers/<br />
Kunden, die darauf beruhen, dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren arglistig verschwiegen<br />
oder wir eine Pflicht vorsätzlich grob fahrlässig verletzt haben. In den in dieser<br />
Ziffer IX. 5 genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen<br />
Verjährungsfristen.<br />
X. Rücknahmen<br />
Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären<br />
wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt<br />
eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit<br />
feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung<br />
werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens<br />
30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient<br />
nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.<br />
XI. Abtretungsverbot<br />
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen<br />
uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns<br />
begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an<br />
Dritte verpfändet werden; § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.<br />
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln<br />
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und<br />
Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen<br />
Sondervermögen ist unser Sitz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen<br />
haben wir jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen<br />
gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.<br />
2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten<br />
gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte (siehe I<br />
dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen<br />
Warenkauf (CSIG – Wiener UNKaufrecht) und des deutschen Internationalen Privatrechts<br />
werden ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
3. Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart<br />
sind, gelten die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS<br />
2000).<br />
XIII. Schlussbestimmungen<br />
1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch<br />
eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmung nicht berührt.<br />
2. Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen<br />
Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.<br />
Stand: 02.02.2010<br />
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