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Lieferprogramm 2011 - Knauf Insulation

Lieferprogramm 2011 - Knauf Insulation

Lieferprogramm 2011 - Knauf Insulation

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<strong>Lieferprogramm</strong> WDVS<br />

und Kellerdecke<br />

gültig ab Januar <strong>2011</strong><br />

<strong>Lieferprogramm</strong> <strong>2011</strong><br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> WDVS und Kellerdecke


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> – Unsere Preislisten/<strong>Lieferprogramm</strong>e im Überblick<br />

Heraklith ® Holzwolleprodukte<br />

Preisliste <strong>2011</strong><br />

gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />

Heraklith ® Tektalan A2<br />

Preisliste <strong>2011</strong><br />

gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />

Preisliste Hochbau gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />

Preisliste Flachdach gültig ab 1. Oktober 2010<br />

Preisliste <strong>2011</strong><br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Hochbau<br />

Preisliste 2010<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Flachdach und Industriefassade<br />

Preisliste Hochbau<br />

Preisliste Flachdach und Industriefassade<br />

Preisliste Heraklith<br />

Holzwolleprodukte<br />

Preisliste Heraklith<br />

Tektalan A2<br />

Preisliste Projektbau gültig ab 31. Januar <strong>2011</strong><br />

Preisliste<br />

Technische Isolierung<br />

gültig ab 01. Februar 2010<br />

Preisliste <strong>2011</strong><br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Projektbau<br />

Preisliste 2010<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Process Solutions<br />

Preisliste Projektbau<br />

Preisliste Process Solutions<br />

<strong>Lieferprogramm</strong> <strong>2011</strong><br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> WDVS und Kellerdecke<br />

<strong>Lieferprogramm</strong> WDVS<br />

und Kellerdecke<br />

gültig ab Januar <strong>2011</strong><br />

Alle Preislisten gibt es bei:<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> GmbH<br />

Heraklithstraße 8<br />

D-84359 Simbach am Inn<br />

Telefon +49 (0)8571 40-0<br />

Telefax +49 (0)8571 40-261<br />

info@knaufinsulation.de<br />

<strong>Lieferprogramm</strong> WDVS und Kellerdecke<br />

oder zum Herunterladen im Internet<br />

unter www.knaufinsulation.de


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> – Ihre Ansprechpartner<br />

Verkaufsleiter WDVS<br />

Michael Tump Mobil: 0171 6218845<br />

michael.tump@knaufinsulation.com<br />

Key Account Manager WDVS<br />

Key Account Manager WDVS<br />

1 PLZ: 01 - 09, 10 - 19, 20 - 29, 30 - 39, 40 - 49, 50 - 53, 57 - 59, 98, 99 2 PLZ: 54 - 56, 60 - 69, 70 - 79, 80 - 89, 90 - 97<br />

Bitte wenden Sie sich an den Verkaufsleiter. Gerhard Müller Mobil: 0151 12590474<br />

gerhard.mueller@knaufinsulation.com<br />

Innendienst Auftragsannahme<br />

Elke Dreilich Telefon: 08571 40-255<br />

elke.dreilich@knaufinsulation.com<br />

Franz Hasenkopf Telefon: 08571 40-234<br />

franz.hasenkopf@knaufinsulation.com<br />

1<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> GmbH<br />

Heraklithstraße 8<br />

D-84359 Simbach am Inn<br />

Telefon +49 (0)8571 40-0<br />

Telefax +49 (0)8571 40-251<br />

www.knaufinsulation.de<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die<br />

Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlamelle FKL C2 (Putzträgerlamelle PLB)................................................. 6<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD C1 (Putzträgerplatte PTP-E)................................................... 6<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C1 (Putzträgerplatte PTP-E-035)........................................ 7<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus)................................. 7<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-T C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus W).............................. 8<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlaibungsplatte FKD-U RS C2 (Putzträgerlaibungsplatte PTP-B-LB-035)..... 8<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerbrandriegel FKD-U FB C2 (Putzträgerbrandriegel PTP-BR-035) ............... 9<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die<br />

Kellerdeckendämmung<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckenlamelle KLB..................................................................................... 10<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte KDP-B-035 plus............................................................ 10<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte DP-7-GNR..................................................................... 11<br />

Wissenswertes<br />

Auftrags- und Logistikservice.................................................................................................. 12-13<br />

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.......................................................... 14-16<br />

1


Europäische Normung/allgemeine Anforderungen nach DIN EN 13162 für Mineralwolle<br />

Bauprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Übereinstimmung<br />

mit einer harmonisierten europäischen Norm oder einer europäischen technischen<br />

Zulassung durch ein CE-Zeichen nachgewiesen ist.<br />

DIN EN 13162<br />

Bereits seit März 2002 gilt DIN EN 13162 „Wärmedämm stoffe für Gebäude –<br />

werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW)“. Die DIN EN 13162<br />

erhebt Anforderungen an werkmäßig hergestellte Mineralwolle-Dämmstoffe für<br />

die Dämmung von Gebäuden. Im Einzelnen werden hier<br />

• die Produktanforderungen,<br />

• die Prüfverfahren für die Produkteigenschaften,<br />

• die neuen Bezeichnungsschlüssel,<br />

• Festlegungen zur Konformitätsbewertung sowie<br />

• die erforderliche Kennzeichnung und Etikettierung<br />

beschrieben.<br />

DIN 4108-10<br />

DIN 4108-10 „Wärmeschutz und Energieein sparung in Gebäuden; anwendungsbezogene<br />

An forderungen an Wärmedämmstoffe; Teil 10: werk mäßig hergestellte<br />

Wärmedämmstoffe“<br />

• formuliert Anforderungen an gewisse Produkt eigen schaften<br />

in Abhängigkeit vom Einsatzzweck (z. B. Hydrophobierung<br />

bei Fassadendämmplatten; Druckbelastbarkeit bei Trittschalldämmplatten),<br />

• definiert neue Kurzzeichen für die Anwendungsgebiete der<br />

Dämmstoffe (siehe Tabelle).<br />

Nachfolgend werden die allgemeinen Anforder ungen an die Produktqualität<br />

nach DIN EN 13162 vorgestellt.<br />

Wärmeleitfähigkeit λ D<br />

und<br />

Wärmedurchlasswiderstand R D<br />

Wesentliche Kenngrößen für die Wärmedämmeigenschaften eines Dämmstoffes<br />

sind die Wärme leitfähigkeit λ D<br />

sowie der Wärmedurchlass wider stand R D<br />

. Die<br />

Nennwerte dieser Größen müssen als Grenzwerte angegeben werden, diese<br />

müssen mindestens 90 % der Produktion mit einer Annahmewahrscheinlichkeit<br />

von 90 % bezeichnen.<br />

Länge und Breite<br />

Kein Prüfergebnis darf von den Nennwerten um mehr als die folgenden Werte<br />

abweichen:<br />

± 2 % für die Länge des Produktes<br />

± 1,5 % für die Breite des Produktes<br />

Dicke<br />

Die Dicken der Toleranzklassen T1 bis T5 müssen unter einer Belastung von<br />

50 Pa gemessen werden; für die Trittschalldämmplatten (Klassen T6 und T7)<br />

sind es 250 Pa.<br />

Zulässige Grenzabweichungen von der Nenndicke<br />

Stufe oder<br />

Klassen<br />

Grenzabmaße<br />

T1 –5 % oder –5 mm a Überschreitung zulässig<br />

T2 –5 % oder –5 mm a +15 % oder +15 mm b<br />

T3 –3 % oder –3 mm a +10 % oder +10 mm b<br />

T4 –3 % oder –3 mm a +5 % oder + 5 mm b<br />

T5 –1 % oder –1 mm a + 3 mm<br />

a<br />

Der größere numerische Wert ist maßgebend<br />

b<br />

Der kleinere numerische Wert ist maßgebend<br />

Brandverhalten<br />

Das Brandverhalten der Mineralwolle-Dämmstoffe muss nach DIN EN 13501-1<br />

klassifiziert werden. Die Einstufung der Produkte erfolgt in den neuen<br />

„Euroklassen“.<br />

Weitere Größen<br />

Des Weiteren müssen Rechtwinkligkeit, Ebenheit, Dimensionsstabilität sowie<br />

die Zugfestigkeit parallel zur Plattenebene unter definierten Randbe ding ungen<br />

geprüft werden.<br />

2


Europäische Normung/allgemeine Anforderungen nach DIN EN 13162 für Mineralwolle<br />

Euroklassen/Hauptklassen<br />

und ihre Definition nach ISO 9705<br />

Euroklassen<br />

Euroklasse A1<br />

Euroklasse A2<br />

Euroklasse B<br />

Euroklasse C<br />

Euroklasse D<br />

Euroklasse E<br />

Euroklasse F<br />

Zeit bis zum „Flash over“<br />

Kein „Flash over“;<br />

Brennwert ≤ 2 MJ/kg<br />

Kein „Flash over“;<br />

Brennwert ≤ 3 MJ/kg<br />

Kein „Flash over“<br />

10 – 20 Minuten<br />

2 – 10 Minuten<br />

0 – 2 Minuten<br />

Keine Leistung festgestellt<br />

Die Grenzwerte der neuen Euroklassen beruhen auf einem Testverfahren nach ISO 9705. Auf<br />

Basis der ermittelten Ergebnisse dieses Versuches werden Bauprodukte in die ent sprechen den<br />

Euroklassen eingestuft. Die Abgrenzung der Klassen erfolgt nach der Zeitspanne bis zum<br />

Erreichen einer Brandphase, in der die gesamte Oberfläche der brennbaren Materialien in<br />

einem geschlossenen Raum am Brand beteiligt ist (Flash over).<br />

Euroklassen/Unterklassen der Brandnebenerscheinungen<br />

s1<br />

s2<br />

s3<br />

Rauchentwicklung<br />

Keine/kaum<br />

Rauchentwicklung<br />

Mittlere<br />

Rauchentwicklung<br />

Starke<br />

Rauchentwicklung<br />

Brennendes Abtropfen / Abfallen<br />

Die Brandnebenerscheinungen sind Bestandteil der europäischen Klassifizierung nach<br />

DIN EN 13501-1.<br />

d0<br />

d1<br />

d2<br />

Kein Abtropfen<br />

Begrenztes<br />

Abtropfen<br />

Starkes Abtropfen<br />

Baurechtliche Anforderungen an das<br />

Brandverhalten von Baustoffen<br />

Zusatzanforderungen Europäische<br />

Bauaufsichtliche<br />

Kein brennendes Klasse nach<br />

Benennungen Kein Rauch Abfallen/<br />

Abtropfen<br />

DIN EN<br />

13501-1<br />

Nichtbrennbar<br />

X X A1<br />

X X A2– s1 d0<br />

X<br />

X<br />

B – s1 d0<br />

C – s1 d0<br />

X<br />

A2 – s2 d0<br />

A2 – s3 d0<br />

B – s2 d0<br />

B – s3 d0<br />

C – s2 d0<br />

C – s3 d0<br />

Schwerentflammbar<br />

A2 – s1 d1<br />

A2 – s1 d2<br />

X<br />

B – s1 d1<br />

B – s1 d2<br />

C – s1 d1<br />

C – s1 d2<br />

A2– s3 d2<br />

B – s3 d2<br />

C – s3 d2<br />

D – s1 d0<br />

X<br />

D – s2 d0<br />

D – s3 d0<br />

Normalentflammbar<br />

E<br />

D – s1 d2<br />

D – s2 d2<br />

D – s3 d2<br />

E - d2<br />

Leichtentflammbar<br />

F<br />

aus: Bauregelliste A, Teil 1; Anlage 0.2.2, Ausgabe 2007/1<br />

3


Anforderungen an Mineralwolle-Produkte für spezielle Anwendungszwecke<br />

Wenn für ein spezielles Produkt keine anwendungs bezogenen Anforderungen<br />

auf Basis der DIN 4108-10 bestehen, muss diese Eigen schaft vom Hersteller nicht<br />

bestimmt und angegeben werden.<br />

Kurzzeitige Wasseraufnahme / langzeitige Wasseraufnahme<br />

Relevante Größe für hydrophobierte Produkte, die an Fassaden, in Außenwänden<br />

und Deckenkonstruktionen eingesetzt werden. Die Wasseraufnahme infolge von<br />

Witterungseinflüssen wird bei diesen Produkten stark abgemindert. Die maximal<br />

zulässige Wasseraufnahme ist fol gen der maßen begrenzt:<br />

• kurzzeitige Wasseraufnahme bei teilweisem Eintauchen: max. 1,0 kg/m 2<br />

• langzeitige Wasseraufnahme bei teilweisem Eintauchen: max. 3,0 kg/m 2<br />

Weitere Größen<br />

Des Weiteren müssen in Abhängigkeit von den Anforderungen an das Produkt<br />

Dimensionsstabilität, Druckspannung oder Druckfestigkeit, Zugfestigkeit senkrecht<br />

zur Plattenebene, Punktlast, Wasser dampfdiffusion und Kriechverhalten<br />

unter defi nierten Randbedingungen geprüft werden.<br />

Bezeichnungsschlüssel<br />

Auf Basis der neuen „Bezeichnungsschlüssel“ nach DIN EN 13162 werden neue<br />

Etiketten eingeführt. Der Bezeichnungsschlüssel beinhaltet die wichtig sten Angaben<br />

zu den bauphysikalischen und mechanischen Eigenschaften des Dämmstoffes.<br />

Der Hersteller muss einen Bezeichnungsschlüssel für das Produkt angeben,<br />

der Angaben gemäß Tabelle „Bezeichnungsschlüssel“ zu enthalten hat. Auf die<br />

Angabe kann verzichtet werden, wenn nach DIN 4108-10 keine Anforderungen<br />

an diese Material eigenschaft erhoben werden.<br />

Beispiel<br />

Der Bezeichnungsschlüssel für die <strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte<br />

PTP-E-035: MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />

Es bedeutet<br />

MW<br />

EN 13162<br />

T5<br />

DS(T+)<br />

DS(TH)<br />

CS(10)5<br />

TR5<br />

WS<br />

WL(P)<br />

MU1<br />

Mineralwolle<br />

Produktnorm für<br />

Mineralwolle-Dämmstoffe<br />

Dickentoleranz<br />

Dimensionsstabilität bei Temperatur<br />

Dimensionsstabilität bei<br />

Temperatur & Feuchte<br />

Druckspannung oder Druckfestigkeit<br />

Zugfestigkeit<br />

kurzzeitige Wasseraufnahme<br />

langzeitige Wasseraufnahme<br />

Wasserdampf-Diffusionswiderstand<br />

Bezeichnungsschlüssel<br />

nach DIN EN 13162<br />

MW<br />

Abkürzung für Mineralwolle<br />

EN 13162 Nummer dieser europäischen Norm<br />

Ti<br />

DS(T+)<br />

DS(TH)<br />

CS(10\Y)i<br />

TRi<br />

WS<br />

WL(P)<br />

MUi oder Zi<br />

Grenzabmaße für die Dicke<br />

Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur<br />

Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und<br />

Feuchtebedingungen<br />

Druckspannung oder Druckfestigkeit<br />

Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene<br />

Kurzzeitige Wasseraufnahme<br />

Langzeitige Wasseraufnahme<br />

Wasserdampfdiffusion<br />

Wobei für „i“ die entsprechende Klassen- oder Stufennummer anzugeben ist.<br />

Etikettangaben<br />

Erforderliche Angaben auf dem Produktetikett<br />

Produktbezeichnung<br />

Hersteller mit Adresse<br />

Bezeichnungsschlüssel nach DIN EN 13162 (z. B. MW – EN 13162 – T2 – AF5)<br />

Dicke des Produktes; Abmessungen des Produktes<br />

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit (λ D<br />

)<br />

Nennwert des Wärmedurchlasswiderstandes (R D<br />

)<br />

Kurzzeichen des Anwendungsgebietes nach DIN V 4108-10 (z. B. DZ, DI etc.)<br />

Zahl der Einheiten pro Verpackung<br />

Produktmenge pro Packungseinheit (m 2 )<br />

Evtl. Kaschierung (Facing)<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501 (Euroklasse)<br />

Ü-Zeichen<br />

Zeichen der Überwachungsstellen und Überwachungssysteme (z. B. „Keymark“)<br />

4


Anwendungsgebiete von Mineralwolle-Dämmstoffen und Mindestanforderungen nach DIN 4108-10<br />

Anwendungsgebiet Kurzzeichen Anwendungsbeschreibung nach DIN 4108-10 Tab. 1 + 2<br />

Wand WAP-zg Außendämmung der Wand unter Putz<br />

– geringe Anforderungen an die Zugfestigkeit<br />

Mindestanforderungen an<br />

Mineralwolle-Dämmstoffe (MW) nach DIN 4108-10<br />

Grenzabmaße für die Dicken: T4;<br />

Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur DS(T+);<br />

Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene TR: ≥5 kPa;<br />

langzeitige Wasseraufnahme WL(P): ≤3,0 kg/m 2<br />

Steinwolle Produkte<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerdämmplatte FKD C1<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerdämmplatte FKD-U C2<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlaibungsplatte FKD-U RS C2<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerbrandriegel FKD-U FB C2<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-T C2<br />

WAP-zh<br />

Außendämmung der Wand unter Putz<br />

– hohe Anforderungen an die Zugfestigkeit<br />

Grenzabmaße für die Dicken: T4;<br />

Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur DS(T+);<br />

Druckspannung (10% Stauchung) CS(10): ≥10 kPa;<br />

Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene TR: ≥7,5 kPa;<br />

langzeitige Wasseraufnahme WL(P): ≤3,0 kg/m 2<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlamelle FKL C2<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD C1<br />

Decke DI Innendämmung der Decke (unterseitig) oder des Daches,<br />

Dämmung unter den Sparren/Tragkonstruktion, abgehängte<br />

Decke usw.<br />

Grenzabmaße für die Dicken: T2;<br />

Strömungswiderstand AF: ≥5 kPa * s/m 2<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckenlamelle KLB<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte KDP-B-035 plus<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte DP-7-GNR<br />

5


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />

WDVS<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlamelle FKL C2 (Putzträgerlamelle PLB)<br />

Steinwolle-Putzträgerlamelle<br />

mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Lamellen/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

242 1453 9 002 824 389 836 60 200 1200 8 1,92 10 19,20<br />

242 1456 9 002 824 389 850 80 200 1200 6 1,44 10 14,40<br />

242 1457 9 002 824 389 867 100 200 1200 4 0,96 12 11,52<br />

242 1492 9 002 824 394 656 120 200 1200 4 0,96 10 9,60<br />

242 1769 9 002 824 436 998 140 200 1200 4 0,96 8 7,68<br />

242 1770 9 002 824 436 981 160 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />

241 7492 9 002 824 082 546 180 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />

242 1795 9 002 824 441 343 200 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />

Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zh<br />

MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />

CS(Y)40-TR80-WS-WL(P)-MU1-SS20<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,041 W/mK<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD C1 (Putzträgerplatte PTP-E)<br />

Steinwolle-Putzträgerplatte<br />

mit einseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

241 7419 9 002 824 076 637 60 625 800 4 2,00 10 20,00<br />

241 7416 9 002 824 076 613 80 625 800 3 1,50 10 15,00<br />

241 7420 9 002 824 076 644 100 625 800 2 1,00 12 12,00<br />

241 7421 9 002 824 076 668 120 625 800 2 1,00 10 10,00<br />

241 7478 9 002 824 081 211 140 625 800 2 1,00 8 8,00<br />

241 7537 9 002 824 084 724 160 625 800 2 1,00 6 6,00<br />

241 7644 9 002 824 093 092 180 625 800 2 1,00 6 6,00<br />

241 7674 9 002 824 096 369 200 625 800 1 0,50 12 6,00<br />

Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zh<br />

MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />

CS(10)40-TR15-WS-WL(P)-MU1<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,040 W/mK<br />

6


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />

WDVS<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C1 (Putzträgerplatte PTP-E-035)<br />

Steinwolle-Putzträgerplatte<br />

mit einseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

241 7413 9 002 824 076 446 60 625 800 4 2,00 10 20,00<br />

241 7393 9 002 824 075 289 80 625 800 3 1,50 10 15,00<br />

241 7386 9 002 824 074 787 100 625 800 2 1,00 12 12,00<br />

241 7395 9 002 824 075 395 120 625 800 2 1,00 10 10,00<br />

241 7443 9 002 824 077 771 140 625 800 2 1,00 8 8,00<br />

241 7449 9 002 824 078 099 160 625 800 2 1,00 6 6,00<br />

241 7446 9 002 824 077 917 180 625 800 2 1,00 6 6,00<br />

241 7590 9 002 824 087 770 200 625 800 2 1,00 6 6,00<br />

Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />

MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />

CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,036 W/mK<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-U C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus)<br />

Steinwolle-Putzträgerplatte<br />

mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

241 8093 9 002 824 142 851 60 400 1200 4 1,92 10 19,20<br />

241 8095 9 002 824 142 868 80 400 1200 3 1,44 10 14,40<br />

241 8096 9 002 824 142 882 100 400 1200 2 0,96 12 11,52<br />

241 8094 9 002 824 142 899 120 400 1200 2 0,96 10 9,60<br />

241 8099 9 002 824 142 905 140 400 1200 2 0,96 8 7,68<br />

241 8100 9 002 824 142 967 160 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />

241 8101 9 002 824 142 950 180 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />

242 3393 9 002 824 526 880 200 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />

Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />

MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />

CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,036 W/mK<br />

7


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />

WDVS<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerplatte FKD-T C2 (Putzträgerplatte PTP-B-035 plus W)<br />

Steinwolle-Putzträgerplatte mit<br />

beidseitiger Haftbeschichtung<br />

NEU!<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

243 4613 9 002 825 003 113 120 400 1200 2 0,96 10 9,60<br />

243 4614 9 002 825 003 137 140 400 1200 2 0,96 8 7,68<br />

243 4615 9 002 825 003 151 160 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />

243 4616 9 002 825 003 175 180 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />

243 4617 9 002 825 003 199 200 400 1200 2 0,96 6 5,76<br />

Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />

MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />

CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,035 W/mK<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerlaibungsplatte FKD-U RS C2 (Putzträgerlaibungsplatte PTP-B-LB-035)<br />

Steinwolle-Putzträgerlaibungsplatte mit<br />

beidseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

242 3208 9 002 824 521 311 20 625 800 12 6,00 10 60,00<br />

242 3205 9 002 824 521 304 30 625 800 8 4,00 10 40,00<br />

Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg MW EN 13162 T5-DS(T+)-TR5-WL(P)<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,036 W/mK<br />

8


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen<br />

WDVS<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Putzträgerbrandriegel FKD-T FB C2 (Putzträgerbrandriegel PTP-BR-035)<br />

Steinwolle-Putzträgerbrandriegel mit<br />

beidseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Streifen/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

243 3133 9 002 824 724 071 100 200 1200 4 0,96 12 11,52<br />

243 3135 9 002 824 724 095 120 200 1200 4 0,96 10 9,60<br />

243 3136 9 002 824 724 118 140 200 1200 4 0,96 8 7,68<br />

243 3138 9 002 824 724 125 160 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />

243 3139 9 002 824 724 149 180 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />

243 3140 9 002 824 724 170 200 200 1200 4 0,96 6 5,76<br />

Anwendungsbereich: Wärmedämmverbundsysteme (WDVS). Ausschließlich für die Anwendung als Brandriegel in Wärmedämmverbundsystemen aus expandiertem Polystyrol (EPS) zugelassen und geeignet.<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1<br />

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zg<br />

MW EN 13162 T5-DS(T+)-DS(TH)-<br />

CS(10)5-TR5-WS-WL(P)-MU1<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,035 W/mK<br />

9


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Kellerdeckendämmung<br />

Kellerdecke<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckenlamelle KLB<br />

Steinwolle-Kellerdeckenlamelle<br />

mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Lamellen/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

241 7533 9 002 824 085 202 40 200 1200 12 2,88 10 28,80<br />

241 7539 9 002 824 085 400 60 200 1200 8 1,92 10 19,20<br />

241 7544 9 002 824 085 417 80 200 1200 6 1,44 10 14,40<br />

241 7540 9 002 824 085 424 100 200 1200 4 0,96 12 11,52<br />

242 2477 9 002 824 498 156 120 200 1200 4 0,96 10 9,60<br />

241 7983 9 002 824 130 582 140 200 1200 4 0,96 8 7,68<br />

Anwendungsbereich: Kellerdeckendämmung<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI MW EN 13162 T5-CS(10)40-TR20-AF5<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,041 W/mK<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte KDP-B-035 plus<br />

Steinwolle-Kellerdeckenplatte<br />

mit beidseitiger Haftbeschichtung<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Paket m 2 /Paket Pakete/Palette m 2 /Palette<br />

242 4316 9 002 824 561 560 60 400 1200 4 1,92 10 19,20<br />

242 5460 9 002 824 664 117 80 400 1200 3 1,44 10 14,40<br />

242 5475 9 002 824 665 428 100 400 1200 2 0,96 12 11,52<br />

242 4203 9 002 824 558 409 120 400 1200 2 0,96 10 9,60<br />

242 5480 9 002 824 665 817 140 400 1200 2 0,96 8 7,68<br />

Anwendungsbereich: Kellerdeckendämmung<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI MW EN 13162 T4-TR1-AFr25<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,035 W/mK<br />

10


<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Steinwolle-Dämmstoffe für die Kellerdeckendämmung<br />

Kellerdecke<br />

<strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> Kellerdeckendämmplatte DP-7-GNR<br />

Steinwolle-Kellerdeckendämmplatte<br />

einseitig vlieskaschiert<br />

Artikel-Nr.<br />

EAN Code<br />

Palette Dicke (mm) Breite (mm) Länge (mm) Platten/Karton m 2 /Karton Karton/Palette m 2 /Palette<br />

241 7009 9 002 824 023 914 60 625 800 7 3,50 6 21,00<br />

242 5787 9 002 824 671 931 80 625 800 5 2,50 6 15,00<br />

242 5788 9 002 824 671 948 100 625 800 4 2,00 6 12,00<br />

242 5789 9 002 824 671 979 120 625 800 3 1,50 6 9,00<br />

242 2482 9 002 824 498 170 140 625 800 3 1,50 6 9,00<br />

Anwendungsbereich: Kellerdeckendämmung<br />

Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI MW EN 13162 T4-TR1-AF5<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

λ = 0,035 W/mK<br />

11


Auftrags- und Logistikservice<br />

Sonderprodukte<br />

Andere Maße sind bei Sonderbestellungen erhältlich. Da diese nur auf Bestellung hergestellt<br />

werden, weichen die Lieferzeiten und Mindestbestellmengen von denen der<br />

Standardprodukte ab. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den bekannten<br />

Kundenservice.<br />

Verpackung<br />

Die Ware wird nur in vollen Paletteneinheiten auf Euro-Norm-Paletten geliefert.<br />

Abholungen<br />

Abholungen sind nach Ansprache im Werk Bad Berka möglich.<br />

Auftragsbestätigung<br />

Für jeden angenommenen Auftrag erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung.<br />

Um Ihnen den gewohnten Service bieten zu können, überprüfen Sie bitte, dass für<br />

jeden Auftrag auch eine Bestätigung vorhanden ist.<br />

Lieferzeiten für Standardprodukte<br />

Lieferung für WDVS-Produkte nach Auftragsbestätigung binnen 5 Arbeitstagen<br />

innerhalb Deutschlands.<br />

Entladehilfen<br />

Nach vorheriger Absprache können Ihnen verschiedene Entladehilfen zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Sonstiges<br />

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Verkaufs-,<br />

Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, welche auf den Seiten 14-16<br />

nachzulesen sind.<br />

Für Rückfragen und weitere Beratungen steht Ihnen unser Kundenservice gerne<br />

zur Verfügung.<br />

12


Hinweise<br />

Vertrieb<br />

Der Vertrieb dieser Produkte erfolgt ausschließlich über Systemanbieter von<br />

Wärmedämmverbundsystemen bzw. als bauaufsichtlich zugelassener Steinwolle-<br />

Dämmstoff für die Verwendung in Wärmedämmverbundsystemen über<br />

Systemanbieter.<br />

Sonderprodukte<br />

Die aktuell erhältlichen Maße sind in diesem <strong>Lieferprogramm</strong> aufgeführt. Andere<br />

Maße sind bei Sonderbestellungen, wenn herstellbar, erhältlich. Wenden Sie sich<br />

in diesem Fall an den Kundenservice.<br />

Entsorgung von Produktreststoffen<br />

Generell sind für alle unsere Produkte entsprechende Sicherheitsdatenblätter<br />

verfügbar. Diese können jederzeit angefordert werden. Grundsätzlich sollte aber<br />

für alle Fragen der Entsorgung die Angabe der Abfallschlüsselnummer für die zu<br />

entsorgenden Produkte ausreichend sein.<br />

Entsorgung und Recycling der Transportverpackung<br />

Als Vertragspartner der <strong>Knauf</strong> <strong>Insulation</strong> GmbH übernimmt<br />

in Deutschland das Ent sorgungssystem Interseroh<br />

ohne Kosten für unsere Kunden die Entsorgung und das<br />

Recycling der Transportverpackung. Als Nachweis tragen<br />

unsere Verpackungen das Interseroh-Ent sorgungszeichen.<br />

Grundsätzlich werden alle unsere Transportverpackungen<br />

über das Entsorgungsnetz der Interseroh AG unter der Mitgliedsnummer 31763<br />

entsorgt. Im Falle größerer Mengen Holzplatten können wir auf Basis individueller<br />

Absprache auch eine Abholung unserer Holz-Einweg-Paletten vornehmen.<br />

Hierzu ist jedoch die Abstimmung mit dem Operations Coordinator<br />

Herrn Huber unter Tel.: 08571 40-220 oder<br />

E-Mail: siegfried.huber@knaufinsulation.com erforderlich.<br />

Reklamation und Rückgabe<br />

Reklamation bezüglich Menge und/ oder Transportschäden müssen auf dem<br />

Lieferschein bei Lieferung vermerkt werden. Die Haftung für eine solche<br />

Reklamation beschränkt sich auf den Ersatz und die Lieferung der betroffenen<br />

Produkte. Nachträgliche Verlustmeldungen werden nicht angenommen. Bei<br />

Qualitätsbeanstandungen wenden Sie sich bitte an den Key account Manager.<br />

Bei jeder Reklamation müssen die Produktionsdaten und die Produktreferenzen<br />

angegeben werden. Die Rückgabe kann nur nach Überprüfung und Zustimmung<br />

unseres Vertriebsleiters erfolgen.<br />

Für unsere Produkte gelten folgende Abfallschlüsselnummern:<br />

Entsorgung Produktreststoffe<br />

Produktgruppe<br />

Abfallschüsselnummer<br />

Steinwolle EAK-Nr. 170 604<br />

Sie finden diese Schlüsselnummern ebenfalls in unseren<br />

Sicherheitsdatenblättern wieder.<br />

13


Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

I. Allgemeines – Geltungsbereich<br />

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden<br />

Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte<br />

zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch<br />

dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere<br />

auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen<br />

Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen<br />

oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.<br />

2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des<br />

Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.<br />

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besteller durch unsere Preislisten,<br />

Rechnungen, E-Mails und Internetveröffentlichungen bekannt.<br />

II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt<br />

1. Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als<br />

bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch<br />

Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten<br />

Lieferungen oder Leistungen.<br />

2. Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder<br />

Werbematerialien und technische Merkblätter, sowie Angaben durch Hersteller oder<br />

seiner Gehilfen im Sinne des § 434 Abs. 1, Satz 3 BGB, sind keine Beschaffenheits- oder<br />

Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden<br />

einzelvertraglich vereinbart.<br />

Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Europäischen<br />

Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen<br />

Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.<br />

3. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte<br />

Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der<br />

von uns zu liefernden Waren dar.<br />

4. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte<br />

über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen<br />

und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke.<br />

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug<br />

1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im<br />

Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht<br />

ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise<br />

gemäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten<br />

Volumina, Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach<br />

Empfang der Ware widerspricht.<br />

Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommen zusätzlich die am Liefertag geltende<br />

Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und – soweit vereinbart – die<br />

Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige<br />

länderspezifische Abgaben hinzukommen. Der sich hieraus ergebende Betrag ist der<br />

Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer).<br />

2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach<br />

Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der<br />

Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden<br />

spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern<br />

der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht,<br />

gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde.<br />

3. Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 30<br />

Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung<br />

mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug.<br />

Soweit wir unseren Kunden Skonto gewähren, berechnet sich der Skontobetrag aus dem<br />

Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich einer Frachtkostenpauschale<br />

i.H.v. 8 %, eventueller Kosten der Transportversicherung und – bei Auslandslieferungen –<br />

anderweitiger länderspezifischer Abgaben.<br />

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig<br />

festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung<br />

eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen<br />

Vertragsverhältnis beruht.<br />

5. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel<br />

überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers<br />

verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller<br />

erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen,<br />

so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter<br />

Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder<br />

nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben<br />

Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine<br />

Zahlungen einstellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein Insolvenzverfahren<br />

über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das<br />

Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.<br />

IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug<br />

1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein<br />

Fixgeschäft vereinbart worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter<br />

dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers.<br />

Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Umständen<br />

überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten<br />

angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, vom Vertrag<br />

zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Samstagen sind nur<br />

nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich.<br />

2. Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die<br />

mindestens 15 Werktage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger<br />

unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände,<br />

wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von<br />

Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von<br />

unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder<br />

Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung,<br />

Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir – soweit wir durch die genannten<br />

Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert<br />

sind – berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich<br />

einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung<br />

um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss<br />

jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen gem. Ziff. VIII. 1 - 5<br />

dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom<br />

Vertrag schriftlich zurückzutreten.<br />

3. In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der Regelungen in<br />

Ziff. VIII. 1-5 begrenzt.<br />

4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und<br />

Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.<br />

5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße<br />

Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten<br />

Vertrages bleibt uns vorbehalten.<br />

6. Etwaige Stehzeit- oder Manipulationskostenforderungen werden bei Zurechtbestehen<br />

jedenfalls nur bis zur Höhe der Frachtkosten der gegenständlichen Lieferung ersetzt.<br />

7. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist<br />

eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir<br />

unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der<br />

ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder<br />

einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder<br />

ein niedrigerer Schaden entstanden ist.<br />

V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten<br />

1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, also auch dann, wenn<br />

Preisstellung franko Empfangsbahnhof oder frei Baustelle vereinbart wurde. Wir sind zur<br />

Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahme- oder Schuldnerverzug,<br />

geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der<br />

Ware auf ihn über. Das gleiche gilt bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten. Führen<br />

wir Ver- und/oder Entladungen und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher<br />

Regelungen durch, erfolgen diese auf Grund der Allgemeinen Bedingungen der Spediteure<br />

(ADSp) oder der Frachtführer, die für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung<br />

haben. Schadenersatzansprüche gegen uns können insoweit nur bei grobem Verschulden<br />

(Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich mit<br />

Standardverpackung, frei Bestimmungsort, nicht entladen, in kompletten Lademitteln, sofern<br />

nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vereinbart wurde.<br />

2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese<br />

zum Selbstkostenpreis berechnet.<br />

3. Erfolgt der Versand der Ware auf Europaletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier<br />

Rückgabe der Europaletten in unbeschädigtem Zustand an eines unserer Werke/<br />

Auslieferungslager werden sie durch Gutschrift unter Abzug einer individuell zu vereinbarenden<br />

Bearbeitungsgebühr wieder vergütet.<br />

4. Eventuelle LKW-KRAN-Selbstentladungen geschehen auf Kosten und Risiko des<br />

Bestellers.<br />

14


Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung<br />

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen<br />

gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung<br />

gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung<br />

gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos<br />

berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.<br />

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb<br />

pfleglich zu behandeln.<br />

3. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch<br />

sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen<br />

berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu<br />

verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der<br />

Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner –<br />

jeweils wirksam – im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm<br />

ein Abtretungsverbot vereinbart hat.<br />

4. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI. 1 genannten<br />

Ansprüche schon jetzt alle – auch künftig entstehenden und bedingten – Forderungen aus<br />

einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von<br />

110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner<br />

Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.<br />

5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt,<br />

ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen<br />

ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich<br />

dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu<br />

vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein<br />

Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware,<br />

bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im<br />

Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.<br />

6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen<br />

und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung,<br />

bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt,<br />

jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und<br />

die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen<br />

Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und<br />

ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers<br />

nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten<br />

Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen<br />

Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen<br />

Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.<br />

7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich<br />

schriftlich zu benachrichtigen.<br />

8. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden<br />

Gegenständen verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das<br />

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware<br />

(Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit<br />

der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende<br />

Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<br />

Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des<br />

Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns<br />

anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder<br />

Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang<br />

ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der<br />

Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine Forderungen<br />

aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon<br />

jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Waren zur Sicherung an uns<br />

ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt,<br />

tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Ditten bis zur Höhe des Wertes unserer<br />

Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.<br />

9. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur<br />

Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem<br />

Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.<br />

10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen<br />

des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu<br />

sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt.<br />

11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit<br />

mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind<br />

wir – unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche – berechtigt,<br />

vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurück zu verlangen. Wir<br />

sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der<br />

Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers<br />

– abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.<br />

VII. Rechte des Bestellers bei Mängeln<br />

1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber<br />

vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den<br />

Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht<br />

Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls<br />

durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist<br />

und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie in Systemen<br />

verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei<br />

der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht<br />

verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen<br />

zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr<br />

auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1. sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen<br />

und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer<br />

gemäß Ziff. VII. Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten<br />

Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII. 1 bis 5 dieser<br />

Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig<br />

verschwiegen worden.<br />

2. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur<br />

Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind<br />

wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese<br />

über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt<br />

in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,<br />

vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine<br />

Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der<br />

Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller<br />

wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche<br />

Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziff. VII.1, Ziff. VIII. 1 bis 5<br />

und Ziff. IX.<br />

VIII. Rechte und Pflichten unseres Unternehmens<br />

1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen –<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen<br />

Aufwendungen<br />

a) von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen<br />

Vertragspflicht verursacht worden oder<br />

b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer<br />

Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.<br />

Gemäß Ziff.VIII. 1 a) und b) haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen,<br />

die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht<br />

worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese<br />

Pflichtverletzung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware<br />

darstellt.<br />

2. Haften wir gemäß Ziffer VIII. 1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht,<br />

ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung<br />

auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in<br />

diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare<br />

mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß<br />

Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit<br />

oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden.<br />

Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der<br />

Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen.<br />

3. Die vorstehenden in Ziffer VIII. 1. bis 2. genannten Haftungsbeschränkungen gelten<br />

nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes<br />

zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine<br />

garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand<br />

der Garantie war.<br />

4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII. 1.-3. vorgesehen ist,<br />

ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen.<br />

Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden<br />

bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß<br />

§ 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.<br />

15


Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

5. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen,<br />

wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Besteller veranlassten ordnungsgemäßen<br />

Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der<br />

Europäischen Chemikalienverordnung REACH beruhen.<br />

6. Soweit diese Schadensersatzhaftungen ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII. 1. - 4.<br />

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung<br />

unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie<br />

Verrichtungsgehilfen.<br />

IX. Verjährung von Ansprüchen<br />

1. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns<br />

pflichtwidrig erbrachter Leistungen – einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen<br />

auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres, soweit sich nicht<br />

aus den nachfolgenden Ziffern IX. 2. bis 4. etwas anderes ergibt oder das Gesetz gemäß §§<br />

439 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs.<br />

1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.<br />

2. Ist der Besteller Unternehmer und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als<br />

Unternehmer aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die<br />

auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden, Ansprüche des<br />

Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers gegen uns aus<br />

§§ 437 und 478 Abs. 2 BGB frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem<br />

der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des<br />

Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/<br />

Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung<br />

der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware<br />

tritt in jedem Fall ein, soweit die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers<br />

wegen Mängeln an den von uns an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller<br />

verjährt sind, spätestens aber 5 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweiligen<br />

Waren an unseren Besteller abgeliefert haben.<br />

3. Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft pflichtwidrig<br />

erbracht, ohne dass wir im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert<br />

haben oder ohne dass die pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel<br />

gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt, verjähren darauf beruhende<br />

Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.<br />

Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher<br />

oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns<br />

zu liefernden bzw. gelieferten Ware darstellen, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres<br />

ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen<br />

Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns im Zusammenhang mit der Beratung oder<br />

Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten für die Verjährung der darauf beruhenden<br />

Ansprüche die in Ziff. 1 und 2 sowie 4 getroffenen Regelungen.<br />

4. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen<br />

Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit<br />

verursacht haben, verjähren die Ansprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab<br />

gesetzlichem Verjährungsbeginn. Abweichend von Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier<br />

Jahren, soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache für die Erfüllung von Verträgen<br />

verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt<br />

einbezogen worden ist oder zwei Jahre, sofern es sich nur rein für Bauwerksreparaturen<br />

verwandte Materialien handelt. Die Verjährung gemäß vorstehendem Satz tritt frühestens<br />

zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die Ansprüche aus<br />

Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von uns gelieferte Sache verursacht worden<br />

ist, gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich<br />

gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich<br />

berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns<br />

gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Ansprüche des Kunden/<br />

Vertragspartners des Bestellers gegen den Besteller wegen Mängeln an der von uns an den<br />

Besteller gelieferten Ware verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in<br />

dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller geliefert haben.<br />

5. Die in Ziff. 1 bis 3 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von<br />

Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit<br />

nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen<br />

Rechtsmängeln der von uns gelieferten Waren, die in einem dinglichen Recht eines Dritten<br />

bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangt werden<br />

kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers/<br />

Kunden, die darauf beruhen, dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren arglistig verschwiegen<br />

oder wir eine Pflicht vorsätzlich grob fahrlässig verletzt haben. In den in dieser<br />

Ziffer IX. 5 genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen<br />

Verjährungsfristen.<br />

X. Rücknahmen<br />

Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären<br />

wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt<br />

eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit<br />

feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung<br />

werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens<br />

30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient<br />

nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.<br />

XI. Abtretungsverbot<br />

Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen<br />

uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns<br />

begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an<br />

Dritte verpfändet werden; § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.<br />

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln<br />

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und<br />

Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen<br />

Sondervermögen ist unser Sitz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen<br />

haben wir jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen<br />

gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.<br />

2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten<br />

gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte (siehe I<br />

dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen<br />

Warenkauf (CSIG – Wiener UNKaufrecht) und des deutschen Internationalen Privatrechts<br />

werden ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

3. Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart<br />

sind, gelten die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS<br />

2000).<br />

XIII. Schlussbestimmungen<br />

1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch<br />

eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmung nicht berührt.<br />

2. Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen<br />

Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.<br />

Stand: 02.02.2010<br />

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