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MARKTGEMEINDE KÖTSCHACH-MAUTHEN - in der ...

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Betreff:<br />

Ing. Wolfgang Ranner, 9640 Mauthen 271,<br />

Errichtung e<strong>in</strong>es Carports,<br />

Bauverhandlung.<br />

07.10.2011<br />

Zl.: 131/9-2972/2/11-70<br />

Hr. Drumbl, Fr. Mascher<br />

hubert.drumbl@ktn.gde.at<br />

mart<strong>in</strong>a.mascher@ktn.gde.at<br />

0043 (0) 4715/8513-16 <br />

0043 (0) 4715/8513-30 (Fax)<br />

K U N D M A C H U N G<br />

Herr Ing. Wolfgang Ranner, Mauthen 271, 9640 Kötschach-Mauthen, teilte am 01.02.2011 <strong>der</strong><br />

Behörde mit, dass er e<strong>in</strong>e Gerätehütte im S<strong>in</strong>ne des § 7 leg.cit. <strong>der</strong> K-BO 1996 auf Bpz. 220, KG Mauthen,<br />

errichten werde. Tatsächlich aufgestellt wurde jedoch e<strong>in</strong> auf drei Seiten geschlossener Autounterstand <strong>in</strong><br />

Holzbauweise mit 23 m² Grundfläche, wobei die Überdachung mit e<strong>in</strong>em nach Norden geneigten Pultdach<br />

erfolgte. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 3,00 m. Hiefür hat er mit E<strong>in</strong>gabe vom 03.10.2011 um die<br />

Erteilung <strong>der</strong> baubehördlichen Bewilligung angesucht.<br />

Hierüber f<strong>in</strong>det im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 16 und 23 <strong>der</strong> Kärntner Bauordnung 1996 – K-BO 1996,<br />

LGBl.Nr. 62/1996, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 40 bis 44<br />

des Allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) 1991, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, die<br />

mündliche, mit e<strong>in</strong>em Augensche<strong>in</strong> verbundene Verhandlung, am<br />

an Ort und Stelle (Bpz. 220, KG. Mauthen) statt.<br />

Mittwoch, den 19.10.2011, um 10.15 Uhr<br />

Die Beteiligten werden hiermit e<strong>in</strong>geladen, an <strong>der</strong> Verhandlung und Begehung, sowie an <strong>der</strong> Abfassung <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>schrift, soweit ihre Interessen berührt s<strong>in</strong>d, teilzunehmen. Sie können selber ersche<strong>in</strong>en o<strong>der</strong><br />

eigenberechtigte, schriftlich bevollmächtigte Vertreter entsenden, die zur Abgabe endgültiger Erklärungen<br />

ermächtigt s<strong>in</strong>d. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung <strong>in</strong> Ihrer Abwesenheit<br />

durchgeführt o<strong>der</strong> auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter<br />

diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.B. Krankheit, Gebrechlichkeit o<strong>der</strong> Urlaubsreise -<br />

nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Term<strong>in</strong> verschieben können.<br />

Die Projektunterlagen (Pläne und Baubeschreibung) liegen im Rathaus <strong>der</strong> Marktgeme<strong>in</strong>de Kötschach-<br />

Mauthen, 1. Stock, Bauabteilung, während <strong>der</strong> Amtsstunden zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme auf.<br />

Die Kundmachung hat zur Folge, dass gemäß § 42 Abs. 1 des Allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsverfahrensgesetzes -<br />

AVG 1991, i.d.g.F. e<strong>in</strong>e Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Verhandlung während <strong>der</strong> Amtsstunden bei <strong>der</strong> Behörde (Marktgeme<strong>in</strong>de Kötschach-Mauthen)<br />

o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Verhandlung E<strong>in</strong>wendungen erhebt. Dies bedeutet auch, dass e<strong>in</strong>e weitere Verständigung<br />

<strong>in</strong> dieser Angelegenheit (z.B. Baubescheid, usw.) nicht mehr erfolgt.<br />

Gemäß § 42 Abs. 3 des AVG 1991, i.d.g.F., kann e<strong>in</strong>e Person, die glaubhaft macht, dass sie durch e<strong>in</strong><br />

unvorhergesehenes o<strong>der</strong> unabwendbares Ereignis verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t war, rechtzeitig E<strong>in</strong>wendungen zu erheben, und<br />

die ke<strong>in</strong> Verschulden o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong> m<strong>in</strong><strong>der</strong>er Grad des Versehens trifft, b<strong>in</strong>nen zwei Wochen nach dem<br />

Wegfall des H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> rechtskräftigen Entscheidung <strong>der</strong> Sache<br />

______________________________________________________________________________________<br />

<br />

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ei <strong>der</strong> Behörde E<strong>in</strong>wendungen erheben. Solche E<strong>in</strong>wendungen gelten als rechtzeitig erhoben und s<strong>in</strong>d von<br />

jener Behörde zu berücksichtigen, bei <strong>der</strong> das Verfahren anhängig ist.<br />

Die Erklärung von Vorbehalten ist zwecklos und vermag die Amtshandlung nicht zu verzögern.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Walter Hartlieb, eh.<br />

Ergeht an:<br />

1. Herrn Ing. Wolfgang Ranner, Mauthen 271, 9640 Kötschach-Mauthen<br />

2. die Agrargeme<strong>in</strong>schaft Nachbarschaft Mauthen, z.Hd.Hr. Obmann Nußbaumer Josef<br />

Mauthen 76, 9640 Kötschach-Mauthen<br />

3. Herrn Ambros Putz, Mauthen 95, 9640 Kötschach-Mauthen<br />

4. Frau Elfriede Zoppoth, Mauthen 25, 9640 Kötschach-Mauthen<br />

5. Frau Sandra Zoppoth, Mauthen 130, 9640 Kötschach-Mauthen<br />

6. das Amt <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung, Abt. 8, Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und<br />

Naturschutz, Wasserwirtschaft Hermagor, 9620 Hermagor,<br />

7. Ing. Rudolf Rob<strong>in</strong>, im Hause, 9640 Kötschach-Mauthen<br />

./. mit dem Ersuchen, als Amtssachverständiger an <strong>der</strong> Verhandlung teilzunehmen;<br />

8. Firma Gerhard Falthe<strong>in</strong>er, Kötschach 548, 9640 Kötschach-Mauthen<br />

9. zu den Akten.<br />

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