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Sehr geehrte Damen und Herren - Kommunikation Land Steiermark

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sondern eine dementsprechende Vorgangsweise für alle davon betroffenen<br />

Personen vorgesehen wurde.<br />

12.4. Die Erhaltung des Arbeitsplatzes<br />

Eine junge Frau wandte sich mit Unterstützung ihrer Mutter <strong>und</strong> eines Onkels an die<br />

Anwaltschaft, da aufgr<strong>und</strong> der Einstellung der finanziellen Unterstützung an den Arbeitgeber<br />

durch das B<strong>und</strong>essozialamt der Verlust ihres Arbeitsplatzes drohe. Die Teilzeitarbeit als<br />

Reinigungskraft in einem Seniorenheim übe sie gerne <strong>und</strong> zur Zufriedenheit des<br />

Dienstgebers aus, der eine Weiterbeschäftigung aber dennoch von einer Zuschussleistung<br />

abhängig mache.<br />

Um einen geregelten Tagesablauf aufrecht zu erhalten sei zwar ein Antrag auf ein<br />

Arbeitstraining gestellt worden, es sei allerdings die Erhaltung des Arbeitsplatzes die<br />

eigentlich angestrebte Lösung gewesen.<br />

‣ Seitens der Anwaltschaft erfolgte daraufhin in mehreren Kooperationsgesprächen<br />

eine Klärung mit den beteiligten, zuständigen Behörden über den tatsächlichen<br />

Unterstützungsbedarf der Klientin. So konnte schließlich erreicht werden, dass der<br />

Klientin durch Gewährung eines Lohnkostenzuschusses über das Stmk.<br />

Behindertengesetz der Arbeitsplatz erhalten blieb.<br />

13. Umgesetzte Empfehlungen der Anwaltschaft<br />

13.1. Heilpädagogische Kindergärten<br />

Die für den kostenfreien Kindergartenbesuch für Kinder in heilpädagogischen Kindergärten<br />

erforderlichen Änderungen des StBHG <strong>und</strong> des Stmk. Pflegegeldgesetzes wurden vom<br />

<strong>Land</strong>tag <strong>Steiermark</strong> durchgeführt. Es ist somit keine Beitragsleistung aus dem Pflegegeld<br />

mehr vorgesehen <strong>und</strong> für die Eltern behinderter Kinder gelten nun dieselben finanziellen<br />

Voraussetzungen wie für alle anderen Familien.<br />

13.2. Menschen mit besonders hohem Assistenzbedarf<br />

Für einige Personen war es bislang aufgr<strong>und</strong> ihres besonders hohen Bedarfes an<br />

Unterstützung nicht möglich, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe aufgenommen zu<br />

Bericht 2009/2010 Seite 33

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