Sehr geehrte Damen und Herren - Kommunikation Land Steiermark
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sondern eine dementsprechende Vorgangsweise für alle davon betroffenen<br />
Personen vorgesehen wurde.<br />
12.4. Die Erhaltung des Arbeitsplatzes<br />
Eine junge Frau wandte sich mit Unterstützung ihrer Mutter <strong>und</strong> eines Onkels an die<br />
Anwaltschaft, da aufgr<strong>und</strong> der Einstellung der finanziellen Unterstützung an den Arbeitgeber<br />
durch das B<strong>und</strong>essozialamt der Verlust ihres Arbeitsplatzes drohe. Die Teilzeitarbeit als<br />
Reinigungskraft in einem Seniorenheim übe sie gerne <strong>und</strong> zur Zufriedenheit des<br />
Dienstgebers aus, der eine Weiterbeschäftigung aber dennoch von einer Zuschussleistung<br />
abhängig mache.<br />
Um einen geregelten Tagesablauf aufrecht zu erhalten sei zwar ein Antrag auf ein<br />
Arbeitstraining gestellt worden, es sei allerdings die Erhaltung des Arbeitsplatzes die<br />
eigentlich angestrebte Lösung gewesen.<br />
‣ Seitens der Anwaltschaft erfolgte daraufhin in mehreren Kooperationsgesprächen<br />
eine Klärung mit den beteiligten, zuständigen Behörden über den tatsächlichen<br />
Unterstützungsbedarf der Klientin. So konnte schließlich erreicht werden, dass der<br />
Klientin durch Gewährung eines Lohnkostenzuschusses über das Stmk.<br />
Behindertengesetz der Arbeitsplatz erhalten blieb.<br />
13. Umgesetzte Empfehlungen der Anwaltschaft<br />
13.1. Heilpädagogische Kindergärten<br />
Die für den kostenfreien Kindergartenbesuch für Kinder in heilpädagogischen Kindergärten<br />
erforderlichen Änderungen des StBHG <strong>und</strong> des Stmk. Pflegegeldgesetzes wurden vom<br />
<strong>Land</strong>tag <strong>Steiermark</strong> durchgeführt. Es ist somit keine Beitragsleistung aus dem Pflegegeld<br />
mehr vorgesehen <strong>und</strong> für die Eltern behinderter Kinder gelten nun dieselben finanziellen<br />
Voraussetzungen wie für alle anderen Familien.<br />
13.2. Menschen mit besonders hohem Assistenzbedarf<br />
Für einige Personen war es bislang aufgr<strong>und</strong> ihres besonders hohen Bedarfes an<br />
Unterstützung nicht möglich, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe aufgenommen zu<br />
Bericht 2009/2010 Seite 33