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Stellungnahme zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6 ...

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Bun<strong>des</strong>amt für Justiz<br />

Direktionsbereich Strafrecht<br />

Bun<strong>des</strong>rain 20<br />

3003 Bern<br />

18. August 2010<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>zur</strong> <strong>Totalrevision</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes <strong>vom</strong> 6. Oktober 2000<br />

betreffend die Überwachung <strong>des</strong> Post- und Fernmeldeverkehrs<br />

Sehr geehrte Frau Bun<strong>des</strong>rätin Widmer-Schlumpf<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Das Konsumentenforum kf bedankt sich für die Möglichkeit, zu oben erwähnter<br />

Gesetzesrevision Stellung nehmen zu können. Da die Einladung <strong>zur</strong> Vernehmlassung<br />

wie auch die Unterlagen erst Ende Juli bei der Geschäftsstelle eingetroffen sind und<br />

diese bis zum 9. August infolge Ferien geschlossen war, erfolgt die <strong>Stellungnahme</strong><br />

spät, aber gerade noch termingerecht. Wir bitten, dies zu entschuldigen, hoffen aber,<br />

dass das kf in Zukunft wie die andern eidgenössisch anerkannten Konsumentenorganisationen<br />

auf der Liste der Adressaten aufgeführt und zu Vernehmlassungen<br />

eingeladen werde.<br />

Zur vorliegenden <strong>Totalrevision</strong> nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Gemäss unserer jährlich erhobenen repräsentativen Umfrage (Pulsmesser) betreffend<br />

die grössten Sorgen der Konsumentinnen und Konsumenten belegen<br />

Internetpornographie und Internetkriminalität neben den Gesundheitskosten<br />

regelmässig die obersten Plätze. Wir begrüssen es <strong>des</strong>halb sehr, dass mit der<br />

<strong>Totalrevision</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes betreffend die Überwachung <strong>des</strong> Post- und<br />

Fernmeldeverkehrs die heutigen Überwachungsinstrumente der technischen<br />

Entwicklung angepasst und insbesondere auf die Internetkommunikation und –<br />

telefonie ausgedehnt werden. Damit kann auch in diesem Bereich die<br />

Kinderpornographie, das organisierte Verbrechen und der Betäubungsmittelhandel<br />

erkannt und besser aufgedeckt werden. Nur so besteht die Chance, dieser Art von<br />

Kriminalität beizukommen und unbescholtene Internetnutzer zu schützen.<br />

Allerdings besteht die Gefahr und Sorge in weiten Bevölkerungskreisen, dass<br />

unbescholtene Personen überwacht und deren Daten über Jahre aufbewahrt werden.<br />

Die unkontrollierte Fichierung von Personen, welche nach dem grossen Fichenskandal<br />

vor einigen Jahren für unter Kontrolle gehalten wurde, hat mit der jüngst publik<br />

gewordenen Fichierung von über 200‘000 Personen in der ISIS Datenbank erneut das<br />

Vertrauen in den Staat erschüttert. Dem Datenschutz und <strong>des</strong>sen Kontrolle ist <strong>des</strong>halb<br />

höchste Priorität ein<strong>zur</strong>äumen und es ist sicher zu stellen, dass die Überwachung<br />

tatsächlich nur im sachlichen Geltungsbereich, wie unter Art. 1 aufgeführt, Anwendung<br />

findet. Sollten Überwachungen und Daten gesammelt werden, welche sich als nicht<br />

relevant für den Geltungsbereich herausstellen, ist sicher zu stellen, dass diese<br />

unverzüglich gelöscht werden.<br />

1


Dass mit höherer Genauigkeit festgelegt wird, wer dem Gesetz untersteht, welche<br />

Aufgaben dem Dienst zukommen und welche Pflichten die dem Gesetz unterstellten<br />

Personen haben, schafft Klarheit und Rechtssicherheit und ist <strong>des</strong>halb zu begrüssen.<br />

Allerdings sind dazu auch effiziente Kontrollmechanismen unabdingbar, um zu<br />

verhindern, dass heikle Daten in falsche Hände kommen.<br />

In den umliegenden Ländern gelten laut erläuterndem Bericht ähnliche Regelungen,<br />

wie die in der vorliegenden Gesetzesrevision vorgesehenen. Bedenken bezüglich<br />

Wettbewerbsverzerrungen können <strong>des</strong>halb weitgehend ausgeschlossen werden. Das<br />

kf ist der Meinung, dass auch hier, wie in andern Gesetzesanpassungen, Eu-konform<br />

legiferiert werden sollte. Gerade in grenzenlosen Bereichen wie dem Internet und der<br />

Telefonie sind grenzüberschreitende Massnahmen unabdingbar, da die Kriminalität an<br />

den Grenzen nicht Halt macht und grenzüberschreitend agiert.<br />

Da die eine Überwachung beantragenden Stellen – in der Regel die<br />

Staatsanwaltschaften – die Kosten für die Überwachung selbst tragen müssen, ist<br />

angesichts der doch beträchtlichen Kosten davon auszugehen, dass<br />

Überwachungsmassnahmen nur in Fällen angeordnet werden, in denen wirklich ein<br />

erheblicher Tatverdacht besteht. Diese zusätzliche Hürde ist <strong>des</strong>halb aus<br />

strafverfahrens- und verfassungsgrundrechtlicher Sicht zu begrüssen.<br />

Wir danken für die Berücksichtigung unserer <strong>Stellungnahme</strong>.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Franziska Troesch-Schnyder<br />

Präsidentin<br />

Dr. Muriel Uebelhart<br />

Geschäftsführerin<br />

2

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