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Kreis Rendsburg-Eckernförde

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<strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde<br />

Der Landrat<br />

Fachbereich Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit<br />

Fachdienst Kinder, Jugend, Sport<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde • Postfach 905 • 24758 <strong>Rendsburg</strong><br />

An die Städte, Ämter und<br />

amtsfreien Gemeinden<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde<br />

An die Träger der Kindertageseinrichtungen<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde<br />

Auskunft erteilt:<br />

Frau Sievers<br />

Durchwahl: 04331/202-635<br />

Fax-Nr.: 04331/202-463<br />

Zimmer: 253<br />

E-mail-Adresse:<br />

tanja.sievers@kreis-rd.de<br />

Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Mein Zeichen, mein Schreiben vom <strong>Rendsburg</strong><br />

FB1/1.1 04.12.2008<br />

Landesrichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms<br />

„Kinderbetreuungsfinanzierung“<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitionen im Rahmen<br />

des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist am 31.10.2008 in<br />

Kraft getreten.<br />

Nach dieser Richtlinie werden Investitionen in Krippengruppen und altersgemischten<br />

Gruppen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren<br />

gefördert. Die Höhen der jeweiligen pro Platz Förderungen können Sie dem Punkt 2.1.1 i.<br />

V. m. Punkt 5.1 der anliegenden Richtlinie entnehmen. Die maximale Zuwendungshöhe<br />

beträgt 66,66 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

Anliegend übersende ich Ihnen einen Vordruck, mit dem die vorgenannten Zuwendungen<br />

beantragt werden können. Dieser Antrag ist über die Standortgemeinde beim <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde einzureichen, da die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der<br />

Maßnahmen durch die Standortgemeinde auf dem Antragsvordruck zu bestätigen ist.<br />

Dem Antragsvordruck sind folgende Anlagen beizufügen:<br />

• eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens<br />

• ein Finanzierungsplan<br />

• eine Kostenaufstellung nach DIN 276 (mit entsprechenden Kostenvoranschlägen<br />

oder Kostenschätzungen)<br />

Die mit dem Förderungsantrag vorgelegten Kostenunterlagen werden durch das Bauamt<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde baufachtechnisch geprüft. Unter Zugrundelegung der<br />

vom Bauamt festgestellten förderungsfähigen Kosten wird die Höhe des Zuwendungs-<br />

Dienstgebäude:<br />

Kaiserstraße 8<br />

24768 <strong>Rendsburg</strong><br />

Telefon: 0 43 31/20 20<br />

Telefax: 0 43 31/2 02-295<br />

Konten der <strong>Kreis</strong>kasse:<br />

Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) Konto-Nr. 144 006<br />

Sparkasse Mittelholstein, <strong>Rendsburg</strong> (BLZ 214 500 00) Konto-Nr. 1830<br />

Postbank Hamburg (BLZ 200 100 20) Konto-Nr. 164 12-207


- 2 -<br />

höchstbetrages (66,66%) ermittelt. Liegt die Summe der pro Platz-Förderung unter der<br />

maximalen Zuschusshöhe, wird dieser Betrag bewilligt, ansonsten kommt es zu einer Förderung<br />

in Höhe des Zuwendungshöchstbetrages.<br />

Die Zuwendung kann durch Vorlage von fälligen Rechnungen abgefordert werden. Ob jede<br />

einzelne Rechnung oder gesammelte Rechnungen vorgelegt werden, bleibt dem Zuwendungsempfänger<br />

überlassen. Die Rechnungen werden wiederum durch das <strong>Kreis</strong>bauamt<br />

geprüft, bevor der <strong>Kreis</strong> die Mittel monatlich beim Land abfordert und den Zuwendungsempfängern<br />

dann auszahlt.<br />

Spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis<br />

über die zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der gewährten<br />

Zuwendung beim <strong>Kreis</strong> vorzulegen.<br />

Ich weise darauf hin, dass bei Maßnahmen, durch die neben Plätzen für unter 3-jährige<br />

Kinder auch andere Plätze geschaffen werden, die Kosten zu differenzieren sind. Bei der<br />

Antragstellung, bei Vorlage der Rechnungen sowie auch bei der Vorlage des Verwendungsnachweises<br />

sind die Kosten für die Schaffung der Plätze für unter 3-jährige Kinder<br />

gesondert auszuweisen.<br />

Die Zuwendungen unterliegen einer Zweckbindung von 25 Jahren. Diese ist durch eine<br />

dingliche Sicherung (grundbuchliche Eintragung) sicherzustellen.<br />

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung nach der oben genannten Richtlinie ist<br />

die Aufnahme der Maßnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan. Es ist also zeitgleich<br />

mit dem Förderungsantrag ein Antrag auf Aufnahme der geplanten Maßnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan<br />

zu stellen. Es ist erforderlich, diesen Antrag ebenfalls über die<br />

Standortgemeinde beim <strong>Kreis</strong> einzureichen, da die Standortgemeinde ihr Einvernehmen<br />

bezüglich der Aufnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan erteilen muss.<br />

Des Weiteren ist die Heimaufsicht des <strong>Kreis</strong>es über die geplante Maßnahme zu informieren,<br />

da die Räumlichkeiten vor der Inbetriebnahme von der Heimaufsicht besichtigt und<br />

abgenommen werden müssen. Ggf. ist eine Betriebserlaubnis bzw. eine Änderung der<br />

Betriebserlaubnis zu beantragen.<br />

Die Landesrichtlinie sieht neben der oben erläuterten Förderung von Plätzen für unter 3-<br />

jährige Kinder in Krippengruppen und altersgemischten Gruppen auch eine Ausstattungsinvestition<br />

für neu geschaffene Kindertagespflegestellen vor. Diese beträgt maximal 500 €.<br />

Eine solche Förderung kann von Tagespflegepersonen beantragt werden, die nach Inkrafttreten<br />

der Landesrichtlinie - also nach dem 31.10.2008 - eine Erlaubnis zur Ausübung der<br />

Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII erhalten haben und Kinder im Alter von unter 3<br />

Jahren betreuen. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist auch hier die Aufnahme<br />

in den Kindertagesstättenbedarfsplan des <strong>Kreis</strong>es.<br />

Die gewährte Zuwendung darf ausschließlich für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen<br />

für die Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren verwendet werden.<br />

Die Zweckbindung ist für die Dauer von 5 Jahren sicherzustellen. Auch hier wird durch die<br />

Landesrichtlinie (Punkt 5.3) eine dingliche oder gleichwertige Sicherung des Zuschusses


- 3 -<br />

gefordert. Eine gleichwertige Sicherung kann durch Vorlage eines langfristigen Mietvertrages<br />

erfolgen.<br />

Über die Möglichkeiten einer eventuellen <strong>Kreis</strong>förderung werde ich Sie unaufgefordert informieren,<br />

sobald die zuständigen Gremien ihre Beratungen zu diesem Thema abgeschlossen<br />

haben.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Im Auftrage<br />

Krieger<br />

Anlagen:<br />

• Übersicht zum Verfahren<br />

• Landesrichtlinie<br />

• Antragsvordruck<br />

• Vordruck Verwendungsnachweis<br />

Dieses Rundschreiben mit sämtlichen Anlagen steht Ihnen auf der Homepage des<br />

<strong>Kreis</strong>es als Download zur Verfügung.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:<br />

Für den Bereich der Förderung nach dem Bundesinvestitionsprogramm<br />

„Kinderbetreuungsfinanzierung“:<br />

Frau Tanja Sievers Tel.: 04331/202-635<br />

e-mail: tanja.sievers@kreis-rd.de<br />

erreichbar: dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Für den Bereich der Bedarfsplanung und der Heimaufsicht:<br />

Herr Hans-Joachim Krieger Tel.: 04331/202-393<br />

e-mail: hans-joachim.krieger@kreis-rd.de

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