Kreis Rendsburg-Eckernförde
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<strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde<br />
Der Landrat<br />
Fachbereich Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit<br />
Fachdienst Kinder, Jugend, Sport<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde • Postfach 905 • 24758 <strong>Rendsburg</strong><br />
An die Städte, Ämter und<br />
amtsfreien Gemeinden<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde<br />
An die Träger der Kindertageseinrichtungen<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde<br />
Auskunft erteilt:<br />
Frau Sievers<br />
Durchwahl: 04331/202-635<br />
Fax-Nr.: 04331/202-463<br />
Zimmer: 253<br />
E-mail-Adresse:<br />
tanja.sievers@kreis-rd.de<br />
Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Mein Zeichen, mein Schreiben vom <strong>Rendsburg</strong><br />
FB1/1.1 04.12.2008<br />
Landesrichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms<br />
„Kinderbetreuungsfinanzierung“<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitionen im Rahmen<br />
des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist am 31.10.2008 in<br />
Kraft getreten.<br />
Nach dieser Richtlinie werden Investitionen in Krippengruppen und altersgemischten<br />
Gruppen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren<br />
gefördert. Die Höhen der jeweiligen pro Platz Förderungen können Sie dem Punkt 2.1.1 i.<br />
V. m. Punkt 5.1 der anliegenden Richtlinie entnehmen. Die maximale Zuwendungshöhe<br />
beträgt 66,66 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />
Anliegend übersende ich Ihnen einen Vordruck, mit dem die vorgenannten Zuwendungen<br />
beantragt werden können. Dieser Antrag ist über die Standortgemeinde beim <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde einzureichen, da die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der<br />
Maßnahmen durch die Standortgemeinde auf dem Antragsvordruck zu bestätigen ist.<br />
Dem Antragsvordruck sind folgende Anlagen beizufügen:<br />
• eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens<br />
• ein Finanzierungsplan<br />
• eine Kostenaufstellung nach DIN 276 (mit entsprechenden Kostenvoranschlägen<br />
oder Kostenschätzungen)<br />
Die mit dem Förderungsantrag vorgelegten Kostenunterlagen werden durch das Bauamt<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde baufachtechnisch geprüft. Unter Zugrundelegung der<br />
vom Bauamt festgestellten förderungsfähigen Kosten wird die Höhe des Zuwendungs-<br />
Dienstgebäude:<br />
Kaiserstraße 8<br />
24768 <strong>Rendsburg</strong><br />
Telefon: 0 43 31/20 20<br />
Telefax: 0 43 31/2 02-295<br />
Konten der <strong>Kreis</strong>kasse:<br />
Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) Konto-Nr. 144 006<br />
Sparkasse Mittelholstein, <strong>Rendsburg</strong> (BLZ 214 500 00) Konto-Nr. 1830<br />
Postbank Hamburg (BLZ 200 100 20) Konto-Nr. 164 12-207
- 2 -<br />
höchstbetrages (66,66%) ermittelt. Liegt die Summe der pro Platz-Förderung unter der<br />
maximalen Zuschusshöhe, wird dieser Betrag bewilligt, ansonsten kommt es zu einer Förderung<br />
in Höhe des Zuwendungshöchstbetrages.<br />
Die Zuwendung kann durch Vorlage von fälligen Rechnungen abgefordert werden. Ob jede<br />
einzelne Rechnung oder gesammelte Rechnungen vorgelegt werden, bleibt dem Zuwendungsempfänger<br />
überlassen. Die Rechnungen werden wiederum durch das <strong>Kreis</strong>bauamt<br />
geprüft, bevor der <strong>Kreis</strong> die Mittel monatlich beim Land abfordert und den Zuwendungsempfängern<br />
dann auszahlt.<br />
Spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis<br />
über die zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der gewährten<br />
Zuwendung beim <strong>Kreis</strong> vorzulegen.<br />
Ich weise darauf hin, dass bei Maßnahmen, durch die neben Plätzen für unter 3-jährige<br />
Kinder auch andere Plätze geschaffen werden, die Kosten zu differenzieren sind. Bei der<br />
Antragstellung, bei Vorlage der Rechnungen sowie auch bei der Vorlage des Verwendungsnachweises<br />
sind die Kosten für die Schaffung der Plätze für unter 3-jährige Kinder<br />
gesondert auszuweisen.<br />
Die Zuwendungen unterliegen einer Zweckbindung von 25 Jahren. Diese ist durch eine<br />
dingliche Sicherung (grundbuchliche Eintragung) sicherzustellen.<br />
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung nach der oben genannten Richtlinie ist<br />
die Aufnahme der Maßnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan. Es ist also zeitgleich<br />
mit dem Förderungsantrag ein Antrag auf Aufnahme der geplanten Maßnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan<br />
zu stellen. Es ist erforderlich, diesen Antrag ebenfalls über die<br />
Standortgemeinde beim <strong>Kreis</strong> einzureichen, da die Standortgemeinde ihr Einvernehmen<br />
bezüglich der Aufnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan erteilen muss.<br />
Des Weiteren ist die Heimaufsicht des <strong>Kreis</strong>es über die geplante Maßnahme zu informieren,<br />
da die Räumlichkeiten vor der Inbetriebnahme von der Heimaufsicht besichtigt und<br />
abgenommen werden müssen. Ggf. ist eine Betriebserlaubnis bzw. eine Änderung der<br />
Betriebserlaubnis zu beantragen.<br />
Die Landesrichtlinie sieht neben der oben erläuterten Förderung von Plätzen für unter 3-<br />
jährige Kinder in Krippengruppen und altersgemischten Gruppen auch eine Ausstattungsinvestition<br />
für neu geschaffene Kindertagespflegestellen vor. Diese beträgt maximal 500 €.<br />
Eine solche Förderung kann von Tagespflegepersonen beantragt werden, die nach Inkrafttreten<br />
der Landesrichtlinie - also nach dem 31.10.2008 - eine Erlaubnis zur Ausübung der<br />
Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII erhalten haben und Kinder im Alter von unter 3<br />
Jahren betreuen. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist auch hier die Aufnahme<br />
in den Kindertagesstättenbedarfsplan des <strong>Kreis</strong>es.<br />
Die gewährte Zuwendung darf ausschließlich für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen<br />
für die Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren verwendet werden.<br />
Die Zweckbindung ist für die Dauer von 5 Jahren sicherzustellen. Auch hier wird durch die<br />
Landesrichtlinie (Punkt 5.3) eine dingliche oder gleichwertige Sicherung des Zuschusses
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gefordert. Eine gleichwertige Sicherung kann durch Vorlage eines langfristigen Mietvertrages<br />
erfolgen.<br />
Über die Möglichkeiten einer eventuellen <strong>Kreis</strong>förderung werde ich Sie unaufgefordert informieren,<br />
sobald die zuständigen Gremien ihre Beratungen zu diesem Thema abgeschlossen<br />
haben.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Im Auftrage<br />
Krieger<br />
Anlagen:<br />
• Übersicht zum Verfahren<br />
• Landesrichtlinie<br />
• Antragsvordruck<br />
• Vordruck Verwendungsnachweis<br />
Dieses Rundschreiben mit sämtlichen Anlagen steht Ihnen auf der Homepage des<br />
<strong>Kreis</strong>es als Download zur Verfügung.<br />
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:<br />
Für den Bereich der Förderung nach dem Bundesinvestitionsprogramm<br />
„Kinderbetreuungsfinanzierung“:<br />
Frau Tanja Sievers Tel.: 04331/202-635<br />
e-mail: tanja.sievers@kreis-rd.de<br />
erreichbar: dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Für den Bereich der Bedarfsplanung und der Heimaufsicht:<br />
Herr Hans-Joachim Krieger Tel.: 04331/202-393<br />
e-mail: hans-joachim.krieger@kreis-rd.de