Gesundheitsbericht 2012 - Kreis Stormarn
Gesundheitsbericht 2012 - Kreis Stormarn
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<strong>Gesundheitsbericht</strong>erstattung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong><br />
gemäß § 6 des Gesetzes über den öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst (GDG) aus dem<br />
Fachbereich Soziales und Gesundheit<br />
Fachdienst Gesundheit<br />
Bericht im SGA am 28. August <strong>2012</strong><br />
Allgemeines Seite 2<br />
1 Ärztlicher Dienst Seite 3<br />
2 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Seite 4<br />
3 Jugendzahnärztlicher Dienst Seite 7<br />
4 Sozialpsychiatrie, Sozialmedizin Seite 15<br />
5 Infektionsschutz Seite 23<br />
6 Gesundheitsbezogener Umweltschutz Seite 25
Allgemeines<br />
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden in<br />
Schleswig-Holstein im Gesundheits-Dienstgesetz (GDG) geregelt.<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 nehmen die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte die Aufgaben nach dem GDG als<br />
pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Hiervon abweichend nehmen sie die Aufgaben<br />
des Infektionsschutzes, der internationalen Gesundheitsvorschriften, Hygieneverordnung,<br />
Arzneimittelgesetz und Badegewässerverordnung nach Weisung der obersten Landesbehörde<br />
wahr. Darüber hinaus gibt es noch bundesrechtliche Vorschriften, bei denen die Zuständigkeit<br />
per Verordnung des Landes auf die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte übertragen worden sind, wie<br />
z.B. die Chemikalien- und die Arzneimittelüberwachung.<br />
Der Fachdienst Gesundheit ist in sechs Sachgebiete unterteilt. Diese Aufteilung findet sich im<br />
Übrigen auch im aktuell durchgeführten Projekt Benchmarking am Landkreistag wieder.<br />
1. Ärztlicher Dienst<br />
2. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst<br />
3. Jugendzahnärztlicher Dienst<br />
4. Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
5. Infektionsschutz<br />
6. Gesundheitlicher Umweltschutz<br />
Im Fachdienst Gesundheit sind die unterschiedlichsten Berufsgruppen vertreten, darunter<br />
Ärztinnen und Ärzte<br />
Ein Dipl-Psych.<br />
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter<br />
Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher<br />
Zahnarzthelferinnen<br />
Eine MTA<br />
Verwaltungsfachkräfte<br />
Servicekräfte/Helferinnen<br />
Der Fachdienst Gesundheit muss nach dem GDG nicht zwangsläufig von einer Ärztin/einem<br />
Arzt geleitet werden, allerdings ist für die Erfüllung der Aufgaben insbesondere nach dem<br />
Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich, dass ein Facharzt/eine Fachärztin für öffentliches<br />
Gesundheitswesen (im Volksmund Amtsarzt) beschäftigt wird. Im Jahr 2010 und <strong>2012</strong><br />
konnten eine Ärztin und ein Arzt ihre Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches<br />
Gesundheitswesen erfolgreich abschließen. Um weiterhin den gesetzlichen Anforderungen zu<br />
entsprechen und auch zukünftig interessierten Ärzt_innen im FD Gesundheit die Möglichkeit<br />
der Weiterbildung zum Facharzt öffentliches Gesundheitswesen ermöglichen zu können, ist<br />
es erforderlich, weiterhin entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.<br />
Zu den einzelnen Sachgebieten werden auf den nachfolgenden Seiten aktuelle<br />
Sachstandsberichte auf der Grundlage von Fallzahlen aus dem Jahr 2011 abgegeben.<br />
2
1 Ärztlicher Dienst<br />
Im ärztlichen Dienst stehen folgende Stellenanteile zur Verfügung:<br />
1,21 Arzt/Ärztin<br />
1,30 Servicekräfte<br />
Im ärztlichen Dienst werden gemäß § 13 GDG amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse und<br />
Gutachten erstellt, soweit dies durch Bundes- oder Landesrecht vorgeschrieben ist. Im Jahr<br />
2011 wurden u. a. folgende Aufträge bearbeitet:<br />
Untersuchungen nach Beamtenrecht (Anstellung, Dienstfähigkeit, Beihilfe) 290<br />
Untersuchungen von Beschäftigten (TVöD) 63<br />
Begutachtungen für die Eingliederungshilfe und andere Sachverhalte<br />
aus den SGB 234<br />
Laborleistungen für die Begutachtungen im ärztlichen Dienst werden seit einigen Jahren<br />
schon über ein privates Labor abgewickelt. Diese Praxis hat sich bewährt und soll beibehalten<br />
werden.<br />
Im ärztlichen Dienst werden auch die Todesbescheinigungen auf Plausibilität überprüft, im<br />
Jahr 2011 in 2.042 Fällen.<br />
Seit dem Jahr 2008 hat in Ahrensburg auf dem Friedhof ein Krematorium den Betrieb<br />
aufgenommen. Nach dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des<br />
Landes Schleswig-Holstein (BestattG) ist in § 17 vor Einäscherung eine 2. Leichenschau<br />
durch eine ärztliche Person des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien<br />
Städte durchzuführen. Diese Aufgabe wäre für die im FD Gesundheit beschäftigten Ärzte sehr<br />
zeitaufwändig, zudem wären die Ärzte zunächst auf diese Aufgabe durch Weiterbildung<br />
vorzubereiten. Diese Aufgabe ist seit Inbetriebnahme des Krematoriums auf einen ehemals im<br />
Fachdienst Gesundheit beschäftigten Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen übertragen<br />
worden, der diese Aufgabe seither wahrnimmt. Falls dieser Arzt die Aufgabe nicht mehr<br />
wahrnehmen kann und sich keine Möglichkeit der Ermächtigung anderer Personen oder<br />
Einrichtungen ergeben, müsste diese im Fachdienst Gesundheit erledigt werden. Hierfür<br />
stehen allerdings derzeit keine Stellenanteile zur Verfügung, diese müssten dann entsprechend<br />
eingeworben werden.<br />
3
2 Kinder- und jugendärztlicher Dienst<br />
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist personell ausgestattet mit<br />
2,76 Stellenanteile Ärztinnen<br />
0,87 Helferinnen für Schuluntersuchungen<br />
1,88 Servicekräfte<br />
Der Kinder- und Jugendärztlichen Dienst hat gem. § 7 GDG i.V.m. § 11 des SchulG und der<br />
Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben als Pflichtaufgaben Schuluntersuchungen<br />
durchzuführen (hierzu gehören die Schuleingangsuntersuchungen, 8.-klässler<br />
Untersuchungen, sonderpädagogische Untersuchungen, Sporteignung, Beurlaubungen vom<br />
Schulunterricht etc.).<br />
Darüber hinaus werden Untersuchungen gem. § 30 SGB IX in Verbindung mit den<br />
allgemeinen Grundsätzen der Eingliederungshilfe nach SGB XII Begutachtungen für die<br />
Eingliederungshilfe der Sozial- und Jugendämter durchgeführt.<br />
Von November des Vorjahres bis Juli des Folgejahres werden im Kinder- und<br />
Jugendärztlichen Dienst die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) bearbeitet. In dieser Zeit<br />
sind die Schulärztinnen zusammen mit je einer Helferin, zumeist vor Ort in den Schulen des<br />
<strong>Kreis</strong>es, mit den Untersuchungen der schulpflichtigen Kinder beschäftigt.<br />
Seit 2005 besteht die Schulpflicht für alle Kinder, ohne eine Möglichkeit der Rückstellung<br />
vom Schulbesuch. Eine Beurlaubung ist gemäß Schulgesetz Schleswig-Holstein nur noch aus<br />
medizinischer Indikation möglich.<br />
In 2011 wurden insgesamt 2.133 Kinder zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt, 2010<br />
waren es 2.152, damit stagniert die Zahl der Einschüler im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> im Gegensatz zu<br />
den meisten <strong>Kreis</strong>en und Städten in SH auf sehr hohem Niveau.<br />
Die SEU werden seit Jahren in SH auf der Grundlage einheitlicher Datenerhebungen, die in<br />
den jährlichen Kinder- und Jugendbericht des Landes SH und auch im Bund einfließen,<br />
durchgeführt. Hierzu ist anzumerken, dass seit Anbeginn der Datenerfassung in SH<br />
landeseinheitliche Vorgaben bestehen, mit denen der zeitliche Aufwand für die Aufgaben der<br />
Helferinnen (Sehtest, Hörtest, Ermittlung des Impfstatus etc.) und die körperliche<br />
Untersuchung sowie das Elterngespräch der Schulärztinnen, festgelegt sind. Hiernach sollen<br />
jeweils 25 bis 30 Minuten pro Kind bei der Helferin und die gleiche Zeit bei der Ärztin zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Wegen der immer schon hohen Einschülerzahlen in <strong>Stormarn</strong> stehen abweichend von den<br />
landesweiten Zeitvorgaben, den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes<br />
nur jeweils 15 Minuten bei der Ärztin sowie der Helferin pro Kind zur Verfügung.<br />
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat im Jahr 2011 beschlossen, dass die<br />
Untersuchungen und die Datenerhebung bei den SEU wegen einer angestrebten<br />
bundeseinheitlichen Vergleichbarkeit der erhobenen Daten aller Gesundheitsämter in<br />
Deutschland, auf der Grundlage eines neuen Programms zu erfolgen haben. Das Programm<br />
SOPESS (Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen)<br />
wird sowohl von den Helferinnen, als auch von den Ärztinnen angewendet. Durch diese<br />
weitergehende Standardisierung der SEU ergibt sich ein gegenüber der bisher zur Verfügung<br />
stehenden Zeit von je 15 Minuten bei der Ärztin und der Helferin, erhöhter Zeitbedarf pro<br />
Kind von jeweils mindestens 25 Minuten je Helferin und 25 Minuten für die Ärztin. Wegen<br />
der hohen Einschülerzahl und der eingeschränkt zur Verfügung stehenden Termine in den<br />
Schulen kann SOPESS in <strong>Stormarn</strong> derzeit nicht so, wie vorgesehen, zur Anwendung<br />
kommen. Andere <strong>Kreis</strong>e und kreisfreie Städte in SH sind von dieser Problematik deshalb<br />
nicht betroffen, weil dort bereits immer schon 30 Minuten Helferin und 30 Minuten Arzt zur<br />
Verfügung stehen. Die Umstellung auf SOPESS ist dort also unproblematischer.<br />
4
Die 8.-klässler Untersuchungen wurden bis zum Jahr 2009 ausschließlich in den Förder- und<br />
Hauptschulen angeboten. Das Angebot wurde seinerzeit von ca. 50 % der Schüler_innen<br />
dieser Schulformen angenommen. Nachdem im Jahr 2010 aus personellen Gründen diese<br />
pflichtige Angebotsuntersuchung nicht durchgeführt werden konnte, wurde im SGA am<br />
28.06.11 ein Konzept vorgestellt, wonach die 8.-klässler Untersuchung flächendeckend über 4<br />
Jahre gestreckt in allen Schulformen angeboten werden. Erstmals wurde im Jahr 2011 die<br />
Untersuchung regional im Raum Bad Oldesloe in allen weiterführenden Schulen angeboten.<br />
Das Angebot wurde von rd. 33 % der 8.-klässler aus den 7 Schulen (204 Schüler)<br />
angenommen. Die Teilnahme kann damit als zufriedenstellend bezeichnet werden, auch<br />
deshalb, weil hierunter 50% der Jugendlichen, die an der J 1 nicht teilgenommen hatten, sich<br />
an den 8.-klässler Untersuchungen beteiligten.<br />
In den vergangenen Jahren hat sich die Schullandschaft in SH erheblich verändert.<br />
Schulformen sind zu Gemeinschaftsschulen zusammengelegt worden, im gleichen Zuge sind<br />
Förderschulen weggefallen oder haben sich auf bestimmte Förderungsarten spezialisiert. Die<br />
Eingliederung behinderter Kinder in den Lebensalltag soll dadurch sicher gestellt werden,<br />
dass alle mit dem 6. Lebensjahr schulpflichtig sind und unbesehen ihrer körperlichen oder<br />
seelischen Defizite in die Grundschule eingeschult werden müssen, um dann in den ersten 3<br />
Schuljahren eine flexible Eingangstufe zu durchlaufen. Diese Inklusion führt bei den<br />
Schulärztinnen zu einer erhöhten Nachfrage nach sonderpädagogischen Untersuchungen, die<br />
nun auch von den weiterführenden Schulen in Auftrag gegeben werden, weil die ersten<br />
Jahrgänge der von der Inklusion betroffenen Kinder in weiterführende Schulen umgeschult<br />
werden. Ein weiterer Anstieg der sonderpädagogischen Untersuchungen ist sehr<br />
wahrscheinlich, da psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen zunehmen.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch auf den steigenden Bedarf an Schulbegleitungen<br />
hinzuweisen, weil behinderte Kinder es häufig nicht schaffen, den Schulweg allein zu<br />
bewerkstelligen und Betreuung auch während des Schulunterrichtes erforderlich werden kann.<br />
Bei Anträgen auf Schulbegleitung werden die Schulärztinnen durch vorgeschaltete<br />
Begutachtungen beteiligt.<br />
Auch bei der Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe werden die Ärzte des Kinderund<br />
Jugendärztlichen Dienstes mit einbezogen, die Anträge auf Begutachtung in diesem<br />
Bereich steigen weiterhin und lagen im Jahr 2011 bei 685 (2010 = 606), ein weiterer Anstieg<br />
ist zu erwarten.<br />
Die erste Integrative Frühförderstelle (IFF) hat in <strong>Stormarn</strong> in Bad Oldesloe im Oktober 2011<br />
ihre Arbeit aufgenommen. Rechtsgrundlage für die Einführung einer interdisziplinären<br />
Frühförderung in SH ist das SGB IX in Verb. mit der VO zur Früherkennung und<br />
Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Die Ärzte der Kinder- und<br />
Jugendärztlichen Dienste sind bei diesem Verfahren federführend. In <strong>Stormarn</strong> haben sich<br />
zunächst 2 der 4 Ärztinnen in diese neue Untersuchungsform eingearbeitet, weil der Ablauf<br />
ein grundsätzlich anderer ist als bisher.<br />
Die Untersuchungen werden in den Räumen der IFF durchgeführt. Diese sind zeitaufwändiger<br />
als die herkömmlich für die EGH im Gesundheitsamt. Vor Einführung der Förderung in den<br />
IFF wurden Verhandlungen über eine anteilige Beteiligung an den Personalkosten der<br />
Ärztinnen der Gesundheitsämter mit den gesetzlichen Krankenkassen geführt. In einer<br />
Landesrahmenvereinbarung wurden auf der Basis von festgesetzten Untersuchungszeiten<br />
pauschale Erstattungsbeträge vereinbart, die einmal im Quartal mit den Krankenkassen<br />
einzeln abgerechnet werden müssen.<br />
Aktuell wird vom Bundesgesundheitsminister eine Initiative angekündigt, bei der Ärzte zu<br />
Vorsorgeuntersuchungen in die Schulen geschickt werden sollen. Ziel dieser Maßnahme soll<br />
5
sein, bestehende Lücken in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu<br />
schließen. Grund für diese Initiative ist offensichtlich, dass sich die Meldepflichten bei nicht<br />
durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen wegen des erheblichen bürokratischen Aufwandes<br />
nicht bewährt haben und diejenigen Fälle, die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen über<br />
das etablierte System nicht versorgt werden, mit dem Meldeverfahren auch nicht erreicht<br />
werden konnten. Zudem belastet dieses Meldeverfahren die mit der Abwicklung beschäftigten<br />
Gesundheits- und Jugendämter außerordentlich. Ob sich aus dieser Initiative neue<br />
Handlungsaufträge für den öffentlichen Gesundheitsdienst ergeben werden, bleibt<br />
abzuwarten.<br />
6
3 Jugendzahnärztlicher Dienst<br />
Im Jugendzahnärztlichen Dienst sind beschäftigt<br />
1,0 Stelle Zahnarzt, besetzt mit zwei teilzeitbeschäftigten Zahnärztinnen<br />
1,5 Stellen Zahnarzthelferinnen, davon eine Vollzeit und eine Teilzeit<br />
Nach § 7 Abs. 2 GDG stellen die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte die Durchführung der<br />
Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) in<br />
Kindertagesstätten und Schulen sicher.<br />
Die Untersuchungen werden vor Ort in den Schulen in einem Team, bestehend aus einer<br />
Zahnärztin und einer Helferin, durchgeführt. Insgesamt wurden im Schuljahr 2010/2011<br />
16.386 Kinder untersucht (Vorjahr = 18.740). Der Rückgang der Untersuchungen ist<br />
verursacht durch ein turnusmäßig alle 3 bis 4 Jahre stattfindendes Projekt in den<br />
Kindergräten, welches immer vorrangig durchgeführt werden muss und mehr Zeit benötigt.<br />
Für die Gruppenprophylaxe erhält der <strong>Kreis</strong> Erstattungen von den Krankenkassen, diese<br />
beliefen sich für das Schuljahr 2010/2011 auf rd. 30.300 € (Vorjahr rd. 37.800 €).<br />
Bericht aus dem Jugendzahnärztlichen Dienst für das Schuljahr 2010/2011:<br />
Reihenuntersuchungen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
Kindertagesstätten<br />
Im Schuljahr 2010/11 wurden im Bereich der Kindertagesstätten 4.778 Kinder in 96<br />
Einrichtungen untersucht. Ein weiterer Rückgang der Behandlungsbedürftigkeit konnte nicht<br />
festgestellt werden, jedoch ist hier schon ein recht niedriger Stand erreicht<br />
(Behandlungsbedürftigkeit 8,6%, Durchschnittswert in Schleswig-Holstein laut<br />
Risikoprofilerhebung 2005-2007: 17%). Seit Jahresbeginn 2011 wurde begonnen, in den<br />
Kindertagesstätten zusätzlich den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund zu erheben.<br />
Dabei stellte sich in einer ersten Auswertung erwartungsgemäß heraus, dass die sieben<br />
Einrichtungen mit dem höchsten Risikowert auch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an<br />
Kindern mit Migrationshintergrund stellen.<br />
Um die Zahngesundheit der Kinder in den Krippen und Kindertagesstätten weiter zu<br />
verbessern, ist die Betreuungsfrequenz durch die Prophylaxefachkräfte bzw. die<br />
Patenzahnärzte nach Ermittlung von einrichtungsbezogenen Risikowerten im vergangenen<br />
Jahr bedarfsorientiert angehoben worden. An die Krippenkinder von 0-3 Jahren werden im<br />
Rahmen der Reihenuntersuchung Informationsbeutel verteilt. Diese enthalten neben<br />
Zahnbürste und –pasta eine altersgerechte Putzanleitung, einen Elternbrief sowie den<br />
zahnärztlichen Kinderpass, um so früh wie möglich ein Zahnbewusstsein bei Eltern und<br />
Kindern zu entwickeln, vor allem vor dem Hintergrund der eventuell drohenden vollständigen<br />
Kostenübernahme bei Zahnersatz durch die heranwachsende Generation. Der<br />
jugendzahnärztliche Dienst befürwortet das Zähneputzen im Kindergarten, vor allem bei den<br />
steigenden Betreuungszeiten und bietet Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung an.<br />
7
Untersuchungszahlen Kindergärten im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2005 bis 2011<br />
7000<br />
6000<br />
5000<br />
Kinder<br />
4000<br />
3000<br />
untersuchte Kinder<br />
behandlungsbedürftige Kinder<br />
2000<br />
1000<br />
0<br />
2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />
Schuljahr<br />
Behandlungsbedürftigkeit in <strong>Stormarn</strong>er Kindergärten<br />
von 2005 bis 2011<br />
18%<br />
16%<br />
14%<br />
12%<br />
10%<br />
8%<br />
6%<br />
4%<br />
2%<br />
0%<br />
Behandlungsbedürftigkeit in %<br />
2005/2006<br />
2006/2007<br />
2007/2008<br />
2008/2009<br />
2009/2010<br />
2010/2011<br />
Grundschulen<br />
Es wurden in 35 Grundschulen 9.030 Kinder untersucht. Der Anteil der Schüler mit einem<br />
behandlungsbedürftigen Zahnbefund ist erfreulicherweise von 18,3% auf 16,8% weiter<br />
zurückgegangen.<br />
Durch diese weitere Verbesserung der Zahngesundheit in den Grundschulen konnte zum<br />
Beginn des laufenden Schuljahres ein flächendeckendes Basisfluoridierungsprogramm<br />
eingestellt werden, um freiwerdende Kapazitäten für Risikoeinrichtungen zu nutzen, die mit<br />
zusätzlichen Prophylaxeimpulsen noch intensiver betreut werden können.<br />
8
Schuljahr<br />
untersuchte<br />
Schüler<br />
behandlungsbedürftige<br />
Schüler<br />
2006/2007 9.436 1.927<br />
2007/2008 9.167 1.912<br />
2008/2009 9.230 2.472<br />
2009/2010 8.739 1.601<br />
2010/2011 9.033 1.519<br />
Untersuchungszahlen Grundschulen 2006-2011<br />
10.000<br />
9.000<br />
8.000<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
untersuchte Schüler<br />
behandlungsbedürftige<br />
Schüler<br />
2006/2007<br />
2007/2008<br />
2008/2009<br />
2009/2010<br />
2010/2011<br />
Weiterführende Schulen<br />
Im vergangenen Schuljahr wurde, bedingt durch die Veränderung in der Schullandschaft, eine<br />
große Anzahl von Schülern in weiterführenden Schulen (Gemeinschaftsschulen und<br />
auslaufende Hauptschulen) untersucht, um die Einrichtungen mit einem hohen Kariesrisiko<br />
aufzuspüren. Erwartungsgemäß haben wir auch durch die Durchmischung der Schüler eine<br />
Verbesserung der Zahngesundheit wahrgenommen.<br />
Schuljahr<br />
untersuchte<br />
Kinder<br />
behandlungsbedürftige<br />
Kinder<br />
2006/7 1.138 223<br />
2007/8 1.750 265<br />
2008/9 1.774 397<br />
2009/10 918 178<br />
2010/11 2.077 167<br />
9
Untersuchungszahlen weiterführende Schulen 2006-2011<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
untersuchte Kinder<br />
behandlungsbedürftige Kinder<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
2006/7 2007/8 2008/9 2009/10 2010/11<br />
Förderschulen<br />
Im Schuljahr 2010/11 wurden 372 Schüler in 8 Förderschulen, davon eine Einrichtung mit<br />
dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, untersucht, sowie Nachuntersuchungen bei 129<br />
Schülern durchgeführt.<br />
Die Förderschulen stellen nach wie vor die Hochrisikoeinrichtungen in Bezug auf die<br />
Karieshäufigkeit mit einem hohen Prophylaxebedarf dar. Im vergangenen Schuljahr wurde<br />
das Fluoridierungsprogramm, auch bedingt durch zurückgehende Schülerzahlen in diesem<br />
Bereich, auf die Anwendung eines hochkonzentrierten Fluoridlackes umgestellt. Dieser Lack<br />
weist bei zweimaliger Anwendung pro Jahr einen ähnlich hohen kariesprotektiven Effekt auf,<br />
wie das bisher verwendete Fluoridgel bei sechs Anwendungen im Jahr. Die Fluoridlackierung<br />
erfolgt im Rahmen der Reihenuntersuchung. Weiterhin finden mindestens vier<br />
Zahnputzübungen pro Jahr statt.<br />
Schuljahr<br />
untersuchte<br />
Kinder<br />
behandlungsbedürftige<br />
Kinder<br />
2006/7 470 133<br />
2007/8 435 126<br />
2008/9 432 170<br />
2009/10 378 76<br />
2010/11 372 86<br />
10
Untersuchungszahlen Förderschulen 2006/2011<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
untersuchte Kinder<br />
behandlungsbedürftige Kinder<br />
2006/7<br />
2007/8<br />
2008/9<br />
2009/10<br />
2010/11<br />
Gutachten<br />
Im Kalenderjahr 2011 wurden bisher 3 Gutachten und Stellungnahmen für den Fachdienst 32<br />
angefertigt. Bewilligt wurden hierbei Leistungen in Höhe von 313,25 €, abgelehnt 1.478,06 €.<br />
Sonstige Aktionen<br />
Im März 2011 hat der jugendzahnärztliche Dienst in Form einer Vortragsveranstaltung beim<br />
<strong>Kreis</strong>verein der Zahnärzte über seine Arbeit berichtet und sich den Fragen der<br />
niedergelassenen Kollegen gestellt.<br />
Am 24.08. fand in der <strong>Kreis</strong>verwaltung ein Gesundheitstag unter dem Motto „ Gemeinsam<br />
und fit für <strong>Stormarn</strong>- Gemeinsam älter werden!“ statt, an dem sich der jugendzahnärztliche<br />
Dienst mit einem Infostand beteiligte. Interessierte Kollegen konnten sich umfassend über die<br />
Zahnprophylaxe informieren, im Schwarzlichttunnel konnten sehr anschaulich Zahnbeläge<br />
sichtbar gemacht werden.<br />
Zum Tag der Zahngesundheit konnte in diesem Jahr einmal wieder der Prophylaxebus der<br />
Initiative Kiefergesundheit angemietet werden. Die Kinder der Gertrud-Lege-Schule in<br />
Reinbek sowie zweier nahegelegener Kindertagesstätten konnten über vier Tage intensiv zu<br />
den Themen Zahn- und Kiefergesundheit sowie gesunde Ernährung informiert werden und<br />
führten praktische Zahnputzübungen durch.<br />
Auch in 2011 beteiligte sich der jugendzahnärztliche Dienst an den <strong>Stormarn</strong>er Kindertagen.<br />
In Zusammenarbeit mit dem Kinderhaus Bad Oldesloe wurde das Projekt „Ran an den Herd“<br />
durchgeführt. Hierzu gehörte die Erstellung eines Speiseplanes unter Berücksichtigung<br />
unterschiedlicher ethnischer Essgewohnheiten, das Einkaufen, Kochen und abschließende<br />
gemeinsame Essen der Speisen.<br />
11
Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund( im Schuljahr 2010/2011)<br />
Zum Beispiel:<br />
75 - 50% Kindertagesstätte Masurenweg Bad Oldesloe<br />
Kindertagesstätte Ehmkenberg Bad Oldesloe<br />
50 – 25% Kita Falkennest Barsbüttel<br />
“ Wichtelhausen Bad Oldesloe<br />
Wilde Wiese<br />
Glinde<br />
Kinderschiff<br />
Reinbek<br />
Mühlenredder<br />
Reinbek<br />
“ Schulstrasse Reinbek<br />
Aufgetragen wurden hier einzelne Kitas, die von uns in dem genannten Zeitraum untersucht wurden.<br />
Aufgrund der hohen Migrantenzahlen( mehr als jedes 2. Kind in der Kindertagesstätte ( später<br />
Kita genannt) ist eines mit ausländischen Wurzeln) in der Stadt Oldesloe, gefolgt von<br />
Barsbüttel und Glinde und der Feststellung, dass hier auch die höchste<br />
Behandlungsbedürftigkeit vorliegt, muss in Zukunft weiter überprüft werden, ob hier ein<br />
ursächlicher Zusammenhang vorliegt. Des Weiteren muss vor allem hier die Prophylaxe<br />
weiter nach vorne gebracht werden. Putzanleitungen und Informationen zu richtiger<br />
Ernährung, in der Muttersprache, wie wir sie verteilen, sind ein gutes Mittel, um diese<br />
Familien zu erreichen.<br />
13
Vergleich zweier Reinbeker Kindergärten gleicher<br />
Größe, gleichen Trägers und ähnlicher Lage<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
1 2 3 4 5<br />
Anteil Migranten in %<br />
behandlungsbedürftig in<br />
%<br />
Kita<br />
Anteil Migranten in<br />
%<br />
behandlungsbedürftig in<br />
%<br />
8892 34 21,7<br />
8893 21 5,1<br />
Im Schuljahr 2010/2011 wurden in Reinbek 7 von 16 Kindertagesstätten untersucht, wobei<br />
der durchschnittliche Prozentsatz, mit 22% an der Gesamtzahl der Kindergartenkinder unter<br />
dem Mittelwert für Deutschland von 2010 mit 34,8% liegt. (laut BpB)<br />
Für den Grad der Behandlungsbedürftigkeit spielen einerseits das Einzugsgebiet der Familien<br />
mit Kleinkindern ab 3 Jahren, also Kultur, Bildungsgrad, Integration der Familien in der<br />
deutschen Bevölkerung und andererseits die Motivation, Organisation der Erzieherinnen und<br />
der Personalschlüssel eine tragende Rolle.<br />
Reinbek, im äußerstem Süden <strong>Stormarn</strong>s gelegen, ist bei der arbeitenden Bevölkerung<br />
gefragt als Wohnsitz im Grünen, mit dem Arbeitsort Hamburg .<br />
Die Anzahl der Migranten liegt hier, ländlich geprägt, sehr viel niedriger als in den Städten,<br />
wie zum Beispiel Bad Oldesloe als <strong>Kreis</strong>stadt <strong>Stormarn</strong>s.<br />
Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist der Anteil von Personen mit<br />
Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung in den Orten umso höher, je höher die<br />
Einwohnerzahl insgesamt ist( Bei Gemeinden > 100.000 Einwohnern liegt der Anteil bei gut<br />
einem Viertel ) In Schleswig- Holstein lag der Anteil der ausländischen Bevölkerung bei<br />
5,3% an der Gesamtbevölkerung in 2006(im Vergleich:14,2% in Hamburg, 2,3% in<br />
Mecklenburg- Vorpommern)(BpB)<br />
Ausländische Personen mit Migrationshintergrund sind laut Mikrozensus 2005 geringer<br />
qualifiziert und schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als die Bevölkerung ohne<br />
Migrationshintergrund.<br />
Vor diesem Hintergrund bedeutet das für unsere Arbeit, die Kitas zu motivieren und zu<br />
unterstützen, das Zähneputzen einzuführen oder beizubehalten, damit auch Kinder aus<br />
bildungsfernen Schichten und materiell nicht so gut ausgestatteten Familien einen Lebensstil<br />
erlernen können, der ihnen neben der äußerlichen Merkmale eines „ausländischen<br />
Mitbürgers“ nicht auch noch wegen ungepflegtem Äußeren (fehlende Zähne oder schlimmer<br />
noch kariösem Restgebiss) Steine in den Weg zu legen, um eine gesellschaftliche Teilhabe in<br />
Deutschland zu erlangen.<br />
14
4 Sozialpsychiatrie, Sozialmedizin<br />
Im Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst besteht folgende Personalausstattung<br />
0,50 Stellenanteile Facharzt für Psychiatrie, derzeit NN<br />
0,50 Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen<br />
0,33 Fachärztin für Aufgaben der Hilfeplanung<br />
3,00 Stellenanteile Sozialarbeiter, besetzt mit 2 Vollzeit und 2 Teilzeit<br />
1,00 Stellenanteile Dipl.-Psychologe<br />
Das Sachgebiet SpDi wurde 1983 eingerichtet, nachdem 1979 das erste Psychiatriegesetz in<br />
Schleswig-Holstein in Kraft getreten war. Bis dahin war die Zwangseinweisung psychisch<br />
Auffälliger eine ordnungsrechtliche Angelegenheit wonach „Störer“ in eine psychiatrische<br />
Klinik zu verbringen waren. Seinerzeit bestand das Sachgebiet aus 3 Mitarbeitern, davon 1<br />
Facharzt für Psychiatrie und 2 Sozialarbeitern. Der Umgang mit psychisch auffälligen bzw.<br />
kranken Menschen hat sich seitdem völlig gewandelt. Die Hauptaufgabe im<br />
Sozialpsychiatrischen Dienst ist nicht mehr die Beseitigung von „Störern“, sondern psychisch<br />
kranke Menschen zu befähigen, ein menschenwürdiges und selbstverantwortliches Leben zu<br />
ermöglichen. Dies wird durch Beratung und Betreuung, auch in Form von Hausbesuchen, und<br />
wenn erforderlich, durch Kriseninterventionen, an deren Ende sich auch Zwangsmaßnahmen<br />
ergeben können, sicher gestellt. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des <strong>Kreis</strong>es.<br />
Zur aktuellen Situation im SpDi:<br />
Seit 2008 hat sich die Klientenanzahl von 357 Klienten 1 auf 703 im Jahr 2011 fast verdoppelt<br />
(siehe dazu auch Abbildung 1). Eine Steigerung von über 100% ist im gleichen Zeitraum<br />
erfolgt, was die Gruppe der Erstkontakte anbelangt. Bei Erstkontakten handelt es sich um<br />
Bürger, die bisher noch keinen Kontakt zum SpDi hatten bzw. diesem nicht gemeldet wurden.<br />
Die Erstkontakte sind bei dieser Klientengruppe besonders zeitintensiv, es muss u. a. eine<br />
Vertrauensbasis aufgebaut werden.<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
690 703<br />
547<br />
475<br />
458<br />
385<br />
357<br />
237<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Erstkontakte<br />
Insgesamt<br />
Abbildung 1: Anzahl der Klienten im Sozialpsychiatrischen Dienst 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />
1 Auch wenn im folgenden Text nur von Bürger, Mitarbeiter usw. die Rede ist, sind selbstverständlich immer<br />
beide Geschlechter gemeint.<br />
15
Der Trend der steigenden Klientenzahlen wird sich vermutlich auch im Jahr <strong>2012</strong> fortsetzen.<br />
Eine Auswertung des 1. Halbjahres <strong>2012</strong> mit dem des Vorjahres lasst dieses zumindest<br />
vermuten (siehe dazu auch Abbildung 2).<br />
01.01.<strong>2012</strong> bis<br />
30.06.<strong>2012</strong><br />
240<br />
411<br />
01.01.2011 bis<br />
30.06.2011<br />
236<br />
397<br />
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450<br />
Erstkontakte<br />
Ingesamt<br />
Abbildung 2: Anzahl der Klienten im Sozialpsychiatrischen Dienst 1. Halbjahr 2011 und 1. Halbjahr<br />
<strong>2012</strong>, in Absolutzahlen<br />
Die steigenden Klientenzahlen führten auch dazu, dass die einzelnen Tätigkeiten anstiegen.<br />
Wurden zum Beispiel noch im Jahr 2008 insgesamt 994 Beratungen durchgeführt, so waren<br />
dies im Jahr 2011 1601 Beratungen (siehe dazu auch Abbildung 3). Als Folge haben sich die<br />
telefonischen Beratungen zwischen 2008 und 2011 verdoppelt. Reduziert haben sich hingegen<br />
die Hausbesuche (Beratungsparameter), obwohl im PsychKG SH explizit vorgesehen.<br />
Wurden im Jahr 2009 noch 232 Beratungsgespräch bei Patienten bzw. Klienten im Rahmen<br />
eines Hausbesuches durchgeführt, so waren dies im Jahr 2011 nur noch 150<br />
Beratungsgespräche (siehe dazu auch Abbildung 4).<br />
2000<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
994<br />
1733<br />
1666<br />
1601<br />
691<br />
626<br />
543<br />
370<br />
346<br />
304<br />
189<br />
137 112 141<br />
128<br />
173 155<br />
88 56 54<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Beratungen Fallbesprechungen Fehlkontakte Kriseninterventionen Schriftverkehr<br />
Abbildung 3: Erbrachte Leistungen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />
16
Beratung Umfeld<br />
telefonisch<br />
107<br />
214<br />
183<br />
238<br />
Beratung Umfeld in<br />
Institution<br />
5<br />
2<br />
4<br />
Beratung Umfeld im<br />
Amt<br />
11<br />
6<br />
7<br />
5<br />
Beratung Umfeld<br />
Hausbesuch<br />
1<br />
6<br />
3<br />
7<br />
Beratung Patient<br />
telefonisch<br />
224<br />
312<br />
311<br />
373<br />
Beratung Patient in<br />
Institution<br />
21<br />
14<br />
27<br />
14<br />
Beratung Patient im Amt<br />
86<br />
141<br />
141<br />
173<br />
Beratung Patient<br />
Hausbesuch<br />
150<br />
173<br />
174<br />
232<br />
Beratung Institution<br />
telefonisch<br />
195<br />
366<br />
390<br />
430<br />
Beratung Institution im<br />
Amt<br />
4<br />
12<br />
4<br />
1<br />
Beratung Institution bei<br />
Hausbesuch<br />
Beratung Angehörige<br />
telefonisch<br />
1<br />
1<br />
0<br />
142<br />
300<br />
292<br />
281<br />
Beratung Angehörige in<br />
Institution<br />
4<br />
2<br />
4<br />
Beratung Angehörige im<br />
Amt<br />
38<br />
30<br />
57<br />
22<br />
Beratung Angehörige<br />
Hausbesuch<br />
9<br />
10<br />
18<br />
13<br />
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Abbildung 4: Übersicht Entwicklung der Beratungsleistungen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />
Mit steigender Anzahl der Klienten konnte auch eine Steigerung der Fehlkontakte festgestellt<br />
werden. Klienten lehnen teilweise Kontakte trotz eindeutigem Hilfebedarf ab. Insbesondere<br />
kann festgestellt werden, dass Klienten Termine im Amt vermehrt nicht wahrnahmen. Seit<br />
17
2008 haben sich die Fehlkontakte von 23 auf 67 in diesen Bereich gesteigert (siehe dazu auch<br />
Abbildung 5).<br />
Fehlkontakt im Amt<br />
23<br />
56<br />
53<br />
67<br />
Fehlkontakt<br />
Hausbesuch<br />
33<br />
59<br />
70<br />
72<br />
Fehlkontakt*<br />
18<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />
* Kategorie besteht seit 2011<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Abbildung 5: Übersicht über Entwicklung der Fehlkontakte 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />
Die Anzahl der Kriseninterventionen hatte 2010 ihren Höhepunkt mit 346 (siehe dazu auch<br />
Abbildung 3). Während Kriseninterventionen im Amt eher eine Seltenheit sind, finden diesen<br />
größtenteils in Institutionen 2 sowie bei den Klienten zuhause statt (siehe dazu auch Abb. 6).<br />
Krisenintervention<br />
telefonisch<br />
7<br />
38<br />
69<br />
89<br />
Krisenintervention in<br />
Institution<br />
22<br />
49<br />
151<br />
183<br />
Krisenintervention im<br />
Amt<br />
6<br />
6<br />
2<br />
Krisenintervention bei<br />
Hausbesuch<br />
23<br />
58<br />
54<br />
88<br />
0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Abbildung 6: Übersicht über Entwicklung der Kriseninterventionen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />
Allgemein ist festzustellen, dass steigende Klientenzahlen und Erstkontakte mehr<br />
Fallbesprechungen nach sich ziehen. Sowohl externe (Betreuer, Kliniken, Ärzte) als auch die<br />
interne zur sozialpädagogischen Abstimmung (siehe dazu auch Abbildung 7).<br />
2 z. B. Krankenhäuser, Heime<br />
18
Fallbesprechung, intern<br />
32<br />
36<br />
63<br />
75<br />
Fallbesprechung, extern<br />
56<br />
101<br />
110<br />
114<br />
0 20 40 60 80 100 120<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Abbildung 7: Übersicht über Entwicklung der Fallbesprechungen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />
Seit 2008 haben sich die Fallzahlen im Aufgabenbereich der öffentlich-rechtlichen<br />
Unterbringung fast verdreifacht (siehe dazu auch Abbildung 8, Seite 6). Dies führte dazu, dass<br />
Unterbringungen deutlich angestiegen sind. Darüber hinaus konnte auch ein Anstieg bei den<br />
Ermittlungen 3 , festgestellt werden. Wurden noch im Jahr 2008 29 Ermittlungen registriert so<br />
waren es 2011 152 (siehe dazu auch Abbildung 9).<br />
500<br />
400<br />
300<br />
384<br />
401<br />
200<br />
100<br />
157<br />
202<br />
0<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Einsätze<br />
Abbildung 8: Entwicklung der Einsätze im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung<br />
(PsychKG) 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />
3 Bei Ermittlungen werden keine weiteren Maßnahmen angewandt, da eine Unterbringung nicht möglich ist<br />
oder eine freiwillige Behandlung abgelehnt wird. In dieser Kategorie werden auch die Fälle registriert bei<br />
denen eine Alternativlösung (z. B. ambulante fachärztliche Behandlung) erarbeitet werden konnte.<br />
19
250<br />
200<br />
195 193<br />
150<br />
140<br />
137<br />
152<br />
100<br />
97<br />
50<br />
0<br />
29<br />
43<br />
41<br />
31 27<br />
18<br />
13<br />
15<br />
4<br />
9<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Ermittlungen<br />
freiwillig stationäre Behandlung<br />
Unterbringung mit richterlicher Anhöhrung vor Ort<br />
vorläufige Unterbringung<br />
Abbildung 9: Übersicht der Ergebnisse bei PsychKG-Einsätzen, in Absolutzahlen<br />
Maßnahmen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind in der Regel<br />
Zeitaufwendig und werden zunehmend zeitaufwendiger. Die Dauer einer Maßnahme ist dabei<br />
situationsabhängig. Einsätze können schon mal bis zu 5 Std. und darüber hinaus dauern. In<br />
der Regel nehmen Unterbringungen ca. 3 Std. Zeit in Anspruch, während dessen keine<br />
reguläre Beratungstätigkeit von den Sozialarbeitern wahrgenommen werden kann.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei gleichbleibender Personalausstattung ein<br />
deutlicher Anstieg der Klienten festzustellen ist. Dies hat zur Folge, dass sich die Aufgaben<br />
bzw. Leistungen im SpDi verschoben haben. Hausbesuche, als Beratungsgespräche in<br />
vertrauter Umgebung des Klienten, trotz gesetzlicher Vorgabe, sind kaum noch möglich, da<br />
diese zeitintensiv sind. Beratungsgespräche im Amt scheinen werden von den Klienten nicht<br />
angenommen und weisen die höchste Fehlquote auf.<br />
20
AIDS- und Sexualberatung<br />
Seit Einrichtung der Beratungsstelle im Jahr 1987 ist diese organisatorisch im Bereich<br />
Sozialpsychiatrie und –medizin angesiedelt.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung der AIDS- und Sexualberatungsstelle<br />
ergeben sich aus §§ 5, 8 und 10 des Gesundheitsdienstgesetzes in Verbindung mit §§ 3 und 19<br />
Infektionsschutzgesetz.<br />
Aufgaben der AIDS- und Sexualberatung<br />
Beratung und Information bei Bisexualität, Heterosexualität, Homosexualität,<br />
Transsexualität<br />
Durchführung HIV-Test<br />
Betreuung von Infizierten, AIDS-Kranken und Mitbetroffenen<br />
sexualpädagogische Projekte, insbesondere in den Schulen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong><br />
Fortbildung zu AIDS und Sexualität<br />
Beratung und Hilfen bei sexueller Gewalt und Kindesmisshandlung<br />
Beratung bei sexuell übertragbaren Krankheiten/Infektionen<br />
Besonders bei den HIV-Tests ist die Unterstützung durch eine Ärztin/einen Arzt für die<br />
Blutabnahme erforderlich. Eine bis Mitte <strong>2012</strong> im FD Gesundheit beschäftigte Ärztin stellte<br />
diese Unterstützung nicht nur für die Blutabnahme sicher, sondern auch bei den Beratungen<br />
im Forum und wenn eine weibliche Ansprechpartnerin gewünscht wurde. Nach dem<br />
Ausscheiden der Ärztin muss die ärztliche Begleitung der Beratungsstelle neu organisiert<br />
werden.<br />
21
5 Infektionsschutz<br />
Personalausstattung im Infektionsschutz<br />
0,85 Stellenanteile Arzt, davon sind 0,25 z.Z. nicht besetzt<br />
2,00 Stellenanteile Gesundheitsaufseher<br />
0,80 Servicekräfte<br />
Mit dem Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen vom 13.07.2011 wurde<br />
auch das Gesundheitsdienstgesetz in vielen Teilen geändert, insbesondere wurde in § 3 Abs. 2<br />
bestimmt, dass die Aufgaben nach dem Infektionsschutz gem. § 10 GDG zur<br />
Weisungsaufgabe erhoben wird. Das bedeutet, dass das Gesundheitsministerium auf dem<br />
Erlasswege Vorgaben machen kann, die von den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten umzusetzen<br />
sind. Hiervon wurde vom MSGFG sogleich Gebrauch gemacht.<br />
Am 27.03.12 ist ein Erlass des MSGFG zur Regelung der Überwachung des Einzelhandels<br />
mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken in Kraft getreten. Die Überwachung des<br />
Einzelhandels mit Humanarzneimitteln außerhalb von Apotheken gem. §§ 50 und 51<br />
ArzneimittelG ist Aufgabe der <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte gem. § 11 Abs. 6 GDG. Nach §<br />
67 ArzneimittelG obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern auch die Entgegennahme von<br />
Anzeigen des Einzelhandels außerhalb von Apotheken sowie die Verfolgung von<br />
Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 97 ArzneimittelG.<br />
Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln wurde in der Vergangenheit lediglich<br />
anlassbezogen oder stichprobenartig durchgeführt. Nun sind Besichtigungstermine auf der<br />
Basis von Jahresplänen nach Risikoeinstufung der Gewerbebetriebe, festzulegen.<br />
Im neuen Erlass werden auch umfangreiche Vorgaben für Überwachungsmaßnahmen<br />
festgelegt. Für die Überwachung kommen insbesondere Drogerien, Reformhäuser,<br />
Sanitätshäuser, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte inkl. Discounter, Bioläden, Fitness- und<br />
Bodybuilding-Zentren sowie Sexshops infrage. Die Anzahl dieser Gewerbebetriebe in<br />
<strong>Stormarn</strong> ist bisher nicht abschließend erfasst.<br />
Bei Beurteilung von Inhaltsstoffen und der Gesundheitsrisiken wäre sinnvoller Weise die<br />
Fachlichkeit eines Apothekers wünschenswert, ist aber im FD Gesundheit nicht vorhanden.<br />
Alternativ sind hier die Kenntnisse einer Ärztin / eines Arztes erforderlich.<br />
Begehungen im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung der Krankenhäuser<br />
erfolgten bisher wegen der erheblichen Vor- und Nachbereitungszeiten noch nicht<br />
flächendeckend. Begehungen von Arztpraxen erfolgten anlassbezogen. Aufgrund von<br />
Änderungen der §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz hat das Land einheitliche Vorgaben zur<br />
infektionshygienischen Überwachung gemacht. Hierin werden bindende<br />
Überwachungszyklen für die Regelüberwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
vorgegeben. Krankenhäuser und ambulant operierende Einrichtungen wären danach jährlich<br />
zu überwachen. Kur- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheime, Arztpraxen und andere mehr,<br />
alle 3 Jahre und Schulen sowie Heilpraktiker alle 5 Jahre.<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind unter Beachtung der drei genannten Risikokategorien in etwa 950<br />
Einrichtungen (ohne Heilpraktiker und sonstige Gewerbetreibende wie Fußpflegepraxen oder<br />
Pearcingstudios) Regelüberwachungen durchzuführen. Dabei und bei der vorher notwendigen<br />
Einstufung und Risikoprofilerstellung ist auch die Ärztin im Infektionsschutz zu beteiligen.<br />
Im September 2011 ist die Medizinische Infektionspräventionsverordnung in Kraft getreten.<br />
Hierin werden u. a. die Krankenhäuser verpflichtet, die betrieblich-organisatorischen und<br />
baulich-funktionellen Voraussetzungen für die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene<br />
sicherzustellen. Unter anderem sind Hygienekommissionen zu bilden, zu deren halbjährlichen<br />
Sitzungen auch die örtlichen Gesundheitsbehörden (Infektionsschutz) eingeladen werden<br />
müssen.<br />
22
Multiresistente Erreger, bekannt unter der Abkürzung MRE oder auch MRSA, sind ein<br />
zunehmendes Infektionsrisiko besonders in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.<br />
Infektionen mit diesen Erregern können tödlich sein (in Deutschland wird jährlich von bis zu<br />
40.000 Toten aufgrund mangelhafter Krankenhaushygiene ausgegangen). Die Deutsche<br />
Gesundheitsministerkonferenz unterstützt das Anliegen der WHO zur Verbesserung der<br />
Umsetzung bereits vorhandener Empfehlungen, in Netzwerken vor Ort flächendeckend die<br />
beteiligten Akteure zu informieren und gemeinsam gegen MRSA vorzugehen. Diese<br />
Netzwerke sollen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert werden. In Schleswig-<br />
Holstein hat das Gesundheitsministerium im Jahr <strong>2012</strong> vorgegeben, dass <strong>Kreis</strong>e und kreisfreie<br />
Städte einheitlich vorgehen und dafür eine Plattform bereit gestellt, auf der sich alle <strong>Kreis</strong>e<br />
und kreisfreien Städte des Landes SH mit ihren Projekten präsentieren sollen und der<br />
Fachöffentlichkeit die Möglichkeit zur Information bieten. Sie soll die Arbeit der<br />
kommunalen Gesundheitsbehörden beim Aufbau regionaler Netzwerke unterstützen. Ziel ist<br />
es, einen einheitlichen Informationsstand und damit ein möglichst einheitliches Vorgehen bei<br />
der Versorgung von MRSA-Patienten zu gewährleisten.<br />
Überprüfung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten erfolgten im Jahr 2010 in 1.053<br />
Fällen und 2011 in 1.214 Fällen. Besonders aufwändig stellt sich die Bearbeitung dar, wenn<br />
sogenannte Ausbrüche vorliegen, also mehrere gleiche Erkrankungen zur selben Zeit, wie z.B.<br />
Vogel- oder Schweinegrippe (z.B. 2009 rund 950 Fälle von Schweinegrippe) oder auch<br />
EHEC/HUS in 2011 (140 Fälle). Bei diesen Ausbrüchen sind zeitaufwändige Vor-Ort-<br />
Ermittlungen durchzuführen.<br />
Ebenso sind bei Tuberkulosefällen die Umgebungsuntersuchungen zeitaufwändig und<br />
schwierig in der Kommunikation, insbesondere wenn Migranten betroffen sind. Die<br />
Fallzahlen stagnieren bzw. nehmen sogar eher zu: 2010 5 Neufälle, die 191<br />
Umgebungsuntersuchungen erforderten; 2011 8 Neuerkrankungen durch die in 141 Fällen<br />
Umgebungsuntersuchungen durchzuführen waren und in <strong>2012</strong> sind bis zum 31.07. bereits 9<br />
Neuerkrankungen aufgetreten, die 71 Umgebungsuntersuchungen nach sich ziehen.<br />
Impfberatung nach dem Infektionsschutzgesetz nach § 20 IfSG (Bundesgesetz) in Verbindung<br />
mit § 7 GDG SH ist eine pflichtige Aufgabe der Gesundheitsämter, kann aber zurzeit in<br />
<strong>Stormarn</strong> nicht durchgeführt werden, weil die Ärztin im Infektionsschutz bei Erfüllung der<br />
von ihr zu erfüllenden Pflichtaufgaben eine Priorisierung vornehmen muss.<br />
23
6 Gesundheitlicher Umweltschutz<br />
Personalausstattung: 0,30 Stellenanteile Arzt<br />
3,00 Stellenanteile Gesundheitsaufseher<br />
Auch die Aufgaben des Sachgebietes Gesundheitlicher Umweltschutz sind mit der Änderung<br />
des GDG zu Weisungsaufgaben geworden.<br />
Durch Änderung der Trinkwasserverordnung im November 2011 sind erhebliche<br />
Verschärfungen im Hinblick auf die Überwachungspflichten der Gesundheitsämter in Kraft<br />
getreten.<br />
Die Änderung definiert jetzt nicht mehr nur 3 Arten, sondern 6 Arten von<br />
Trinkwasserversorgungsanlagen mit jeweils unterschiedlichen Anzeige-, Untersuchungs- und<br />
Handlungspflichten für die Betreiber und die Gesundheitsbehörden. Von den im <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Stormarn</strong> vorhandenen weit über 1.000 Anlagen wird mindestens die Hälfte zu dezentralen<br />
Wasserwerken, die jährlich kontrolliert werden müssen. Dadurch entsteht ein hoher<br />
Erfassungs- und Auswertungsbedarf, der zudem fachlich umfassende Kenntnisse erfordert.<br />
Betreiber von so genannten Großanlagen (mehr als 400 l Speicher- bzw. mehr als 3 l<br />
Rohrleitungsvolumen) müssen ergänzende jährliche Untersuchungen auf das Vorkommen von<br />
Legionellen vornehmen lassen. Betroffen hiervon sind sowohl gewerbliche als auch<br />
öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportlerheime, Krankenhäuser,<br />
Pflegeeinrichtungen, Hotels und Mietshäuser. Die genauen Fallzahlen solcher Großanlagen<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind noch nicht bekannt, weil noch nicht alle Meldungen von den<br />
Betreibern abgegeben wurden.<br />
Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind zusätzliche Maßnahmen durch die<br />
Gesundheitsämter anzuordnen, deren Umsetzung eng begleitet und kontrolliert werden<br />
müssen.<br />
Begehungen im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung wurden in<br />
Gemeinschaftseinrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen) bisher möglichst jährlich<br />
zusammen mit der Heimaufsicht durchgeführt. Begehungen der Krankenhäuser gemeinsam<br />
mit der Ärztin aus dem Infektionsschutz erfolgten bisher wegen der erheblichen Vor- und<br />
Nachbereitungszeiten noch nicht flächendeckend. Begehungen von Arztpraxen erfolgten<br />
gemeinsam mit der Ärztin des Infektionsschutzes anlassbezogen. Aufgrund von Änderungen<br />
der §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz hat das Land einheitliche Vorgaben zur<br />
infektionshygienischen Überwachung gemacht. Hierin werden bindende<br />
Überwachungszyklen für die Regelüberwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
vorgegeben. Krankenhäuser und ambulant operierende Einrichtungen wären danach jährlich<br />
zu überwachen. Kur- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheime, Arztpraxen und andere mehr,<br />
alle 3 Jahre und Schulen sowie Heilpraktiker alle 5 Jahre.<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind unter Beachtung der drei genannten Risikokategorien in etwa 950<br />
Einrichtungen (ohne Heilpraktiker und sonstige Gewerbetreibende wie Fußpflegepraxen oder<br />
Pearcingstudios) Regelüberwachungen durchzuführen.<br />
Die Überwachung der Badegewässer in <strong>Stormarn</strong> erfolgt weiterhin in der „Badesaison“ vom<br />
01.06. bis 15.09. jeden Jahres. Für die 5 EU-Badestellen ist die Erstellung der<br />
Badegewässerprofile in Zusammenarbeit mit dem FD Wasserwirtschaft zwischenzeitlich<br />
abgeschlossen worden. Diese müssen nun regelmäßig in der Praxis aktualisiert werden, in<br />
dem die Probenahmeergebnisse intensiv ausgewertet werden. Im Falle von bedenklichen<br />
Ergebnissen sind Meldepflichten gegenüber dem Land und der EU zu beachten.<br />
Die gewonnenen Erkenntnisse sind als aktuelle Information für die Bevölkerung auch an der<br />
Badestelle bekannt zu machen. Im Falle von Verkeimungen einer Badestelle, sind evtl.<br />
24
Bewirtschaftungsmaßnahmen einzuleiten, die ebenfalls an das Land bzw. die EU zu melden<br />
sind.<br />
Bei der Schwimm- und Badebeckenüberwachung stehen die Kontrollen hinsichtlich der<br />
Legionellen im Fokus. Sofern sich ein Legionellenbefall ergibt, sind umfangreiche<br />
Sanierungsmaßnahmen vom Betreiber vorzunehmen, die eng durch die Gesundheitsaufseherinnen<br />
zu begleiten und zu überwachen sind.<br />
Die Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln wird bisher durch<br />
die Gesundheitsaufseher anlassbezogen bzw. im Verlauf von Außenterminen mit erledigt.<br />
Nachdem auch diese Aufgabe nunmehr zur Weisungsaufgabe geworden ist, hat das Land<br />
detaillierte Vorgaben zum Vollzug der Arzneimittelüberwachung in einem Erlass geregelt.<br />
Danach sind nun Besichtigungstermine in einem noch aufzustellenden Jahresplan und nach<br />
vorheriger Risikoprofileinstufung der Gewerbebetriebe vorzunehmen. Eine solche detaillierte<br />
Planung war bisher nicht erforderlich. Bei geschätzten über 100 Einzelhandelsbetrieben im<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>, die freiverkäufliche Arzneimittel im Angebot haben, ergibt sich ein<br />
Personalaufwand, der zur Zeit noch nicht eingeschätzt werden kann.<br />
Der FD Gesundheit hat die Aufgabe der Chemikalienüberwachung bisher stets im Rahmen<br />
der personellen Möglichkeiten, zumeist anlassbezogen oder nach Aufforderung durch das<br />
Gesundheitsministerium, wahrgenommen. Die Überwachungen auf diesem Gebiet, die seit<br />
den 1960er Jahren durchgeführt werden müssen, sind im Laufe der Zeit immer spezieller und<br />
komplizierter geworden. EU-Vorgaben sind zwischenzeitlich in das Deutsche<br />
Chemikalienrecht eingeflossen und erfordern intensivere und tiefer gehende<br />
Kontrollmaßnahmen. Die Fachaufsichtsbehörde hat in einem Erlass vom 07.05.12<br />
angemahnt, dass angemessene Personalkapazität und –kompetenz für die<br />
Chemikalienüberwachung bereit gestellt wird, um einer angemessenen<br />
Aufgabenwahrnehmung gerecht zu werden. Eine bisher nur stichprobenartige und<br />
anlassbezogene Überwachung und Überprüfung wird wegen der potenziellen Gefährlichkeit<br />
für die Bevölkerung und die Umwelt zukünftig nicht mehr hingenommen.<br />
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die in ihrer Berufsausübung<br />
Lebensmittel verarbeiten, werden nach wie vor in großer Zahl nachgefragt. Aktuell wird auch<br />
Beschäftigten in Kinderkrippen und Tagespflegestellen auferlegt, eine Belehrung gem. § 43<br />
Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Bis Ende 2011 wurden Belehrungen an den Standorten<br />
Bad Oldesloe und Reinbek angeboten. Da der Aufwand für Belehrungen in Reinbek sehr hoch<br />
war, sind die Belehrungen in Reinbek eingestellt worden. Im gleichen Zuge - und um der<br />
hohen Nachfrage Rechnung zu tragen - wurde in Bad Oldesloe ein weiterer Termin<br />
eingeführt, so dass auch weiterhin an 3 Tagen in der Woche Belehrungen angeboten werden.<br />
Im Jahr 2011 wurden an 185 Terminen 2.194 Personen belehrt, 2010 an 157 Terminen 1.814<br />
Personen. Für die Belehrungen werden 25,00 € Gebühren erhoben.<br />
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