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Gesundheitsbericht 2012 - Kreis Stormarn

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<strong>Gesundheitsbericht</strong>erstattung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong><br />

gemäß § 6 des Gesetzes über den öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst (GDG) aus dem<br />

Fachbereich Soziales und Gesundheit<br />

Fachdienst Gesundheit<br />

Bericht im SGA am 28. August <strong>2012</strong><br />

Allgemeines Seite 2<br />

1 Ärztlicher Dienst Seite 3<br />

2 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Seite 4<br />

3 Jugendzahnärztlicher Dienst Seite 7<br />

4 Sozialpsychiatrie, Sozialmedizin Seite 15<br />

5 Infektionsschutz Seite 23<br />

6 Gesundheitsbezogener Umweltschutz Seite 25


Allgemeines<br />

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden in<br />

Schleswig-Holstein im Gesundheits-Dienstgesetz (GDG) geregelt.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 nehmen die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte die Aufgaben nach dem GDG als<br />

pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Hiervon abweichend nehmen sie die Aufgaben<br />

des Infektionsschutzes, der internationalen Gesundheitsvorschriften, Hygieneverordnung,<br />

Arzneimittelgesetz und Badegewässerverordnung nach Weisung der obersten Landesbehörde<br />

wahr. Darüber hinaus gibt es noch bundesrechtliche Vorschriften, bei denen die Zuständigkeit<br />

per Verordnung des Landes auf die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte übertragen worden sind, wie<br />

z.B. die Chemikalien- und die Arzneimittelüberwachung.<br />

Der Fachdienst Gesundheit ist in sechs Sachgebiete unterteilt. Diese Aufteilung findet sich im<br />

Übrigen auch im aktuell durchgeführten Projekt Benchmarking am Landkreistag wieder.<br />

1. Ärztlicher Dienst<br />

2. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst<br />

3. Jugendzahnärztlicher Dienst<br />

4. Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

5. Infektionsschutz<br />

6. Gesundheitlicher Umweltschutz<br />

Im Fachdienst Gesundheit sind die unterschiedlichsten Berufsgruppen vertreten, darunter<br />

Ärztinnen und Ärzte<br />

Ein Dipl-Psych.<br />

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter<br />

Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher<br />

Zahnarzthelferinnen<br />

Eine MTA<br />

Verwaltungsfachkräfte<br />

Servicekräfte/Helferinnen<br />

Der Fachdienst Gesundheit muss nach dem GDG nicht zwangsläufig von einer Ärztin/einem<br />

Arzt geleitet werden, allerdings ist für die Erfüllung der Aufgaben insbesondere nach dem<br />

Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich, dass ein Facharzt/eine Fachärztin für öffentliches<br />

Gesundheitswesen (im Volksmund Amtsarzt) beschäftigt wird. Im Jahr 2010 und <strong>2012</strong><br />

konnten eine Ärztin und ein Arzt ihre Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches<br />

Gesundheitswesen erfolgreich abschließen. Um weiterhin den gesetzlichen Anforderungen zu<br />

entsprechen und auch zukünftig interessierten Ärzt_innen im FD Gesundheit die Möglichkeit<br />

der Weiterbildung zum Facharzt öffentliches Gesundheitswesen ermöglichen zu können, ist<br />

es erforderlich, weiterhin entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.<br />

Zu den einzelnen Sachgebieten werden auf den nachfolgenden Seiten aktuelle<br />

Sachstandsberichte auf der Grundlage von Fallzahlen aus dem Jahr 2011 abgegeben.<br />

2


1 Ärztlicher Dienst<br />

Im ärztlichen Dienst stehen folgende Stellenanteile zur Verfügung:<br />

1,21 Arzt/Ärztin<br />

1,30 Servicekräfte<br />

Im ärztlichen Dienst werden gemäß § 13 GDG amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse und<br />

Gutachten erstellt, soweit dies durch Bundes- oder Landesrecht vorgeschrieben ist. Im Jahr<br />

2011 wurden u. a. folgende Aufträge bearbeitet:<br />

Untersuchungen nach Beamtenrecht (Anstellung, Dienstfähigkeit, Beihilfe) 290<br />

Untersuchungen von Beschäftigten (TVöD) 63<br />

Begutachtungen für die Eingliederungshilfe und andere Sachverhalte<br />

aus den SGB 234<br />

Laborleistungen für die Begutachtungen im ärztlichen Dienst werden seit einigen Jahren<br />

schon über ein privates Labor abgewickelt. Diese Praxis hat sich bewährt und soll beibehalten<br />

werden.<br />

Im ärztlichen Dienst werden auch die Todesbescheinigungen auf Plausibilität überprüft, im<br />

Jahr 2011 in 2.042 Fällen.<br />

Seit dem Jahr 2008 hat in Ahrensburg auf dem Friedhof ein Krematorium den Betrieb<br />

aufgenommen. Nach dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des<br />

Landes Schleswig-Holstein (BestattG) ist in § 17 vor Einäscherung eine 2. Leichenschau<br />

durch eine ärztliche Person des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien<br />

Städte durchzuführen. Diese Aufgabe wäre für die im FD Gesundheit beschäftigten Ärzte sehr<br />

zeitaufwändig, zudem wären die Ärzte zunächst auf diese Aufgabe durch Weiterbildung<br />

vorzubereiten. Diese Aufgabe ist seit Inbetriebnahme des Krematoriums auf einen ehemals im<br />

Fachdienst Gesundheit beschäftigten Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen übertragen<br />

worden, der diese Aufgabe seither wahrnimmt. Falls dieser Arzt die Aufgabe nicht mehr<br />

wahrnehmen kann und sich keine Möglichkeit der Ermächtigung anderer Personen oder<br />

Einrichtungen ergeben, müsste diese im Fachdienst Gesundheit erledigt werden. Hierfür<br />

stehen allerdings derzeit keine Stellenanteile zur Verfügung, diese müssten dann entsprechend<br />

eingeworben werden.<br />

3


2 Kinder- und jugendärztlicher Dienst<br />

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist personell ausgestattet mit<br />

2,76 Stellenanteile Ärztinnen<br />

0,87 Helferinnen für Schuluntersuchungen<br />

1,88 Servicekräfte<br />

Der Kinder- und Jugendärztlichen Dienst hat gem. § 7 GDG i.V.m. § 11 des SchulG und der<br />

Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben als Pflichtaufgaben Schuluntersuchungen<br />

durchzuführen (hierzu gehören die Schuleingangsuntersuchungen, 8.-klässler<br />

Untersuchungen, sonderpädagogische Untersuchungen, Sporteignung, Beurlaubungen vom<br />

Schulunterricht etc.).<br />

Darüber hinaus werden Untersuchungen gem. § 30 SGB IX in Verbindung mit den<br />

allgemeinen Grundsätzen der Eingliederungshilfe nach SGB XII Begutachtungen für die<br />

Eingliederungshilfe der Sozial- und Jugendämter durchgeführt.<br />

Von November des Vorjahres bis Juli des Folgejahres werden im Kinder- und<br />

Jugendärztlichen Dienst die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) bearbeitet. In dieser Zeit<br />

sind die Schulärztinnen zusammen mit je einer Helferin, zumeist vor Ort in den Schulen des<br />

<strong>Kreis</strong>es, mit den Untersuchungen der schulpflichtigen Kinder beschäftigt.<br />

Seit 2005 besteht die Schulpflicht für alle Kinder, ohne eine Möglichkeit der Rückstellung<br />

vom Schulbesuch. Eine Beurlaubung ist gemäß Schulgesetz Schleswig-Holstein nur noch aus<br />

medizinischer Indikation möglich.<br />

In 2011 wurden insgesamt 2.133 Kinder zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt, 2010<br />

waren es 2.152, damit stagniert die Zahl der Einschüler im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> im Gegensatz zu<br />

den meisten <strong>Kreis</strong>en und Städten in SH auf sehr hohem Niveau.<br />

Die SEU werden seit Jahren in SH auf der Grundlage einheitlicher Datenerhebungen, die in<br />

den jährlichen Kinder- und Jugendbericht des Landes SH und auch im Bund einfließen,<br />

durchgeführt. Hierzu ist anzumerken, dass seit Anbeginn der Datenerfassung in SH<br />

landeseinheitliche Vorgaben bestehen, mit denen der zeitliche Aufwand für die Aufgaben der<br />

Helferinnen (Sehtest, Hörtest, Ermittlung des Impfstatus etc.) und die körperliche<br />

Untersuchung sowie das Elterngespräch der Schulärztinnen, festgelegt sind. Hiernach sollen<br />

jeweils 25 bis 30 Minuten pro Kind bei der Helferin und die gleiche Zeit bei der Ärztin zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Wegen der immer schon hohen Einschülerzahlen in <strong>Stormarn</strong> stehen abweichend von den<br />

landesweiten Zeitvorgaben, den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes<br />

nur jeweils 15 Minuten bei der Ärztin sowie der Helferin pro Kind zur Verfügung.<br />

Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat im Jahr 2011 beschlossen, dass die<br />

Untersuchungen und die Datenerhebung bei den SEU wegen einer angestrebten<br />

bundeseinheitlichen Vergleichbarkeit der erhobenen Daten aller Gesundheitsämter in<br />

Deutschland, auf der Grundlage eines neuen Programms zu erfolgen haben. Das Programm<br />

SOPESS (Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen)<br />

wird sowohl von den Helferinnen, als auch von den Ärztinnen angewendet. Durch diese<br />

weitergehende Standardisierung der SEU ergibt sich ein gegenüber der bisher zur Verfügung<br />

stehenden Zeit von je 15 Minuten bei der Ärztin und der Helferin, erhöhter Zeitbedarf pro<br />

Kind von jeweils mindestens 25 Minuten je Helferin und 25 Minuten für die Ärztin. Wegen<br />

der hohen Einschülerzahl und der eingeschränkt zur Verfügung stehenden Termine in den<br />

Schulen kann SOPESS in <strong>Stormarn</strong> derzeit nicht so, wie vorgesehen, zur Anwendung<br />

kommen. Andere <strong>Kreis</strong>e und kreisfreie Städte in SH sind von dieser Problematik deshalb<br />

nicht betroffen, weil dort bereits immer schon 30 Minuten Helferin und 30 Minuten Arzt zur<br />

Verfügung stehen. Die Umstellung auf SOPESS ist dort also unproblematischer.<br />

4


Die 8.-klässler Untersuchungen wurden bis zum Jahr 2009 ausschließlich in den Förder- und<br />

Hauptschulen angeboten. Das Angebot wurde seinerzeit von ca. 50 % der Schüler_innen<br />

dieser Schulformen angenommen. Nachdem im Jahr 2010 aus personellen Gründen diese<br />

pflichtige Angebotsuntersuchung nicht durchgeführt werden konnte, wurde im SGA am<br />

28.06.11 ein Konzept vorgestellt, wonach die 8.-klässler Untersuchung flächendeckend über 4<br />

Jahre gestreckt in allen Schulformen angeboten werden. Erstmals wurde im Jahr 2011 die<br />

Untersuchung regional im Raum Bad Oldesloe in allen weiterführenden Schulen angeboten.<br />

Das Angebot wurde von rd. 33 % der 8.-klässler aus den 7 Schulen (204 Schüler)<br />

angenommen. Die Teilnahme kann damit als zufriedenstellend bezeichnet werden, auch<br />

deshalb, weil hierunter 50% der Jugendlichen, die an der J 1 nicht teilgenommen hatten, sich<br />

an den 8.-klässler Untersuchungen beteiligten.<br />

In den vergangenen Jahren hat sich die Schullandschaft in SH erheblich verändert.<br />

Schulformen sind zu Gemeinschaftsschulen zusammengelegt worden, im gleichen Zuge sind<br />

Förderschulen weggefallen oder haben sich auf bestimmte Förderungsarten spezialisiert. Die<br />

Eingliederung behinderter Kinder in den Lebensalltag soll dadurch sicher gestellt werden,<br />

dass alle mit dem 6. Lebensjahr schulpflichtig sind und unbesehen ihrer körperlichen oder<br />

seelischen Defizite in die Grundschule eingeschult werden müssen, um dann in den ersten 3<br />

Schuljahren eine flexible Eingangstufe zu durchlaufen. Diese Inklusion führt bei den<br />

Schulärztinnen zu einer erhöhten Nachfrage nach sonderpädagogischen Untersuchungen, die<br />

nun auch von den weiterführenden Schulen in Auftrag gegeben werden, weil die ersten<br />

Jahrgänge der von der Inklusion betroffenen Kinder in weiterführende Schulen umgeschult<br />

werden. Ein weiterer Anstieg der sonderpädagogischen Untersuchungen ist sehr<br />

wahrscheinlich, da psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen zunehmen.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch auf den steigenden Bedarf an Schulbegleitungen<br />

hinzuweisen, weil behinderte Kinder es häufig nicht schaffen, den Schulweg allein zu<br />

bewerkstelligen und Betreuung auch während des Schulunterrichtes erforderlich werden kann.<br />

Bei Anträgen auf Schulbegleitung werden die Schulärztinnen durch vorgeschaltete<br />

Begutachtungen beteiligt.<br />

Auch bei der Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe werden die Ärzte des Kinderund<br />

Jugendärztlichen Dienstes mit einbezogen, die Anträge auf Begutachtung in diesem<br />

Bereich steigen weiterhin und lagen im Jahr 2011 bei 685 (2010 = 606), ein weiterer Anstieg<br />

ist zu erwarten.<br />

Die erste Integrative Frühförderstelle (IFF) hat in <strong>Stormarn</strong> in Bad Oldesloe im Oktober 2011<br />

ihre Arbeit aufgenommen. Rechtsgrundlage für die Einführung einer interdisziplinären<br />

Frühförderung in SH ist das SGB IX in Verb. mit der VO zur Früherkennung und<br />

Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Die Ärzte der Kinder- und<br />

Jugendärztlichen Dienste sind bei diesem Verfahren federführend. In <strong>Stormarn</strong> haben sich<br />

zunächst 2 der 4 Ärztinnen in diese neue Untersuchungsform eingearbeitet, weil der Ablauf<br />

ein grundsätzlich anderer ist als bisher.<br />

Die Untersuchungen werden in den Räumen der IFF durchgeführt. Diese sind zeitaufwändiger<br />

als die herkömmlich für die EGH im Gesundheitsamt. Vor Einführung der Förderung in den<br />

IFF wurden Verhandlungen über eine anteilige Beteiligung an den Personalkosten der<br />

Ärztinnen der Gesundheitsämter mit den gesetzlichen Krankenkassen geführt. In einer<br />

Landesrahmenvereinbarung wurden auf der Basis von festgesetzten Untersuchungszeiten<br />

pauschale Erstattungsbeträge vereinbart, die einmal im Quartal mit den Krankenkassen<br />

einzeln abgerechnet werden müssen.<br />

Aktuell wird vom Bundesgesundheitsminister eine Initiative angekündigt, bei der Ärzte zu<br />

Vorsorgeuntersuchungen in die Schulen geschickt werden sollen. Ziel dieser Maßnahme soll<br />

5


sein, bestehende Lücken in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu<br />

schließen. Grund für diese Initiative ist offensichtlich, dass sich die Meldepflichten bei nicht<br />

durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen wegen des erheblichen bürokratischen Aufwandes<br />

nicht bewährt haben und diejenigen Fälle, die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen über<br />

das etablierte System nicht versorgt werden, mit dem Meldeverfahren auch nicht erreicht<br />

werden konnten. Zudem belastet dieses Meldeverfahren die mit der Abwicklung beschäftigten<br />

Gesundheits- und Jugendämter außerordentlich. Ob sich aus dieser Initiative neue<br />

Handlungsaufträge für den öffentlichen Gesundheitsdienst ergeben werden, bleibt<br />

abzuwarten.<br />

6


3 Jugendzahnärztlicher Dienst<br />

Im Jugendzahnärztlichen Dienst sind beschäftigt<br />

1,0 Stelle Zahnarzt, besetzt mit zwei teilzeitbeschäftigten Zahnärztinnen<br />

1,5 Stellen Zahnarzthelferinnen, davon eine Vollzeit und eine Teilzeit<br />

Nach § 7 Abs. 2 GDG stellen die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte die Durchführung der<br />

Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) in<br />

Kindertagesstätten und Schulen sicher.<br />

Die Untersuchungen werden vor Ort in den Schulen in einem Team, bestehend aus einer<br />

Zahnärztin und einer Helferin, durchgeführt. Insgesamt wurden im Schuljahr 2010/2011<br />

16.386 Kinder untersucht (Vorjahr = 18.740). Der Rückgang der Untersuchungen ist<br />

verursacht durch ein turnusmäßig alle 3 bis 4 Jahre stattfindendes Projekt in den<br />

Kindergräten, welches immer vorrangig durchgeführt werden muss und mehr Zeit benötigt.<br />

Für die Gruppenprophylaxe erhält der <strong>Kreis</strong> Erstattungen von den Krankenkassen, diese<br />

beliefen sich für das Schuljahr 2010/2011 auf rd. 30.300 € (Vorjahr rd. 37.800 €).<br />

Bericht aus dem Jugendzahnärztlichen Dienst für das Schuljahr 2010/2011:<br />

Reihenuntersuchungen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Kindertagesstätten<br />

Im Schuljahr 2010/11 wurden im Bereich der Kindertagesstätten 4.778 Kinder in 96<br />

Einrichtungen untersucht. Ein weiterer Rückgang der Behandlungsbedürftigkeit konnte nicht<br />

festgestellt werden, jedoch ist hier schon ein recht niedriger Stand erreicht<br />

(Behandlungsbedürftigkeit 8,6%, Durchschnittswert in Schleswig-Holstein laut<br />

Risikoprofilerhebung 2005-2007: 17%). Seit Jahresbeginn 2011 wurde begonnen, in den<br />

Kindertagesstätten zusätzlich den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund zu erheben.<br />

Dabei stellte sich in einer ersten Auswertung erwartungsgemäß heraus, dass die sieben<br />

Einrichtungen mit dem höchsten Risikowert auch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an<br />

Kindern mit Migrationshintergrund stellen.<br />

Um die Zahngesundheit der Kinder in den Krippen und Kindertagesstätten weiter zu<br />

verbessern, ist die Betreuungsfrequenz durch die Prophylaxefachkräfte bzw. die<br />

Patenzahnärzte nach Ermittlung von einrichtungsbezogenen Risikowerten im vergangenen<br />

Jahr bedarfsorientiert angehoben worden. An die Krippenkinder von 0-3 Jahren werden im<br />

Rahmen der Reihenuntersuchung Informationsbeutel verteilt. Diese enthalten neben<br />

Zahnbürste und –pasta eine altersgerechte Putzanleitung, einen Elternbrief sowie den<br />

zahnärztlichen Kinderpass, um so früh wie möglich ein Zahnbewusstsein bei Eltern und<br />

Kindern zu entwickeln, vor allem vor dem Hintergrund der eventuell drohenden vollständigen<br />

Kostenübernahme bei Zahnersatz durch die heranwachsende Generation. Der<br />

jugendzahnärztliche Dienst befürwortet das Zähneputzen im Kindergarten, vor allem bei den<br />

steigenden Betreuungszeiten und bietet Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung an.<br />

7


Untersuchungszahlen Kindergärten im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2005 bis 2011<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

Kinder<br />

4000<br />

3000<br />

untersuchte Kinder<br />

behandlungsbedürftige Kinder<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />

Schuljahr<br />

Behandlungsbedürftigkeit in <strong>Stormarn</strong>er Kindergärten<br />

von 2005 bis 2011<br />

18%<br />

16%<br />

14%<br />

12%<br />

10%<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%<br />

0%<br />

Behandlungsbedürftigkeit in %<br />

2005/2006<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

Grundschulen<br />

Es wurden in 35 Grundschulen 9.030 Kinder untersucht. Der Anteil der Schüler mit einem<br />

behandlungsbedürftigen Zahnbefund ist erfreulicherweise von 18,3% auf 16,8% weiter<br />

zurückgegangen.<br />

Durch diese weitere Verbesserung der Zahngesundheit in den Grundschulen konnte zum<br />

Beginn des laufenden Schuljahres ein flächendeckendes Basisfluoridierungsprogramm<br />

eingestellt werden, um freiwerdende Kapazitäten für Risikoeinrichtungen zu nutzen, die mit<br />

zusätzlichen Prophylaxeimpulsen noch intensiver betreut werden können.<br />

8


Schuljahr<br />

untersuchte<br />

Schüler<br />

behandlungsbedürftige<br />

Schüler<br />

2006/2007 9.436 1.927<br />

2007/2008 9.167 1.912<br />

2008/2009 9.230 2.472<br />

2009/2010 8.739 1.601<br />

2010/2011 9.033 1.519<br />

Untersuchungszahlen Grundschulen 2006-2011<br />

10.000<br />

9.000<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

untersuchte Schüler<br />

behandlungsbedürftige<br />

Schüler<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

Weiterführende Schulen<br />

Im vergangenen Schuljahr wurde, bedingt durch die Veränderung in der Schullandschaft, eine<br />

große Anzahl von Schülern in weiterführenden Schulen (Gemeinschaftsschulen und<br />

auslaufende Hauptschulen) untersucht, um die Einrichtungen mit einem hohen Kariesrisiko<br />

aufzuspüren. Erwartungsgemäß haben wir auch durch die Durchmischung der Schüler eine<br />

Verbesserung der Zahngesundheit wahrgenommen.<br />

Schuljahr<br />

untersuchte<br />

Kinder<br />

behandlungsbedürftige<br />

Kinder<br />

2006/7 1.138 223<br />

2007/8 1.750 265<br />

2008/9 1.774 397<br />

2009/10 918 178<br />

2010/11 2.077 167<br />

9


Untersuchungszahlen weiterführende Schulen 2006-2011<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

untersuchte Kinder<br />

behandlungsbedürftige Kinder<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

2006/7 2007/8 2008/9 2009/10 2010/11<br />

Förderschulen<br />

Im Schuljahr 2010/11 wurden 372 Schüler in 8 Förderschulen, davon eine Einrichtung mit<br />

dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, untersucht, sowie Nachuntersuchungen bei 129<br />

Schülern durchgeführt.<br />

Die Förderschulen stellen nach wie vor die Hochrisikoeinrichtungen in Bezug auf die<br />

Karieshäufigkeit mit einem hohen Prophylaxebedarf dar. Im vergangenen Schuljahr wurde<br />

das Fluoridierungsprogramm, auch bedingt durch zurückgehende Schülerzahlen in diesem<br />

Bereich, auf die Anwendung eines hochkonzentrierten Fluoridlackes umgestellt. Dieser Lack<br />

weist bei zweimaliger Anwendung pro Jahr einen ähnlich hohen kariesprotektiven Effekt auf,<br />

wie das bisher verwendete Fluoridgel bei sechs Anwendungen im Jahr. Die Fluoridlackierung<br />

erfolgt im Rahmen der Reihenuntersuchung. Weiterhin finden mindestens vier<br />

Zahnputzübungen pro Jahr statt.<br />

Schuljahr<br />

untersuchte<br />

Kinder<br />

behandlungsbedürftige<br />

Kinder<br />

2006/7 470 133<br />

2007/8 435 126<br />

2008/9 432 170<br />

2009/10 378 76<br />

2010/11 372 86<br />

10


Untersuchungszahlen Förderschulen 2006/2011<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

untersuchte Kinder<br />

behandlungsbedürftige Kinder<br />

2006/7<br />

2007/8<br />

2008/9<br />

2009/10<br />

2010/11<br />

Gutachten<br />

Im Kalenderjahr 2011 wurden bisher 3 Gutachten und Stellungnahmen für den Fachdienst 32<br />

angefertigt. Bewilligt wurden hierbei Leistungen in Höhe von 313,25 €, abgelehnt 1.478,06 €.<br />

Sonstige Aktionen<br />

Im März 2011 hat der jugendzahnärztliche Dienst in Form einer Vortragsveranstaltung beim<br />

<strong>Kreis</strong>verein der Zahnärzte über seine Arbeit berichtet und sich den Fragen der<br />

niedergelassenen Kollegen gestellt.<br />

Am 24.08. fand in der <strong>Kreis</strong>verwaltung ein Gesundheitstag unter dem Motto „ Gemeinsam<br />

und fit für <strong>Stormarn</strong>- Gemeinsam älter werden!“ statt, an dem sich der jugendzahnärztliche<br />

Dienst mit einem Infostand beteiligte. Interessierte Kollegen konnten sich umfassend über die<br />

Zahnprophylaxe informieren, im Schwarzlichttunnel konnten sehr anschaulich Zahnbeläge<br />

sichtbar gemacht werden.<br />

Zum Tag der Zahngesundheit konnte in diesem Jahr einmal wieder der Prophylaxebus der<br />

Initiative Kiefergesundheit angemietet werden. Die Kinder der Gertrud-Lege-Schule in<br />

Reinbek sowie zweier nahegelegener Kindertagesstätten konnten über vier Tage intensiv zu<br />

den Themen Zahn- und Kiefergesundheit sowie gesunde Ernährung informiert werden und<br />

führten praktische Zahnputzübungen durch.<br />

Auch in 2011 beteiligte sich der jugendzahnärztliche Dienst an den <strong>Stormarn</strong>er Kindertagen.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Kinderhaus Bad Oldesloe wurde das Projekt „Ran an den Herd“<br />

durchgeführt. Hierzu gehörte die Erstellung eines Speiseplanes unter Berücksichtigung<br />

unterschiedlicher ethnischer Essgewohnheiten, das Einkaufen, Kochen und abschließende<br />

gemeinsame Essen der Speisen.<br />

11


Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund( im Schuljahr 2010/2011)<br />

Zum Beispiel:<br />

75 - 50% Kindertagesstätte Masurenweg Bad Oldesloe<br />

Kindertagesstätte Ehmkenberg Bad Oldesloe<br />

50 – 25% Kita Falkennest Barsbüttel<br />

“ Wichtelhausen Bad Oldesloe<br />

Wilde Wiese<br />

Glinde<br />

Kinderschiff<br />

Reinbek<br />

Mühlenredder<br />

Reinbek<br />

“ Schulstrasse Reinbek<br />


Aufgetragen wurden hier einzelne Kitas, die von uns in dem genannten Zeitraum untersucht wurden.<br />

Aufgrund der hohen Migrantenzahlen( mehr als jedes 2. Kind in der Kindertagesstätte ( später<br />

Kita genannt) ist eines mit ausländischen Wurzeln) in der Stadt Oldesloe, gefolgt von<br />

Barsbüttel und Glinde und der Feststellung, dass hier auch die höchste<br />

Behandlungsbedürftigkeit vorliegt, muss in Zukunft weiter überprüft werden, ob hier ein<br />

ursächlicher Zusammenhang vorliegt. Des Weiteren muss vor allem hier die Prophylaxe<br />

weiter nach vorne gebracht werden. Putzanleitungen und Informationen zu richtiger<br />

Ernährung, in der Muttersprache, wie wir sie verteilen, sind ein gutes Mittel, um diese<br />

Familien zu erreichen.<br />

13


Vergleich zweier Reinbeker Kindergärten gleicher<br />

Größe, gleichen Trägers und ähnlicher Lage<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

1 2 3 4 5<br />

Anteil Migranten in %<br />

behandlungsbedürftig in<br />

%<br />

Kita<br />

Anteil Migranten in<br />

%<br />

behandlungsbedürftig in<br />

%<br />

8892 34 21,7<br />

8893 21 5,1<br />

Im Schuljahr 2010/2011 wurden in Reinbek 7 von 16 Kindertagesstätten untersucht, wobei<br />

der durchschnittliche Prozentsatz, mit 22% an der Gesamtzahl der Kindergartenkinder unter<br />

dem Mittelwert für Deutschland von 2010 mit 34,8% liegt. (laut BpB)<br />

Für den Grad der Behandlungsbedürftigkeit spielen einerseits das Einzugsgebiet der Familien<br />

mit Kleinkindern ab 3 Jahren, also Kultur, Bildungsgrad, Integration der Familien in der<br />

deutschen Bevölkerung und andererseits die Motivation, Organisation der Erzieherinnen und<br />

der Personalschlüssel eine tragende Rolle.<br />

Reinbek, im äußerstem Süden <strong>Stormarn</strong>s gelegen, ist bei der arbeitenden Bevölkerung<br />

gefragt als Wohnsitz im Grünen, mit dem Arbeitsort Hamburg .<br />

Die Anzahl der Migranten liegt hier, ländlich geprägt, sehr viel niedriger als in den Städten,<br />

wie zum Beispiel Bad Oldesloe als <strong>Kreis</strong>stadt <strong>Stormarn</strong>s.<br />

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist der Anteil von Personen mit<br />

Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung in den Orten umso höher, je höher die<br />

Einwohnerzahl insgesamt ist( Bei Gemeinden > 100.000 Einwohnern liegt der Anteil bei gut<br />

einem Viertel ) In Schleswig- Holstein lag der Anteil der ausländischen Bevölkerung bei<br />

5,3% an der Gesamtbevölkerung in 2006(im Vergleich:14,2% in Hamburg, 2,3% in<br />

Mecklenburg- Vorpommern)(BpB)<br />

Ausländische Personen mit Migrationshintergrund sind laut Mikrozensus 2005 geringer<br />

qualifiziert und schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als die Bevölkerung ohne<br />

Migrationshintergrund.<br />

Vor diesem Hintergrund bedeutet das für unsere Arbeit, die Kitas zu motivieren und zu<br />

unterstützen, das Zähneputzen einzuführen oder beizubehalten, damit auch Kinder aus<br />

bildungsfernen Schichten und materiell nicht so gut ausgestatteten Familien einen Lebensstil<br />

erlernen können, der ihnen neben der äußerlichen Merkmale eines „ausländischen<br />

Mitbürgers“ nicht auch noch wegen ungepflegtem Äußeren (fehlende Zähne oder schlimmer<br />

noch kariösem Restgebiss) Steine in den Weg zu legen, um eine gesellschaftliche Teilhabe in<br />

Deutschland zu erlangen.<br />

14


4 Sozialpsychiatrie, Sozialmedizin<br />

Im Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst besteht folgende Personalausstattung<br />

0,50 Stellenanteile Facharzt für Psychiatrie, derzeit NN<br />

0,50 Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen<br />

0,33 Fachärztin für Aufgaben der Hilfeplanung<br />

3,00 Stellenanteile Sozialarbeiter, besetzt mit 2 Vollzeit und 2 Teilzeit<br />

1,00 Stellenanteile Dipl.-Psychologe<br />

Das Sachgebiet SpDi wurde 1983 eingerichtet, nachdem 1979 das erste Psychiatriegesetz in<br />

Schleswig-Holstein in Kraft getreten war. Bis dahin war die Zwangseinweisung psychisch<br />

Auffälliger eine ordnungsrechtliche Angelegenheit wonach „Störer“ in eine psychiatrische<br />

Klinik zu verbringen waren. Seinerzeit bestand das Sachgebiet aus 3 Mitarbeitern, davon 1<br />

Facharzt für Psychiatrie und 2 Sozialarbeitern. Der Umgang mit psychisch auffälligen bzw.<br />

kranken Menschen hat sich seitdem völlig gewandelt. Die Hauptaufgabe im<br />

Sozialpsychiatrischen Dienst ist nicht mehr die Beseitigung von „Störern“, sondern psychisch<br />

kranke Menschen zu befähigen, ein menschenwürdiges und selbstverantwortliches Leben zu<br />

ermöglichen. Dies wird durch Beratung und Betreuung, auch in Form von Hausbesuchen, und<br />

wenn erforderlich, durch Kriseninterventionen, an deren Ende sich auch Zwangsmaßnahmen<br />

ergeben können, sicher gestellt. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des <strong>Kreis</strong>es.<br />

Zur aktuellen Situation im SpDi:<br />

Seit 2008 hat sich die Klientenanzahl von 357 Klienten 1 auf 703 im Jahr 2011 fast verdoppelt<br />

(siehe dazu auch Abbildung 1). Eine Steigerung von über 100% ist im gleichen Zeitraum<br />

erfolgt, was die Gruppe der Erstkontakte anbelangt. Bei Erstkontakten handelt es sich um<br />

Bürger, die bisher noch keinen Kontakt zum SpDi hatten bzw. diesem nicht gemeldet wurden.<br />

Die Erstkontakte sind bei dieser Klientengruppe besonders zeitintensiv, es muss u. a. eine<br />

Vertrauensbasis aufgebaut werden.<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

690 703<br />

547<br />

475<br />

458<br />

385<br />

357<br />

237<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Erstkontakte<br />

Insgesamt<br />

Abbildung 1: Anzahl der Klienten im Sozialpsychiatrischen Dienst 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />

1 Auch wenn im folgenden Text nur von Bürger, Mitarbeiter usw. die Rede ist, sind selbstverständlich immer<br />

beide Geschlechter gemeint.<br />

15


Der Trend der steigenden Klientenzahlen wird sich vermutlich auch im Jahr <strong>2012</strong> fortsetzen.<br />

Eine Auswertung des 1. Halbjahres <strong>2012</strong> mit dem des Vorjahres lasst dieses zumindest<br />

vermuten (siehe dazu auch Abbildung 2).<br />

01.01.<strong>2012</strong> bis<br />

30.06.<strong>2012</strong><br />

240<br />

411<br />

01.01.2011 bis<br />

30.06.2011<br />

236<br />

397<br />

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450<br />

Erstkontakte<br />

Ingesamt<br />

Abbildung 2: Anzahl der Klienten im Sozialpsychiatrischen Dienst 1. Halbjahr 2011 und 1. Halbjahr<br />

<strong>2012</strong>, in Absolutzahlen<br />

Die steigenden Klientenzahlen führten auch dazu, dass die einzelnen Tätigkeiten anstiegen.<br />

Wurden zum Beispiel noch im Jahr 2008 insgesamt 994 Beratungen durchgeführt, so waren<br />

dies im Jahr 2011 1601 Beratungen (siehe dazu auch Abbildung 3). Als Folge haben sich die<br />

telefonischen Beratungen zwischen 2008 und 2011 verdoppelt. Reduziert haben sich hingegen<br />

die Hausbesuche (Beratungsparameter), obwohl im PsychKG SH explizit vorgesehen.<br />

Wurden im Jahr 2009 noch 232 Beratungsgespräch bei Patienten bzw. Klienten im Rahmen<br />

eines Hausbesuches durchgeführt, so waren dies im Jahr 2011 nur noch 150<br />

Beratungsgespräche (siehe dazu auch Abbildung 4).<br />

2000<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

994<br />

1733<br />

1666<br />

1601<br />

691<br />

626<br />

543<br />

370<br />

346<br />

304<br />

189<br />

137 112 141<br />

128<br />

173 155<br />

88 56 54<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Beratungen Fallbesprechungen Fehlkontakte Kriseninterventionen Schriftverkehr<br />

Abbildung 3: Erbrachte Leistungen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />

16


Beratung Umfeld<br />

telefonisch<br />

107<br />

214<br />

183<br />

238<br />

Beratung Umfeld in<br />

Institution<br />

5<br />

2<br />

4<br />

Beratung Umfeld im<br />

Amt<br />

11<br />

6<br />

7<br />

5<br />

Beratung Umfeld<br />

Hausbesuch<br />

1<br />

6<br />

3<br />

7<br />

Beratung Patient<br />

telefonisch<br />

224<br />

312<br />

311<br />

373<br />

Beratung Patient in<br />

Institution<br />

21<br />

14<br />

27<br />

14<br />

Beratung Patient im Amt<br />

86<br />

141<br />

141<br />

173<br />

Beratung Patient<br />

Hausbesuch<br />

150<br />

173<br />

174<br />

232<br />

Beratung Institution<br />

telefonisch<br />

195<br />

366<br />

390<br />

430<br />

Beratung Institution im<br />

Amt<br />

4<br />

12<br />

4<br />

1<br />

Beratung Institution bei<br />

Hausbesuch<br />

Beratung Angehörige<br />

telefonisch<br />

1<br />

1<br />

0<br />

142<br />

300<br />

292<br />

281<br />

Beratung Angehörige in<br />

Institution<br />

4<br />

2<br />

4<br />

Beratung Angehörige im<br />

Amt<br />

38<br />

30<br />

57<br />

22<br />

Beratung Angehörige<br />

Hausbesuch<br />

9<br />

10<br />

18<br />

13<br />

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Abbildung 4: Übersicht Entwicklung der Beratungsleistungen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />

Mit steigender Anzahl der Klienten konnte auch eine Steigerung der Fehlkontakte festgestellt<br />

werden. Klienten lehnen teilweise Kontakte trotz eindeutigem Hilfebedarf ab. Insbesondere<br />

kann festgestellt werden, dass Klienten Termine im Amt vermehrt nicht wahrnahmen. Seit<br />

17


2008 haben sich die Fehlkontakte von 23 auf 67 in diesen Bereich gesteigert (siehe dazu auch<br />

Abbildung 5).<br />

Fehlkontakt im Amt<br />

23<br />

56<br />

53<br />

67<br />

Fehlkontakt<br />

Hausbesuch<br />

33<br />

59<br />

70<br />

72<br />

Fehlkontakt*<br />

18<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />

* Kategorie besteht seit 2011<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Abbildung 5: Übersicht über Entwicklung der Fehlkontakte 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />

Die Anzahl der Kriseninterventionen hatte 2010 ihren Höhepunkt mit 346 (siehe dazu auch<br />

Abbildung 3). Während Kriseninterventionen im Amt eher eine Seltenheit sind, finden diesen<br />

größtenteils in Institutionen 2 sowie bei den Klienten zuhause statt (siehe dazu auch Abb. 6).<br />

Krisenintervention<br />

telefonisch<br />

7<br />

38<br />

69<br />

89<br />

Krisenintervention in<br />

Institution<br />

22<br />

49<br />

151<br />

183<br />

Krisenintervention im<br />

Amt<br />

6<br />

6<br />

2<br />

Krisenintervention bei<br />

Hausbesuch<br />

23<br />

58<br />

54<br />

88<br />

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Abbildung 6: Übersicht über Entwicklung der Kriseninterventionen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />

Allgemein ist festzustellen, dass steigende Klientenzahlen und Erstkontakte mehr<br />

Fallbesprechungen nach sich ziehen. Sowohl externe (Betreuer, Kliniken, Ärzte) als auch die<br />

interne zur sozialpädagogischen Abstimmung (siehe dazu auch Abbildung 7).<br />

2 z. B. Krankenhäuser, Heime<br />

18


Fallbesprechung, intern<br />

32<br />

36<br />

63<br />

75<br />

Fallbesprechung, extern<br />

56<br />

101<br />

110<br />

114<br />

0 20 40 60 80 100 120<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Abbildung 7: Übersicht über Entwicklung der Fallbesprechungen 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />

Seit 2008 haben sich die Fallzahlen im Aufgabenbereich der öffentlich-rechtlichen<br />

Unterbringung fast verdreifacht (siehe dazu auch Abbildung 8, Seite 6). Dies führte dazu, dass<br />

Unterbringungen deutlich angestiegen sind. Darüber hinaus konnte auch ein Anstieg bei den<br />

Ermittlungen 3 , festgestellt werden. Wurden noch im Jahr 2008 29 Ermittlungen registriert so<br />

waren es 2011 152 (siehe dazu auch Abbildung 9).<br />

500<br />

400<br />

300<br />

384<br />

401<br />

200<br />

100<br />

157<br />

202<br />

0<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Einsätze<br />

Abbildung 8: Entwicklung der Einsätze im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung<br />

(PsychKG) 2008 bis 2011, in Absolutzahlen<br />

3 Bei Ermittlungen werden keine weiteren Maßnahmen angewandt, da eine Unterbringung nicht möglich ist<br />

oder eine freiwillige Behandlung abgelehnt wird. In dieser Kategorie werden auch die Fälle registriert bei<br />

denen eine Alternativlösung (z. B. ambulante fachärztliche Behandlung) erarbeitet werden konnte.<br />

19


250<br />

200<br />

195 193<br />

150<br />

140<br />

137<br />

152<br />

100<br />

97<br />

50<br />

0<br />

29<br />

43<br />

41<br />

31 27<br />

18<br />

13<br />

15<br />

4<br />

9<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Ermittlungen<br />

freiwillig stationäre Behandlung<br />

Unterbringung mit richterlicher Anhöhrung vor Ort<br />

vorläufige Unterbringung<br />

Abbildung 9: Übersicht der Ergebnisse bei PsychKG-Einsätzen, in Absolutzahlen<br />

Maßnahmen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind in der Regel<br />

Zeitaufwendig und werden zunehmend zeitaufwendiger. Die Dauer einer Maßnahme ist dabei<br />

situationsabhängig. Einsätze können schon mal bis zu 5 Std. und darüber hinaus dauern. In<br />

der Regel nehmen Unterbringungen ca. 3 Std. Zeit in Anspruch, während dessen keine<br />

reguläre Beratungstätigkeit von den Sozialarbeitern wahrgenommen werden kann.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei gleichbleibender Personalausstattung ein<br />

deutlicher Anstieg der Klienten festzustellen ist. Dies hat zur Folge, dass sich die Aufgaben<br />

bzw. Leistungen im SpDi verschoben haben. Hausbesuche, als Beratungsgespräche in<br />

vertrauter Umgebung des Klienten, trotz gesetzlicher Vorgabe, sind kaum noch möglich, da<br />

diese zeitintensiv sind. Beratungsgespräche im Amt scheinen werden von den Klienten nicht<br />

angenommen und weisen die höchste Fehlquote auf.<br />

20


AIDS- und Sexualberatung<br />

Seit Einrichtung der Beratungsstelle im Jahr 1987 ist diese organisatorisch im Bereich<br />

Sozialpsychiatrie und –medizin angesiedelt.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung der AIDS- und Sexualberatungsstelle<br />

ergeben sich aus §§ 5, 8 und 10 des Gesundheitsdienstgesetzes in Verbindung mit §§ 3 und 19<br />

Infektionsschutzgesetz.<br />

Aufgaben der AIDS- und Sexualberatung<br />

Beratung und Information bei Bisexualität, Heterosexualität, Homosexualität,<br />

Transsexualität<br />

Durchführung HIV-Test<br />

Betreuung von Infizierten, AIDS-Kranken und Mitbetroffenen<br />

sexualpädagogische Projekte, insbesondere in den Schulen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong><br />

Fortbildung zu AIDS und Sexualität<br />

Beratung und Hilfen bei sexueller Gewalt und Kindesmisshandlung<br />

Beratung bei sexuell übertragbaren Krankheiten/Infektionen<br />

Besonders bei den HIV-Tests ist die Unterstützung durch eine Ärztin/einen Arzt für die<br />

Blutabnahme erforderlich. Eine bis Mitte <strong>2012</strong> im FD Gesundheit beschäftigte Ärztin stellte<br />

diese Unterstützung nicht nur für die Blutabnahme sicher, sondern auch bei den Beratungen<br />

im Forum und wenn eine weibliche Ansprechpartnerin gewünscht wurde. Nach dem<br />

Ausscheiden der Ärztin muss die ärztliche Begleitung der Beratungsstelle neu organisiert<br />

werden.<br />

21


5 Infektionsschutz<br />

Personalausstattung im Infektionsschutz<br />

0,85 Stellenanteile Arzt, davon sind 0,25 z.Z. nicht besetzt<br />

2,00 Stellenanteile Gesundheitsaufseher<br />

0,80 Servicekräfte<br />

Mit dem Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen vom 13.07.2011 wurde<br />

auch das Gesundheitsdienstgesetz in vielen Teilen geändert, insbesondere wurde in § 3 Abs. 2<br />

bestimmt, dass die Aufgaben nach dem Infektionsschutz gem. § 10 GDG zur<br />

Weisungsaufgabe erhoben wird. Das bedeutet, dass das Gesundheitsministerium auf dem<br />

Erlasswege Vorgaben machen kann, die von den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten umzusetzen<br />

sind. Hiervon wurde vom MSGFG sogleich Gebrauch gemacht.<br />

Am 27.03.12 ist ein Erlass des MSGFG zur Regelung der Überwachung des Einzelhandels<br />

mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken in Kraft getreten. Die Überwachung des<br />

Einzelhandels mit Humanarzneimitteln außerhalb von Apotheken gem. §§ 50 und 51<br />

ArzneimittelG ist Aufgabe der <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte gem. § 11 Abs. 6 GDG. Nach §<br />

67 ArzneimittelG obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern auch die Entgegennahme von<br />

Anzeigen des Einzelhandels außerhalb von Apotheken sowie die Verfolgung von<br />

Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 97 ArzneimittelG.<br />

Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln wurde in der Vergangenheit lediglich<br />

anlassbezogen oder stichprobenartig durchgeführt. Nun sind Besichtigungstermine auf der<br />

Basis von Jahresplänen nach Risikoeinstufung der Gewerbebetriebe, festzulegen.<br />

Im neuen Erlass werden auch umfangreiche Vorgaben für Überwachungsmaßnahmen<br />

festgelegt. Für die Überwachung kommen insbesondere Drogerien, Reformhäuser,<br />

Sanitätshäuser, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte inkl. Discounter, Bioläden, Fitness- und<br />

Bodybuilding-Zentren sowie Sexshops infrage. Die Anzahl dieser Gewerbebetriebe in<br />

<strong>Stormarn</strong> ist bisher nicht abschließend erfasst.<br />

Bei Beurteilung von Inhaltsstoffen und der Gesundheitsrisiken wäre sinnvoller Weise die<br />

Fachlichkeit eines Apothekers wünschenswert, ist aber im FD Gesundheit nicht vorhanden.<br />

Alternativ sind hier die Kenntnisse einer Ärztin / eines Arztes erforderlich.<br />

Begehungen im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung der Krankenhäuser<br />

erfolgten bisher wegen der erheblichen Vor- und Nachbereitungszeiten noch nicht<br />

flächendeckend. Begehungen von Arztpraxen erfolgten anlassbezogen. Aufgrund von<br />

Änderungen der §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz hat das Land einheitliche Vorgaben zur<br />

infektionshygienischen Überwachung gemacht. Hierin werden bindende<br />

Überwachungszyklen für die Regelüberwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

vorgegeben. Krankenhäuser und ambulant operierende Einrichtungen wären danach jährlich<br />

zu überwachen. Kur- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheime, Arztpraxen und andere mehr,<br />

alle 3 Jahre und Schulen sowie Heilpraktiker alle 5 Jahre.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind unter Beachtung der drei genannten Risikokategorien in etwa 950<br />

Einrichtungen (ohne Heilpraktiker und sonstige Gewerbetreibende wie Fußpflegepraxen oder<br />

Pearcingstudios) Regelüberwachungen durchzuführen. Dabei und bei der vorher notwendigen<br />

Einstufung und Risikoprofilerstellung ist auch die Ärztin im Infektionsschutz zu beteiligen.<br />

Im September 2011 ist die Medizinische Infektionspräventionsverordnung in Kraft getreten.<br />

Hierin werden u. a. die Krankenhäuser verpflichtet, die betrieblich-organisatorischen und<br />

baulich-funktionellen Voraussetzungen für die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene<br />

sicherzustellen. Unter anderem sind Hygienekommissionen zu bilden, zu deren halbjährlichen<br />

Sitzungen auch die örtlichen Gesundheitsbehörden (Infektionsschutz) eingeladen werden<br />

müssen.<br />

22


Multiresistente Erreger, bekannt unter der Abkürzung MRE oder auch MRSA, sind ein<br />

zunehmendes Infektionsrisiko besonders in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.<br />

Infektionen mit diesen Erregern können tödlich sein (in Deutschland wird jährlich von bis zu<br />

40.000 Toten aufgrund mangelhafter Krankenhaushygiene ausgegangen). Die Deutsche<br />

Gesundheitsministerkonferenz unterstützt das Anliegen der WHO zur Verbesserung der<br />

Umsetzung bereits vorhandener Empfehlungen, in Netzwerken vor Ort flächendeckend die<br />

beteiligten Akteure zu informieren und gemeinsam gegen MRSA vorzugehen. Diese<br />

Netzwerke sollen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert werden. In Schleswig-<br />

Holstein hat das Gesundheitsministerium im Jahr <strong>2012</strong> vorgegeben, dass <strong>Kreis</strong>e und kreisfreie<br />

Städte einheitlich vorgehen und dafür eine Plattform bereit gestellt, auf der sich alle <strong>Kreis</strong>e<br />

und kreisfreien Städte des Landes SH mit ihren Projekten präsentieren sollen und der<br />

Fachöffentlichkeit die Möglichkeit zur Information bieten. Sie soll die Arbeit der<br />

kommunalen Gesundheitsbehörden beim Aufbau regionaler Netzwerke unterstützen. Ziel ist<br />

es, einen einheitlichen Informationsstand und damit ein möglichst einheitliches Vorgehen bei<br />

der Versorgung von MRSA-Patienten zu gewährleisten.<br />

Überprüfung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten erfolgten im Jahr 2010 in 1.053<br />

Fällen und 2011 in 1.214 Fällen. Besonders aufwändig stellt sich die Bearbeitung dar, wenn<br />

sogenannte Ausbrüche vorliegen, also mehrere gleiche Erkrankungen zur selben Zeit, wie z.B.<br />

Vogel- oder Schweinegrippe (z.B. 2009 rund 950 Fälle von Schweinegrippe) oder auch<br />

EHEC/HUS in 2011 (140 Fälle). Bei diesen Ausbrüchen sind zeitaufwändige Vor-Ort-<br />

Ermittlungen durchzuführen.<br />

Ebenso sind bei Tuberkulosefällen die Umgebungsuntersuchungen zeitaufwändig und<br />

schwierig in der Kommunikation, insbesondere wenn Migranten betroffen sind. Die<br />

Fallzahlen stagnieren bzw. nehmen sogar eher zu: 2010 5 Neufälle, die 191<br />

Umgebungsuntersuchungen erforderten; 2011 8 Neuerkrankungen durch die in 141 Fällen<br />

Umgebungsuntersuchungen durchzuführen waren und in <strong>2012</strong> sind bis zum 31.07. bereits 9<br />

Neuerkrankungen aufgetreten, die 71 Umgebungsuntersuchungen nach sich ziehen.<br />

Impfberatung nach dem Infektionsschutzgesetz nach § 20 IfSG (Bundesgesetz) in Verbindung<br />

mit § 7 GDG SH ist eine pflichtige Aufgabe der Gesundheitsämter, kann aber zurzeit in<br />

<strong>Stormarn</strong> nicht durchgeführt werden, weil die Ärztin im Infektionsschutz bei Erfüllung der<br />

von ihr zu erfüllenden Pflichtaufgaben eine Priorisierung vornehmen muss.<br />

23


6 Gesundheitlicher Umweltschutz<br />

Personalausstattung: 0,30 Stellenanteile Arzt<br />

3,00 Stellenanteile Gesundheitsaufseher<br />

Auch die Aufgaben des Sachgebietes Gesundheitlicher Umweltschutz sind mit der Änderung<br />

des GDG zu Weisungsaufgaben geworden.<br />

Durch Änderung der Trinkwasserverordnung im November 2011 sind erhebliche<br />

Verschärfungen im Hinblick auf die Überwachungspflichten der Gesundheitsämter in Kraft<br />

getreten.<br />

Die Änderung definiert jetzt nicht mehr nur 3 Arten, sondern 6 Arten von<br />

Trinkwasserversorgungsanlagen mit jeweils unterschiedlichen Anzeige-, Untersuchungs- und<br />

Handlungspflichten für die Betreiber und die Gesundheitsbehörden. Von den im <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Stormarn</strong> vorhandenen weit über 1.000 Anlagen wird mindestens die Hälfte zu dezentralen<br />

Wasserwerken, die jährlich kontrolliert werden müssen. Dadurch entsteht ein hoher<br />

Erfassungs- und Auswertungsbedarf, der zudem fachlich umfassende Kenntnisse erfordert.<br />

Betreiber von so genannten Großanlagen (mehr als 400 l Speicher- bzw. mehr als 3 l<br />

Rohrleitungsvolumen) müssen ergänzende jährliche Untersuchungen auf das Vorkommen von<br />

Legionellen vornehmen lassen. Betroffen hiervon sind sowohl gewerbliche als auch<br />

öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportlerheime, Krankenhäuser,<br />

Pflegeeinrichtungen, Hotels und Mietshäuser. Die genauen Fallzahlen solcher Großanlagen<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind noch nicht bekannt, weil noch nicht alle Meldungen von den<br />

Betreibern abgegeben wurden.<br />

Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind zusätzliche Maßnahmen durch die<br />

Gesundheitsämter anzuordnen, deren Umsetzung eng begleitet und kontrolliert werden<br />

müssen.<br />

Begehungen im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung wurden in<br />

Gemeinschaftseinrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen) bisher möglichst jährlich<br />

zusammen mit der Heimaufsicht durchgeführt. Begehungen der Krankenhäuser gemeinsam<br />

mit der Ärztin aus dem Infektionsschutz erfolgten bisher wegen der erheblichen Vor- und<br />

Nachbereitungszeiten noch nicht flächendeckend. Begehungen von Arztpraxen erfolgten<br />

gemeinsam mit der Ärztin des Infektionsschutzes anlassbezogen. Aufgrund von Änderungen<br />

der §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz hat das Land einheitliche Vorgaben zur<br />

infektionshygienischen Überwachung gemacht. Hierin werden bindende<br />

Überwachungszyklen für die Regelüberwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

vorgegeben. Krankenhäuser und ambulant operierende Einrichtungen wären danach jährlich<br />

zu überwachen. Kur- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheime, Arztpraxen und andere mehr,<br />

alle 3 Jahre und Schulen sowie Heilpraktiker alle 5 Jahre.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind unter Beachtung der drei genannten Risikokategorien in etwa 950<br />

Einrichtungen (ohne Heilpraktiker und sonstige Gewerbetreibende wie Fußpflegepraxen oder<br />

Pearcingstudios) Regelüberwachungen durchzuführen.<br />

Die Überwachung der Badegewässer in <strong>Stormarn</strong> erfolgt weiterhin in der „Badesaison“ vom<br />

01.06. bis 15.09. jeden Jahres. Für die 5 EU-Badestellen ist die Erstellung der<br />

Badegewässerprofile in Zusammenarbeit mit dem FD Wasserwirtschaft zwischenzeitlich<br />

abgeschlossen worden. Diese müssen nun regelmäßig in der Praxis aktualisiert werden, in<br />

dem die Probenahmeergebnisse intensiv ausgewertet werden. Im Falle von bedenklichen<br />

Ergebnissen sind Meldepflichten gegenüber dem Land und der EU zu beachten.<br />

Die gewonnenen Erkenntnisse sind als aktuelle Information für die Bevölkerung auch an der<br />

Badestelle bekannt zu machen. Im Falle von Verkeimungen einer Badestelle, sind evtl.<br />

24


Bewirtschaftungsmaßnahmen einzuleiten, die ebenfalls an das Land bzw. die EU zu melden<br />

sind.<br />

Bei der Schwimm- und Badebeckenüberwachung stehen die Kontrollen hinsichtlich der<br />

Legionellen im Fokus. Sofern sich ein Legionellenbefall ergibt, sind umfangreiche<br />

Sanierungsmaßnahmen vom Betreiber vorzunehmen, die eng durch die Gesundheitsaufseherinnen<br />

zu begleiten und zu überwachen sind.<br />

Die Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln wird bisher durch<br />

die Gesundheitsaufseher anlassbezogen bzw. im Verlauf von Außenterminen mit erledigt.<br />

Nachdem auch diese Aufgabe nunmehr zur Weisungsaufgabe geworden ist, hat das Land<br />

detaillierte Vorgaben zum Vollzug der Arzneimittelüberwachung in einem Erlass geregelt.<br />

Danach sind nun Besichtigungstermine in einem noch aufzustellenden Jahresplan und nach<br />

vorheriger Risikoprofileinstufung der Gewerbebetriebe vorzunehmen. Eine solche detaillierte<br />

Planung war bisher nicht erforderlich. Bei geschätzten über 100 Einzelhandelsbetrieben im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>, die freiverkäufliche Arzneimittel im Angebot haben, ergibt sich ein<br />

Personalaufwand, der zur Zeit noch nicht eingeschätzt werden kann.<br />

Der FD Gesundheit hat die Aufgabe der Chemikalienüberwachung bisher stets im Rahmen<br />

der personellen Möglichkeiten, zumeist anlassbezogen oder nach Aufforderung durch das<br />

Gesundheitsministerium, wahrgenommen. Die Überwachungen auf diesem Gebiet, die seit<br />

den 1960er Jahren durchgeführt werden müssen, sind im Laufe der Zeit immer spezieller und<br />

komplizierter geworden. EU-Vorgaben sind zwischenzeitlich in das Deutsche<br />

Chemikalienrecht eingeflossen und erfordern intensivere und tiefer gehende<br />

Kontrollmaßnahmen. Die Fachaufsichtsbehörde hat in einem Erlass vom 07.05.12<br />

angemahnt, dass angemessene Personalkapazität und –kompetenz für die<br />

Chemikalienüberwachung bereit gestellt wird, um einer angemessenen<br />

Aufgabenwahrnehmung gerecht zu werden. Eine bisher nur stichprobenartige und<br />

anlassbezogene Überwachung und Überprüfung wird wegen der potenziellen Gefährlichkeit<br />

für die Bevölkerung und die Umwelt zukünftig nicht mehr hingenommen.<br />

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die in ihrer Berufsausübung<br />

Lebensmittel verarbeiten, werden nach wie vor in großer Zahl nachgefragt. Aktuell wird auch<br />

Beschäftigten in Kinderkrippen und Tagespflegestellen auferlegt, eine Belehrung gem. § 43<br />

Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Bis Ende 2011 wurden Belehrungen an den Standorten<br />

Bad Oldesloe und Reinbek angeboten. Da der Aufwand für Belehrungen in Reinbek sehr hoch<br />

war, sind die Belehrungen in Reinbek eingestellt worden. Im gleichen Zuge - und um der<br />

hohen Nachfrage Rechnung zu tragen - wurde in Bad Oldesloe ein weiterer Termin<br />

eingeführt, so dass auch weiterhin an 3 Tagen in der Woche Belehrungen angeboten werden.<br />

Im Jahr 2011 wurden an 185 Terminen 2.194 Personen belehrt, 2010 an 157 Terminen 1.814<br />

Personen. Für die Belehrungen werden 25,00 € Gebühren erhoben.<br />

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