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Umstellung im Unternehmen - Kreissparkasse Augsburg

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SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

Anleitung <strong>Umstellung</strong> SEPA-Firmen-Lastschrift.<br />

Erledigt<br />

1. Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten zur Koordination und Steuerung der <strong>Umstellung</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Unternehmen</strong>.<br />

2. Beantragen Sie umgehend die Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank unter<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />

Die genaue Vorgehensweise finden Sie auf Seite 6 erklärt.<br />

3. Wenden Sie sich anschließend mit der Gläubiger-ID an Ihren Kundenberater der<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong> und schließen Sie eine Vereinbarung zur Nutzung<br />

der SEPA-Firmen-Lastschrift ab.<br />

4. Überprüfen Sie, ob Ihre Zahlungssoftware und Finanzbuchhaltung SEPA-fähig sind.<br />

Wenn nicht, spielen Sie entsprechende Updates ein.<br />

5. Analysieren Sie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Ihrem <strong>Unternehmen</strong>.<br />

6. Prüfen Sie Ihre bestehenden Abbuchungsaufträge. Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern<br />

müssen Sie in SEPA-Basis-Lastschriften umwandeln – senden Sie den Kunden ein SEPA-<br />

Lastschrift-Mandat zu (siehe Seite 8-9).<br />

7. Erstellen Sie für jedes Lastschrift-Mandat eine individuelle Mandatsreferenz. Diese kann<br />

aus bis zu 35 Zeichen bestehen und bspw. aus Kunden- sowie Vertragsnummer und weiteren<br />

Zusätzen zusammengesetzt sein.<br />

8. Bestehende Abbuchungsaufträge können Sie ab <strong>Umstellung</strong> nicht mehr nutzen. Senden<br />

Sie frühzeitig allen Zahlungspflichtigen ein neues SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat mit<br />

Gläubiger-ID und Mandatsreferenz zu und bitten Sie um eine schnelle Rücksendung.<br />

9. Unterrichten Sie Ihre Kunden mindestens 14 Tage vor Ausführung des ersten SEPA-<br />

Einzugs schriftlich über die Lastschrift. Im Datensatz der SEPA-Einzüge ist das Datum<br />

der Unterrichtung als Mandatsunterschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben.<br />

Wichtigste Informationen hierbei sind:<br />

B Gläubiger-ID B Mandatsreferenz<br />

B Datum der SEPA-Abbuchung B Datum der Unterrichtung<br />

10. Passen Sie Ihre internen Prozesse an die SEPA-Einreichungsfristen an<br />

(Erst- und Folge-Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag<br />

vor Fälligkeit).<br />

11. Verwenden Sie nach <strong>Umstellung</strong> ausschließlich das SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat.<br />

Passen Sie hierfür auch die Vordrucke Ihrer Unterlagen an.<br />

12. SEPA-Mandate müssen bis zu 14 Monate nach dem letzten Einzug archiviert werden.<br />

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