Umstellung im Unternehmen - Kreissparkasse Augsburg
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SEPA-Firmen-Lastschrift<br />
Anleitung <strong>Umstellung</strong> SEPA-Firmen-Lastschrift.<br />
Erledigt<br />
1. Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten zur Koordination und Steuerung der <strong>Umstellung</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Unternehmen</strong>.<br />
2. Beantragen Sie umgehend die Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank unter<br />
www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />
Die genaue Vorgehensweise finden Sie auf Seite 6 erklärt.<br />
3. Wenden Sie sich anschließend mit der Gläubiger-ID an Ihren Kundenberater der<br />
<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong> und schließen Sie eine Vereinbarung zur Nutzung<br />
der SEPA-Firmen-Lastschrift ab.<br />
4. Überprüfen Sie, ob Ihre Zahlungssoftware und Finanzbuchhaltung SEPA-fähig sind.<br />
Wenn nicht, spielen Sie entsprechende Updates ein.<br />
5. Analysieren Sie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Ihrem <strong>Unternehmen</strong>.<br />
6. Prüfen Sie Ihre bestehenden Abbuchungsaufträge. Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern<br />
müssen Sie in SEPA-Basis-Lastschriften umwandeln – senden Sie den Kunden ein SEPA-<br />
Lastschrift-Mandat zu (siehe Seite 8-9).<br />
7. Erstellen Sie für jedes Lastschrift-Mandat eine individuelle Mandatsreferenz. Diese kann<br />
aus bis zu 35 Zeichen bestehen und bspw. aus Kunden- sowie Vertragsnummer und weiteren<br />
Zusätzen zusammengesetzt sein.<br />
8. Bestehende Abbuchungsaufträge können Sie ab <strong>Umstellung</strong> nicht mehr nutzen. Senden<br />
Sie frühzeitig allen Zahlungspflichtigen ein neues SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat mit<br />
Gläubiger-ID und Mandatsreferenz zu und bitten Sie um eine schnelle Rücksendung.<br />
9. Unterrichten Sie Ihre Kunden mindestens 14 Tage vor Ausführung des ersten SEPA-<br />
Einzugs schriftlich über die Lastschrift. Im Datensatz der SEPA-Einzüge ist das Datum<br />
der Unterrichtung als Mandatsunterschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben.<br />
Wichtigste Informationen hierbei sind:<br />
B Gläubiger-ID B Mandatsreferenz<br />
B Datum der SEPA-Abbuchung B Datum der Unterrichtung<br />
10. Passen Sie Ihre internen Prozesse an die SEPA-Einreichungsfristen an<br />
(Erst- und Folge-Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag<br />
vor Fälligkeit).<br />
11. Verwenden Sie nach <strong>Umstellung</strong> ausschließlich das SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat.<br />
Passen Sie hierfür auch die Vordrucke Ihrer Unterlagen an.<br />
12. SEPA-Mandate müssen bis zu 14 Monate nach dem letzten Einzug archiviert werden.<br />
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