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Preis- und Leistungsverzeichnis - Kreissparkasse Gotha

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Nr. Bezeichnung der Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR Bemerkungen<br />

6.9 Dokumentengeschäft<br />

Es gelten im Dokumentengeschäft in der Regel die<br />

Gebühren <strong>und</strong> Provisionen gemäß <strong>Preis</strong>verzeichnis<br />

der Landesbank Hessen-Thüringen in der jeweils<br />

aktuell gültigen Fassung.<br />

6.9.1 Import<br />

6.9.1.1 Dokumentenakkreditive Import<br />

a) Unwiderruflichkeitsentgelt<br />

3 ‰ bis zu 3 Zeitmonaten,<br />

mind.<br />

100,00<br />

6 ‰ bis zu 6 Zeitmonaten,<br />

mind.<br />

200,00<br />

1,5 ‰ für jeden<br />

weiteren Zeitmonat<br />

mind. 80,00<br />

b) Erstellungsentgelt 50,00<br />

c) Änderungsentgelt 85,00<br />

d) Abwicklungsentgelt 3 ‰, mind. 100,00<br />

e) Dokumentenaufnahmeentgelt 2 ‰ mind. 50,00<br />

f ) Deferred payment commission<br />

1,5 ‰ pro Zeitmonat,<br />

mind. 70,00<br />

g) Annulierungsentgelt 80,00<br />

1,5 ‰, mind.<br />

h) Freistellungsentgelt<br />

150,00<br />

i) Spesen (Porto-, Telegramm- <strong>und</strong> Telefonspesen,<br />

Botenlohn sowie sonstige eigene Auslagen <strong>und</strong> fremde<br />

Spesen)<br />

je nach Aufwand<br />

- zzgl. Courtage bei Fremdwährungen 0,25 ‰, mind. 1,25<br />

Falls das Akkreditiv bestimmt, dass unsere Provisionen<br />

<strong>und</strong> Spesen z.L. des Begünstigten gehen, dieser sich<br />

aber weigert, sie zu zahlen, gehen sie z.L. des Auftraggebers<br />

Bei allen genannten Importakkreditiv-<br />

Dienstleistungen handelt es sich um<br />

umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistungen.<br />

Bei brieflich eingereichten Eröffnungsanträgen<br />

(inkl. Fax, E-Mail usw.)<br />

Bei brieflich eingereichten Änderungsanträgen<br />

(inkl. Fax, E-Mail usw.)<br />

Wird berechnet für den Zeitraum zwischen<br />

Dokumentenaufnahme <strong>und</strong> Fälligkeit<br />

der Zahlung, falls das Akkreditiv erst<br />

eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Monate) nach<br />

Dokumentenaufnahme zahlbar ist. Keine<br />

Aufrechnung mit dem Unwiderruflichkeitsentgelt.<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Gotha</strong> Kapitel B Seite 19 Gültig ab: 01.02.2014

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