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Kriminalistik-SKRIPT

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<strong>Kriminalistik</strong>-<strong>SKRIPT</strong>: <strong>Kriminalistik</strong><br />

– Blutentnahme (BAK, Toxika, Blutgruppenmbestimmung,<br />

DNA, Identifizierung),<br />

– Fingernagelschmutz,<br />

– Abkleben der Extremitäten (Mikrospuren?),<br />

– Sicherstellung von Haaren (geschnitten, gezupft),<br />

– ed-Behandlung (Vergleichsfingerabdrücke, Handflächen),<br />

– Fotos.<br />

Zu Aufgabe 2<br />

Die Todeszeitschätzung ist im vorliegenden Fall vor allem<br />

anhand der Temperaturmessung, livores und rigor mortis<br />

vorzunehmen. Der durch die niedrige Außentemperatur<br />

begründbare relativ starke Temperaturabfall der Leiche von<br />

mind. 1,3 Grad Celsius pro Stunde (anfangs gegen 1,5 Grad<br />

Celsius pro Stunde) ist zu erläutern. Im Ergebnis ist bei<br />

Berücksichtigung eines möglichen Plateaueffektes die Todeseintrittszeit<br />

auf etwa Mitternacht (eher etwas früher)<br />

plus minus 2 bis 4 Stunden zu schätzen. Die Feststellungen<br />

zu den livores und zur rigor mortis bei der Obduktion<br />

scheinen diesem Ergebnis nicht entgegenzustehen. Körpergewicht,<br />

Leichenfundort im Pkw, Bekleidung, offenes<br />

Fenster, völliges Ausbluten, Luftfeuchtigkeit sind u. a. als<br />

relevante Variable zu problematisieren.<br />

Zu Aufgabe 3<br />

Die wesentlichsten Unterschiede zwischen stumpfer (eher<br />

groß-/breitflächige Gewalteinwirkung mit stumpfkantigen<br />

Gegenständen sowie Sturz aus der Höhe mit Hautschürfungen,<br />

Hämatomen, Ablederungen, Platz-, Riss-, Quetschund<br />

Bisswunden sowie Knochen- und Schädelbrüche) und<br />

scharfer Gewalteinwirkungen (Stich, Schnitt, Hieb mit<br />

ihren charakteristischen Unterschieden) sollten begründet<br />

erörtert werden.<br />

Bei der Beurteilung möglicher Tatwerkzeuge im Zusammenhang<br />

mit den Verletzungen scharfer Gewalt sollte<br />

erkannt werden, dass einerseits Stichverletzungen vorliegen,<br />

die auf eine beidseitig geschliffene Waffe hindeuten<br />

(„doppelter Schwalbenschwanz“), andererseits Verletzungen<br />

feststellbar sind, die auf ein einseitig geschliffenes<br />

Tatwerkzeug hindeuten („einseitiger Schwalbenschwanz,<br />

Verletzung Rückenpartie).<br />

Zu relevanten Tatwerkzeugen, die im vorliegenden Fall<br />

zu den Verletzungen stumpfer Gewalt führten, kann unter<br />

Berücksichtigung der beschriebenen Verletzungen lediglich<br />

angemerkt werden, dass es sich bei dem/den Tatwerkzeug/en<br />

um einen stumpfen Gegenstand (z. B. Hammer<br />

o. ä.) gehandelt haben dürfte.<br />

Bei der massiven Hämatombildung an der rechten Schädelseite<br />

mit Blutungen unter die harte Hirnhaut und der<br />

Entstehung des Schädelbasisbruches könnte die contrecoup-Wirkung<br />

des massiven Schlages an das linke Ohr<br />

erörtert werden. Alternativ: Verursachung der Verletzung<br />

Nr. 3 (Hämatom, sternförmige Platzwunde) und/oder der<br />

Verletzung Nr. 6 (massive Wunde mit Hirngewebe im<br />

Wundgrund) durch dort direkt wirkende stumpfe Gewalt.<br />

Der Schädelbasisbruch könnte dann auch mit den Schlägen<br />

begründet werden, die zu den anderen Verletzungen führten.<br />

(Begründung!).<br />

Zu Aufgabe 4<br />

4.1 Tathergangshypothese<br />

Bei der Hypothesenbildung zum Tathergang sollten die im<br />

Fall angegebenen Fakten zu den Verletzungen, der Todesursache<br />

und vor allem der relevanten Blut-, Haar-, Gewebsund<br />

sonstiger Spuren zur logischen Begründung herangezogen<br />

werden. Hierbei ist auch die Erörterung der Frage<br />

relevant, ob es sich bei dem Fundort auch um den Tatort<br />

gehandelt haben dürfte, was aufgrund der Spurenlage zu<br />

bejahen ist (z. B. mutmaßliche Blutspur 2,8 m hinter dem<br />

Fahrzeug, ausgedehnte Blutlache unter Fahrerseite, Gewebe<br />

und Glassplitter auf der Straße, gebenenfalls Reifenspur<br />

als Situationsspur). Besonders sind hierbei neben der Auffindesituation<br />

der Leiche und dem Fehlen von Abwehrverletzungen<br />

vor allem auch zu berücksichtigen, dass jeder<br />

Schlag zur Bewußtlosigkeit führte und die Verletzungen<br />

stumpfer Gewalt vor den Verletzungen scharfer Gewalt<br />

entstanden sind (Situationsspur Schaumpilz, massive Blutlache<br />

unter Fahrersitz, blutdurchdrängte Bekleidung).<br />

4.2 Mögliche Haupthypothese:<br />

Opfer trifft am Fundort mit dem/den Tätern zusammen<br />

(Reifenspuren). Vermutlich am oder in der Nähe des<br />

Opferwagens (Haar- und Blutspuren außen am bzw. hinter<br />

dem Fahrzeug) kommt es zu mindestens einem massiven<br />

Schlag auf den Kopf, durch den bereits Bewusstlosigkeit<br />

eingetreten sein könnte. Der/die Täter verbringen das Opfer<br />

in das Fahrzeug (Sitzposition des Opfers, rechtes Bein). In<br />

diesem muss es zu weiteren Verletzungen durch stumpfe<br />

Gewalt gekommen sein (massive Blutspuren, Gewebeteilchen<br />

auf Rücksitz). Das bewusstlose Opfer wurde wahrscheinlich<br />

auf dem Fahrersitz durch die beschriebenen<br />

Stiche tödlich verletzt (Blutspuren).<br />

4.3 Täterhypothese<br />

Die Studierenden sollen logisch ableitbare Täterhypothesen<br />

bilden und hierbei ihr Fach- und Erfahrungswissen als<br />

Begründung einzelner Annahmen heranziehen. Aufgrund<br />

der Tatausführung und der Tatsache, dass ein Raubdelikt<br />

vermutlich ausgeschlossen werden kann, könnte es sich im<br />

vorliegenden Fall um eine Beziehungstat mit klassischen<br />

Motiven wie Rache, Eifersucht, Konflikttat o. ä. handeln.<br />

<strong>Kriminalistik</strong> 10/01<br />

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