Kriminalistik-SKRIPT
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<strong>Kriminalistik</strong>-<strong>SKRIPT</strong>: <strong>Kriminalistik</strong><br />
– Blutentnahme (BAK, Toxika, Blutgruppenmbestimmung,<br />
DNA, Identifizierung),<br />
– Fingernagelschmutz,<br />
– Abkleben der Extremitäten (Mikrospuren?),<br />
– Sicherstellung von Haaren (geschnitten, gezupft),<br />
– ed-Behandlung (Vergleichsfingerabdrücke, Handflächen),<br />
– Fotos.<br />
Zu Aufgabe 2<br />
Die Todeszeitschätzung ist im vorliegenden Fall vor allem<br />
anhand der Temperaturmessung, livores und rigor mortis<br />
vorzunehmen. Der durch die niedrige Außentemperatur<br />
begründbare relativ starke Temperaturabfall der Leiche von<br />
mind. 1,3 Grad Celsius pro Stunde (anfangs gegen 1,5 Grad<br />
Celsius pro Stunde) ist zu erläutern. Im Ergebnis ist bei<br />
Berücksichtigung eines möglichen Plateaueffektes die Todeseintrittszeit<br />
auf etwa Mitternacht (eher etwas früher)<br />
plus minus 2 bis 4 Stunden zu schätzen. Die Feststellungen<br />
zu den livores und zur rigor mortis bei der Obduktion<br />
scheinen diesem Ergebnis nicht entgegenzustehen. Körpergewicht,<br />
Leichenfundort im Pkw, Bekleidung, offenes<br />
Fenster, völliges Ausbluten, Luftfeuchtigkeit sind u. a. als<br />
relevante Variable zu problematisieren.<br />
Zu Aufgabe 3<br />
Die wesentlichsten Unterschiede zwischen stumpfer (eher<br />
groß-/breitflächige Gewalteinwirkung mit stumpfkantigen<br />
Gegenständen sowie Sturz aus der Höhe mit Hautschürfungen,<br />
Hämatomen, Ablederungen, Platz-, Riss-, Quetschund<br />
Bisswunden sowie Knochen- und Schädelbrüche) und<br />
scharfer Gewalteinwirkungen (Stich, Schnitt, Hieb mit<br />
ihren charakteristischen Unterschieden) sollten begründet<br />
erörtert werden.<br />
Bei der Beurteilung möglicher Tatwerkzeuge im Zusammenhang<br />
mit den Verletzungen scharfer Gewalt sollte<br />
erkannt werden, dass einerseits Stichverletzungen vorliegen,<br />
die auf eine beidseitig geschliffene Waffe hindeuten<br />
(„doppelter Schwalbenschwanz“), andererseits Verletzungen<br />
feststellbar sind, die auf ein einseitig geschliffenes<br />
Tatwerkzeug hindeuten („einseitiger Schwalbenschwanz,<br />
Verletzung Rückenpartie).<br />
Zu relevanten Tatwerkzeugen, die im vorliegenden Fall<br />
zu den Verletzungen stumpfer Gewalt führten, kann unter<br />
Berücksichtigung der beschriebenen Verletzungen lediglich<br />
angemerkt werden, dass es sich bei dem/den Tatwerkzeug/en<br />
um einen stumpfen Gegenstand (z. B. Hammer<br />
o. ä.) gehandelt haben dürfte.<br />
Bei der massiven Hämatombildung an der rechten Schädelseite<br />
mit Blutungen unter die harte Hirnhaut und der<br />
Entstehung des Schädelbasisbruches könnte die contrecoup-Wirkung<br />
des massiven Schlages an das linke Ohr<br />
erörtert werden. Alternativ: Verursachung der Verletzung<br />
Nr. 3 (Hämatom, sternförmige Platzwunde) und/oder der<br />
Verletzung Nr. 6 (massive Wunde mit Hirngewebe im<br />
Wundgrund) durch dort direkt wirkende stumpfe Gewalt.<br />
Der Schädelbasisbruch könnte dann auch mit den Schlägen<br />
begründet werden, die zu den anderen Verletzungen führten.<br />
(Begründung!).<br />
Zu Aufgabe 4<br />
4.1 Tathergangshypothese<br />
Bei der Hypothesenbildung zum Tathergang sollten die im<br />
Fall angegebenen Fakten zu den Verletzungen, der Todesursache<br />
und vor allem der relevanten Blut-, Haar-, Gewebsund<br />
sonstiger Spuren zur logischen Begründung herangezogen<br />
werden. Hierbei ist auch die Erörterung der Frage<br />
relevant, ob es sich bei dem Fundort auch um den Tatort<br />
gehandelt haben dürfte, was aufgrund der Spurenlage zu<br />
bejahen ist (z. B. mutmaßliche Blutspur 2,8 m hinter dem<br />
Fahrzeug, ausgedehnte Blutlache unter Fahrerseite, Gewebe<br />
und Glassplitter auf der Straße, gebenenfalls Reifenspur<br />
als Situationsspur). Besonders sind hierbei neben der Auffindesituation<br />
der Leiche und dem Fehlen von Abwehrverletzungen<br />
vor allem auch zu berücksichtigen, dass jeder<br />
Schlag zur Bewußtlosigkeit führte und die Verletzungen<br />
stumpfer Gewalt vor den Verletzungen scharfer Gewalt<br />
entstanden sind (Situationsspur Schaumpilz, massive Blutlache<br />
unter Fahrersitz, blutdurchdrängte Bekleidung).<br />
4.2 Mögliche Haupthypothese:<br />
Opfer trifft am Fundort mit dem/den Tätern zusammen<br />
(Reifenspuren). Vermutlich am oder in der Nähe des<br />
Opferwagens (Haar- und Blutspuren außen am bzw. hinter<br />
dem Fahrzeug) kommt es zu mindestens einem massiven<br />
Schlag auf den Kopf, durch den bereits Bewusstlosigkeit<br />
eingetreten sein könnte. Der/die Täter verbringen das Opfer<br />
in das Fahrzeug (Sitzposition des Opfers, rechtes Bein). In<br />
diesem muss es zu weiteren Verletzungen durch stumpfe<br />
Gewalt gekommen sein (massive Blutspuren, Gewebeteilchen<br />
auf Rücksitz). Das bewusstlose Opfer wurde wahrscheinlich<br />
auf dem Fahrersitz durch die beschriebenen<br />
Stiche tödlich verletzt (Blutspuren).<br />
4.3 Täterhypothese<br />
Die Studierenden sollen logisch ableitbare Täterhypothesen<br />
bilden und hierbei ihr Fach- und Erfahrungswissen als<br />
Begründung einzelner Annahmen heranziehen. Aufgrund<br />
der Tatausführung und der Tatsache, dass ein Raubdelikt<br />
vermutlich ausgeschlossen werden kann, könnte es sich im<br />
vorliegenden Fall um eine Beziehungstat mit klassischen<br />
Motiven wie Rache, Eifersucht, Konflikttat o. ä. handeln.<br />
<strong>Kriminalistik</strong> 10/01<br />
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