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Unterlagen zur Vereinsförderung 2014 - Landessportbund Sachsen

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SPORT<br />

4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />

Sportförderung <strong>2014</strong><br />

Die Förderung des Sports erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages<br />

zwischen dem Sächsischen Staatsministerium<br />

des Innern (SMI) und dem <strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> (LSB)<br />

im erheblichen Landesinteresse mit den Zielen, der sächsischen<br />

Bevölkerung ein flächendeckendes, vielfältiges und zeitgemäßes<br />

sportliches Angebot zu unterbreiten, leistungssportliche<br />

Talente auf ihrem Weg zu internationalen sportlichen Erfolgen<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> zu unterstützen und die dafür notwendigen<br />

ehren- und hauptamtlichen Strukturen zu sichern.<br />

Durch die vertraglich vereinbarte Förderung soll die Erziehung<br />

und Bildung im Sport unterstützt und der Sport als gesundheitsfördernder<br />

und gesellschaftsstabilisierender Faktor in das Leben<br />

möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

integriert werden. Mit Hilfe eines Projektbudgets soll eine<br />

flächendeckende Breitensportentwicklung einschließlich der<br />

Unterstützung besonderer Zielgruppen, eine flächendeckende<br />

Beratung und Angebotssicherung sowie die Entwicklung leistungssportlicher<br />

Talente gewährleistet werden.<br />

Der Zuwendungsvertrag ermöglicht eine Sportförderung mit<br />

vereinfachtem Antrags- und Nachweisverfahren sowie eine flexible<br />

Mittelverwendung durch den LSB und seine Mitgliedsorganisationen.<br />

Die Geschäftsstelle des LSB erhält eine institutionelle Förderung.<br />

Im Rahmen eines Projektbudges <strong>zur</strong> Weiterleitung an Dritte können<br />

Zuwendungen für folgende Sportprojekte gewährt werden:<br />

• Breitensportentwicklung (Sportvereine)<br />

• Großsportgeräte (Sportvereine, Fachverbände)<br />

• Vereinsentwicklung (Kreis- u. Stadtsportbünde)<br />

• Verbandsentwicklung (Fachverbände)<br />

• Talententwicklung (Fachverbände)<br />

Zuwendungen bis höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben betragen darf, kann ein solch hoher Fördermittelanteil<br />

nur eine Ausnahme darstellen. Unter Beachtung des<br />

Grundsatzes der Subsidiarität können im Regelfall nur die Sportvereine<br />

eine Förderung erhalten, die einen Mindestjahresbeitrag<br />

pro Kind/Jugendlichen von 20 Euro und pro Erwachsenen von<br />

40 Euro erheben. Davon abweichende Einzelfallentscheidungen<br />

bedürfen der Zustimmung des Präsidiums des LSB.<br />

Im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle des LSB sowie der<br />

Sportprojekte der Sportvereine, der Kreis- und Stadtsportbünde<br />

(KSB/SSB) und der Landesfachverbände (LFV) sind alle satzungsgemäßen<br />

Ausgaben zuwendungsfähig, die <strong>zur</strong> Erreichung des<br />

jeweiligen projektgebundenen Zuwendungszwecks notwendig<br />

sind. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für wirtschaftliche<br />

Geschäftsbetriebe lt. Abgabenordnung (AO) wie bezahlter<br />

Sport, Verkauf von Speisen und Getränken etc.. Soweit Umsatzsteuer<br />

nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer<br />

abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben. Die jeweils projektbezogen zweckentsprechende<br />

Mittelverwendung ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis<br />

(Vordruck des LSB), ohne die Vorlage von Originalbelegen,<br />

vorzunehmen. Die Originalbelege sind zehn Jahre aufzubewahren.<br />

Sie müssen entweder projektbezogen nach Sachkonten abgelegt<br />

werden oder ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zum<br />

jeweiligen Projekt (z.B. eine Projekt-Nr.) enthalten.<br />

Anträge, Verträge und Verwendungsnachweise können nur bearbeitet<br />

werden, wenn sie von vertretungsbefugten Personen<br />

lt. § 26 BGB unterschrieben sind. Die in Anträgen bzw. der Bestandserhebung<br />

gemachten Angaben sind für das gesamte Jahr<br />

verbindlich. Im Jahresverlauf nachfolgende Mitgliederzu- bzw.<br />

abgänge oder Nachmeldungen lizenzierter Übungsleiter können<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Für alle Projekte sind Leistungsbeschreibungen und messbare<br />

Zielvorgaben festgelegt, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen.<br />

Der LSB ist verpflichtet, die konkreten fachförderpolitischen<br />

Zielstellungen und Förderschwerpunkte gemeinsam mit den Zuwendungsempfängern<br />

umzusetzen und nur einen dopingfreien<br />

Sport zu unterstützen.<br />

Für den Zuwendungsvertrag mit dem LSB sollen <strong>zur</strong> konsumtiven<br />

Sportförderung (einschließlich Großsportgeräte) nach dem<br />

Haushaltsplan der Staatsregierung in <strong>2014</strong> 18.000.000 Euro <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehen.<br />

Alle Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung in Form<br />

von nicht rückzahlbaren Zuwendungen gewährt. Die Höhe der<br />

Zuwendung für die einzelnen Sportprojekte darf höchstens 90<br />

Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Bei<br />

der Finanzierung der Ausgaben ist unter Beachtung der eigenen<br />

Leistungsfähigkeit trotzdem ein möglichst ausgewogenes<br />

Verhältnis von Vereins- und öffentlichen Mitteln anzustreben.<br />

Auch wenn der Zuwendungsvertrag zulässt, dass die Höhe der<br />

Zuwendungsverträge für <strong>2014</strong> können nur den Vereinen angeboten<br />

werden, die neben der Erfüllung der Projektkriterien<br />

• ihre weitere Mitgliedschaft im LSB durch rechtzeitige Abgabe<br />

der Bestandserhebung (10. Januar <strong>2014</strong>) online (ggf. mit Hilfe<br />

des zuständigen KSB/SSB) bekundet,<br />

• ihren Antrag auf Sportförderung aus Mitteln des SMI vollständig<br />

und termingerecht (bis 10. Januar <strong>2014</strong>) online gestellt<br />

oder beim zuständigen KSB/SSB eingereicht,<br />

• die Verwendungsnachweise über die vollständige und zweckentsprechende<br />

Mittelverwendung von Zuschüssen des Jahres<br />

2013 termingerecht (28. Februar <strong>2014</strong>) vorgelegt,<br />

• den Nachweis der Gemeinnützigkeit mittels Kopie des aktuellen<br />

Freistellungsbescheids vom Finanzamt erbracht (10.<br />

Januar <strong>2014</strong>) und<br />

• den Mitgliedsbeitrag beim LSB vollständig und termingerecht<br />

(30. April <strong>2014</strong>) bezahlt haben.<br />

Informationen <strong>zur</strong> Sportförderung sowie Antragsformulare können<br />

auch unter www.sport-fuer-sachsen.de abgerufen werden.<br />

<strong>Sachsen</strong>sport<br />

Oktober | November 2013<br />

17


SPORT<br />

4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />

Projekt Breitensportentwicklung<br />

Antragsberechtigt<br />

sind als gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied im <strong>Landessportbund</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> (LSB) sind und einen Mindestjahresbeitrag pro Kind/<br />

Jugendlichen von 20 Euro und pro Erwachsenen von 40 Euro erheben.<br />

Gefördert<br />

werden können Vereine für die Durchführung eines qualitäts- und ergebnisorientierten<br />

Übungs- und Trainingsbetriebes (Mitgliedergewinnung)<br />

für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für Kinder<br />

und Jugendliche sowie Menschen der Altersgruppe 50+.<br />

Die zu beantragende Zuwendung ergibt sich aus der Summe Kategorie<br />

bezogener pauschaler Festbeträge, die anhand von Fördereinheiten<br />

(FE) für nebenberuflich tätige lizenzierte Übungsleiter (ÜL), für „fiktive“<br />

Übungsgruppen im Kinder- und Jugendsport (ÜG) sowie für den<br />

Zuwachs der Kinder 0 bis 6 Jahre (ÜG) und der Senioren 50+ (ÜG) ermittelt<br />

werden. Neu ist ab <strong>2014</strong>, dass bei allen Übungsgruppen nicht<br />

mehr nach Sparten bzw. Sportarten unterschieden werden muss. Die<br />

im Antrag gemachten Angaben müssen mit den Bestandserhebungen<br />

übereinstimmen.<br />

1. Aus der Anzahl der Gesamtmitglieder ergibt sich nach dem<br />

Schlüssel 1:10 die maximale Anzahl von Fördereinheiten (FE). Beispiel:<br />

85 Gesamtmitglieder: 10 = 8 FE. Eine FE kann für einen lizenzierten<br />

Übungsleiter (ÜL), eine „fiktive“ Übungsgruppe im Kinder- u. Jugendsport<br />

(ÜG) und den Zuwachs der Kinder 0-6 Jahre (ÜG) sowie den der<br />

Senioren 50 + (ÜG) eingelöst werden.<br />

2. Die Anzahl „fiktiver“ ÜG „Bestand Ki/Ju“ wird nach dem Schlüssel<br />

1:10 ermittelt. Beispiel: 37 Fußballer und 17 Schwimmer = 54 Mitglieder<br />

= 5 FE.<br />

3. Die Anzahl der „fiktiven“ ÜG „Zuwachs Kinder 0 bis 6 Jahre“ sowie<br />

„Zuwachs Senioren 50+“ errechnet sich ebenfalls nach dem Schlüssel<br />

1:10. Maßstab für den Zuwachs ist der Vergleich <strong>zur</strong> Bestandsmeldung<br />

des Vorjahres (2013). Achtung: Der Zuwachs für jeweils eine dieser<br />

„fiktiven“ ÜG kann nur berücksichtigt werden, wenn sich auch die Gesamtmitgliederzahl<br />

(A-Zahl) um mindestens jeweils 10 Mitglieder gegenüber<br />

dem Vorjahr erhöht hat.<br />

4. In den Anlagen A und B müssen die Angaben der Lizenzinhaber<br />

eingetragen (A) bzw. korrigiert (B) werden. Dabei sind insbesondere die<br />

Gültigkeit und Anerkennung (siehe Seite 20-22) sowie gegebenenfalls<br />

notwendige beizufügende Lizenzkopien zu beachten. Für korrigierte<br />

lizenzierte ÜL (Anlage B) sowie neu aufgeführte lizenzierte ÜL (Anlage<br />

A) und in Ausbildung Stehende (mind. 30 LE) ist in jedem Fall eine<br />

Kopie des Lizenznachweises beizufügen. Die ÜL ohne Nachweiskopie<br />

werden nicht berücksichtigt! Jeder Lizenzinhaber kann unabhängig<br />

seiner Qualifikation(en) nur für eine Lizenz gewertet werden. In Ausbildung<br />

Stehende werden einmalig ab dem Folgejahr für max. zwei<br />

Jahre anerkannt. Beim Übertrag in die Antragstabelle „Ermittlung der<br />

Zuwendung (siehe Anlagen A+B)“ sind die Lizenzinhaber nach Lizenzstufen<br />

und Anzahl der Trainingseinheiten (TE) einzugruppieren. Dabei<br />

ist auch zu beachten, dass alle ÜL ganzjährig tätig sein müssen.<br />

5. Zur Ermittlung der möglichen Zuwendung sollen zuerst die ÜL mit<br />

anrechenbarer Lizenz und anschließend die „fiktiven“ ÜG (B KiJu, Z Ki<br />

0-6, Z 50+) eingetragen werden. Die Anzahl der sich nach der Addition<br />

der ÜL und der „fiktiven“ ÜG ergebenden FE darf die Anzahl der maximal<br />

anrechenbaren FE (im Beispiel: 8) nicht überschreiten.<br />

6. Im Finanzierungsplan sind die zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

und deren Finanzierung summarisch einzutragen. Der Finanzierungsplan<br />

muss ausgeglichen sein (Ausgaben Gesamt = Einnahmen<br />

Gesamt). Die Zuwendung darf höchstens (Ausnahmefall) bis zu 90<br />

Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.<br />

Verfahren<br />

Die Anträge sind bis zum 10. Januar <strong>2014</strong> beim zuständigen KSB/SSB<br />

ein<strong>zur</strong>eichen. Hinweis: Vereine, die sich <strong>zur</strong> Bestandserhebung online<br />

angemeldet haben, können mit ihren Zugangsdaten auch den Antrag<br />

online stellen. Der Onlineantrag muss trotzdem (noch) ausgedruckt<br />

und rechtsverbindlich unterschrieben zugesendet werden.<br />

Vereine, die bereits einmal ÜL eingereicht haben, erhalten mit der<br />

Bestandserhebung das Antragsformular sowie die Anlage B mit dem<br />

im LSB registrierten Übungsleiterdatenbestand, der nur noch korrigiert<br />

beziehungsweise bestätigt werden muss. Vereine, die erstmals<br />

einen Antrag stellen, nutzen den beigefügten Antragsvordruck. Auf<br />

der Rückseite befindet sich ein „leeres“ Formular A, in das alle gemeldeten<br />

Übungsleiter einzutragen sind.<br />

Nach sachlicher Prüfung der Antragsunterlagen und weiterer Fördervoraussetzungen<br />

(siehe Seite 17 unten) können „förderfähige“ Vereine<br />

ab Ende Mai <strong>2014</strong> einen Zuwendungsvertrag erhalten. Damit der<br />

Vertrag wirksam werden kann, muss ein Exemplar rechtsverbindlich<br />

unterschrieben an den LSB geschickt werden. Achtung: Mit der Rücksendung<br />

des Zuwendungsvertrages bestätigt der Verein, dass alle<br />

beantragten Übungsleiter mindestens bis 30.06. tätig sind. Änderungen<br />

sind sofort anzuzeigen, weil sich dadurch die Zuwendungsvoraussetzungen<br />

geändert haben.<br />

Die zweckgebundene Zuwendung wird in zwei Raten (bis Ende Juni/<br />

Ende Oktober) auf das angegebene Vereinskonto ausgezahlt. Die Zuwendung<br />

wird als Höchstbetrag in Form der Festbetragsfinanzierung<br />

gewährt. Die Zuwendung kann bis zu 90 Prozent (Ausnahme) der<br />

zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.<br />

Mittelverwendung<br />

Die Zuwendungen können eigenverantwortlich und flexibel sowohl<br />

für die Aufwandsentschädigung nebenberuflich tätiger ÜL, als auch<br />

für die Teilnahme an Wettkämpfen und Trainingslagern, insbesondere<br />

im Kinder- und Jugendsport, sowie für die Anschaffung von<br />

Sportgeräten (keine Sportbekleidung) eingesetzt werden. Trotzdem<br />

sollten die Mittel vorrangig für die ÜL-Aufwandsentschädigung<br />

verwendet werden. Ausgaben für Wettkämpfe und Trainingslager<br />

müssen den konkreten Einzelmaßnahmen abgrenzbar zugeordnet<br />

werden können und sich auf den „sportlichen“ Teil der Maßnahme<br />

beziehen.<br />

Abrechnung<br />

Die zweckgebundene Mittelverwendung ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis,<br />

ohne die Vorlage von Originalbelegen, bis zum<br />

28. Februar 2015 beim KSB/SSB nachzuweisen. Das standardisierte<br />

Nachweisformular (Vordruck des LSB) erhält der Verein im November<br />

<strong>2014</strong> mit den Bestands- und Antragsunterlagen für 2015. Bei Prüfungen<br />

durch den KSB/SSB sind grundsätzlich alle Originalbelege in Höhe der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mitgliederlisten (01.01.13/01.01.14)<br />

sowie die Übungsleiterverträge und -tätigkeitsnachweise (ggf. Hallenbelegungspläne)<br />

vorzulegen.<br />

18 <strong>Sachsen</strong>sport<br />

Oktober | November 2013


SPORT<br />

4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />

Fragen und Hinweise zum Projekt<br />

Breitensportentwicklung<br />

Anhand einiger exemplarischer Fragen an den LSB sowie die KSB/<br />

SSB soll die Projektbeschreibung (S. 18) ergänzend erläutert werden.<br />

Ausgewählte Problemstellungen und Beanstandungen im Rahmen<br />

der Belegprüfungen werden berücksichtigt.<br />

4Frage: In unserem Verein konnten 2013 11 neue Kinder bis 6 Jahre<br />

und 13 Personen 50+ gewonnen werden, die aber in verschiedenen<br />

Abteilungen aktiv sind. Können wir trotzdem den Zuwachs gefördert<br />

bekommen?<br />

Ja, da ab <strong>2014</strong> die Anzahl der Übungsgruppen sportartenübergreifend<br />

ermittelt werden (neu). Dieser Zuwachs kann aber nur angerechnet<br />

werden, wenn sich auch die Gesamtzahl der Mitglieder (A-Zahl) im Vergleich<br />

zum Vorjahr entsprechend erhöht hat. Der Schlüssel 1:10 bleibt<br />

unverändert. Die bisher erforderliche sportartenbezogene Berechnung<br />

entfällt.<br />

4Frage: Stimmt es, dass die Mindestdauer einer Trainingseinheit für<br />

die Anrechnung im Projekt herabgesetzt wurde?<br />

Ja, eine Trainingseinheit (TE) kann seit 2011 angerechnet werden, wenn<br />

sie mindestens 60 Minuten (vorher: 90 Minuten) dauert. Damit wird<br />

dem Umstand Rechnung getragen, dass Schwimm- und Sporthallen<br />

häufig nur noch auf Stundenbasis genutzt werden können. Sollte eine<br />

Übungsgruppe die Möglichkeit haben, 120 Minuten ununterbrochen zu<br />

trainieren, so gilt dies auch nur als eine TE. Zwei TE an einem Tag<br />

können für den Übungsleiter nur anerkannt werden, wenn es sich um<br />

verschiedene Trainingsgruppen mit einer klaren personellen und inhaltlichen<br />

Trennung handelt.<br />

Beispiel: Eine Jugendgruppe wird an einem Tag 120 Minuten lang<br />

trainiert. Anrechenbar ist eine TE. Wird diese Jugendgruppe an zwei<br />

Tagen in der Woche mindestens jeweils 60 Minuten trainiert, können<br />

2 TE im Projekt abgerechnet werden. Zwei TE können auch<br />

anerkannt werden, wenn der Übungsleiter am gleichen Tag z.B. erst<br />

eine Jugendgruppe und später eine Seniorengruppe (o.a.) trainiert.<br />

4Frage: Ein Übungsleiter hat nachträglich angekündigt, dass er nur<br />

noch bis 31. Mai im Verein seine Tätigkeit ausüben kann. Muss der Verein<br />

diese Änderung anzeigen?<br />

Ja, die Änderung muss angezeigt werden. Nur wenn alle beantragten<br />

nebenberuflich tätigen ÜL/Trainer mindestens bis zum 30. Juni nachweisbar<br />

im Verein tätig sind, kann der Verein die für seine Verhältnisse<br />

höchstmögliche Zuwendung erhalten. Mit Erhalt und vor der Annahme<br />

des Vertragsangebotes sind alle Änderungen, die das vorzeitige<br />

Ausscheiden von ÜL/Trainern betreffen, dem LSB anzuzeigen. Ist dies<br />

der Fall, muss das Vertragsangebot an die veränderten Bedingungen<br />

angepasst werden.<br />

Nebenberuflich tätige ÜL/Trainer, die für im Jahresverlauf ausgeschiedene<br />

oder verstorbene ÜL/Trainer tätig werden bzw. übergangslos<br />

deren Aufgaben übernehmen, können für das laufende Haushaltsjahr<br />

nicht nachgemeldet und nicht in die Berechnung der Vereinszuwendung<br />

einbezogen werden.<br />

4Frage: Ich habe im Verein einen hauptamtlichen Übungsleiter/<br />

Trainer beschäftigt. Kann ich für diesen die Förderung im Sinne der<br />

ÜL Aufwandsentschädigung beantragen, wenn er im Besitz einer<br />

Lizenz ist?<br />

Vom Grundsatz her nein. Beim selben Arbeitgeber kann keine dem<br />

Hauptberuf gleichartige nebenberufliche Tätigkeit (z.B. „Volleyball-<br />

Trainer“ und „Volleyball-Übungsleiter“) steuerfrei entschädigt werden.<br />

Gegebenenfalls müsste im Einzelfall eine klare Abgrenzbarkeit der Tätigkeiten<br />

vor Ort geprüft werden.<br />

4Frage: Ich führe <strong>2014</strong> eine eigene Sportveranstaltung durch und<br />

möchte die Mannschaften mit neuer Sportbekleidung ausrüsten. Kann<br />

ich die Ausgaben über das Projekt abrechnen?<br />

Grundsätzlich nein. Eigene, selbst organisierte Sportveranstaltungen<br />

und Sportbekleidung können generell nicht gefördert werden. Bei auswärtigen<br />

Sportveranstaltungen, bei denen der Verein nicht selber der<br />

Veranstalter ist, können aber zum Beispiel Fahrtkosten, Start- bzw. Teilnehmergebühren,<br />

Verpflegungskosten (organisierte Hauptmahlzeiten)<br />

etc. abgerechnet werden.<br />

4Frage: Ich muss im nächsten Jahr einige Sportgeräte prüfen bzw.<br />

erneuern lassen. Sind die anfallenden Ausgaben förderfähig?<br />

Nein, Reparaturen/TÜV-Prüfungen und ähnliches an Sportgeräten können<br />

nicht unter Sportgeräte abgerechnet werden.<br />

4Frage: Seit 2010 ist es möglich, die Mitgliederbestandsmeldung online<br />

einzugeben. Kann ich als Verein auch den Projektantrag Breitensportentwicklung<br />

online realisieren und welche Vorteile habe ich davon?<br />

Jeder Verein, der seine Mitgliederbestandsmeldung online eingibt, hat<br />

auch die Möglichkeit, den Projektantrag Breitensportentwicklung bis<br />

zum 10.01. online vorzunehmen. Vorteile sind:<br />

- nach Fixierung der Mitgliederdaten erscheinen diese im Projektantrag<br />

automatisch<br />

- im ersten Bearbeitungsschritt wird die Anlage B des Vorjahres angezeigt<br />

– diese kann in den Projektantrag übernommen werden<br />

- nach der Datenübernahme können Veränderungen, zum Beispiel zu<br />

Lizenzgültigkeiten oder neue lizenzierte ÜL aufgenommen werden<br />

4Frage: Seit Jahren laufe ich meinen Übungsleitern hinterher, um die<br />

Lizenzen nach der Verlängerung dem Projektantrag als Kopie beizufügen.<br />

Ist das mit dem Online-Verfahren noch notwendig?<br />

Alle sportartübergreifenden Lizenzen des LSB (ÜLC, ÜLB, VMC, VMB,<br />

VMA, JL) sind in der Online-Lizenzdatenverwaltung enthalten. Wenn<br />

also der ÜL C im Breitensport eine Lizenzverlängerung vollzogen hat,<br />

ist das in der Lizenzdatenverwaltung registriert. Die Lizenzangaben<br />

können im zweiten Bearbeitungsschritt dem Projektantrag beigefügt<br />

werden. Änderungen bei (sportartspezifischen) Trainerlizenzen müssen<br />

nach wie vor als Lizenzkopie mit eingereicht werden.<br />

4Frage: Die Zuwendung wird in zwei Raten (30.06./30.10.) überwiesen.<br />

Darf ich die Entschädigung der Übungsleiter erst im Dezember in<br />

einer Summe überweisen?<br />

Nein! Zuwendungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt<br />

zweckgebunden zu verwenden. Die Auszahlung bzw. Mittelverwendung<br />

muss also zeitnah erfolgen.<br />

<strong>Sachsen</strong>sport<br />

Oktober | November 2013<br />

19


SPORT<br />

4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />

Hinweise zu „gültigen Lizenzen“ und<br />

Zertifikaten „in Ausbildung stehend“<br />

Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit der Vereine bzw. <strong>zur</strong> Ermittlung<br />

der jeweiligen Zuwendungen innerhalb des Projektes „Breitensportentwicklung“<br />

bewertet der <strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> die Anzahl der aktiv<br />

tätigen und gültig lizenzierten Übungsleiter und Trainer (ÜL/Tr). Dieser<br />

Prozess gestaltet sich kompliziert, da die Vielzahl der möglichen<br />

sportspezifischen Abschlüsse und die verschiedenen im Umlauf befindlichen<br />

Lizenzdokumente, Ausweise und Zertifikate für alle Beteiligten<br />

die sachgerechte Bewertung des o.g. Kriteriums erheblich erschweren.<br />

Im Folgenden sollen deshalb „gültige Lizenzen“ und anerkannte Zertifikate<br />

„in Ausbildung stehend“ beschrieben werden.<br />

1. Lizenzen des DOSB (bzw. des DSB)<br />

Der <strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> anerkennt grundsätzlich alle Lizenzdokumente<br />

des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bzw. des<br />

Deutschen Sportbundes (DSB) entsprechend der Ausbildungsgänge<br />

und Lizenzstufen (C, B, A), so wie diese in den „Rahmenrichtlinien für<br />

Qualifizierung im Bereich des Deutschen (Olympischen) Sportbundes“<br />

beschrieben sind. Im Einzelnen sind dies: 1. Übungsleiterinnen/<br />

Übungsleiter Breitensport (sportartübergreifend), 2. Trainerinnen/<br />

Trainer Breitensport (sportartspezifisch), 3. Trainerinnen/Trainer<br />

Leistungssport (sportartspezifisch), 4. Vereinsmanagerinnen/Vereinsmanager<br />

und 5. Jugendleiterinnen/Jugendleiter<br />

Der DOSB hat – wie vorher der DSB auch – standardisierte Lizenzvordrucke<br />

für die innerhalb der Sportorganisation erworbenen Abschlüsse<br />

aller Ausbildungsrichtungen und -stufen entwickelt.<br />

Alle Ausbildungsträger, die <strong>zur</strong> Vergabe einer DOSB-Lizenz berechtigt<br />

sind, nutzen in der Regel diese Vordrucke.<br />

Alle beruflichen und alle außerhalb der Sportorganisation erworbenen<br />

Abschlüsse können für die Förderung nicht anerkannt werden. Liegen<br />

solche Qualifizierungsnachweise vor, empfiehlt es sich, sich rechtzeitig<br />

im Vorfeld der Beantragung an den zuständigen Landesfachverband<br />

oder den LSB zu wenden. In geeigneten Fällen können diese Abschlüsse<br />

ggf. in eine DOSB-Lizenz umgeschrieben werden.<br />

1.1. Sportartübergreifende Lizenzen des DOSB („Übungsleiter Breitensport“) (werden von den KSB/SSB und vom LSB ausgestellt)<br />

„Gültig“ ist dieses Lizenzdokument,<br />

wenn die erforderlichen Angaben<br />

zum Lizenzinhaber, zum absolvierten<br />

Ausbildungsgang, <strong>zur</strong> Lizenzstufe<br />

sowie zum Gültigkeitszeitraum<br />

eindeutig ersichtlich sind.<br />

Infolge der Neugründung des DOSB<br />

und der immer wieder erfolgten<br />

Anpassungen der Ausbildungsrichtlinien<br />

sind weiterhin frühere Lizenzdokumente<br />

im Umlauf. Diese werden<br />

schrittweise ersetzt, wenn alle Möglichkeiten<br />

einzutragender Lizenzverlängerungen<br />

erschöpft sind.<br />

In diesem Sinne werden auch die<br />

nachfolgend beispielhaft dargestellten<br />

„alten Lizenzen“ weiterhin als<br />

gültig anerkannt, sofern die erforderlichen<br />

Angaben – insbesondere<br />

die Gültigkeitsfristen – eindeutig<br />

ersichtlich sind.<br />

Persönliche Angaben<br />

Lizenzart<br />

Ausbildungsprofil<br />

(z.B. Kinder/Jugendl.)<br />

Gültigkeit bei<br />

Erstausstellung<br />

Unterschrift/Stempel des<br />

zuständigen Ausbildungsträgers<br />

Gültigkeit bei<br />

Lizenzverlängerung<br />

20 <strong>Sachsen</strong>sport<br />

Oktober | November 2013


SPORT<br />

4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />

1.2. Sportartspezifische Lizenzen (werden von den Landes- bzw. Spitzenfachverbänden ausgestellt)<br />

Absolventen der sportartspezifischen Ausbildungsgänge der<br />

Fachverbände erwerben i.d.R. spezifische Abschlüsse, die in adäquate<br />

Übungsleiter- und/oder Trainer-Lizenzen des DOSB gewandelt<br />

werden. Mehrheitlich werden auch die entsprechenden<br />

DOSB-Lizenzdokumente vergeben. Diese werden bei Erfüllung<br />

der o.g. Bedingungen sowohl in den neueren als auch in den<br />

älteren Versionen ebenfalls als gültig akzeptiert.<br />

Mit wenigen Landesfachverbänden hat der LSB im Sinne von<br />

Einzelfallregelungen vereinbart, dass die verbandsspezifischen<br />

Ausweise beziehungsweise Lizenzen den DOSB-Lizenzdokumenten<br />

gleichgestellt sind.<br />

Das betrifft u.a. den Landes-Musik- und Spielleute-Verband, den<br />

Skiverband sowie den Wander- und Bergsportverband. Im konkreten<br />

Fall können die Lehrreferenten der betreffenden Landesfachverbände<br />

dazu Auskunft erteilen.<br />

<strong>Sachsen</strong>sport<br />

Oktober | November 2013<br />

21


SPORT<br />

4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />

2. Zertifikate „in Ausbildung stehend“<br />

Im Förderprojekt Breitensportentwicklung können auch Personen<br />

berücksichtigt werden, die sich in der Ausbildung innerhalb<br />

des Lizenzsystems befinden und noch keinen regulären<br />

Lizenz-Abschluss erworben haben.<br />

Prinzipiell gilt, dass der Status „in Ausbildung stehend“ anerkannt<br />

werden kann, wenn ein durch den jeweiligen Ausbildungsträger<br />

(LSB, KSB/SSB, Landesfachverband) ausgestelltes<br />

Zertifikat über mindestens 30 Lerneinheiten (LE) im Rahmen der<br />

Lizenzausbildung, welche ein oder zwei Jahre vor dem beantragten<br />

Förderjahr absolviert wurden, vorliegt.<br />

Im Allgemeinen wird der sportartübergreifende „Grundlehrgang“<br />

bei den Kreis- und Stadtsportbünden (KSB/SSB) bzw. dem<br />

<strong>Landessportbund</strong> realisiert. Ebenso bieten auch einige Landesfachverbände<br />

vergleichbare Ausbildungsabschnitte an.<br />

Das Zertifikat muss u.a. den Namen und Vornamen, das Geburtsdatum,<br />

die Anzahl der absolvierten Lerneinheiten und die<br />

inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung enthalten. Der Ausbildungsträger<br />

muss das Zertifikat durch Stempel, Unterschrift<br />

und Ausstellungsdatum bestätigt haben.<br />

2.1. Muster eines anerkannten Zertifikates von KSB/SSB<br />

2.2. Beispiele für anerkannte Zertifikate<br />

von Landesfachverbänden<br />

Sächsischer Fußballverband Teamleiter 40 LE<br />

Judoverband <strong>Sachsen</strong> Sportassistent Judo 45 LE<br />

Schachverband <strong>Sachsen</strong> ÜL-Grundlehrgang 1.Lizenzst. 40 LE<br />

Sächsischer Schützenbund Schießsportleiter 30 LE<br />

Deutscher Turnerbund Trampolin-Basis-Schein 40 LE<br />

Sächsischer Ju-Jutsu-Verband Sportassistent 40 LE<br />

Squash-LV <strong>Sachsen</strong> Squash ÜL Grundlehrgang 60 LE<br />

Sächsischer Tennisverband Tennisassistent 45 LE<br />

Ausbildungszeitraum<br />

Sächsischer Fußball-Verband e.V.<br />

T e a m l e i t e r F u ß b a l l<br />

persönliche Angaben<br />

Herr<br />

geb. am:<br />

in:<br />

hat im Zeitraum vom<br />

bis<br />

im Rahmen der Ausbildung zum Trainer C bzw. C-Breitenfußball an einem<br />

dezentralen Basislehrgang mit 40 Lehreinheiten teilgenommen.<br />

DFB-Fußballabzeichen:<br />

Punkte Praxis:<br />

Punkte Theorie:<br />

Innerhalb der nächsten 2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum, ist die<br />

Nicht anerkannt werden:<br />

Gesamtausbildung zum Trainer C abzuschließen.<br />

Das Zertifikat ist im gesamten Bereich des Sächsischen Fußball-Verbandes<br />

gültig.<br />

Nr.:<br />

alle Zertifizierungen und Teilnahmebestätigungen welche<br />

Ausbildungen außerhalb des Lizenzsystems des DOSB belegen<br />

oder Abschlüsse, die bei externen Bildungsträgern<br />

erworben wurden, wie z.B.:<br />

• Schießleiter Bund Deutscher Sportschützen e.V.<br />

• Fit for Kids DTTB Kindertrainerlizenz (Tischtennis)<br />

• Jugendleitercard („Juleica“)<br />

• Skilehrer-Lizenz des Deutschen Skilehrerverbandes<br />

Leipzig,<br />

Ort / Datum<br />

Lehr- und Bildungsreferent im SFV<br />

Ausstellungsdatum<br />

Bestätigung<br />

Zertifikatsnummer<br />

22 <strong>Sachsen</strong>sport<br />

Oktober | November 2013


Vereins-Anschrift (lt. Bestandsmeldung):<br />

Antragsteller/Reg.-Nr. im LSB:<br />

Antragstermin: bis 10.01.<strong>2014</strong><br />

Posteingang im KSB/SSB:<br />

ein<strong>zur</strong>eichen an KSB/SSB: Prüfvermerke (werden vom KSB/SSB ausgefüllt): Ja Nein<br />

Antrag schlüssig? <br />

Rechnerische Richtigkeit? <br />

Eigenmittel ausreichend? <br />

Lizenzkopien beigefügt? <br />

Geprüft am/von:<br />

Antrag auf Sportförderung <strong>2014</strong><br />

- Breitensportentwicklung -<br />

Unser Antrag basiert auf den geltenden Projektkriterien, unserer Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong> sowie den<br />

in der/den Anlage/n A u./o. B namentlich aufgeführten Lizenzinhaber und in Ausbildung Stehenden.<br />

Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong> zuwendungsfähige Ausgaben Plan<br />

Gesamtmitglieder / max. FE / für Übungsleiter €<br />

Bestand (B) Kinder/Jugendl. / 1:10 / für Wettkämpfe/Trainingslager €<br />

Zuwachs (Z) Kinder 0–6 J. / 1:10 / für Sportgeräte €<br />

Zuwachs (Z) 50+ / 1:10 / Ausgaben Gesamt: €<br />

Ermittlung der Zuwendung (s. Anlagen A + B)<br />

Kategorie Festbetrag Anz. Summe Finanzierung der Ausgaben Plan<br />

ÜL 2 TE ○ Stufe 1-3 bis zu 250,- € € Eigene Mittel €<br />

ÜL 1 TE ○ Stufe 1-3 bis zu 125,- € € Zuwendung Kommune/Landrat €<br />

ÜL i.A. Stufe 0 bis zu 100,- € € Zuwendung SMI (LSB) €<br />

VM/JL Stufe 5/6 bis zu 100,- € € Einnahmen Gesamt: €<br />

Ki/Ju (B) 1:10 bis zu 100,- € €<br />

Ki 0-6 J.(Z) ● 1:10 bis zu 100,- € €<br />

Wir beantragen<br />

50+ (Z) ● 1:10 bis zu 100,- € € €<br />

eine Zuwendung in Höhe von:<br />

Summe: max. FE ( ) ≥ €<br />

○ 1 TE – mind.1 x 60 min.; 2 TE – mind. 2 x 60 min. an unterschiedlichen Tagen oder mit 2 verschiedenen ÜG an einem Tag.<br />

● Dieser Zuwachs (Z) kann nur angerechnet werden, wenn sich auch die Gesamtanzahl der Mitglieder (A-Zahl) im Vergleich zum Vorjahr entsprechend erhöht hat.<br />

Wir erklären:<br />

1. Die Bestandserhebung, der Antrag sowie die Anlage/n wurden vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt.<br />

2. Die aufgeführten nebenberuflich tätigen Übungsleiter sowie in Ausbildung Stehenden sind per Vertrag für<br />

<strong>2014</strong> in unserem Verein gebunden, regelmäßig praktisch mit einer Übungsgruppe tätig und werden i.S.<br />

einer Mischfinanzierung entschädigt. Für alle „neu“ aufgeführten und „korrigierten“ ÜL, VM und JL sind<br />

die Lizenzkopien bzw. die Ausbildungsnachweise (30 Lerneinheiten - LE) beigefügt.<br />

3. Der Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche beträgt mindestens 20 € und für Erwachsene mindestens 40 €.<br />

4. Der Verein ist zum Abzug der Vorsteuer (§ 15 Umsatzsteuergesetz) berechtigt ja nein.<br />

Wir beantragen den vorzeitigen Maßnahmebeginn ab 01.01.<strong>2014</strong>.<br />

rechtsverbindlich (§26 BGB) für den Antragsteller:<br />

________________________________________<br />

Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />

vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied<br />

__________________________________________<br />

Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />

vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied


Antrag: „Breitensportentwicklung“ <strong>2014</strong> Reg.Nr. im LSB:<br />

Anlage A:<br />

„Neumeldung“ Lizenzinhaber bzw. in Ausbildung Stehende<br />

Qualifikation/Lizenzstufe<br />

Tätigkeitsbereich<br />

3 2 1 0 5 6 J E S B G K<br />

TE/Woche<br />

(eine TE mind. 60 min)<br />

• Hier keine Übungsleiter bzw. in Ausbildung Stehende eintragen, die bereits in Anlage B aufgeführt sind.<br />

• Hier nur neue Übungsleiter in alphabetischer Reihenfolge eintragen, die im Besitz einer gültigen Lizenz zum<br />

10.01.<strong>2014</strong> (Antragstermin) sind.<br />

• In Ausbildung Stehende können nur anerkannt werden, wenn ein Ausbildungsnachweis über mindestens 30 LE im<br />

Zeitraum 01.01.2012 bis spätestens 31.12.2013 vorliegt.<br />

• Eine Kopie der Lizenz bzw. des Zertifikates ist in jedem Fall beizufügen.<br />

Abtlg./<br />

Sportart<br />

Trainer A<br />

Fach-ÜL B, ÜL B/P, Tr B<br />

Fach-ÜL C, ÜL BS, Tr C<br />

ÜL in Ausbildung<br />

Vereinsmanager<br />

Jugendleiter<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Erwachsene<br />

Senioren ab 50 Jahre<br />

Behinderte / Reha<br />

Gesundheitssport<br />

Schule / Kita<br />

Nr Name Vorname Lizenznummer<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

Lizenz<br />

gültig bis<br />

Mustermann Hans 1.A.13.09.00001 31.12.2017 X 23 1 X X


1. Die zu beantragende Zuwendung ergibt sich aus<br />

der Summe kategoriebezogener pauschaler<br />

Festbeträge, die anhand von Fördereinheiten<br />

(FE) für lizenzierte Übungsleiter (ÜL), für<br />

„fiktive“ Übungsgruppen im Kinder- und<br />

Jugendsport (ÜG) sowie für den Zuwachs Kinder<br />

0-6 Jahre und Senioren 50+ ermittelt werden.<br />

1a Aus der Anzahl der Gesamtmitglieder<br />

(Bestandserhebung) und dem Schlüssel<br />

1:10 (jeweils 10 „vollendete“ Mitglieder)<br />

ergibt sich die Anzahl der maximal<br />

anrechenbaren FE.<br />

(im Bsp.: 85 Gesamtmitglieder : 10 8 FE)<br />

1b Die Ermittlung der Anzahl „fiktiver“<br />

ÜG muss ebenfalls nach dem Schlüssel 1:10<br />

erfolgen.<br />

Ab <strong>2014</strong> wird die Anzahl der<br />

Übungsgruppen sportartübergreifend<br />

ermittelt. Das gilt auch für den Zuwachs an<br />

Kindern 0-6 und Senioren 50+<br />

.<br />

1c Im Vergleich mit der Bestandserhebung aus<br />

dem Vorjahr ergibt sich der Zuwachs an<br />

Kindern bis 06 Jahre bzw. Senioren 50+<br />

jeweils 1:10.<br />

Dieser Zuwachs (Z) kann nur angerechnet<br />

werden, wenn sich auch die Gesamtzahl der<br />

Mitglieder (A-Zahl) im Vergleich zum Vorjahr<br />

entsprechend erhöht hat<br />

.<br />

1d Zur Ermittlung der möglichen Zuwendung<br />

werden zuerst die ÜL mit anrechenbarer<br />

Lizenz (auch in Ausbildung Stehende/<br />

Vereinsmanager [VM] und Jugendleiter der<br />

Sportjugend [JL] - s. Anlage A und B) und<br />

anschließend ggf. die „fiktiven“ ÜG<br />

eingetragen.<br />

1e Die Anzahl der sich nach Addition der<br />

tatsächlich tätigen ÜL mit anrechenbarer<br />

Lizenz und der „fiktiven“ ÜG ergebenden FE<br />

darf die Anzahl der maximal anrechenbaren<br />

FE (siehe 1a) nicht überschreiten.<br />

(Im Beispiel wurde die Anzahl der FE bei 8<br />

gekappt.)<br />

1f Die Ermittlung der möglichen Zuwendung<br />

erfolgt durch die Addition der einzelnen<br />

Summen<br />

(jeweiliger Festbetrag x Anzahl der je<br />

Kategorie tätigen ÜL bzw. der „fiktiven“ ÜG).<br />

Ausfüllhinweise Antrag für das Jahr <strong>2014</strong><br />

Vereinsanschrift (lt . Best andsmeldung):<br />

Musterverein<br />

Antragsteller/Reg.-Nr. im LSB:<br />

VerNr<br />

Musterstraße 00000 Musterstadt<br />

Antragstermin<br />

bis 10.01.<strong>2014</strong><br />

Posteingang im KSB/SSB:<br />

ein<strong>zur</strong>eichen an:<br />

KSB/SSB Musterkreis<br />

Geschäftsstelle<br />

MusterKSB_Straße 00<br />

00000 MusterKSB_Ort<br />

Prüfvermerke (w ird vom KSB/SSB ausgefüllt ): Ja Nein<br />

Antrag schlüssig? <br />

Rechnerische Richtigkeit? <br />

Eigenmittel ausreichend? <br />

Lizenzkopien beigefügt? <br />

Geprüft am/von:<br />

Antrag auf Sportförderung <strong>2014</strong><br />

- Breitensportentwicklung -<br />

Unser Antrag basiert auf den geltenden Projektkriterien, unserer Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong> sowie den in der/den<br />

Anlage/n A u./o. B namentlich aufgeführten Lizenzinhaber und in Ausbildung Stehenden.<br />

Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong><br />

Gesamtmitglieder/max. FE<br />

85 / 8<br />

Best and (B) Kinder/Jugendl. / 1:10 64 / 6<br />

Zuwachs (Z) Kinder 0-6 J. / 1:10 10 / 1<br />

Zuwachs (Z) 50+ / 1:10 - / -<br />

zuwendungsfähige Ausgaben<br />

für Übungsleiter<br />

für Wettkämpfe/Trainingslager<br />

für Sportgeräte<br />

Ausgaben Gesamt:<br />

<br />

Plan<br />

=100%<br />

Ermittlung der Zuwendung (s. Anlagen A + B)<br />

Kat egorie Fest bet rag Anz. Summe<br />

Finanzierung der Ausgaben<br />

ÜL 2 TE ◦ Stufe 1-3 bis zu 250,- € 1 250,00 € Eigene Mittel<br />

ÜL 1 TE ◦ Stufe 1-3 bis zu 125,- €<br />

Zuwendung Kommune/Landrat<br />

ÜL i.A. Stufe 0 bis zu 100,- € 1 100,00 € Zuwendung SMI (LSB)<br />

VM/JL Stufe 5/6 bis zu 100,- € Einnahmen Gesamt: <br />

Ki/Ju (B) 01:10 bis zu 100,- € 6 600,00 €<br />

Ki 0-6 J (Z) • 01:10 bis zu 100,- €<br />

Plan<br />

950,00 €<br />

50+ (Z) • 01:10 bis zu 100,- € Wir beantragen<br />

950,00 €<br />

Summe:<br />

max. FE (8) 8 950,00 € eine Zuwendung in Höhe von:<br />

◦ 1 TE - mindestens 1 x 60 min., 2 TE - mind. 2 x 60 min. an unterschiedlichen Tagen oder mit 2 verschiedenen ÜG an einem Tag<br />

• Dieser Zuwachs (Z) kann nur angerechnet werden, wenn sich auch die Gesamtzahl der M itglieder (A-Zahl) im Vergleich zum Vorjahr entsprechend erhöht hat.<br />

Wir erklären:<br />

1. Die Bestandserhebung, der Antrag sowie die Anlage/n wurden vollständig und wahrheitsgemäß<br />

ausgefüllt.<br />

2. Die aufgeführten nebenberuflich tätigen Übungsleiter sowie in Ausbildung Stehenden sind per Vertrag<br />

für <strong>2014</strong> in unserem Verein gebunden, regelmäßig praktisch mit einer Übungsgruppe tätig und werden<br />

i.S. einer Mischfinanzierung entschädigt. Für alle „neu“ aufgeführten und „korrigierten“ ÜL, VM und JL<br />

sind die Lizenzkopien bzw. die Ausbildungsnachweise (30 LE) beigefügt.<br />

3. Der Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche beträgt mindestens 20 € und für Erwachsene mindestens 40 €.<br />

4. Der Verein ist zum Abzug der Vorsteuer (§ 15 Umsatzsteuergesetz) berechtigt ja nein.<br />

Wir beantragen den vorzeitigen Maßnahmebeginn ab 01.01.<strong>2014</strong>.<br />

recht sverbindlich (§26 BGB) für den Ant ragst eller:<br />

Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />

vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied<br />

Datum, Name (Druc kschrift), Untersc hrift<br />

vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied<br />

2. Im Finanzierungsplan sind die<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben und deren<br />

Finanzierung summarisch darzustellen.<br />

Bei der Finanzierung der Ausgaben ist unter<br />

Beachtung der eigenen Leistungsfähigkeit ein<br />

möglichst ausgewogenes Verhältnis von Vereinsund<br />

öffentlichen Mitteln anzustreben.<br />

2a Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen<br />

sein (Ausgaben Gesamt = Einnahmen<br />

Gesamt).<br />

2b Die Zuwendung darf höchstens<br />

(Ausnahmefall) bis zu 90% der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.<br />

2c Die zu beantragende Zuwendung muss der<br />

ermittelten Zuwendung und der Position<br />

Zuwendung SMI (LSB) im Finanzierungsplan<br />

entsprechen.<br />

(im Bsp. 950,00 €)<br />

3. Die Einhaltung der Projektkriterien und die<br />

Wahrheit der Angaben sind zu erklären.<br />

3a Es reicht nicht aus, als Vereinsmitglied eine<br />

gültige Lizenz oder einen anerkannten<br />

Ausbildungsnachweis zu besitzen,<br />

entscheidend ist, dass vertraglich geregelt<br />

eine Übungsgruppe regelmäßig betreut wird.<br />

3b Für alle neuen (siehe Anlage A) und<br />

korrigierten Personen (siehe Anlage B) sind<br />

in jedem Fall die aktuellen Lizenzkopien<br />

beizufügen.<br />

3c Vereine sind im Allgemeinen zum Abzug der<br />

Vorsteuer (§15 UStG) berechtigt, wenn sie im<br />

vorhergehenden Kalenderjahr (2013) mehr<br />

als 17.500,- € umsatzsteuerpflichtige<br />

Einnahmen hatten oder im laufenden Jahr<br />

(<strong>2014</strong>) voraussichtlich (lt. Plan) mehr als<br />

50.000,- € haben.


Ausfüllhinweise Anlage A und B für das Jahr <strong>2014</strong><br />

Antrag: „Breitensportentwicklung“ <strong>2014</strong> Reg.Nr. im LSB:<br />

Anlage A:<br />

„Neuanmeldung“ Lizenzinhaber bzw. in Ausbildung Stehende<br />

3 2 1 0 5 6 J E S B G K<br />

In Anlage A sind nur erstmals<br />

gemeldete bzw. neu<br />

hinzugekommene Lizenzinhaber,<br />

die noch nicht in Anlage B<br />

aufgeführt sind, einzutragen.<br />

Eine aktuelle Lizenzkopie ist in<br />

jedem Fall beizufügen.<br />

1. Jeder Lizenzinhaber kann unabhängig seiner Qualifikationen nur für eine Lizenz bewertet<br />

werden. ÜL‐Lizenzen des DOSB/DSB (vgl. Amann) sowie Vereinsmanager (VM) und Jugendleiter<br />

der Sportjugend (JL) (vgl. Cfrau) können abhängig von ihrer Gültigkeit fortlaufend berücksichtigt<br />

werden.<br />

2. In Ausbildung Stehende (30 LE im Zeitraum 01.01.12 ‐ 31.12.13) werden ausnahmsweise<br />

einmalig für 2 Jahre anerkannt (vgl. Hmann). Innerhalb dieser Zeit sollte eine Lizenzausbildung<br />

(Tr. C, Fach‐ÜL o. ÜL‐Breitensport) abgeschlossen werden. Ein weiterer Grundlehrgang<br />

(vgl. Emann) und dessen Verlängerung beim Landesfachverband wird nicht nochmals<br />

berücksichtigt.<br />

3. In die Spalten Qualifikation ist die zutreffende Qualifikationsstufe (0‐6) der Lizenzinhaber (nur ein<br />

Abschluss pro Person!) einzutragen.<br />

Unter Abteilung/Sportart ist die betreute Sportart entsprechend des Nr.‐Schlüssels der<br />

Bestandserhebung einzutragen.<br />

Auch wenn bei der Bewertung der TE/Woche nur in 1 TE bzw. 2 TE unterschieden wird, soll bei<br />

mehrmaligem Training die tatsächliche Trainingshäufigkeit (z.B. 4 TE) eingetragen werden.<br />

Die Angaben zum Tätigkeitsbereich sind in zwei Unterbereiche geteilt. In den ersten drei Spalten soll<br />

der betreute Altersbereich (J,E,S) und in den weiteren Spalten ggf. zusätzlich eine besondere<br />

Zielgruppe (B,G,K) angegeben werden.<br />

Anlage B:<br />

„Bestand“ Lizenzinhaber bzw. in Ausbildung Stehende<br />

VNr Name<br />

Vorname<br />

Lizenznummer<br />

Lizenzablauf<br />

J E S B G K<br />

Bewertung durch LSB<br />

Trainer A<br />

Fach‐ÜL B, ÜL B/P, Tr B<br />

Fach‐ÜL C, ÜL BS, Tr C<br />

ÜL in Ausbildung<br />

Hier keine Übungsleiter bzw. in Ausbildung Stehende eintragen, die bereits in Anlage B aufgeführt<br />

sind.<br />

Hier nur neue Übungsleiter in alphabetischer Reihenfolge eintragen, die zum 10.01.<strong>2014</strong><br />

(Antragstermin) im Besitz einer gültigen Lizenz sind.<br />

In Ausbildung Stehende können nur anerkannt werden, wenn ein Ausbildungsnachweis über<br />

mindestens 30 LE im Zeitraum 01.01.2012 bis spätestens 31.12.2013 vorliegt.<br />

Eine Kopie der Lizenz bzw. des Zertifikates ist in jedem Fall beizufügen.<br />

Nr Name Vorname Lizenznummer<br />

M ustermann Hans 1.A.13.04.00001 31.12.<strong>2014</strong><br />

x 23 1 x x<br />

ja 1 Amann Anton 1.A13.09.12345 31.12.17<br />

x 191 4 x<br />

ja 2 Cfrau Conny SN‐C‐0027 31.05.14<br />

x 9 2 x<br />

ja 3 Hmann Hans Z 40.12.010 31.12.14<br />

x 191 1 x x<br />

…<br />

Qualifikation/Lizenzstufe<br />

Tätigkeitsbereich<br />

VerNr<br />

Vereinsmanager<br />

Erwachsene<br />

Behinderte/Reha<br />

Gesundheitssport<br />

Schule/Kita<br />

Bewertung durch LSB<br />

Abtlg./<br />

Sportart<br />

Jugendleiter<br />

TE/Woche<br />

(eine TE mind. 60 min)<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Senioren ab 50 Jahre<br />

Lizenz<br />

gültig bis<br />

ja 03001 Fmann Fritz TA 4121234 31.12.14 0<br />

12 3 x ok<br />

31.12.06<br />

31.12.08<br />

Qualifikation<br />

nein 03001 Gfrau Gerti J 4043421 12 2 x x Austritt ‐ streichen<br />

nein 03001 Emann Egon GL 29.04.06 12 2 x neuer Lehrgang (s. Kopie)<br />

Bemerkung<br />

Bitte ausfüllen !<br />

Tätigkeitsbereich s.u.<br />

Alle Änderungen zu den aufgeführten Übungsleitern sind nur auf diesem Vordruck vorzunehmen. Bei Lizenzverlängerungen ist eine aktuelle Lizenzkopie beizufügen!<br />

0 (galt 2005 + 2006)<br />

0 Zertifikat ungültig<br />

Abtlg./<br />

Sportart<br />

TE/Wo<br />

Bestätigung/Verein<br />

nein 03001 Emann Egon TA 4123322 31.12.14 0 2. Grundlehrgang 12 2 x


Der (einfache) Verwendungsnachweis besteht aus<br />

einem Sachbericht (1) und einem Zahlenmäßigen<br />

Nachweis (2) .<br />

Ggf. sind Mitteilungspflichten (3) zu erfüllen.<br />

1. Im Sachbericht soll das Ergebnis aus Gründen der<br />

Verwaltungsvereinfachung nur anhand der<br />

ausgewiesenen Merkmale dargestellt werden.<br />

1a Gemeint ist sowohl die Gesamtanzahl aller<br />

Vereinsmitglieder und die Anzahl der<br />

Kinder/Jugendlichen im Verein<br />

als auch die Anzahl der Zuwächse ‚Kinder<br />

bis 6 J.‘ und ‚Senioren 50+‘.<br />

1b Gemeint ist die tatsächliche Anzahl der<br />

ÜL/in Ausbildung Stehenden/VM/JL mit<br />

gültiger und anrechenbarer Lizenz, die ohne<br />

die Beschränkung (Kappung) auf die max.<br />

Anzahl der Fördereinheiten<br />

(Gesamtmitglieder:10) im Verein regelmäßig<br />

Übungsgruppen betreuen.<br />

1c Gemeint ist, ob sich die Anzahl der<br />

Breitensportangebote/Übungsgruppen im<br />

Verein verändert hat.<br />

1d Gemeint ist, ob sich die Anzahl oder die<br />

Qualität der genutzten Sportstätten<br />

verändert hat.<br />

3. Wenn sich nach der Vorlage des<br />

Finanzierungsplanes (des Antrages/des<br />

Nachtrages) wesentliche Finanzierungsgrundlagen<br />

geändert haben, hat der Zuwendungsempfänger<br />

(Verein) eine Mitteilungspflicht gegenüber dem<br />

Zuwendungsgeber (LSB).<br />

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann<br />

diese nachrichtlich (im Nachhinein) erfüllt werden.<br />

3a Gemeint sind Zuwendungen von Kommune<br />

oder Landratsamt, die zum Zeitpunkt der<br />

Abgabe des Finanzierungsplanes (des<br />

Antrages) nicht vorhersehbar waren und im<br />

Plan fehlen.<br />

3b Gemeint ist, wenn sich die tatsächlichen<br />

zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Ist)<br />

gegenüber den geplanten Gesamtausgaben<br />

um mehr als 20% verringert haben.<br />

(Bsp.: Plan: 2.400,- €; Ist: 1.800,- €)<br />

Ausfüllhinweise Verwendungsnachweis für das Jahr 2013<br />

Absender:<br />

Musterverein<br />

Musterstraße<br />

00000 Musterstadt<br />

Vertragspartner/Reg.-Nr. im LSB:<br />

Abgabetermin:<br />

Posteingang im KSB/SSB:<br />

VerNr<br />

28.02.<strong>2014</strong><br />

Ein<strong>zur</strong>eichen an: Prüfvermerke (wird vo m KSB / SSB a usgefüllt) : Ja Nein<br />

KSB/SSB Musterkreis Nachweis termingerecht?<br />

<br />

Geschäftsstelle Nachweis rechnerisch richtig?<br />

<br />

MusterKSB_Straße 00 Nachrichtliche Mitteilung wird anerkannt? <br />

00000 MusterKSB_Ort Jahresteilziele für 2013 erreicht?<br />

<br />

Geprüft am/von:<br />

Verwendungsnachweis „Breitensportentwicklung“ 2013<br />

Im Rahmen der langfristigen Breitensportentwicklung wurden die Jahresteilziele in 2013 wie folgt erreicht:<br />

1. "Sachbericht":<br />

Anz. Gesamtmitglieder<br />

Anz. Kinder/Jugendliche (sportartübergreifend)<br />

Anz. Zuwachs Kinder bis 6 J. (sportartübergreifend)<br />

Anz. Zuwachs 50+ (sportartübergreifend)<br />

Anz. lizenzierte ÜL/in Ausb./VM/JL<br />

01.01.2013 85<br />

64<br />

10<br />

0<br />

2<br />

01.01.<strong>2014</strong><br />

Breitensportangebote/Übungsgruppen stabil X erweitert<br />

Sportstättensituation X stabil verbessert<br />

2. Zahlenmäßiger Nachweis<br />

zuwendungsfähige Ausgaben<br />

für Übungsleiter<br />

für Wettkämpfe/Trainingslager<br />

für Sportgeräte<br />

Ausgaben Gesamt<br />

Finanzierung der Ausgaben<br />

Eigene Mittel<br />

Zuwendungen Kommune/Landrat<br />

Zuwendung SMI (LSB)<br />

Einnahmen Gesamt<br />

Plan Ist<br />

1.400,00 €<br />

800,00 €<br />

200,00 €<br />

2.400,00 €<br />

<br />

Plan<br />

Ist<br />

1.200,00 €<br />

250,00 €<br />

950,00 € 950,00 €<br />

2.400,00 € <br />

+/- Ent wicklung<br />

verringert<br />

verschlechtert<br />

Der Verein w ar im Projekt<br />

vorst euerabzugsberecht<br />

igt ?<br />

Ja Nein<br />

Mögliche Vorst euerbet räge<br />

w urden gelt end gemacht ?<br />

Ja Nein<br />

Wir versichern, die<br />

Ausgaben w aren<br />

not w endig, es w urde<br />

w irt schaft lich und sparsam<br />

verfahren und die Angaben<br />

st immen mit den Büchern<br />

und Belegen überein.<br />

2. Der Zahlenmäßige Nachweis erfolgt aus<br />

Gründen der Verwaltungsvereinfachung<br />

ohne Vorlage von Belegen. Einnahmen und<br />

Ausgaben sind entsprechend der Gliederung<br />

des Finanzierungsplanes (des Antrages)<br />

summarisch zusammen zustellen.<br />

2a Die Plan-Zahlen wurden dem Finanzierungsplan<br />

(dem Antrag) entnommen.<br />

Die Ist-Zahlen müssen mit den Büchern<br />

und Belegen übereinstimmen.<br />

2b Vereine sind im Allgemeinen zum<br />

Abzug der Vorsteuer (§15 UStG)<br />

berechtigt, wenn sie im vorhergehenden<br />

Kalenderjahr (2012) mehr als 17.500,- €<br />

umsatzsteuerpflichtige Einnahmen<br />

hatten oder im laufenden Jahr (2013)<br />

voraussichtlich (lt. Plan) mehr als<br />

50.000,- € haben.<br />

Soweit die Möglichkeit zum VSt-Abzug<br />

bei einzelnen Projektausgaben bestand,<br />

ist anzugeben, ob nur die Nettobeträge<br />

(ohne USt) angerechnet wurden.<br />

3. Erfüllung der Mitteilungspflicht (nur wenn zut reffend!):<br />

Wir zeigen hiermit nachrichtlich an, dass nach Vorlage des Finanzierungsplanes (unseres Antrages)<br />

wir weitere Zuwendungen für das Projekt "Breitensportentwicklung" in Höhe von __________ Euro<br />

von Kommune / Landratsamt erhalten haben.<br />

2c Die Summe der Ausgaben gesamt muss<br />

der Summe der Einnahmen gesamt<br />

entsprechen.<br />

sich die zuwendungsfähigen Ausgaben um mehr als 20 % ermäßigt haben (Bitte kurz begründen!).<br />

recht sverbindlich (§26 BGB) für den Vert ragspart ner:<br />

Datum, Name (Druc ksc hrift), Untersc hrift<br />

vertretungsberec htigtes Vorstandsmitglied<br />

Datum, Name (Drucksc hrift), Unterschrift<br />

vertretungsberec htigtes Vorstandsmitglied


SPORT<br />

4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />

Projekt Erwerb eines<br />

neuen Großsportgerätes<br />

Antragsberechtigt<br />

sind als gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied im<br />

<strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> (LSB) sind und einen Mindestjahresbeitrag<br />

pro Kind/Jugendlichen von 20 Euro und pro Erwachsenen<br />

von 40 Euro erheben. Auch LFV können einen Antrag stellen.<br />

Gefördert<br />

werden kann der Erwerb eines neuen (nicht gebrauchten) Sportgerätes,<br />

das <strong>zur</strong> Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das<br />

Vereinseigentum übergeht. Neben Geräten <strong>zur</strong> Ausübung einer<br />

Sportart können auch Geräte <strong>zur</strong> Ausstattung von Sporthallen,<br />

Anlagen und Plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden<br />

oder bei denen der Verein die Nutzung der Sportstätte über einen<br />

Zeitraum von mindestens acht Jahren vertraglich gebunden<br />

hat, gefördert werden. Im begrenzten Maße können Geräte <strong>zur</strong><br />

Pflege von Sportstätten und Anlagen, bei denen eine der vorgenannten<br />

Bedingungen erfüllt ist, nachrangig gefördert werden.<br />

Die Förderung von Sportgeräten setzt die Mitgliedschaft, der das<br />

Sportgerät nutzenden Abteilungsmitglieder, im jeweiligen Landesfachverband<br />

voraus. Sportgeräte zum Betreiben der Sportarten,<br />

die im LSB eine hohe Anzahl an Kindern und Jugendlichen<br />

repräsentieren, stellen einen Schwerpunkt in der Regelförderung<br />

dar. Für Sportarten, die besonders hohe Anschaffungskosten je<br />

Einzelgerät haben, werden darüber hinaus in Abstimmung mit<br />

den jeweiligen Landesfachverbänden im Rahmen eines Teilbudgets<br />

Schwerpunkte festgelegt. Vereine mit einem hohen Anteil<br />

an Kindern und Jugendlichen, Mehrspartenvereine (>3 Abteilungen)<br />

sowie Stützpunktvereine werden vorrangig gefördert.<br />

Nicht gefördert werden<br />

1. Einbaugeräte (Geräte, die mit dem Gebäude fest verbunden<br />

sind),<br />

2. Kleinsportgeräte (z. B. Bälle, Nordic-Walking-Stöcke u.ä.)<br />

3. persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waffen,<br />

Sportbekleidung u.ä.)<br />

4. Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä.<br />

5. Kleinbusse, Geräte-/Transportwagen u.ä.<br />

6. Transport- und Verpackungskosten sowie<br />

7. Ersatzteile für Geräte<br />

Der Anschaffungspreis des Sportgerätes muss mindestens<br />

1.000 Euro und darf in der Regelförderung höchstens 5.000<br />

Euro betragen. Die Förderung von Sportgeräten mit einem Anschaffungspreis<br />

von über 5.000 Euro, vor allem <strong>zur</strong> Sicherung<br />

der Sportarbeit in Stützpunktvereinen, ist möglich. Für Geräte<br />

mit einem Anschaffungspreis von über 5.000 Euro ist die Zustimmung<br />

des Landesfachverbandes bei Antragstellung beizufügen.<br />

ACHTUNG: Unabhängig vom Anschaffungspreis können<br />

nur noch Anträge bearbeitet werden, denen drei<br />

gültige vergleichbare Angebote beigefügt sind.<br />

Zur Finanzierung eines im Rahmen dieses Projektes neu erworbenen<br />

Großsportgerätes dürfen keine Mittel aus dem Projekt<br />

Breitensportentwicklung (bei LFV nicht aus VEW und TEW) verwendet<br />

werden!<br />

Abweichend zu den allgemeinen Förderbedingungen kann eine<br />

Zuwendung zum Erwerb eines neuen Großsportgerätes i.d.R.<br />

bis zu 50 Prozent des Herstellungs- oder Anschaffungspreises<br />

betragen. Einzelfallentscheidungen <strong>zur</strong> Förderhöhe und zu Förderschwerpunkten<br />

bleiben vorbehalten.<br />

Für alle geförderten Geräte gilt eine Zweckbindungsfrist von<br />

5 Jahren, sofern lt. AfA-Tabelle keine abweichende betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer festgeschrieben ist. Die neu erworbenen<br />

Geräte sind durch Inventarisierung in den Vermögensbestand<br />

aufzunehmen.<br />

Verfahren<br />

Die Anträge sind bis zum 31. März <strong>2014</strong> beim zuständigen KSB/<br />

SSB ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Nach sachlicher Prüfung der Antragsunterlagen und bei Erfüllung<br />

weiterer Fördervoraussetzungen (siehe Seite 17 unten)<br />

können Vereine ab Ende Juni <strong>2014</strong> vom LSB einen Zuwendungsvertrag<br />

erhalten. Damit der Vertrag wirksam werden kann, muss<br />

ein Exemplar rechtsverbindlich unterschrieben an den LSB <strong>zur</strong>ück<br />

geschickt werden.<br />

Durch den Zuwendungsvertrag wird der Kauf eines neuen Gerätes<br />

unterstützt. Die Anschaffung kann nur im Zeitraum 1. Januar<br />

bis 30. Oktober <strong>2014</strong> erfolgen. Geräte die bereits vor dem 1.<br />

Januar <strong>2014</strong> bzw. vor dem „Datum der Antragstellung“ in <strong>2014</strong><br />

bestellt (Auftragserteilung) oder gekauft wurden, können nicht<br />

gefördert werden.<br />

Der im Zuwendungsvertrag angebotene Förderbetrag ergeht<br />

unter dem Vorbehalt des Nachweises zuwendungsfähiger Gesamtausgaben<br />

in erforderlicher Höhe durch die Vorlage einer<br />

Originalrechnung.<br />

Nach Einreichen und Prüfen der Originalrechnung (spätestens<br />

bis zum 30. Oktober <strong>2014</strong>) sowie des Zahlungsnachweises (Kopie<br />

Kontoauszug) und unter Beachtung des Vorbehaltes (s.o.) erfolgt<br />

die Mittelüberweisung bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungseingang<br />

auf das Konto des Vereins. Die Zuwendung wird<br />

als Höchstbetrag in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.<br />

Abrechnung<br />

Die Vorlage der Originalrechnung gilt als Nachweis der zweckgebundenen<br />

Mittelverwendung. Ein gesonderter Verwendungsnachweis<br />

ist nicht erforderlich. Die eingereichten Originalbelege<br />

verbleiben im LSB. Sie werden erst nach Abschluß der Mittelverwendungsprüfung<br />

durch das SMI <strong>zur</strong>ückgesendet. Sie sind bis<br />

zum Ende der Zweckbindungsfrist aufzubewahren.<br />

28 <strong>Sachsen</strong>sport<br />

Oktober | November 2013


Vereins-Anschrift (lt. Bestandsmeldung):<br />

Antragsteller/Reg.-Nr. im LSB:<br />

Antragsfrist: bis 31.03.<strong>2014</strong><br />

Posteingang im KSB/SSB:<br />

Antrags-Nr.: ESG/ /14<br />

(wird vom LSB eingetragen)<br />

ein<strong>zur</strong>eichen an KSB/SSB: Prüfvermerke (werden vom KSB/SSB ausgefüllt): Ja Nein<br />

Antrag vollständig und schlüssig? <br />

Antrag rechnerisch richtig? <br />

Eigenmittel ausreichend? <br />

Geprüft am/von:<br />

Antrag auf Sportförderung <strong>2014</strong><br />

- Erwerb eines neuen Großsportgerätes -<br />

Entsprechend der jeweils geltenden Projektkriterien und der Durchführungsbestimmungen des <strong>Landessportbund</strong>es<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V. (LSB) beantragen wir hiermit auf der Grundlage der auf der Rückseite gemachten Angaben eine<br />

Zuwendung (i. d. R. bis zu 50% der Anschaffungskosten) in Höhe von<br />

€<br />

für den Erwerb einer/s neuen ..........................................................................................................<br />

(genaue Bezeichnung des Großsportgerätes)<br />

Der Anschaffungspreis beträgt mindestens 1.000 €, höchstens 5.000 €.<br />

Der Anschaffungspreis liegt über 5.000 €. (Die Zustimmung des LFV ist beigefügt.)<br />

Wir erklären:<br />

1. Dem Antrag sind 3 gültige vergleichbare Angebote beigefügt.<br />

2. Der Antrag (Vorder- und Rückseite) wurde wahrheitsgemäß ausgefüllt.<br />

3. Die jeweils geltenden Projektkriterien und die Durchführungsbestimmungen des LSB werden anerkannt.<br />

4. Der Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche beträgt mindestens 20 € und für Erwachsene mindestens 40 €.<br />

5. Der Originalbeleg (Kaufvertrag) wird bis zum 30.10.<strong>2014</strong> eingereicht.<br />

Wir beantragen den vorzeitigen Maßnahmebeginn mit dem Datum der Antragstellung in <strong>2014</strong>, jedoch frühestens<br />

zum 01. Januar <strong>2014</strong>.<br />

rechtsverbindlich (§26 BGB) für den Antragsteller:<br />

______________________________________<br />

Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />

vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied<br />

_____________________________________<br />

Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />

vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied<br />

Der KSB/SSB befürwortet eine<br />

Zuwendung:<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

ja nein ___________________________________<br />

Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift KSB/SSB<br />

BITTE WENDEN!


Ausgaben (Anschaffungspreis): .....................................€<br />

Finanzierung der Ausgaben:<br />

1. Eigene Mittel (Verein): .....................................€<br />

2. Zuwendung Kommune, Landratsamt etc.: .....................................€<br />

3. Zuwendung SMI (Sportförderung über LSB): .....................................€<br />

Die Abrechnung (Einreichung des Originalbelegs) ist geplant für Monat ………………….…/<strong>2014</strong>.<br />

Der Verein ist im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> nach § 15 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Der Verein ist im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Die Vorsteuerabzugsberechtigung konnte im Antrag (Preis ohne USt.) berücksichtigt werden.<br />

Begründung der Notwendigkeit des Erwerbs eines neuen Großsportgerätes:<br />

........................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................<br />

Satzungsgemäße Verwendung des Großsportgerätes:<br />

Das Großsportgerät soll von folgenden Abteilungen genutzt werden:<br />

........................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................<br />

Die Sportler dieser Abteilungen sind als Mitglieder (jeweils Anzahl) in folgenden LFV gemeldet (LFV<br />

angeben):<br />

........................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................<br />

Nur bei Großsportgeräten über 5.000 €, die der Ausstattung einer<br />

Sportanlage dienen:<br />

Bezeichnung und Anschrift der Sportanlage:<br />

........................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................<br />

Die Sportanlage befindet sich im Vereinseigentum. Ein Nachweis ist beigefügt.<br />

Es liegt ein mindestens noch 8 Jahre gültiger Nutzungs- oder Pachtvertrag vor. Ein Nachweis ist<br />

beigefügt.

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