Unterlagen zur Vereinsförderung 2014 - Landessportbund Sachsen
Unterlagen zur Vereinsförderung 2014 - Landessportbund Sachsen
Unterlagen zur Vereinsförderung 2014 - Landessportbund Sachsen
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SPORT<br />
4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />
Sportförderung <strong>2014</strong><br />
Die Förderung des Sports erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages<br />
zwischen dem Sächsischen Staatsministerium<br />
des Innern (SMI) und dem <strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> (LSB)<br />
im erheblichen Landesinteresse mit den Zielen, der sächsischen<br />
Bevölkerung ein flächendeckendes, vielfältiges und zeitgemäßes<br />
sportliches Angebot zu unterbreiten, leistungssportliche<br />
Talente auf ihrem Weg zu internationalen sportlichen Erfolgen<br />
für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> zu unterstützen und die dafür notwendigen<br />
ehren- und hauptamtlichen Strukturen zu sichern.<br />
Durch die vertraglich vereinbarte Förderung soll die Erziehung<br />
und Bildung im Sport unterstützt und der Sport als gesundheitsfördernder<br />
und gesellschaftsstabilisierender Faktor in das Leben<br />
möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
integriert werden. Mit Hilfe eines Projektbudgets soll eine<br />
flächendeckende Breitensportentwicklung einschließlich der<br />
Unterstützung besonderer Zielgruppen, eine flächendeckende<br />
Beratung und Angebotssicherung sowie die Entwicklung leistungssportlicher<br />
Talente gewährleistet werden.<br />
Der Zuwendungsvertrag ermöglicht eine Sportförderung mit<br />
vereinfachtem Antrags- und Nachweisverfahren sowie eine flexible<br />
Mittelverwendung durch den LSB und seine Mitgliedsorganisationen.<br />
Die Geschäftsstelle des LSB erhält eine institutionelle Förderung.<br />
Im Rahmen eines Projektbudges <strong>zur</strong> Weiterleitung an Dritte können<br />
Zuwendungen für folgende Sportprojekte gewährt werden:<br />
• Breitensportentwicklung (Sportvereine)<br />
• Großsportgeräte (Sportvereine, Fachverbände)<br />
• Vereinsentwicklung (Kreis- u. Stadtsportbünde)<br />
• Verbandsentwicklung (Fachverbände)<br />
• Talententwicklung (Fachverbände)<br />
Zuwendungen bis höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben betragen darf, kann ein solch hoher Fördermittelanteil<br />
nur eine Ausnahme darstellen. Unter Beachtung des<br />
Grundsatzes der Subsidiarität können im Regelfall nur die Sportvereine<br />
eine Förderung erhalten, die einen Mindestjahresbeitrag<br />
pro Kind/Jugendlichen von 20 Euro und pro Erwachsenen von<br />
40 Euro erheben. Davon abweichende Einzelfallentscheidungen<br />
bedürfen der Zustimmung des Präsidiums des LSB.<br />
Im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle des LSB sowie der<br />
Sportprojekte der Sportvereine, der Kreis- und Stadtsportbünde<br />
(KSB/SSB) und der Landesfachverbände (LFV) sind alle satzungsgemäßen<br />
Ausgaben zuwendungsfähig, die <strong>zur</strong> Erreichung des<br />
jeweiligen projektgebundenen Zuwendungszwecks notwendig<br />
sind. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für wirtschaftliche<br />
Geschäftsbetriebe lt. Abgabenordnung (AO) wie bezahlter<br />
Sport, Verkauf von Speisen und Getränken etc.. Soweit Umsatzsteuer<br />
nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer<br />
abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben. Die jeweils projektbezogen zweckentsprechende<br />
Mittelverwendung ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis<br />
(Vordruck des LSB), ohne die Vorlage von Originalbelegen,<br />
vorzunehmen. Die Originalbelege sind zehn Jahre aufzubewahren.<br />
Sie müssen entweder projektbezogen nach Sachkonten abgelegt<br />
werden oder ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zum<br />
jeweiligen Projekt (z.B. eine Projekt-Nr.) enthalten.<br />
Anträge, Verträge und Verwendungsnachweise können nur bearbeitet<br />
werden, wenn sie von vertretungsbefugten Personen<br />
lt. § 26 BGB unterschrieben sind. Die in Anträgen bzw. der Bestandserhebung<br />
gemachten Angaben sind für das gesamte Jahr<br />
verbindlich. Im Jahresverlauf nachfolgende Mitgliederzu- bzw.<br />
abgänge oder Nachmeldungen lizenzierter Übungsleiter können<br />
nicht berücksichtigt werden.<br />
Für alle Projekte sind Leistungsbeschreibungen und messbare<br />
Zielvorgaben festgelegt, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen.<br />
Der LSB ist verpflichtet, die konkreten fachförderpolitischen<br />
Zielstellungen und Förderschwerpunkte gemeinsam mit den Zuwendungsempfängern<br />
umzusetzen und nur einen dopingfreien<br />
Sport zu unterstützen.<br />
Für den Zuwendungsvertrag mit dem LSB sollen <strong>zur</strong> konsumtiven<br />
Sportförderung (einschließlich Großsportgeräte) nach dem<br />
Haushaltsplan der Staatsregierung in <strong>2014</strong> 18.000.000 Euro <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehen.<br />
Alle Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung in Form<br />
von nicht rückzahlbaren Zuwendungen gewährt. Die Höhe der<br />
Zuwendung für die einzelnen Sportprojekte darf höchstens 90<br />
Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Bei<br />
der Finanzierung der Ausgaben ist unter Beachtung der eigenen<br />
Leistungsfähigkeit trotzdem ein möglichst ausgewogenes<br />
Verhältnis von Vereins- und öffentlichen Mitteln anzustreben.<br />
Auch wenn der Zuwendungsvertrag zulässt, dass die Höhe der<br />
Zuwendungsverträge für <strong>2014</strong> können nur den Vereinen angeboten<br />
werden, die neben der Erfüllung der Projektkriterien<br />
• ihre weitere Mitgliedschaft im LSB durch rechtzeitige Abgabe<br />
der Bestandserhebung (10. Januar <strong>2014</strong>) online (ggf. mit Hilfe<br />
des zuständigen KSB/SSB) bekundet,<br />
• ihren Antrag auf Sportförderung aus Mitteln des SMI vollständig<br />
und termingerecht (bis 10. Januar <strong>2014</strong>) online gestellt<br />
oder beim zuständigen KSB/SSB eingereicht,<br />
• die Verwendungsnachweise über die vollständige und zweckentsprechende<br />
Mittelverwendung von Zuschüssen des Jahres<br />
2013 termingerecht (28. Februar <strong>2014</strong>) vorgelegt,<br />
• den Nachweis der Gemeinnützigkeit mittels Kopie des aktuellen<br />
Freistellungsbescheids vom Finanzamt erbracht (10.<br />
Januar <strong>2014</strong>) und<br />
• den Mitgliedsbeitrag beim LSB vollständig und termingerecht<br />
(30. April <strong>2014</strong>) bezahlt haben.<br />
Informationen <strong>zur</strong> Sportförderung sowie Antragsformulare können<br />
auch unter www.sport-fuer-sachsen.de abgerufen werden.<br />
<strong>Sachsen</strong>sport<br />
Oktober | November 2013<br />
17
SPORT<br />
4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />
Projekt Breitensportentwicklung<br />
Antragsberechtigt<br />
sind als gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied im <strong>Landessportbund</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> (LSB) sind und einen Mindestjahresbeitrag pro Kind/<br />
Jugendlichen von 20 Euro und pro Erwachsenen von 40 Euro erheben.<br />
Gefördert<br />
werden können Vereine für die Durchführung eines qualitäts- und ergebnisorientierten<br />
Übungs- und Trainingsbetriebes (Mitgliedergewinnung)<br />
für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für Kinder<br />
und Jugendliche sowie Menschen der Altersgruppe 50+.<br />
Die zu beantragende Zuwendung ergibt sich aus der Summe Kategorie<br />
bezogener pauschaler Festbeträge, die anhand von Fördereinheiten<br />
(FE) für nebenberuflich tätige lizenzierte Übungsleiter (ÜL), für „fiktive“<br />
Übungsgruppen im Kinder- und Jugendsport (ÜG) sowie für den<br />
Zuwachs der Kinder 0 bis 6 Jahre (ÜG) und der Senioren 50+ (ÜG) ermittelt<br />
werden. Neu ist ab <strong>2014</strong>, dass bei allen Übungsgruppen nicht<br />
mehr nach Sparten bzw. Sportarten unterschieden werden muss. Die<br />
im Antrag gemachten Angaben müssen mit den Bestandserhebungen<br />
übereinstimmen.<br />
1. Aus der Anzahl der Gesamtmitglieder ergibt sich nach dem<br />
Schlüssel 1:10 die maximale Anzahl von Fördereinheiten (FE). Beispiel:<br />
85 Gesamtmitglieder: 10 = 8 FE. Eine FE kann für einen lizenzierten<br />
Übungsleiter (ÜL), eine „fiktive“ Übungsgruppe im Kinder- u. Jugendsport<br />
(ÜG) und den Zuwachs der Kinder 0-6 Jahre (ÜG) sowie den der<br />
Senioren 50 + (ÜG) eingelöst werden.<br />
2. Die Anzahl „fiktiver“ ÜG „Bestand Ki/Ju“ wird nach dem Schlüssel<br />
1:10 ermittelt. Beispiel: 37 Fußballer und 17 Schwimmer = 54 Mitglieder<br />
= 5 FE.<br />
3. Die Anzahl der „fiktiven“ ÜG „Zuwachs Kinder 0 bis 6 Jahre“ sowie<br />
„Zuwachs Senioren 50+“ errechnet sich ebenfalls nach dem Schlüssel<br />
1:10. Maßstab für den Zuwachs ist der Vergleich <strong>zur</strong> Bestandsmeldung<br />
des Vorjahres (2013). Achtung: Der Zuwachs für jeweils eine dieser<br />
„fiktiven“ ÜG kann nur berücksichtigt werden, wenn sich auch die Gesamtmitgliederzahl<br />
(A-Zahl) um mindestens jeweils 10 Mitglieder gegenüber<br />
dem Vorjahr erhöht hat.<br />
4. In den Anlagen A und B müssen die Angaben der Lizenzinhaber<br />
eingetragen (A) bzw. korrigiert (B) werden. Dabei sind insbesondere die<br />
Gültigkeit und Anerkennung (siehe Seite 20-22) sowie gegebenenfalls<br />
notwendige beizufügende Lizenzkopien zu beachten. Für korrigierte<br />
lizenzierte ÜL (Anlage B) sowie neu aufgeführte lizenzierte ÜL (Anlage<br />
A) und in Ausbildung Stehende (mind. 30 LE) ist in jedem Fall eine<br />
Kopie des Lizenznachweises beizufügen. Die ÜL ohne Nachweiskopie<br />
werden nicht berücksichtigt! Jeder Lizenzinhaber kann unabhängig<br />
seiner Qualifikation(en) nur für eine Lizenz gewertet werden. In Ausbildung<br />
Stehende werden einmalig ab dem Folgejahr für max. zwei<br />
Jahre anerkannt. Beim Übertrag in die Antragstabelle „Ermittlung der<br />
Zuwendung (siehe Anlagen A+B)“ sind die Lizenzinhaber nach Lizenzstufen<br />
und Anzahl der Trainingseinheiten (TE) einzugruppieren. Dabei<br />
ist auch zu beachten, dass alle ÜL ganzjährig tätig sein müssen.<br />
5. Zur Ermittlung der möglichen Zuwendung sollen zuerst die ÜL mit<br />
anrechenbarer Lizenz und anschließend die „fiktiven“ ÜG (B KiJu, Z Ki<br />
0-6, Z 50+) eingetragen werden. Die Anzahl der sich nach der Addition<br />
der ÜL und der „fiktiven“ ÜG ergebenden FE darf die Anzahl der maximal<br />
anrechenbaren FE (im Beispiel: 8) nicht überschreiten.<br />
6. Im Finanzierungsplan sind die zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
und deren Finanzierung summarisch einzutragen. Der Finanzierungsplan<br />
muss ausgeglichen sein (Ausgaben Gesamt = Einnahmen<br />
Gesamt). Die Zuwendung darf höchstens (Ausnahmefall) bis zu 90<br />
Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.<br />
Verfahren<br />
Die Anträge sind bis zum 10. Januar <strong>2014</strong> beim zuständigen KSB/SSB<br />
ein<strong>zur</strong>eichen. Hinweis: Vereine, die sich <strong>zur</strong> Bestandserhebung online<br />
angemeldet haben, können mit ihren Zugangsdaten auch den Antrag<br />
online stellen. Der Onlineantrag muss trotzdem (noch) ausgedruckt<br />
und rechtsverbindlich unterschrieben zugesendet werden.<br />
Vereine, die bereits einmal ÜL eingereicht haben, erhalten mit der<br />
Bestandserhebung das Antragsformular sowie die Anlage B mit dem<br />
im LSB registrierten Übungsleiterdatenbestand, der nur noch korrigiert<br />
beziehungsweise bestätigt werden muss. Vereine, die erstmals<br />
einen Antrag stellen, nutzen den beigefügten Antragsvordruck. Auf<br />
der Rückseite befindet sich ein „leeres“ Formular A, in das alle gemeldeten<br />
Übungsleiter einzutragen sind.<br />
Nach sachlicher Prüfung der Antragsunterlagen und weiterer Fördervoraussetzungen<br />
(siehe Seite 17 unten) können „förderfähige“ Vereine<br />
ab Ende Mai <strong>2014</strong> einen Zuwendungsvertrag erhalten. Damit der<br />
Vertrag wirksam werden kann, muss ein Exemplar rechtsverbindlich<br />
unterschrieben an den LSB geschickt werden. Achtung: Mit der Rücksendung<br />
des Zuwendungsvertrages bestätigt der Verein, dass alle<br />
beantragten Übungsleiter mindestens bis 30.06. tätig sind. Änderungen<br />
sind sofort anzuzeigen, weil sich dadurch die Zuwendungsvoraussetzungen<br />
geändert haben.<br />
Die zweckgebundene Zuwendung wird in zwei Raten (bis Ende Juni/<br />
Ende Oktober) auf das angegebene Vereinskonto ausgezahlt. Die Zuwendung<br />
wird als Höchstbetrag in Form der Festbetragsfinanzierung<br />
gewährt. Die Zuwendung kann bis zu 90 Prozent (Ausnahme) der<br />
zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.<br />
Mittelverwendung<br />
Die Zuwendungen können eigenverantwortlich und flexibel sowohl<br />
für die Aufwandsentschädigung nebenberuflich tätiger ÜL, als auch<br />
für die Teilnahme an Wettkämpfen und Trainingslagern, insbesondere<br />
im Kinder- und Jugendsport, sowie für die Anschaffung von<br />
Sportgeräten (keine Sportbekleidung) eingesetzt werden. Trotzdem<br />
sollten die Mittel vorrangig für die ÜL-Aufwandsentschädigung<br />
verwendet werden. Ausgaben für Wettkämpfe und Trainingslager<br />
müssen den konkreten Einzelmaßnahmen abgrenzbar zugeordnet<br />
werden können und sich auf den „sportlichen“ Teil der Maßnahme<br />
beziehen.<br />
Abrechnung<br />
Die zweckgebundene Mittelverwendung ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis,<br />
ohne die Vorlage von Originalbelegen, bis zum<br />
28. Februar 2015 beim KSB/SSB nachzuweisen. Das standardisierte<br />
Nachweisformular (Vordruck des LSB) erhält der Verein im November<br />
<strong>2014</strong> mit den Bestands- und Antragsunterlagen für 2015. Bei Prüfungen<br />
durch den KSB/SSB sind grundsätzlich alle Originalbelege in Höhe der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mitgliederlisten (01.01.13/01.01.14)<br />
sowie die Übungsleiterverträge und -tätigkeitsnachweise (ggf. Hallenbelegungspläne)<br />
vorzulegen.<br />
18 <strong>Sachsen</strong>sport<br />
Oktober | November 2013
SPORT<br />
4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />
Fragen und Hinweise zum Projekt<br />
Breitensportentwicklung<br />
Anhand einiger exemplarischer Fragen an den LSB sowie die KSB/<br />
SSB soll die Projektbeschreibung (S. 18) ergänzend erläutert werden.<br />
Ausgewählte Problemstellungen und Beanstandungen im Rahmen<br />
der Belegprüfungen werden berücksichtigt.<br />
4Frage: In unserem Verein konnten 2013 11 neue Kinder bis 6 Jahre<br />
und 13 Personen 50+ gewonnen werden, die aber in verschiedenen<br />
Abteilungen aktiv sind. Können wir trotzdem den Zuwachs gefördert<br />
bekommen?<br />
Ja, da ab <strong>2014</strong> die Anzahl der Übungsgruppen sportartenübergreifend<br />
ermittelt werden (neu). Dieser Zuwachs kann aber nur angerechnet<br />
werden, wenn sich auch die Gesamtzahl der Mitglieder (A-Zahl) im Vergleich<br />
zum Vorjahr entsprechend erhöht hat. Der Schlüssel 1:10 bleibt<br />
unverändert. Die bisher erforderliche sportartenbezogene Berechnung<br />
entfällt.<br />
4Frage: Stimmt es, dass die Mindestdauer einer Trainingseinheit für<br />
die Anrechnung im Projekt herabgesetzt wurde?<br />
Ja, eine Trainingseinheit (TE) kann seit 2011 angerechnet werden, wenn<br />
sie mindestens 60 Minuten (vorher: 90 Minuten) dauert. Damit wird<br />
dem Umstand Rechnung getragen, dass Schwimm- und Sporthallen<br />
häufig nur noch auf Stundenbasis genutzt werden können. Sollte eine<br />
Übungsgruppe die Möglichkeit haben, 120 Minuten ununterbrochen zu<br />
trainieren, so gilt dies auch nur als eine TE. Zwei TE an einem Tag<br />
können für den Übungsleiter nur anerkannt werden, wenn es sich um<br />
verschiedene Trainingsgruppen mit einer klaren personellen und inhaltlichen<br />
Trennung handelt.<br />
Beispiel: Eine Jugendgruppe wird an einem Tag 120 Minuten lang<br />
trainiert. Anrechenbar ist eine TE. Wird diese Jugendgruppe an zwei<br />
Tagen in der Woche mindestens jeweils 60 Minuten trainiert, können<br />
2 TE im Projekt abgerechnet werden. Zwei TE können auch<br />
anerkannt werden, wenn der Übungsleiter am gleichen Tag z.B. erst<br />
eine Jugendgruppe und später eine Seniorengruppe (o.a.) trainiert.<br />
4Frage: Ein Übungsleiter hat nachträglich angekündigt, dass er nur<br />
noch bis 31. Mai im Verein seine Tätigkeit ausüben kann. Muss der Verein<br />
diese Änderung anzeigen?<br />
Ja, die Änderung muss angezeigt werden. Nur wenn alle beantragten<br />
nebenberuflich tätigen ÜL/Trainer mindestens bis zum 30. Juni nachweisbar<br />
im Verein tätig sind, kann der Verein die für seine Verhältnisse<br />
höchstmögliche Zuwendung erhalten. Mit Erhalt und vor der Annahme<br />
des Vertragsangebotes sind alle Änderungen, die das vorzeitige<br />
Ausscheiden von ÜL/Trainern betreffen, dem LSB anzuzeigen. Ist dies<br />
der Fall, muss das Vertragsangebot an die veränderten Bedingungen<br />
angepasst werden.<br />
Nebenberuflich tätige ÜL/Trainer, die für im Jahresverlauf ausgeschiedene<br />
oder verstorbene ÜL/Trainer tätig werden bzw. übergangslos<br />
deren Aufgaben übernehmen, können für das laufende Haushaltsjahr<br />
nicht nachgemeldet und nicht in die Berechnung der Vereinszuwendung<br />
einbezogen werden.<br />
4Frage: Ich habe im Verein einen hauptamtlichen Übungsleiter/<br />
Trainer beschäftigt. Kann ich für diesen die Förderung im Sinne der<br />
ÜL Aufwandsentschädigung beantragen, wenn er im Besitz einer<br />
Lizenz ist?<br />
Vom Grundsatz her nein. Beim selben Arbeitgeber kann keine dem<br />
Hauptberuf gleichartige nebenberufliche Tätigkeit (z.B. „Volleyball-<br />
Trainer“ und „Volleyball-Übungsleiter“) steuerfrei entschädigt werden.<br />
Gegebenenfalls müsste im Einzelfall eine klare Abgrenzbarkeit der Tätigkeiten<br />
vor Ort geprüft werden.<br />
4Frage: Ich führe <strong>2014</strong> eine eigene Sportveranstaltung durch und<br />
möchte die Mannschaften mit neuer Sportbekleidung ausrüsten. Kann<br />
ich die Ausgaben über das Projekt abrechnen?<br />
Grundsätzlich nein. Eigene, selbst organisierte Sportveranstaltungen<br />
und Sportbekleidung können generell nicht gefördert werden. Bei auswärtigen<br />
Sportveranstaltungen, bei denen der Verein nicht selber der<br />
Veranstalter ist, können aber zum Beispiel Fahrtkosten, Start- bzw. Teilnehmergebühren,<br />
Verpflegungskosten (organisierte Hauptmahlzeiten)<br />
etc. abgerechnet werden.<br />
4Frage: Ich muss im nächsten Jahr einige Sportgeräte prüfen bzw.<br />
erneuern lassen. Sind die anfallenden Ausgaben förderfähig?<br />
Nein, Reparaturen/TÜV-Prüfungen und ähnliches an Sportgeräten können<br />
nicht unter Sportgeräte abgerechnet werden.<br />
4Frage: Seit 2010 ist es möglich, die Mitgliederbestandsmeldung online<br />
einzugeben. Kann ich als Verein auch den Projektantrag Breitensportentwicklung<br />
online realisieren und welche Vorteile habe ich davon?<br />
Jeder Verein, der seine Mitgliederbestandsmeldung online eingibt, hat<br />
auch die Möglichkeit, den Projektantrag Breitensportentwicklung bis<br />
zum 10.01. online vorzunehmen. Vorteile sind:<br />
- nach Fixierung der Mitgliederdaten erscheinen diese im Projektantrag<br />
automatisch<br />
- im ersten Bearbeitungsschritt wird die Anlage B des Vorjahres angezeigt<br />
– diese kann in den Projektantrag übernommen werden<br />
- nach der Datenübernahme können Veränderungen, zum Beispiel zu<br />
Lizenzgültigkeiten oder neue lizenzierte ÜL aufgenommen werden<br />
4Frage: Seit Jahren laufe ich meinen Übungsleitern hinterher, um die<br />
Lizenzen nach der Verlängerung dem Projektantrag als Kopie beizufügen.<br />
Ist das mit dem Online-Verfahren noch notwendig?<br />
Alle sportartübergreifenden Lizenzen des LSB (ÜLC, ÜLB, VMC, VMB,<br />
VMA, JL) sind in der Online-Lizenzdatenverwaltung enthalten. Wenn<br />
also der ÜL C im Breitensport eine Lizenzverlängerung vollzogen hat,<br />
ist das in der Lizenzdatenverwaltung registriert. Die Lizenzangaben<br />
können im zweiten Bearbeitungsschritt dem Projektantrag beigefügt<br />
werden. Änderungen bei (sportartspezifischen) Trainerlizenzen müssen<br />
nach wie vor als Lizenzkopie mit eingereicht werden.<br />
4Frage: Die Zuwendung wird in zwei Raten (30.06./30.10.) überwiesen.<br />
Darf ich die Entschädigung der Übungsleiter erst im Dezember in<br />
einer Summe überweisen?<br />
Nein! Zuwendungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt<br />
zweckgebunden zu verwenden. Die Auszahlung bzw. Mittelverwendung<br />
muss also zeitnah erfolgen.<br />
<strong>Sachsen</strong>sport<br />
Oktober | November 2013<br />
19
SPORT<br />
4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />
Hinweise zu „gültigen Lizenzen“ und<br />
Zertifikaten „in Ausbildung stehend“<br />
Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit der Vereine bzw. <strong>zur</strong> Ermittlung<br />
der jeweiligen Zuwendungen innerhalb des Projektes „Breitensportentwicklung“<br />
bewertet der <strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> die Anzahl der aktiv<br />
tätigen und gültig lizenzierten Übungsleiter und Trainer (ÜL/Tr). Dieser<br />
Prozess gestaltet sich kompliziert, da die Vielzahl der möglichen<br />
sportspezifischen Abschlüsse und die verschiedenen im Umlauf befindlichen<br />
Lizenzdokumente, Ausweise und Zertifikate für alle Beteiligten<br />
die sachgerechte Bewertung des o.g. Kriteriums erheblich erschweren.<br />
Im Folgenden sollen deshalb „gültige Lizenzen“ und anerkannte Zertifikate<br />
„in Ausbildung stehend“ beschrieben werden.<br />
1. Lizenzen des DOSB (bzw. des DSB)<br />
Der <strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> anerkennt grundsätzlich alle Lizenzdokumente<br />
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bzw. des<br />
Deutschen Sportbundes (DSB) entsprechend der Ausbildungsgänge<br />
und Lizenzstufen (C, B, A), so wie diese in den „Rahmenrichtlinien für<br />
Qualifizierung im Bereich des Deutschen (Olympischen) Sportbundes“<br />
beschrieben sind. Im Einzelnen sind dies: 1. Übungsleiterinnen/<br />
Übungsleiter Breitensport (sportartübergreifend), 2. Trainerinnen/<br />
Trainer Breitensport (sportartspezifisch), 3. Trainerinnen/Trainer<br />
Leistungssport (sportartspezifisch), 4. Vereinsmanagerinnen/Vereinsmanager<br />
und 5. Jugendleiterinnen/Jugendleiter<br />
Der DOSB hat – wie vorher der DSB auch – standardisierte Lizenzvordrucke<br />
für die innerhalb der Sportorganisation erworbenen Abschlüsse<br />
aller Ausbildungsrichtungen und -stufen entwickelt.<br />
Alle Ausbildungsträger, die <strong>zur</strong> Vergabe einer DOSB-Lizenz berechtigt<br />
sind, nutzen in der Regel diese Vordrucke.<br />
Alle beruflichen und alle außerhalb der Sportorganisation erworbenen<br />
Abschlüsse können für die Förderung nicht anerkannt werden. Liegen<br />
solche Qualifizierungsnachweise vor, empfiehlt es sich, sich rechtzeitig<br />
im Vorfeld der Beantragung an den zuständigen Landesfachverband<br />
oder den LSB zu wenden. In geeigneten Fällen können diese Abschlüsse<br />
ggf. in eine DOSB-Lizenz umgeschrieben werden.<br />
1.1. Sportartübergreifende Lizenzen des DOSB („Übungsleiter Breitensport“) (werden von den KSB/SSB und vom LSB ausgestellt)<br />
„Gültig“ ist dieses Lizenzdokument,<br />
wenn die erforderlichen Angaben<br />
zum Lizenzinhaber, zum absolvierten<br />
Ausbildungsgang, <strong>zur</strong> Lizenzstufe<br />
sowie zum Gültigkeitszeitraum<br />
eindeutig ersichtlich sind.<br />
Infolge der Neugründung des DOSB<br />
und der immer wieder erfolgten<br />
Anpassungen der Ausbildungsrichtlinien<br />
sind weiterhin frühere Lizenzdokumente<br />
im Umlauf. Diese werden<br />
schrittweise ersetzt, wenn alle Möglichkeiten<br />
einzutragender Lizenzverlängerungen<br />
erschöpft sind.<br />
In diesem Sinne werden auch die<br />
nachfolgend beispielhaft dargestellten<br />
„alten Lizenzen“ weiterhin als<br />
gültig anerkannt, sofern die erforderlichen<br />
Angaben – insbesondere<br />
die Gültigkeitsfristen – eindeutig<br />
ersichtlich sind.<br />
Persönliche Angaben<br />
Lizenzart<br />
Ausbildungsprofil<br />
(z.B. Kinder/Jugendl.)<br />
Gültigkeit bei<br />
Erstausstellung<br />
Unterschrift/Stempel des<br />
zuständigen Ausbildungsträgers<br />
Gültigkeit bei<br />
Lizenzverlängerung<br />
20 <strong>Sachsen</strong>sport<br />
Oktober | November 2013
SPORT<br />
4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />
1.2. Sportartspezifische Lizenzen (werden von den Landes- bzw. Spitzenfachverbänden ausgestellt)<br />
Absolventen der sportartspezifischen Ausbildungsgänge der<br />
Fachverbände erwerben i.d.R. spezifische Abschlüsse, die in adäquate<br />
Übungsleiter- und/oder Trainer-Lizenzen des DOSB gewandelt<br />
werden. Mehrheitlich werden auch die entsprechenden<br />
DOSB-Lizenzdokumente vergeben. Diese werden bei Erfüllung<br />
der o.g. Bedingungen sowohl in den neueren als auch in den<br />
älteren Versionen ebenfalls als gültig akzeptiert.<br />
Mit wenigen Landesfachverbänden hat der LSB im Sinne von<br />
Einzelfallregelungen vereinbart, dass die verbandsspezifischen<br />
Ausweise beziehungsweise Lizenzen den DOSB-Lizenzdokumenten<br />
gleichgestellt sind.<br />
Das betrifft u.a. den Landes-Musik- und Spielleute-Verband, den<br />
Skiverband sowie den Wander- und Bergsportverband. Im konkreten<br />
Fall können die Lehrreferenten der betreffenden Landesfachverbände<br />
dazu Auskunft erteilen.<br />
<strong>Sachsen</strong>sport<br />
Oktober | November 2013<br />
21
SPORT<br />
4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />
2. Zertifikate „in Ausbildung stehend“<br />
Im Förderprojekt Breitensportentwicklung können auch Personen<br />
berücksichtigt werden, die sich in der Ausbildung innerhalb<br />
des Lizenzsystems befinden und noch keinen regulären<br />
Lizenz-Abschluss erworben haben.<br />
Prinzipiell gilt, dass der Status „in Ausbildung stehend“ anerkannt<br />
werden kann, wenn ein durch den jeweiligen Ausbildungsträger<br />
(LSB, KSB/SSB, Landesfachverband) ausgestelltes<br />
Zertifikat über mindestens 30 Lerneinheiten (LE) im Rahmen der<br />
Lizenzausbildung, welche ein oder zwei Jahre vor dem beantragten<br />
Förderjahr absolviert wurden, vorliegt.<br />
Im Allgemeinen wird der sportartübergreifende „Grundlehrgang“<br />
bei den Kreis- und Stadtsportbünden (KSB/SSB) bzw. dem<br />
<strong>Landessportbund</strong> realisiert. Ebenso bieten auch einige Landesfachverbände<br />
vergleichbare Ausbildungsabschnitte an.<br />
Das Zertifikat muss u.a. den Namen und Vornamen, das Geburtsdatum,<br />
die Anzahl der absolvierten Lerneinheiten und die<br />
inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung enthalten. Der Ausbildungsträger<br />
muss das Zertifikat durch Stempel, Unterschrift<br />
und Ausstellungsdatum bestätigt haben.<br />
2.1. Muster eines anerkannten Zertifikates von KSB/SSB<br />
2.2. Beispiele für anerkannte Zertifikate<br />
von Landesfachverbänden<br />
Sächsischer Fußballverband Teamleiter 40 LE<br />
Judoverband <strong>Sachsen</strong> Sportassistent Judo 45 LE<br />
Schachverband <strong>Sachsen</strong> ÜL-Grundlehrgang 1.Lizenzst. 40 LE<br />
Sächsischer Schützenbund Schießsportleiter 30 LE<br />
Deutscher Turnerbund Trampolin-Basis-Schein 40 LE<br />
Sächsischer Ju-Jutsu-Verband Sportassistent 40 LE<br />
Squash-LV <strong>Sachsen</strong> Squash ÜL Grundlehrgang 60 LE<br />
Sächsischer Tennisverband Tennisassistent 45 LE<br />
Ausbildungszeitraum<br />
Sächsischer Fußball-Verband e.V.<br />
T e a m l e i t e r F u ß b a l l<br />
persönliche Angaben<br />
Herr<br />
geb. am:<br />
in:<br />
hat im Zeitraum vom<br />
bis<br />
im Rahmen der Ausbildung zum Trainer C bzw. C-Breitenfußball an einem<br />
dezentralen Basislehrgang mit 40 Lehreinheiten teilgenommen.<br />
DFB-Fußballabzeichen:<br />
Punkte Praxis:<br />
Punkte Theorie:<br />
Innerhalb der nächsten 2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum, ist die<br />
Nicht anerkannt werden:<br />
Gesamtausbildung zum Trainer C abzuschließen.<br />
Das Zertifikat ist im gesamten Bereich des Sächsischen Fußball-Verbandes<br />
gültig.<br />
Nr.:<br />
alle Zertifizierungen und Teilnahmebestätigungen welche<br />
Ausbildungen außerhalb des Lizenzsystems des DOSB belegen<br />
oder Abschlüsse, die bei externen Bildungsträgern<br />
erworben wurden, wie z.B.:<br />
• Schießleiter Bund Deutscher Sportschützen e.V.<br />
• Fit for Kids DTTB Kindertrainerlizenz (Tischtennis)<br />
• Jugendleitercard („Juleica“)<br />
• Skilehrer-Lizenz des Deutschen Skilehrerverbandes<br />
Leipzig,<br />
Ort / Datum<br />
Lehr- und Bildungsreferent im SFV<br />
Ausstellungsdatum<br />
Bestätigung<br />
Zertifikatsnummer<br />
22 <strong>Sachsen</strong>sport<br />
Oktober | November 2013
Vereins-Anschrift (lt. Bestandsmeldung):<br />
Antragsteller/Reg.-Nr. im LSB:<br />
Antragstermin: bis 10.01.<strong>2014</strong><br />
Posteingang im KSB/SSB:<br />
ein<strong>zur</strong>eichen an KSB/SSB: Prüfvermerke (werden vom KSB/SSB ausgefüllt): Ja Nein<br />
Antrag schlüssig? <br />
Rechnerische Richtigkeit? <br />
Eigenmittel ausreichend? <br />
Lizenzkopien beigefügt? <br />
Geprüft am/von:<br />
Antrag auf Sportförderung <strong>2014</strong><br />
- Breitensportentwicklung -<br />
Unser Antrag basiert auf den geltenden Projektkriterien, unserer Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong> sowie den<br />
in der/den Anlage/n A u./o. B namentlich aufgeführten Lizenzinhaber und in Ausbildung Stehenden.<br />
Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong> zuwendungsfähige Ausgaben Plan<br />
Gesamtmitglieder / max. FE / für Übungsleiter €<br />
Bestand (B) Kinder/Jugendl. / 1:10 / für Wettkämpfe/Trainingslager €<br />
Zuwachs (Z) Kinder 0–6 J. / 1:10 / für Sportgeräte €<br />
Zuwachs (Z) 50+ / 1:10 / Ausgaben Gesamt: €<br />
Ermittlung der Zuwendung (s. Anlagen A + B)<br />
Kategorie Festbetrag Anz. Summe Finanzierung der Ausgaben Plan<br />
ÜL 2 TE ○ Stufe 1-3 bis zu 250,- € € Eigene Mittel €<br />
ÜL 1 TE ○ Stufe 1-3 bis zu 125,- € € Zuwendung Kommune/Landrat €<br />
ÜL i.A. Stufe 0 bis zu 100,- € € Zuwendung SMI (LSB) €<br />
VM/JL Stufe 5/6 bis zu 100,- € € Einnahmen Gesamt: €<br />
Ki/Ju (B) 1:10 bis zu 100,- € €<br />
Ki 0-6 J.(Z) ● 1:10 bis zu 100,- € €<br />
Wir beantragen<br />
50+ (Z) ● 1:10 bis zu 100,- € € €<br />
eine Zuwendung in Höhe von:<br />
Summe: max. FE ( ) ≥ €<br />
○ 1 TE – mind.1 x 60 min.; 2 TE – mind. 2 x 60 min. an unterschiedlichen Tagen oder mit 2 verschiedenen ÜG an einem Tag.<br />
● Dieser Zuwachs (Z) kann nur angerechnet werden, wenn sich auch die Gesamtanzahl der Mitglieder (A-Zahl) im Vergleich zum Vorjahr entsprechend erhöht hat.<br />
Wir erklären:<br />
1. Die Bestandserhebung, der Antrag sowie die Anlage/n wurden vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt.<br />
2. Die aufgeführten nebenberuflich tätigen Übungsleiter sowie in Ausbildung Stehenden sind per Vertrag für<br />
<strong>2014</strong> in unserem Verein gebunden, regelmäßig praktisch mit einer Übungsgruppe tätig und werden i.S.<br />
einer Mischfinanzierung entschädigt. Für alle „neu“ aufgeführten und „korrigierten“ ÜL, VM und JL sind<br />
die Lizenzkopien bzw. die Ausbildungsnachweise (30 Lerneinheiten - LE) beigefügt.<br />
3. Der Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche beträgt mindestens 20 € und für Erwachsene mindestens 40 €.<br />
4. Der Verein ist zum Abzug der Vorsteuer (§ 15 Umsatzsteuergesetz) berechtigt ja nein.<br />
Wir beantragen den vorzeitigen Maßnahmebeginn ab 01.01.<strong>2014</strong>.<br />
rechtsverbindlich (§26 BGB) für den Antragsteller:<br />
________________________________________<br />
Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />
vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied<br />
__________________________________________<br />
Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />
vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied
Antrag: „Breitensportentwicklung“ <strong>2014</strong> Reg.Nr. im LSB:<br />
Anlage A:<br />
„Neumeldung“ Lizenzinhaber bzw. in Ausbildung Stehende<br />
Qualifikation/Lizenzstufe<br />
Tätigkeitsbereich<br />
3 2 1 0 5 6 J E S B G K<br />
TE/Woche<br />
(eine TE mind. 60 min)<br />
• Hier keine Übungsleiter bzw. in Ausbildung Stehende eintragen, die bereits in Anlage B aufgeführt sind.<br />
• Hier nur neue Übungsleiter in alphabetischer Reihenfolge eintragen, die im Besitz einer gültigen Lizenz zum<br />
10.01.<strong>2014</strong> (Antragstermin) sind.<br />
• In Ausbildung Stehende können nur anerkannt werden, wenn ein Ausbildungsnachweis über mindestens 30 LE im<br />
Zeitraum 01.01.2012 bis spätestens 31.12.2013 vorliegt.<br />
• Eine Kopie der Lizenz bzw. des Zertifikates ist in jedem Fall beizufügen.<br />
Abtlg./<br />
Sportart<br />
Trainer A<br />
Fach-ÜL B, ÜL B/P, Tr B<br />
Fach-ÜL C, ÜL BS, Tr C<br />
ÜL in Ausbildung<br />
Vereinsmanager<br />
Jugendleiter<br />
Kinder/Jugendliche<br />
Erwachsene<br />
Senioren ab 50 Jahre<br />
Behinderte / Reha<br />
Gesundheitssport<br />
Schule / Kita<br />
Nr Name Vorname Lizenznummer<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
Lizenz<br />
gültig bis<br />
Mustermann Hans 1.A.13.09.00001 31.12.2017 X 23 1 X X
1. Die zu beantragende Zuwendung ergibt sich aus<br />
der Summe kategoriebezogener pauschaler<br />
Festbeträge, die anhand von Fördereinheiten<br />
(FE) für lizenzierte Übungsleiter (ÜL), für<br />
„fiktive“ Übungsgruppen im Kinder- und<br />
Jugendsport (ÜG) sowie für den Zuwachs Kinder<br />
0-6 Jahre und Senioren 50+ ermittelt werden.<br />
1a Aus der Anzahl der Gesamtmitglieder<br />
(Bestandserhebung) und dem Schlüssel<br />
1:10 (jeweils 10 „vollendete“ Mitglieder)<br />
ergibt sich die Anzahl der maximal<br />
anrechenbaren FE.<br />
(im Bsp.: 85 Gesamtmitglieder : 10 8 FE)<br />
1b Die Ermittlung der Anzahl „fiktiver“<br />
ÜG muss ebenfalls nach dem Schlüssel 1:10<br />
erfolgen.<br />
Ab <strong>2014</strong> wird die Anzahl der<br />
Übungsgruppen sportartübergreifend<br />
ermittelt. Das gilt auch für den Zuwachs an<br />
Kindern 0-6 und Senioren 50+<br />
.<br />
1c Im Vergleich mit der Bestandserhebung aus<br />
dem Vorjahr ergibt sich der Zuwachs an<br />
Kindern bis 06 Jahre bzw. Senioren 50+<br />
jeweils 1:10.<br />
Dieser Zuwachs (Z) kann nur angerechnet<br />
werden, wenn sich auch die Gesamtzahl der<br />
Mitglieder (A-Zahl) im Vergleich zum Vorjahr<br />
entsprechend erhöht hat<br />
.<br />
1d Zur Ermittlung der möglichen Zuwendung<br />
werden zuerst die ÜL mit anrechenbarer<br />
Lizenz (auch in Ausbildung Stehende/<br />
Vereinsmanager [VM] und Jugendleiter der<br />
Sportjugend [JL] - s. Anlage A und B) und<br />
anschließend ggf. die „fiktiven“ ÜG<br />
eingetragen.<br />
1e Die Anzahl der sich nach Addition der<br />
tatsächlich tätigen ÜL mit anrechenbarer<br />
Lizenz und der „fiktiven“ ÜG ergebenden FE<br />
darf die Anzahl der maximal anrechenbaren<br />
FE (siehe 1a) nicht überschreiten.<br />
(Im Beispiel wurde die Anzahl der FE bei 8<br />
gekappt.)<br />
1f Die Ermittlung der möglichen Zuwendung<br />
erfolgt durch die Addition der einzelnen<br />
Summen<br />
(jeweiliger Festbetrag x Anzahl der je<br />
Kategorie tätigen ÜL bzw. der „fiktiven“ ÜG).<br />
Ausfüllhinweise Antrag für das Jahr <strong>2014</strong><br />
Vereinsanschrift (lt . Best andsmeldung):<br />
Musterverein<br />
Antragsteller/Reg.-Nr. im LSB:<br />
VerNr<br />
Musterstraße 00000 Musterstadt<br />
Antragstermin<br />
bis 10.01.<strong>2014</strong><br />
Posteingang im KSB/SSB:<br />
ein<strong>zur</strong>eichen an:<br />
KSB/SSB Musterkreis<br />
Geschäftsstelle<br />
MusterKSB_Straße 00<br />
00000 MusterKSB_Ort<br />
Prüfvermerke (w ird vom KSB/SSB ausgefüllt ): Ja Nein<br />
Antrag schlüssig? <br />
Rechnerische Richtigkeit? <br />
Eigenmittel ausreichend? <br />
Lizenzkopien beigefügt? <br />
Geprüft am/von:<br />
Antrag auf Sportförderung <strong>2014</strong><br />
- Breitensportentwicklung -<br />
Unser Antrag basiert auf den geltenden Projektkriterien, unserer Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong> sowie den in der/den<br />
Anlage/n A u./o. B namentlich aufgeführten Lizenzinhaber und in Ausbildung Stehenden.<br />
Bestandserhebung zum 01.01.<strong>2014</strong><br />
Gesamtmitglieder/max. FE<br />
85 / 8<br />
Best and (B) Kinder/Jugendl. / 1:10 64 / 6<br />
Zuwachs (Z) Kinder 0-6 J. / 1:10 10 / 1<br />
Zuwachs (Z) 50+ / 1:10 - / -<br />
zuwendungsfähige Ausgaben<br />
für Übungsleiter<br />
für Wettkämpfe/Trainingslager<br />
für Sportgeräte<br />
Ausgaben Gesamt:<br />
<br />
Plan<br />
=100%<br />
Ermittlung der Zuwendung (s. Anlagen A + B)<br />
Kat egorie Fest bet rag Anz. Summe<br />
Finanzierung der Ausgaben<br />
ÜL 2 TE ◦ Stufe 1-3 bis zu 250,- € 1 250,00 € Eigene Mittel<br />
ÜL 1 TE ◦ Stufe 1-3 bis zu 125,- €<br />
Zuwendung Kommune/Landrat<br />
ÜL i.A. Stufe 0 bis zu 100,- € 1 100,00 € Zuwendung SMI (LSB)<br />
VM/JL Stufe 5/6 bis zu 100,- € Einnahmen Gesamt: <br />
Ki/Ju (B) 01:10 bis zu 100,- € 6 600,00 €<br />
Ki 0-6 J (Z) • 01:10 bis zu 100,- €<br />
Plan<br />
950,00 €<br />
50+ (Z) • 01:10 bis zu 100,- € Wir beantragen<br />
950,00 €<br />
Summe:<br />
max. FE (8) 8 950,00 € eine Zuwendung in Höhe von:<br />
◦ 1 TE - mindestens 1 x 60 min., 2 TE - mind. 2 x 60 min. an unterschiedlichen Tagen oder mit 2 verschiedenen ÜG an einem Tag<br />
• Dieser Zuwachs (Z) kann nur angerechnet werden, wenn sich auch die Gesamtzahl der M itglieder (A-Zahl) im Vergleich zum Vorjahr entsprechend erhöht hat.<br />
Wir erklären:<br />
1. Die Bestandserhebung, der Antrag sowie die Anlage/n wurden vollständig und wahrheitsgemäß<br />
ausgefüllt.<br />
2. Die aufgeführten nebenberuflich tätigen Übungsleiter sowie in Ausbildung Stehenden sind per Vertrag<br />
für <strong>2014</strong> in unserem Verein gebunden, regelmäßig praktisch mit einer Übungsgruppe tätig und werden<br />
i.S. einer Mischfinanzierung entschädigt. Für alle „neu“ aufgeführten und „korrigierten“ ÜL, VM und JL<br />
sind die Lizenzkopien bzw. die Ausbildungsnachweise (30 LE) beigefügt.<br />
3. Der Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche beträgt mindestens 20 € und für Erwachsene mindestens 40 €.<br />
4. Der Verein ist zum Abzug der Vorsteuer (§ 15 Umsatzsteuergesetz) berechtigt ja nein.<br />
Wir beantragen den vorzeitigen Maßnahmebeginn ab 01.01.<strong>2014</strong>.<br />
recht sverbindlich (§26 BGB) für den Ant ragst eller:<br />
Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />
vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied<br />
Datum, Name (Druc kschrift), Untersc hrift<br />
vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied<br />
2. Im Finanzierungsplan sind die<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben und deren<br />
Finanzierung summarisch darzustellen.<br />
Bei der Finanzierung der Ausgaben ist unter<br />
Beachtung der eigenen Leistungsfähigkeit ein<br />
möglichst ausgewogenes Verhältnis von Vereinsund<br />
öffentlichen Mitteln anzustreben.<br />
2a Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen<br />
sein (Ausgaben Gesamt = Einnahmen<br />
Gesamt).<br />
2b Die Zuwendung darf höchstens<br />
(Ausnahmefall) bis zu 90% der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.<br />
2c Die zu beantragende Zuwendung muss der<br />
ermittelten Zuwendung und der Position<br />
Zuwendung SMI (LSB) im Finanzierungsplan<br />
entsprechen.<br />
(im Bsp. 950,00 €)<br />
3. Die Einhaltung der Projektkriterien und die<br />
Wahrheit der Angaben sind zu erklären.<br />
3a Es reicht nicht aus, als Vereinsmitglied eine<br />
gültige Lizenz oder einen anerkannten<br />
Ausbildungsnachweis zu besitzen,<br />
entscheidend ist, dass vertraglich geregelt<br />
eine Übungsgruppe regelmäßig betreut wird.<br />
3b Für alle neuen (siehe Anlage A) und<br />
korrigierten Personen (siehe Anlage B) sind<br />
in jedem Fall die aktuellen Lizenzkopien<br />
beizufügen.<br />
3c Vereine sind im Allgemeinen zum Abzug der<br />
Vorsteuer (§15 UStG) berechtigt, wenn sie im<br />
vorhergehenden Kalenderjahr (2013) mehr<br />
als 17.500,- € umsatzsteuerpflichtige<br />
Einnahmen hatten oder im laufenden Jahr<br />
(<strong>2014</strong>) voraussichtlich (lt. Plan) mehr als<br />
50.000,- € haben.
Ausfüllhinweise Anlage A und B für das Jahr <strong>2014</strong><br />
Antrag: „Breitensportentwicklung“ <strong>2014</strong> Reg.Nr. im LSB:<br />
Anlage A:<br />
„Neuanmeldung“ Lizenzinhaber bzw. in Ausbildung Stehende<br />
3 2 1 0 5 6 J E S B G K<br />
In Anlage A sind nur erstmals<br />
gemeldete bzw. neu<br />
hinzugekommene Lizenzinhaber,<br />
die noch nicht in Anlage B<br />
aufgeführt sind, einzutragen.<br />
Eine aktuelle Lizenzkopie ist in<br />
jedem Fall beizufügen.<br />
1. Jeder Lizenzinhaber kann unabhängig seiner Qualifikationen nur für eine Lizenz bewertet<br />
werden. ÜL‐Lizenzen des DOSB/DSB (vgl. Amann) sowie Vereinsmanager (VM) und Jugendleiter<br />
der Sportjugend (JL) (vgl. Cfrau) können abhängig von ihrer Gültigkeit fortlaufend berücksichtigt<br />
werden.<br />
2. In Ausbildung Stehende (30 LE im Zeitraum 01.01.12 ‐ 31.12.13) werden ausnahmsweise<br />
einmalig für 2 Jahre anerkannt (vgl. Hmann). Innerhalb dieser Zeit sollte eine Lizenzausbildung<br />
(Tr. C, Fach‐ÜL o. ÜL‐Breitensport) abgeschlossen werden. Ein weiterer Grundlehrgang<br />
(vgl. Emann) und dessen Verlängerung beim Landesfachverband wird nicht nochmals<br />
berücksichtigt.<br />
3. In die Spalten Qualifikation ist die zutreffende Qualifikationsstufe (0‐6) der Lizenzinhaber (nur ein<br />
Abschluss pro Person!) einzutragen.<br />
Unter Abteilung/Sportart ist die betreute Sportart entsprechend des Nr.‐Schlüssels der<br />
Bestandserhebung einzutragen.<br />
Auch wenn bei der Bewertung der TE/Woche nur in 1 TE bzw. 2 TE unterschieden wird, soll bei<br />
mehrmaligem Training die tatsächliche Trainingshäufigkeit (z.B. 4 TE) eingetragen werden.<br />
Die Angaben zum Tätigkeitsbereich sind in zwei Unterbereiche geteilt. In den ersten drei Spalten soll<br />
der betreute Altersbereich (J,E,S) und in den weiteren Spalten ggf. zusätzlich eine besondere<br />
Zielgruppe (B,G,K) angegeben werden.<br />
Anlage B:<br />
„Bestand“ Lizenzinhaber bzw. in Ausbildung Stehende<br />
VNr Name<br />
Vorname<br />
Lizenznummer<br />
Lizenzablauf<br />
J E S B G K<br />
Bewertung durch LSB<br />
Trainer A<br />
Fach‐ÜL B, ÜL B/P, Tr B<br />
Fach‐ÜL C, ÜL BS, Tr C<br />
ÜL in Ausbildung<br />
Hier keine Übungsleiter bzw. in Ausbildung Stehende eintragen, die bereits in Anlage B aufgeführt<br />
sind.<br />
Hier nur neue Übungsleiter in alphabetischer Reihenfolge eintragen, die zum 10.01.<strong>2014</strong><br />
(Antragstermin) im Besitz einer gültigen Lizenz sind.<br />
In Ausbildung Stehende können nur anerkannt werden, wenn ein Ausbildungsnachweis über<br />
mindestens 30 LE im Zeitraum 01.01.2012 bis spätestens 31.12.2013 vorliegt.<br />
Eine Kopie der Lizenz bzw. des Zertifikates ist in jedem Fall beizufügen.<br />
Nr Name Vorname Lizenznummer<br />
M ustermann Hans 1.A.13.04.00001 31.12.<strong>2014</strong><br />
x 23 1 x x<br />
ja 1 Amann Anton 1.A13.09.12345 31.12.17<br />
x 191 4 x<br />
ja 2 Cfrau Conny SN‐C‐0027 31.05.14<br />
x 9 2 x<br />
ja 3 Hmann Hans Z 40.12.010 31.12.14<br />
x 191 1 x x<br />
…<br />
Qualifikation/Lizenzstufe<br />
Tätigkeitsbereich<br />
VerNr<br />
Vereinsmanager<br />
Erwachsene<br />
Behinderte/Reha<br />
Gesundheitssport<br />
Schule/Kita<br />
Bewertung durch LSB<br />
Abtlg./<br />
Sportart<br />
Jugendleiter<br />
TE/Woche<br />
(eine TE mind. 60 min)<br />
Kinder/Jugendliche<br />
Senioren ab 50 Jahre<br />
Lizenz<br />
gültig bis<br />
ja 03001 Fmann Fritz TA 4121234 31.12.14 0<br />
12 3 x ok<br />
31.12.06<br />
31.12.08<br />
Qualifikation<br />
nein 03001 Gfrau Gerti J 4043421 12 2 x x Austritt ‐ streichen<br />
nein 03001 Emann Egon GL 29.04.06 12 2 x neuer Lehrgang (s. Kopie)<br />
Bemerkung<br />
Bitte ausfüllen !<br />
Tätigkeitsbereich s.u.<br />
Alle Änderungen zu den aufgeführten Übungsleitern sind nur auf diesem Vordruck vorzunehmen. Bei Lizenzverlängerungen ist eine aktuelle Lizenzkopie beizufügen!<br />
0 (galt 2005 + 2006)<br />
0 Zertifikat ungültig<br />
Abtlg./<br />
Sportart<br />
TE/Wo<br />
Bestätigung/Verein<br />
nein 03001 Emann Egon TA 4123322 31.12.14 0 2. Grundlehrgang 12 2 x
Der (einfache) Verwendungsnachweis besteht aus<br />
einem Sachbericht (1) und einem Zahlenmäßigen<br />
Nachweis (2) .<br />
Ggf. sind Mitteilungspflichten (3) zu erfüllen.<br />
1. Im Sachbericht soll das Ergebnis aus Gründen der<br />
Verwaltungsvereinfachung nur anhand der<br />
ausgewiesenen Merkmale dargestellt werden.<br />
1a Gemeint ist sowohl die Gesamtanzahl aller<br />
Vereinsmitglieder und die Anzahl der<br />
Kinder/Jugendlichen im Verein<br />
als auch die Anzahl der Zuwächse ‚Kinder<br />
bis 6 J.‘ und ‚Senioren 50+‘.<br />
1b Gemeint ist die tatsächliche Anzahl der<br />
ÜL/in Ausbildung Stehenden/VM/JL mit<br />
gültiger und anrechenbarer Lizenz, die ohne<br />
die Beschränkung (Kappung) auf die max.<br />
Anzahl der Fördereinheiten<br />
(Gesamtmitglieder:10) im Verein regelmäßig<br />
Übungsgruppen betreuen.<br />
1c Gemeint ist, ob sich die Anzahl der<br />
Breitensportangebote/Übungsgruppen im<br />
Verein verändert hat.<br />
1d Gemeint ist, ob sich die Anzahl oder die<br />
Qualität der genutzten Sportstätten<br />
verändert hat.<br />
3. Wenn sich nach der Vorlage des<br />
Finanzierungsplanes (des Antrages/des<br />
Nachtrages) wesentliche Finanzierungsgrundlagen<br />
geändert haben, hat der Zuwendungsempfänger<br />
(Verein) eine Mitteilungspflicht gegenüber dem<br />
Zuwendungsgeber (LSB).<br />
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann<br />
diese nachrichtlich (im Nachhinein) erfüllt werden.<br />
3a Gemeint sind Zuwendungen von Kommune<br />
oder Landratsamt, die zum Zeitpunkt der<br />
Abgabe des Finanzierungsplanes (des<br />
Antrages) nicht vorhersehbar waren und im<br />
Plan fehlen.<br />
3b Gemeint ist, wenn sich die tatsächlichen<br />
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Ist)<br />
gegenüber den geplanten Gesamtausgaben<br />
um mehr als 20% verringert haben.<br />
(Bsp.: Plan: 2.400,- €; Ist: 1.800,- €)<br />
Ausfüllhinweise Verwendungsnachweis für das Jahr 2013<br />
Absender:<br />
Musterverein<br />
Musterstraße<br />
00000 Musterstadt<br />
Vertragspartner/Reg.-Nr. im LSB:<br />
Abgabetermin:<br />
Posteingang im KSB/SSB:<br />
VerNr<br />
28.02.<strong>2014</strong><br />
Ein<strong>zur</strong>eichen an: Prüfvermerke (wird vo m KSB / SSB a usgefüllt) : Ja Nein<br />
KSB/SSB Musterkreis Nachweis termingerecht?<br />
<br />
Geschäftsstelle Nachweis rechnerisch richtig?<br />
<br />
MusterKSB_Straße 00 Nachrichtliche Mitteilung wird anerkannt? <br />
00000 MusterKSB_Ort Jahresteilziele für 2013 erreicht?<br />
<br />
Geprüft am/von:<br />
Verwendungsnachweis „Breitensportentwicklung“ 2013<br />
Im Rahmen der langfristigen Breitensportentwicklung wurden die Jahresteilziele in 2013 wie folgt erreicht:<br />
1. "Sachbericht":<br />
Anz. Gesamtmitglieder<br />
Anz. Kinder/Jugendliche (sportartübergreifend)<br />
Anz. Zuwachs Kinder bis 6 J. (sportartübergreifend)<br />
Anz. Zuwachs 50+ (sportartübergreifend)<br />
Anz. lizenzierte ÜL/in Ausb./VM/JL<br />
01.01.2013 85<br />
64<br />
10<br />
0<br />
2<br />
01.01.<strong>2014</strong><br />
Breitensportangebote/Übungsgruppen stabil X erweitert<br />
Sportstättensituation X stabil verbessert<br />
2. Zahlenmäßiger Nachweis<br />
zuwendungsfähige Ausgaben<br />
für Übungsleiter<br />
für Wettkämpfe/Trainingslager<br />
für Sportgeräte<br />
Ausgaben Gesamt<br />
Finanzierung der Ausgaben<br />
Eigene Mittel<br />
Zuwendungen Kommune/Landrat<br />
Zuwendung SMI (LSB)<br />
Einnahmen Gesamt<br />
Plan Ist<br />
1.400,00 €<br />
800,00 €<br />
200,00 €<br />
2.400,00 €<br />
<br />
Plan<br />
Ist<br />
1.200,00 €<br />
250,00 €<br />
950,00 € 950,00 €<br />
2.400,00 € <br />
+/- Ent wicklung<br />
verringert<br />
verschlechtert<br />
Der Verein w ar im Projekt<br />
vorst euerabzugsberecht<br />
igt ?<br />
Ja Nein<br />
Mögliche Vorst euerbet räge<br />
w urden gelt end gemacht ?<br />
Ja Nein<br />
Wir versichern, die<br />
Ausgaben w aren<br />
not w endig, es w urde<br />
w irt schaft lich und sparsam<br />
verfahren und die Angaben<br />
st immen mit den Büchern<br />
und Belegen überein.<br />
2. Der Zahlenmäßige Nachweis erfolgt aus<br />
Gründen der Verwaltungsvereinfachung<br />
ohne Vorlage von Belegen. Einnahmen und<br />
Ausgaben sind entsprechend der Gliederung<br />
des Finanzierungsplanes (des Antrages)<br />
summarisch zusammen zustellen.<br />
2a Die Plan-Zahlen wurden dem Finanzierungsplan<br />
(dem Antrag) entnommen.<br />
Die Ist-Zahlen müssen mit den Büchern<br />
und Belegen übereinstimmen.<br />
2b Vereine sind im Allgemeinen zum<br />
Abzug der Vorsteuer (§15 UStG)<br />
berechtigt, wenn sie im vorhergehenden<br />
Kalenderjahr (2012) mehr als 17.500,- €<br />
umsatzsteuerpflichtige Einnahmen<br />
hatten oder im laufenden Jahr (2013)<br />
voraussichtlich (lt. Plan) mehr als<br />
50.000,- € haben.<br />
Soweit die Möglichkeit zum VSt-Abzug<br />
bei einzelnen Projektausgaben bestand,<br />
ist anzugeben, ob nur die Nettobeträge<br />
(ohne USt) angerechnet wurden.<br />
3. Erfüllung der Mitteilungspflicht (nur wenn zut reffend!):<br />
Wir zeigen hiermit nachrichtlich an, dass nach Vorlage des Finanzierungsplanes (unseres Antrages)<br />
wir weitere Zuwendungen für das Projekt "Breitensportentwicklung" in Höhe von __________ Euro<br />
von Kommune / Landratsamt erhalten haben.<br />
2c Die Summe der Ausgaben gesamt muss<br />
der Summe der Einnahmen gesamt<br />
entsprechen.<br />
sich die zuwendungsfähigen Ausgaben um mehr als 20 % ermäßigt haben (Bitte kurz begründen!).<br />
recht sverbindlich (§26 BGB) für den Vert ragspart ner:<br />
Datum, Name (Druc ksc hrift), Untersc hrift<br />
vertretungsberec htigtes Vorstandsmitglied<br />
Datum, Name (Drucksc hrift), Unterschrift<br />
vertretungsberec htigtes Vorstandsmitglied
SPORT<br />
4SPORTFÖRDERUNG <strong>2014</strong><br />
Projekt Erwerb eines<br />
neuen Großsportgerätes<br />
Antragsberechtigt<br />
sind als gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied im<br />
<strong>Landessportbund</strong> <strong>Sachsen</strong> (LSB) sind und einen Mindestjahresbeitrag<br />
pro Kind/Jugendlichen von 20 Euro und pro Erwachsenen<br />
von 40 Euro erheben. Auch LFV können einen Antrag stellen.<br />
Gefördert<br />
werden kann der Erwerb eines neuen (nicht gebrauchten) Sportgerätes,<br />
das <strong>zur</strong> Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das<br />
Vereinseigentum übergeht. Neben Geräten <strong>zur</strong> Ausübung einer<br />
Sportart können auch Geräte <strong>zur</strong> Ausstattung von Sporthallen,<br />
Anlagen und Plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden<br />
oder bei denen der Verein die Nutzung der Sportstätte über einen<br />
Zeitraum von mindestens acht Jahren vertraglich gebunden<br />
hat, gefördert werden. Im begrenzten Maße können Geräte <strong>zur</strong><br />
Pflege von Sportstätten und Anlagen, bei denen eine der vorgenannten<br />
Bedingungen erfüllt ist, nachrangig gefördert werden.<br />
Die Förderung von Sportgeräten setzt die Mitgliedschaft, der das<br />
Sportgerät nutzenden Abteilungsmitglieder, im jeweiligen Landesfachverband<br />
voraus. Sportgeräte zum Betreiben der Sportarten,<br />
die im LSB eine hohe Anzahl an Kindern und Jugendlichen<br />
repräsentieren, stellen einen Schwerpunkt in der Regelförderung<br />
dar. Für Sportarten, die besonders hohe Anschaffungskosten je<br />
Einzelgerät haben, werden darüber hinaus in Abstimmung mit<br />
den jeweiligen Landesfachverbänden im Rahmen eines Teilbudgets<br />
Schwerpunkte festgelegt. Vereine mit einem hohen Anteil<br />
an Kindern und Jugendlichen, Mehrspartenvereine (>3 Abteilungen)<br />
sowie Stützpunktvereine werden vorrangig gefördert.<br />
Nicht gefördert werden<br />
1. Einbaugeräte (Geräte, die mit dem Gebäude fest verbunden<br />
sind),<br />
2. Kleinsportgeräte (z. B. Bälle, Nordic-Walking-Stöcke u.ä.)<br />
3. persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waffen,<br />
Sportbekleidung u.ä.)<br />
4. Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä.<br />
5. Kleinbusse, Geräte-/Transportwagen u.ä.<br />
6. Transport- und Verpackungskosten sowie<br />
7. Ersatzteile für Geräte<br />
Der Anschaffungspreis des Sportgerätes muss mindestens<br />
1.000 Euro und darf in der Regelförderung höchstens 5.000<br />
Euro betragen. Die Förderung von Sportgeräten mit einem Anschaffungspreis<br />
von über 5.000 Euro, vor allem <strong>zur</strong> Sicherung<br />
der Sportarbeit in Stützpunktvereinen, ist möglich. Für Geräte<br />
mit einem Anschaffungspreis von über 5.000 Euro ist die Zustimmung<br />
des Landesfachverbandes bei Antragstellung beizufügen.<br />
ACHTUNG: Unabhängig vom Anschaffungspreis können<br />
nur noch Anträge bearbeitet werden, denen drei<br />
gültige vergleichbare Angebote beigefügt sind.<br />
Zur Finanzierung eines im Rahmen dieses Projektes neu erworbenen<br />
Großsportgerätes dürfen keine Mittel aus dem Projekt<br />
Breitensportentwicklung (bei LFV nicht aus VEW und TEW) verwendet<br />
werden!<br />
Abweichend zu den allgemeinen Förderbedingungen kann eine<br />
Zuwendung zum Erwerb eines neuen Großsportgerätes i.d.R.<br />
bis zu 50 Prozent des Herstellungs- oder Anschaffungspreises<br />
betragen. Einzelfallentscheidungen <strong>zur</strong> Förderhöhe und zu Förderschwerpunkten<br />
bleiben vorbehalten.<br />
Für alle geförderten Geräte gilt eine Zweckbindungsfrist von<br />
5 Jahren, sofern lt. AfA-Tabelle keine abweichende betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer festgeschrieben ist. Die neu erworbenen<br />
Geräte sind durch Inventarisierung in den Vermögensbestand<br />
aufzunehmen.<br />
Verfahren<br />
Die Anträge sind bis zum 31. März <strong>2014</strong> beim zuständigen KSB/<br />
SSB ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
Nach sachlicher Prüfung der Antragsunterlagen und bei Erfüllung<br />
weiterer Fördervoraussetzungen (siehe Seite 17 unten)<br />
können Vereine ab Ende Juni <strong>2014</strong> vom LSB einen Zuwendungsvertrag<br />
erhalten. Damit der Vertrag wirksam werden kann, muss<br />
ein Exemplar rechtsverbindlich unterschrieben an den LSB <strong>zur</strong>ück<br />
geschickt werden.<br />
Durch den Zuwendungsvertrag wird der Kauf eines neuen Gerätes<br />
unterstützt. Die Anschaffung kann nur im Zeitraum 1. Januar<br />
bis 30. Oktober <strong>2014</strong> erfolgen. Geräte die bereits vor dem 1.<br />
Januar <strong>2014</strong> bzw. vor dem „Datum der Antragstellung“ in <strong>2014</strong><br />
bestellt (Auftragserteilung) oder gekauft wurden, können nicht<br />
gefördert werden.<br />
Der im Zuwendungsvertrag angebotene Förderbetrag ergeht<br />
unter dem Vorbehalt des Nachweises zuwendungsfähiger Gesamtausgaben<br />
in erforderlicher Höhe durch die Vorlage einer<br />
Originalrechnung.<br />
Nach Einreichen und Prüfen der Originalrechnung (spätestens<br />
bis zum 30. Oktober <strong>2014</strong>) sowie des Zahlungsnachweises (Kopie<br />
Kontoauszug) und unter Beachtung des Vorbehaltes (s.o.) erfolgt<br />
die Mittelüberweisung bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungseingang<br />
auf das Konto des Vereins. Die Zuwendung wird<br />
als Höchstbetrag in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.<br />
Abrechnung<br />
Die Vorlage der Originalrechnung gilt als Nachweis der zweckgebundenen<br />
Mittelverwendung. Ein gesonderter Verwendungsnachweis<br />
ist nicht erforderlich. Die eingereichten Originalbelege<br />
verbleiben im LSB. Sie werden erst nach Abschluß der Mittelverwendungsprüfung<br />
durch das SMI <strong>zur</strong>ückgesendet. Sie sind bis<br />
zum Ende der Zweckbindungsfrist aufzubewahren.<br />
28 <strong>Sachsen</strong>sport<br />
Oktober | November 2013
Vereins-Anschrift (lt. Bestandsmeldung):<br />
Antragsteller/Reg.-Nr. im LSB:<br />
Antragsfrist: bis 31.03.<strong>2014</strong><br />
Posteingang im KSB/SSB:<br />
Antrags-Nr.: ESG/ /14<br />
(wird vom LSB eingetragen)<br />
ein<strong>zur</strong>eichen an KSB/SSB: Prüfvermerke (werden vom KSB/SSB ausgefüllt): Ja Nein<br />
Antrag vollständig und schlüssig? <br />
Antrag rechnerisch richtig? <br />
Eigenmittel ausreichend? <br />
Geprüft am/von:<br />
Antrag auf Sportförderung <strong>2014</strong><br />
- Erwerb eines neuen Großsportgerätes -<br />
Entsprechend der jeweils geltenden Projektkriterien und der Durchführungsbestimmungen des <strong>Landessportbund</strong>es<br />
<strong>Sachsen</strong> e.V. (LSB) beantragen wir hiermit auf der Grundlage der auf der Rückseite gemachten Angaben eine<br />
Zuwendung (i. d. R. bis zu 50% der Anschaffungskosten) in Höhe von<br />
€<br />
für den Erwerb einer/s neuen ..........................................................................................................<br />
(genaue Bezeichnung des Großsportgerätes)<br />
Der Anschaffungspreis beträgt mindestens 1.000 €, höchstens 5.000 €.<br />
Der Anschaffungspreis liegt über 5.000 €. (Die Zustimmung des LFV ist beigefügt.)<br />
Wir erklären:<br />
1. Dem Antrag sind 3 gültige vergleichbare Angebote beigefügt.<br />
2. Der Antrag (Vorder- und Rückseite) wurde wahrheitsgemäß ausgefüllt.<br />
3. Die jeweils geltenden Projektkriterien und die Durchführungsbestimmungen des LSB werden anerkannt.<br />
4. Der Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche beträgt mindestens 20 € und für Erwachsene mindestens 40 €.<br />
5. Der Originalbeleg (Kaufvertrag) wird bis zum 30.10.<strong>2014</strong> eingereicht.<br />
Wir beantragen den vorzeitigen Maßnahmebeginn mit dem Datum der Antragstellung in <strong>2014</strong>, jedoch frühestens<br />
zum 01. Januar <strong>2014</strong>.<br />
rechtsverbindlich (§26 BGB) für den Antragsteller:<br />
______________________________________<br />
Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />
vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied<br />
_____________________________________<br />
Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift<br />
vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied<br />
Der KSB/SSB befürwortet eine<br />
Zuwendung:<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
ja nein ___________________________________<br />
Datum, Name (Druckschrift), Unterschrift KSB/SSB<br />
BITTE WENDEN!
Ausgaben (Anschaffungspreis): .....................................€<br />
Finanzierung der Ausgaben:<br />
1. Eigene Mittel (Verein): .....................................€<br />
2. Zuwendung Kommune, Landratsamt etc.: .....................................€<br />
3. Zuwendung SMI (Sportförderung über LSB): .....................................€<br />
Die Abrechnung (Einreichung des Originalbelegs) ist geplant für Monat ………………….…/<strong>2014</strong>.<br />
Der Verein ist im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> nach § 15 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />
Der Verein ist im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />
Die Vorsteuerabzugsberechtigung konnte im Antrag (Preis ohne USt.) berücksichtigt werden.<br />
Begründung der Notwendigkeit des Erwerbs eines neuen Großsportgerätes:<br />
........................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................<br />
Satzungsgemäße Verwendung des Großsportgerätes:<br />
Das Großsportgerät soll von folgenden Abteilungen genutzt werden:<br />
........................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................<br />
Die Sportler dieser Abteilungen sind als Mitglieder (jeweils Anzahl) in folgenden LFV gemeldet (LFV<br />
angeben):<br />
........................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................<br />
Nur bei Großsportgeräten über 5.000 €, die der Ausstattung einer<br />
Sportanlage dienen:<br />
Bezeichnung und Anschrift der Sportanlage:<br />
........................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................<br />
Die Sportanlage befindet sich im Vereinseigentum. Ein Nachweis ist beigefügt.<br />
Es liegt ein mindestens noch 8 Jahre gültiger Nutzungs- oder Pachtvertrag vor. Ein Nachweis ist<br />
beigefügt.