28.03.2014 Aufrufe

Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 3<br />

- Grundpflichten des Arbeitgebers -<br />

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die<br />

erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />

unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen,<br />

die Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten<br />

bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die<br />

Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen<br />

und erforderlichenfalls sich ändernden<br />

Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine<br />

Verbesserung von Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz der Beschäftigten<br />

anzustreben.<br />

"Quidquid agis prudenter agas et respice finem." (deutsch: "Wie immer du handelst, handele<br />

klug und bedenke das Ende (die Folgen).„)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!