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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48696 nach §22 StVZO ... - nik-mueller

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>48696</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><br />

Anlage 4 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55808511 (1. Ausfertigung)<br />

Prüfgegenstand<br />

Hersteller<br />

PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18<br />

RVS Srl<br />

Seite 11 von 11<br />

Prüfergebnis<br />

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder<br />

unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.<br />

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung den<br />

heute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich<br />

entsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen<br />

eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.<br />

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der<br />

Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-<strong>Nr</strong>. KBA-P 00010-96<br />

Lambsheim, 21. Oktober 2011<br />

Schmidt<br />

00172093.DOC<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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