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<strong>Gutachten</strong> 366-0045-07-MURDzur Erteilung der ABE 46938ANLAGE: 5 Radtyp: TAHITI 5513Hersteller: DBV GmbH Stand: 17.04.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 1 von 8Fahrzeughersteller: SEAT, SKODA, VOLKSWAGENRaddaten:Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 13 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : MittenzentrierungTechnische Daten, KurzfassungAusführung Ausführungsbezeichnung MittenlochZentrierringwerkstoffzul.Radzul.AbrollgültigabKennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. FertigRad Zentrierring (kg) (mm) datum29919ZCW TAHITI 5513 LK100 63 Ø57.1 57,1 Kunststoff 500 1910 03/07Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEATBefestigungsteile: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 GradZubehör : Set 49301Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 NmVerkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBAFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen6K e9*93/81*0001*.. 37 - 44 155R13 12K; 51G bis6K/C G613 37 - 85 175/70R13 12K; 51G e9*93/81*0001*06;185/65R13-84 12A CORDOBA;205/60R13-85 11A; 12A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;44 155/70R13 12K; 51G; 66O 51A; 71K; 721; 73C;74A; 74P; 76L6K e9*93/81*0001*.., 33 - 85 155R13 12K; 51G IBIZA; bisG406 155/70R13 12K; 51G; 66O e9*93/81*0001*06;175/70R13 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;185/65R13-84 12A 51A; 71K; 721; 73C;205/60R13-85 11A; 12A; 22B 74A; 74P; 76L6K e9*93/81*0001*.. 40 - 44 155R13 12K; 51G bis40 - 74 175/70R13 12K; 51G e9*93/81*0001*06;185/65R13-84 12A CORDOBA-VARIO;205/60R13-86 12A 10B; 11B; 11G; 11H;51A; 71K; 721; 73C;74A; 74P; 76L6K e9*93/81*0001*.., 37 - 50 155R13 51G IBIZA; abe9*98/14*0001*.. 37 - 74 175/70R13 51G e9*93/81*0001*07;185/65R13-84 10B; 11B; 11G; 11H;12K; 51A; 71K; 721;73C; 74A; 74P; 76L6K e9*93/81*0001*.., 37 - 50 155R13 51G ab e9*93/81*0001*07;e9*98/14*0001*.. 37 - 74 175/70R13 51G CORDOBA;CORDOBA-185/65R13-84VARIO;10B; 11B; 11G; 11H;12K; 51A; 71K; 721;73C; 74A; 74P; 76LAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> 366-0045-07-MURDzur Erteilung der ABE 46938ANLAGE: 5 Radtyp: TAHITI 5513Hersteller: DBV GmbH Stand: 17.04.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 4 von 8Verkaufsbezeichnung: VW GOLFFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen155 B042/1 40 - 55 165R13-82 11A; 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;40 - 82 155R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;175/70R13 12G; 51G 74A; 74P; 76L; 832185/65R13-84 11A; 12A; 21B; 22B; 24K205/60R13-85 11A; 12A; 21B; 22B; 24K155 B042/2 53 - 82 155R13 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;175/70R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;185/65R13-84 12A 74A; 74P; 76L; 832205/60R13-85 11A; 12A; 21B; 22B; 24K19EL F290 40 - 44 155R13 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;40 - 59 175/70R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;185/65R13-84 12A 74A; 74P; 76L205/60R13-85 11A; 12A; 24KVerkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTAFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen19 E D186 33 - 47 155R13 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;165R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;33 - 82 175/70R13 12G; 51G 74A; 74P; 76L185/65R13-84 12A185/70R13-84 11A; 12A; 54A205/60R13-85 11A; 12A; 24K19 E D186/1 37 - 47 155R13 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;37 - 82 175/70R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;185/65R13-84 12A 74A; 74P; 76L185/70R13-84 11A; 12A; 54A205/60R13-85 11A; 12A; 24K19 E D186/2 37 - 44 155R13 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;37 - 82 175/70R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;185/65R13-84 12A 74A; 74P; 76L205/60R13-85 11A; 12A; 24K19E-299 E083 66 - 72 175/70R13 12G; 51G nicht Country C1P..;185/65R13-84 12A 10B; 11B; 11G; 11H;205/60R13-85 11A; 12A; 24K 51A; 71K; 721; 73C;74A; 74P; 76LVerkaufsbezeichnung: VW LUPOFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen6Xe1*2001/116*0085*.., 37 155/70R13 51G; 66O 10B; 11B; 11G; 11H;e1*97/27*0085*..,e1*98/14*0085*..175/60R13-76 12A; 51A; 71K; 721;37 - 55 175/65R13-80 73C; 74A; 74P; 76L185/60R13-80 11A; 24M195/55R13-80 11A; 22B; 24J; 24MVerkaufsbezeichnung: VW POLOFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen6KV H249 55 175/70R13 51G 10B; 11B; 11G; 11H;185/65R13-84 12K; 51A; 71K; 721;73C; 74A; 74PAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> 366-0045-07-MURDzur Erteilung der ABE 46938ANLAGE: 5 Radtyp: TAHITI 5513Hersteller: DBV GmbH Stand: 17.04.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 5 von 8Verkaufsbezeichnung: VW POLOFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen6N e1*96/79*0069*.., 33 - 44 155/70R13 12G; 51G; 56H nur bise1*98/14*0069*.., 165/65R13-76 12A; 51J e1*98/14*0069*06;G774 175/60R13-76 12A 10B; 11B; 11G; 11H;33 - 55 175/65R13 12A; 51G 51A; 71K; 721; 73C;175/65R13-80 12A 74A; 74P185/60R13-80 12A195/55R13-80 11A; 12A; 22B6N e1*98/14*0069*.. 37 155/70R13 12G; 51G; 66O Polo GP (Facelift165/65R13-77 12A; 51J Okt.1999); ab37 - 55 175/60R13-77 12A; 5CV e1*98/14*0069*07;175/65R13-80 12A 10B; 11B; 11G; 11H;185/60R13-80 12A 51A; 71K; 721; 73C;195/55R13-80 11A; 12A; 22B; 22L; 24M 74A; 74P; 76L205/50R13 81 DBM; 11A; 12A; 22B;22L; 24M6NF G951 33 - 47 155/70R13 51G; 56H 10B; 11B; 11G; 11H;165/65R13-76 51J 12K; 51A; 71K; 721;175/60R13-7673C; 74A; 74P33 - 55 175/65R13 51G185/60R13-80195/55R13-80 11A; 22B86 C C292/2 83 - 85 155/70R13 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;165/65R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;175/60R13 12A; 51G 74A; 74P175/65R13-80 12A185/60R13-80 12A195/55R13-80 11A; 12A; 21B; 22B86 C C292/1 85 155/70R13 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;165/65R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;175/60R13 12A; 51G 74A; 74P175/65R13-80 12A185/60R13-80 12A195/55R13-80 11A; 12A; 21B; 22B86 C C292 29 - 55 145R13 12G; 51G; 66R 10B; 11B; 11G; 11H;155/70R13 12G; 51G 51A; 71K; 721; 73C;165/65R13 12G; 51G 74A; 74P165/70R13-76 12A175/60R13-76 11A; 12A; 24M175/65R13-80 11A; 12A; 24M185/60R13-80 11A; 12A; 21B; 22B; 24K86 C C292/1 29 - 57 145R13 12G; 51G; 66R 10B; 11B; 11G; 11H;155/70R13 12G 51A; 71K; 721; 73C;165/65R13 12G; 51G 74A; 74P165/65R13-76 12G165/70R13-76 12A175/60R13 12A; 51G175/60R13-76 12A175/65R13-80 12A185/60R13-80 11A; 12A; 21B; 22B; 24K195/55R13-80 Stufenheck; Schrägheck;11A; 12A; 21B; 22B; 24KAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> 366-0045-07-MURDzur Erteilung der ABE 46938ANLAGE: 5 Radtyp: TAHITI 5513Hersteller: DBV GmbH Stand: 17.04.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 6 von 8Verkaufsbezeichnung: VW POLOFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen86 C C292/2 33 - 57 145R13 12G; 51G; 66R 10B; 11B; 11G; 11H;155/70R13 12G 51A; 71K; 721; 73C;165/65R13 12G; 51G 74A; 74P165/65R13-76 12G165/70R13-76 12A175/60R13 12A; 51G175/60R13-76 12A175/65R13-80 12A185/60R13-80 11A; 12A; 21B; 22B; 24K195/55R13-80 Stufenheck; Schrägheck;11A; 12A; 21B; 22B; 24K86CF G420 33 - 40 165/65R13 51G 10B; 11B; 11G; 11H;175/60R13 51G 12K; 51A; 71K; 721;73C; 74A; 74PAuflagen10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unterBerücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zuentnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einenAngestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in derFahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genanntist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mitden Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dannnicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung derFahrzeugpapiere enthält.11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für dieSonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger alserforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daßnur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführtenFahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dortaufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für dieseRad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> 366-0045-07-MURDzur Erteilung der ABE 46938ANLAGE: 5 Radtyp: TAHITI 5513Hersteller: DBV GmbH Stand: 17.04.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 7 von 821B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit derRad/Reifen-Kombination herzustellen.24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeigneteMaßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass dieRadabdeckung ausreichend ist.24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oderdurch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstungist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einenAngestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe vonFAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einemNachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zulassen.24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeigneteMaßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass dieRadabdeckung ausreichend ist.51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mitReifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in denFahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, dieHinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zubeachten.51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die An<strong>zeige</strong>n von Geschwindigkeitsmesser undWegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführtwird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zuberücksichtigen.54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mitunterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in denFahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eineAngleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zuberücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe vonFAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einemNachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zulassen.56H) Es sind nur Reifen der folgenden Hersteller zulässig:BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FIRESTONE, FULDA, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN,Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


<strong>Gutachten</strong> 366-0045-07-MURDzur Erteilung der ABE 46938ANLAGE: 5 Radtyp: TAHITI 5513Hersteller: DBV GmbH Stand: 17.04.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 8 von 8PIRELLI, SEMPERIT, TOYO und UNIROYALWerden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über dieMontierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei denFahrzeugpapieren mitzuführen.5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 824kg.66O) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:Hersteller:Typ:PIRELLIalleFIRESTONEF 580 FSHANKOOK Radial 884CONTINENTAL EcoContact EP, CT 22, TS 760SEMPERIT M 701, M 829UNIROYAL rallye 580, MS plus 4Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über dieMontierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei denFahrzeugpapieren mitzuführen.66R) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:Hersteller:Typ:FULDADIADEMFIRESTONE F-560TOYO 310YOKOHAMAS701, S480(M+S)Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über dieMontierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei denFahrzeugpapieren mitzuführen.71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb desTiefbetts angebracht werden.721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter vonaußen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einenVentilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei istdie Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung vonRadschrauben, ist die, in der Anlage zum <strong>Gutachten</strong>, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zubeachten.74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im <strong>Gutachten</strong> beschriebenenZentrierringe verwendet werden.76L) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.832) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Faustsattelbremsanlage.DBM) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeugfreigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften desFahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.SAN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Fahrzeug-Ident.-Nr. TMB ... .. .P0670300zulässig.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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