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Rad am Niederrhein

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Neuauflage „Recht für <strong>Rad</strong>fahrer“<br />

Pedelecs und E-Bikes ab 1. April<br />

2014 in Bussen und Bahnen erlaubt<br />

Landesweite Fahrradmitnahme im NRW-Nahverkehr<br />

neu geregelt<br />

Ab April können Fahrgäste auf ihr Fahrrad-<br />

Ticket statt „klassischen“ Fahrrädern auch<br />

elektrobetriebene Fahrräder, sogenannte Pedelecs<br />

und E-Bikes, in Bussen und Bahnen<br />

mitnehmen. Diese Regelung haben die Verkehrsverbünde<br />

und Verkehrsgemeinschaften<br />

in Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung von<br />

Fahrrad-, Behinderten- und Fahrgastverbänden<br />

beschlossen. Sie wird in den Beförderungsbedingungen<br />

aller NRW-Verkehrsunternehmen verankert.
Außerdem<br />

können Fahrgäste zukünftig<br />

in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitnehmen,<br />

deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß<br />

überschreiten (z.B. Tandems). In Bussen und<br />

U-/Straßenbahnen ist dies aufgrund der räum-<br />

Das Buch „Recht für <strong>Rad</strong>fahrer” von Dr. Dietmar Kettler<br />

ist jetzt in einer dritten, überarbeiteten und<br />

aktualisierten Auflage erschienen. Auf Basis der aktuellen<br />

Straßenverkehrsordnung erläutert der Rechtsanwalt<br />

darin die einschlägigen Verkehrsregeln und<br />

Ausrüstungsvorschriften, aber auch Themen wie Wegerecht<br />

und Strafrecht.<br />

Der Ratgeber erklärt die für <strong>Rad</strong>fahrer wichtigen<br />

Regeln praxisnah und in einfacher Sprache und ist daher<br />

auch für juristische Laien gut verständlich. Viele<br />

Urteils- und Literaturzitate machen das Werk darüber<br />

hinaus zum Leitfaden für Rechtsexperten, die sich mit<br />

dem immer wichtigeren Thema <strong>Rad</strong>fahren und Verkehr<br />

vertraut machen wollen.<br />

Recht für <strong>Rad</strong>fahrer, Rhombos-Verlag, Berlin 2013
<br />

Print-Ausgabe 19,80 Euro, ISBN 9783944101071
<br />

www.rhombos.de
<br />

E-Book 12,80 Euro
ISBN 9783944101316
<br />

www.libreka.de/9783944101316<br />

lich beengten Verhältnisse jedoch nur Inhabern<br />

von Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs<br />

IX („Schwerbehindertenausweis“) auf Kulanzbasis<br />

gestattet.
<br />

Bei allen Neuerungen bleibt die bereits heute<br />

geltende Regelung bestehen, dass Fahrräder nur<br />

transportiert werden können, wenn die Platzsituation<br />

im Fahrzeug dies zulässt. In der Mobilität<br />

eingeschränkte Menschen (z. B. Rollstuhlfahrer<br />

oder Personen mit Kinderwagen) haben<br />

auch weiterhin Vorrang vor Fahrradfahrern.<br />

Weitere Informationen zu den ab dem 1.<br />

April geltenden Beförderungsbedingungen im<br />

Nahverkehr NRW gibt es im Internet unter<br />

www.kcm-nrw.de/4_0_kcm.php<br />

<strong>Rad</strong> <strong>am</strong> <strong>Niederrhein</strong> 1/2014 9

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