Rad am Niederrhein
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Neuauflage „Recht für <strong>Rad</strong>fahrer“<br />
Pedelecs und E-Bikes ab 1. April<br />
2014 in Bussen und Bahnen erlaubt<br />
Landesweite Fahrradmitnahme im NRW-Nahverkehr<br />
neu geregelt<br />
Ab April können Fahrgäste auf ihr Fahrrad-<br />
Ticket statt „klassischen“ Fahrrädern auch<br />
elektrobetriebene Fahrräder, sogenannte Pedelecs<br />
und E-Bikes, in Bussen und Bahnen<br />
mitnehmen. Diese Regelung haben die Verkehrsverbünde<br />
und Verkehrsgemeinschaften<br />
in Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung von<br />
Fahrrad-, Behinderten- und Fahrgastverbänden<br />
beschlossen. Sie wird in den Beförderungsbedingungen<br />
aller NRW-Verkehrsunternehmen verankert. Außerdem<br />
können Fahrgäste zukünftig<br />
in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitnehmen,<br />
deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß<br />
überschreiten (z.B. Tandems). In Bussen und<br />
U-/Straßenbahnen ist dies aufgrund der räum-<br />
Das Buch „Recht für <strong>Rad</strong>fahrer” von Dr. Dietmar Kettler<br />
ist jetzt in einer dritten, überarbeiteten und<br />
aktualisierten Auflage erschienen. Auf Basis der aktuellen<br />
Straßenverkehrsordnung erläutert der Rechtsanwalt<br />
darin die einschlägigen Verkehrsregeln und<br />
Ausrüstungsvorschriften, aber auch Themen wie Wegerecht<br />
und Strafrecht.<br />
Der Ratgeber erklärt die für <strong>Rad</strong>fahrer wichtigen<br />
Regeln praxisnah und in einfacher Sprache und ist daher<br />
auch für juristische Laien gut verständlich. Viele<br />
Urteils- und Literaturzitate machen das Werk darüber<br />
hinaus zum Leitfaden für Rechtsexperten, die sich mit<br />
dem immer wichtigeren Thema <strong>Rad</strong>fahren und Verkehr<br />
vertraut machen wollen.<br />
Recht für <strong>Rad</strong>fahrer, Rhombos-Verlag, Berlin 2013 <br />
Print-Ausgabe 19,80 Euro, ISBN 9783944101071 <br />
www.rhombos.de <br />
E-Book 12,80 Euro ISBN 9783944101316 <br />
www.libreka.de/9783944101316<br />
lich beengten Verhältnisse jedoch nur Inhabern<br />
von Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs<br />
IX („Schwerbehindertenausweis“) auf Kulanzbasis<br />
gestattet. <br />
Bei allen Neuerungen bleibt die bereits heute<br />
geltende Regelung bestehen, dass Fahrräder nur<br />
transportiert werden können, wenn die Platzsituation<br />
im Fahrzeug dies zulässt. In der Mobilität<br />
eingeschränkte Menschen (z. B. Rollstuhlfahrer<br />
oder Personen mit Kinderwagen) haben<br />
auch weiterhin Vorrang vor Fahrradfahrern.<br />
Weitere Informationen zu den ab dem 1.<br />
April geltenden Beförderungsbedingungen im<br />
Nahverkehr NRW gibt es im Internet unter<br />
www.kcm-nrw.de/4_0_kcm.php<br />
<strong>Rad</strong> <strong>am</strong> <strong>Niederrhein</strong> 1/2014 9