Nationale deutsche Patente - VO Patents & Trademarks
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<strong>Nationale</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Patente</strong><br />
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Patentanmeldungen besteht. Allerdings ist es in manchen Ländern nicht<br />
möglich, nationale Patentanmeldungen basierend auf Internationalen<br />
Anmeldungen einzureichen, so z.B. in den Niederlanden.<br />
Das <strong>deutsche</strong> Patentprüfungsverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es dem<br />
Prüfungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt hinsichtlich des Ablaufs<br />
und der Qualität sehr ähnlich ist.<br />
Das <strong>deutsche</strong> Patentverfahren<br />
Um ein <strong>deutsche</strong>s Patent zu erlangen, kann eine Anmeldung in einer beliebigen<br />
Sprache eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass innerhalb von 3<br />
Monaten nach der Einreichung eine <strong>deutsche</strong> Übersetzung vorgelegt wird.<br />
Das nationale <strong>deutsche</strong> Patent ist ein geprüftes Schutzrecht mit einer 20-<br />
jährigen Laufzeit. Die Priorität kann innerhalb von 12 Monaten ab der ersten<br />
Einreichung beansprucht werden und die Anmeldungen werden 18 Monate nach<br />
der ersten Einreichung veröffentlicht.<br />
Nach 18 Monaten wird vom DPMA eine Mitteilung bekannt gegeben, welche die<br />
Veröffentlichung der Anmeldung (die sogenannte ‚Offenlegungsschrift')<br />
ankündigt. Darüber hinaus wird die Anmeldung ab dem Datum der<br />
Veröffentlichung in der Online-Datenbank des DPMA und anderer Patentämter<br />
aufgeführt.<br />
Nach Einreichung eines Antrags auf Prüfung der Anmeldung recherchiert ein<br />
Patentprüfer den für den beanspruchten Gegenstand relevanten Stand der<br />
Technik und prüft, ob ein Patent in Bezug auf den Stand der Technik erteilt<br />
werden kann. Der Prüfer erteilt das Patent, wenn er der Ansicht ist, die<br />
Erfindung sei neu, basiere auf erfinderischer Tätigkeit und sei gewerblich<br />
anwendbar.<br />
Die Prüfungsverfahren beim DPMA laufen in der Regel sehr schnell ab. Im<br />
Allgemeinen erhalten die Anmelder den ersten Bescheid des Prüfers innerhalb<br />
von 6-8 Wochen nach Stellung des Prüfungsantrages.<br />
Da sich die Prüfungsverfahren des DPMA und des Europäischen Patentamts<br />
sehr ähnlich sind und die sehr erfahrenen <strong>deutsche</strong>n Prüfer über hohe fachliche<br />
Qualifikationen verfügen, kann der nationale <strong>deutsche</strong> Weg für Antragsteller<br />
äußerst attraktiv sein.<br />
Die DMPA-Prüfer müssen eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung<br />
durchlaufen. Sie alle haben einen akademischen Abschluss in einem<br />
naturwissenschaftlichen Fach und verfügen als Basisqualifikation über<br />
mindestens fünf Jahre Erfahrung in Handel bzw. Industrie. Da die Prüfer über<br />
viele Jahre hinweg beim Patentamt tätig sind, ist ein einheitliches<br />
Prüfungsverfahren gewährleistet und sind die Verfahren einschätzbar.<br />
Wenn die Anmeldung nicht neu ist und/oder nicht auf erfinderischer Tätigkeit<br />
beruht und/oder sonstige Mängel aufweist, übermittelt der Prüfer einen