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Nationale deutsche Patente - VO Patents & Trademarks

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<strong>Nationale</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Patente</strong><br />

Page 2<br />

Patentanmeldungen besteht. Allerdings ist es in manchen Ländern nicht<br />

möglich, nationale Patentanmeldungen basierend auf Internationalen<br />

Anmeldungen einzureichen, so z.B. in den Niederlanden.<br />

Das <strong>deutsche</strong> Patentprüfungsverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es dem<br />

Prüfungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt hinsichtlich des Ablaufs<br />

und der Qualität sehr ähnlich ist.<br />

Das <strong>deutsche</strong> Patentverfahren<br />

Um ein <strong>deutsche</strong>s Patent zu erlangen, kann eine Anmeldung in einer beliebigen<br />

Sprache eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass innerhalb von 3<br />

Monaten nach der Einreichung eine <strong>deutsche</strong> Übersetzung vorgelegt wird.<br />

Das nationale <strong>deutsche</strong> Patent ist ein geprüftes Schutzrecht mit einer 20-<br />

jährigen Laufzeit. Die Priorität kann innerhalb von 12 Monaten ab der ersten<br />

Einreichung beansprucht werden und die Anmeldungen werden 18 Monate nach<br />

der ersten Einreichung veröffentlicht.<br />

Nach 18 Monaten wird vom DPMA eine Mitteilung bekannt gegeben, welche die<br />

Veröffentlichung der Anmeldung (die sogenannte ‚Offenlegungsschrift')<br />

ankündigt. Darüber hinaus wird die Anmeldung ab dem Datum der<br />

Veröffentlichung in der Online-Datenbank des DPMA und anderer Patentämter<br />

aufgeführt.<br />

Nach Einreichung eines Antrags auf Prüfung der Anmeldung recherchiert ein<br />

Patentprüfer den für den beanspruchten Gegenstand relevanten Stand der<br />

Technik und prüft, ob ein Patent in Bezug auf den Stand der Technik erteilt<br />

werden kann. Der Prüfer erteilt das Patent, wenn er der Ansicht ist, die<br />

Erfindung sei neu, basiere auf erfinderischer Tätigkeit und sei gewerblich<br />

anwendbar.<br />

Die Prüfungsverfahren beim DPMA laufen in der Regel sehr schnell ab. Im<br />

Allgemeinen erhalten die Anmelder den ersten Bescheid des Prüfers innerhalb<br />

von 6-8 Wochen nach Stellung des Prüfungsantrages.<br />

Da sich die Prüfungsverfahren des DPMA und des Europäischen Patentamts<br />

sehr ähnlich sind und die sehr erfahrenen <strong>deutsche</strong>n Prüfer über hohe fachliche<br />

Qualifikationen verfügen, kann der nationale <strong>deutsche</strong> Weg für Antragsteller<br />

äußerst attraktiv sein.<br />

Die DMPA-Prüfer müssen eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung<br />

durchlaufen. Sie alle haben einen akademischen Abschluss in einem<br />

naturwissenschaftlichen Fach und verfügen als Basisqualifikation über<br />

mindestens fünf Jahre Erfahrung in Handel bzw. Industrie. Da die Prüfer über<br />

viele Jahre hinweg beim Patentamt tätig sind, ist ein einheitliches<br />

Prüfungsverfahren gewährleistet und sind die Verfahren einschätzbar.<br />

Wenn die Anmeldung nicht neu ist und/oder nicht auf erfinderischer Tätigkeit<br />

beruht und/oder sonstige Mängel aufweist, übermittelt der Prüfer einen

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