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2 Spezielle Theorienachweise (mindestens 104 Stunden)

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Sie hat eine theoretische und praktische Befähigung zur Arbeit in folgenden<br />

Bereichen zum Ziel:<br />

• Notfallpsychologische Sofortmaßnahmen im Einzel- und<br />

Gruppensettig,<br />

• Leitung von Teams der Krisenintervention und<br />

Einsatzkräfteunterstützung,<br />

• Beratung von Stäben des Katastrophen- Schutzes und Stäben in<br />

Großschadenslagen,<br />

• Beratung und Weiterbildung von Führungskräften und kollegialen<br />

Ansprechpartnern im Feld notfallpsychologisch relevanter Bereiche<br />

Psychische erste Hilfe durch Notfallpsychologen ist durch<br />

Krisenintervention sowie einsatzbegleitende und einsatznachsorgende<br />

Maßnahmen für Helfer zu gewährleisten. Eine weitere Aufgabe ist die<br />

notfallpsychologische Beratung der im Notfallbereich arbeitenden<br />

Organisationen.<br />

Zielgruppen notfallpsycholgischer Arbeit können sein:<br />

• Psychisch traumatisierte Personen oder Personengruppen wie<br />

Traumaopfer und -betroffene,<br />

• Haupt- und ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte und Helfer<br />

• Angehörige von Mitgliedern beider Gruppen<br />

Ab dem 01.05.2005 gelten die nachfolgend beschriebenen<br />

Qualifikationskriterien und Voraussetzungen zur Zuerkennung der<br />

Fortbildungsqualifikation „Notfallpsychologie“. Im Anschluss an die<br />

Zuerkennung erfolgt die Aufnahme in das offizielle BDP- Register der<br />

Notfallpsycholog(inn)en, das allen interessierten Institutionen, Ministerien,<br />

Behörden und sonstigen Organisationen zur Verfügung steht.<br />

Die Kriterien für die Zuerkennung „Notfallpsychologie“ umfassen:<br />

• erstens allgemeine und spezifische Voraussetzungen<br />

• zweitens spezielle <strong>Theorienachweise</strong> sowie<br />

• drittens entsprechende Berufserfahrung im notfallpsychologischen<br />

Bereich.<br />

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