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Öffentliche Bekanntmachung der mündlichen ... - Seilbahn.net

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Amtssigniert. SID2011041005938<br />

Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at<br />

Wasser-, Forst- und Energierecht<br />

Mag. Arno Mauracher<br />

|||<br />

Telefon +43(0)512/508-2478<br />

Fax +43(0)512/508-742475<br />

wasser.energierecht@tirol.gv.at<br />

DVR:0059463<br />

Bergbahnen Ellmau-Going GmbH & Co Astberg KG, Ellmau;<br />

Projekt: „Beschneiungsanlage Going – Vergrößerung Speicherteich Astberg“;<br />

Geschäftszahl<br />

Innsbruck,<br />

Wasser-, forst- und naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren<br />

IIIa1-W-15.072/122<br />

05.04.2011<br />

Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong> <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />

Mit Eingabe vom 14. Dezember 2010, eingelangt am 21. Dezember 2010, hat die Bergbahnen Ellmau-<br />

Going GmbH & Co Astberg KG, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Klaus Exenberger, unter<br />

Verweis auf das von <strong>der</strong> Klenkhart & Partner Consulting ZT-GmbH erstellte Einreichoperat vom 03.<br />

Dezember 2010 (unter Hinzurechnung <strong>der</strong> Nachreichung bestehend aus insgesamt 29 Beilagen)<br />

• beim Landeshauptmann von Tirol um die Erteilung <strong>der</strong> wasser- und forstrechtlichen und<br />

• bei <strong>der</strong> Tiroler Landesregierung um die Erteilung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Bewilligung<br />

für das mit „Beschneiungsanlage Going<br />

Ausbauvorhaben angesucht.<br />

– Vergrößerung Speicherteich Astberg“ bezeich<strong>net</strong>e<br />

Technische Beschreibung<br />

A) Wasserrecht<br />

Die Bergbahnen Ellmau-Going GmbH & Co Astenberg KG betreibt im Bereich <strong>der</strong> Lifte Astberg und<br />

Hausberg eine Beschneiungsanlage, die bis hinunter ins Tal reicht. Diese Beschneiungsanlage soll<br />

nunmehr ausgebaut und vom System her (Trennung in eine obere und eine untere Druckzone) geän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Konkret geplant sind folgende Anlagen(-teile) und Maßnahmen:<br />

• Vergrößerung des bestehenden Speicherteiches Astberg (genannt auch: Speicherteich Blattlalm)<br />

Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at<br />

Bitte Geschäftszahl immer anführen!


- 2 -<br />

• Erweiterung <strong>der</strong> Pumpstation Astberg (genannt auch: PST Blattlalm)<br />

• Herstellung einer von <strong>der</strong> Pumpstation abgehenden neuen Feldleitung DN300<br />

• Erweiterung des Feldleitungs<strong>net</strong>zes um neue Schneileitungen, Schieberschächte und Zapfstellen<br />

• Einbau des beim Speicherteichausbau anfallenden Überschussmaterials im angrenzenden<br />

Pistenbereich<br />

• Zuerkennung eines Wasserbenutungsrechtes in Form <strong>der</strong> Anhebung <strong>der</strong><br />

Gesamtjahreskonsenswassermenge (m³/a)<br />

▫<br />

Speicherteich Astberg/Neu<br />

Kenndaten<br />

Gesamtinhalt bei Sommerstauziel 64.900 m³<br />

Gesamtinhalt bei Winterstauziel 67.900 m³<br />

Restwassermenge ca.400 m³<br />

nutzbare Wassermenge 67.500 m³<br />

Wasserfläche bei Winterstauziel 11.000 m²<br />

Dammkrone (m SH)<br />

Kronenlänge <strong>der</strong> Dammschüttung<br />

Kleinste Dammkronenbreite<br />

Sommerstauziel / Freibord<br />

Winterstauziel / Winter-Freibord<br />

Beckenboden (tiefster Punkt)<br />

maximale Stauhöhe<br />

maximale Dammhöhe (über luftseitigem Fuß)<br />

1.248,00 m<br />

ca. 350 m<br />

3,0 m<br />

1.246,70 m / 1,30 m<br />

1.247,00 m / 1,00 m<br />

1.236,00 m<br />

11,00 m<br />

13,80 m<br />

Der Speicherteich Astberg befindet sich unmittelbar nordöstlich des sog. „Blattlhofs“ auf 1.245 mSH.<br />

Die geplante Vergrößerung erstreckt sich nach Nordosten hin in die <strong>der</strong>zeit bewaldete Geländekuppe.<br />

Im nordwestlichen Bereich wird <strong>der</strong> luftseitige Dammfuß rd. 10 bis 15m talwärts verschoben und<br />

komplett neu aufgebaut. An <strong>der</strong> Südseite bleibt die Außenböschung bestehen. Die gesamte<br />

wasserseitige Böschung wird neu gemacht. Die Krone wird um 2,0 m angehoben. Die<br />

Innenböschungen werden allesamt neu aufgebaut und abgeflacht.<br />

Die Dichtung des Teiches wird komplett erneuert und an den Stand <strong>der</strong> Technik angepasst<br />

(Folienstärke, Schutzvlies, Überschüttung, etc..).<br />

Der Überlauf aus dem Speicherteich wird in die Ableitungssysteme des bestehenden Teiches<br />

eingebunden und in ein südöstlich des Speicherteiches befindliches Grabensystem abgeleitet.<br />

Die Notentleerung erfolgt ebenfalls über das bisherige Leitungssystem, das ausreichend hydraulische<br />

Kapazität bietet.<br />

Der vergrößerte Teich hat ein Speichervolumen von rd. 68.000 m³.


- 3 -<br />

▫<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Pumpstation Astberg<br />

Die bestehende Pumpstation wird durch einen zweistöckigen Anbau am östlichen Ende <strong>der</strong><br />

Pumpstation bzw. Lagerhalle erweitert. Der dort bereits bestehende Anbau wird entfernt.<br />

In maschineller Hinsicht wird die Pumpstation um eine Vorpumpenanlage mit 200 l/s zur Versorgung<br />

<strong>der</strong> neuen Schwerkraftleitung, eine aus 6 Kühltürmen bestehende Kühlturmanlage, eine<br />

Kompressorstation für die zentrale Druckluftversorgung, eine UV-Anlage, diverse Armaturen und<br />

sonstige Vorrichtungen erweitert. Installiert wird weiters ein neuer Trafo mit 2.000 kVA anstelle des<br />

alten.<br />

▫<br />

Herstellung einer neuen Feldleitung DN300 von <strong>der</strong> Pumpstation entlang <strong>der</strong> Talabfahrt<br />

Diese Leitung dient <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> untersten Bereiche des Skigebietes mit Naturdruck<br />

(Schwerkraftleitung). Im selben Graben wird auch ein Steuerkabel und eine Luftleitung für die zentrale<br />

Luftdruckversorgung mitverlegt.<br />

▫<br />

Erweiterung des Feldleitungs<strong>net</strong>zes um neue Schneileitungen nebst Schieberschächten und<br />

Zapfstellen<br />

Verlegt werden Schneileitungen <strong>der</strong> Druckstufen PN 40, PN63 und PN100 in einer Länge von<br />

insgesamt 4.680 m zwecks Erhöhung <strong>der</strong> hydraulischen Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Anlage und künftiger<br />

Beschneiung <strong>der</strong> geplanten Rodelbahn und des geplanten Skiwegs.<br />

▫<br />

Einbau des beim Speicherteichausbau anfallenden Überschussmaterials<br />

Aus dem Teichausbau herrührendes Überschussmaterial im Ausmaß von ca. 48.000 m³ soll im südund<br />

südöstlich des Speicherteiches gelegenen Pistenbereich zwecks Verbesserung <strong>der</strong><br />

Pistenverhältnisse eingebaut werden. Die geplante Schüttung (Felsmaterial) beträgt im Mittel 3 bis 4<br />

m; die Maximalhöhe beträgt 7 m.<br />

• Wasserbenutzungsrecht<br />

▫<br />

Anhebung des Gesamtjahresentnahmekonsenses (m³/a) aus <strong>der</strong> Reither Ache von <strong>der</strong>zeit bewilligten<br />

292.500 m³ auf neu 359.500 m³ pro Jahr bei unverän<strong>der</strong>ter sekundlicher Entnahme (60 l/s).<br />

Hinweis: Nicht antragsgegenständlich ist die Anhebung <strong>der</strong> Entnahmekonsense (20 l/s bzw. 97.500<br />

m³/a) aus <strong>der</strong> sog. „Beileitung Auwinkel“.<br />

B) Forstrecht<br />

Das Projekt „Beschneiungsanlage Going – Vergrößerung Speicherteich Astberg “ erfor<strong>der</strong>t<br />

vorübergehende und dauernde Rodungen auf den nachstehend angeführten Waldflächen im jeweils<br />

angegebenen Ausmaß:


- 4 -<br />

Rodeflächen<br />

Gst. Katastralgemeinde vorübergehend (m²) dauernd (m²)<br />

234 Going 123 32<br />

235 Going 87 22<br />

1331/9 Reith -- 90<br />

1334 Reith 1.070 9.889<br />

1353/1 Reith 268 1.001<br />

267/21 Ellmau 87 309<br />

267/23 Ellmau 46 2<br />

Insgesamt 1.681 11.345<br />

C) Naturschutzrecht<br />

Folgende Tatbestände unterliegen <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht:<br />

• Anlagen zur Erzeugung von Schnee (§ 6 lit. e Tiroler Naturschutzgesetz 2005)<br />

• Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen außerhalb eingefriedeter Grundstücke in einem<br />

Ausmaß von mehr als 5.000 m² berührter Fläche o<strong>der</strong> mehr als 7.500 m³ Volumen [konkret:<br />

Vergrößerung des Speicherteiches Astberg und Aufbringung des dabei anfallenden<br />

Überschussmaterials (ca. 48.000 m³) im süd- und südöstlich des Speicherteiches gelegenen, teils<br />

vernässten Pistenbereich; § 6 lit. h leg. cit.]<br />

• das Errichten, Aufstellen und Anbringen von Anlagen sowie <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ung und Geländeabtragungen<br />

und Geländeaufschüttungen o<strong>der</strong> jede sonstige Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bodenoberfläche in Feuchtgebieten<br />

(konkret: Aufbringung des beim Speicherteichbau anfallenden Überschussmaterials (ca. 48.000 m³) im<br />

süd- und südöstlich des Speicherteiches gelegenen, teils vernässten Pistenbereich § 9 leg. cit.)<br />

• das Errichten, Aufstellen und Anbringen von Anlagen sowie <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ung im<br />

sog. Gewässerschutzbereich ( konkret: Querung mehrerer kleiner Gerinne im Bereich <strong>der</strong> Rodelbahn<br />

mittels einer Schneileitung; § 7 leg. cit.)<br />

Hinweis: Projektsgemäß vorgesehen ist die Schaffung einer mit Tümpeln versehenen Ausgleichsfläche in<br />

unmittelbarer Nähe des erweiterten Speicherteiches.<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------<br />

• Zu den vom Projekt „Beschneiungsanlage Going – Vergrößerung Speicherteich<br />

Astberg“ betroffenen Grundstücken<br />

▫<br />

KG 82103 Going:<br />

234, 235, 241, 242, 246/1, 246/2, 247, 248, 254, 256/1, 257/1 und 270/1<br />

▫<br />

KG 82111 Reith b.K.:<br />

1330, 1331/1, 1331/2, 1331/4, 1331/8, 1331/9, 1331/10, 1334, 1336, 1337, 1340 und 1353/1


- 5 -<br />

KG 83004 Ellmau:<br />

112/1, 114/1, 115, 116, 117, 120/1, 120/2, 124, 125/1, 126/1, 126/4, 126/5, 137, 177/1, 193, 194, 198,<br />

199, 200, 201/1, 201/2, 201/3, 205, 206, 208, 254, 255/1, 266, 267/1, 267/2, 267/21, 267/23 und<br />

400/2<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Die genaue Beschreibung <strong>der</strong> Anlagen(-teile) nebst <strong>der</strong>en planliche Darstellung können dem von <strong>der</strong><br />

Klenkhart & Partner Consulting ZT-Gesellschaft mbH erstellten und signierten Einreichoperat vom 03.<br />

Dezember 2010 mit <strong>der</strong> Bezeichnung „Beschneiungsanlage Going – Vergrößerung Speicherteich Astberg“<br />

(unter Hinzurechnung <strong>der</strong> ergänzend beigebrachten „Geotechnischen Beurteilung <strong>der</strong> Standsicherheit“ <strong>der</strong><br />

Geotechnik Teindl vom 08.03.2011 bestehend aus insgesamt 29 Beilagen) entnommen werden.<br />

Diese Unterlagen liegen bis zum Tage vor <strong>der</strong> Verhandlung sowohl im Amt <strong>der</strong> Tiroler Landesregierung in<br />

Innsbruck, Neues Landhaus, Heiliggeiststraße 7-9, 1. Stock, Zimmer 01 063, als auch im Gemeindeamt<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Ellmau zur allgemeinen Einsichtnahme durch die Beteiligten während <strong>der</strong> Amtsstunden auf.<br />

Über diese Ansuchen <strong>der</strong> Bergbahnen Ellmau – Going GmbH & Co Astbergbahn<br />

KG findet in Anwendung <strong>der</strong><br />

§§ 9, 11, 12, 13, 15, 21, 22, 23a, 99 Abs. 1 lit. c, 103, 107, 111, 112 und 134 Wasserrechtsgesetz 1959<br />

(WRG 1959), BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz BGBl. I Nr. 14/2011<br />

§§ 1, 6, 7, 9, 29, 42 und 43 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005), LGBl. Nr. 33/1997, zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2009<br />

§§ 17, 18, 19 und 170 Abs. 2 Forstgesetz 1975 (ForstG 1975), BGBl. Nr. 440, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das<br />

Gesetz BGBl. I Nr. 55/2007,<br />

in Verbindung mit §§ 40-44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG 1991), BGBl.<br />

Nr. 51/1991, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz BGBl. Nr. 111/2010,<br />

eine mündliche Verhandlung statt.<br />

• Verhandlungsort:<br />

Gemeindeamt Ellmau, 2. Stock, Großer Sitzungssaal<br />

• Datum <strong>der</strong> Verhandlung:<br />

Donnerstag, den 05. Mai 2011<br />

• Beginn <strong>der</strong> Verhandlung:<br />

10:00 Uhr<br />

Es ist möglich, persönlich o<strong>der</strong> durch eine/n bevollmächtigte/n VertreterIn an <strong>der</strong> Verhandlung<br />

teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Bevollmächtige/r kann eine eigenberechtigte<br />

natürliche Person, eine juristische Person o<strong>der</strong> eine eingetragene Personengesellschaft sein.<br />

Personen, die unbefugt die Vertretung an<strong>der</strong>er zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt<br />

werden.<br />

Der/die Bevollmächtige muss mit <strong>der</strong> Sachlage vertraut und sich durch eine schriftliche Vollmacht<br />

ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen o<strong>der</strong> Firma zu lauten.


- 6 -<br />

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />

▫<br />

▫<br />

▫<br />

wenn die Vertretung durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – zB einen<br />

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, NotarIn o<strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>In – erfolgt,<br />

wenn die Vertretung durch Familienmitglie<strong>der</strong> (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre<br />

von Organisationen) die <strong>der</strong> Behörde bekannt sind, erfolgt und kein Zweifel an <strong>der</strong>en<br />

Vertretungsbefugnis besteht,<br />

wenn <strong>der</strong>/die AntragstellerIn o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/die sonstige Beteiligte gemeinsam mit dem/<strong>der</strong> Bevollmächtigen<br />

an <strong>der</strong> Verhandlung teilnehmen.<br />

Es wird ersucht, diese Verständigung zur Verhandlung mitzubringen o<strong>der</strong> zu veranlassen, dass <strong>der</strong>/die<br />

Bevollmächtigte diese mitbringt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen von <strong>der</strong> persönlichen Verständigung, durch<br />

Anschlag in den Gemeinden Ellmau, Going und Reith b.K. sowie durch Veröffentlichung im Inter<strong>net</strong><br />

(www.tirol.gv.at/kundmachungen) kundgemacht wurde.<br />

Als AntragstellerIn beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt o<strong>der</strong> auf<br />

ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr/e VertreterIn diese versäumt).<br />

Sollten Sie aus wichtigen Gründen (zB Krankheit, Gebrechlichkeit, Urlaubsreise) nicht teilnehmen können,<br />

teilen Sie dies bitte umgehend mit, damit <strong>der</strong> Termin allenfalls verschoben werden kann.<br />

Als sonst Beteiligte/r beachten Sie bitte, dass Sie, falls Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn <strong>der</strong><br />

Verhandlung o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Verhandlung bei <strong>der</strong> Behörde Einwendungen gegen<br />

Verhandlungsgegenstand vorbringen, Ihre Parteistellung verlieren.<br />

Falls Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes o<strong>der</strong> unabwendbares Ereignis an <strong>der</strong> rechtzeitigen<br />

Erhebung von Einwendungen verhin<strong>der</strong>t sein sollten und Sie daran kein Verschulden o<strong>der</strong> nur ein<br />

min<strong>der</strong>er Grad des Versehenes treffen sollte, so können Sie binnen zweier Wochen ab Wegfall dieses<br />

Ereignisses, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> rechtskräftigen Entscheidung <strong>der</strong> Sache, bei uns<br />

Einwendungen erheben.<br />

Die Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere<br />

Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes o<strong>der</strong> unabwendbares Ereignis darstellt.<br />

Gegen die Anberaumung <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung ist eine abgeson<strong>der</strong>te Berufung nicht zulässig (§ 63<br />

Abs. 2 AVG).<br />

Für den Landeshauptmann<br />

als Wasser- und Forstrechtsbehörde I. Instanz:<br />

Mag. Arno Mauracher<br />

Für die Landesregierung<br />

als Naturschutzbehörde I. Instanz:<br />

Mag. Arno Mauracher


- 7 -

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