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Europäische Territoriale Zusammenarbeit Alpenraumprogramm ...

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3. Fördervoraussetzungen<br />

Europäische <strong>Territoriale</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> 2007-2013<br />

Interreg IV B <strong>Alpenraumprogramm</strong><br />

Alpine Space Contact Point<br />

Kontaktstelle Deutschland<br />

ACP<br />

Germany<br />

Wer kann Projektpartner sein?<br />

Prinzipiell: jede juristische Person des öffentlichen/privaten Rechts, z.B.:<br />

• Behörden und Verwaltungen auf Bundes-, Länder-, sowie auf regionaler und<br />

kommunaler Ebene<br />

• Gebietskörperschaften<br />

• Ministerien und nach geordnete Behörden<br />

• Universitäten und Forschungsinstitute<br />

• Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern<br />

• Nichtregierungsorganisationen (NGOs)<br />

• KMUs und andere private Körperschaften (GmbH, GbR, e.V.)<br />

• Nationale Kofinanzierung (min. 24%) muss aus öffentlichen Quellen stammen!<br />

• Projektpartner müssen i.d.R. im Kooperationsraum des <strong>Alpenraumprogramm</strong>s<br />

verortet sein.

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