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Vorschlag für Einwendungen in Sachen Lärmschutz ... - keine a14

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ker / Radfahrer / Reiter / Jäger / Angler / Kle<strong>in</strong>gärtner mehrmals täglich / täglich / mehrmals<br />

Wöchentlich bis zu (ergänzen) mal / wöchentlich. Daher lehne ich den Bau der A14 ab. Sollte<br />

dieser Forderung jedoch nicht entsprochen werden, fordere ich die Berücksichtigung der folgenden<br />

Belange: (s.u.)<br />

Möglichkeit 4:<br />

Ich / me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d leide/leidet bereits an T<strong>in</strong>nitus / Asthma / psychischen Störungen (durch Lärm),<br />

die A14 würde zu e<strong>in</strong>er gravierenden Verschlimmerung der Beschwerden<br />

führen/lebensbedrohlich se<strong>in</strong>. Daher lehne ich den Bau der A14 ab. Sollte dieser Forderung<br />

jedoch nicht entsprochen werden, fordere ich die Berücksichtigung der folgenden Belange: (s.u.)<br />

Für alle 4 Möglichkeiten zutreffend:<br />

Ich fordere Schutz vor Lärmbee<strong>in</strong>trächtigung durch den Autobahnverkehr <strong>in</strong> Form von aktiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen, welche die E<strong>in</strong>haltung der Orientierungswerte der DIN 18005 im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>er zukunftsorientierten Umweltvorsorge garantieren und sich <strong>in</strong> das Landschaftsbild e<strong>in</strong>passen.<br />

Insbesondere fordere ich:<br />

* Schallschutzwände, da der vorgesehene offenporige Asphalt (Flüsterasphalt) e<strong>in</strong>e akustische<br />

Lebensdauer von nur 6 Jahren hat, und daher ke<strong>in</strong>e langfristige Alternative darstellen.<br />

* Bemessung aller aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen nach den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 und den Vorsorgewerten des UBA.<br />

* zusätzlich Lärm dämpfenden Straßenbelag (Flüsterasphalt), auch <strong>in</strong> bisher nicht vorgesehenen<br />

Teilabschnitten.<br />

* Lärm dämpfende Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkungen <strong>in</strong> besonders betroffenen Abschnitten<br />

* Berücksichtigung des W<strong>in</strong>de<strong>in</strong>flusses von mehr als 3 m/s.<br />

* die Berechnung der Lärmemissionen mit den tatsächlich gefahrenen, nicht mit den Richt-<br />

Geschw<strong>in</strong>digkeiten.<br />

* weitestgehende Führung der A14 <strong>in</strong> Troglage oder <strong>in</strong> Geländehöhe.<br />

* Koord<strong>in</strong>ierung der Lärmschutzmaßnahmen bei Bündelung, nicht nur bei Kreuzung, mit Bundesstraßen/Bahntrassen<br />

und die geme<strong>in</strong>same Betrachtung der Bündelung bei der Bewertung<br />

der Lärmbelästigung.<br />

* Zur Verm<strong>in</strong>derungen der erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen, die durch die für die VKE 3.2a und 1153<br />

vorgesehene Trassenführung <strong>in</strong> Dammlage <strong>in</strong>sbesondere für die Bewohner des „Wentdorfer R<strong>in</strong>gs“ <strong>in</strong><br />

Wittenberge und der „Märsche“ <strong>in</strong> der Altmark, die betroffenen Kle<strong>in</strong>gärtner und die Beschäftigten <strong>in</strong><br />

den angrenzenden Gewerbegebieten sowie für die betroffenen Schutzgebiete entstehen, fordere ich<br />

e<strong>in</strong>e Untertunnelung der Elbe.<br />

Sollten me<strong>in</strong>e Forderungen nach aktiven Schallschutzmaßnahmen nicht erfüllt werden, fordere<br />

ich passive Lärmschutzmaßnahmen z.B. durch den E<strong>in</strong>bau von Lärmschutzverglasung <strong>in</strong> me<strong>in</strong>e<br />

Fenster (und ggf. Türen). Alle anderen Forderungen erhalte ich <strong>in</strong> dem Fall aufrecht.<br />

Diese Forderungen stützen sich unter anderem auf die Landesplanerische Beurteilung vom<br />

15.12.2004 der Geme<strong>in</strong>samen Landesplanungsabteilung der Länder Berl<strong>in</strong> und Brandenburg als<br />

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens A 14, Abschnitt Brandenburg. Dar<strong>in</strong> wird als Maßgabe 8<br />

verlangt: „Die von den e<strong>in</strong>zelnen Trassenvarianten betroffenen Wohngebiete s<strong>in</strong>d vor Lärmbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

durch den Straßenverkehr zu schützen. Hierzu s<strong>in</strong>d aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

zu errichten, die die E<strong>in</strong>haltung der Orientierungswerte/Vorsorgewerte (45 dB(A)<br />

nachts) im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er zukunftsorientierten Umweltvorsorge garantieren und sich <strong>in</strong> das Landschaftsbild<br />

e<strong>in</strong>passen.“ Zitat Ende.<br />

Da die schalltechnischen Berechnungen <strong>in</strong> den ausgelegten Planfeststellungsunterlagen lediglich<br />

mit den (schwächeren) Grenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) durchgeführt<br />

wurden, mache ich hiermit e<strong>in</strong>en Verstoß gegen die Maßgabe 8 der Landesplanerischen<br />

Beurteilung geltend. Zudem s<strong>in</strong>d die den schalltechnischen Berechnungen zugrunde liegenden

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