Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau
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Er hält fest, dass dies der aktuellen Arbeitsstand ist und keine abschließende<br />
Bewertung darstellt.<br />
Herr Felgenhauer (Planer bei der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim)<br />
stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) den aktuellen<br />
Arbeitsstand der Regionalplanfortschreibung dar und geht dabei insbesondere auf den<br />
allgemeinen Bearbeitungsstand, die generelle Methodik zur Festlegung von<br />
Windeignungsgebieten und auf die spezielle Situation für <strong>Prenzlau</strong> ein. Er hält fest,<br />
dass sich die Windeignungsgebiete Schenkenberg und Güstow/ Schönermark<br />
verkleinern, Bandelow sich stark ausdehnt, jedoch den 1000 m Abstand zu Wohnlagen<br />
einhält und alle anderen Windeignungsgebiete, die sich nicht in der Gemarkung<br />
<strong>Prenzlau</strong> befinden, die Abstandsfläche zu <strong>Prenzlau</strong>er Orts- und Gemeindeteilen<br />
ebenfalls einhalten.<br />
Herr Schulz aus Güstow äußert, dass dieses Thema immer sehr kontrovers diskutiert<br />
wird. Das Hauptthema sollte aus seiner Sicht der Schutz der Menschen sein, die den<br />
Windkraftanlagen ausgesetzt sind. Er empfiehlt, die Meinung der Menschen in den<br />
Ortsteilen zu akzeptieren und ihnen entgegenzukommen.<br />
Herr Karstädt (Ortsvorsteher Ortsteil Klinkow) fragt, wann mit einer rechtsgültigen<br />
und verbindlichen Klärung eines generellen 800 m oder 1000 m Abstandes gerechnet<br />
werden kann.<br />
Frau Henze (Leiterin der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim) antwortet<br />
Herrn Schulz, dass es über den jetzigen Bestand von Windeignungsgebieten nicht<br />
hinausgehen soll. Die durch die Kommune aufgestellten Bebauungspläne sind<br />
bindend. Sie kann verstehen, dass es seitens der Bürger nicht nachvollzogen werden<br />
kann, dass Kraniche offenbar einen höheren Schutz genießen als der Mensch. Die<br />
Entscheidung trifft jedoch das Land Brandenburg.<br />
Auf die Frage von Herrn Karstädt antwortet sie, dass rechtsgültig ist, was genehmigt<br />
wurde und einen Klagezeitraum übersteht. Sie fasst zusammen, dass mit dem neuen<br />
Regionalplan unter 800 m Abstand keine neuen Windkraftanlagen entstehen sollen.<br />
Zwischen 800 m und 1000 m Abstand muss genau geprüft werden. Sie hält fest, dass<br />
nur ein rechtskräftiger neuer Plan den alten ablösen kann.<br />
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass dies ein sehr kompliziertes Verfahren ist.<br />
Herr Karstädt äußert, dass man den Eindruck gewinnen könnte, dass seitens des<br />
Landes Brandenburg kein Interesse daran besteht, einen rechtskräftigen Regionalplan<br />
zu haben.<br />
Herr Sternberg (Ortsvorsteher Ortsteil Dauer) kritisiert, dass die Menschen<br />
regelrecht dazu getrieben werden, ihre Flächen zu verkaufen und bebauen zu lassen.<br />
Die Interessen der Bürger rücken immer weiter in den Hintergrund.<br />
Herr Köppen (MdB) fügt hinzu, dass er aus diesem Grund als Vorsitzender des<br />
Planungsausschusses zurückgetreten ist, da ein Beschluss über einen strikten 1000 m<br />
Abstand zu Wohnlagen wieder aufgeweicht wurde. Er ist der Meinung, dass der<br />
Mensch das höchste zu schützende Gut darstellen sollte. Denn ohne die Akzeptanz<br />
der Bürger kann und wird die Energiewende nicht gelingen.