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Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau

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Er hält fest, dass dies der aktuellen Arbeitsstand ist und keine abschließende<br />

Bewertung darstellt.<br />

Herr Felgenhauer (Planer bei der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim)<br />

stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) den aktuellen<br />

Arbeitsstand der Regionalplanfortschreibung dar und geht dabei insbesondere auf den<br />

allgemeinen Bearbeitungsstand, die generelle Methodik zur Festlegung von<br />

Windeignungsgebieten und auf die spezielle Situation für <strong>Prenzlau</strong> ein. Er hält fest,<br />

dass sich die Windeignungsgebiete Schenkenberg und Güstow/ Schönermark<br />

verkleinern, Bandelow sich stark ausdehnt, jedoch den 1000 m Abstand zu Wohnlagen<br />

einhält und alle anderen Windeignungsgebiete, die sich nicht in der Gemarkung<br />

<strong>Prenzlau</strong> befinden, die Abstandsfläche zu <strong>Prenzlau</strong>er Orts- und Gemeindeteilen<br />

ebenfalls einhalten.<br />

Herr Schulz aus Güstow äußert, dass dieses Thema immer sehr kontrovers diskutiert<br />

wird. Das Hauptthema sollte aus seiner Sicht der Schutz der Menschen sein, die den<br />

Windkraftanlagen ausgesetzt sind. Er empfiehlt, die Meinung der Menschen in den<br />

Ortsteilen zu akzeptieren und ihnen entgegenzukommen.<br />

Herr Karstädt (Ortsvorsteher Ortsteil Klinkow) fragt, wann mit einer rechtsgültigen<br />

und verbindlichen Klärung eines generellen 800 m oder 1000 m Abstandes gerechnet<br />

werden kann.<br />

Frau Henze (Leiterin der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim) antwortet<br />

Herrn Schulz, dass es über den jetzigen Bestand von Windeignungsgebieten nicht<br />

hinausgehen soll. Die durch die Kommune aufgestellten Bebauungspläne sind<br />

bindend. Sie kann verstehen, dass es seitens der Bürger nicht nachvollzogen werden<br />

kann, dass Kraniche offenbar einen höheren Schutz genießen als der Mensch. Die<br />

Entscheidung trifft jedoch das Land Brandenburg.<br />

Auf die Frage von Herrn Karstädt antwortet sie, dass rechtsgültig ist, was genehmigt<br />

wurde und einen Klagezeitraum übersteht. Sie fasst zusammen, dass mit dem neuen<br />

Regionalplan unter 800 m Abstand keine neuen Windkraftanlagen entstehen sollen.<br />

Zwischen 800 m und 1000 m Abstand muss genau geprüft werden. Sie hält fest, dass<br />

nur ein rechtskräftiger neuer Plan den alten ablösen kann.<br />

Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass dies ein sehr kompliziertes Verfahren ist.<br />

Herr Karstädt äußert, dass man den Eindruck gewinnen könnte, dass seitens des<br />

Landes Brandenburg kein Interesse daran besteht, einen rechtskräftigen Regionalplan<br />

zu haben.<br />

Herr Sternberg (Ortsvorsteher Ortsteil Dauer) kritisiert, dass die Menschen<br />

regelrecht dazu getrieben werden, ihre Flächen zu verkaufen und bebauen zu lassen.<br />

Die Interessen der Bürger rücken immer weiter in den Hintergrund.<br />

Herr Köppen (MdB) fügt hinzu, dass er aus diesem Grund als Vorsitzender des<br />

Planungsausschusses zurückgetreten ist, da ein Beschluss über einen strikten 1000 m<br />

Abstand zu Wohnlagen wieder aufgeweicht wurde. Er ist der Meinung, dass der<br />

Mensch das höchste zu schützende Gut darstellen sollte. Denn ohne die Akzeptanz<br />

der Bürger kann und wird die Energiewende nicht gelingen.

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