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Auschreibung für "Jugend musiziert 2013"

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- Stiftung „<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong> Niedersachsen“, Teilnahme an<br />

einem Meisterkurs<br />

Eine Verpflichtung zur Vergabe der ausgeschriebenen Sonderpreise<br />

besteht nicht.<br />

Preisträger können zu ihrer weiteren Förderung in das Bundesjugendorchester<br />

und in die Landesjugendorchester, die Deutsche Streicherphilharmonie,<br />

zum Deutschen Kammermusikkurs “<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong>“ und zu<br />

Kammermusikkursen auf Landesebene, ebenso zu weiteren nationalen<br />

und internationalen Einrichtungen wie Musik-Camps, Ferienlagern und<br />

<strong>Jugend</strong>orchestern, ferner zur Mitwirkung bei musikalischen Veranstaltungen,<br />

Konzerten und internationalen <strong>Jugend</strong>musikwettbewerben<br />

eingeladen werden.<br />

Anhang:<br />

1. Kommentare – Häufig gestellte Fragen<br />

Entspricht mein Programm den Wettbewerbsregeln?<br />

Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt in der Verantwortung<br />

des Teilnehmers. Dies wird in der Teilnahmeanmeldung vom Teilnehmer<br />

selbst, von einer erziehungsberechtigten Person sowie von der Lehrerin<br />

oder dem Lehrer per Unterschrift bestätigt („Die Teilnahmebedingungen<br />

und die Entscheidungen der Jury werden anerkannt“).<br />

Die Regelkonformität unterliegt auf jeder Wettbewerbsebene einer<br />

eigenen Prüfung. Die Tatsache, dass z.B. die Einbeziehung eines<br />

bestimmten Werks im Regionalwettbewerb nicht beanstandet wurde,<br />

bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieses auch auf der nächsthöheren<br />

Wettbewerbsebene zugelassen wird. Eine Nachfrage ist beim Regional-,<br />

Landes- oder Bundeswettbewerb erforderlich. In Fällen, die auf sehr<br />

unterschiedliche Weise ausgelegt werden können, wird der Regionaloder<br />

Landesausschuss sich dann mit der Bundesgeschäftsstelle in<br />

Verbindung setzen, um eine durchgängig verbindliche Aussage machen<br />

zu können.<br />

Darüber hinaus unterliegt die Programmauswahl aber auch einem<br />

gewissen Ermessensspielraum. So kann es vorkommen, dass Vortragswerke<br />

zwar formal den Bedingungen entsprechen, aber dem Geist<br />

der Ausschreibung dennoch nicht folgen. So gibt es z.B. im Bereich der<br />

Kategorien „Duo: Klavier und ein Streich-, Blechblas- oder Holzblasinstrument“<br />

viele Werke, die zwar formal als Duo bezeichnet werden<br />

können, in denen der Komponist das Augenmerk aber so stark auf eines<br />

der beiden Instrumente (meist das Melodieinstrument) legte, dass von<br />

gleichberechtigter Kammermusik nicht mehr die Rede sein kann. Die<br />

Jury wird dies in den meisten Fällen in ihre Bewertung einfließen lassen,<br />

weshalb von der Auswahl derartiger Werke abzuraten ist.<br />

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