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Auschreibung für "Jugend musiziert 2013"

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"<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong>" verwendet in der Ausschreibung die männliche Form<br />

aller Bezeichnungen. Dies dient nur der besseren Lesbarkeit und<br />

umfasst sowohl männliche als auch weibliche Personen.<br />

VI. Teilnahmebedingungen<br />

1. Teilnahmeberechtigt sind deutsche <strong>Jugend</strong>liche innerhalb der<br />

genannten Altersgruppen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung<br />

(Stichtag 15. November 2012) nicht in einer musikalischen Berufsausbildung<br />

(Vollstudium) oder Berufspraxis stehen. Von der Teilnahme<br />

am Wettbewerb sind ausgeschlossen:<br />

• Musikstudierende, auch bei einem anderen Studienfach als<br />

<strong>für</strong> das im Wettbewerb vorgesehene Instrument<br />

• Studierende <strong>für</strong> ein künstlerisches Lehramt mit Musik<br />

an allgemein bildenden Schulen<br />

• Studierende mit Hauptfach Musik<br />

• Angehörige der Bundeswehrmusikkorps, mit Ausnahme<br />

von Wehrpflichtigen<br />

• Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende, die bereits<br />

ein musikalisches Berufsstudium oder eine musikalische<br />

Berufspraxis aufgenommen haben<br />

• Musiker, die ihr Musikstudium bereits abgeschlossen<br />

haben oder bereits in einer musikalischen Berufspraxis stehen,<br />

z.B. in einem Orchester, als Musikpädagoge o.ä.<br />

2. Ziffer VI.1. gilt auch <strong>für</strong> ausländische <strong>Jugend</strong>liche, wenn sie mindestens<br />

ab dem 15. November 2012 ununterbrochen in Deutschland wohnen.<br />

Informationen über Teilnahmemöglichkeiten <strong>für</strong> deutsche <strong>Jugend</strong>liche<br />

im Ausland und <strong>für</strong> ausländische <strong>Jugend</strong>liche, die zum Stichtag nicht in<br />

Deutschland wohnen, enthält die Homepage www.jugend-<strong>musiziert</strong>.org.<br />

3. Für die Durchführung von Wettbewerben an Deutschen Schulen im<br />

Ausland und <strong>für</strong> die Teilnahme deren Schüler gelten Sonderregelungen,<br />

die der Projektbeirat festlegt. Alle Schüler einer Deutschen Schule im<br />

Ausland – ungeachtet ihrer Nationalität – sind teilnahmeberechtigt.<br />

4. Die Anmeldung zum Wettbewerb ist bis zum 15. November 2012<br />

(Poststempel) an den <strong>für</strong> den Hauptwohnsitz zuständigen Regionalausschuss<br />

zu richten (Einzugsbereiche siehe Anschriftenteil ab Seite 39, im<br />

Zweifelsfall an den <strong>für</strong> die Hauptwohnung zuständigen Landesausschuss<br />

oder an die Bundesgeschäftsstelle). Internatsschüler können auch den<br />

Internatswohnort zugrunde legen. Ensembles, deren Mitglieder aus mehreren<br />

Regionen oder Bundesländern stammen, senden die Anmeldung an<br />

den Regionalausschuss, aus dessen Einzugsbereich der Stimmführer des<br />

Ensembles oder die Mehrzahl der Ensemblemitglieder stammt.<br />

Der Unterrichtsort ist <strong>für</strong> die Anmeldung nicht maßgebend. Im Zweifelsfall<br />

entscheidet der Landesausschuss, welchem Regionalausschuss die<br />

Anmeldung zugeordnet wird. Daraufhin erfolgt die Einladung zur Teilnahme<br />

am Regionalwettbewerb. Findet in einer Region kein Wettbewerb<br />

statt oder lässt er sich in bestimmten Wettbewerbskategorien nicht<br />

durchführen, können Bewerbungen auch einem anderen Regionalwettbewerb<br />

zugeordnet werden. Gegebenenfalls werden die Teilnehmenden<br />

mehrerer Regionen oder Bundesländer zu einem Wettbewerb zusammengefasst.<br />

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