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Höhwiesen - Blaustein

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Gemeinde <strong>Blaustein</strong>, Alb-Donau Kreis<br />

Begründung<br />

zum Bebauungsplan und Grünordnungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein<br />

Stand 16.01.2012


Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein Begründung<br />

Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Erfordernis der Planaufstellung.......................................................................................................... 2<br />

2 Einfügen in bestehende Rechtsverhältnisse.......................................................................................... 2<br />

3 Bestand innerhalb und außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches................................................... 3<br />

4 Städtebauliches Konzept................................................................................................................... 3<br />

5 Erschließung / Technische Infrastruktur ...............................................................................................5<br />

6 Umweltbericht, Eingriffs- , Ausgleichsmaßnahmen............................................................................... 6<br />

7 Immissionen ................................................................................................................................... 6<br />

8 Klima.............................................................................................................................................. 6<br />

9 Begründung zu den planungsrechtlichen Festsetzungen....................................................................... 6<br />

A1 Art der baulichen Nutzung....................................................................................................... 6<br />

A1.1 WA – allgemeines Wohngebiet................................................................................................ 6<br />

A1.2 MI – Gebiet........................................................................................................................... 7<br />

A1.3 GEe – eingeschränktes Gewerbegebiet.................................................................................... 7<br />

A1.4 GB – Flächen für Gemeinbedarf……………………………………………………………………… 7<br />

A2 Maß der baulichen Nutzung.................................................................................................... 8<br />

A3 Bauweise............................................................................................................................... 8<br />

A4 Überbaubare Grundstücksflächen............................................................................................ 9<br />

A5 Gebäudestellung.................................................................................................................... 9<br />

A6 Höhenlage der baulichen Anlage............................................................................................. 9<br />

A7 Stellplätze und Tiefgaragen..................................................................................................... 9<br />

A8 Zu- und Abfahrtsgebote.......................................................................................................... 9<br />

A9 Verkehrsflächen...................................................................................................................... 9<br />

A10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte............................................................................................... 9<br />

A11 Immissionsschutz.................................................................................................................... 9<br />

10 Begründung zu den örtlichen Bauvorschriften................................................................................... 10<br />

B1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen.............................................................................. 10<br />

B2 Werbeanlagen...................................................................................................................... 10<br />

B3 Einfriedigungen..................................................................................................................... 10<br />

B4 Aufschüttungen und Abgrabungen.......................................................................................... 10<br />

B5 Satellitenempfangsanlagen und Niederspannungsfreileitungen.................................................. 10<br />

11 Begründung zu den grünordnungsrechtlichen Festsetzungen.............................................................. 10<br />

12 Flächenbilanz ............................................................................................................................... 11<br />

13 Bodenordnung.............................................................................................................................. 11<br />

Übersicht gutachterlicher Grundlagen............................................................................................. 12<br />

Seite 1


Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein Begründung<br />

Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

1. Erfordernis der Planaufstellung<br />

Das Plangebiet „<strong>Höhwiesen</strong>“ liegt in der Gemeinde <strong>Blaustein</strong> im Ortsteil Ehrenstein. Das ehemalige<br />

Steinbruchgelände der Firma Ulmer Weißkalk GmbH & Co. KG soll einer städtebaulichen<br />

Entwicklung für benötigte Wohnbau- und Gewerbeflächen dienen.<br />

Um für die Umsetzung der städtebaulichen Ziele eine Vielfalt an Planungsvarianten zu erlangen,<br />

wurde im Herbst 2003 eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Ein Bewertungsgremium<br />

hat den ersten Preis für den Entwurf des Architekturbüros Hähnig - Gemmeke in Zusammenarbeit<br />

mit dem Landschaftsarchitekturbüro Spengler vergeben.<br />

Der städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans. Mit<br />

dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Steinbruch-Areals geschaffen und der städtebauliche<br />

Entwurf umgesetzt werden.<br />

Die bisherige Industriebrache kann somit südwestlich der vorhandenen Felskante in die vorhandene<br />

Ortstruktur integriert werden. Das Plangebiet stellt einen wesentlichen Erweiterungsbereich<br />

der Ortsmitte dar und definiert im Bereich der Lindenstraße die östliche Eingangssituation.<br />

Notwendige Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten und Schule befinden sich in direkter<br />

Nachbarschaft. Für die Ver- und Entsorgung des Gebietes liegen die notwendigen Leitungen<br />

in der Lindenstraße, dem Haldenweg und der Quellengasse.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Blaustein</strong> hat am 16.03.2004 beschlossen, den Bebauungsplan<br />

nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Nach vielen Nutzungs- und Planungsvarianten in Teilbereichen des Gesamtareals und einem<br />

daraufhin überarbeiteten städtebaulichen Entwurf, liegen nun verlässliche Nutzungsvorstellungen<br />

und Rahmenbedingungen für die Festsetzungen des Bebauungsplans „<strong>Höhwiesen</strong>“ vor.<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 09.07.2011 ortsüblich bekannt<br />

gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der<br />

Zeit vom 17.10.2011 bis einschließlich 18.10.2011. Dabei wurde Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung der Planung gegeben. Ebenfalls wurde die Lärmproblematik, die durch die<br />

unmittelbare Nachbarschaft der Firma Vermögensverwaltung Technik Mühlen zum geplanten<br />

Entwicklungsgebiet besteht, thematisiert.<br />

2. Einfügen in bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Rechtliche Grundlage für den Bebauungsplan sind:<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I.S. 2585).<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I.S. 132), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung<br />

von Wohnbauland vom 22.04.1993 (BGB. I.S. 466).<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitplanung sowie über die Darstellung des Planinhaltes<br />

(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) v 18.12.1990 (BGBl. I.S. 58).<br />

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt<br />

S. 416).<br />

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Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein Begründung<br />

Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

Bundesnaturschutzgesetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI. I.S.<br />

2542).<br />

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan 2010 vom<br />

14.02.2002 für den Nachbarschaftsverband Ulm sieht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

im Bereich des ehemaligen Steinbruchgeländes Wohnbauflächen vor, im nordwestlichen<br />

Teilbereich ist eine öffentliche Gemeinbedarfsfläche dargestellt.<br />

Die nördlich und östlich anschließenden Steilwände und Hangflächen sind als Schutzgebiet<br />

und Schutzobjekt im Sinne des Naturschutzrechtes ausgewiesen, zum Erhalt und zur Pflege<br />

wertvoller Landschaftsstrukturen.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung des FNP sollen die geplanten Baugebietsfestsetzungen in diesem<br />

Bereich mit einbezogen werden.<br />

3. Bestand innerhalb und außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />

Das Planungsgebiet <strong>Höhwiesen</strong> liegt in <strong>Blaustein</strong>, Ortsteil Ehrenstein und wird von der Lindenstraße<br />

im Südwesten und der Haldenstraße im Nordwesten begrenzt. Es umfasst den ehemaligen<br />

Steinbruch der Fa. Ulmer Weißkalk GmbH & Co. KG , der in der Nähe der Ortsmitte in<br />

der linke Flanke des Blautals vorgetrieben wurde, sowie die nordöstlich angrenzende<br />

Hangzone mit Magerrasen und Hecken und ein kleines, bestehendes Wohngebiet an der<br />

Quellengasse. Optisch wird das Gelände von den bis 40 m hohen, z.T. senkrechten Abbauwänden<br />

im Weißen Jura dominiert, die nach Süden hin niedriger werden.<br />

Nach Aufgabe der Steinbruchnutzung wurden die ehemaligen Betriebsgebäude abgerissen.<br />

Lediglich ein mit Förderband versehener ca. 1 km langer Transportstollen (Höhe und Breite<br />

ca. 3 m) der geradlinig in NW/SO-Richtung durch den Berg verläuft und den ehemaligen<br />

Steinbruch Schammental mit dem Steinbruchbetriebsgelände verbindet ist noch vorhanden.<br />

Die südlichen Mundlöcher des Stollens sind verfüllt.<br />

Die relativ ebene Grundsohle des ehemaligen Steinbruchgeländes lag bei ca. 493 m ü.NN.<br />

Um die topographische Anbindung dieses Geländes an die angrenzenden Straßen bzw. die<br />

vorhandene Bebauung an der Quellengasse zu erreichen, wurden in den letzten Jahren umfangreiche<br />

Auffüllungen im Sohlebereich vorgenommen.<br />

Im nordwestlichen Bereich (Haldenweg) erfolgt die Auffüllung bis auf ca. 500,50 m Höhe ü.<br />

NN. Dies entspricht dem Niveau des Haldenweges auf Höhe der Blautalhalle, von wo aus die<br />

Zufahrt zum neuen Wohnquartier erfolgt. Die Höhenlage des westlichen Quartiers folgt dann<br />

in etwa dem Gefälle des Haldenweges und fällt nach Süden bis auf ca. 495,50 m ü. NN ab.<br />

Zur Auffüllung wurde unbelastetes Aushubmaterial verwendet und entsprechend verdichtet.<br />

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 4,4 ha, davon der Sohlenbereich ca. 2,8 ha.<br />

Maßgeblich für die Abgrenzung des Bebauungsplans ist der zeichnerische Teil.<br />

4. Städtebauliches Konzept<br />

Ziel der vorliegenden städtebaulichen Konzeption ist es, die vorhandene Brachfläche des<br />

ehemaligen Steinbruchs wieder in das umgebende städtebauliche Umfeld einzufügen. Markante<br />

und prägende Situationen, wie die steile Felswand nach Norden, der westliche Felsrücken<br />

zwischen Haldenweg und geplanter Neubebauung, sowie die Wohnbebauung entlang<br />

der Quellengasse sollen in einer Gesamtkonzeption zu einem räumlichen Gefüge zusammengefasst<br />

werden. Diese, den Ort prägenden Situationen werden in der Konzeption aufgenommen.<br />

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Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein Begründung<br />

Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

Der Bebauungsvorschlag bildet neben dem bestehenden Quartier entlang der Quellengasse<br />

zwei neue Stadtbaufelder, die sich der topographischen Situation entsprechend zum einen<br />

nach Süden, der Lindenstraße zuordnen, zum anderen nach Westen, den Haldenweg hin orientieren.<br />

Beide Baufelder erhalten unabhängig voneinander separate öffentliche Erschließungen.<br />

Die geplanten Bebauungen sind von der, das Planungsgebiet nördlich begrenzenden<br />

Felswand räumlich abgerückt.<br />

Das Baufeld an der Lindenstraße ist geprägt durch eine gestaffelte Bebauungsstruktur.<br />

Im Süden, von der Lindenstraße eingerückt, reagiert das eingeschränkte Gewerbegebiet auf<br />

das südlich angrenzende Gewerbegebiet „An der Blau“. Somit wird städtebaulich auf mögliche<br />

Emissionen reagiert. Nördlich des geplanten eingeschränkten Gewerbegebietes ermöglicht<br />

ein Mischgebiet vielfältige, innerörtliche Nutzungen.<br />

In diesem Baugebiet sind innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes Werkstätten der<br />

Lebenshilfe und im Mischgebiet ein Wohnheim der Lebenshilfe sowie Tagespflegeeinrichtungen,<br />

Seniorenwohnungen und ein mögliches zusätzliches Kinderhaus vorgesehen.<br />

Das nordwestliche Baufeld ist für Einfamilienhausbebauung, Doppelhausbebauung die sich im<br />

Süden um einen kleinen Quartiersplatz gruppieren, vorgesehen.<br />

Die geplante Grünzäsur zwischen den neuen Quartieren schafft zum einen die großräumige<br />

Anbindung der Bebauung an den Talraum der Blau, zum anderen werden Wegeverbindungen<br />

in das nördliche Wohngebiet „Scheibenberg“ integriert und das Schulzentrum sowie die Blautalhalle<br />

im Nordwesten des Planungsgebietes an die neue städtebauliche Konzeption angebunden.<br />

Die beiden neuen Baufelder sind durch zentrale Quartiersplätze gegliedert. In Proportion<br />

und Körnung der Bebauung orientiert sich der Entwurf an der Umgebungsbebauung<br />

und arrondiert somit Bestand und Neuplanung. Die Bebauung ist als II-III+D-geschossige Bebauung<br />

mit Höhenbegrenzung geplant.<br />

Die geplante Bebauung ist in beiden Baufeldern nach Südwesten orientiert. Das westliche<br />

Wohnfeld, über den Haldenweg erschlossen, wird der Höhenlage der bestehenden Bebauung,<br />

nördlich der Quellengasse angepasst und staffelt sich von Süd nach Nord bis zu der Gemeinbedarfsfläche<br />

und den bestehenden Stellplätzen entlang des Haldenweges für die Blautalhalle<br />

und den angrenzenden Schulbereich. In dieser Gelenksituation zwischen bestehenden öffentlichen<br />

Einrichtungen und der Neuplanung ist auf der Gemeinbedarfsfläche eine mögliche<br />

Schulerweiterung vorgesehen.<br />

Durch diesen Ansatz ist es möglich, das bestehende Angebot im Umfeld der Blautalhalle nach<br />

Osten in das Planungsgebiet zu erweitern. Durch die gewählte räumliche Lage und die gewählte<br />

Erschließungsstruktur ist es möglich, die Quartiere in zeitlich voneinander unabhängigen<br />

Bauabschnitten realisieren zu können.<br />

Die Baugebiete liegen eingebettet in einer Grünzone, die den nötigen Abstand zur anstehenden<br />

Felswand und der anschließenden Heckenlandschaft herstellt. Diese reizvolle Grünzone<br />

wird durch ein Wegenetz erschlossen, das Verbindungen zwischen Schule, Blautalhalle und<br />

über den bestehenden Fuß- und Radweg entlang der Lindenstraße, sowohl zum Neubaugebiet<br />

Pfaffenhau Ost, als auch zum Blauuferweg Richtung Ortsmitte schafft. Eine weitere Anbindung<br />

entsteht über den vorhandenen Hangweg (außerhalb des Geltungsbereiches) zum oben gelegenen<br />

Wohngebiet „Scheibenberg“. Der zentrale Bereich der Grünzone bietet sich als Spielbereich<br />

an. Die übrigen Flächen sollen als pflegeextensive Wiesen gestaltet werden. In Rasenmulden<br />

wird das anfallende Oberflächenwasser aus dem Baugebiet gesammelt und versickert<br />

und kann zur Blau hin abgeleitet werden.<br />

Die gewählte städtebauliche Struktur für das ehemalige Steinbruchgelände ermöglicht eine<br />

städtebauliche Arrondierung des Bestandes und gewährleistet durch die vorgeschlagenen Baufelder<br />

eine neue Identität der geplanten Quartiere.<br />

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Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

5. Erschließung/ Technische Infrastruktur<br />

Äußere Verkehrserschließung<br />

Die überörtliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von Süden über die K 7381, die Lindenstraße,<br />

die über den neu erstellten Kreisverkehr direkt an die übergeordneten Verkehrswege<br />

angebunden ist. Die Quellengasse bleibt als Erschließungsstraße für die bestehende Bebauungsstraße<br />

erhalten und wird als Stichstraße zurückgebaut.<br />

Das westliche Wohngebiet ist direkt über den Haldenweg angebunden. Der, die Lindenstraße<br />

und den Haldenweg begleitende Gehweg wird im Bebauungsplan als durchgängige Fußwegeverbindung<br />

gesichert.<br />

Die vorhandenen öffentlichen Stellplätze am Haldenweg, gegenüber der Blautalhalle bleiben<br />

erhalten. Ebenfalls wird der bestehende Parkplatz im Kreuzungsbereich Lindenstraße/ Haldenweg<br />

im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Durch die getrennte, unabhängige Erschließung der beiden Baugebiete wird innerhalb des<br />

Plangebietes Durchgangsverkehrs ausgeschlossen.<br />

Innere Verkehrserschließung<br />

Das Planungsgebiet wird ergänzend zu den bestehenden Erschließungsstraßen über neue interne<br />

Stichstraße erschlossen. Von der Lindenstraße wird die neue Erschließung des südlichen<br />

Baufeldes direkt an den Kreisverkehr angebunden. Die neue Erschließungsstraße und der zentrale<br />

Platz sind als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen.<br />

Das eingeschränkte Gewerbegebiet kann direkt von der Lindenstraße erschlossen werden, um<br />

den An- und Zulieferverkehr aus dem Quartiersinnenbereich herauszuhalten.<br />

Vom Haldenweg wird das westliche Wohngebiet ebenfalls über eine Stichstraße, die als verkehrsberuhigter<br />

Bereich geplant ist, erschlossen.<br />

Den jeweiligen Baugebieten und deren zukünftigen Nutzungen werden Flächen für Stellplätze,<br />

Garagen und Tiefgaragen in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt, so dass mit keinem<br />

zusätzlichen ruhenden Verkehr außerhalb des Plangebietes zu rechnen ist.<br />

Fußwegeerschließung<br />

Ziel der Planung ist die Schaffung attraktiver Wegeverbindungen und die Vernetzung mit dem<br />

umgebenden Fuß- und Radwegenetz.<br />

Über dieses Wegenetz von Ost nach West und nach Süden sind die beiden geplanten Baugebiete<br />

direkt miteinander verbunden und schaffen Übergänge in die angrenzenden Siedlungsgebiete<br />

und Landschaftsräume. Platzsituationen schaffen innerhalb der Bebauungsstruktur attraktive<br />

Aufenthaltszonen.<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Die Grundzüge der Entwässerungsplanung wurden durch das Ingenieurbüro Wassermüller erstellt.<br />

Das Schmutzwasser wird dem bestehenden Kanalisationssystem in den angrenzenden Erschließungsstraßen<br />

zugeleitet. Das anfallende Niederschlagswasser von befestigten Flächen<br />

der Baugrundstücke und den Dachflächen der Gebäude sowie den öffentlichen Verkehrsflächen<br />

wird über ein öffentliches Entwässerungstrennsystem den Geländemulden in den Grünfläche<br />

zugeleitet und über die belebte Bodenschicht breitflächig versickert. Diese Maßnahme<br />

reduziert die negativen Auswirkungen der Versiegelung auf den Wasserhaushalt.<br />

Die Strom- und Wasserversorgung erfolgt über die vorhandenen Versorgungsnetze in den angrenzenden<br />

Erschließungsstraßen. Die Standort der vorhandene Umspannstation am Haldenweg<br />

wird im Bebauungsplan gesichert. Im Bereich des Parkplatzes im Kreuzungsbereich Lin-<br />

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Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

denstraße/ Haldenweg wird der bestehende Recyclingcontainerstandort als Fläche im Bebauungsplan<br />

festgesetzt.<br />

6. Umweltbericht, Eingriffs-, Ausgleichsmaßnahmen<br />

Siehe Grünordnungsplan, Landschaftsarchitekturbüros Spengler. (siehe Anlage)<br />

Zusammenfassung<br />

Aus Sicht des Planers lassen sich, die durch das Baugebiet zu erwartenden Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft durch die im GOP beschriebenen Maßnahmen vermeiden und reduzieren<br />

bzw. ausgleichen (vgl. auch GOP Kapitel 4.3 „wesentliche Konflikte und Maßnahmen“).<br />

7. Immissionen<br />

Lärm<br />

Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen (siehe Anlage).<br />

Das westliche Wohngebiet am Haldenweg, das Wohngebiet nördliche der Quellengasse und<br />

die ausgewiesenen Mischgebiete sind für Wohnzwecke geeignet.<br />

Im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes werden an den Außenbauteilen der baulichen<br />

Anlagen schallschutztechnische Maßnahmen gem. DIN 4109 und DIN 18005 erforderlich.<br />

Durch die geplante Bebauung parallel zur Lindenstraße, als direktes Gegenüber des Gewerbegebietes<br />

„An der Blau“ ist das auf dem Areal nach Norden angrenzende Mischgebiet<br />

schalltechnisch geschützt. Durch den TÜV Süd Industrie Service GmbH wurde eine vertiefende<br />

und das Verfahren begleitende schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan <strong>Höhwiesen</strong><br />

erstellt.<br />

8. Klima<br />

Siehe Grünordnungsplan, Landschaftsarchitekturbüros Spengler. (siehe Anlage)<br />

9. Begründung zu den planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

A1 Art der baulichen Nutzung<br />

A1.1 WA - allgemeines Wohngebiet<br />

Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs „<strong>Höhwiesen</strong>“ und der damit verbundenen angestrebten<br />

Planungsziele wird das westliche Baugebiet entlang des Haldenwegs und die Bebauung<br />

nördlich der Quellengasse als allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) festgesetzt. Die Gebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Gartenbaubetriebe<br />

und Tankstellen sind auf Grund der städtebaulichen Dichte des Gebietes nicht zulässig.<br />

Gerade bei Gartenbaubetriebe können sich Betriebsablauf, Lagerung und Ladevorgänge störend<br />

auf die Wohnnutzung auswirken. Tankstellen erzeugen einen erhöhten An- und Abfahrverkehr,<br />

die Anlieferung und Befüllung der Tankanlage sind mit einem verdichteten Stadtraum<br />

mit Wohnnutzung nicht verträglich. Die, der Versorgung des Gebietes dienenden Läden,<br />

Schank- und Speisewirtschaften und die nicht störenden Handwerksgebiete sind in diesem<br />

Baugebiet nicht zulässig, da diese Nutzungen entsprechend dem städtebaulichen Konzept im<br />

direkt angrenzenden innerörtlichen Bereich vorhanden bzw. vorgesehen sind.<br />

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Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

A1.2 MI - Gebiet<br />

Entsprechend dem städtebaulichen Entwurf werden die Baugebiete südlich der bestehenden<br />

Felswand sowie die südliche Bebauung der Quellengasse in Richtung Lindenstraße als Mischgebiete<br />

gem. § 6 BauNVO festgelegt.<br />

Die Festsetzung eines Mischgebiets entspricht den gewünschten städtebaulichen Mischnutzungen<br />

und bindet sinnfällig an die geplanten Nutzungen des eingeschränkten Gewerbegebiets<br />

im Süden des Bebauungsplans entlang der Lindenstraße an. Gartenbaubetriebe, Tankstellen<br />

und Vergnügungsstätten sind auf Grund der städtebaulichen Dichte des Gebietes nicht zulässig.<br />

Gerade bei Gartenbaubetriebe können sich Betriebsablauf, Lagerung und Ladevorgänge<br />

störend auf die Wohnnutzung auswirken. Tankstellen erzeugen einen erhöhten An- und Abfahrverkehr,<br />

die Anlieferung und Befüllung der Tankanlage sind mit einem verdichteten Stadtraum<br />

mit Wohnnutzung nicht verträglich.<br />

A1.3 GEe – eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

Entsprechend den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfs wird das Baugebiet im südlichen<br />

Bereich des Plangebietes entlang der Lindenstraße als eingeschränkte Gewerbegebiet gem.<br />

§ 8 BauNVO festgesetzt. Die Festsetzung als GEe entspricht dem südlich angrenzenden bestehenden<br />

Gewerbegebiet „An der Blau“ und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für die<br />

nördlich des GEe geplanten Misch- und Wohngebiete. Das eingeschränkte Gewerbegebiet<br />

schafft im Plangebiet Flächen für gewerbliche Nutzungen, wie die geplanten Werkstätten der<br />

Lebenshilfe. Auf Grund der angrenzenden Mischgebiete mit Wohnnutzungen wird in Anwendung<br />

von § 1 Abs. 4 Ziff. 2 BauNVO festgesetzt, dass im eingeschränkten Gewerbegebiet nur<br />

Gewerbebetriebe zulässig sind, die im Sinne des § 6 Abs. 1 BauNVO das Wohnen nicht wesentlich<br />

stören.<br />

Anlagen und betriebliche Einrichtungen, von denen Luftverunreinigungen ausgehen (insbesondere<br />

Rauch, Ruß, Staub, Gas Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe), die nach Art, Ausmaß<br />

oder Dauer geeignet sind, für die Nachbarschaft Gefahren, erhebliche Nachteile oder<br />

erhebliche Belästigungen herbeizuführen (schädliche Umwelteinwirkungen i.S. vom § 3 Abs. 1<br />

BlmSchG) sind nicht zulässig.<br />

Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe, Anlagen für sportliche Zwecke und Tankstellen entsprechen<br />

nicht der gewünschten städtebaulichen Entwicklung des neuen Baugebietes und<br />

werden ausgeschlossen.<br />

Einzelhandelsbetriebe sind nicht zulässig. Davon unberührt ist die Zulässigkeit einer Verkaufstätigkeit<br />

im sachlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet angesiedelten<br />

Handwerks-, Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von höchstens<br />

30% der Gesamtfläche der gewerblichen Nutzfläche (§ 1 Abs. 9 BauNVO).<br />

Diese Festsetzungen unterstützten den gewünschten Gebietscharakter entlang der Linden-<br />

straße.<br />

A1.4 GB – Flächen für Gemeinbedarf<br />

Im nordwestlichen Bereich des Planungsgebietes wird gegenüber dem angrenzenden Schulbereich<br />

am Haldenweg und der Blautalhalle eine Fläche für soziale und schulische Einrichtungen<br />

vorgehalten, um eine zukünftige Entwicklung dieses Bereiches, in direkter Nachbarschaft zu<br />

den bestehenden öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen.<br />

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Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

A2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Beim Maß der baulichen Nutzung werden unterschiedliche Festsetzungen in Bezug auf die geplanten<br />

Grundstücksgrößen getroffen. Auf diese Art soll eine wirtschaftliche Ausnutzung der<br />

Grundstücke gewährleistet werden.<br />

Durch die Festlegung von Baugrenzen und die Festlegung von Flächen für Stellplätze wird sichergestellt,<br />

dass sich bauliche Anlagen lediglich in bestimmten Grundstücksbereichen entwickeln<br />

können.<br />

Es wird im Planbereich für die allgemeinen Wohngebiete eine GRZ von 0,4 festgesetzt. Dies<br />

entspricht in etwa der tatsächlichen maximalen Überbaubarkeit der durch Baugrenzen festgelegten<br />

überbaubaren Grundstücksflächen. Für die Bereiche der Mischgebiete ist eine GRZ von<br />

0,45 festgelegt.<br />

Für das eingeschränkte Gewerbegebiet wird eine GRZ von 0,8 festgesetzt, um die durchgängige<br />

Bebauung parallel zur Lindenstraße und die gewünschte Nutzung der Werkstätten der Lebenshilfe<br />

umsetzen zu können.<br />

Die jeweiligen Festsetzungen entsprechen den Gebäudetypologien und geplanten Körnung<br />

bzw. Dichte der Bebauung. Die Höhe der Gebäude ist durch die Festsetzung der max. Traufhöhen<br />

in Verbindung mit der Dachneigung bzw. durch die Festsetzung der max. bzw. mind.<br />

Höhen der baulichen Anlagen in Bezug zur Erdgeschossfußbodenhöhe bestimmt. Somit wird<br />

die städtebaulich gewünschte Höhenentwicklung der Gebäude im Bezug zum Umfeld gewährleistet.<br />

Die Wohngebäude in den WA-Gebieten werden als Einzel- bzw. Doppelhäuser ermöglicht<br />

und sind mit einer Höhe von 6,0 m bis 9,0 m und max. II-Vollgeschossen festgesetzt.<br />

Dies entspricht dem Charakter der angrenzenden Wohngebiete.<br />

Das Mischgebiet südlich der Quellengasse setzt diese Höhenentwicklung bis zur Lindenstraße<br />

städtebaulich fort.<br />

Das Mischgebiet östlich des zentralen Grünzugs staffelt sich in seiner Höhenentwicklung von<br />

Nord nach Süd. Unterhalb und abgerückt der bestehenden Felswand wird eine Gebäudehöhe<br />

von 8,50 m bis 12,50 m mit max. III-D-Vollgeschossen ermöglicht. Im Bereich des zentralen<br />

Platzes wird die Höhenentwicklung aus dem WA-Gebiet aufgenommen und mit einer Höhe<br />

von 6,0 m bis 9,50 m mit max. III-Vollgeschossen festgesetzt.<br />

Das eingeschränkte Gewerbegebiet nördlich der Lindenstraße wird ebenfalls mit einer mind.<br />

bzw. max. Gebäudehöhe von 6,0 bis 8,50 m festgesetzt, um den erforderlichen Lärmschutz<br />

für die nördlich angrenzenden Mischgebiete und deren Nutzungen zu gewährleisten.<br />

Das Baugebiet für Gemeinbedarfsflächen wird mit einer Höhe von 6,30 m bis 9,0 m und max.<br />

III-Vollgeschossen für die angedachten sozialen bzw. schulischen Einrichtungen vorgegeben.<br />

Die Höhenlage der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) ist für alle baulichen Anlagen entsprechend<br />

den Auffüllungen, der Topographie, bzw. des Höhenverlaufs der umgebenden Erschließungsstraße<br />

für jedes Baufenster festgesetzt.<br />

Die festgesetzten Toleranzbereiche der EFH-Festlegung (+/- 0,35 m) ermöglichen eine<br />

Höhenanpassung der jeweiligen Gebäudeplanungen. Durch die Festsetzung der Hauptfirstrichtungen<br />

wird die städtebaulich geplante Südwestausrichtung der Bebauung gewährleistet.<br />

A3 Bauweise<br />

Die Festsetzung der Bauweise als offene Bauweise entspricht den städtebaulich gewünschten<br />

Bebauungsstrukturen. Die Bauweise wurde so festgelegt, dass die städtebaulichen und nutzungstechnischen<br />

Ziele in der gewünschter Struktur der Bebauung gegeben sind.<br />

Im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes werden im Sinne einer offenen Bauweise<br />

Gebäudelängen von über 50,0 m zugelassen, um die gewünschte durchgängige Bebauung,<br />

parallel zur Lindenstraße und den damit verbundenen Lärmschutz zu ermöglichen.<br />

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Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

A4 Überbaubare Grundstücksfläche<br />

Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche entspricht dem städtebaulichen Entwurf.<br />

Die festgesetzten Baugrenzen entsprechen den gewünschten Gebäudedimensionen. Auf<br />

Grund der gewünschten Quartiersstruktur sind zusätzliche Nebenanlagen außerhalb der Baufenster<br />

nur innerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zulässig.<br />

A5 Gebäudestellung<br />

Die Ausrichtung der Hauptdachflächen wurde entsprechend den gewünschten Quartiersstrukturen<br />

und der Möglichkeit von Solarthermienutzung festgelegt.<br />

A6 Höhenlage der baulichen Anlage<br />

Um die städtebaulich gewünschte Höhenentwicklung sicher zu stellen, werden max. und mind.<br />

Gebäudehöhen festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen sind die, für jedes Baufenster<br />

differenziert festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH ü. NN)<br />

A7 Stellplätze und Tiefgaragen<br />

Die Festsetzungen von Bereichen für Tiefgaragen wurden im nördlichen Teil des Mischgebietes<br />

getroffen, um die städtebauliche Konzeption umzusetzen und die verbleibenden Freibereiche<br />

vor einer entsprechenden Nutzung zu bewahren. Oberirdische Garagen, Carports und Stellplätze<br />

sind außerhalb der Baufenster nur in den dafür festgesetzten Bereichen zulässig.<br />

A8 Zu- und Abfahrtsgebote<br />

Aus verkehrstechnischen und nutzungstechnischen Gründen werden die Bereiche festgesetzt, in<br />

denen von den öffentlichen Verkehrsflächen zu den privaten Tiefgaragen zu- und abgefahren<br />

werden darf.<br />

A9 Verkehrsflächen<br />

Die Verkehrsflächen werden entsprechend dem städtebaulichen Entwurf als Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung, als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt.<br />

A10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

Die festgesetzten Geh,- Fahr- und Leitungsrechte sichern die Erschließung, die Ver- und Entsorgung<br />

der geplanten Bebauungsstruktur und die gewünschte Durchwegung des neuen Baugebietes.<br />

A11 Immissionsschutz<br />

Auf der Grundlage des Lärmschutzgutachtens des TÜV Süd werden im Bereich des GEe’s<br />

Schallschutzanforderungen notwendig. Die Bereiche mit möglichen Schallschutzmaßnahmen<br />

sind in der Planzeichnung gekennzeichnet.<br />

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Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein Begründung<br />

Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

10. Begründung zu den örtlichen Bauvorschriften<br />

B1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

Eine detaillierte Festsetzung der Dachformen für die jeweiligen Baugebiete entspricht dem gewünschten<br />

Gebäudeduktus des städtebaulichen Entwurfs.<br />

Bei der Festsetzung der Dachformen wurde auf eine hohe Gestaltungsvielfalt, die dem gewünschten<br />

Charakter der neuen Baugebiete entspricht Wert gelegt. Im allgemeinen Wohngebiet<br />

werden Flachdächer mit einer Dachneigung von 0° - 5° und Pultdächer mit einer Dachneigung<br />

von 5° - 15° (Traufhöhe 6,50 m) festgesetzt.<br />

B2 Werbeanlagen<br />

Die Festsetzungen zu den Werbeanlagen wurden auf Grund der besonderen städtebaulichen<br />

Bebauungsstruktur und den hohen gestalterischen Anforderungen an die Bebauung der Quartiere<br />

entsprechend detailliert festgesetzt.<br />

B3 Einfriedigungen<br />

Siehe Grünordnungsplan, Landschaftsarchitekturbüro Spengler. (siehe Anlage).<br />

B4 Aufschüttungen und Abgrabungen<br />

Die Flächen für Aufschüttungen, der Bereich in dem Auffüllmaterial aufgebracht wurde, wird<br />

im Bereich des ehemaligen Steinbruch-Areals gekennzeichnet und gewährleistet die topographische<br />

Anbindung des Geländes an die angrenzenden Straßenräume.<br />

B5 Satellitenempfangsanlagen und Niederspannungsfreileitungen<br />

Die Festsetzung wurde getroffen um den hohen gestalterischen Anspruch an die Bebauung des<br />

Stadtquartiers entsprechend zu sichern.<br />

11. Begründung zu den grünordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />

Siehe Begründung Grünordnungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“ Ehrenstein, Gemeinde <strong>Blaustein</strong><br />

Landschaftsarchitekturbüro Edmund Spengler<br />

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Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein Begründung<br />

Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

12. Flächenbilanz<br />

Das Areal umfasst eine Größe von ca. 4,4 ha.<br />

Das Bebauungskonzept geht von folgenden Flächenverteilungen aus.<br />

Verkehrsflächen - Verkehrsberuhigte Bereiche ca. 2.650,00 qm<br />

- Öffentliche Fuß- und Radwege ca. 1.530,00 qm<br />

- Öffentliche Parkierungsflächen ca. 510,00 qm<br />

Öffentliche Grünflächen - Ausgleichsflächen (A1-A3) ca. 16.275,00 qm<br />

- Öffentliche Grünfläche (G1) ca. 2.480,00 qm<br />

- Verkehrsgrünflächen ca. 430,00 qm<br />

WA – Gebiete ca. 5.750,00 qm<br />

MI – Gebiete ca. 8.360,00 qm<br />

GEe – Gebiete ca. 4.840,00 qm<br />

Flächen für Gemeinbedarf ca. 950,00 qm<br />

__________________________________________________________________________<br />

Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ca. 43.795,00 qm<br />

13. Bodenordnung<br />

Da sich der überwiegende Teil der überplanten Fläche im Eigentum der Gemeinde <strong>Blaustein</strong><br />

befindet, ist eine förmliche Baulandumlegung nicht erforderlich. Es ist vorgesehen, unter Berücksichtigung<br />

des Bebauungsplanentwurfs und unter Beteiligung Kaufinteressierter die Aufteilung<br />

der Bauflächen in Einzelparzellen so vorzubereiten, dass die Grundstücke sobald eine gesicherte<br />

Erschließung gewährleistet ist veräußert werden und mit der Realisierung der Bebauung<br />

begonnen werden kann. Damit ist eine zügige Durchführung der gewünschten städtebaulichen<br />

Entwicklung von <strong>Höhwiesen</strong> sichergestellt.<br />

<strong>Blaustein</strong>, den 16.01.2012<br />

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Gemeinde <strong>Blaustein</strong> Ortsteil Ehrenstein Begründung<br />

Bebauungsplan „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

Übersicht gutachterlicher Grundlagen<br />

- Schalltechnisches Gutachten TÜV Süd Industrie Service GmbH<br />

„Schallimmissionsprognose für die geplante Wohnbebauung „<strong>Höhwiesen</strong>“ im Ortsteil Ehrenstein<br />

in <strong>Blaustein</strong> (Stand November 2005)<br />

- Schalltechnische Stellungnahme TÜV Süd Industrie Service GmbH<br />

„Ergänzende schalltechnische Untersuchungen für die geplante Wohnbebauung „<strong>Höhwiesen</strong>“<br />

im Ortsteil Ehrenstein in <strong>Blaustein</strong> (Stand Juli 2011)<br />

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