emeindenachrichten HGainersdorfer - Gemeinde Hainersdorf
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Seite 2<br />
Aus der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hainersdorf</strong>er<br />
G<strong>emeindenachrichten</strong><br />
Bürgermeister Herbert Roßmann<br />
Liebe <strong>Hainersdorf</strong>erinnen<br />
und <strong>Hainersdorf</strong>er!<br />
Ein ereignisreiches Jahr neigt sich<br />
dem Ende zu. Zwei große Wahlen<br />
haben dieses Jahr bestimmt, die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratswahl und die Landtagswahl.<br />
Die Auswirkungen der<br />
Weltwirtschaftskrise, die sogar<br />
Staaten in größte Schwierigkeiten<br />
brachten, machten auch vor uns<br />
nicht Halt. Begrenzte finanzielle<br />
Mittel für die <strong>Gemeinde</strong>n, Entlassungen<br />
in den Betrieben,... sind<br />
uns allen in Erinnerung. Die erfreulichen<br />
Wahlergebnisse in unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong> haben es uns wesentlich<br />
erleichtert, unsere großen finanziellen<br />
Sorgen nach dem Sarianakonkurs,<br />
zu bewältigen. Dank der<br />
großzügigen Unterstützung unseres<br />
1. Landeshauptmannstellvertreters<br />
Hermann Schützenhöfer ist es uns<br />
gelungen diese schwierige Situation<br />
zu meistern.<br />
Man kann sich nicht immer auf Hilfe<br />
von außen verlassen, sondern muß<br />
auch selbst seinen Beitrag dazu<br />
leisten. Mit sozial angepassten<br />
Gebührenänderungen wollen wir<br />
versuchen unsere Finanzen in Ordnung<br />
zu bringen. Wir und auch ein<br />
Großteil unserer Bürger erwarten<br />
sich, dass jeder seinen finanziellen<br />
Verpflichtungen gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />
pünktlich nachkommt.<br />
Trotz all dieser schwierigen Begleiterscheinungen<br />
sind wir weiterhin<br />
bemüht auch künftig für unsere<br />
<strong>Gemeinde</strong> das Bestmögliche zu<br />
erreichen.<br />
Auf diesem Wege darf ich, namens<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates, allen ein frohes<br />
Weihnachtsfest, ein erfolgreiches und<br />
gesundes Jahr 2011 wünschen.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Herbert Roßmann<br />
Zahlungsrückstände<br />
Neben den Bereichen Wasser, Müll und Kanal<br />
sind die offenen Forderungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
an ihre Bürger ein Bereich, der von den Prüfern<br />
des Landes mit großem Interesse geprüft wurde. Die<br />
Einhebung von Gebühren ist für die <strong>Gemeinde</strong> sehr wich-<br />
tig, da es<br />
sich hier um Einnahmen der <strong>Gemeinde</strong> handelt, die ihr wiederum Investitionen<br />
ermöglichen bzw. erlauben den laufenden Betrieb der <strong>Gemeinde</strong> aufrechtzuerhalten.<br />
Leider glauben einige, trotz laufender Aufforderung seitens der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
diese Gebühren nicht bezahlen zu müssen. Die <strong>Gemeinde</strong> kann sich nicht<br />
erlauben auf diese Zahlungen zu verzichten, sondern sie ist verpflichtet, im Sinne<br />
der Gleichbehandlung aller <strong>Gemeinde</strong>bewohner, diese Beiträge einzufordern.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kam zu der einstimmigen Überzeugung, dass ab Jänner 2011<br />
alle offenen Forderungen mit Stichtag 31.12.2010 ausnahmslos eingefordert<br />
werden. Sollte jemand dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden und<br />
müssen entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge verrechnet<br />
werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist fest entschlossen, Zahlungsverweigerung bzw.<br />
Missachtung der Zahlungsaufforderungen bis hin zur gerichtlichen Exekution<br />
zu betreiben. Die <strong>Gemeinde</strong> bedankt sich bei all jenen, dies sind mehr als 90 %<br />
der Bevölkerung, die immer pünktlich und gewissenhaft ihren Verpflichtungen<br />
nachgekommen sind.<br />
Winterdienst<br />
Wer räumt den Gehsteig?<br />
Liegenschaftseigentümer, deren Grundstücke sich im Ortsgebiet befinden, sind<br />
gesetzlich zur Schneeräumung und zur Streuung der öffentlichen Gehwegen<br />
verpflichtet. Sollte dieser Pflicht nicht nachgegangen werden, droht bei einer<br />
Anzeige eine Strafe wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung. Kommt<br />
es zu einem Sturz oder einem Unfall droht zusätzlich eine Schadenersatzklage.<br />
Die Räum- und Streupflicht bestehen unabhängig davon ob ein Gebäude auf<br />
dem Grundstück steht oder nicht.<br />
Jugendprävention<br />
Die Polizei Ilz informiert zum Thema Jugendschutz<br />
Alkohol und Rauchen<br />
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen<br />
Getränken verboten.<br />
Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche Alkohol bis zu 14 Volumsprozent<br />
trinken (Bier, Wein, Sekt, Most etc.).<br />
Hochprozentige Spirituosen (auch Mixgetränke wie z. B. Eristoff Ice) sind erst<br />
ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.<br />
Ausgehzeiten<br />
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastbetrieben und Vereinslokalen<br />
sowie der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist ohne Begleitung<br />
einer Aufsichtsperson erlaubt<br />
1. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ……………….5 bis 21 Uhr<br />
2. vom vollendeten 14. bis zum 16. Lebensjahr……..5 bis 23 Uhr<br />
3. ab dem vollendeten 16. Lebensjahr………………..5 bis 2 Uhr<br />
In Begleitung einer Aufsichtsperson entfällt die zeitliche Begrenzung.<br />
Die Polizei führt im gesamten Bezirk Fürstenfeld über Auftrag der Behörde<br />
schwerpunktmäßig entsprechende Jugendschutzkontrollen bzw. –aktionen<br />
durch.<br />
Kriminal<br />
Prävention