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emeindenachrichten HGainersdorfer - Gemeinde Hainersdorf

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Seite 2<br />

Aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hainersdorf</strong>er<br />

G<strong>emeindenachrichten</strong><br />

Bürgermeister Herbert Roßmann<br />

Liebe <strong>Hainersdorf</strong>erinnen<br />

und <strong>Hainersdorf</strong>er!<br />

Ein ereignisreiches Jahr neigt sich<br />

dem Ende zu. Zwei große Wahlen<br />

haben dieses Jahr bestimmt, die<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratswahl und die Landtagswahl.<br />

Die Auswirkungen der<br />

Weltwirtschaftskrise, die sogar<br />

Staaten in größte Schwierigkeiten<br />

brachten, machten auch vor uns<br />

nicht Halt. Begrenzte finanzielle<br />

Mittel für die <strong>Gemeinde</strong>n, Entlassungen<br />

in den Betrieben,... sind<br />

uns allen in Erinnerung. Die erfreulichen<br />

Wahlergebnisse in unserer<br />

<strong>Gemeinde</strong> haben es uns wesentlich<br />

erleichtert, unsere großen finanziellen<br />

Sorgen nach dem Sarianakonkurs,<br />

zu bewältigen. Dank der<br />

großzügigen Unterstützung unseres<br />

1. Landeshauptmannstellvertreters<br />

Hermann Schützenhöfer ist es uns<br />

gelungen diese schwierige Situation<br />

zu meistern.<br />

Man kann sich nicht immer auf Hilfe<br />

von außen verlassen, sondern muß<br />

auch selbst seinen Beitrag dazu<br />

leisten. Mit sozial angepassten<br />

Gebührenänderungen wollen wir<br />

versuchen unsere Finanzen in Ordnung<br />

zu bringen. Wir und auch ein<br />

Großteil unserer Bürger erwarten<br />

sich, dass jeder seinen finanziellen<br />

Verpflichtungen gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

pünktlich nachkommt.<br />

Trotz all dieser schwierigen Begleiterscheinungen<br />

sind wir weiterhin<br />

bemüht auch künftig für unsere<br />

<strong>Gemeinde</strong> das Bestmögliche zu<br />

erreichen.<br />

Auf diesem Wege darf ich, namens<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates, allen ein frohes<br />

Weihnachtsfest, ein erfolgreiches und<br />

gesundes Jahr 2011 wünschen.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Herbert Roßmann<br />

Zahlungsrückstände<br />

Neben den Bereichen Wasser, Müll und Kanal<br />

sind die offenen Forderungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

an ihre Bürger ein Bereich, der von den Prüfern<br />

des Landes mit großem Interesse geprüft wurde. Die<br />

Einhebung von Gebühren ist für die <strong>Gemeinde</strong> sehr wich-<br />

tig, da es<br />

sich hier um Einnahmen der <strong>Gemeinde</strong> handelt, die ihr wiederum Investitionen<br />

ermöglichen bzw. erlauben den laufenden Betrieb der <strong>Gemeinde</strong> aufrechtzuerhalten.<br />

Leider glauben einige, trotz laufender Aufforderung seitens der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

diese Gebühren nicht bezahlen zu müssen. Die <strong>Gemeinde</strong> kann sich nicht<br />

erlauben auf diese Zahlungen zu verzichten, sondern sie ist verpflichtet, im Sinne<br />

der Gleichbehandlung aller <strong>Gemeinde</strong>bewohner, diese Beiträge einzufordern.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat kam zu der einstimmigen Überzeugung, dass ab Jänner 2011<br />

alle offenen Forderungen mit Stichtag 31.12.2010 ausnahmslos eingefordert<br />

werden. Sollte jemand dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden und<br />

müssen entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge verrechnet<br />

werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist fest entschlossen, Zahlungsverweigerung bzw.<br />

Missachtung der Zahlungsaufforderungen bis hin zur gerichtlichen Exekution<br />

zu betreiben. Die <strong>Gemeinde</strong> bedankt sich bei all jenen, dies sind mehr als 90 %<br />

der Bevölkerung, die immer pünktlich und gewissenhaft ihren Verpflichtungen<br />

nachgekommen sind.<br />

Winterdienst<br />

Wer räumt den Gehsteig?<br />

Liegenschaftseigentümer, deren Grundstücke sich im Ortsgebiet befinden, sind<br />

gesetzlich zur Schneeräumung und zur Streuung der öffentlichen Gehwegen<br />

verpflichtet. Sollte dieser Pflicht nicht nachgegangen werden, droht bei einer<br />

Anzeige eine Strafe wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung. Kommt<br />

es zu einem Sturz oder einem Unfall droht zusätzlich eine Schadenersatzklage.<br />

Die Räum- und Streupflicht bestehen unabhängig davon ob ein Gebäude auf<br />

dem Grundstück steht oder nicht.<br />

Jugendprävention<br />

Die Polizei Ilz informiert zum Thema Jugendschutz<br />

Alkohol und Rauchen<br />

Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen<br />

Getränken verboten.<br />

Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche Alkohol bis zu 14 Volumsprozent<br />

trinken (Bier, Wein, Sekt, Most etc.).<br />

Hochprozentige Spirituosen (auch Mixgetränke wie z. B. Eristoff Ice) sind erst<br />

ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.<br />

Ausgehzeiten<br />

Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastbetrieben und Vereinslokalen<br />

sowie der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist ohne Begleitung<br />

einer Aufsichtsperson erlaubt<br />

1. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ……………….5 bis 21 Uhr<br />

2. vom vollendeten 14. bis zum 16. Lebensjahr……..5 bis 23 Uhr<br />

3. ab dem vollendeten 16. Lebensjahr………………..5 bis 2 Uhr<br />

In Begleitung einer Aufsichtsperson entfällt die zeitliche Begrenzung.<br />

Die Polizei führt im gesamten Bezirk Fürstenfeld über Auftrag der Behörde<br />

schwerpunktmäßig entsprechende Jugendschutzkontrollen bzw. –aktionen<br />

durch.<br />

Kriminal<br />

Prävention

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