<strong>Die</strong> <strong>Elektronische</strong> <strong>Last</strong> Application Notes Zubehör <strong>ZS</strong> PL H&H <strong>ZS</strong>LC wassergekühlt <strong>ZS</strong>LV Low Voltage PMLI mehrkanalig <strong>ZS</strong>AC Wechselstrom NL Quelle-Senke Software LZB Liefer– und Zahlungsbedingungen Allgemeines <strong>Die</strong>se Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden vom Lieferanten nicht anerkannt, es sei denn, der Lieferant hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. <strong>Die</strong> Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Lieferanten und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. <strong>Die</strong> Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG. <strong>Die</strong> Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 1. Angebote Bei allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen keiner dritten Person, insbesondere keiner Konkurrenzfirma zugänglich gemacht werden. Alle Unterlagen sind, sofern eine Auftragserteilung nicht erfolgt, unverzüglich zurückzugeben. 2. Auftragsbestätigung Mit Erhalt unserer Auftragsbestätigung anerkennt der Auftraggeber unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt. 3. Pflichtenhefte Das beim Angebot zu Grunde gelegte Pflichtenheft ist für den Umfang der zu erbringenden und erbrachten Leistungen maßgebend. Bei nachträglichen Änderungswünschen werden die Mehr- bzw. Minderleistungen entsprechend dem Aufwand berechnet bzw. gutgeschrieben. 4. Lieferbedingungen/Gefahrenübergang <strong>Die</strong> Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Werk. Der Versand geschieht für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Alle Lieferungen werden grundsätzlich zu <strong>Last</strong>en des Bestellers transportversichert, sofern dieser nicht SVS/RVS- Verbotskunde ist. <strong>Die</strong> Wahl des Transportmittels erfolgt durch H&H, wobei jeweils das am geeignetsten erscheinende Transportmittel gewählt wird. Für Schnelligkeit und Preis übernimmt H&H keine Garantie. <strong>Die</strong> Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Lieferanten verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Lieferanten unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 5. Verpackung Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Art und Umfang der Verpackung wird dem Zweck entsprechend ausgewählt. Verpackung wird zurückgenommen, wenn sie kostenfrei angeliefert wird. Im Sinne des Umweltschutzes werden Verpackungen auch mehrfach verwendet. 6. Lieferfristen <strong>Die</strong> Lieferfristen beginnen nach restloser Klärung aller kaufmännischen und technischen Einzelheiten und Beibringen aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Zulieferungen. Wir bemühen uns, Lieferzeiten, die wir nach erstem Ermessen angegeben haben, einzuhalten. Bei Lieferverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche bei Auftragserteilung uns unbekannt waren und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang. 7. Abnahme Geräte und Einrichtungen, bei denen eine Abnahme durch den Kunden vereinbart ist, müssen spätestens 14 Tage nach erfolgter schriftlicher Aufforderung abgenommen werden, ansonsten gilt das Gerät als abgenommen. Änderungsansprüche nach erfolgter Abnahme, die abweichend vom Auftragsumfang sind, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. 8. Gewährleistung Voraussetzung ist, dass keine Veränderungen am Gerät vorgenommen wurden und der Fehler beim bestimmungsgemäßen Einsatz des Gerätes aufgetreten ist. Gewährleistungen müssen von H&H schriftlich anerkannt werden. Da H&H die exakte Anwendung der Geräte sowie die physikalischen Gegebenheiten der zu belastenden Einrichtungen nicht kennt, kann keine Garantie für die korrekte Funktionsweise der Geräte im Sinne des Kunden gegeben werden. Mängel werden durch Reparatur oder Austausch behoben, wenn sie uns oder einer Vertretung innerhalb 24 Monaten nach Datum des Lieferscheines mitgeteilt und anerkannt werden. Der Ort der Gewährleistungserfüllung ist 94357 Konzell. <strong>Die</strong> Versandkosten zu H&H sind vom Besteller zu tragen. <strong>Die</strong> Kosten für den Rückversand übernimmt H&H. Sollte nach Rücksprache mit H&H eine Gewährleistungsinstandsetzung vor Ort durch einen oder mehrere H&H-Mitarbeiter erfolgen, werden Material und anfallende Arbeitszeit vor Ort nicht berechnet. <strong>Die</strong> Kosten für An- und Rückreise, gefahrene km und gegebenenfalls Übernachtung werden jedoch in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist werden in jedem Fall benötigtes Material und Arbeitszeit berechnet. <strong>Die</strong> Versandkosten zu H&H und der Rückversand sind vom Besteller der Serviceleistung zu tragen. Bei Instandsetzungen vor Ort werden ebenfalls die Kosten für An- und Rückreise, gefahrene km und gegebenenfalls Übernachtung in Rechnung gestellt. Bei unberechtigten Beanstandungen werden sämtliche Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich mitzuteilen, mit genauer Beschreibung der festgestellten Mängel sowie Angabe des zuständigen Ansprechpartners. Bei Beschädigung des Gerätes durch Überschreiten der technischen Daten besteht kein Gewährleistungsanspruch. Ersatzlieferungen verstehen sich grundsätzlich ab Werk. Nebenkosten wie Transportgebühren, Montage oder Kosten für Montagemittel gehen zu <strong>Last</strong>en des Käufers. <strong>Die</strong> Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Ersatz von Teilen, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen. Transportschäden sind ebenfalls vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für Nachfolgeschäden sind wir nicht haftbar, soweit nicht eine grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegen sollte. 9. Haftungsbeschränkung Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. 10. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. 2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen <strong>Die</strong>bstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. <strong>Die</strong> Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. <strong>Die</strong>se Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 4. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 11. Preise Preise gelten ausschließlich Verpackung ab Werk. Wir behalten uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor, wenn sich zwischen Auftragserteilung und Lieferung Lohn- oder Materialpreise erhöhen. 12. Zahlungsbedingungen Zahlung des Rechnungsbetrages: netto ohne Abzug innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungsdatum ist Versandtag oder Tag der Versandbereitschaft. An Skonto werden gewährt 2 % bei Zahlungseingang bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum. Zahlung von Reparaturrechnungen: netto ohne Abzug innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Wird die Zahlung bei Anzeige der Versandbereitschaft geleistet können 3 % skontiert werden. Der Versand erfolgt bei Zahlungseingang. Ab einem Auftragswert von netto € 25.000,00 gilt außerdem 30 % Anzahlung bei Auftragseingang und 70 % bei erfolgter Lieferung. Bei Aufträgen, bei denen eine Anzahlung geleistet wird, gilt der Auftrag erst als angenommen und wird ausgeführt, wenn die Anzahlung auf ein Konto von H&H eingegangen ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet. Für das Erstellen einer Mahnung berechnen wir pauschal € 5,00 Bearbeitungsgebühren. Bei Erstkunden und säumigen Kunden behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu liefern. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für Lieferung und Zahlung ist der Erfüllungsort Konzell. Gerichtsstand ist Straubing. 14. Datenspeicherung Gemäß Paragraph 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geben wir Ihnen bekannt, dass wir Ihre Daten zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer EDV-Anlage gespeichert haben. <strong>Die</strong> Höcherl & Hackl GmbH bewahrt alle Dokumente - technische und kaufmännische - für mindestens 10 Jahre auf. LZB_D_08 Gültig ab 01.03.2013 74
Johann Hackl Helmut Höcherl Nach mehr als 25 Jahren <strong>Elektronische</strong>n <strong>Last</strong>en von Höcherl & Hackl GmbH bedanken sich die Geschäftsführer bei allen Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen