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Dr. Antje Reinhardt-Gilmour - finanzberatung-ilmenau.de

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />

&<br />

Betreuungsverfügung<br />

richtig regeln.....<br />

...und ein Ausblick auf das Testament<br />

Die Rechtliche Grundlagen und<br />

Die ärztlichen und ethischen Regeln<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht<br />

Ilmenau<br />

OA Marc Morgenfrüh<br />

Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Notarzt<br />

Leiter Patientenaufnahme Ilm-Kreis-Kliniken, Standort Ilmenau


Vorschau<br />

• Rechtliche Grundlagen <strong>de</strong>r Patientenverfügung und <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />

• Regelungen aus rechtlicher und medizinischer Sicht<br />

• Folgen <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n rechtlichen Regelungen aus rechtlicher und medizinischer<br />

Sicht<br />

• Die rechtlichen Regelung im Einzlenen<br />

• Empfehlung: Vorsorgeordner<br />

Exkurs: Erbrecht<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Das Geschehen<br />

Einlieferung in die Klinik ohne Bewußtsein,<br />

aber dringen<strong>de</strong>m ärztlichen Handlungserfor<strong>de</strong>rnis...<br />

Klinik versucht die Existenz einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht o<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

Betreuungsverfügung in Erfahrung zu bringen<br />

JA<br />

Behandlung/<br />

Nichtbehandlung nach<br />

<strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />

o<strong>de</strong>r Anweisung <strong>de</strong>s<br />

Bevollmächtigten<br />

NEIN<br />

Information <strong>de</strong>s Betreuungsgericht<br />

und Bestellung eines gesetzlichen<br />

Betreuers


Die Rechtlichen Grundlagen<br />

Denn Sie bestimmen,<br />

was medizinisch vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n soll!<br />

Eine Patientenverfügung –umgangssprachlich auch als Patiententestament bekannt- ist<br />

eine Handlungsanweisung an <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt, sobald Sie nicht mehr in <strong>de</strong>r Lage<br />

sind, Ihren eigen natürlichen Willen kund zu tun.<br />

Unterschei<strong>de</strong>n Sie hierzu die Vorsorge- und Generalvollmacht; die bevollmächtigen Sie<br />

<strong>Dr</strong>itte, Ihren Willen zu ersetzen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Patientenverfügung bestimmen Sie diesen im Vorfeld selbst für <strong>de</strong>n Fall eigener<br />

Einwilligungsunfähigkeit.<br />

Sie kann sich aber ebenso an <strong>de</strong>n gesetzlich o<strong>de</strong>r bevollmächtigten Vertreter richten,<br />

Ihren dokumentierten Willen darzustellen, zu vertreten und durchzusetzen.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Die medizinischen Grundlagen<br />

Aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Arztes<br />

-Die Patientenverfügung ist für <strong>de</strong>n Arzt<br />

- ein Handlungsrichtlinie<br />

- sie ist grundsätzlich verbindlich<br />

- wenn <strong>de</strong>r Verfügen<strong>de</strong> nicht erkennbar von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>tailliert,<br />

bestenfalls die Behandlungsmetho<strong>de</strong> benennen<strong>de</strong> Verfügung<br />

abrückt und<br />

- die Patientenverfügung im Zustand <strong>de</strong>r Einwilligungsfähigkeit<br />

verfasst wur<strong>de</strong>, sowie<br />

- eine hinreichen<strong>de</strong> Sachkenntnis (Aufklärung) <strong>de</strong>s Verfügen<strong>de</strong>n<br />

vorlag<br />

- je genauer (<strong>de</strong>taillierter) formuliert, um so sicherer anwendbar<br />

Marc Morgenfrüh


Patientenverfügung nach § 1901 BGB<br />

Im Lichte <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

Eine Patientenverfügung trifft Vorsorge für eine schwere Erkrankung.<br />

Sie ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person hinsichtlich medizinischer Maßnahmen,<br />

die für <strong>de</strong>n Fall gelten soll, dass die Person ihren Willen nicht mehr rechtsgültig erklären kann.<br />

Im Allgemeinen geht es dabei um die Ablehnung lebensverlängern<strong>de</strong>r Maßnahmen im<br />

Angesicht <strong>de</strong>s nicht mehr abwendbaren To<strong>de</strong>s.<br />

Bei wirksamer Verfügung ist <strong>de</strong>r Arzt hieran gebun<strong>de</strong>n und darf hiervon auch bei –<br />

Unvernünftigkeit- nicht abweichen. An<strong>de</strong>renfalls macht er sich strafbar (Körperverletzung)<br />

PROBLEM:<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r Verfügung, Stichwort: Hinreichen<strong>de</strong> Bestimmtheit <strong>de</strong>r Verfügung<br />

(Strafbarkeit <strong>de</strong>s Arztes: Körperverletzung mit To<strong>de</strong>sfolge durch Unterlassen)<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Die medizinischen Grundlagen<br />

Situationen in <strong>de</strong>nen die Patientenverfügung gelten<br />

sollte:<br />

• wenn man sich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess<br />

befin<strong>de</strong>t<br />

• wenn man sich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufen<strong>de</strong>n Krankheit befin<strong>de</strong>t,<br />

selbst wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt nicht absehbar ist<br />

• infolge einer Gehirnschädigung die Fähigkeit, Einsicht zu gewinnen, Entscheidungen zu<br />

treffen und mit an<strong>de</strong>ren Menschen in Kontakt zu treten unwie<strong>de</strong>rbringlich erloschen ist,<br />

selbst wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt noch nicht absehbar ist<br />

• direkte Gehirnschädigung: Unfall, Schlaganfall, Entzündung<br />

• indirekte Gehirnschädigungen: Wie<strong>de</strong>rbelebung, Schock o<strong>de</strong>r<br />

Lungenversagen<br />

• wenn infolge eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (Demenz) auch mit<br />

andauern<strong>de</strong>r Hilfestellung eine Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme auf natürliche und<br />

eigenständige Weise nicht mehr möglich ist<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Demenz: lat. „ohne Geist“<br />

• Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten<br />

• Beeinträchtigung sozialer und beruflicher Funktionen<br />

• Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik,<br />

bei einigen Formen auch die Persönlichkeitsstruktur können betroffen<br />

sein<br />

• häufigsten auftreten<strong>de</strong> Form <strong>de</strong>r Demenz ist die Alzheimer-Krankheit<br />

• Prognose:<br />

• verlernen altbekannter einfachster Fertigkeiten, erkennen nahestehen<strong>de</strong><br />

Personen und alltägliche Gegenstän<strong>de</strong> nicht mehr wie<strong>de</strong>r<br />

• unbegrün<strong>de</strong>ten Wut- und Gewaltausbrüche<br />

• menschliche Verhaltensmuster laufen nur noch automatisiert ab<br />

• Sprachproblemen, Harn- bzw. Stuhlinkontinenz und immer weiter abnehmen<strong>de</strong>n<br />

Mobilität bis hin zur Bettlägerigkeit<br />

• Alltag ist ohne Hilfe nicht mehr zu meistern, Unterstützung bei einfachsten<br />

Tätigkeiten<br />

• Krankheit schreitet bis zum To<strong>de</strong> voran, Dauer 7-10 Jahre<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Was sollte verfügt wer<strong>de</strong>n?<br />

• alle lebenserhalten<strong>de</strong>n Maßnahmen sind zu unterlassen bzw. sollen been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n!<br />

aber<br />

• fachgerechte Pflege <strong>de</strong>s Körpers, <strong>de</strong>s Mun<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Schleimhäute<br />

• Vermeidung von Decubiti und an<strong>de</strong>ren Lagerungsschä<strong>de</strong>n<br />

• humane Unterbringung und Zuwendung<br />

• lin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> medikamentöse Maßnahmen zur Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst,<br />

Unruhe, Erbrechen und an<strong>de</strong>ren Krankheitserscheinungen<br />

• eine mögliche, mit einhergehen<strong>de</strong> Lebenszeitverkürzung wird in Kauf genommen<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Künstliche Beatmung<br />

• be<strong>de</strong>utet die Versorgung <strong>de</strong>s Körpers mit Sauerstoff<br />

mittels einer Beatmungsmaschine (Respirator)<br />

• sollte nicht erfolgen, bzw. wenn eingeleitet auf eine<br />

Grundversorgung reduziert und wenn möglich<br />

been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

• Voraussetzung können Medikamente zur Lin<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Luftnot sein<br />

• eine mögliche, mit einhergehen<strong>de</strong><br />

Marc Morgenfrüh Lebenszeitverkürzung, sowie die Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Bewußtseinseintrübung wird in Kauf genommen


Die medizinischen Grundlagen<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Wie<strong>de</strong>rbelebung - Reanimation<br />

• Maßnahmen die bei einem Herzkreislauf- und Atemstillstand angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

um diese Funktionen wie<strong>de</strong>r herzustellen<br />

• Herzdruckmassage<br />

• Beatmung<br />

• Gabe von Medikamenten (Katecholamine, Antiarrhythmika, etc.)<br />

• Defibrillation<br />

• Ablehnung von Wie<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen sollte mit <strong>de</strong>n Angehörigen <strong>de</strong>utlich<br />

kommuniziert wer<strong>de</strong>n – keine Notarztverständigung<br />

• ein hinzugezogener Notarzt sollte ausdrücklich auf die PV hingewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

• I<strong>de</strong>alfall die PV liegt beim Eintreffen vor<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Kreislaufstabilisieren<strong>de</strong> Medikamente<br />

• Medikamente die <strong>de</strong>n Blutdruck erhöhen und stabilisieren<br />

• Katecholamine (Adrenalin, Noradrenalin und Dobutamin)<br />

• Medikamente die Herzrhythmusstörungen beseitigen sollen<br />

• Antiarrhythmika ( Amiodaron, Atropin, etc.)<br />

• diese sollen nicht verabreicht wer<strong>de</strong>n<br />

• Im Falle <strong>de</strong>r Verabreichung ohne Zögern abgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Dialyse<br />

• eingesetzt bei Nierenversagen<br />

• medizinisches Gerät filtert als „Ersatzniere“ die Giftstoffe aus <strong>de</strong>m Blut<br />

• sollte in <strong>de</strong>r PV ausgeschlossen, bzw. bei Einsatz been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Antibiotika<br />

• Arzneistoffe zur Behandlung von Infektionen mit Bakterien<br />

• Wirkmechanismen:<br />

• bakteriostatisch (Bakterien wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Vermehrung gehin<strong>de</strong>rt, aber nicht abgetötet)<br />

• bakterizid (Bakterien wer<strong>de</strong>n abgetötet, etwa durch Bakteriolyse, also Auflösung ihrer<br />

Zellwand)<br />

• Anwendung bestenfalls zur Lin<strong>de</strong>rung von Beschwer<strong>de</strong>n<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Blut und Blutbestandteile<br />

• Gabe bei Blutungen, krankheitsbedingter Blutarmut und Blutgerinnungsstörungen<br />

• kann zur Sterbeverlängerung beitragen, jedoch ohne Wirkung auf die<br />

Grun<strong>de</strong>rkrankung<br />

• in seltenen Fällen zur Lin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Künstliche Flüssigkeitszufuhr<br />

• Gabe von Infusionslösungen zur reinen Flüssigkeitstherapie<br />

• Elektrolytlösungen („kristalloi<strong>de</strong> Lösungen“) wer<strong>de</strong>n zum Ausgleich (bei<br />

Dehydratation) o<strong>de</strong>r Deckung <strong>de</strong>s Flüssigkeitsbedarfes gegeben<br />

• kann in <strong>de</strong>r Sterbephase reduziert wer<strong>de</strong>n<br />

• Reduzierung in Absprache mit <strong>de</strong>m Arzt<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Künstliche Ernährung<br />

• mittels Magenson<strong>de</strong> durch Mund- und Nase<br />

• mittels Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG-Son<strong>de</strong>)<br />

• mittels zentralen Venenzugang und intravenösen Ernährungslösungen<br />

Wann ist aus ärztlicher Sicht <strong>de</strong>r richtige Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ablehnung o<strong>de</strong>r<br />

Beendigung?<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Marc Morgenfrüh


Die medizinischen Grundlagen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Die Organspen<strong>de</strong><br />

Marc Morgenfrüh


Min<strong>de</strong>stinhalte einer Patientenverfügung/<br />

Fragen aus <strong>de</strong>r Praxis<br />

• Welche Form muß ich einhalten?<br />

• Reichen Vordrucke aus?<br />

• Muß ich zu einem Notar?<br />

• Wo bewahre ich die Verfügung auf?<br />

• Wie erhält <strong>de</strong>r Arzt meine Patientenverfügung?<br />

• Kann ich meine Patientenverfügung auch<br />

abän<strong>de</strong>rn?<br />

• Wird meine Patientenverfügung tatsächlich<br />

Beachtung fin<strong>de</strong>n?<br />

• Warum soll ich diese individuell abfassen?<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Die Schriftform<br />

Die Patientenverfügung<br />

hat zwingend die Schriftform wahren.<br />

Die gesetzliche Regelung <strong>de</strong>s § 1901a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 126 BGB ist ein<strong>de</strong>utig.<br />

Danach muß eine schriftliche Vorausverfügung eigenhändig unterzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Mündlich erklärte Patientenverfügungen haben keine Wirksamkeit. Wenn jemand keine<br />

Unterschrift mehr tätigen kann, muss ein Notar das Handzeichen gem. § 126 BGB<br />

beglaubigen.<br />

Eine spezielle notarielle Formvorschrift gibt es nicht.<br />

Die Verfügung als solche ist jedoch nicht absolut, son<strong>de</strong>rn kann je<strong>de</strong>rzeit abgeän<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 1901 Abs. 1 Satz 3 BGB.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Die Verbindlichkeit <strong>de</strong>r Vordrucke<br />

„Ich möchte nicht an medizinische<br />

Apparate angeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ich möchte in Wür<strong>de</strong> sterben.“<br />

Das ist zu ungenau. Es kann sehr unterschiedlich sein, was <strong>de</strong>r Einzelne darunter versteht.<br />

Formulare sollten <strong>de</strong>shalb besser nicht herangezogen wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn je<strong>de</strong>r sollte <strong>de</strong>n<br />

Text selbst schreiben und darlegen, aus welchem Grund eine Ablehnung <strong>de</strong>r Behandlung<br />

erfolgen soll.<br />

Wertvorstellungen, Einstellungen zu <strong>de</strong>m eigenen Leben und Sterben, religiöse<br />

Einstellungen, etc. sollten <strong>de</strong>utlich geäußert wer<strong>de</strong>n, da diese auch als Auslegungskriterien<br />

und Auslegungshilfe dienen.<br />

Je klarer ist, dass die Formulierungen von einem persönlich stammen, <strong>de</strong>sto ein<strong>de</strong>utiger ist<br />

die Verfügung (Anweisung) für die behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte.<br />

§ 1901 Abs. 1 Satz 3 BGB.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Checkliste<br />

Beschreiben Sie die Fälle, in <strong>de</strong>nen die gewünschte Behandlung o<strong>de</strong>r Behandlungsbegrenzung<br />

stattfin<strong>de</strong>n soll.<br />

z.B.- bei dauern<strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Kommunikationsfähigkeit<br />

- wenn keine Aussicht auf Wie<strong>de</strong>rerlangung <strong>de</strong>s Bewusstseins besteht<br />

- bei nicht behebbarem Versagen lebenswichtiger Organe o<strong>de</strong>r Körperfunktionen<br />

- bei einer irreparablen Gehirnschädigung<br />

- wenn eine zum Tod führen<strong>de</strong> Krankheit einen unumkehrbaren Verlauf genommen hat<br />

- im Endstadium einer tödlichen Krankheit ohne Aussicht auf Besserung<br />

Legen Sie Wünsche zur medizinischen Behandlungsbegrenzung fest.<br />

z.B.- keine künstliche Ernährung, keine Magenson<strong>de</strong><br />

- keine lebensverlängern<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r lebenserhalten<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

- keine Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />

- keine Dialyse<br />

- keine Verabreichung bestimmter Medikamente mehr.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Checkliste<br />

Beschreiben Sie Behandlungsmaßnahmen, die Ihnen in dieser Krankheitssituation<br />

wichtig sind.<br />

z.B.- Schmerzbehandlung<br />

- Zuführung von Flüssigkeit<br />

- Art <strong>de</strong>r Unterbringung<br />

- Benachrichtigung bestimmter Personen<br />

- Behandlung von Übelkeit und Atemnot<br />

Begrün<strong>de</strong>n Sie Ihre Entscheidungen, um Zweifel auszuschließen<br />

Legen Sie Ihre Wertvorstellungen und die Grün<strong>de</strong> für Ihre Patientenverfügung nie<strong>de</strong>r.<br />

Bestimmen Sie, ob <strong>de</strong>r Arzt gegenüber bestimmten Personen von <strong>de</strong>r Schweigepflicht entbun<strong>de</strong>n sein soll.<br />

Stellen Sie klar, dass die Patientenverfügung auch von einem Betreuer o<strong>de</strong>r einem Bevollmächtigten zu beachten<br />

sind!<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Wie erhält <strong>de</strong>r Arzt meine<br />

Patientenverfügung?<br />

Ihre Patientenverfügung sollten Sie so verwahren, dass<br />

Sie durch eine vertrauenswürdige Person aufgefun<strong>de</strong>n wird.<br />

Diese wird im Ernstfall dafür sorgen, dass die Patientenverfügung <strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt –<br />

bestenfalls im Original- übergeben wird.<br />

Informieren Sie alternativ:<br />

• ... Angehörige und Freun<strong>de</strong><br />

• ... <strong>de</strong>n Hausarzt<br />

• ... anerkannte Aufbewahrungsstellen<br />

z.B. <strong>de</strong>m gebührenpflichtigen Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />

Empfehlung:<br />

• Ausweis über die Patientenverfügung, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n persönlichen Unterlagen geführt wird<br />

• Hinterlegung bei <strong>de</strong>m Aussteller <strong>de</strong>s Ausweises<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Wird meine Patientenverfügung wirklich<br />

beachtet? JA, sofern....<br />

1. Schriftliche Abfassung<br />

2. Nicht auf einen konkret bevorstehen<strong>de</strong>n Eingriff bezogen<br />

In diesem Zusammenhang darf <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r Patientenverfügung nicht zu weit ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Wenn Erklärungen für<br />

einen unmittelbar bevorstehen<strong>de</strong>n Eingriff abgegeben wer<strong>de</strong>n, so stellt dies keine Patientenverfügung dar. Diese<br />

Erklärungen für eine ganz konkrete, in naher Zukunft anstehen<strong>de</strong> Behandlung können <strong>de</strong>mnach auch mündlich<br />

abgegeben wer<strong>de</strong>n<br />

3. Einsichtsfähigkeit, Volljährigkeit<br />

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist, dass <strong>de</strong>r Erklären<strong>de</strong> volljährig und einwilligungsfähig ist.<br />

Ob Einwilligungsfähigkeit gegeben ist, ist danach zu entschei<strong>de</strong>n, ob die Person eine entsprechen<strong>de</strong> Einsichts- und<br />

Steuerungsfähigkeit besitzt. Es kommt darauf an, wie hoch die intellektuellen Fähigkeiten <strong>de</strong>r jeweiligen Person sind und<br />

wie schwierig die jeweilige Situation erfassbar ist.<br />

4. Verbindlichkeit/ Anwendungsfall<br />

wenn <strong>de</strong>r Patient nicht mehr entscheidungs- o<strong>de</strong>r einwilligungsfähig ist. Wenn ein Patient gegenwärtig einwilligungsfähig<br />

ist, so muss er selbst über die vorzunehmen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zu unterlassen<strong>de</strong>n Maßnahmen entschei<strong>de</strong>n. Er muss zuvor<br />

ärztlicherseits aufgeklärt wer<strong>de</strong>n. Nur dann, wenn er die Tragweite und die Folgen <strong>de</strong>s Eingriffs bzw. <strong>de</strong>r Unterlassung<br />

nicht mehr versteht, kommt die Patientenverfügung zum Tragen.<br />

Bestehen Zweifel über die Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit muss ein Gutachten eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn allerdings die aktuellen Lebensäußerungen eines nicht einwilligungsfähigen, <strong>de</strong>menten Patienten im Wi<strong>de</strong>rspruch zu<br />

<strong>de</strong>n Äußerungen in <strong>de</strong>r Patientenverfügung stehen, so wird man dies als Anhaltspunkt<br />

dafür wer<strong>de</strong>n, die Patientenverfügung nicht anzuwen<strong>de</strong>n.


Inhaltlicher Aufbau<br />

• Geben Sie Ihren Namen, Anschrift und Geburtsdatum an<br />

• Schreiben Sie Ihren Willen, Ihre Wertvorstellungen, Ihre Einstellung zu <strong>de</strong>m Leben<br />

und <strong>de</strong>m Tod, Ihre religiösen Anschauungen ausführlich (ggf.mit <strong>de</strong>r Hand) auf<br />

• Begrün<strong>de</strong>n Sie, warum Sie diese o<strong>de</strong>r jene Anordnung treffen<br />

• Besprechen Sie Ihre Aufzeichnungen mit Ihrem Hausarzt und ergänzen o<strong>de</strong>r<br />

än<strong>de</strong>rn Sie diese unter Umstän<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Gespräch; alternativ: lassen sich sich<br />

explizit aufklären<br />

• Unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung mit Ort und Datumsangabe<br />

• Lassen Sie ggf. zwei Zeugen (mit Unterschrift, Ortsangabe und Datum) Ihre<br />

Zurechnungsfähigkeit und die Ernsthaftigkeit Ihres Willens bestätigen (ist keine Garantie<br />

für die Einwilligungsfähigkeit)<br />

• Unterschreiben Sie die Patientenverfügung (ein- fünf-) jährlich und versehen Sie sie mit<br />

<strong>de</strong>m Vermerk: "Der Inhalt <strong>de</strong>r Patientenverfügung entspricht weiter meinem Willen"<br />

und schreiben Sie das aktuelle Datum dazu<br />

• Informieren und hinterlegen Sie eine Kopie bei Angehörigen und Freun<strong>de</strong>n; Ihrem


Folgen <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Patientenverfügung<br />

•Ermittlung <strong>de</strong>s tatsächlichen Willens (ggf.<br />

problematisch)<br />

•Information <strong>de</strong>s Betreuungsgerichts<br />

•Bestellung eines gesetzlichen Betreuers<br />

EMPFEHLUNG:<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Generalvollmacht<br />

... Vorkehrungen für <strong>de</strong>n Fall<br />

<strong>de</strong>r Fälle ohne Patientenverfügung<br />

Nach einem Unfall o<strong>de</strong>r bei schwerer Krankheit<br />

können Sie in die Situation kommen, dass Sie nicht<br />

mehr eigenverantwortlich han<strong>de</strong>ln können; aber<br />

auch noch keine spezielle Patientenverfügung<br />

haben.<br />

<strong>Dr</strong>itte treffen dann unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Vorsorgevollmacht/<br />

Generalvollmacht<br />

... Was ist das? Reicht es aus?<br />

Mit diesem Dokument erteilen Sie einer o<strong>de</strong>r mehreren Personen Vollmacht,<br />

damit sie Ihre Angelegenheiten regeln können. Sie sollen Vorsorge treffen, wenn<br />

Sie nicht mehr dazu in <strong>de</strong>r Lage sind.<br />

VORTEIL:<br />

Ist sichergestellt, dass Ihre Belange durch <strong>de</strong>n Bevollmächtigten ausreichend<br />

besorgt wer<strong>de</strong>n, erfolgt keine gerichtliche Bestellung eines Betreuers.<br />

Min<strong>de</strong>stmaß <strong>de</strong>r Vorsorgeentscheidung und unbedingt zu empfehlen!<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Vorsorgevollmacht<br />

... Inhalt<br />

Bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht selbst, wer<br />

<br />

<br />

<br />

Ihre Gesundheits- und/ o<strong>de</strong>r<br />

Vermögensangelegenheiten regelt,<br />

Ihren Aufenthaltsort bei Krankheit bestimmt und alle an<strong>de</strong>ren Rechtsgeschäfte schnell in Ihrem Sinne erledigt.<br />

Sie können <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Vollmacht festlegen und genaue Anweisungen geben, wie Ihre Vertrauensperson die<br />

Angelegenheiten erfüllen soll.<br />

Sie können Ihre Vertrauensperson zum Beispiel dazu bevollmächtigen Ihr Vermögen zu verwalten. Dies umfasst z.B.<br />

eine Vollmacht für<br />

• Ihr Bank- o<strong>de</strong>r Sparkonto<br />

• die Verwaltung von Wertpapier - o<strong>de</strong>r Immobilienvermögen<br />

• die Vornahme von Zahlungen<br />

• o<strong>de</strong>r Eintreibung offener For<strong>de</strong>rungen.<br />

Ihr Vorteil:<br />

Auch wenn Sie schwerkrank darnie<strong>de</strong>rliegen, kann Ihre Vertrauensperson dafür sorgen, dass Ihre finanziellen<br />

Interessen gewahrt wer<strong>de</strong>n - von <strong>de</strong>r Beantragung notweniger Leistungen <strong>de</strong>r Kranken- und Pflegeversicherung bis<br />

zur Zahlung offener Rechnungen.


Ausdrücklich in <strong>de</strong>r (General-)Vorsorgevollmacht müssen Sie regeln, wenn<br />

die Vollmacht die Vertretung bei folgen<strong>de</strong>n schwerwiegen<strong>de</strong>n<br />

Entscheidungen umfassen soll:<br />

Vorsorgevollmacht<br />

... Als Generalvollmacht<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Begrenzen Sie <strong>de</strong>n Aufgabenbereich in <strong>de</strong>r Vollmacht nach Ihren<br />

Vorstellungen. Für die nicht geregelten Lebensbereiche bestimmt das<br />

Gericht unter Umstän<strong>de</strong>n einen Betreuer. Für diesen Fall ist ergänzend<br />

eine Betreuungsverfügung möglich.<br />

• Mit einer allgemeinen Formulierung auf die Vertretung in allen<br />

persönlichen, gesundheitlichen, sowie Vermögens- und<br />

Rechtsangelegenheiten kann sich die Vorsorgevollmacht erstrecken.<br />

• Für manche schwerwiegen<strong>de</strong>n Entscheidungen über Ihr Wohlergehen<br />

(am Lebensen<strong>de</strong>, etc) und Ihre persönliche Bewegungsfreiheit reicht<br />

eine allgemeine Formulierung als Ermächtigung jedoch nicht aus.


<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />

• Informieren Sie <strong>de</strong>n Bevollmächtigten über die Vorsorgevollmacht und<br />

Vorsorgevollmacht<br />

... Checkliste<br />

• Namen, Anschrift und Geburtsdatum<br />

• Schreiben Sie Ihren Willen ausführlich auf.<br />

• Bestimmen Sie, dass <strong>de</strong>r Bevollmächtigte das Original <strong>de</strong>r Vollmacht<br />

vorlegen muss.<br />

• Sie können das Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vollmacht vom Nachweis eines<br />

medizinischen Attests über Ihre Entscheidungsunfähigkeit abhängig<br />

machen.<br />

• Legen Sie fest, ob <strong>de</strong>r Bevollmächtigte einer an<strong>de</strong>ren Person<br />

Untervollmacht erteilen darf. Dies ist für einfache Erledigungen sinnvoll.<br />

Eine Untervollmacht für persönliche, insbeson<strong>de</strong>re gesundheitliche<br />

Angelegenheiten sollte dann aber unbedingt ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.


Vorsorgevollmacht<br />

... Aufbewahrung<br />

... Eintragung bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer.<br />

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer eintragen<br />

lassen.<br />

... private Aufbewahrung<br />

Das Original <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht kann bei Ihnen zu Hause bei Ihren an<strong>de</strong>ren wichtigen Papieren an<br />

einer zugänglichen Stelle aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. Informieren Sie Angehörige o<strong>de</strong>r eine Vertrauensperson<br />

über <strong>de</strong>n Aufbewahrungsort. Tragen Sie eine kleine Karte in Ihrer Brieftasche, auf <strong>de</strong>r vermerkt ist, dass<br />

die Vollmacht existiert und wo sie verwahrt wird.<br />

...Nicht möglich o<strong>de</strong>r nicht zu empfehlen ist die ... ... amtliche Hinterlegung<br />

Bei Gerichten können <strong>de</strong>rartige Unterlagen meist nicht aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt es<br />

verschie<strong>de</strong>ne und oft gar keine Regelungen zu diesem Thema.<br />

... Aufbewahrung beim Bevollmächtigten<br />

Der Bevollmächtigte sollte über <strong>de</strong>n Inhalt informiert und mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r ihm zugedachten<br />

Aufgaben einverstan<strong>de</strong>n sein. Die Vollmacht im Original sollten Sie ihm dagegen nicht aushändigen, auch<br />

wenn er im Bedarfsfall schnell han<strong>de</strong>ln kann. Be<strong>de</strong>nken Sie, dass Sie in zwei o<strong>de</strong>r drei Jahren Ihre<br />

Vertrauensperson vielleicht als weniger vertrauenswürdig herausstellt, als Sie dachten. Vielleicht will <strong>de</strong>r<br />

Bevollmächtigte das Dokument nicht ohne weiteres zurückgeben.


<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />

Ohne entsprechen<strong>de</strong> Betreuungsverfügung haben<br />

Betreuungsverfügung<br />

...<br />

Sie haben keinen Menschen, <strong>de</strong>m Sie<br />

so uneingeschränkt vertrauen, dass er ohne<br />

gerichtliche Kontrolle Ihre Belange regeln soll?<br />

Dann belassen Sie es <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung. Hier<br />

wird im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s formalen gerichtlichen Verfahrens die<br />

Betreuerbestellung vorgenommen.


Betreuungsverfügung<br />

... Die Qual <strong>de</strong>r Wahl<br />

Das Gericht verzichtet zu<strong>de</strong>m auf die<br />

Betreuerbestellung, wenn Sie in einer<br />

Vorsorgevollmacht die Regelung aller wichtigen<br />

Angelegenheiten einer Vertrauensperson übertragen<br />

haben.<br />

Gesetzliche Formvorschriften gibt es auch für die<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />

Betreuungs-verfügung nicht, jedoch ist Schriftform


Das Testament<br />

...ein MUSS!?<br />

Gedanken um das Vermögen sollte sich je<strong>de</strong>r bereits<br />

zu Lebzeiten machen.<br />

Gestaltungsmöglichkeiten existieren viele, wie z.B.<br />

• das Testament<br />

• die vorweggenommene Erbfolge<br />

• die Schenkung<br />

• die Veräußerung<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


Trotz<strong>de</strong>m sollte dies gut überlegt sein. Denn eine<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />

Das Testament<br />

...ein MUSS!?<br />

In <strong>de</strong>n meisten Fällen ist es sinnvoll, sich bereits zu<br />

Lebzeiten von Geld, Wertpapieren o<strong>de</strong>r Immobilien<br />

zu trennen – man spricht dann von einer<br />

„vorweggenommenen Erbfolge“, die meist als<br />

Schenkung erfolgt.<br />

In <strong>de</strong>r Praxis stehen dafür häufig steuerliche Motive<br />

im Vor<strong>de</strong>rgrund; aber auch emotionale Motive „Das<br />

Geben aus <strong>de</strong>r warmen Hand“ wer<strong>de</strong>n hierbei oft<br />

genannt.


Das Testament<br />

...ein MUSS!?<br />

Zwar gibt es ein gesetzliches Rückfor<strong>de</strong>rungsrecht (§ 528<br />

BGB).<br />

Das heißt, <strong>de</strong>r Beschenkte muss dazu beitragen, dass<br />

<strong>de</strong>r Erblasser seinen Lebensunterhalt wie<strong>de</strong>r selbst<br />

bestreiten kann.<br />

Diese Rückfor<strong>de</strong>rung begehrt meist das Sozialamt, dann<br />

<strong>de</strong>r Schenken<strong>de</strong> Sozialleistungen beantragt hat. Der<br />

gesetzliche Anspruch gilt jedoch nur die ersten zehn<br />

Jahre nach <strong>de</strong>r Schenkung – und kann natürlich nur<br />

realisiert wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Beschenkte noch über das


<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />

Die gesetzliche<br />

Erbfolge<br />

Wer erbt, wenn kein Testament existiert?<br />

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie Ihr Vermögen <strong>de</strong>njenigen hinterlassen wollen, die<br />

Ihnen am nächsten stehen.

Als gesetzliche Erben gelten<br />

- Ehegatte o<strong>de</strong>r eingetragener Lebenspartner<br />

- Angehörige nach Rangordnung (alle in Blutsverwandtschaft, d.h. die, die<br />

gemeinsame Vorfahren haben und damit nicht <strong>de</strong>r Ehepartner!)<br />

GRUNDSATZ:<br />

Alles verbleibt bei <strong>de</strong>r Familie, die sich nach VERWANDSCHAFT <strong>de</strong>finiert.<br />

Leben Sie hingegen ganz und gar ohne solche Angehörige, beerbt Sie Vater Staat.<br />

An<strong>de</strong>re gesetzliche Erben sind im Gesetz nicht vorgesehen.


Die gesetzliche<br />

Erbfolge nach Rangfolge<br />

Erben erster Ordnung<br />

Kin<strong>de</strong>r<br />

Enkel<br />

Urenkel<br />

Ur-Ur-Enkel und <strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>r<br />

Erben zweiter Ordnung<br />

Eltern<br />

Geschwister<br />

Nichten, Neffen und <strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>r<br />

Erben dritter Ordnung<br />

Großeltern<br />

Tanten, Onkel<br />

Cousins und Cousinen und <strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>r<br />

Erben vierter Ordnung<br />

Urgroßeltern und <strong>de</strong>ren weitere Nachfahren<br />

PROBLEM:<br />

Ein Ehepaar hat keine eigene<br />

Kin<strong>de</strong>r.<br />

Hier erben die Verwandten<br />

neben <strong>de</strong>m Ehepartner zu<br />

½(o<strong>de</strong>r ¼).<br />

Ungewollte<br />

Vermögensverschiebungen<br />

können daher nur mit einem<br />

Testament begegnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Aber auch hier verbleibt <strong>de</strong>r<br />

Pflichtteilsanspruch.


Das Berliner Testament<br />

Mit <strong>de</strong>m Berliner Testament setzen sich die Ehegatten<br />

wechselseitig zu Alleinerben ein und verfügen, dass nach <strong>de</strong>m Tod<br />

<strong>de</strong>s zuletzt versterben<strong>de</strong>n Ehegatten <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitige Nachlass an<br />

einen <strong>Dr</strong>itten, in <strong>de</strong>r Regel an die gemeinsamen Kin<strong>de</strong>r, fallen soll.<br />

Musterformulierung<br />

• Wir, ............ und ............, setzen uns gegenseitig zu alleinigen und<br />

unbeschränkten Erben ein. Nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Längerleben<strong>de</strong>n<br />

sollen unsere gemeinsamen Kin<strong>de</strong>r ............ und ............ je zur<br />

Hälfte Schlusserben wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s erstversterben<strong>de</strong>n Ehegatten geht <strong>de</strong>ssen<br />

Vermögen in das <strong>de</strong>s überle­ben<strong>de</strong>n Ehegatten über. Die<br />

Schlusserben (in <strong>de</strong>r Regel die Kin<strong>de</strong>r) erben beim ersten Erbfall<br />

nichts; <strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />

Sie erlangen lediglich eine rechtlich begrün<strong>de</strong>te Aussicht, künftig


Grundsätzlich ist <strong>de</strong>r Erblasser frei in seiner Entscheidung, wen<br />

Der Pflichtteil<br />

er als Erbe einsetzen möchte und wen nicht. Aber, so gerne Sie<br />

es auch möchten:<br />

Bestimmte Angehörige können Sie von einem, wenn auch nur<br />

geringen Teil Ihres Lebenswerkes, nicht ausklammern.<br />

Sie haben Anspruch auf <strong>de</strong>n Pflichtteil. Dieser beträgt grundsätzlich die HÄLFTE <strong>de</strong>s gesetzlichen<br />

Erbteils. Allerdings han<strong>de</strong>lt es sich hierbei ausschließlich um einen Anspruch in GELD.<br />

Anspruch auf <strong>de</strong>n Pflichtteil haben im Falle <strong>de</strong>r wirksamen Enterbung:<br />

Ihre Abkömmlinge (Kin<strong>de</strong>r, Enkel, Urenkel, Ur-Ur-Enkel)<br />

Ihre Eltern, wenn Sie keine Abkömmlinge haben<br />

Ihr Ehegatte o<strong>de</strong>r Ihr eingetragener Lebenspartner<br />

Keinen Anspruch haben:<br />

Geschwister<br />

Onkel, Tanten<br />

Neffen und Nichten<br />

geschie<strong>de</strong>ne Ehepartner<br />

Komplette Enterbung als Ausnahme<br />

Erbberechtigte können nur in extremen Ausnahmefällen komplett enterbt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nur bei schweren schuldhaften Verfehlungen kann <strong>de</strong>r Erblasser <strong>de</strong>n Pflichtteil versagen. 



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Betreuungs- und Vorsorgevollmacht regelt.<br />

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VORDENKEN …. ist wichtiger, als NACHDENKEN!<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>


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Themenbereiche zusammengestellt:<br />

Fach 1 –<br />

Fach 2 –<br />

Fach 3 –<br />

Fach 4 –<br />

Fach 5 –<br />

Fach 6 –<br />

Fach 7 –<br />

Fach 8 –<br />

Fach 9 –<br />

Fach 10 –<br />

Persönliche Daten/ Familie<br />

Vermögen/ Finanzierung<br />

Immobilien<br />

Versicherungen<br />

Verträge<br />

Altersvorsorge<br />

Maßnahmen für <strong>de</strong>n Vorsorgefall<br />

Maßnahmen für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />

Vollmachten<br />

Sonstiges<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>

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