Dr. Antje Reinhardt-Gilmour - finanzberatung-ilmenau.de
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />
&<br />
Betreuungsverfügung<br />
richtig regeln.....<br />
...und ein Ausblick auf das Testament<br />
Die Rechtliche Grundlagen und<br />
Die ärztlichen und ethischen Regeln<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Ilmenau<br />
OA Marc Morgenfrüh<br />
Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Notarzt<br />
Leiter Patientenaufnahme Ilm-Kreis-Kliniken, Standort Ilmenau
Vorschau<br />
• Rechtliche Grundlagen <strong>de</strong>r Patientenverfügung und <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />
• Regelungen aus rechtlicher und medizinischer Sicht<br />
• Folgen <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n rechtlichen Regelungen aus rechtlicher und medizinischer<br />
Sicht<br />
• Die rechtlichen Regelung im Einzlenen<br />
• Empfehlung: Vorsorgeordner<br />
Exkurs: Erbrecht<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Das Geschehen<br />
Einlieferung in die Klinik ohne Bewußtsein,<br />
aber dringen<strong>de</strong>m ärztlichen Handlungserfor<strong>de</strong>rnis...<br />
Klinik versucht die Existenz einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht o<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />
Betreuungsverfügung in Erfahrung zu bringen<br />
JA<br />
Behandlung/<br />
Nichtbehandlung nach<br />
<strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />
o<strong>de</strong>r Anweisung <strong>de</strong>s<br />
Bevollmächtigten<br />
NEIN<br />
Information <strong>de</strong>s Betreuungsgericht<br />
und Bestellung eines gesetzlichen<br />
Betreuers
Die Rechtlichen Grundlagen<br />
Denn Sie bestimmen,<br />
was medizinisch vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n soll!<br />
Eine Patientenverfügung –umgangssprachlich auch als Patiententestament bekannt- ist<br />
eine Handlungsanweisung an <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt, sobald Sie nicht mehr in <strong>de</strong>r Lage<br />
sind, Ihren eigen natürlichen Willen kund zu tun.<br />
Unterschei<strong>de</strong>n Sie hierzu die Vorsorge- und Generalvollmacht; die bevollmächtigen Sie<br />
<strong>Dr</strong>itte, Ihren Willen zu ersetzen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Patientenverfügung bestimmen Sie diesen im Vorfeld selbst für <strong>de</strong>n Fall eigener<br />
Einwilligungsunfähigkeit.<br />
Sie kann sich aber ebenso an <strong>de</strong>n gesetzlich o<strong>de</strong>r bevollmächtigten Vertreter richten,<br />
Ihren dokumentierten Willen darzustellen, zu vertreten und durchzusetzen.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Die medizinischen Grundlagen<br />
Aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Arztes<br />
-Die Patientenverfügung ist für <strong>de</strong>n Arzt<br />
- ein Handlungsrichtlinie<br />
- sie ist grundsätzlich verbindlich<br />
- wenn <strong>de</strong>r Verfügen<strong>de</strong> nicht erkennbar von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>tailliert,<br />
bestenfalls die Behandlungsmetho<strong>de</strong> benennen<strong>de</strong> Verfügung<br />
abrückt und<br />
- die Patientenverfügung im Zustand <strong>de</strong>r Einwilligungsfähigkeit<br />
verfasst wur<strong>de</strong>, sowie<br />
- eine hinreichen<strong>de</strong> Sachkenntnis (Aufklärung) <strong>de</strong>s Verfügen<strong>de</strong>n<br />
vorlag<br />
- je genauer (<strong>de</strong>taillierter) formuliert, um so sicherer anwendbar<br />
Marc Morgenfrüh
Patientenverfügung nach § 1901 BGB<br />
Im Lichte <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
Eine Patientenverfügung trifft Vorsorge für eine schwere Erkrankung.<br />
Sie ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person hinsichtlich medizinischer Maßnahmen,<br />
die für <strong>de</strong>n Fall gelten soll, dass die Person ihren Willen nicht mehr rechtsgültig erklären kann.<br />
Im Allgemeinen geht es dabei um die Ablehnung lebensverlängern<strong>de</strong>r Maßnahmen im<br />
Angesicht <strong>de</strong>s nicht mehr abwendbaren To<strong>de</strong>s.<br />
Bei wirksamer Verfügung ist <strong>de</strong>r Arzt hieran gebun<strong>de</strong>n und darf hiervon auch bei –<br />
Unvernünftigkeit- nicht abweichen. An<strong>de</strong>renfalls macht er sich strafbar (Körperverletzung)<br />
PROBLEM:<br />
Wirksamkeit <strong>de</strong>r Verfügung, Stichwort: Hinreichen<strong>de</strong> Bestimmtheit <strong>de</strong>r Verfügung<br />
(Strafbarkeit <strong>de</strong>s Arztes: Körperverletzung mit To<strong>de</strong>sfolge durch Unterlassen)<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Die medizinischen Grundlagen<br />
Situationen in <strong>de</strong>nen die Patientenverfügung gelten<br />
sollte:<br />
• wenn man sich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess<br />
befin<strong>de</strong>t<br />
• wenn man sich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufen<strong>de</strong>n Krankheit befin<strong>de</strong>t,<br />
selbst wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt nicht absehbar ist<br />
• infolge einer Gehirnschädigung die Fähigkeit, Einsicht zu gewinnen, Entscheidungen zu<br />
treffen und mit an<strong>de</strong>ren Menschen in Kontakt zu treten unwie<strong>de</strong>rbringlich erloschen ist,<br />
selbst wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt noch nicht absehbar ist<br />
• direkte Gehirnschädigung: Unfall, Schlaganfall, Entzündung<br />
• indirekte Gehirnschädigungen: Wie<strong>de</strong>rbelebung, Schock o<strong>de</strong>r<br />
Lungenversagen<br />
• wenn infolge eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (Demenz) auch mit<br />
andauern<strong>de</strong>r Hilfestellung eine Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme auf natürliche und<br />
eigenständige Weise nicht mehr möglich ist<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Demenz: lat. „ohne Geist“<br />
• Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten<br />
• Beeinträchtigung sozialer und beruflicher Funktionen<br />
• Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik,<br />
bei einigen Formen auch die Persönlichkeitsstruktur können betroffen<br />
sein<br />
• häufigsten auftreten<strong>de</strong> Form <strong>de</strong>r Demenz ist die Alzheimer-Krankheit<br />
• Prognose:<br />
• verlernen altbekannter einfachster Fertigkeiten, erkennen nahestehen<strong>de</strong><br />
Personen und alltägliche Gegenstän<strong>de</strong> nicht mehr wie<strong>de</strong>r<br />
• unbegrün<strong>de</strong>ten Wut- und Gewaltausbrüche<br />
• menschliche Verhaltensmuster laufen nur noch automatisiert ab<br />
• Sprachproblemen, Harn- bzw. Stuhlinkontinenz und immer weiter abnehmen<strong>de</strong>n<br />
Mobilität bis hin zur Bettlägerigkeit<br />
• Alltag ist ohne Hilfe nicht mehr zu meistern, Unterstützung bei einfachsten<br />
Tätigkeiten<br />
• Krankheit schreitet bis zum To<strong>de</strong> voran, Dauer 7-10 Jahre<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Was sollte verfügt wer<strong>de</strong>n?<br />
• alle lebenserhalten<strong>de</strong>n Maßnahmen sind zu unterlassen bzw. sollen been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n!<br />
aber<br />
• fachgerechte Pflege <strong>de</strong>s Körpers, <strong>de</strong>s Mun<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Schleimhäute<br />
• Vermeidung von Decubiti und an<strong>de</strong>ren Lagerungsschä<strong>de</strong>n<br />
• humane Unterbringung und Zuwendung<br />
• lin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> medikamentöse Maßnahmen zur Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst,<br />
Unruhe, Erbrechen und an<strong>de</strong>ren Krankheitserscheinungen<br />
• eine mögliche, mit einhergehen<strong>de</strong> Lebenszeitverkürzung wird in Kauf genommen<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Künstliche Beatmung<br />
• be<strong>de</strong>utet die Versorgung <strong>de</strong>s Körpers mit Sauerstoff<br />
mittels einer Beatmungsmaschine (Respirator)<br />
• sollte nicht erfolgen, bzw. wenn eingeleitet auf eine<br />
Grundversorgung reduziert und wenn möglich<br />
been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
• Voraussetzung können Medikamente zur Lin<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Luftnot sein<br />
• eine mögliche, mit einhergehen<strong>de</strong><br />
Marc Morgenfrüh Lebenszeitverkürzung, sowie die Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />
Bewußtseinseintrübung wird in Kauf genommen
Die medizinischen Grundlagen<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Wie<strong>de</strong>rbelebung - Reanimation<br />
• Maßnahmen die bei einem Herzkreislauf- und Atemstillstand angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
um diese Funktionen wie<strong>de</strong>r herzustellen<br />
• Herzdruckmassage<br />
• Beatmung<br />
• Gabe von Medikamenten (Katecholamine, Antiarrhythmika, etc.)<br />
• Defibrillation<br />
• Ablehnung von Wie<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen sollte mit <strong>de</strong>n Angehörigen <strong>de</strong>utlich<br />
kommuniziert wer<strong>de</strong>n – keine Notarztverständigung<br />
• ein hinzugezogener Notarzt sollte ausdrücklich auf die PV hingewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
• I<strong>de</strong>alfall die PV liegt beim Eintreffen vor<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Kreislaufstabilisieren<strong>de</strong> Medikamente<br />
• Medikamente die <strong>de</strong>n Blutdruck erhöhen und stabilisieren<br />
• Katecholamine (Adrenalin, Noradrenalin und Dobutamin)<br />
• Medikamente die Herzrhythmusstörungen beseitigen sollen<br />
• Antiarrhythmika ( Amiodaron, Atropin, etc.)<br />
• diese sollen nicht verabreicht wer<strong>de</strong>n<br />
• Im Falle <strong>de</strong>r Verabreichung ohne Zögern abgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Dialyse<br />
• eingesetzt bei Nierenversagen<br />
• medizinisches Gerät filtert als „Ersatzniere“ die Giftstoffe aus <strong>de</strong>m Blut<br />
• sollte in <strong>de</strong>r PV ausgeschlossen, bzw. bei Einsatz been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Antibiotika<br />
• Arzneistoffe zur Behandlung von Infektionen mit Bakterien<br />
• Wirkmechanismen:<br />
• bakteriostatisch (Bakterien wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Vermehrung gehin<strong>de</strong>rt, aber nicht abgetötet)<br />
• bakterizid (Bakterien wer<strong>de</strong>n abgetötet, etwa durch Bakteriolyse, also Auflösung ihrer<br />
Zellwand)<br />
• Anwendung bestenfalls zur Lin<strong>de</strong>rung von Beschwer<strong>de</strong>n<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Blut und Blutbestandteile<br />
• Gabe bei Blutungen, krankheitsbedingter Blutarmut und Blutgerinnungsstörungen<br />
• kann zur Sterbeverlängerung beitragen, jedoch ohne Wirkung auf die<br />
Grun<strong>de</strong>rkrankung<br />
• in seltenen Fällen zur Lin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Künstliche Flüssigkeitszufuhr<br />
• Gabe von Infusionslösungen zur reinen Flüssigkeitstherapie<br />
• Elektrolytlösungen („kristalloi<strong>de</strong> Lösungen“) wer<strong>de</strong>n zum Ausgleich (bei<br />
Dehydratation) o<strong>de</strong>r Deckung <strong>de</strong>s Flüssigkeitsbedarfes gegeben<br />
• kann in <strong>de</strong>r Sterbephase reduziert wer<strong>de</strong>n<br />
• Reduzierung in Absprache mit <strong>de</strong>m Arzt<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Künstliche Ernährung<br />
• mittels Magenson<strong>de</strong> durch Mund- und Nase<br />
• mittels Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG-Son<strong>de</strong>)<br />
• mittels zentralen Venenzugang und intravenösen Ernährungslösungen<br />
Wann ist aus ärztlicher Sicht <strong>de</strong>r richtige Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ablehnung o<strong>de</strong>r<br />
Beendigung?<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Marc Morgenfrüh
Die medizinischen Grundlagen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Die Organspen<strong>de</strong><br />
Marc Morgenfrüh
Min<strong>de</strong>stinhalte einer Patientenverfügung/<br />
Fragen aus <strong>de</strong>r Praxis<br />
• Welche Form muß ich einhalten?<br />
• Reichen Vordrucke aus?<br />
• Muß ich zu einem Notar?<br />
• Wo bewahre ich die Verfügung auf?<br />
• Wie erhält <strong>de</strong>r Arzt meine Patientenverfügung?<br />
• Kann ich meine Patientenverfügung auch<br />
abän<strong>de</strong>rn?<br />
• Wird meine Patientenverfügung tatsächlich<br />
Beachtung fin<strong>de</strong>n?<br />
• Warum soll ich diese individuell abfassen?<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Die Schriftform<br />
Die Patientenverfügung<br />
hat zwingend die Schriftform wahren.<br />
Die gesetzliche Regelung <strong>de</strong>s § 1901a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 126 BGB ist ein<strong>de</strong>utig.<br />
Danach muß eine schriftliche Vorausverfügung eigenhändig unterzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Mündlich erklärte Patientenverfügungen haben keine Wirksamkeit. Wenn jemand keine<br />
Unterschrift mehr tätigen kann, muss ein Notar das Handzeichen gem. § 126 BGB<br />
beglaubigen.<br />
Eine spezielle notarielle Formvorschrift gibt es nicht.<br />
Die Verfügung als solche ist jedoch nicht absolut, son<strong>de</strong>rn kann je<strong>de</strong>rzeit abgeän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 1901 Abs. 1 Satz 3 BGB.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Die Verbindlichkeit <strong>de</strong>r Vordrucke<br />
„Ich möchte nicht an medizinische<br />
Apparate angeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ich möchte in Wür<strong>de</strong> sterben.“<br />
Das ist zu ungenau. Es kann sehr unterschiedlich sein, was <strong>de</strong>r Einzelne darunter versteht.<br />
Formulare sollten <strong>de</strong>shalb besser nicht herangezogen wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn je<strong>de</strong>r sollte <strong>de</strong>n<br />
Text selbst schreiben und darlegen, aus welchem Grund eine Ablehnung <strong>de</strong>r Behandlung<br />
erfolgen soll.<br />
Wertvorstellungen, Einstellungen zu <strong>de</strong>m eigenen Leben und Sterben, religiöse<br />
Einstellungen, etc. sollten <strong>de</strong>utlich geäußert wer<strong>de</strong>n, da diese auch als Auslegungskriterien<br />
und Auslegungshilfe dienen.<br />
Je klarer ist, dass die Formulierungen von einem persönlich stammen, <strong>de</strong>sto ein<strong>de</strong>utiger ist<br />
die Verfügung (Anweisung) für die behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte.<br />
§ 1901 Abs. 1 Satz 3 BGB.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Checkliste<br />
Beschreiben Sie die Fälle, in <strong>de</strong>nen die gewünschte Behandlung o<strong>de</strong>r Behandlungsbegrenzung<br />
stattfin<strong>de</strong>n soll.<br />
z.B.- bei dauern<strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Kommunikationsfähigkeit<br />
- wenn keine Aussicht auf Wie<strong>de</strong>rerlangung <strong>de</strong>s Bewusstseins besteht<br />
- bei nicht behebbarem Versagen lebenswichtiger Organe o<strong>de</strong>r Körperfunktionen<br />
- bei einer irreparablen Gehirnschädigung<br />
- wenn eine zum Tod führen<strong>de</strong> Krankheit einen unumkehrbaren Verlauf genommen hat<br />
- im Endstadium einer tödlichen Krankheit ohne Aussicht auf Besserung<br />
Legen Sie Wünsche zur medizinischen Behandlungsbegrenzung fest.<br />
z.B.- keine künstliche Ernährung, keine Magenson<strong>de</strong><br />
- keine lebensverlängern<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r lebenserhalten<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
- keine Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
- keine Dialyse<br />
- keine Verabreichung bestimmter Medikamente mehr.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Checkliste<br />
Beschreiben Sie Behandlungsmaßnahmen, die Ihnen in dieser Krankheitssituation<br />
wichtig sind.<br />
z.B.- Schmerzbehandlung<br />
- Zuführung von Flüssigkeit<br />
- Art <strong>de</strong>r Unterbringung<br />
- Benachrichtigung bestimmter Personen<br />
- Behandlung von Übelkeit und Atemnot<br />
Begrün<strong>de</strong>n Sie Ihre Entscheidungen, um Zweifel auszuschließen<br />
Legen Sie Ihre Wertvorstellungen und die Grün<strong>de</strong> für Ihre Patientenverfügung nie<strong>de</strong>r.<br />
Bestimmen Sie, ob <strong>de</strong>r Arzt gegenüber bestimmten Personen von <strong>de</strong>r Schweigepflicht entbun<strong>de</strong>n sein soll.<br />
Stellen Sie klar, dass die Patientenverfügung auch von einem Betreuer o<strong>de</strong>r einem Bevollmächtigten zu beachten<br />
sind!<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Wie erhält <strong>de</strong>r Arzt meine<br />
Patientenverfügung?<br />
Ihre Patientenverfügung sollten Sie so verwahren, dass<br />
Sie durch eine vertrauenswürdige Person aufgefun<strong>de</strong>n wird.<br />
Diese wird im Ernstfall dafür sorgen, dass die Patientenverfügung <strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt –<br />
bestenfalls im Original- übergeben wird.<br />
Informieren Sie alternativ:<br />
• ... Angehörige und Freun<strong>de</strong><br />
• ... <strong>de</strong>n Hausarzt<br />
• ... anerkannte Aufbewahrungsstellen<br />
z.B. <strong>de</strong>m gebührenpflichtigen Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
Empfehlung:<br />
• Ausweis über die Patientenverfügung, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n persönlichen Unterlagen geführt wird<br />
• Hinterlegung bei <strong>de</strong>m Aussteller <strong>de</strong>s Ausweises<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Wird meine Patientenverfügung wirklich<br />
beachtet? JA, sofern....<br />
1. Schriftliche Abfassung<br />
2. Nicht auf einen konkret bevorstehen<strong>de</strong>n Eingriff bezogen<br />
In diesem Zusammenhang darf <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r Patientenverfügung nicht zu weit ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Wenn Erklärungen für<br />
einen unmittelbar bevorstehen<strong>de</strong>n Eingriff abgegeben wer<strong>de</strong>n, so stellt dies keine Patientenverfügung dar. Diese<br />
Erklärungen für eine ganz konkrete, in naher Zukunft anstehen<strong>de</strong> Behandlung können <strong>de</strong>mnach auch mündlich<br />
abgegeben wer<strong>de</strong>n<br />
3. Einsichtsfähigkeit, Volljährigkeit<br />
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist, dass <strong>de</strong>r Erklären<strong>de</strong> volljährig und einwilligungsfähig ist.<br />
Ob Einwilligungsfähigkeit gegeben ist, ist danach zu entschei<strong>de</strong>n, ob die Person eine entsprechen<strong>de</strong> Einsichts- und<br />
Steuerungsfähigkeit besitzt. Es kommt darauf an, wie hoch die intellektuellen Fähigkeiten <strong>de</strong>r jeweiligen Person sind und<br />
wie schwierig die jeweilige Situation erfassbar ist.<br />
4. Verbindlichkeit/ Anwendungsfall<br />
wenn <strong>de</strong>r Patient nicht mehr entscheidungs- o<strong>de</strong>r einwilligungsfähig ist. Wenn ein Patient gegenwärtig einwilligungsfähig<br />
ist, so muss er selbst über die vorzunehmen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zu unterlassen<strong>de</strong>n Maßnahmen entschei<strong>de</strong>n. Er muss zuvor<br />
ärztlicherseits aufgeklärt wer<strong>de</strong>n. Nur dann, wenn er die Tragweite und die Folgen <strong>de</strong>s Eingriffs bzw. <strong>de</strong>r Unterlassung<br />
nicht mehr versteht, kommt die Patientenverfügung zum Tragen.<br />
Bestehen Zweifel über die Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit muss ein Gutachten eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wenn allerdings die aktuellen Lebensäußerungen eines nicht einwilligungsfähigen, <strong>de</strong>menten Patienten im Wi<strong>de</strong>rspruch zu<br />
<strong>de</strong>n Äußerungen in <strong>de</strong>r Patientenverfügung stehen, so wird man dies als Anhaltspunkt<br />
dafür wer<strong>de</strong>n, die Patientenverfügung nicht anzuwen<strong>de</strong>n.
Inhaltlicher Aufbau<br />
• Geben Sie Ihren Namen, Anschrift und Geburtsdatum an<br />
• Schreiben Sie Ihren Willen, Ihre Wertvorstellungen, Ihre Einstellung zu <strong>de</strong>m Leben<br />
und <strong>de</strong>m Tod, Ihre religiösen Anschauungen ausführlich (ggf.mit <strong>de</strong>r Hand) auf<br />
• Begrün<strong>de</strong>n Sie, warum Sie diese o<strong>de</strong>r jene Anordnung treffen<br />
• Besprechen Sie Ihre Aufzeichnungen mit Ihrem Hausarzt und ergänzen o<strong>de</strong>r<br />
än<strong>de</strong>rn Sie diese unter Umstän<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Gespräch; alternativ: lassen sich sich<br />
explizit aufklären<br />
• Unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung mit Ort und Datumsangabe<br />
• Lassen Sie ggf. zwei Zeugen (mit Unterschrift, Ortsangabe und Datum) Ihre<br />
Zurechnungsfähigkeit und die Ernsthaftigkeit Ihres Willens bestätigen (ist keine Garantie<br />
für die Einwilligungsfähigkeit)<br />
• Unterschreiben Sie die Patientenverfügung (ein- fünf-) jährlich und versehen Sie sie mit<br />
<strong>de</strong>m Vermerk: "Der Inhalt <strong>de</strong>r Patientenverfügung entspricht weiter meinem Willen"<br />
und schreiben Sie das aktuelle Datum dazu<br />
• Informieren und hinterlegen Sie eine Kopie bei Angehörigen und Freun<strong>de</strong>n; Ihrem
Folgen <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Patientenverfügung<br />
•Ermittlung <strong>de</strong>s tatsächlichen Willens (ggf.<br />
problematisch)<br />
•Information <strong>de</strong>s Betreuungsgerichts<br />
•Bestellung eines gesetzlichen Betreuers<br />
EMPFEHLUNG:<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Generalvollmacht<br />
... Vorkehrungen für <strong>de</strong>n Fall<br />
<strong>de</strong>r Fälle ohne Patientenverfügung<br />
Nach einem Unfall o<strong>de</strong>r bei schwerer Krankheit<br />
können Sie in die Situation kommen, dass Sie nicht<br />
mehr eigenverantwortlich han<strong>de</strong>ln können; aber<br />
auch noch keine spezielle Patientenverfügung<br />
haben.<br />
<strong>Dr</strong>itte treffen dann unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Vorsorgevollmacht/<br />
Generalvollmacht<br />
... Was ist das? Reicht es aus?<br />
Mit diesem Dokument erteilen Sie einer o<strong>de</strong>r mehreren Personen Vollmacht,<br />
damit sie Ihre Angelegenheiten regeln können. Sie sollen Vorsorge treffen, wenn<br />
Sie nicht mehr dazu in <strong>de</strong>r Lage sind.<br />
VORTEIL:<br />
Ist sichergestellt, dass Ihre Belange durch <strong>de</strong>n Bevollmächtigten ausreichend<br />
besorgt wer<strong>de</strong>n, erfolgt keine gerichtliche Bestellung eines Betreuers.<br />
Min<strong>de</strong>stmaß <strong>de</strong>r Vorsorgeentscheidung und unbedingt zu empfehlen!<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Vorsorgevollmacht<br />
... Inhalt<br />
Bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht selbst, wer<br />
<br />
<br />
<br />
Ihre Gesundheits- und/ o<strong>de</strong>r<br />
Vermögensangelegenheiten regelt,<br />
Ihren Aufenthaltsort bei Krankheit bestimmt und alle an<strong>de</strong>ren Rechtsgeschäfte schnell in Ihrem Sinne erledigt.<br />
Sie können <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Vollmacht festlegen und genaue Anweisungen geben, wie Ihre Vertrauensperson die<br />
Angelegenheiten erfüllen soll.<br />
Sie können Ihre Vertrauensperson zum Beispiel dazu bevollmächtigen Ihr Vermögen zu verwalten. Dies umfasst z.B.<br />
eine Vollmacht für<br />
• Ihr Bank- o<strong>de</strong>r Sparkonto<br />
• die Verwaltung von Wertpapier - o<strong>de</strong>r Immobilienvermögen<br />
• die Vornahme von Zahlungen<br />
• o<strong>de</strong>r Eintreibung offener For<strong>de</strong>rungen.<br />
Ihr Vorteil:<br />
Auch wenn Sie schwerkrank darnie<strong>de</strong>rliegen, kann Ihre Vertrauensperson dafür sorgen, dass Ihre finanziellen<br />
Interessen gewahrt wer<strong>de</strong>n - von <strong>de</strong>r Beantragung notweniger Leistungen <strong>de</strong>r Kranken- und Pflegeversicherung bis<br />
zur Zahlung offener Rechnungen.
Ausdrücklich in <strong>de</strong>r (General-)Vorsorgevollmacht müssen Sie regeln, wenn<br />
die Vollmacht die Vertretung bei folgen<strong>de</strong>n schwerwiegen<strong>de</strong>n<br />
Entscheidungen umfassen soll:<br />
Vorsorgevollmacht<br />
... Als Generalvollmacht<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Begrenzen Sie <strong>de</strong>n Aufgabenbereich in <strong>de</strong>r Vollmacht nach Ihren<br />
Vorstellungen. Für die nicht geregelten Lebensbereiche bestimmt das<br />
Gericht unter Umstän<strong>de</strong>n einen Betreuer. Für diesen Fall ist ergänzend<br />
eine Betreuungsverfügung möglich.<br />
• Mit einer allgemeinen Formulierung auf die Vertretung in allen<br />
persönlichen, gesundheitlichen, sowie Vermögens- und<br />
Rechtsangelegenheiten kann sich die Vorsorgevollmacht erstrecken.<br />
• Für manche schwerwiegen<strong>de</strong>n Entscheidungen über Ihr Wohlergehen<br />
(am Lebensen<strong>de</strong>, etc) und Ihre persönliche Bewegungsfreiheit reicht<br />
eine allgemeine Formulierung als Ermächtigung jedoch nicht aus.
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />
• Informieren Sie <strong>de</strong>n Bevollmächtigten über die Vorsorgevollmacht und<br />
Vorsorgevollmacht<br />
... Checkliste<br />
• Namen, Anschrift und Geburtsdatum<br />
• Schreiben Sie Ihren Willen ausführlich auf.<br />
• Bestimmen Sie, dass <strong>de</strong>r Bevollmächtigte das Original <strong>de</strong>r Vollmacht<br />
vorlegen muss.<br />
• Sie können das Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vollmacht vom Nachweis eines<br />
medizinischen Attests über Ihre Entscheidungsunfähigkeit abhängig<br />
machen.<br />
• Legen Sie fest, ob <strong>de</strong>r Bevollmächtigte einer an<strong>de</strong>ren Person<br />
Untervollmacht erteilen darf. Dies ist für einfache Erledigungen sinnvoll.<br />
Eine Untervollmacht für persönliche, insbeson<strong>de</strong>re gesundheitliche<br />
Angelegenheiten sollte dann aber unbedingt ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.
Vorsorgevollmacht<br />
... Aufbewahrung<br />
... Eintragung bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer.<br />
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer eintragen<br />
lassen.<br />
... private Aufbewahrung<br />
Das Original <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht kann bei Ihnen zu Hause bei Ihren an<strong>de</strong>ren wichtigen Papieren an<br />
einer zugänglichen Stelle aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. Informieren Sie Angehörige o<strong>de</strong>r eine Vertrauensperson<br />
über <strong>de</strong>n Aufbewahrungsort. Tragen Sie eine kleine Karte in Ihrer Brieftasche, auf <strong>de</strong>r vermerkt ist, dass<br />
die Vollmacht existiert und wo sie verwahrt wird.<br />
...Nicht möglich o<strong>de</strong>r nicht zu empfehlen ist die ... ... amtliche Hinterlegung<br />
Bei Gerichten können <strong>de</strong>rartige Unterlagen meist nicht aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt es<br />
verschie<strong>de</strong>ne und oft gar keine Regelungen zu diesem Thema.<br />
... Aufbewahrung beim Bevollmächtigten<br />
Der Bevollmächtigte sollte über <strong>de</strong>n Inhalt informiert und mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r ihm zugedachten<br />
Aufgaben einverstan<strong>de</strong>n sein. Die Vollmacht im Original sollten Sie ihm dagegen nicht aushändigen, auch<br />
wenn er im Bedarfsfall schnell han<strong>de</strong>ln kann. Be<strong>de</strong>nken Sie, dass Sie in zwei o<strong>de</strong>r drei Jahren Ihre<br />
Vertrauensperson vielleicht als weniger vertrauenswürdig herausstellt, als Sie dachten. Vielleicht will <strong>de</strong>r<br />
Bevollmächtigte das Dokument nicht ohne weiteres zurückgeben.
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />
Ohne entsprechen<strong>de</strong> Betreuungsverfügung haben<br />
Betreuungsverfügung<br />
...<br />
Sie haben keinen Menschen, <strong>de</strong>m Sie<br />
so uneingeschränkt vertrauen, dass er ohne<br />
gerichtliche Kontrolle Ihre Belange regeln soll?<br />
Dann belassen Sie es <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung. Hier<br />
wird im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s formalen gerichtlichen Verfahrens die<br />
Betreuerbestellung vorgenommen.
Betreuungsverfügung<br />
... Die Qual <strong>de</strong>r Wahl<br />
Das Gericht verzichtet zu<strong>de</strong>m auf die<br />
Betreuerbestellung, wenn Sie in einer<br />
Vorsorgevollmacht die Regelung aller wichtigen<br />
Angelegenheiten einer Vertrauensperson übertragen<br />
haben.<br />
Gesetzliche Formvorschriften gibt es auch für die<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />
Betreuungs-verfügung nicht, jedoch ist Schriftform
Das Testament<br />
...ein MUSS!?<br />
Gedanken um das Vermögen sollte sich je<strong>de</strong>r bereits<br />
zu Lebzeiten machen.<br />
Gestaltungsmöglichkeiten existieren viele, wie z.B.<br />
• das Testament<br />
• die vorweggenommene Erbfolge<br />
• die Schenkung<br />
• die Veräußerung<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
Trotz<strong>de</strong>m sollte dies gut überlegt sein. Denn eine<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />
Das Testament<br />
...ein MUSS!?<br />
In <strong>de</strong>n meisten Fällen ist es sinnvoll, sich bereits zu<br />
Lebzeiten von Geld, Wertpapieren o<strong>de</strong>r Immobilien<br />
zu trennen – man spricht dann von einer<br />
„vorweggenommenen Erbfolge“, die meist als<br />
Schenkung erfolgt.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis stehen dafür häufig steuerliche Motive<br />
im Vor<strong>de</strong>rgrund; aber auch emotionale Motive „Das<br />
Geben aus <strong>de</strong>r warmen Hand“ wer<strong>de</strong>n hierbei oft<br />
genannt.
Das Testament<br />
...ein MUSS!?<br />
Zwar gibt es ein gesetzliches Rückfor<strong>de</strong>rungsrecht (§ 528<br />
BGB).<br />
Das heißt, <strong>de</strong>r Beschenkte muss dazu beitragen, dass<br />
<strong>de</strong>r Erblasser seinen Lebensunterhalt wie<strong>de</strong>r selbst<br />
bestreiten kann.<br />
Diese Rückfor<strong>de</strong>rung begehrt meist das Sozialamt, dann<br />
<strong>de</strong>r Schenken<strong>de</strong> Sozialleistungen beantragt hat. Der<br />
gesetzliche Anspruch gilt jedoch nur die ersten zehn<br />
Jahre nach <strong>de</strong>r Schenkung – und kann natürlich nur<br />
realisiert wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Beschenkte noch über das
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />
Die gesetzliche<br />
Erbfolge<br />
Wer erbt, wenn kein Testament existiert?<br />
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie Ihr Vermögen <strong>de</strong>njenigen hinterlassen wollen, die<br />
Ihnen am nächsten stehen. Als gesetzliche Erben gelten<br />
- Ehegatte o<strong>de</strong>r eingetragener Lebenspartner<br />
- Angehörige nach Rangordnung (alle in Blutsverwandtschaft, d.h. die, die<br />
gemeinsame Vorfahren haben und damit nicht <strong>de</strong>r Ehepartner!)<br />
GRUNDSATZ:<br />
Alles verbleibt bei <strong>de</strong>r Familie, die sich nach VERWANDSCHAFT <strong>de</strong>finiert.<br />
Leben Sie hingegen ganz und gar ohne solche Angehörige, beerbt Sie Vater Staat.<br />
An<strong>de</strong>re gesetzliche Erben sind im Gesetz nicht vorgesehen.
Die gesetzliche<br />
Erbfolge nach Rangfolge<br />
Erben erster Ordnung<br />
Kin<strong>de</strong>r<br />
Enkel<br />
Urenkel<br />
Ur-Ur-Enkel und <strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>r<br />
Erben zweiter Ordnung<br />
Eltern<br />
Geschwister<br />
Nichten, Neffen und <strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>r<br />
Erben dritter Ordnung<br />
Großeltern<br />
Tanten, Onkel<br />
Cousins und Cousinen und <strong>de</strong>ren Kin<strong>de</strong>r<br />
Erben vierter Ordnung<br />
Urgroßeltern und <strong>de</strong>ren weitere Nachfahren<br />
PROBLEM:<br />
Ein Ehepaar hat keine eigene<br />
Kin<strong>de</strong>r.<br />
Hier erben die Verwandten<br />
neben <strong>de</strong>m Ehepartner zu<br />
½(o<strong>de</strong>r ¼).<br />
Ungewollte<br />
Vermögensverschiebungen<br />
können daher nur mit einem<br />
Testament begegnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Aber auch hier verbleibt <strong>de</strong>r<br />
Pflichtteilsanspruch.
Das Berliner Testament<br />
Mit <strong>de</strong>m Berliner Testament setzen sich die Ehegatten<br />
wechselseitig zu Alleinerben ein und verfügen, dass nach <strong>de</strong>m Tod<br />
<strong>de</strong>s zuletzt versterben<strong>de</strong>n Ehegatten <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitige Nachlass an<br />
einen <strong>Dr</strong>itten, in <strong>de</strong>r Regel an die gemeinsamen Kin<strong>de</strong>r, fallen soll.<br />
Musterformulierung<br />
• Wir, ............ und ............, setzen uns gegenseitig zu alleinigen und<br />
unbeschränkten Erben ein. Nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Längerleben<strong>de</strong>n<br />
sollen unsere gemeinsamen Kin<strong>de</strong>r ............ und ............ je zur<br />
Hälfte Schlusserben wer<strong>de</strong>n.<br />
Mit <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s erstversterben<strong>de</strong>n Ehegatten geht <strong>de</strong>ssen<br />
Vermögen in das <strong>de</strong>s überleben<strong>de</strong>n Ehegatten über. Die<br />
Schlusserben (in <strong>de</strong>r Regel die Kin<strong>de</strong>r) erben beim ersten Erbfall<br />
nichts; <strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong><br />
Sie erlangen lediglich eine rechtlich begrün<strong>de</strong>te Aussicht, künftig
Grundsätzlich ist <strong>de</strong>r Erblasser frei in seiner Entscheidung, wen<br />
Der Pflichtteil<br />
er als Erbe einsetzen möchte und wen nicht. Aber, so gerne Sie<br />
es auch möchten:<br />
Bestimmte Angehörige können Sie von einem, wenn auch nur<br />
geringen Teil Ihres Lebenswerkes, nicht ausklammern.<br />
Sie haben Anspruch auf <strong>de</strong>n Pflichtteil. Dieser beträgt grundsätzlich die HÄLFTE <strong>de</strong>s gesetzlichen<br />
Erbteils. Allerdings han<strong>de</strong>lt es sich hierbei ausschließlich um einen Anspruch in GELD.<br />
Anspruch auf <strong>de</strong>n Pflichtteil haben im Falle <strong>de</strong>r wirksamen Enterbung:<br />
Ihre Abkömmlinge (Kin<strong>de</strong>r, Enkel, Urenkel, Ur-Ur-Enkel)<br />
Ihre Eltern, wenn Sie keine Abkömmlinge haben<br />
Ihr Ehegatte o<strong>de</strong>r Ihr eingetragener Lebenspartner<br />
Keinen Anspruch haben:<br />
Geschwister<br />
Onkel, Tanten<br />
Neffen und Nichten<br />
geschie<strong>de</strong>ne Ehepartner<br />
Komplette Enterbung als Ausnahme<br />
Erbberechtigte können nur in extremen Ausnahmefällen komplett enterbt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nur bei schweren schuldhaften Verfehlungen kann <strong>de</strong>r Erblasser <strong>de</strong>n Pflichtteil versagen.
EMPFEHLUNG:<br />
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Notfall benötigen.<br />
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VORDENKEN …. ist wichtiger, als NACHDENKEN!<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>
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Themenbereiche zusammengestellt:<br />
Fach 1 –<br />
Fach 2 –<br />
Fach 3 –<br />
Fach 4 –<br />
Fach 5 –<br />
Fach 6 –<br />
Fach 7 –<br />
Fach 8 –<br />
Fach 9 –<br />
Fach 10 –<br />
Persönliche Daten/ Familie<br />
Vermögen/ Finanzierung<br />
Immobilien<br />
Versicherungen<br />
Verträge<br />
Altersvorsorge<br />
Maßnahmen für <strong>de</strong>n Vorsorgefall<br />
Maßnahmen für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />
Vollmachten<br />
Sonstiges<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Antje</strong> <strong>Reinhardt</strong>-<strong>Gilmour</strong>