Schadenanzeige zu einem Versicherungsfall in ... - Care Concept AG
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Versicherungsnr.:<br />
Leistungsnr.:<br />
V. H<strong>in</strong>weis über die Folgen bei Verlet<strong>zu</strong>ngen von Obliegenheiten nach dem <strong>Versicherungsfall</strong>:<br />
Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG<br />
Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten<br />
Die <strong>Care</strong> <strong>Concept</strong> <strong>AG</strong> führt im Namen der HanseMerkur die Leistungsprüfung- und bearbeitung durch.<br />
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen können wir von Ihnen nach E<strong>in</strong>tritt des <strong>Versicherungsfall</strong>s verlangen,<br />
dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die <strong>zu</strong>r Feststellung des <strong>Versicherungsfall</strong>s oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist<br />
(Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung der Leistungspflicht <strong>in</strong>soweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben<br />
machen, die <strong>zu</strong>r Aufklärung des Tatbestands dienlich s<strong>in</strong>d (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns<br />
Belege / Dokumente <strong>zu</strong>r Verfügung stellen, soweit es Ihnen <strong>zu</strong>gemutet werden kann.<br />
Leistungsfreiheit<br />
Machen Sie entgegen der vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen vorsätzlich ke<strong>in</strong>e oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns<br />
vorsätzlich die verlangten Belege / Dokumente nicht <strong>zu</strong>r Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.<br />
Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können die<br />
Leistung im Verhältnis <strong>zu</strong>r Schwere Ihres Verschuldens kürzen. E<strong>in</strong>e Kür<strong>zu</strong>ng erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die<br />
Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.<br />
Trotz Verlet<strong>zu</strong>ng Ihrer Obliegenheiten <strong>zu</strong>r Auskunft, <strong>zu</strong>r Aufklärung oder <strong>zu</strong>r Beschaffung von Belegen / Dokumenten bleibt der<br />
Versicherer jedoch <strong>in</strong>soweit <strong>zu</strong>r Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige<br />
Obliegenheitsverlet<strong>zu</strong>ng weder für die Feststellung des <strong>Versicherungsfall</strong>s noch für die Feststellung oder den Umfang der<br />
Leistungspflicht ursächlich war.<br />
Verletzen Sie die Obliegenheit <strong>zu</strong>r Auskunft, <strong>zu</strong>r Aufklärung oder <strong>zu</strong>r Beschaffung von Belegen / Dokumenten arglistig, wird der<br />
Versicherer <strong>in</strong> jedem Fall von der Verpflichtung <strong>zu</strong>r Leistung frei.<br />
H<strong>in</strong>weis<br />
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern <strong>e<strong>in</strong>em</strong> Dritten <strong>zu</strong>steht, ist auch dieser <strong>zu</strong>r Auskunft, <strong>zu</strong>r Aufklärung<br />
und <strong>zu</strong>r Beschaffung von Belegen / Dokumenten verpflichtet.<br />
VI. Schlusserklärungen<br />
Ich versichere, dass me<strong>in</strong>e vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig erfolgt s<strong>in</strong>d. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder<br />
unvollständige Angaben <strong>zu</strong>m Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Die vorstehenden H<strong>in</strong>weise nach § 28 Abs. 4 des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes habe ich <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />
Des Weiteren trete ich me<strong>in</strong>e Ansprüche und Forderungen gegen e<strong>in</strong>en Unfallverursacher oder Haftpflichtigen bzw. gegen me<strong>in</strong>e<br />
gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung <strong>in</strong> Höhe der von der HanseMerkur Reiseversicherung <strong>AG</strong> gezahlten<br />
Leistungen an die HanseMerkur Reiseversicherung <strong>AG</strong> ab.<br />
Ort / Datum<br />
Unterschrift Versicherungsnehmer und versicherte Person<br />
oder gesetzlicher Vertreter<br />
KVO 2012<br />
Seite 4<br />
Schadenbearbeitung durch:<br />
<strong>Care</strong> <strong>Concept</strong> <strong>AG</strong><br />
Am Herz-Jesu-Kloster 20, 53229 Bonn<br />
Tel.: +49 228 97735-0 | Fax.: +49 228 97735-922<br />
E-Mail: leistung@care-concept.de | www.care-concept.de<br />
Versicherer:<br />
Deutsche Familienversicherung <strong>AG</strong><br />
Postfach 102465, 60024 Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />
Tel.: +49 69 86 969 | Fax: +49 69 86 95, www.df.ag