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Schadenanzeige zu einem Versicherungsfall in ... - Care Concept AG

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Versicherungsnr.:<br />

Leistungsnr.:<br />

V. H<strong>in</strong>weis über die Folgen bei Verlet<strong>zu</strong>ngen von Obliegenheiten nach dem <strong>Versicherungsfall</strong>:<br />

Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG<br />

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten<br />

Die <strong>Care</strong> <strong>Concept</strong> <strong>AG</strong> führt im Namen der HanseMerkur die Leistungsprüfung- und bearbeitung durch.<br />

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen können wir von Ihnen nach E<strong>in</strong>tritt des <strong>Versicherungsfall</strong>s verlangen,<br />

dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die <strong>zu</strong>r Feststellung des <strong>Versicherungsfall</strong>s oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist<br />

(Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung der Leistungspflicht <strong>in</strong>soweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben<br />

machen, die <strong>zu</strong>r Aufklärung des Tatbestands dienlich s<strong>in</strong>d (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns<br />

Belege / Dokumente <strong>zu</strong>r Verfügung stellen, soweit es Ihnen <strong>zu</strong>gemutet werden kann.<br />

Leistungsfreiheit<br />

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen vorsätzlich ke<strong>in</strong>e oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns<br />

vorsätzlich die verlangten Belege / Dokumente nicht <strong>zu</strong>r Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.<br />

Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können die<br />

Leistung im Verhältnis <strong>zu</strong>r Schwere Ihres Verschuldens kürzen. E<strong>in</strong>e Kür<strong>zu</strong>ng erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die<br />

Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.<br />

Trotz Verlet<strong>zu</strong>ng Ihrer Obliegenheiten <strong>zu</strong>r Auskunft, <strong>zu</strong>r Aufklärung oder <strong>zu</strong>r Beschaffung von Belegen / Dokumenten bleibt der<br />

Versicherer jedoch <strong>in</strong>soweit <strong>zu</strong>r Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige<br />

Obliegenheitsverlet<strong>zu</strong>ng weder für die Feststellung des <strong>Versicherungsfall</strong>s noch für die Feststellung oder den Umfang der<br />

Leistungspflicht ursächlich war.<br />

Verletzen Sie die Obliegenheit <strong>zu</strong>r Auskunft, <strong>zu</strong>r Aufklärung oder <strong>zu</strong>r Beschaffung von Belegen / Dokumenten arglistig, wird der<br />

Versicherer <strong>in</strong> jedem Fall von der Verpflichtung <strong>zu</strong>r Leistung frei.<br />

H<strong>in</strong>weis<br />

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern <strong>e<strong>in</strong>em</strong> Dritten <strong>zu</strong>steht, ist auch dieser <strong>zu</strong>r Auskunft, <strong>zu</strong>r Aufklärung<br />

und <strong>zu</strong>r Beschaffung von Belegen / Dokumenten verpflichtet.<br />

VI. Schlusserklärungen<br />

Ich versichere, dass me<strong>in</strong>e vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig erfolgt s<strong>in</strong>d. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder<br />

unvollständige Angaben <strong>zu</strong>m Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Die vorstehenden H<strong>in</strong>weise nach § 28 Abs. 4 des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes habe ich <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Des Weiteren trete ich me<strong>in</strong>e Ansprüche und Forderungen gegen e<strong>in</strong>en Unfallverursacher oder Haftpflichtigen bzw. gegen me<strong>in</strong>e<br />

gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung <strong>in</strong> Höhe der von der HanseMerkur Reiseversicherung <strong>AG</strong> gezahlten<br />

Leistungen an die HanseMerkur Reiseversicherung <strong>AG</strong> ab.<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift Versicherungsnehmer und versicherte Person<br />

oder gesetzlicher Vertreter<br />

KVO 2012<br />

Seite 4<br />

Schadenbearbeitung durch:<br />

<strong>Care</strong> <strong>Concept</strong> <strong>AG</strong><br />

Am Herz-Jesu-Kloster 20, 53229 Bonn<br />

Tel.: +49 228 97735-0 | Fax.: +49 228 97735-922<br />

E-Mail: leistung@care-concept.de | www.care-concept.de<br />

Versicherer:<br />

Deutsche Familienversicherung <strong>AG</strong><br />

Postfach 102465, 60024 Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

Tel.: +49 69 86 969 | Fax: +49 69 86 95, www.df.ag

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