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Das Standesamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin - zur Hochzeit ...

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Jahren, da diese als „deliktunfähig“ gelten. Ebenso können<br />

Sie sich auch extra für den Fall, dass Sie grob fahrlässig handeln<br />

(offenes Fenster vor einem Einbruch), absichern.<br />

Hausratversicherung<br />

Der Umzug in eine gemeinsame Wohnung ist kein Grund für<br />

eine außerordentliche Kündigung. Für den Fall, das noch zwei<br />

Hausratsversicherungen vorhanden sind, müssen Sie eine da<strong>von</strong><br />

ordentlich unter Einhaltung der Frist kündigen.<br />

Bei der verbliebenden Versicherung muss bei einer Vergrößerung<br />

der Einrichtung die Versicherungssumme angepasst<br />

werden.<br />

In der Regel wird ein fester Wert pro Quadratmeter für die<br />

Berechnung zugrunde gelegt, der Sie vor Unterversicherung<br />

schützt, denn gerade die Summer der vielen Einzelstücke,<br />

technischen Geräte und Kleidung darf nicht unterschätzt werden.<br />

Krankenversicherung<br />

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind familienfreundlich.<br />

Auch wenn nur ein Partner einen Job hat, können<br />

sich die anderen Familienmitglieder kostenlos mitversichern.<br />

Wenn Sie den gesetzlichen Grundversorgungsschutz verbessern<br />

möchten, können Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung<br />

für zum Beispiel Zahnersatz, Brille, Auslandsreisen,<br />

Chefarzt und Pflegetagegeld zusatzversichern.<br />

Risikolebensversicherung<br />

Für den schlimmsten Fall, der Sie ungewollt trennt, können<br />

Sie für Ihre Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung<br />

abschließen, die eine fest vereinbarte Summe bei Tod an Ihre<br />

Angehörigen zahlt.<br />

Der monatliche Beitrag dafür ist abhängig <strong>von</strong> der Höhe und<br />

Ihrem Alter. Je jünger sie sind, desto weniger müssen Sie für eine<br />

gute Hinterbliebenenvorsorge aufbringen, die vor Verlust des Eigentums<br />

und des Lebensstandards schützt.<br />

Altersvorsorge<br />

Für jene, die auch im Alter Ihr Glück zu Zweit bei dem gewohnten<br />

Lebensstandard führen wollen, empfiehlt sich früh und in<br />

ausreichender Höhe die Lücke zu schließen, die die gesetzliche<br />

Rente hinterlässt. Dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten; angefangen<br />

<strong>von</strong> einer staatlich geförderten Rentenversicherung (Riester,<br />

Rürup) bis hin zum Immobilienerwerb.<br />

Kundendienstbüro Elke Baltrusch<br />

Vertrauensfrau der HUK-COBURG<br />

Telefon<br />

(030) 5633488<br />

Telefax<br />

(030) 56044854<br />

Baltrusch@HUKVM.de<br />

www.HUK.de/vm/Baltrusch<br />

HUK-COBURG<br />

Lion-Feuchtwanger-Str. 22 · 12619 <strong>Berlin</strong><br />

Öffnungszeiten<br />

Mo.–Fr. 09.00–12.00 Uhr · Mo.–Fr. 15.00–18.00 Uhr<br />

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