Das Standesamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin - zur Hochzeit ...
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Jahren, da diese als „deliktunfähig“ gelten. Ebenso können<br />
Sie sich auch extra für den Fall, dass Sie grob fahrlässig handeln<br />
(offenes Fenster vor einem Einbruch), absichern.<br />
Hausratversicherung<br />
Der Umzug in eine gemeinsame Wohnung ist kein Grund für<br />
eine außerordentliche Kündigung. Für den Fall, das noch zwei<br />
Hausratsversicherungen vorhanden sind, müssen Sie eine da<strong>von</strong><br />
ordentlich unter Einhaltung der Frist kündigen.<br />
Bei der verbliebenden Versicherung muss bei einer Vergrößerung<br />
der Einrichtung die Versicherungssumme angepasst<br />
werden.<br />
In der Regel wird ein fester Wert pro Quadratmeter für die<br />
Berechnung zugrunde gelegt, der Sie vor Unterversicherung<br />
schützt, denn gerade die Summer der vielen Einzelstücke,<br />
technischen Geräte und Kleidung darf nicht unterschätzt werden.<br />
Krankenversicherung<br />
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind familienfreundlich.<br />
Auch wenn nur ein Partner einen Job hat, können<br />
sich die anderen Familienmitglieder kostenlos mitversichern.<br />
Wenn Sie den gesetzlichen Grundversorgungsschutz verbessern<br />
möchten, können Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung<br />
für zum Beispiel Zahnersatz, Brille, Auslandsreisen,<br />
Chefarzt und Pflegetagegeld zusatzversichern.<br />
Risikolebensversicherung<br />
Für den schlimmsten Fall, der Sie ungewollt trennt, können<br />
Sie für Ihre Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung<br />
abschließen, die eine fest vereinbarte Summe bei Tod an Ihre<br />
Angehörigen zahlt.<br />
Der monatliche Beitrag dafür ist abhängig <strong>von</strong> der Höhe und<br />
Ihrem Alter. Je jünger sie sind, desto weniger müssen Sie für eine<br />
gute Hinterbliebenenvorsorge aufbringen, die vor Verlust des Eigentums<br />
und des Lebensstandards schützt.<br />
Altersvorsorge<br />
Für jene, die auch im Alter Ihr Glück zu Zweit bei dem gewohnten<br />
Lebensstandard führen wollen, empfiehlt sich früh und in<br />
ausreichender Höhe die Lücke zu schließen, die die gesetzliche<br />
Rente hinterlässt. Dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten; angefangen<br />
<strong>von</strong> einer staatlich geförderten Rentenversicherung (Riester,<br />
Rürup) bis hin zum Immobilienerwerb.<br />
Kundendienstbüro Elke Baltrusch<br />
Vertrauensfrau der HUK-COBURG<br />
Telefon<br />
(030) 5633488<br />
Telefax<br />
(030) 56044854<br />
Baltrusch@HUKVM.de<br />
www.HUK.de/vm/Baltrusch<br />
HUK-COBURG<br />
Lion-Feuchtwanger-Str. 22 · 12619 <strong>Berlin</strong><br />
Öffnungszeiten<br />
Mo.–Fr. 09.00–12.00 Uhr · Mo.–Fr. 15.00–18.00 Uhr<br />
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