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Mustervertrag - Heimarbeit

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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

1. ANSTELLUNG UND ARBEITSPENSUM*<br />

Die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin wird auf unbestimmte Zeit je nach Auftragslage möglichst kontinuierlich<br />

beschäftigt. Die durchschnittliche vertragliche Arbeitszeit / das Arbeitspensum wird pro Woche in den<br />

Persönlichen Bestimmungen unter 4. festgelegt.<br />

Je nach Auftragslage ist die Arbeitgeberin berechtigt, diese Stundenzahl (z.B. beim Fehlen von<br />

Material, vermindertem Arbeitsanfall etc.) vorübergehend verhältnismässig zu reduzieren<br />

(Minderstunden) oder bei grossem Auftragsanfall zu erhöhen (Mehrstunden).<br />

Die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin ist berechtigt, die festgelegte Stundenzahl vorübergehend infolge wichtiger<br />

Ereignisse nach Absprache mit der Arbeitgeberin zu reduzieren.<br />

Abweichungen von der vereinbarten Arbeitszeit sind in der Regel 2 Wochen im Voraus zwischen der<br />

Atelierleitung und der <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin abzusprechen.<br />

Allfällige Minder- oder Mehrstunden werden im Verhältnis 1:1 verrechnet und bezahlt.<br />

Wird das Arbeitspensum auf eine bestimmte Zeit oder auf die Erledigung einer Arbeit abgeschlossen<br />

so gelten die in den Persönlichen Bestimmungen dieses Vertrages unter 1. vereinbarten Regelungen.<br />

2. ARBEITSZEIT<br />

Die Arbeitszeit wird in Absprache mit der Atelierleitung, individuell festgelegt werden.<br />

3. ARBEITSORT UND ATELIERLEITUNG<br />

Die Arbeiten werden im SWM <strong>Heimarbeit</strong>satelier gemäss 3. in den Persönlichen Bestimmungen<br />

verrichtet.<br />

Die Atelierleitung vertritt die Arbeitgeberin als Vorgesetzte und weist die auszuführenden Arbeiten zu.<br />

4. IN HEIMARBEIT AUSZUFÜHRENDE TÄTIGKEITEN / ARBEITEN*<br />

Eine Kurzbeschreibung der zu verrichtenden Arbeiten wird unter 2. in den Persönlichen Bestimmungen<br />

aufgeführt.<br />

Die Arbeitgeberin behält sich vor, auch andere Arbeiten als die hier aufgeführten auszugeben. Die<br />

Detailbeschreibung der <strong>Heimarbeit</strong>en, insbesondere der Arbeitsoperationen und der Qualitätsanforderungen<br />

erfolgt mit der Ausgabe der <strong>Heimarbeit</strong>en.<br />

4.1 Einarbeitung<br />

Für jede neue <strong>Heimarbeit</strong> wird die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin soweit angelernt, dass die vereinbarte Leistung<br />

und Arbeitsqualität erreicht werden und allfällige Arbeitsgeräte ohne Unfallgefahr handhaben kann. Die<br />

Ausbildung erfolgt in der Regel im <strong>Heimarbeit</strong>satelier.<br />

4.2 Abnahme- und Qualitätskontrolle<br />

Die Abnahme und Kontrolle der ausgeführten Arbeiten erfolgt im <strong>Heimarbeit</strong>satelier durch die<br />

Atelierleitung.<br />

Bei mangelhafter Qualität der geleisteten Arbeit ist die Arbeitgeberin berechtigt, unentgeltlich<br />

Korrekturen durch die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin zu verlangen. Insofern der Mangel absichtlich oder<br />

fahrlässig verursacht wurde und nicht behoben werden kann, behält sich die Arbeitgeberin einen<br />

Lohnabzug vor.<br />

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