Mustervertrag - Heimarbeit
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
1. ANSTELLUNG UND ARBEITSPENSUM*<br />
Die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin wird auf unbestimmte Zeit je nach Auftragslage möglichst kontinuierlich<br />
beschäftigt. Die durchschnittliche vertragliche Arbeitszeit / das Arbeitspensum wird pro Woche in den<br />
Persönlichen Bestimmungen unter 4. festgelegt.<br />
Je nach Auftragslage ist die Arbeitgeberin berechtigt, diese Stundenzahl (z.B. beim Fehlen von<br />
Material, vermindertem Arbeitsanfall etc.) vorübergehend verhältnismässig zu reduzieren<br />
(Minderstunden) oder bei grossem Auftragsanfall zu erhöhen (Mehrstunden).<br />
Die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin ist berechtigt, die festgelegte Stundenzahl vorübergehend infolge wichtiger<br />
Ereignisse nach Absprache mit der Arbeitgeberin zu reduzieren.<br />
Abweichungen von der vereinbarten Arbeitszeit sind in der Regel 2 Wochen im Voraus zwischen der<br />
Atelierleitung und der <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin abzusprechen.<br />
Allfällige Minder- oder Mehrstunden werden im Verhältnis 1:1 verrechnet und bezahlt.<br />
Wird das Arbeitspensum auf eine bestimmte Zeit oder auf die Erledigung einer Arbeit abgeschlossen<br />
so gelten die in den Persönlichen Bestimmungen dieses Vertrages unter 1. vereinbarten Regelungen.<br />
2. ARBEITSZEIT<br />
Die Arbeitszeit wird in Absprache mit der Atelierleitung, individuell festgelegt werden.<br />
3. ARBEITSORT UND ATELIERLEITUNG<br />
Die Arbeiten werden im SWM <strong>Heimarbeit</strong>satelier gemäss 3. in den Persönlichen Bestimmungen<br />
verrichtet.<br />
Die Atelierleitung vertritt die Arbeitgeberin als Vorgesetzte und weist die auszuführenden Arbeiten zu.<br />
4. IN HEIMARBEIT AUSZUFÜHRENDE TÄTIGKEITEN / ARBEITEN*<br />
Eine Kurzbeschreibung der zu verrichtenden Arbeiten wird unter 2. in den Persönlichen Bestimmungen<br />
aufgeführt.<br />
Die Arbeitgeberin behält sich vor, auch andere Arbeiten als die hier aufgeführten auszugeben. Die<br />
Detailbeschreibung der <strong>Heimarbeit</strong>en, insbesondere der Arbeitsoperationen und der Qualitätsanforderungen<br />
erfolgt mit der Ausgabe der <strong>Heimarbeit</strong>en.<br />
4.1 Einarbeitung<br />
Für jede neue <strong>Heimarbeit</strong> wird die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin soweit angelernt, dass die vereinbarte Leistung<br />
und Arbeitsqualität erreicht werden und allfällige Arbeitsgeräte ohne Unfallgefahr handhaben kann. Die<br />
Ausbildung erfolgt in der Regel im <strong>Heimarbeit</strong>satelier.<br />
4.2 Abnahme- und Qualitätskontrolle<br />
Die Abnahme und Kontrolle der ausgeführten Arbeiten erfolgt im <strong>Heimarbeit</strong>satelier durch die<br />
Atelierleitung.<br />
Bei mangelhafter Qualität der geleisteten Arbeit ist die Arbeitgeberin berechtigt, unentgeltlich<br />
Korrekturen durch die <strong>Heimarbeit</strong>nehmerin zu verlangen. Insofern der Mangel absichtlich oder<br />
fahrlässig verursacht wurde und nicht behoben werden kann, behält sich die Arbeitgeberin einen<br />
Lohnabzug vor.<br />
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