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03 DS 4-02 2012 BVZ 078 2012 Lidl Sitzungsvorlage

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Amt 60/6013 Verteiler: Herr Oberbürgermeister<br />

Az.: 6<strong>02</strong>/01 Herr Speth<br />

Herr Herrling<br />

Herr Frey<br />

Schriftführer<br />

4 x Presse<br />

Bauordnung<br />

Pkt. 5. öffentlich<br />

Den Mitgliedern des städtischen Bau- und Umweltausschusses wird nachfolgendes<br />

Baugesuch zur Beschlussfassung vorgelegt:<br />

<strong>078</strong>/<strong>2012</strong> Reutin - Sonderbau<br />

Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Außenanlagen, Kemptener Straße 17<br />

Referent: Herr Herrling<br />

1.0 Vorgeschichte<br />

Die Antragsteller reichte am <strong>02</strong>.01.2008 eine Bauvoranfrage zur Erweiterung seines<br />

Ladens in der Kemptener Straße ein. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss am<br />

10.<strong>03</strong>.2008 die Ablehnung der Bauvoranfrage, der entsprechende städtische Bescheid<br />

vom 16.04.2008 wurde mit Klage vom 06.05.2008 angegriffen.<br />

Mit Bauvoranfrage vom 23.05.2008 reichte der Antragsteller darüber hinaus eine<br />

Bauvoranfrage über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Neubaus des Ladens in<br />

der Kemptener Straße ein. Auch dieses Vorhaben lehnte der Bau- und Umweltausschuss<br />

am 08. Juli 2008 ab. Am 9. Oktober 2008 erhob der Antragsteller Klage zur Verpflichtung<br />

der Stadt Lindau (B) zur Erteilung des Bauvorbescheides.<br />

Das Verwaltungsgericht Augsburg urteilte am 26. November 2008 im Ergebnis wie folgt:<br />

die Erweiterung ist zulässig, der Neubau ist unzulässig.<br />

Beide Parteien beantragten die Zulassung der Berufung zum Bayerischen<br />

Verwaltungsgerichtshof. Der VGH ließ beide Berufungen zu. Mündliche Verhandlung in<br />

beiden Verwaltungsstreitsachen beim VGH war am 13. Dezember 2011. Als Ergebnis hält<br />

die Niederschrift über die mündliche Verhandlung fest: „Nach Erörterung der Sach- und<br />

Rechtslage stimmen die Beteiligten einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zu. Sie<br />

beabsichtigen, dem Verwaltungsgerichtshof demnächst einen Vorschlag zur<br />

vergleichsweisen Beilegung des Rechtsstreits vorzulegen...“<br />

Am 07. Februar <strong>2012</strong> stimmt der Bau- und Umweltausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung<br />

den Vergleichsvorschlag laut „Entwurf 11“ vom 19.12.2011 überarbeitet <strong>02</strong>.01.<strong>2012</strong>;<br />

Ergänzungen Prof. Dr. Birk vom 23.01.<strong>2012</strong> mit zehn zu eins Stimmen zu. Im Protokoll<br />

wird außerdem vermerkt, dass der Hinweis an den Antragsteller erfolgen soll eine neue,<br />

zusätzliche Einfahrt Richtung Norden zum Parkplatz zu schaffen (Entschärfung der<br />

Verkehrsproblematik auf der Kemptener Straße).


2.0 Vergleichsvereinbarung<br />

Nach Zustimmung beider Parteien erlässt der Bayrische Verwaltungsgerichtshof am 19.<br />

März <strong>2012</strong> den Beschluss über den Vorschlag des gerichtlichen Vergleichs (siehe Anlage<br />

1). Der gerichtliche Vergleich beinhaltet folgende Eckpunkte:<br />

2.1 Verpflichtung der Stadt:<br />

Genehmigung des Neubaus mit einer Verkaufsfläche von ca. 1286 m² gemäß des Plans<br />

vom 23.05.2008 zur Bauvoranfrage unter Berücksichtigung eventueller<br />

immissionsschutzrechtlicher Auflagen. (Ziff. 1 des Beschluss)<br />

2.2 Verpflichtungen für den Antragsteller<br />

Der Antragsteller wird alle Anstrengungen unternehmen, eine Immobilie zu finden, die<br />

dem Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes auf der Insel Lindau möglich macht.<br />

Diese Verpflichtung gilt 4 Jahre lang. Falls den Bemühungen kein Erfolg beschieden sein<br />

sollte, verpflichtet sich der Antragsteller, der Stadt Lindau (B) auf Nachweis einen<br />

Geldbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro zu bezahlen, den die Stadt Lindau (B)<br />

zweckgerichtet ausschließlich zur Förderung der Ansiedlung eines<br />

Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts auf der Insel Lindau verwenden darf. Diese<br />

Verpflichtung gilt ebenfalls 4 Jahre lang. (Ziff. 2 des Beschluss)<br />

2.3 Kosten<br />

Der Antragsteller trägt die Kosten beider Verwaltungsstreitsachen.<br />

3.0 Beurteilung des Bauantrags:<br />

Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn die Vergleichsvereinbarungen eingehalten werden.<br />

Es ist zu prüfen, ob die Verpflichtung beider Seiten erfüllt sind.<br />

3.1 Verpflichtung der Stadt<br />

Grundlage der Genehmigung ist die Planung der Bauvoranfrage mit Planstand vom<br />

23.05.2008. Die aktuelle Planung des Bauantrags stellt folgende Veränderungen<br />

gegenüber der Bauvoranfrage dar (siehe Anlage 3):<br />

- Vergrößerung der Lagerfläche<br />

- Vergrößerung der Nebenräume<br />

- Vergrößerung der Kühlbereiche<br />

- Vergrößerung der Technikfläche<br />

- Verzicht auf separaten Backshop, dafür Backvorbereitungsraum<br />

- Flachdach statt Satteldach<br />

Die Vergrößerung der Fläche um insgesamt 172 m² werden durch gestiegene<br />

Anforderungen an Qualität (durchgehende Kühlkette), Umweltschutz (Energieoptimierung)<br />

und Sozialstandard (behindertengerechte und mitarbeiterfreundliche Baulichkeiten)<br />

begründet (siehe Anlage 4).<br />

Sowohl durch eine Optimierung der Logistik als auch durch neue gesetzliche Vorgaben<br />

zur Leergutrücknahme sind größere Lager- und Vorhalteflächen notwendig.<br />

Die Größe der Verkaufsfläche verändert sich nicht.<br />

Da das Gebäude in seiner Lage und Größe annähernd gleich geblieben ist, sind die<br />

Veränderungen als städtebaulich nicht relevant anzusehen. Auch im Hinblick darauf, dass<br />

durch das neue Filialkonzept die Umsetzung des Energiekonzepts der neuen<br />

Filialgeneration „ECO2 LOGISCH“ (siehe Anlage 5) ermöglicht wird, sowie die Tatsache,<br />

dass sich die Verkaufsfläche nicht verändert hat, kann der Planung von Seiten der<br />

Stadtplanung zugestimmt werden.


Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Stellungnahme des Immissionsschutzes des<br />

Landratsamtes. Immissionsschutzrechtliche Auflagen sind zu berücksichtigen.<br />

3.2 Verpflichtungen <strong>Lidl</strong><br />

Ein Nachweis erster Bemühungen von <strong>Lidl</strong> zur Ansiedlung eines<br />

Lebensmitteleinzelhandelsmarktes auf der Insel Lindau liegt vor. (siehe Anlage 6)<br />

3.3 Verkehrliche Erschließung von Norden<br />

Die Umsetzung einer neuen Erschließung von Norden ist wegen der derzeitige<br />

Eigentumsverhältnisse der Grundstücke nicht möglich, soll aber weiterhin angestrebt<br />

werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Bauantragsplanung vom 19. 04. <strong>2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Lindau (B), den <strong>03</strong>. 05. <strong>2012</strong><br />

STADTBAUAMT LINDAU (B)<br />

Herrling<br />

Leiter der Abteilung<br />

Stadtplanung und Bauordnung

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