03 DS 4-02 2012 BVZ 078 2012 Lidl Sitzungsvorlage
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Amt 60/6013 Verteiler: Herr Oberbürgermeister<br />
Az.: 6<strong>02</strong>/01 Herr Speth<br />
Herr Herrling<br />
Herr Frey<br />
Schriftführer<br />
4 x Presse<br />
Bauordnung<br />
Pkt. 5. öffentlich<br />
Den Mitgliedern des städtischen Bau- und Umweltausschusses wird nachfolgendes<br />
Baugesuch zur Beschlussfassung vorgelegt:<br />
<strong>078</strong>/<strong>2012</strong> Reutin - Sonderbau<br />
Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Außenanlagen, Kemptener Straße 17<br />
Referent: Herr Herrling<br />
1.0 Vorgeschichte<br />
Die Antragsteller reichte am <strong>02</strong>.01.2008 eine Bauvoranfrage zur Erweiterung seines<br />
Ladens in der Kemptener Straße ein. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss am<br />
10.<strong>03</strong>.2008 die Ablehnung der Bauvoranfrage, der entsprechende städtische Bescheid<br />
vom 16.04.2008 wurde mit Klage vom 06.05.2008 angegriffen.<br />
Mit Bauvoranfrage vom 23.05.2008 reichte der Antragsteller darüber hinaus eine<br />
Bauvoranfrage über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Neubaus des Ladens in<br />
der Kemptener Straße ein. Auch dieses Vorhaben lehnte der Bau- und Umweltausschuss<br />
am 08. Juli 2008 ab. Am 9. Oktober 2008 erhob der Antragsteller Klage zur Verpflichtung<br />
der Stadt Lindau (B) zur Erteilung des Bauvorbescheides.<br />
Das Verwaltungsgericht Augsburg urteilte am 26. November 2008 im Ergebnis wie folgt:<br />
die Erweiterung ist zulässig, der Neubau ist unzulässig.<br />
Beide Parteien beantragten die Zulassung der Berufung zum Bayerischen<br />
Verwaltungsgerichtshof. Der VGH ließ beide Berufungen zu. Mündliche Verhandlung in<br />
beiden Verwaltungsstreitsachen beim VGH war am 13. Dezember 2011. Als Ergebnis hält<br />
die Niederschrift über die mündliche Verhandlung fest: „Nach Erörterung der Sach- und<br />
Rechtslage stimmen die Beteiligten einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zu. Sie<br />
beabsichtigen, dem Verwaltungsgerichtshof demnächst einen Vorschlag zur<br />
vergleichsweisen Beilegung des Rechtsstreits vorzulegen...“<br />
Am 07. Februar <strong>2012</strong> stimmt der Bau- und Umweltausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung<br />
den Vergleichsvorschlag laut „Entwurf 11“ vom 19.12.2011 überarbeitet <strong>02</strong>.01.<strong>2012</strong>;<br />
Ergänzungen Prof. Dr. Birk vom 23.01.<strong>2012</strong> mit zehn zu eins Stimmen zu. Im Protokoll<br />
wird außerdem vermerkt, dass der Hinweis an den Antragsteller erfolgen soll eine neue,<br />
zusätzliche Einfahrt Richtung Norden zum Parkplatz zu schaffen (Entschärfung der<br />
Verkehrsproblematik auf der Kemptener Straße).
2.0 Vergleichsvereinbarung<br />
Nach Zustimmung beider Parteien erlässt der Bayrische Verwaltungsgerichtshof am 19.<br />
März <strong>2012</strong> den Beschluss über den Vorschlag des gerichtlichen Vergleichs (siehe Anlage<br />
1). Der gerichtliche Vergleich beinhaltet folgende Eckpunkte:<br />
2.1 Verpflichtung der Stadt:<br />
Genehmigung des Neubaus mit einer Verkaufsfläche von ca. 1286 m² gemäß des Plans<br />
vom 23.05.2008 zur Bauvoranfrage unter Berücksichtigung eventueller<br />
immissionsschutzrechtlicher Auflagen. (Ziff. 1 des Beschluss)<br />
2.2 Verpflichtungen für den Antragsteller<br />
Der Antragsteller wird alle Anstrengungen unternehmen, eine Immobilie zu finden, die<br />
dem Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes auf der Insel Lindau möglich macht.<br />
Diese Verpflichtung gilt 4 Jahre lang. Falls den Bemühungen kein Erfolg beschieden sein<br />
sollte, verpflichtet sich der Antragsteller, der Stadt Lindau (B) auf Nachweis einen<br />
Geldbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro zu bezahlen, den die Stadt Lindau (B)<br />
zweckgerichtet ausschließlich zur Förderung der Ansiedlung eines<br />
Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts auf der Insel Lindau verwenden darf. Diese<br />
Verpflichtung gilt ebenfalls 4 Jahre lang. (Ziff. 2 des Beschluss)<br />
2.3 Kosten<br />
Der Antragsteller trägt die Kosten beider Verwaltungsstreitsachen.<br />
3.0 Beurteilung des Bauantrags:<br />
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn die Vergleichsvereinbarungen eingehalten werden.<br />
Es ist zu prüfen, ob die Verpflichtung beider Seiten erfüllt sind.<br />
3.1 Verpflichtung der Stadt<br />
Grundlage der Genehmigung ist die Planung der Bauvoranfrage mit Planstand vom<br />
23.05.2008. Die aktuelle Planung des Bauantrags stellt folgende Veränderungen<br />
gegenüber der Bauvoranfrage dar (siehe Anlage 3):<br />
- Vergrößerung der Lagerfläche<br />
- Vergrößerung der Nebenräume<br />
- Vergrößerung der Kühlbereiche<br />
- Vergrößerung der Technikfläche<br />
- Verzicht auf separaten Backshop, dafür Backvorbereitungsraum<br />
- Flachdach statt Satteldach<br />
Die Vergrößerung der Fläche um insgesamt 172 m² werden durch gestiegene<br />
Anforderungen an Qualität (durchgehende Kühlkette), Umweltschutz (Energieoptimierung)<br />
und Sozialstandard (behindertengerechte und mitarbeiterfreundliche Baulichkeiten)<br />
begründet (siehe Anlage 4).<br />
Sowohl durch eine Optimierung der Logistik als auch durch neue gesetzliche Vorgaben<br />
zur Leergutrücknahme sind größere Lager- und Vorhalteflächen notwendig.<br />
Die Größe der Verkaufsfläche verändert sich nicht.<br />
Da das Gebäude in seiner Lage und Größe annähernd gleich geblieben ist, sind die<br />
Veränderungen als städtebaulich nicht relevant anzusehen. Auch im Hinblick darauf, dass<br />
durch das neue Filialkonzept die Umsetzung des Energiekonzepts der neuen<br />
Filialgeneration „ECO2 LOGISCH“ (siehe Anlage 5) ermöglicht wird, sowie die Tatsache,<br />
dass sich die Verkaufsfläche nicht verändert hat, kann der Planung von Seiten der<br />
Stadtplanung zugestimmt werden.
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Stellungnahme des Immissionsschutzes des<br />
Landratsamtes. Immissionsschutzrechtliche Auflagen sind zu berücksichtigen.<br />
3.2 Verpflichtungen <strong>Lidl</strong><br />
Ein Nachweis erster Bemühungen von <strong>Lidl</strong> zur Ansiedlung eines<br />
Lebensmitteleinzelhandelsmarktes auf der Insel Lindau liegt vor. (siehe Anlage 6)<br />
3.3 Verkehrliche Erschließung von Norden<br />
Die Umsetzung einer neuen Erschließung von Norden ist wegen der derzeitige<br />
Eigentumsverhältnisse der Grundstücke nicht möglich, soll aber weiterhin angestrebt<br />
werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Bauantragsplanung vom 19. 04. <strong>2012</strong> wird zugestimmt.<br />
Lindau (B), den <strong>03</strong>. 05. <strong>2012</strong><br />
STADTBAUAMT LINDAU (B)<br />
Herrling<br />
Leiter der Abteilung<br />
Stadtplanung und Bauordnung