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SiBe-Report - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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RECHT & REHA »<br />

Selbst die „tote Sprache“ Latein kann<br />

durch einen Ausflug an den Limes, zur<br />

Steinernen Brücke nach Regensburg oder<br />

zu einem sonstigen Zeugen römischer<br />

Kultur zum Leben erweckt werden.<br />

gige Aufgabe des <strong>Unfallversicherung</strong>strägers),<br />

sind alle Beteiligten gefordert. Seitens<br />

der Schulleitung sind die geplanten<br />

Aktivitäten vor der Genehmigung kritisch<br />

zu prüfen, und es ist auf ausreichendes<br />

Begleitpersonal zu achten. Je nach Lehrplan<br />

der einzelnen Klasse bzw. des Unterrichtsfaches<br />

sollte auch der Schulausflug<br />

im Zusammenhang mit dem Unterricht<br />

stehen. Sicher findet sich auch in der Nähe<br />

Ihrer Schule ein Betrieb oder eine Einrichtung<br />

bzw. Sehenswürdigkeit, die in Bezug<br />

zum Unterricht gebracht werden kann.<br />

Als Anregungen seien hier exemplarisch<br />

genannt:<br />

der Besuch einer Molkerei/Käserei im<br />

Rahmen des Chemieunterrichts,<br />

<br />

<br />

<br />

das oberbayerische Murnauer Moos als<br />

anschauliche Kunsterziehung in der<br />

Heimat des „Blauen Reiters“,<br />

der Meteoritenkrater des Nördlinger<br />

Ries im Zusammenhang mit Physik und<br />

Astronomie/Mathematik,<br />

das gesamte Altmühltal als geschichtliche<br />

(Tropfsteinhöhle Schulerloch)<br />

und geologische (Versteinerungen im<br />

Solnhofer Plattenkalk, Archaeopterix)<br />

Fundgrube.<br />

Die Auflistung ließe sich noch beliebig<br />

verlängern. Alle Ziele liegen im bayerischen<br />

Raum, so dass auch die Anfahrtskosten<br />

im Regelfall nicht zu hoch ausfallen.<br />

Gesetzlicher <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz<br />

Für alle geschilderten Ausflugsarten gilt:<br />

Handelt es sich um eine Veranstaltung<br />

des Kindergartens/schulische Veranstaltung,<br />

besteht für die Kinder gesetzlicher<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sschutz nach<br />

den Vorschriften des Sozialgesetzbuches<br />

(SGB VII).<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />

nicht nur auf den eigentlichen Ausflug,<br />

sondern auch auf die An- und Abreise.<br />

Die Wahl des Verkehrsmittels ist aus<br />

unfallversicherungsrechtlicher Sicht<br />

freigestellt, zu beachten sind allerdings<br />

die Einschränkungen des Versicherungsschutzes<br />

bei Um- und Abwegen.<br />

Wird es von der Kindergarten-/Schulleitung<br />

für notwendig angesehen, dass<br />

weitere Begleitpersonen (z. B. Eltern)<br />

an der Veranstaltung teilnehmen, besteht<br />

auch für diese Personen gesetzlicher<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sschutz, da<br />

sie dort wie beschäftigtes Personal<br />

tätig werden.<br />

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen<br />

gerne telefonisch unter 089 / 3 60 93-440<br />

oder per Mail an post@bayerguvv.de<br />

bzw. post@bayerluk.de zur Verfügung.<br />

Autor:<br />

Peter Seidel, Geschäftsbereich Rehabilitation<br />

und Entschädigung beim Bayer. GUVV<br />

Telefon 089 / 3 60 93-266<br />

E-Mail: Peter.Seidel@bayerguvv.de<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> aktuell 3/2006 21

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