SiBe-Report - Kommunale Unfallversicherung Bayern
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RECHT & REHA »<br />
Selbst die „tote Sprache“ Latein kann<br />
durch einen Ausflug an den Limes, zur<br />
Steinernen Brücke nach Regensburg oder<br />
zu einem sonstigen Zeugen römischer<br />
Kultur zum Leben erweckt werden.<br />
gige Aufgabe des <strong>Unfallversicherung</strong>strägers),<br />
sind alle Beteiligten gefordert. Seitens<br />
der Schulleitung sind die geplanten<br />
Aktivitäten vor der Genehmigung kritisch<br />
zu prüfen, und es ist auf ausreichendes<br />
Begleitpersonal zu achten. Je nach Lehrplan<br />
der einzelnen Klasse bzw. des Unterrichtsfaches<br />
sollte auch der Schulausflug<br />
im Zusammenhang mit dem Unterricht<br />
stehen. Sicher findet sich auch in der Nähe<br />
Ihrer Schule ein Betrieb oder eine Einrichtung<br />
bzw. Sehenswürdigkeit, die in Bezug<br />
zum Unterricht gebracht werden kann.<br />
Als Anregungen seien hier exemplarisch<br />
genannt:<br />
der Besuch einer Molkerei/Käserei im<br />
Rahmen des Chemieunterrichts,<br />
<br />
<br />
<br />
das oberbayerische Murnauer Moos als<br />
anschauliche Kunsterziehung in der<br />
Heimat des „Blauen Reiters“,<br />
der Meteoritenkrater des Nördlinger<br />
Ries im Zusammenhang mit Physik und<br />
Astronomie/Mathematik,<br />
das gesamte Altmühltal als geschichtliche<br />
(Tropfsteinhöhle Schulerloch)<br />
und geologische (Versteinerungen im<br />
Solnhofer Plattenkalk, Archaeopterix)<br />
Fundgrube.<br />
Die Auflistung ließe sich noch beliebig<br />
verlängern. Alle Ziele liegen im bayerischen<br />
Raum, so dass auch die Anfahrtskosten<br />
im Regelfall nicht zu hoch ausfallen.<br />
Gesetzlicher <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz<br />
Für alle geschilderten Ausflugsarten gilt:<br />
Handelt es sich um eine Veranstaltung<br />
des Kindergartens/schulische Veranstaltung,<br />
besteht für die Kinder gesetzlicher<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>sschutz nach<br />
den Vorschriften des Sozialgesetzbuches<br />
(SGB VII).<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />
nicht nur auf den eigentlichen Ausflug,<br />
sondern auch auf die An- und Abreise.<br />
Die Wahl des Verkehrsmittels ist aus<br />
unfallversicherungsrechtlicher Sicht<br />
freigestellt, zu beachten sind allerdings<br />
die Einschränkungen des Versicherungsschutzes<br />
bei Um- und Abwegen.<br />
Wird es von der Kindergarten-/Schulleitung<br />
für notwendig angesehen, dass<br />
weitere Begleitpersonen (z. B. Eltern)<br />
an der Veranstaltung teilnehmen, besteht<br />
auch für diese Personen gesetzlicher<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>sschutz, da<br />
sie dort wie beschäftigtes Personal<br />
tätig werden.<br />
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen<br />
gerne telefonisch unter 089 / 3 60 93-440<br />
oder per Mail an post@bayerguvv.de<br />
bzw. post@bayerluk.de zur Verfügung.<br />
Autor:<br />
Peter Seidel, Geschäftsbereich Rehabilitation<br />
und Entschädigung beim Bayer. GUVV<br />
Telefon 089 / 3 60 93-266<br />
E-Mail: Peter.Seidel@bayerguvv.de<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> aktuell 3/2006 21