öffnet sich hier - Kommunale Unfallversicherung Bayern
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Bayerische Landesunfallkasse<br />
Öffentliches Verfahrensverzeichnis<br />
nach §§ 81 Abs. 4 SGB X, 4 g Abs. 2 Satz 2, 4e BDSG<br />
1. Name der verantwortlichen Stelle<br />
Bayerische Landesunfallkasse<br />
2. Leitung der verantwortlichen Stelle<br />
Vorsitzender des Vorstands<br />
Alt. Vorsitzender des Vorstands<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung<br />
Leiter der Datenverarbeitung<br />
Herr Wilhelm Hüllmantel<br />
Herr Norbert Flach<br />
Herr Elmar Lederer<br />
Herr Jürgen Renfer<br />
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle<br />
Bayerische Landesunfallkasse<br />
Ungererstraße 71<br />
80805 München<br />
4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung.<br />
Die Bayerische Landesunfallkasse ist ein Träger der gesetzlichen Unfallver<strong>sich</strong>erung. Ihre Aufgabe<br />
ist es,<br />
mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren<br />
zu verhüten,<br />
nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit<br />
der Ver<strong>sich</strong>erten mit allen geeigneten Mitteln, insbesondere durch die Wiederherstellung<br />
der Erwerbsfähigkeit und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, wiederherzustellen<br />
und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.<br />
Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Bayerische Landesunfallkasse Daten erheben,<br />
verarbeiten und nutzen. Gemäß § 199 Abs. 1 SGB VII handelt es <strong>sich</strong> um folgende Aufgaben:<br />
die Feststellung der Zuständigkeit und des Ver<strong>sich</strong>erungsstatus,<br />
die Erbringung der Leistungen einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und<br />
Abrechnung der Leistungen,<br />
die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen,<br />
die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen,<br />
die Verhütung von Ver<strong>sich</strong>erungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />
sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe,<br />
die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Ver<strong>sich</strong>erten.<br />
Rahmendienstanweisung Datenschutz Anlage 3 - Stand: 01.03.2012 - 52 - IR/C Ohb - März 2012 5.01
Bayer. Landesunfallkasse Seite: 53<br />
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien<br />
Personengruppe<br />
Ver<strong>sich</strong>erte<br />
Unternehmerinnen/Unternehmer<br />
Leistungserbringerinnen/<br />
Leistungserbringer<br />
(Ärzteschaft<br />
etc.)<br />
Beschäftigte<br />
Name; Vorname; Anschrift; Geburtstag; beruflicher<br />
Werdegang<br />
Bankverbindung; Eingruppierung; Gehalt; Zeiterfassung<br />
Name; Vorname; Anschrift; Geburtstag; beruflicher<br />
Werdegang<br />
Bezeichnung bzw. Name; Vorname; Anschrift; Gesellschaftsform;<br />
gesetzliche Vertreter; Kontaktdaten<br />
Zeiträume; Rechnungsdaten; Zahlsätze; Bankverbindung<br />
Bewerberinnen/Bewerber<br />
Lieferantinnen/<br />
Lieferanten<br />
und Dienstleisterinnen/<br />
Dienstleister<br />
Kontaktpersonen<br />
bei Mitgliedern,<br />
Behörden<br />
etc.<br />
Datenkategorie<br />
Ordnungsmerkmal<br />
Stammdaten<br />
Unfalldaten/<br />
Berufskrankheiten<br />
Leistungsdaten<br />
Ordnungsmerkmale<br />
Stammdaten<br />
Beitragsdaten<br />
Katasterdaten<br />
Unfalldaten/<br />
Berufskrankheiten<br />
Präventionsdaten<br />
Stammdaten<br />
Vertrags- und Abrechnungsdaten<br />
Stammdaten<br />
Vertrags- und Abrechnungsdaten<br />
Stammdaten<br />
Stammdaten<br />
Vertrags- und Abrechnungsdaten<br />
Stammdaten<br />
Daten<br />
Aktenzeichen<br />
Name; Vorname; Anschrift; Geburtsdatum; Telefonnummer;<br />
Geburtsort; Bankverbindung; Geschlecht;<br />
Staatsangehörigkeit;<br />
Unfallart; Tag; Zeit; Meldedatum; Kassenzugehörigkeit;<br />
Mitgliedsart; Diagnose; Berufskrankheitennummer;<br />
Zusatzver<strong>sich</strong>erung; Jahresarbeitsverdienst;<br />
Daten zum Unternehmen<br />
Art der Leistung; Leistungszeitraum; Leistungshöhe;<br />
Diagnose; Leistungserbringer; Daten über andere<br />
Leistungsträger; Daten zu Ersatzkräften; Daten über<br />
Erstattungs- und Ersatzansprüche<br />
Mitgliedsnummer; Unternehmensnummer; Institutionskennzeichen<br />
Name, Vorname; Firmenbezeichnung; Anschrift;<br />
Kommunikationsdaten; Gesellschaftsform; gesetzliche<br />
Vertreter bzw. Mitteilungsempfänger<br />
Beitrags-Soll; Beitrags-Ist; Zahlungspflichtige; Daten<br />
für Beitragseinzug; Daten zum Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren;<br />
Beitragsberechnungsdaten<br />
Anzahl der Arbeitstage; Anzahl der Beschäftigten<br />
bzw. Ver<strong>sich</strong>erten<br />
Unfallnummer; Datum; Person; Berufskrankheitennummer<br />
Daten über Betriebsprüfungen und deren Feststellungen;<br />
Daten zu Sicherheitsfachkräften; Betriebsärztinnen/Betriebsärzten;<br />
Fachkräften für Arbeits<strong>sich</strong>erheit;<br />
Daten über Ordnungswidrigkeiten; Daten über Bußgeldbescheid;<br />
Art des Verstoßes<br />
Name; Vorname; Anschrift<br />
Bankverbindung; Leistungshöhe<br />
Name; Vorname; dienstliche Kontaktdaten (Telefon,<br />
E-Mail)<br />
Rahmendienstanweisung Datenschutz Anlage 3 - Stand: 01.03.2012 - 53 - IR/C Ohb - März 2012 5.01
Bayer. Landesunfallkasse Seite: 54<br />
6. Empfängerkreis, dem die Daten mitgeteilt werden können.<br />
Die Mitteilung von Daten erfolgt im Rahmen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder anderer<br />
Rechtsvorschriften an:<br />
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind<br />
Sozialver<strong>sich</strong>erungsträger und diesen gemäß § 35 Erstes Sozialgesetzbuch gleichgestellten<br />
Stellen,<br />
Leistungserbringerinnen oder Leistungserbringer,<br />
Dienstleisterinnen oder Dienstleister entsprechend § 80 SGB X oder Art. 6 Bay DSG,<br />
Geldinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs,<br />
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z.B. Finanzbehörden)<br />
Übermittlung in Einzelfällen nach § 67d ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch bzw. anderen Vorschriften<br />
des Sozialgesetzbuches<br />
7. Regelfristen für die Löschung der Daten<br />
Die Löschung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen, vertraglichen oder durch<br />
Richtlinie festgelegten Aufbewahrungsfristen. Die Löschung der Sozialdaten findet u.a. nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in<br />
der Sozialver<strong>sich</strong>erung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB (z.B. § 84 SGB X)<br />
statt.<br />
Sofern Daten <strong>hier</strong>von nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten<br />
Zwecke entfallen.<br />
8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten<br />
Es ist keine Datenübermittlung in Drittstaaten geplant.<br />
Der Datenschutzbeauftragte<br />
Rahmendienstanweisung Datenschutz Anlage 3 - Stand: 01.03.2012 - 54 - IR/C Ohb - März 2012 5.01