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öffnet sich hier - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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Bayerische Landesunfallkasse<br />

Öffentliches Verfahrensverzeichnis<br />

nach §§ 81 Abs. 4 SGB X, 4 g Abs. 2 Satz 2, 4e BDSG<br />

1. Name der verantwortlichen Stelle<br />

Bayerische Landesunfallkasse<br />

2. Leitung der verantwortlichen Stelle<br />

Vorsitzender des Vorstands<br />

Alt. Vorsitzender des Vorstands<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

Leiter der Datenverarbeitung<br />

Herr Wilhelm Hüllmantel<br />

Herr Norbert Flach<br />

Herr Elmar Lederer<br />

Herr Jürgen Renfer<br />

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle<br />

Bayerische Landesunfallkasse<br />

Ungererstraße 71<br />

80805 München<br />

4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung.<br />

Die Bayerische Landesunfallkasse ist ein Träger der gesetzlichen Unfallver<strong>sich</strong>erung. Ihre Aufgabe<br />

ist es,<br />

mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren<br />

zu verhüten,<br />

nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit<br />

der Ver<strong>sich</strong>erten mit allen geeigneten Mitteln, insbesondere durch die Wiederherstellung<br />

der Erwerbsfähigkeit und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, wiederherzustellen<br />

und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.<br />

Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Bayerische Landesunfallkasse Daten erheben,<br />

verarbeiten und nutzen. Gemäß § 199 Abs. 1 SGB VII handelt es <strong>sich</strong> um folgende Aufgaben:<br />

die Feststellung der Zuständigkeit und des Ver<strong>sich</strong>erungsstatus,<br />

die Erbringung der Leistungen einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und<br />

Abrechnung der Leistungen,<br />

die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen,<br />

die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen,<br />

die Verhütung von Ver<strong>sich</strong>erungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />

sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe,<br />

die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Ver<strong>sich</strong>erten.<br />

Rahmendienstanweisung Datenschutz Anlage 3 - Stand: 01.03.2012 - 52 - IR/C Ohb - März 2012 5.01


Bayer. Landesunfallkasse Seite: 53<br />

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien<br />

Personengruppe<br />

Ver<strong>sich</strong>erte<br />

Unternehmerinnen/Unternehmer<br />

Leistungserbringerinnen/<br />

Leistungserbringer<br />

(Ärzteschaft<br />

etc.)<br />

Beschäftigte<br />

Name; Vorname; Anschrift; Geburtstag; beruflicher<br />

Werdegang<br />

Bankverbindung; Eingruppierung; Gehalt; Zeiterfassung<br />

Name; Vorname; Anschrift; Geburtstag; beruflicher<br />

Werdegang<br />

Bezeichnung bzw. Name; Vorname; Anschrift; Gesellschaftsform;<br />

gesetzliche Vertreter; Kontaktdaten<br />

Zeiträume; Rechnungsdaten; Zahlsätze; Bankverbindung<br />

Bewerberinnen/Bewerber<br />

Lieferantinnen/<br />

Lieferanten<br />

und Dienstleisterinnen/<br />

Dienstleister<br />

Kontaktpersonen<br />

bei Mitgliedern,<br />

Behörden<br />

etc.<br />

Datenkategorie<br />

Ordnungsmerkmal<br />

Stammdaten<br />

Unfalldaten/<br />

Berufskrankheiten<br />

Leistungsdaten<br />

Ordnungsmerkmale<br />

Stammdaten<br />

Beitragsdaten<br />

Katasterdaten<br />

Unfalldaten/<br />

Berufskrankheiten<br />

Präventionsdaten<br />

Stammdaten<br />

Vertrags- und Abrechnungsdaten<br />

Stammdaten<br />

Vertrags- und Abrechnungsdaten<br />

Stammdaten<br />

Stammdaten<br />

Vertrags- und Abrechnungsdaten<br />

Stammdaten<br />

Daten<br />

Aktenzeichen<br />

Name; Vorname; Anschrift; Geburtsdatum; Telefonnummer;<br />

Geburtsort; Bankverbindung; Geschlecht;<br />

Staatsangehörigkeit;<br />

Unfallart; Tag; Zeit; Meldedatum; Kassenzugehörigkeit;<br />

Mitgliedsart; Diagnose; Berufskrankheitennummer;<br />

Zusatzver<strong>sich</strong>erung; Jahresarbeitsverdienst;<br />

Daten zum Unternehmen<br />

Art der Leistung; Leistungszeitraum; Leistungshöhe;<br />

Diagnose; Leistungserbringer; Daten über andere<br />

Leistungsträger; Daten zu Ersatzkräften; Daten über<br />

Erstattungs- und Ersatzansprüche<br />

Mitgliedsnummer; Unternehmensnummer; Institutionskennzeichen<br />

Name, Vorname; Firmenbezeichnung; Anschrift;<br />

Kommunikationsdaten; Gesellschaftsform; gesetzliche<br />

Vertreter bzw. Mitteilungsempfänger<br />

Beitrags-Soll; Beitrags-Ist; Zahlungspflichtige; Daten<br />

für Beitragseinzug; Daten zum Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren;<br />

Beitragsberechnungsdaten<br />

Anzahl der Arbeitstage; Anzahl der Beschäftigten<br />

bzw. Ver<strong>sich</strong>erten<br />

Unfallnummer; Datum; Person; Berufskrankheitennummer<br />

Daten über Betriebsprüfungen und deren Feststellungen;<br />

Daten zu Sicherheitsfachkräften; Betriebsärztinnen/Betriebsärzten;<br />

Fachkräften für Arbeits<strong>sich</strong>erheit;<br />

Daten über Ordnungswidrigkeiten; Daten über Bußgeldbescheid;<br />

Art des Verstoßes<br />

Name; Vorname; Anschrift<br />

Bankverbindung; Leistungshöhe<br />

Name; Vorname; dienstliche Kontaktdaten (Telefon,<br />

E-Mail)<br />

Rahmendienstanweisung Datenschutz Anlage 3 - Stand: 01.03.2012 - 53 - IR/C Ohb - März 2012 5.01


Bayer. Landesunfallkasse Seite: 54<br />

6. Empfängerkreis, dem die Daten mitgeteilt werden können.<br />

Die Mitteilung von Daten erfolgt im Rahmen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder anderer<br />

Rechtsvorschriften an:<br />

Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind<br />

Sozialver<strong>sich</strong>erungsträger und diesen gemäß § 35 Erstes Sozialgesetzbuch gleichgestellten<br />

Stellen,<br />

Leistungserbringerinnen oder Leistungserbringer,<br />

Dienstleisterinnen oder Dienstleister entsprechend § 80 SGB X oder Art. 6 Bay DSG,<br />

Geldinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs,<br />

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z.B. Finanzbehörden)<br />

Übermittlung in Einzelfällen nach § 67d ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch bzw. anderen Vorschriften<br />

des Sozialgesetzbuches<br />

7. Regelfristen für die Löschung der Daten<br />

Die Löschung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen, vertraglichen oder durch<br />

Richtlinie festgelegten Aufbewahrungsfristen. Die Löschung der Sozialdaten findet u.a. nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in<br />

der Sozialver<strong>sich</strong>erung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB (z.B. § 84 SGB X)<br />

statt.<br />

Sofern Daten <strong>hier</strong>von nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten<br />

Zwecke entfallen.<br />

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten<br />

Es ist keine Datenübermittlung in Drittstaaten geplant.<br />

Der Datenschutzbeauftragte<br />

Rahmendienstanweisung Datenschutz Anlage 3 - Stand: 01.03.2012 - 54 - IR/C Ohb - März 2012 5.01

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