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Q ualifizierungsrichtli nie der Schiedsrichter des KVF Erzgebirge

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Kreisverband Fußball <strong>Erzgebirge</strong> e.V.<br />

Q u a l i f i z i e r u n g s r i c h t l i n i e<br />

<strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> <strong>des</strong> <strong>KVF</strong> <strong>Erzgebirge</strong><br />

1. Voraussetzung zur Qualifizierung<br />

1.1. Überdurchschnittliche Leistungen als <strong>Schiedsrichter</strong> und -assistent bei den<br />

Beobachtungen <strong>des</strong> <strong>KVF</strong> <strong>Erzgebirge</strong>.<br />

1.2. Teilnahme und Erfüllung <strong>der</strong> Normen in den Leistungsüberprüfungen durch den<br />

<strong>Schiedsrichter</strong>ausschuss und <strong>der</strong>en <strong>Schiedsrichter</strong>gruppen. Bei<br />

- begründeter Nichtteilnahme wird ein Nachholetermin festgelegt;<br />

- Nichterfüllung erfolgt bis zur Wie<strong>der</strong>holung und Erfüllung <strong>der</strong> Normen grundsätzlich<br />

kein Einsatz als <strong>Schiedsrichter</strong> und -assistent in <strong>der</strong> eingestuften Spielklasse.<br />

1.2.1. Normen Athletiktest<br />

Kurzstrecke:<br />

Es sind 6 Sprints von jeweils 40 Metern mit einer Pause von höchstens 90 Sekunden<br />

zwischen den Sprints in einer festgelegten Zeit zu absolvieren. Es erfolgt ein<br />

dynamischer Start auf einer Li<strong>nie</strong>, die 1,5 Meter von <strong>der</strong> Zeitmessung am Start<br />

entfernt ist.<br />

Gefor<strong>der</strong>te Zeiten:<br />

<strong>Schiedsrichter</strong> <strong>der</strong> Erzgebirgsliga bis zum 35.Lebensjahr: 6,5 Sekunden<br />

<strong>Schiedsrichter</strong> Erzgebirgsliga über 35 Jahre und Frauen: 7,0 Sekunden<br />

Für die <strong>Schiedsrichter</strong> unterhalb <strong>der</strong> Erzgebirgsliga entfällt die Kurzstrecke.<br />

Langstrecke:<br />

Auf das erste Kommando hin müssen die <strong>Schiedsrichter</strong> in <strong>der</strong> festgelegten Zeit 150<br />

Meter zurücklegen. Danach bleibt ihnen eine bestimmte Zeit für 50 m Gehen. Die<br />

nächste Strecke beträgt wie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> festgelegten Zeit 150 m laufen, gefolgt mit den<br />

50 m gehen. Diese vier Strecken bilden eine Runde. Es sind min<strong>des</strong>tens zehn Runden<br />

zu absolvieren. Je<strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> muss sich vor dem Pfiff in <strong>der</strong> Gehzone befinden,<br />

die markiert ist. Steht ein <strong>Schiedsrichter</strong> nicht mit min<strong>des</strong>tens einem Fuß in <strong>der</strong><br />

Gehzone, gibt <strong>der</strong> jeweilige Beobachter ein Zeichen, worauf <strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong><br />

anhalten muss. Die <strong>Schiedsrichter</strong> dürfen die Gehzone erst beim nächsten Pfiff<br />

verlassen.<br />

Gefor<strong>der</strong>te Zeiten:<br />

<strong>Schiedsrichter</strong> <strong>der</strong> Erzgebirgsliga bis zum 35. Lebensjahr:<br />

150 Meter laufen - 35,0 Sekunden<br />

50 Meter gehen - 40,0 Sekunden<br />

<strong>Schiedsrichter</strong> <strong>der</strong> Erzgebirgsliga über 35 Jahre und Frauen:<br />

150 Meter laufen – 40,0 Sekunden<br />

50 Meter gehen – 45,0 Sekunden<br />

<strong>Schiedsrichter</strong> unterhalb <strong>der</strong> Erzgebirgsliga:<br />

150 Meter laufen - 40,0 Sekunden<br />

50 gehen - 45,0 Sekunden<br />

Bis 40 Jahre: 8 Runden, über 40 Jahre: 6 Runden.<br />

Wird die Sprintnorm einmal verfehlt, ist im Anschluss sofort ein siebenter Lauf möglich.<br />

Bei zwei gescheiterten Versuchen gilt <strong>der</strong> Test als nicht bestanden.<br />

Beim Rundenlauf ist das Verfehlen <strong>der</strong> Norm einmal statthaft, wobei die letzte Runde<br />

bestanden werden muss. Ansonsten gilt <strong>der</strong> Lauftest als nicht bestanden.


1.2.2. Regeltest<br />

In <strong>der</strong> Regel sind 15 Regelfragen schriftlich zu beantworten. Der Regeltest ist<br />

bestanden, wenn min<strong>des</strong>tens 80 Prozent <strong>der</strong> möglichen Gesamtpunktzahl erreicht<br />

werden.<br />

Auf Wunsch <strong>des</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>s kann die erfor<strong>der</strong>liche Wie<strong>der</strong>holung auch während <strong>des</strong><br />

laufenden Lehrganges bzw. <strong>der</strong> Tagung erfolgen.<br />

1.2.3 <strong>Schiedsrichter</strong>, die im laufenden Spieljahr die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Leistungsüberprüfungen (Athletik- und Regeltest) nicht erfüllt haben, gelten am Ende<br />

<strong>des</strong> Spieljahres als Absteiger. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet <strong>der</strong><br />

<strong>Schiedsrichter</strong>ausschuss. Wird <strong>der</strong> Athletik- bzw. Regeltest zweimal nicht erfüllt, kann<br />

auf Antrag <strong>des</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>auschusses beim Vorstand <strong>des</strong> <strong>KVF</strong> eine sofortige<br />

Rückstufung in die nächsttiefere Spielklasse erfolgen.<br />

1.2.4 Ort und Zeit <strong>der</strong> maximal zwei Ausweichtermine für die Ablegung <strong>der</strong><br />

Leistungsüberprüfungen legt <strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>ausschuss bzw. die<br />

<strong>Schiedsrichter</strong>gruppe fest.<br />

1.3. Teilnahme am Hausregeltraining und pünktliche Abgabe<br />

Alle <strong>Schiedsrichter</strong> haben im Spieljahr zweimal ein Hausregeltraining zu erfüllen. Durch<br />

den KSRA sind dafür die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Es sind<br />

grundsätzlich 15 Regelfragen schriftlich zu beantworten. Das HRT ist bestanden, wenn<br />

die <strong>Schiedsrichter</strong> <strong>der</strong> Erzgebirgsliga min<strong>des</strong>tens 80 Prozent <strong>der</strong> möglichen<br />

Gesamtpunktzahl erreichen. Bei Nichterfüllung erhält <strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> in seiner<br />

eingestuften Leistungsklasse <strong>des</strong> Herrenbereiches bis zur erfolgreichen Ablegung <strong>des</strong><br />

zusätzlichen Hausregeltrainings keine weitere <strong>Schiedsrichter</strong>- und Assistentenansetzung.<br />

Verspätete Einsendung (Datum <strong>des</strong> Poststempels darf nicht nach dem Tage<br />

<strong>des</strong> angegebenen Abgabetermins liegen) wird als Nichtteilnahme und demzufolge als<br />

Nichterfüllung <strong>des</strong> HRT gewertet. Die Zustellung <strong>des</strong> HRT an den festgelegten<br />

Personenkreis erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.<br />

1.4. Einhaltung <strong>der</strong> Anordnungen und Beschlüsse <strong>des</strong> <strong>KVF</strong> und Festlegungen <strong>des</strong> KSRA.<br />

1.5. Exakte Abrechnung <strong>der</strong> Entschädigung und <strong>der</strong> Reisekosten nach den<br />

Finanzordnungen <strong>des</strong> NOFV, <strong>des</strong> SFV und <strong>des</strong> Kreisverban<strong>des</strong> entsprechend <strong>der</strong><br />

Spielklasse <strong>des</strong> Gastgebers (Ausnahme bei Pokalspielen). Grobe Abrechnungsverstöße<br />

von SR und SRA sind dem Vorstand bzw. dem Sportgericht <strong>des</strong> <strong>KVF</strong> zu melden und<br />

können zur Streichung von <strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>liste führen.<br />

1.6. Erfüllung <strong>der</strong> Spielaufträge in allen Spielklassen.<br />

Nichtantreten, das durch den <strong>Schiedsrichter</strong>ausschuss als unbegründet entschieden<br />

wird, ist dem Sportgericht <strong>des</strong> <strong>KVF</strong> zwecks Einleitung eines Ordnungsverfahrens zu<br />

übergeben. Bei einem zweimaligen unbegründeten Nichtantreten erfolgt durch den<br />

<strong>Schiedsrichter</strong>ausschuss gegen den betreffenden <strong>Schiedsrichter</strong> ein Antrag beim<br />

Vorstand auf Streichung von <strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>liste.<br />

2. Einsatz zu Spielleitungen entsprechend <strong>der</strong> Leistungseinstufung<br />

Die <strong>Schiedsrichter</strong> werden entsprechend ihrer Leistungsklasse angesetzt.<br />

3. Altersbegrenzungen<br />

- Nomi<strong>nie</strong>rung zur Bezirksliga 35 Jahre<br />

- Nomi<strong>nie</strong>rung zur Erzgebirgsliga 40 Jahre<br />

- Altersgrenze Erzgebirgsliga 55 Jahre<br />

- Altersgrenze Kreisliga 60 Jahre<br />

<strong>Schiedsrichter</strong>, die im Kalen<strong>der</strong>jahr das zutreffende Lebensjahr vollenden, erhalten<br />

grundsätzlich keine höhere Einstufung.


4. Einsatz als <strong>Schiedsrichter</strong> und -assistent<br />

Je<strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> muss in den Punkt- o<strong>der</strong> Pokalspielen min<strong>des</strong>tens 15<br />

<strong>Schiedsrichter</strong>- bzw. -assistenten-Einsätze im Kreis bzw. Land erfüllen.<br />

5. Bewertung <strong>der</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>leistung<br />

5.1. Die Erzgebirgsliga-<strong>Schiedsrichter</strong> werden min<strong>des</strong>tens einmal (Anwärter min<strong>des</strong>tens<br />

zweimal) pro Spieljahr beobachtet (Meisterschaft- und Pokalspiele). Die Sportfreunde<br />

mit den <strong>nie</strong>drigsten Beobachtungspunkten erhalten min<strong>des</strong>tens noch eine weitere<br />

Beobachtung. Es können pro Spieljahr bis zu vier <strong>Schiedsrichter</strong> aus <strong>der</strong> Erzgebirgsliga<br />

absteigen. Die Entscheidung obliegt dem KSRA, dabei wird neben den<br />

Beobachtungsergebnissen die gesamte <strong>Schiedsrichter</strong>persönlichkeit betrachtet.<br />

5.2. Alle <strong>Schiedsrichter</strong> erhalten von ihren beobachteten Spielleitungen eine Kopie <strong>des</strong><br />

Beobachtungsbogens per Post, Fax o<strong>der</strong> E-Mail. Die Auswertung <strong>der</strong><br />

Beobachtungsergebnisse <strong>der</strong> Erzgebirgsliga- SR erfolgt am Spieljahresende.<br />

6. Aufstieg in die Spielklasse<br />

-Bezirksliga: Aus dem Kreis <strong>der</strong> Erzgebirgsligaschiedsrichter steigt je<strong>des</strong> Jahr ein<br />

Sportfreund in die Bezirksliga auf. Der Aufsteiger kommt vorrangig aus dem Kreis <strong>der</strong><br />

Coachingschiedsrichter, allerdings ist dies keine zwingende Voraussetzung.<br />

Nach Möglichkeit und unter Beachtung <strong>der</strong> gesamten <strong>Schiedsrichter</strong>persönlichkeit sowie<br />

perspektivischer Gesichtspunkte steigt <strong>der</strong> bestplatzierte <strong>Schiedsrichter</strong> in die<br />

Bezirksliga auf.<br />

- Erzgebirgsliga: Von den <strong>Schiedsrichter</strong>gruppen kann ein <strong>Schiedsrichter</strong> als Anwärter<br />

zur Erzgebirgsliga gemeldet werden. Sollten mehr Sportfreunde gemeldet werden, muss<br />

ein Austausch erfolgen. Die Austauschmodalitäten legt unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Altersregelung die <strong>Schiedsrichter</strong>gruppe fest.<br />

Die gemeldeten Anwärter zur Erzgebirgsliga werden maximal dreimal beobachtet. Für<br />

die Einstufung sind in zwei Beobachtungen jeweils min<strong>des</strong>tens 8,0 Punkte notwendig.<br />

7. Ausscheiden von <strong>Schiedsrichter</strong>n<br />

Die <strong>Schiedsrichter</strong>tätigkeit endet in <strong>der</strong> Erzgebirgsliga mit vollendetem 55. Lebensjahr,<br />

in <strong>der</strong> Kreisliga mit vollendetem 60. Lebensjahr.<br />

8. Beobachter<br />

Die Anzahl und Auswahl <strong>der</strong> Kreisbeobachter wird durch den KSRA nach qualitativen<br />

Gesichtspunkten vorgenommen. Das sind u.a. die Verfügbarkeit, die Qualität <strong>der</strong><br />

Beobachtungsberichte und ihre pünktliche Einsendung. Beobachter werden nur<br />

eingestuft, wenn sie an den jährlichen Kreisbeobachterfortbildung teilgenommen und<br />

den Regeltest erfolgreich absolviert haben.<br />

Die Q<strong>ualifizierungsrichtli</strong><strong>nie</strong> tritt ab 01.07.2011 in Kraft.

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