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1. Quartal 2009 v. 09.01.2009165 KB - Kassenärztliche Vereinigung ...

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Stand: 09.0<strong>1.</strong> <strong>2009</strong><br />

Kassenärztliche <strong>Vereinigung</strong> Thüringen<br />

GO-Nr. Abrechn. Zusetzung Wert Bereich Kurzbezeichnung<br />

EBM durch Arzt durch KV Pkt. Euro EK PK<br />

Praxisgebühr<br />

80030 + -10,00 + +<br />

Kennzeichnung für erhobene Praxisgebühr, immer vom Arzt anzugeben!<br />

- auch für quartalsübergreifende Überweisungsfälle, in denen die Praxisgebühr erhoben wurde<br />

80030 N + -10,00 + + wird bei 80030 im Notfall / organisierter Notfalldienst durch KV ermittelt<br />

80031 + 0,00 + + Kennzeichnung für Überweisungsschein (Praxisgebühr im <strong>Quartal</strong> nicht erhoben) und Kennzeichnung für<br />

quartalsübergreifende Leistungen ohne Arzt-/Patientenkontakt (Praxisgebühr im <strong>Quartal</strong> nicht erhoben)<br />

+ 0,00 + + Kennzeichnung für Überweisungsschein (Praxisgebühr im <strong>Quartal</strong> nicht erhoben) bei Originalschein vom<br />

Psychologischen Psychotherapeuten, wenn Überweisung vorlag (vom Psychologen zuzusetzen)<br />

80032 + 0,00 + + Praxisgebühr im <strong>Quartal</strong> nicht erhoben, da die Befreiung von allen Zuzahlungen nachgewiesen worden ist<br />

(Bescheinigung nach § 62 Abs.1 SGB V oder vollständige Befreiung von allen Zuzahlg. nach § 65a Abs.2 SGB V)<br />

80033 + 0,00 + + Praxisgebühr im <strong>Quartal</strong> nicht erhoben, da eine Quittung über die bereits gezahlte Praxisgebühr vorgelegt und<br />

entwertet wurde<br />

- im Vertretungsfall,<br />

- nach Erstinanspruchnahme eines psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

bzw. eines Leistungserbringers im Rahmen der ambulanten Behandlung eines Krankenhauses<br />

- bei Vorlage einer Notfallquittung im Notfall / organisierter Notfalldienst<br />

- Arztwechsel bei Praxisschließung im <strong>Quartal</strong><br />

80033 N + 0,00 + + Wird bei 80033 im Notfall / organisierter Notfalldienst durch KV ermittelt<br />

80034 + 0,00 + + Keine erneute Erhebung d. Praxisgebühr bei arztpraxisübergreifender Behandlung durch denselben Arzt bzw. Therapeuten<br />

80040 + 0,00 + + Praxisgebühr im <strong>Quartal</strong> nicht erhoben,<br />

- da Kassenwechsel des Patienten im laufenden <strong>Quartal</strong><br />

- da Widerruf der Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V durch den Patienten im laufenden <strong>Quartal</strong> (Nachweis<br />

der Krankenkassen hat vorgelegen)<br />

- da Vertretung in der Schwangerenvorsorge,<br />

- da die Befreiung von der Praxisgebühr, jedoch nicht von allen anderen Zuzahlungen, nachgewiesen worden ist,<br />

- da ausschließlich Leistungen im Rahmen von Schutzimpfungen, Früherkennungsuntersuchungen oder<br />

EBM-Nummern (außer Konsultationskomplex) erfolgt und keine weiteren kurativen Leistungen abgerechnet werden.<br />

80044 + 0,00 + + Patient hat nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bisher die Praxisgebühr nicht geleistet,<br />

gesetzte Frist ist abgelaufen<br />

80045 + 0,00 + + Patient hat nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bisher die Praxisgebühr nicht geleistet,<br />

gesetzte Frist ist nicht abgelaufen<br />

80046 + 0,55 + + Portokosten für eine schriftliche Zahlungsaufforderung<br />

80047 + 0,00 + + Zahlungsaufforderung nicht zustellbar<br />

99040 + 0,00 + + Keine Praxisgebühr gezahlt, Kennzeichnung durch KV<br />

Mutterschaftsvorsorge geplant, aber nicht erbracht wurden und somit keine Abrechnung der entsprechenden<br />

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