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CD-Update der KBV für das

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Kassenärztliche Bundesvereinigung · Postfach 12 02 64 · 10592 Berlin<br />

An alle Entwickler<br />

von Praxis- und Laborcomputersystemen<br />

Dezernat 6<br />

Informationstechnik, Telematik<br />

und Telemedizin<br />

Entwicklung<br />

Herbert-Lewin-Platz 2<br />

10623 Berlin<br />

Tel.: 030 / 40 05 –2121<br />

E-Mail: ita@kbv.de<br />

www.kbv.de<br />

ITA<br />

11. Februar 2011<br />

<strong>CD</strong>-<strong>Update</strong> <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

für <strong>das</strong> II. Quartal 2011<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit diesem Schreiben erhalten Sie die <strong>CD</strong>-Lieferung für <strong>das</strong> <strong>Update</strong> des II. Quartals 2011.<br />

Darüber hinaus haben wir Ihnen eine Übersicht mit wichtigen aktuellen Hinweisen und den<br />

wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem <strong>Update</strong> vom Dezember 2010 beigefügt.<br />

Eine Übersicht aller Dokumente mit Informationen zu relevanten Än<strong>der</strong>ungen finden Sie in <strong>der</strong><br />

Gesamtübersicht zur <strong>Update</strong>-<strong>CD</strong> in dem Dokument „Inhalt_<strong>Update</strong>.pdf“.<br />

Für Rückfragen o<strong>der</strong> weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kollegen vom Support unter<br />

<strong>der</strong> Nummer 030 4005 2121 gerne zur Verfügung<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dezernat 6 – Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

– Entwicklung –<br />

Anlagen<br />

- 1 -


Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

<strong>CD</strong>-<strong>Update</strong> <strong>der</strong> <strong>KBV</strong> für <strong>das</strong> II. Quartal 2011:<br />

Informationen für Entwickler von Praxis- und Laborcomputersystemen<br />

I. Wichtige aktuelle Hinweise<br />

Formulare - Muster 30 und 40<br />

Die G-BA Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen sowie über die Gesundheitsuntersuchung<br />

zur Früherkennung von Krankheiten wurden geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Dokumentationen nach Muster 40 (Krebsfrüherkennung - Männer) und nach Muster 30 (Berichtsvordruck<br />

Gesundheitsuntersuchung) können ab sofort wahlweise inhaltsgleich auch in elektronischer<br />

Form in <strong>der</strong> Dokumentation des Arztes erfolgen. Bisher war durch die Richtlinien des G-BA für beide<br />

Untersuchungen vorgeschrieben, <strong>das</strong>s die Dokumentation in papiergebundener Form erfolgen muss.<br />

Für Sie als Hersteller bedeutet dies, <strong>das</strong>s Sie dem Arzt auch die elektronische Speicherung und Archivierung<br />

<strong>der</strong> nach G-BA Richtlinien vorgeschriebenen Dokumentation zur „Krebsfrüherkennung Männer“<br />

und zur „Gesundheitsuntersuchung“ anbieten sollten. Die Speicherung und Archivierung sollte<br />

dabei nach den Grundsätzen <strong>der</strong> gemeinsamen Empfehlungen von BÄK und <strong>KBV</strong> zu Datenschutz und<br />

Datensicherheit in <strong>der</strong> Praxis gestaltet sein.<br />

AVWG - Aufhebung des Zweitmeinungsverfahren<br />

Mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zum 1. Januar 2011 ist <strong>der</strong> Paragraf<br />

73d SGB V aufgehoben worden. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Regelung für <strong>das</strong> Verfahren<br />

zur Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel entfallen. Die betreffenden Muster 71 und 71A werden in<br />

diesem Zusammenhang ebenfalls obsolet und entfallen. Vor diesem Hintergrund dürfen künftig auch<br />

keine Hinweise auf <strong>das</strong> zu beachtende Abstimmungsverfahren zur Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel<br />

bei entsprechenden Präparaten gegeben werden. Der Anfor<strong>der</strong>ungskatalog AVWG (P2-110) wird in<br />

Kürze angepasst.<br />

Umsetzung <strong>der</strong> K-Fel<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> KVDT-Datensatzbeschreibung<br />

Aus gegebenem Anlass bitten wir um Beachtung des folgenden Sachverhalts:<br />

Sogenannte Kann-Fel<strong>der</strong> können in einem KVDT Datensatz auftreten, wobei <strong>das</strong> Vorkommen an keinerlei<br />

Bedingungen geknüpft ist. Sollte jedoch in <strong>der</strong> Praxis eine entsprechende Information für ein<br />

Kann-Feld vorliegen, muss diese dargestellt werden.<br />

Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

Stand: 11. Februar 2011 - 2 -


Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

Grundsätzlich sind – unabhängig von den Feldarten – alle Fel<strong>der</strong> eines Datenpaketes zu realisieren,<br />

um eine Zulassung zu erhalten.<br />

Als Beispiel dient <strong>das</strong> Ausstellungsdatum des Überweisungsscheins: In <strong>der</strong> Praxis, an die ein Patient<br />

überwiesen wurde, muss <strong>das</strong> Ausstellungsdatum des Überweisungsscheins erfasst werden, sofern<br />

<strong>das</strong> Datum darauf angegeben ist und muss dann in <strong>der</strong> Abrechnungsdatei unter <strong>der</strong> Feldkennung FK<br />

4102 enthalten sein.<br />

Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

Stand: 11. Februar 2011 - 3 -


Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

II. Überblick über die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem<br />

<strong>Update</strong> vom 09. Dezember 2010<br />

Ambulante Kodierrichtlinien<br />

Das Kodierregelwerk wurde aktualisiert. Das Feedback im Rahmen <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Ambulanten<br />

Kodierrichtlinien ab dem 01.01.2011 wurde aufgenommen und in die neue SD KRW sowie den Kodier<br />

assistenen eingearbeitet.<br />

KVDT: Än<strong>der</strong>ungen an Anfor<strong>der</strong>ungen / Datensatzbeschreibung / Prüfmodul<br />

Ringversuchszertifikate<br />

Für bestimmte erbrachte Laboruntersuchungen in Kombination mit dem jeweils eingesetzten Material,<br />

müssen Ärzte ab dem zweiten Quartal 2011 elektronisch dokumentieren, <strong>das</strong>s sie erfolgreich an so<br />

genannten Ringversuchen teilgenommen haben (§ 25 bzw. § 28 Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen,<br />

Absatz 7). Ringversuche sind QS-Maßnahmen in <strong>der</strong>en Ergebnis Zertifikate für die<br />

erfolgreich bestandenen Ringversuche vergeben werden. Die Zertifikate sind die Berechtigung zur<br />

Erbringung und Abrechnung <strong>der</strong> damit verknüpften Laborleistungen.<br />

Die betreffenden Anfor<strong>der</strong>ungen sind im Anfor<strong>der</strong>ungskatalog KVDT (H01 - 2.4 Übermittlung <strong>der</strong><br />

„Ringversuchszertifikate") dokumentiert. Darüber hinaus stellen wir zwei Schlüsseltabellen zu Ihrer<br />

Verwendung zur Verfügung:<br />

• Schlüsseltabelle S_NVV_RV_MATERIAL<br />

• Schlüsseltabelle S_NVV_RV_ZERTIFIKAT<br />

Blankoformularbedruckung<br />

Im Bereich Formulare und Blankoformularbedruckung werden zum 1.4.2011 zahlreiche Än<strong>der</strong>ungen<br />

wirksam. Es ist zu beachten, <strong>das</strong>s die Vordruckvereinbarung Blankoformularbedruckung (Anlage 2a<br />

BMV-Ä-EKV) bzw. die Än<strong>der</strong>ungsvereinbarung zur Anlage 2a noch nicht in <strong>der</strong> aktualisierten Version<br />

vorliegen und entsprechend nachgeliefert werden.<br />

Muster 6 (Überweisungsschein)<br />

Auf Muster 6 und 6/E entfallen die Abrechnungsfel<strong>der</strong> und <strong>das</strong> bisherige Feld "Auftrag/Diagnose/Verdacht"<br />

wird in drei separate Fel<strong>der</strong> aufgeteilt.<br />

Es wird ein Ankreuzfeld „eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3 a SGB V“ aufgenommen.<br />

Falls ein Versicherter mit seinen Krankenkassenbeiträgen im Rückstand ist, wird die Versichertenkarte<br />

von <strong>der</strong> Krankenkasse „eingezogen“, d.h. <strong>der</strong> Versicherte wird aufgefor<strong>der</strong>t, seine KVK<br />

abzugeben. Gemäß §16 Abs 3 sind allerdings Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen<br />

Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

Stand: 11. Februar 2011 - 4 -


Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Untersuchungen zur<br />

Früherkennung von Krankheiten nach §§ 25 und 26 vom „Ruhen“ ausgenommen. Von <strong>der</strong> Krankenkasse<br />

wird in diesen Fällen als Anspruchsnachweis „Muster 85“ ausgestellt und dem Versicherten zur<br />

Verfügung gestellt. Muster 85 ersetzt somit die KVK und muss dem Vertragsarzt vor <strong>der</strong> Behandlung<br />

vom Versicherten vorgelegt werden. Der Versicherte wird im Ersatzverfahren manuell ins PVS aufgenommen.<br />

Der überweisende Vertragsarzt muss dieses Feld ankreuzen, um den Arzt, <strong>der</strong> auf Überweisung<br />

tätig wird, über den eingeschränkten Leistungsanspruch zu informieren. Der abrechnende Arzt<br />

muss diese Information im Rahmen seiner Abrechnung erfassen und entsprechend übertragen.<br />

Auf Muster 6 bzw. 6/E wird ein Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ aufgenommen. Im<br />

Jahr 2004 eröffnete <strong>der</strong> § 116b den Krankenhäusern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit<br />

zur ambulanten Leistungserbringung bei z. B. hochspezialisierten Leistungen und seltenen Erkrankungen.<br />

Diese Leistungen wurden bis dahin von nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhausärzten<br />

im Rahmen einer Ermächtigung erbracht. Gemäß „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V“ setzt die ambulante Erbringung<br />

von Leistungen eine Überweisung durch eine Vertragsärztin/-arzt voraus, wenn diese auch im vertragsärztlichen<br />

Bereich notwendig ist. Da die erbrachten Leistungen nach §116 b SGB V direkt zwischen<br />

den Krankenhäusern und Krankenkassen abgerechnet werden, hat dieses Feld keine Auswirkungen<br />

auf den KVDT und die Abrechnung. Aus diesem Grund wird, im Gegensatz zur LDT-<br />

Datensatzbeschreibung, kein entsprechendes Feld für <strong>das</strong> neue Ankreuzfeld „Behandlung gemäß §<br />

116b SGB V“ in die KVDT-Datensatzbeschreibung aufgenommen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen an Muster 6 wurden Än<strong>der</strong>ungen an folgenden Dokumenten notwendig:<br />

• KVDT B02: Aufnahme eines neuen K-Feldes FK 4204 (eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß<br />

§ 16 Abs. 3a SGB V) in den Satzarten 0101-0103, erlaubter Inhalt „1“ (=ja)<br />

• KVDT B02: Aufsplittung des Feldes Auftrag/Diagnose/Verdacht in drei separate Fel<strong>der</strong>:<br />

• 4205 (Auftrag),<br />

• 4207 (Diagnose/Verdachtsdiagnose) o<strong>der</strong><br />

• 4208 (Befund/Medikation)<br />

• Labor B03: Anpassung <strong>der</strong> Satzart „Elektronische Überweisung“, LDT-Satzbeschreibung an die<br />

KVDT-Än<strong>der</strong>ungen<br />

• K03 (Technisches Handbuch Blankoformularbedruckung): die Barcodefel<strong>der</strong> für Muster 6/E wurden<br />

entsprechend angepasst<br />

Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

Stand: 11. Februar 2011 - 5 -


Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

Muster 10<br />

Eine Anpassung von Muster 10 (Laborüberweisung) analog zum Muster 6 konnte nicht konsentiert<br />

werden, ist jedoch in Planung.<br />

Muster 19<br />

Das Muster 19a/E kann ab dem 01.04.2011 optional vom Arzt ausgedruckt werden. Die Vordruckvereinbarung<br />

BFB (Anlage 2a BMV-Ä/EKV) wird unter Punkt 2.19.6 entsprechend geän<strong>der</strong>t: “Der Ausdruck<br />

von Muster 19a/E mittels EDV bleibt dem Arzt freigestellt, wenn die Krankenversichertenkarte<br />

des Patienten eingelesen wurde.“<br />

Muster 80<br />

Beim Muster 80a/E und 80b/E wurden redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen durchgeführt sowie ein neues Feld<br />

"Geschlecht" aufgenommen.<br />

Weitere Än<strong>der</strong>ungen im Bereich BFB<br />

• Es wurden redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen bei den Mustern 1b/E, 12c.2/E, 20a/E, 20d/E durchgeführt.<br />

• Die Muster 63b.2/E und 63c.2/E sowie die Muster 71/E und 71A/E entfallen ab dem 1.4.2011.<br />

• Der Barcodetyp von Muster 39 a/E, 39b/E und 39d/E wird von Typ 4 nach Typ 3 geän<strong>der</strong>t und erweitert,<br />

so <strong>das</strong>s alle abrechnungsrelevanten Informationen enthalten sind.<br />

• Das Muster 85 „Nachweis <strong>der</strong> Anspruchberechtigung bei Ruhen des Anspruchs gemäß § 16 Absatz<br />

3 a SGB V" wird von den Krankenkassen ausgestellt und den Patienten zur Verfügung gestellt.<br />

Aus diesem Grund wird dieses Muster auch nicht in <strong>der</strong> Arztpraxis aus- o<strong>der</strong> bedruckt und<br />

steht nicht als Blankoformular zur Verfügung.<br />

Versand <strong>der</strong> neuen Papierformulare<br />

Die geän<strong>der</strong>ten Papierformulare Muster 6 und Muster 80 werden Ihnen in wenigen Tagen per Post zugehen.<br />

eDokumentation & eDMP<br />

DMP – Brustkrebs<br />

Die Geschlechtsangabe beim DMP Brustkrebs wurde auf "nur weibliche Patienten" eingeschränkt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden evidenzbasierten Datenlage und <strong>der</strong> außerordentlich niedrigen Prävalenz <strong>der</strong><br />

Brustkrebserkrankung beim Mann, sind die Anfor<strong>der</strong>ungen nicht auf die Behandlung von Männern anwendbar.<br />

Dementsprechend können Männer nicht in <strong>das</strong> DMP eingeschrieben werden.<br />

• Der Anfor<strong>der</strong>ungskatalog sowie die Datensatzbeschreibung DMP Brustkrebs wurden entsprechend<br />

angepasst.<br />

• Ein Fehler beim Ersatzverfahren (P2-40 Anfor<strong>der</strong>ungskatalog DMP) wurde behoben.<br />

Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />

Stand: 11. Februar 2011 - 6 -

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