CD-Update der KBV für das
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Kassenärztliche Bundesvereinigung · Postfach 12 02 64 · 10592 Berlin<br />
An alle Entwickler<br />
von Praxis- und Laborcomputersystemen<br />
Dezernat 6<br />
Informationstechnik, Telematik<br />
und Telemedizin<br />
Entwicklung<br />
Herbert-Lewin-Platz 2<br />
10623 Berlin<br />
Tel.: 030 / 40 05 –2121<br />
E-Mail: ita@kbv.de<br />
www.kbv.de<br />
ITA<br />
11. Februar 2011<br />
<strong>CD</strong>-<strong>Update</strong> <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
für <strong>das</strong> II. Quartal 2011<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit diesem Schreiben erhalten Sie die <strong>CD</strong>-Lieferung für <strong>das</strong> <strong>Update</strong> des II. Quartals 2011.<br />
Darüber hinaus haben wir Ihnen eine Übersicht mit wichtigen aktuellen Hinweisen und den<br />
wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem <strong>Update</strong> vom Dezember 2010 beigefügt.<br />
Eine Übersicht aller Dokumente mit Informationen zu relevanten Än<strong>der</strong>ungen finden Sie in <strong>der</strong><br />
Gesamtübersicht zur <strong>Update</strong>-<strong>CD</strong> in dem Dokument „Inhalt_<strong>Update</strong>.pdf“.<br />
Für Rückfragen o<strong>der</strong> weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kollegen vom Support unter<br />
<strong>der</strong> Nummer 030 4005 2121 gerne zur Verfügung<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dezernat 6 – Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
– Entwicklung –<br />
Anlagen<br />
- 1 -
Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
<strong>CD</strong>-<strong>Update</strong> <strong>der</strong> <strong>KBV</strong> für <strong>das</strong> II. Quartal 2011:<br />
Informationen für Entwickler von Praxis- und Laborcomputersystemen<br />
I. Wichtige aktuelle Hinweise<br />
Formulare - Muster 30 und 40<br />
Die G-BA Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen sowie über die Gesundheitsuntersuchung<br />
zur Früherkennung von Krankheiten wurden geän<strong>der</strong>t.<br />
Die Dokumentationen nach Muster 40 (Krebsfrüherkennung - Männer) und nach Muster 30 (Berichtsvordruck<br />
Gesundheitsuntersuchung) können ab sofort wahlweise inhaltsgleich auch in elektronischer<br />
Form in <strong>der</strong> Dokumentation des Arztes erfolgen. Bisher war durch die Richtlinien des G-BA für beide<br />
Untersuchungen vorgeschrieben, <strong>das</strong>s die Dokumentation in papiergebundener Form erfolgen muss.<br />
Für Sie als Hersteller bedeutet dies, <strong>das</strong>s Sie dem Arzt auch die elektronische Speicherung und Archivierung<br />
<strong>der</strong> nach G-BA Richtlinien vorgeschriebenen Dokumentation zur „Krebsfrüherkennung Männer“<br />
und zur „Gesundheitsuntersuchung“ anbieten sollten. Die Speicherung und Archivierung sollte<br />
dabei nach den Grundsätzen <strong>der</strong> gemeinsamen Empfehlungen von BÄK und <strong>KBV</strong> zu Datenschutz und<br />
Datensicherheit in <strong>der</strong> Praxis gestaltet sein.<br />
AVWG - Aufhebung des Zweitmeinungsverfahren<br />
Mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zum 1. Januar 2011 ist <strong>der</strong> Paragraf<br />
73d SGB V aufgehoben worden. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Regelung für <strong>das</strong> Verfahren<br />
zur Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel entfallen. Die betreffenden Muster 71 und 71A werden in<br />
diesem Zusammenhang ebenfalls obsolet und entfallen. Vor diesem Hintergrund dürfen künftig auch<br />
keine Hinweise auf <strong>das</strong> zu beachtende Abstimmungsverfahren zur Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel<br />
bei entsprechenden Präparaten gegeben werden. Der Anfor<strong>der</strong>ungskatalog AVWG (P2-110) wird in<br />
Kürze angepasst.<br />
Umsetzung <strong>der</strong> K-Fel<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> KVDT-Datensatzbeschreibung<br />
Aus gegebenem Anlass bitten wir um Beachtung des folgenden Sachverhalts:<br />
Sogenannte Kann-Fel<strong>der</strong> können in einem KVDT Datensatz auftreten, wobei <strong>das</strong> Vorkommen an keinerlei<br />
Bedingungen geknüpft ist. Sollte jedoch in <strong>der</strong> Praxis eine entsprechende Information für ein<br />
Kann-Feld vorliegen, muss diese dargestellt werden.<br />
Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
Stand: 11. Februar 2011 - 2 -
Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
Grundsätzlich sind – unabhängig von den Feldarten – alle Fel<strong>der</strong> eines Datenpaketes zu realisieren,<br />
um eine Zulassung zu erhalten.<br />
Als Beispiel dient <strong>das</strong> Ausstellungsdatum des Überweisungsscheins: In <strong>der</strong> Praxis, an die ein Patient<br />
überwiesen wurde, muss <strong>das</strong> Ausstellungsdatum des Überweisungsscheins erfasst werden, sofern<br />
<strong>das</strong> Datum darauf angegeben ist und muss dann in <strong>der</strong> Abrechnungsdatei unter <strong>der</strong> Feldkennung FK<br />
4102 enthalten sein.<br />
Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
Stand: 11. Februar 2011 - 3 -
Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
II. Überblick über die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem<br />
<strong>Update</strong> vom 09. Dezember 2010<br />
Ambulante Kodierrichtlinien<br />
Das Kodierregelwerk wurde aktualisiert. Das Feedback im Rahmen <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Ambulanten<br />
Kodierrichtlinien ab dem 01.01.2011 wurde aufgenommen und in die neue SD KRW sowie den Kodier<br />
assistenen eingearbeitet.<br />
KVDT: Än<strong>der</strong>ungen an Anfor<strong>der</strong>ungen / Datensatzbeschreibung / Prüfmodul<br />
Ringversuchszertifikate<br />
Für bestimmte erbrachte Laboruntersuchungen in Kombination mit dem jeweils eingesetzten Material,<br />
müssen Ärzte ab dem zweiten Quartal 2011 elektronisch dokumentieren, <strong>das</strong>s sie erfolgreich an so<br />
genannten Ringversuchen teilgenommen haben (§ 25 bzw. § 28 Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen,<br />
Absatz 7). Ringversuche sind QS-Maßnahmen in <strong>der</strong>en Ergebnis Zertifikate für die<br />
erfolgreich bestandenen Ringversuche vergeben werden. Die Zertifikate sind die Berechtigung zur<br />
Erbringung und Abrechnung <strong>der</strong> damit verknüpften Laborleistungen.<br />
Die betreffenden Anfor<strong>der</strong>ungen sind im Anfor<strong>der</strong>ungskatalog KVDT (H01 - 2.4 Übermittlung <strong>der</strong><br />
„Ringversuchszertifikate") dokumentiert. Darüber hinaus stellen wir zwei Schlüsseltabellen zu Ihrer<br />
Verwendung zur Verfügung:<br />
• Schlüsseltabelle S_NVV_RV_MATERIAL<br />
• Schlüsseltabelle S_NVV_RV_ZERTIFIKAT<br />
Blankoformularbedruckung<br />
Im Bereich Formulare und Blankoformularbedruckung werden zum 1.4.2011 zahlreiche Än<strong>der</strong>ungen<br />
wirksam. Es ist zu beachten, <strong>das</strong>s die Vordruckvereinbarung Blankoformularbedruckung (Anlage 2a<br />
BMV-Ä-EKV) bzw. die Än<strong>der</strong>ungsvereinbarung zur Anlage 2a noch nicht in <strong>der</strong> aktualisierten Version<br />
vorliegen und entsprechend nachgeliefert werden.<br />
Muster 6 (Überweisungsschein)<br />
Auf Muster 6 und 6/E entfallen die Abrechnungsfel<strong>der</strong> und <strong>das</strong> bisherige Feld "Auftrag/Diagnose/Verdacht"<br />
wird in drei separate Fel<strong>der</strong> aufgeteilt.<br />
Es wird ein Ankreuzfeld „eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3 a SGB V“ aufgenommen.<br />
Falls ein Versicherter mit seinen Krankenkassenbeiträgen im Rückstand ist, wird die Versichertenkarte<br />
von <strong>der</strong> Krankenkasse „eingezogen“, d.h. <strong>der</strong> Versicherte wird aufgefor<strong>der</strong>t, seine KVK<br />
abzugeben. Gemäß §16 Abs 3 sind allerdings Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen<br />
Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
Stand: 11. Februar 2011 - 4 -
Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Untersuchungen zur<br />
Früherkennung von Krankheiten nach §§ 25 und 26 vom „Ruhen“ ausgenommen. Von <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
wird in diesen Fällen als Anspruchsnachweis „Muster 85“ ausgestellt und dem Versicherten zur<br />
Verfügung gestellt. Muster 85 ersetzt somit die KVK und muss dem Vertragsarzt vor <strong>der</strong> Behandlung<br />
vom Versicherten vorgelegt werden. Der Versicherte wird im Ersatzverfahren manuell ins PVS aufgenommen.<br />
Der überweisende Vertragsarzt muss dieses Feld ankreuzen, um den Arzt, <strong>der</strong> auf Überweisung<br />
tätig wird, über den eingeschränkten Leistungsanspruch zu informieren. Der abrechnende Arzt<br />
muss diese Information im Rahmen seiner Abrechnung erfassen und entsprechend übertragen.<br />
Auf Muster 6 bzw. 6/E wird ein Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ aufgenommen. Im<br />
Jahr 2004 eröffnete <strong>der</strong> § 116b den Krankenhäusern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit<br />
zur ambulanten Leistungserbringung bei z. B. hochspezialisierten Leistungen und seltenen Erkrankungen.<br />
Diese Leistungen wurden bis dahin von nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhausärzten<br />
im Rahmen einer Ermächtigung erbracht. Gemäß „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V“ setzt die ambulante Erbringung<br />
von Leistungen eine Überweisung durch eine Vertragsärztin/-arzt voraus, wenn diese auch im vertragsärztlichen<br />
Bereich notwendig ist. Da die erbrachten Leistungen nach §116 b SGB V direkt zwischen<br />
den Krankenhäusern und Krankenkassen abgerechnet werden, hat dieses Feld keine Auswirkungen<br />
auf den KVDT und die Abrechnung. Aus diesem Grund wird, im Gegensatz zur LDT-<br />
Datensatzbeschreibung, kein entsprechendes Feld für <strong>das</strong> neue Ankreuzfeld „Behandlung gemäß §<br />
116b SGB V“ in die KVDT-Datensatzbeschreibung aufgenommen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen an Muster 6 wurden Än<strong>der</strong>ungen an folgenden Dokumenten notwendig:<br />
• KVDT B02: Aufnahme eines neuen K-Feldes FK 4204 (eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß<br />
§ 16 Abs. 3a SGB V) in den Satzarten 0101-0103, erlaubter Inhalt „1“ (=ja)<br />
• KVDT B02: Aufsplittung des Feldes Auftrag/Diagnose/Verdacht in drei separate Fel<strong>der</strong>:<br />
• 4205 (Auftrag),<br />
• 4207 (Diagnose/Verdachtsdiagnose) o<strong>der</strong><br />
• 4208 (Befund/Medikation)<br />
• Labor B03: Anpassung <strong>der</strong> Satzart „Elektronische Überweisung“, LDT-Satzbeschreibung an die<br />
KVDT-Än<strong>der</strong>ungen<br />
• K03 (Technisches Handbuch Blankoformularbedruckung): die Barcodefel<strong>der</strong> für Muster 6/E wurden<br />
entsprechend angepasst<br />
Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
Stand: 11. Februar 2011 - 5 -
Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
Muster 10<br />
Eine Anpassung von Muster 10 (Laborüberweisung) analog zum Muster 6 konnte nicht konsentiert<br />
werden, ist jedoch in Planung.<br />
Muster 19<br />
Das Muster 19a/E kann ab dem 01.04.2011 optional vom Arzt ausgedruckt werden. Die Vordruckvereinbarung<br />
BFB (Anlage 2a BMV-Ä/EKV) wird unter Punkt 2.19.6 entsprechend geän<strong>der</strong>t: “Der Ausdruck<br />
von Muster 19a/E mittels EDV bleibt dem Arzt freigestellt, wenn die Krankenversichertenkarte<br />
des Patienten eingelesen wurde.“<br />
Muster 80<br />
Beim Muster 80a/E und 80b/E wurden redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen durchgeführt sowie ein neues Feld<br />
"Geschlecht" aufgenommen.<br />
Weitere Än<strong>der</strong>ungen im Bereich BFB<br />
• Es wurden redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen bei den Mustern 1b/E, 12c.2/E, 20a/E, 20d/E durchgeführt.<br />
• Die Muster 63b.2/E und 63c.2/E sowie die Muster 71/E und 71A/E entfallen ab dem 1.4.2011.<br />
• Der Barcodetyp von Muster 39 a/E, 39b/E und 39d/E wird von Typ 4 nach Typ 3 geän<strong>der</strong>t und erweitert,<br />
so <strong>das</strong>s alle abrechnungsrelevanten Informationen enthalten sind.<br />
• Das Muster 85 „Nachweis <strong>der</strong> Anspruchberechtigung bei Ruhen des Anspruchs gemäß § 16 Absatz<br />
3 a SGB V" wird von den Krankenkassen ausgestellt und den Patienten zur Verfügung gestellt.<br />
Aus diesem Grund wird dieses Muster auch nicht in <strong>der</strong> Arztpraxis aus- o<strong>der</strong> bedruckt und<br />
steht nicht als Blankoformular zur Verfügung.<br />
Versand <strong>der</strong> neuen Papierformulare<br />
Die geän<strong>der</strong>ten Papierformulare Muster 6 und Muster 80 werden Ihnen in wenigen Tagen per Post zugehen.<br />
eDokumentation & eDMP<br />
DMP – Brustkrebs<br />
Die Geschlechtsangabe beim DMP Brustkrebs wurde auf "nur weibliche Patienten" eingeschränkt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden evidenzbasierten Datenlage und <strong>der</strong> außerordentlich niedrigen Prävalenz <strong>der</strong><br />
Brustkrebserkrankung beim Mann, sind die Anfor<strong>der</strong>ungen nicht auf die Behandlung von Männern anwendbar.<br />
Dementsprechend können Männer nicht in <strong>das</strong> DMP eingeschrieben werden.<br />
• Der Anfor<strong>der</strong>ungskatalog sowie die Datensatzbeschreibung DMP Brustkrebs wurden entsprechend<br />
angepasst.<br />
• Ein Fehler beim Ersatzverfahren (P2-40 Anfor<strong>der</strong>ungskatalog DMP) wurde behoben.<br />
Eine Information <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dezernat Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
Stand: 11. Februar 2011 - 6 -